Zum Zusammenhang von Notationsform und Informationsgehalt in den Augsburger Baumeisterbüchern des 15. Jahrhunderts

Zusammenfassung: Der Artikel fragt am Beispiel der Einträge der Augsburger Stadtrechnungsbücher des Spätmittelalters nach dem Zusammenhang zwischen ihrer Notationsform und der Informationsqualität. Dafür werden die spezifischen Unterschiede zwischen den beiden Notationsformen Liste und Notiz herausgearbeitet und anhand von zwei Beispielen mit Hilfe der Analysekategorien Datum und Information miteinander verglichen. Ihre Informationsqualität wird vor dem Hintergrund der am Ende des Rechnungsjahres anstehenden Rechnungskontrolle bewertet. Hier haben Notizen durch ihre Fähigkeit, mehr Daten innerhalb ihrer Strukturen einen Platz einzuräumen, einen Vorteil gegenüber Listen, deren Stärke in der räumlich-visuellen Darstellung der Daten liegt.

 

Abstract: Using the example of the city of Augsburg’s late medieval account books, the article focuses on the relationship between notation-form and information-quality of the entries. Therefore, the specific differences between the two notation-forms ‘list’ and ‘note’ are highlighted by relying on the analytical distinction between ‘data’ and ‘information’. Their information-quality is then assessed in the light of the audit of accounts at the end of the financial year. The paper argues that notes are able to include and combine more data within a single entry, while the strength of lists lies in the spatial-visual representation of their contents.

 

Bei den Baumeisterbüchern handelt es sich um die städtischen Rechnungsbücher der Reichsstadt Augsburg. Sie haben ihren Namen von den rechnungsführenden Beamten,[1] die zunächst in erster Linie für die Instandhaltung der städtischen Befestigungsbauten sowie der Infrastruktur verantwortlich waren. Mit der Zeit wurden weitere Ausgaben in ihre Verantwortung gestellt, wie beispielsweise die Verteidigung der Stadt, das Gesandtschafts- und Söldnerwesen oder die Sozialfürsorge. In ihrer Funktion als Kämmerer vereinten die Baumeister den größten Teil der städtischen Ausgabenverwaltung in ihrer Hand, die Bücher bilden dementsprechend den Hauptteil des städtischen Haushalts ab.[2] Die Baumeister waren nach den Bürgermeistern die höchsten Amtleute und rekrutierten sich aus einem vergleichsweise kleinen Kreis bekannter Familien. Sie wurden vom Rat gewählt[3] und blieben ein bis zwei Jahre im Amt.[4]

Zweck der Bücher war es, alle Einnahmen und Ausgaben, die im Laufe des Rechnungsjahres getätigt wurden, zu verzeichnen. Am Ende eines jeden Rechnungsjahres mussten die Baumeister sich einer Rechnungskontrolle stellen, nach deren Abschluss sie entlastet wurden, wenn es nichts zu beanstanden gab.[5] Dabei ging es nicht primär darum, Einnahmen und Ausgaben gegeneinander zu rechnen und einen ausgeglichenen Haushalt zu präsentieren. Es wurde vor allem überprüft, ob die jeweiligen Ausgaben durch ihre Zwecke gerechtfertigt und damit plausibel waren.[6] So sollte zum einen sichergestellt werden, dass die gemeinschaftlich über Steuern aufgebrachten Gelder der Stadtgemeinschaft nicht verschwendet wurden, sondern dem Ideal des bonum commune entsprechend zu deren größtmöglichem Nutzen ausgegeben wurden.[7] Zum anderen wurde so ziemlich effektiv Betrug vorgebeugt, weil im Verlauf des Rechnungsjahres bereits klar war, dass alle Ausgaben mit ihren Begründungen im Rahmen der mündlich durchgeführten Rechnungsprüfung noch einmal (im Wortsinne) zur Sprache kommen würden.[8] Für die Bücher heißt das, dass sie letztlich im Hinblick auf Nachvollziehbar- und Kontrollierbarkeit geschrieben wurden, und dass vor diesem Hintergrund über ihre Strukturen und ihre Informationsqualität nachgedacht werden muss.

Im Hinblick auf das Thema des 3. Trierer (Post-)Doktoranden-Workshops „Informationsverarbeitung in der Stadt des 12. bis 16. Jahrhunderts“ sollen die Baumeisterbücher als ein Medium untersucht werden, in dem bzw. durch das Informationsverarbeitung stattfand. Ausgehend von der Beobachtung, dass die Notationsformen in den Büchern variieren, soll die Frage beantwortet werden, wie in den Büchern der Modus der Aufzeichnung und die Informationsqualität der Einträge zusammenhängen.

