Handwerker in Stadt und Rat – die Nördlinger Zünfte 1349–1552
Am 14. April 1522 erbat die Krämerzunft vor dem Nördlinger Rat, ihre 173 Jahre alte Zunftordnung, ihre Satzungen und Gebräuche schriftlich zu erneuern und anzupassen, die durch verscheinung langer Zeit, verwandlung der menschen sitten henndel und gewerben sich zum tail gar außgelöschet und verendert hetten.[1] Die Zünfte deckten die meisten Bereiche des täglichen und auch öffentlichen Lebens in den Städten ab. Sie waren Handwerksorganisationen, wirtschaftliche Interessenverbände, organisierten die Stadtwache, den Feuerschutz und die Wochenmärkte. Gleichzeitig unterhielten sie oft Altäre und Stiftungen, hatten also einen bruderschaftlichen Charakter, und wählten Vertreter in den städtischen Rat.[2] Letztere Funktion war besonders in den Reichsstädten verbreitet, die im 14. Jahrhundert vermehrt Zunftverfassungen unterschiedlicher Form einführten. Hierzu zählt auch die Reichsstadt Nördlingen, die 1349 eine neue Ratsverfassung einführte, die eine geteilte Besetzung des Rates vorsah.
Dass sich bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts eine Reihe von Änderungen ergab, zeigt das Beispiel der Krämerzunft, die diese nun verschriftlichen ließen. Da die Zünfte den größten Teil der arbeitenden Stadtbevölkerung umfassten, betrafen Konjunkturschwankungen und wirtschaftliche Änderungen sie unmittelbar. Aufgrund ihrer – teils auch nur unterstellten – Mitwirkung bei der Einführung der Reformation ließ Kaiser Karl V. sie 1551/52 in vielen Reichsstädten verbieten. In seinem Auftrag entfernte Heinrich Haß die Zünfte aus dem Nördlinger Rat. Damit wurde ein über 200 Jahre währendes, weitgehend stabiles politisches System beendet, das zur Hälfte aus den Zünften besetzt worden war. Doch trotz dieses Verbots existieren die Zünfte weiter, wenn auch in anderer, auf Gewerbe und Militär reduzierter Form. Ihre politische Bedeutung hatten sie allerdings weitgehend eingebüßt.
Die Nördlinger Zunftverfassung ab 1349
Das Mitte des 14. Jahrhunderts eingeführte Ratssystem wird zum Schluss des ältesten Nördlinger Zunftbriefes erläutert:
Auch sol auch kunt sin daz vss den achte zünfften die wir und der grosse Rat und auch der clain Rat gesetzet und geordnet haben und auch gesworn Sechtzehen manne uz yeder zunfft zwen man In den Rate und an daz gerichte gan süllent ewiglichen und darzu Sechtzehen man des alten Rats, und söllent die sechtzehen man vz den zünfften allerierlich vf Sant Georigen tag von der gemainde genomen vnd ge endert werden oder von dem merern tail.[3]
Die für die Schneider, Tuchscherer und Kürschner ausgestellte Urkunde gibt damit nicht nur den entscheidenden Hinweis, dass die acht Zünfte gerade erst als solche gegründet wurden, sondern erklärt die Zusammensetzung des Rats sowie das Wahlsystem. Der Nördlinger Rat umfasste ab 1349 insgesamt 32 Personen. 16 davon bildeten den sogenannten Alten Rat, dessen Mitglieder aus dem zuvor bestehenden Rat kamen und zu den vermögendsten Bürgern der Stadt gehörten. Bei den weiteren 16 Personen handelte es sich um die Vorsteher der neu geschaffenen Zünfte; jede der insgesamt acht Zünfte wählte zwei Zunftmeister, die für ein Jahr die Führung innehatten und gleichzeitig Ratsherren des Zunftrats waren. An der Spitze des Rates standen zwei Bürgermeister, je einer aus dem Alten und einer aus dem Zunftrat.
Dass die Zunftmeister einerseits Ratsmitglieder, andererseits die Vorsitzenden ihrer Zunft waren, erwies sich in mehrfacher Hinsicht als Vorteil. Sie konnten durch diese Doppelfunktion Beschlüsse des Rates schnell und zuverlässig an die Bürgerschaft weitergeben und, da sie als Ratsherren die Beschlüsse in der Regel mitgetragen haben dürften, auch vor den übrigen Zunftmitgliedern vertreten. Als Beispiel sei hier ein Ratserlass angeführt, der Schwüre, Gotteslästerung und unziemliches Essen und Trinken unter Strafe stellte (nicht der erste Erlass in diesen Belangen). Der Eintrag im Ordnungsbuch I schließt mit einem Hinweis auf die Art und Weise der Bekanntmachung: In zunfften verkundt, auch offenlich berufft und auffgeslagen auff sampstag nach Jubilate anno XVc und drew [4]. Der vorangehende Abschnitt zum Kauf von Brennholz weist ebenfalls darauf hin, dass ain yeder zunftmaister den erberen zunftgenossen dasselbig auch wol zu eröffnen [5] habe, damit sie sich daran halten könnten.