Dafür wird eine weit gefasste Arbeitsdefinition von Information zur Ausgangsbasis genommen. Sie lautet, dass Information das sei, was „an Repräsentationen der Welt in Hinsicht auf eine Aufgabe verfügbar ist.“[9] Informationen finden sich in den Baumeisterbüchern in Form von Rechnungsposten, die schriftlich festhalten, in welcher Höhe, zu welchem Zeitpunkt, aus welchem Grund und an welche Empfänger städtische Gelder geflossen sind. Die vermittels Informationen zu erledigende Aufgabe, von der Brendecke, Friedrich und Friedrich sprechen, wäre demnach die oben angesprochene Rechnungskontrolle am Ende des Rechnungsjahres.[10] Informationen sind in dem Zusammenhang das, was die Baumeister zusammentragen (können), um diese Rechnungskontrolle durchzuführen. Diese Definition soll noch um einige Begrifflichkeiten erweitert und im Hinblick auf die Baumeisterbücher konkretisiert werden: Informationen setzen sich aus einzelnen Daten zusammen. Daten, vom lateinischen datum, das Gegebene, verstehe ich im Folgenden als kleinstmöglichen Teil einer Information, d.h. im konkreten Fall der Aufzeichnungen in den Baumeisterbüchern Wörter oder Zahlen. Informationen, vom lateinischen informare, darstellen, formen, gestalten, sind dann das daraus Dargestellte, das heißt in Bezug zueinander gesetzte Daten. Dieses in Bezug setzen kann in den Baumeisterbüchern sprachlich oder räumlich geschehen, jeder Eintrag bildet so jeweils eine Informationseinheit. Das zentrale Datum als Bestandteil einer Informationseinheit im spezifischen Kontext der Baumeisterbücher ist die Höhe der Ausgabe (gleichsam als conditio sine qua non), an das sich zusätzliche Daten zur Konkretisierung anlagern können. Bezogen auf den einzelnen Eintrag findet also eine Verdichtung der Information statt: je mehr Daten ein Eintrag enthält, desto informativer ist er. Die Datendichte beschreibt also die Menge an Daten pro Eintrag. Um die Qualität der Information zu bewerten ist darüber hinaus der Bedeutungskontext entscheidend, also ob die Information eine Wissenslücke schließt.[11] Die Informationsqualität bewertet, wie hilfreich die Information im Kontext der jeweiligen Aufgabe ist. Für die Baumeisterbücher ist dieser Bedeutungskontext die oben beschriebene Rechnungskontrolle und die damit verbundene Absicht, die Ausgaben nachzuvollziehen und auf Plausibilität zu prüfen.

Zusammengefasst ergibt sich daraus: Informationen sind das, was „an Repräsentationen der Welt in Hinsicht auf eine Aufgabe verfügbar ist“.[12] Dabei setzen sie sich aus Daten zusammen. Je mehr Daten eine Informationseinheit enthält, desto dichter ist sie. Je nützlicher sie in ihrem Bedeutungskontext ist, desto höher ist ihre Qualität. Die in den Baumeisterbüchern fixierten Informationen waren demnach die Repräsentation von Welt, die die Baumeister ansammelten, um am Rechnungsjahresende eine Rechnungskontrolle durchführen zu können.

Strukturen der Informationsverarbeitung in den Baumeisterbüchern: Listen und Notizen

Die Inhalte der Baumeisterbücher sind fast ausschließlich in den zwei Notationsformen Liste und Notiz verfasst. Diese lassen bei der Frage, auf welche Weise sie Daten zu Informationen kombinieren, jeweils klare Strukturen erkennen. Für Notizen lässt sich daraus eine Formel mit den Parametern Geldwert, Empfänger, Grund der Ausgabe und Zeitpunkt ableiten. Innerhalb dieser Struktur konnte die Begründung für die Ausgabe oder die Angabe des Empfängers fast beliebig viel Platz einnehmen. Ein idealtypischer Eintrag lautet dann zum Beispiel

Item 23[13] ß 1 d den Wacht(er)n umb zwai fuder holtz[14] oder Item 2 lb 2 ß d aine(m) knecht der uns seck fůrt in die mül [an] Gaudet(e)[15] (vgl. Abb. 1).

Abb. 1: Generalia-Rubrik in Notizform im Baumeisterbuch von 1402, StadtA Augsburg, BMB Nr. 15 (1402), fol. 78r, Lizenz: CC BY-NC 4.0 Stadtarchiv Augsburg

Notizen werden innerhalb der Rubrik, in der sie auftauchen, chronologisch sortiert, wobei nicht jeder Eintrag zwingend ein genaues Datum enthält. Meist sind die Notizen wochenweise zusammengefasst und werden nach dem jeweils in der Mitte einer Zeile eingefügten Heiligentag, nach dem datiert wird (meist der Sonntag als Wochenanfang), untereinandergeschrieben.

Für die Liste sieht die Formel nur die Parameter Zeitpunkt und Höhe der Ausgabe vor, also beispielsweise oculi 4 lb d.[16] Die Empfänger der Gelder werden dort meist implizit durch die Überschrift deutlich, die die Rubrik bezeichnet, im hiesigen Beispiel sind es die wacht(er). Außerdem haben Listen eine andere räumliche Anordnung als Notizen und sie sind oft sehr repetitiv, was die Höhe der Ausgaben angeht. Listen sind streng nach dem Zeitpunkt der Ausgabe sortiert. Dies führt zu einem klareren Schriftbild als bei Notizen, weil in der Regel jedem Wochendatum nur ein Eintrag entspricht (vgl. Abb. 2).

Für beide Notationsformen gilt, dass sie nicht immer in einer klar abgrenzbaren Reinform vorkommen. Listen können beispielsweise von vielen Sonderposten in Notizform unterbrochen sein. Standardisierte Notiz-Einträge mit immer gleicher Formulierung können wiederum eher an Listen erinnern.

Abb. 2: Wächter-Rubrik in Listenform im Baumeisterbuch von 1402, StadtA Augsburg, BMB Nr. 15 (1402),
fol. 114r, Lizenz: CC BY-NC 4.0 Stadtarchiv Augsburg

Welche und wie viele Informationen die jeweiligen Notationsformen transportieren, wird im folgenden Beispiel an der Rubrik der Findelkinder[17] gezeigt, wo die Notation im Laufe der 20er Jahre des 15. Jahrhunderts von der Notiz zur Liste und wieder zurück wechselt. So lässt sich gut sehen, welche Daten durch die Wechsel jeweils wegfallen, welche hinzukommen und welche Effekte darüber hinaus zu beobachten sind.

Von der Notiz zur Liste und wieder zurück: die Notation der städtischen Findelkinder-Rubrik

Bei den städtischen Findelkindern[18] vollzieht sich ab 1421 innerhalb ein- und derselben Rubrik ein Wechsel zwischen den Notationsformen.[19] Vor 1421 wurden die Ausgaben in Form von Notizen aufgeschrieben, die der eingangs genannten Formel entsprechen. So ist beispielsweise 1418 an Reminiscere verzeichnet Item 30 plapphart der Sternin kinde umb milch von driu woch(e)n.[20]

Im Zusammenhang mit einem Schreiberwechsel[21] wird 1421 dann sukzessive die Listenform als Notationssystem eingeführt. Während in den ursprünglichen Notizen Zeitpunkt, Höhe, Empfänger und Grund der Ausgabe genannt wurden, fallen nun zuerst die Empfänger weg: statt wie noch an Invocavit Item 1 lb der St(er)[n]in umb milch[22] heißt es nun oculi 1 lb um(b) milch[23] (vgl. Abb. 3). Als nächstes werden wiederholt vorkommende Angaben gekürzt: schon auf der zweiten Seite desselben Jahres fällt der Grund der Ausgabe weg, es heißt nun nur noch dominica 22 1 Pfund Pfennige[24] (vgl. Abb. 4). Das entspricht nun der für Listen üblichen Strukturformel.[25] In den Folgejahren 1422 und 1423 etabliert sich die Liste als Nota­tionsform, im letztgenannten enthält sie nur noch wenige Zwischennotizen[26] (vgl. Abb. 5).

Nach 1423 folgt eine Überlieferungslücke im Bestand der Baumeisterbücher, so dass unklar ist, wie lange die Liste noch benutzt wurde. Beim Wiedereinsetzen der Überlieferung sechs Jahre später, um 1429, sind die Ausgaben für Findelkinder wieder in Notizform vermerkt – und sie bleiben es weitestgehend bis 1470.

Abbildungen 3–5: Die Datendichte pro Eintrag wird sukzessive geringer.

Abb. 3: Findelkinder-Rubrik,  StadtA Augsburg, BMB Nr. 28 (1421), fol. 49r Lizenz: CC BY-NC 4.0 Stadtarchiv Augsburg

Abb. 4: Findelkinder-Rubrik, StadtA Augsburg, BMB Nr. 28 (1421), fol. 49v. Lizenz: CC BY-NC 4.0 Stadtarchiv Augsburg

Abb. 5: Findelkinder-Rubrik, StadtA Augsburg, BMB Nr. 30 (1421), fol. 44r Lizenz: CC BY-NC 4.0 Stadtarchiv Augsburg

Durch den Notationswechsel zur Liste nimmt die Datendichte der Einträge sukzessive ab. Nach und nach fallen die Angaben zu Empfängern und Grund der Ausgaben weg. Während also in den früheren Aufzeichnungen neben der Höhe der für die städtischen Waisen aufgewandten Mittel auch notiert wird, wofür diese Gelder eingesetzt wurden, nämlich hauptsächlich für Nahrungsmittel, Feuerholz, Kleidung und gelegentlich sogar für die ärztliche Versorgung der Kinder,[27] schweigt sich die Liste über die genaue Verwendung der Gelder aus. Dadurch wird auch die Informationsqualität geringer, da im Bedeutungskontext Rechnungskontrolle nicht mehr gesagt werden kann, wofür die Gelder ausgegeben wurden.[28] Solcherlei verzeichnete Ausgaben bei der Rechnungskontrolle auf Plausibilität zu prüfen, ist kaum möglich.

Auf der anderen Seite hat die Einführung der Listenform jedoch zur Übersichtlichkeit der Rubrik beigetragen und auch die Schreibarbeit deutlich reduziert. Trotzdem besteht diese Form nicht über die 20er Jahre des 15. Jahrhunderts hinaus. Das zeigt, dass neben der Höhe der Ausgaben vor allem von Interesse war, wofür die Gelder ausgegeben wurden, dieses Datum in der Notationsform Liste aber nicht transportiert werden konnte.[29] Der Unterschied zwischen den beiden für die gleiche Rubrik benutzten Notationsformen wird hier deutlich: während die Liste einerseits Übersicht schafft und Platz spart, bietet sie andererseits weniger Raum für Informationen außerhalb der vorgesehenen Parameter, dadurch im konkreten Beispiel pro Eintrag eine geringere Datendichte und weniger Informationsqualität.