Die beiden Zunftmeister jeder Zunft wurden von zwölf Geschworenen unterstützt. Diese bildeten das Zunftgericht, übernahmen aber auch verschiedene Aufgaben und Ämter innerhalb der Zunft, etwa als Schauer oder Büchsenmeister. Aufgrund der Dokumentation im ersten Zunftbrief, des Aufbaus und anhand der Zusammensetzung der Handwerke, nämlich dass meist mehrere Handwerke zusammengefasst wurden, wird deutlich, dass es sich bei den Nördlinger Zünften in erster Linie um politische Vereinigungen handelte. Sie dienten u.a. der Gruppierung der Bürgerschaft als Grundlage des neuen Ratssystems. Der Alte Rat und der Zunftrat bildeten zusammen den Kleinen Rat. Bei wichtigen Themen, i.d.R. besonders in finanziellen Fragen, wurde der Große Rat hinzugezogen, dem die jeweils zwölf Schöffen der Zünfte, also insgesamt 96 Personen, angehörten.
Wirtschaftliche Organisationen und Stadtwache
Als grundsätzlich gewerbliche Vereinigungen der Handwerker nahmen die Zünfte selbstverständlich auch entsprechende Aufgaben wahr und überwachten Produktion und Handel ihres Handwerks bzw. ihrer Handwerke. Die Zunft- und Handwerksordnungen enthalten regelrechte Kataloge zu Produktion, Ein- und Verkauf sowie zu Kontrollverfahren.
Die Schau der fertigen Produkte und Rohstoffe auf dem Marktplatz nahm hierbei eine zentrale Rolle ein. In der Regel begutachteten ein Zunftmeister und zwei der Geschworenen des Handwerks die Werkstücke und gaben sie im besten Fall durch das Anbringen eines Siegels oder Stempels zum Verkauf in der Stadt frei. Wer die Schau ausführte, war in den Handwerken unterschiedlich geregelt. Bei der Barchentschau etwa mussten auf jeden Fall zwei Ratsherren und ein Vertreter des Handwerks anwesend sein. Auch die Maße und Fässer der Schenken standen unter ständiger Beobachtung und wurden regelmäßig bei Hausbesuchen überprüft. Besonders detailliert und streng waren die Regeln für die Weber, die eine bestimmte Anzahl an Kett- und Schussfäden verwenden mussten. Bei der Schau wurde mangelhaftes Tuch beschnitten oder sogar komplett vernichtet, was zu großen finanziellen Einbußen führen konnte.[6] Daher verwundert es kaum, dass es auch zum Missbrauch der Siegel kam. Siegelfälschung oder auch der Verkauf nicht geschauter Ware wurden allerdings hart bestraft. Die Bandbreite reichte von Bußgeldern bis hin zur Todesstrafe oder der Verbannung.[7]
Vermutlich im 16. Jahrhundert wurde, neben dem Markt am Mittwoch, der Samstag als zweiter Markttag festgelegt. Auf den beiden Wochenmärkten selbst gab es festgelegte Verkaufsplätze und Kaufhäuser für die Nördlinger, an die sich auch Auswärtige zu halten hatten. Letzteren war der Verkauf jedoch nur zu bestimmten, verkürzten Zeiten gestattet. Die Marktzeiten waren zugleich auch immer Friedenszeiten, markiert durch das Hissen einer Fahne auf dem Marktplatz.[8] Entsprechende Vorgaben finden sich auch in nahezu allen Zunft- und teilweise auch Handwerksordnungen. Verstöße wurden durch den Rat bestraft. In den meisten Fällen dürften es aber die Handwerker selbst gewesen sein, die Vergehen anzeigten. Denn als Organisationseinheiten für Stadtwache und Heer kam ihnen eine Ordnungs- und Schutzfunktion im Gemeinschaftswesen der Stadt zu.
Die meisten Zunftordnungen schreiben vor, dass jedes Mitglied zu diesem Zweck einen Harnisch besitzen musste. Er war beim Eintritt in die Zunft vorzuweisen und wie die Aufnahmegebühr selbst zu finanzieren. Allerdings wurde sein Wert bei der Steuererhebung nicht berücksichtigt. Darüber hinaus verwendeten die Zünfte Bußgelder oder auch Mitgliedsbeiträge zum Erwerb von Rüstungen und Waffen. Besonders zur Zeit der Pfingstmesse war es wichtig, dass die Ordnung und Sicherheit in der Stadt gewährleistet war. Auch dazu wurden die Zünfte eingesetzt. Aus Nördlingen sind drei ähnliche Messeordnungen aus den Jahren 1468 bis 1488 erhalten.[9] Sie legen detailliert fest, welche Aufgaben und Zuständigkeiten die Zünfte hatten. In erster Linie leisteten die Zunftmitglieder den Wachdienst an den Toren und die Nachtwache. Um kontrollieren zu können, wer sich in der Stadt aufhielt, mussten die Gastwirte sogar Listen ihrer Gäste anlegen. Neben diesen Wachdiensten wurden zur Pfingstmesse jeden Tag 100 weitere Zunftmitglieder in Tag- und Nachtschichten eingeteilt, die in der Stadt patrouillierten und für Ordnung sorgten.