Heißt das nun, dass eine Umwandlung von Notizen in Listen immer mit einer Verringerung von Datendichte und Informationsqualität einhergehen muss und Listen daher per se das „schlechtere“ Notationssystem sind? Wenn dem so wäre, warum wurden Listen dann überhaupt eingesetzt? Dieser Frage soll an einem zweiten Beispiel nachgegangen werden.

Von der Notiz zur Liste und nicht mehr zurück: eine eigene Rubrik für den Perlachkehrer

Ebenfalls 1421 wurde aus einer einstmals kurzen Notiz eine Liste gemacht. Es handelt sich dabei um die Ausgaben für den Perlachkehrer,[30] die sich bis dahin als Notiz in der Rubrik der allgemeinen Ausgaben (generalia) fanden. Unter dem gleichen Schreiber, der schon die Findelkindernotation testweise änderte, wurde die summarische Notiz in eine eigene Rubrik umgewandelt. Aus der Notiz Item 13 lb d dem perlach kerer ain jare[31] wurde nun eine seitenfüllende Liste, die für 52 Wochen detailliert den immer gleichen Betrag von 2 Groschen wöchentlich auflistet[32] (vgl. Abb. 6).

Abb. 6: Perlachkehrer-Rubrik in Listenform, StadtA Augsburg, BMB Nr. 28 (1421), fol. 52r Lizenz: CC BY-NC 4.0 Stadtarchiv Augsburg

Inhaltlich führt der Notationswechsel hier lediglich dazu, dass die Angaben zum Zeitpunkt detaillierter werden: während anfangs der Gesamtzeitraum der Zahlungen (ain jare) genannt wurde, findet man nun die genauen wöchentlichen Zahldaten in der Liste. Das macht sie, wie die meisten Listen in den Baumeisterbüchern, sehr repetitiv und provoziert die Frage, warum diese immer gleichen Angaben nicht zusammengefasst oder anderweitig gekürzt wurden, obwohl so im Vergleich zu vorher deutlich mehr zu schreiben war und der Posten ein Vielfaches an Platz einnahm.

Was war der Vorteil der Notationsform Liste im Hinblick auf die Informationsqualität im Rahmen der Rechnungskontrolle?

Der augenfälligste Unterschied ist, dass sich, zusammen mit dem Notationswechsel, die gesamte Erscheinungsform des Eintrags ändert: aus einer kurzen Notiz wurde eine seitenfüllende Rubrik, die detailliert und vollständig alle Zahlungen an den Perlachkehrer auflistet. So ist nicht nur jeder Zahlung ein genaues Datum zugeordnet und die untereinanderstehenden Beträge sind leicht addierbar, sondern man kann auch im laufenden Rechnungsjahr auf einen Blick sehen, ob alle zu dem Zeitpunkt fälligen Zahlungen erfolgt sind. Das führt zu dem Schluss, dass der Vorteil der Listennotation gerade in ihrer Form liegt, die Ausführlichkeit verlangt und dadurch die Vollständigkeit der Ausgaben auch visualisiert. Im Falle des Perlachkehrers macht die Liste durch die wöchentliche Verzeichnung den Erhalt des Lohns in kurzen Intervallen überprüfbar. Solche Veränderungen hatten sich auch für die tagesaktuelle Verwaltung einen Effekt. So konnten sie zum Beispiel auch die Bezahlung von nicht-personengebundenen Dienstleistungen leichter nachvollziehbar machen.[33] Der Notationswechsel hatte in diesem Fall also zum Ergebnis, dass die Datendichte des jeweiligen Eintrags um die Angabe des genauen Zeitpunktes der Zahlung sogar zunahm und die Informationsqualität im Hinblick auf die tägliche Verwaltungspraxis stieg. Das heißt, der anfangs angenommene Bedeutungskontext Rechnungskontrolle muss um den der der konkreten alltäglichen Benutzung der Rechnungen erweitert werden.

Als Zwischenergebnis lässt sich festhalten, dass Liste und Notiz beide auf festen Grundmustern beruhen, die unterschiedlich viel Platz für Daten vorsehen. Während Listen nur begrenzt Platz bieten, Daten zu kombinieren, ist bei ihnen die Anordnung der Daten auf dem Blatt bedeutungstragend.[34] Notizen haben insgesamt eine größere Flexibilität bei der Kombination von Daten. In der „Vollform“ einer Notiz sind Datendichte und Informationsqualität sehr hoch. Die Annahme, dass für die Wahl des Notationssystems der Mehrwert für die Rechnungslegung aus Sicht der Zeitgenossen leitend war, muss um die obige Erkenntnis erweitert werden, dass ein Notationsformenwechsel auch für die konkrete tägliche Verwaltungspraxis einen Mehrwert haben konnte. Dieser Mehrwert konnte für verschiedene Inhalte unterschiedlich sein. Insgesamt spricht die Häufigkeit von Notizen in den Büchern dafür, dass eine Begründung der Ausgaben tendenziell wichtiger war als Kürze und Übersicht.

Listen und Notizen: quantitative und inhaltliche Korrelationen

Diese Erkenntnisse werden von den Ergebnissen einer quantitativen Analyse der Notationsformen in den Baumeisterbüchern gestützt. Eine Durchsicht von acht Büchern aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts[35] ergab, dass Listen deutlich seltener vorkommen. Ihr Anteil liegt bis 1420 bei etwa einem Drittel aller Rubriken und sinkt bis 1450 sogar noch weiter auf knapp 13 Prozent.[36] Inhaltlich fällt auf, dass es sich bei den als Listen verfassten Rubriken meist um die Lohnzahlungen an städtisches Wachpersonal handelt, wo wenig Varianz in der Bezahlung zu erwarten war, da Aufgabengebiet und Entlohnung vermutlich klar abgesteckt waren.[37] So erhalten beispielsweise die Grabenschützen um 1402 wöchentlich vier Schilling Pfennige.[38] Weitere Ausgaben, die klassischer Weise als Listen notiert wurden, waren die Löhne für verschiedene Tor-, Turm oder Nachtwächter sowie für den städtischen Henker. Hier entsprach der wöchentliche Lohn wohl einer Art Grundgehalt, der die üblichen Aufgaben dieser Personen komplett abdeckte. Was nicht vom Grundgehalt abgedeckt und damit erklärungsbedürftig war, erfahren wir hingegen über gesondert vergütete Leistungen, die in Notizform eingeschoben wurden.[39] Hier wird noch einmal der prinzipielle Unterschied der beiden Notationsformen Liste und Notiz deutlich: kam das Aufschreiben in Listen an seine Grenzen, weil eine Begründung der Ausgabe unabdingbar war, behalf man sich mit dem Wechsel zur Notiz, die pro Eintrag eine höhere Datendichte und Informationsqualität innerhalb ihrer Strukturen möglich machte. Zu dieser Beobachtung passt, dass die ausführlichsten Notizen in den Generalia und bei den Gesandtschaften (legationes) vorkommen. Hier waren die Ausgabengründe am disparatesten und am erklärungsbedürftigsten – auch, weil die Ausgaben sehr hoch sein konnten.

Fazit und Ausblick

Die Baumeisterbücher enthalten Informationen in Form von Listen und Notizen. Letztere machen den Großteil der Einträge in den Baumeisterbüchern aus. Ihre Strukturen ermöglichen prinzipiell einen sehr hohen Gehalt an Daten pro Eintrag, wobei sie diese Möglichkeit nicht immer ausschöpfen. Meist explizieren sie im Unterschied zu Listen jedoch zusätzlich den Grund einer Ausgabe. Die Datendichte von Listen pro Eintrag ist im Vergleich dazu eher gering und umfasst im Normalfall nur Zeitpunkt und Höhe der Ausgaben, wobei die Empfänger üblicherweise durch die Überschrift deutlich werden. Listen explizieren vor allem den Zeitpunkt der Ausgabe. Darüber hinaus können sie durch die Anordnung der Schrift auf der Fläche weitere Informationen, z.B. zur Vollständigkeit der Einträge, transportieren.

Beide Notationsformen haben jeweils eigene strukturelle Anforderungen an die Inhalte, die ihnen hinsichtlich Datenmenge, Reihenfolge und räumlicher Anordnung angepasst werden müssen. In der Folge transportieren diese Strukturen unterschiedliche Mengen von Daten. Dabei ist es aber nicht möglich, Listen und Notizen im Hinblick auf die Menge an Daten und die Informationsqualität pauschal als gegensätzliche Pole zu sehen. So nahm im Findelkinder-Beispiel pro Eintrag die Datendichte und vor allem die Informationsqualität im Zuge des Wechsels zur Liste zwar kontinuierlich ab, wie im darauffolgenden Perlachkehrer-Beispiel deutlich wurde, muss eine Umwandlung in eine Liste aber nicht zwingend mit einem Verlust von Informationsqualität einhergehen.

Diese Informationsqualität muss aus einer bestimmten Perspektive bewertet werden. Als Bedeutungskontext wurde hier zunächst die Rechnungsprüfung am Ende des Rechnungsjahres angenommen. Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass Veränderungen in der Notation auch schon für die Baumeister selbst im laufenden Rechnungsjahr einen Effekt hatten. So scheint es für die tägliche Verwaltungspraxis von Vorteil gewesen zu sein, Löhne in Listen zu verzeichnen und disparate, besondere oder besonders hohe Ausgaben in ausführlichen Notizen zu begründen. Diese Erkenntnis lässt sich inhaltlich direkt mit verschiedenen Rubriken korrelieren, was Anlass zu der weiterführenden Überlegung gibt, ob das Vorhandensein normativer Quellen, wie z.B. von detaillierten Arbeitsverträgen, einen Einfluss auf die Ausführlichkeit der Notationen hat. Hier bleibt noch vielversprechender Forschungsbedarf.

[1] Die Baumeister wurden 1296 in einer Urkunde zum ersten Mal erwähnt, vgl. Wolfgang Zorn, Augsburg: Geschichte einer europäischen Stadt, Augsburg 31994, S. 134f.

[2] Die Einschätzungen zur Vollständigkeit der Rechnungen divergieren in der Forschungsliteratur stark. Die Abbildung eines vollständigen städtischen Gesamthaushaltes ist schwer sicherzustellen, da in vielen spätmittelalterlichen Städten häufig nach dem Prinzip der Nettorechnung verfahren wurde, d.h. Haupt- und Unterkassen bestanden, die am Ende des Rechnungsjahres miteinander abrechneten, vgl. Eberhard Isenmann, Die deutsche Stadt im Mittelalter 1150–1550. Stadtgestalt, Recht, Verfassung, Stadtregiment, Kirche, Gesellschaft, Wirtschaft, Köln 22014, S. 558. Diese Verrechnungsart ist auch für Augsburg anzunehmen, vgl. Peter Geffcken, Art. „Finanzverwaltung“, in: Augsburger Stadtlexikon, hrsg. von Günther Grünsteudel, Günter Hägele und Rudolf Frankenberger, Augsburg 21998, S. 397–398. Simone Würz kommt zuletzt zu dem Ergebnis, dass die Bücher „nahezu sämtliche Ausgaben der Stadt Augsburg [enthalten].“ Simone Würz, Methoden der Digital Humanities in der Bearbeitung und Erforschung mittelalterlicher Rechnungsbücher. Möglichkeiten und Grenzen am Beispiel der digitalen Edition der Augsburger Stadtrechnungsbücher, in: Mittelalterliche und frühneuzeitliche Rechnungen als Quellen der landesgeschichtlichen Forschung, hrsg. von Stefan Pätzold und Markus Stumpf (Westfälische Quellen und Archivpublikationen 30), Münster 2016, S. 101–113, hier S. 106.

[3] Seit der Zunfterhebung 1368 fand die Wahl der Amtsträger an Maria Lichtmess statt. Dabei wurden die hohen städtischen Ämter, darunter auch das Baumeisteramt, paritätisch mit Zünftlern und Patriziern besetzt, vgl. Friedrich Blendinger, Die Zunfterhebung von 1368, in: Geschichte der Stadt Augsburg: 2000 Jahre von der Römerzeit bis zur Gegenwart, hrsg. von Gunther Gottlieb, Stuttgart 21985, S. 150–153, hier S. 151.

[4] Schon 1322 wurde eingeführt, dass immer ein Baumeister zwei Amtszeiten blieb, um die andern einzuarbeiten. So wurde Kontinuität im Amt gewährleistet. Nach einer solchen verlängerten Amtszeit wurden Sperren verhängt, um zu verhindern, dass jemand in nur kurzer Zeit mehrfach in Folge oder sogar dauerhaft im Amt war, vgl. Dieter Voigt, Die Augsburger Baumeisterbücher des 14. Jahrhunderts, Bd. 1: Darstellung (Veröffentlichungen der schwäbischen Forschungsgemeinschaft 1, Studien zur Geschichte des Bayerischen Schwaben 43,1), Augsburg 2017, S. 83. Zu den sogenannten „Feierzeiten“ um die Mitte des 15. Jahrhunderts siehe Jörg Rogge, Für den Gemeinen Nutzen: politisches Handeln und Politikverständnis von Rat und Bürgerschaft in Augsburg im Spätmittelalter, Tübingen 1996, S. 15.

[5] Vgl. Mathias Franc Kluge, Die Macht des Gedächtnisses. Entstehung und Wandel kommunaler Schriftkultur im spätmittelalterlichen Augsburg (Studies in Medieval and Reformation Traditions 181), Leiden/Boston 2014, S. 167.

[6] Vgl. ebd. S. 168, ebenso für die territoriale Rechnungspraxis Mark Mersiowsky, Die Anfänge territorialer Rechnungslegung im deutschen Nordwesten. Spätmittelalterliche Rechnungen, Verwaltungspraxis, Hof und Territorium (Residenzenforschung 9), Stuttgart 2000, S. 322. In der Mehrzahl der Augsburger Baumeisterbücher finden sich außerdem am Ende Notizen, die die erfolgte Rechnungslegung bestätigen und dabei auch umfangreiche Zeugenlisten angeben, so z.B. Stadtarchiv Augsburg, Reichsstadt, Baumeisteramt, Rechnungen (Baumeisterbücher) (Signatur im Folgenden: StadtA Augsburg, BMB) Nr. 19 (1407), fol. 97v.

[7] Das Konzept des bonum commune war der Versuch, der disparaten spätmittelalterlichen Stadtgesellschaft einende Grundsätze entgegenzustellen. Mit dem Aufkommen selbstverwalteter Städte wurde verstärkt das Stadtregiment als Garant für die Durchsetzung grundlegender Ideale und Sicherheiten angesehen. Es bediente sich dafür zunehmend des Mittels der Schrift, vgl. Hagen Keller, Vorschrift, Mitschrift, Nachschrift: Instrumente des Willens zu vernunftgemäßen Handeln und guter Regierung in den italienischen Kommunen des Duecento, in: Schriftlichkeit und Lebenspraxis im Mittelalter: Erfassen, Bewahren, Verändern, hrsg. von Hagen Keller, Christel Meier und Thomas Scharff (Münstersche Mittelalter-Schriften 76), München 1999, S. 25–41, hier S. 39. Dabei war das Konzept des bonum commune selbst nie umstritten, seine konkrete inhaltliche Auslegung jedoch sehr, vgl. Rogge, Gemeiner Nutzen (wie Anm. 4), S. 7f.

[8] Es spricht viel für die Annahme, dass auch in Augsburg die Rechnungskontrolle mündlich stattfand und alle Beträge währenddessen vorgelesen wurden, während parallel auf einem Rechenbrett oder -tuch die Rechnung gelegt wurde, vgl. Kluge, Macht (wie Anm. 5), S. 167, an Beispielen aus dem deutschen Nordwesten vgl. Mersiowsky, Anfänge (wie Anm. 6), S. 319. Zur Technik des Rechnunglegens siehe Wolfgang Hess, Rechnung Legen auf den Linien. Rechenbrett und Zahltisch in der Verwaltungspraxis in Spätmittelalter und Neuzeit, in: Städtisches Haushalts- und Rechnungswesen, hrsg. von Erich Maschke und Jürgen Sydow (Stadt in der Geschichte 2), S. 69–82, hier bes. S. 71f. Der Aspekt der Oralität, der in der Überlieferung keinen Niederschlag finden konnte, muss beim Nachdenken über die damaligen Umstände der Rechnungsführung mitbedacht werden. Auch sein Einfluss auf die Struktur der Einträge ist bedenkenswert. So waren in ganzen Sätzen formulierte Notizen z.B. leichter vorzulesen als Listen.

[9] Arndt Brendecke, Markus Friedrich und Susanne Friedrich: Information als Kategorie historischer Forschung. Heuristik, Etymologie und Abgrenzung vom Wissensbegriff, in: Information in der Frühen Neuzeit. Status, Bestände, Strategien, hrsg. von Arndt Brendecke, Markus Friedrich und Susanne Friedrich (Pluralisierung & Autorität 16), Berlin 2008, S. 11–44, hier S. 16.

[10] Auch Otto Volk definiert Rechnungen vor allem im Hinblick auf die spätere Kontrolle als „(…) Aufzeichnungen der Einnahmen und Ausgaben einer Person oder einer Körperschaft für einen bestimmten Zeitraum zum Zwecke der Rechnungslegung und Rechnungsprüfung.“ Otto Volk, Zur Visualisierung städtischer Ordnung. Ein Zugang aus spätmittelalterlichen Stadtrechnungen, in: Visualisierung städtischer Ordnung: Zeichen, Abzeichen, Hoheitszeichen, hrsg. von Hermann Maué, Nürnberg 1993, S. 37–54, hier S. 38.

[11] Art. „Information“ in: Brockhaus Enzyklopädie 13, Leipzig 212006, S. 279.

[12] Brendecke, Information (wie Anm. 9).

[13] Römische Zahlen werden der Lesbarkeit halber in allen künftigen Quellenzitaten als arabische Zahlen dargestellt.

[14] StadtA Augsburg, BMB Nr. 15 (1402), fol. 78r.

[15] Ebd. Derart idealtypische Einträge finden sich vor allem in den Generalia, bei den Boten und bei den Findelkindern.

[16] StadtA Augsburg, BMB Nr. 15 (1402), fol. 114r.

[17] Zwischen Findel- und Waisenkindern wurde im 14. und 15. Jahrhundert in Augsburg noch nicht unterschieden, vgl. Anita Obermeier, Findel- und Waisenkinder. Zur Geschichte der Sozialfürsorge in Augsburg, in: Zeitschrift des Historischen Vereins für Schwaben 83 (1990), S. 129–162, hier S. 140. Da in den Baumeisterbüchern meist von fundkinden die Rede ist, wird hier die Bezeichnung „Findelkinder“ verwendet.

[18] In Augsburg unterstand die Versorgung von Waisen einer „Sternin“ genannten Frau, die die Kinder beherbergte und versorgte. Dafür erhielt sie von der Stadt Geld. Die Herkunft der Bezeichnung „Sternin“ konnte bisher in der Forschung noch nicht belegt werden. Der Name bezieht sich aber nicht auf eine Einzelperson, sondern auf eine Art Amt oder eine Institution. Das wird u.a. daran deutlich, dass von der „alten“ und „neuen“ Sternin die Rede ist. Denkbar ist ein Zusammenhang mit dem Beghinen-Wohnhaus „Zum Stern“ (später Kloster Maria Stern), das zu der Zeit in der Augsburger Jakobervorstadt bestand, siehe dazu Anton Schneider, Art. „Maria Stern“ in: Augsburger Stadtlexikon (wie Anm. 2), S. 633.

[19] Vgl. StadtA Augsburg, BMB Nr. 28 (1421), fol. 49r–50r.

[20] StadtA Augsburg, BMB Nr. 26 (1418), fol. 88r.

[21] 1421 wird Thoman Eber der hauptverantwortliche Schreiber der Baumeisterbücher, vgl. Felicitas Schmid-Grotz, Das Augsburger Achtbuch – Ein Herrschaftsmedium in der spätmittelalterlichen Stadt? Augsburg 2015, URL: https://opus.bibliothek.uni-augsburg.de/opus4/3111, S. 238.

[22] StadtA Augsburg, BMB Nr. 28 (1421), fol. 49r.

[23] Ebd.

[24] Ebd., fol. 49v.

[25] Es finden sich jedoch weiterhin auch Angaben in Notizform in der Rubrik, z.B. Ausgaben für Schmalz, Badegeld oder der Lohn für die Sternin.

[26] Als Notiz werden v.a. noch die vierteljährlichen Lohnzahlungen an die Sternin notiert, Informationen, die später auch in die sogenannten Quatemberkonten ausgelagert werden. Dass die Liste immer weniger Unterbrechungen hat liegt auch daran, dass die Pflegekinder in eigene Liste übertragen werden, das System sich also weiter ausdifferenzierte.

[27] So z.B. StadtA Augsburg, BMB Nr. 19 (1407), fol. 70r (Entfernung eines Harnsteins bei einem Kind).

[28] Die Datendichte der Notizen nimmt natürlich auch in dem Maße ab, in dem die an der Rechnungserstellung und -kontrolle Beteiligten Bescheid wissen. Dieses personengebundene, mündlich weitergegebene Wissen ist heute jedoch unwiederbringlich verloren, weshalb im Rahmen dieser exemplarischen Untersuchung nur von den schriftlich fixierten Daten in ihrer jeweiligen Form ausgegangen werden kann.

[29] Das könnte als starkes Indiz dafür gewertet werde, dass es auch keine „externen“ Vereinbarungen über die Versorgung der Findelkinder gab, die Genaueres regelten.

[30] Der Perlachkehrer war vermutlich dazu abgestellt, den öffentlichen Perlachplatz neben dem Rathaus der Stadt sauber und begehbar zu halten. Sichere Belege für diese Deutung fehlen aber.

[31] StadtA Augsburg, BMB Nr. 21 (1410), fol. 50r.

[32] Vgl. StadtA Augsburg, BMB Nr. 28 (1421), 52r. Die Höhe der Ausgaben für den Perlachkehrer im Jahresvergleich steigt von 780 Pfennigen um 1410 auf 832 Pfennige um 1421.

[33] Es ist z.B. denkbar, dass den Perlachplatz zu kehren eine Art Gelegenheitsjob für verschiedene Personen sein konnte. Möglicherweise war das Aufschreiben der Löhne auch als performativer Akt Teil der wöchentlichen Entlohnung. Dieser Hypothese kann im Rahmen dieses Artikels nicht nachgegangen werden.

[34] Vgl. Sybille Krämer, Einleitung, in: Schriftbildlichkeit: Wahrnehmbarkeit, Materialität und Operativität von Notationen, hrsg. von Sybille Krämer (Schriftbildlichkeit 1), Berlin 2012, S. 13–25, hier S. 16.

[35] StadtA Augsburg, BMB Nr. 15 (1402), Nr. 19 (1407), Nr. 23 (1414), Nr. 26 (1418), Nr. 28 (1421), Nr. 30 (1423), Nr. 38 (1437) und Nr. 47 (1449).

[36] 1402 und 1407 waren von insgesamt 10 Rubriken drei als Liste verfasst, 1449 waren es fünf von insgesamt 39 Rubriken.

[37] Ob und in welchem Umfang in der weiteren Augsburger Überlieferung Arbeitsverträge für das Wachpersonal erhalten sind, konnte bisher noch nicht recherchiert werden.

[38] Vgl. StadtA Augsburg, BMB Nr. 15 (1402), fol. 44r.

[39] Insbesondere beim Henker ist interessant, dass seine zentralen Aufgaben (Ohren abschneiden, Augen ausstechen, Delinquenten in den Pranger stellen, enthaupten oder hängen) meist gesondert entlohnt werden, vgl. z.B. StadtA Augsburg, BMB Nr. 34 (1431), fol. 57v.

 

Alle angegeben Links wurden am 3. Januar 2020 geprüft.


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Empfohlene Zitierweise/Suggested Citation: Janina Lea Gutmann, Zum Zusammenhang von Notationsform und Informationsgehalt in den Augsburger Baumeisterbüchern des 15. Jahrhunderts, in: Informationsverarbeitung in der Stadt des 12.–16. Jahrhunderts. Beiträge des interdisziplinären (Post-)Doc-Workshop des Trierer Zentrums für Mediävistik im November 2018, hrsg. von Eric Burkart und Vincenz Schwab (Mittelalter. Interdisziplinäre Forschung und Rezeptionsgeschichte, Beihefte 2), S. 21–36,  DOI: 10.26012/mittelalter-23551 .



Diesen Blogbeitrag zitieren
Janina Lea Gutmann M.A. (2020, 6. Januar). Zum Zusammenhang von Notationsform und Informationsgehalt in den Augsburger Baumeisterbüchern des 15. Jahrhunderts. Mittelalter. Abgerufen am 29. März 2024, von https://doi.org/10.58079/rh6z

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