Die Nördlinger Pfingstmesse und wirtschaftlicher Wandel
Die jährlich stattfindende Pfingstmesse[10] war für Nördlingens Wirtschaft von großer Bedeutung. Erstmals 1219 belegt, wuchs der Jahrmarkt stetig und war im Spätmittelalter weithin als überregionale Messe bekannt. Dadurch kam es auch zu einigen Konflikten mit anderen Städten wie Nürnberg und Dinkelsbühl um den beliebten Termin an Pfingsten.[11] Anders als heute fand im Mittelalter die Messe innerhalb der Stadtmauern statt. Bereits 1336 wurde daher ein erstes Kaufhaus mit Wechselstube errichtet, bald folgten weitere. So entstanden spezielle Verkaufsorte für Pelze, Textilien und Eisenwaren.
Kamen die Messebesucher zunächst hauptsächlich aus Süddeutschland[12], lässt sich für Nördlingen bereits zu Beginn des 14. Jahrhunderts der Handel mit Italien sowie über Köln mit den Niederlanden belegen. Im 15. Jahrhundert unterhielt die Stadt Handelsbeziehungen nach Venedig und im westlichen Oberitalien. Auch auf den Messen in Südfrankreich und in der Schweiz lassen sich Nördlinger Händler nachweisen.[13] Der bis dahin etablierte Fernhandel wurde durch regen Austausch in Süddeutschland ergänzt, etwa mit Augsburg, Nürnberg, Memmingen, Ulm und Frankfurt.
Gegen Ende des 15. Jahrhunderts verlor die Pfingstmesse ihre Bedeutung für den Fernhandel. Dies lag nicht zuletzt an Strategien der Grafen von Oettingen, die Zölle im Umland zu erhöhen und den Handel so zu erschweren.[14] Auch die Handelsrouten änderten sich, so dass Nördlingen seine zentrale Lage einbüßte. Die schon längere Zeit durch die Pfingstmesse begünstigte Konzentration der städtischen Gewerbe auf Exportware ermöglichte es jedoch, diesen Wandel abzufangen.[15] Die Stadt wandelte sich somit von einer Messestadt zu einem regionalen Wirtschaftszentrum, wobei ihre Wirtschaftskraft weiterhin auf hohem Niveau blieb.
Um 1400, also kurz nach der Entstehung der Zünfte, setzte sich in Nördlingen die Barchent-Weberei durch. Dadurch entstand ein neues Handwerk mit weitreichendem Verlagssystem und das Verhältnis zwischen Stadt und Land veränderte sich. Die Weber auf dem Land und besonders im Bannmeilenradius der Stadt wurden Teil des Verlagssystems. Als Zuarbeiter und nicht in der Stadt selbst Ansässige blieb ihnen der Zugang zur Zunft jedoch in der Regel verwehrt. Da sich Barchent nicht immer gleich gut absetzen und sich der Verkauf daher nur schlecht planen ließ, stiegen einige Städte, darunter auch Nördlingen, wieder auf andere Webarten um. Nördlingen exportierte so ab dem Ende des 15. Jahrhunderts wieder hauptsächlich Loden.[16] Als weiterer Wirtschaftszweig etablierten sich die lederverarbeitenden Gewerbe.[17]
Diese Entwicklungen lassen sich auch anhand der Berufe der Neubürger nachvollziehen. Zwischen 1450 und 1550 war darunter ein hoher Prozentsatz an Textilhandwerkern und Gerbern. Zudem blieb die Anzahl der Neubürger in diesem Zeitraum weitgehend stabil, so dass davon ausgegangen werden kann, dass die Stadt nicht an Attraktivität und Einkommensmöglichkeiten verlor.[18]
Konflikte der Zünfte untereinander
Die stetige Aufnahme von Textil- und Lederhandwerkern führte auch zum Ansteigen der Mitgliederzahlen dieser Zünfte. Zugleich wurde so eine Differenzierung und Spezialisierung der Handwerke möglich, die jedoch zu einigen Konflikten oder sogar zur Aufspaltung mehrerer Zünfte führte.[19] Verschiedene Handwerke waren sich beispielsweise über die Höhe des Lehrgelds oder die Qualität der Rohstoffe uneinig. So warfen die Lederer den Schustern vor, billiges Leder von außerhalb zu kaufen, das ihren Ansprüchen nicht genügte. Der Rat entschied daher 1488, dass jedes Leder – gleichgültig, ob in der Stadt oder außerhalb produziert – durch die Schaumeister beider Handwerke zu prüfen sei. Beiden Zünften wurde ein Zettel mit dem entsprechenden Ratsentscheid ausgehändigt.[20]
Die Abgrenzung der Arbeitsbereiche war ebenfalls mehrfach ein Trennungsgrund. Jedes Handwerk war darauf bedacht, das Einkommen der Mitglieder zu sichern. Durch die spezialisierten Handwerker und den Anstieg der Bevölkerungszahlen sahen sich manche in ihren Einkommensmöglichkeiten eingeschränkt. Offensichtlich werden diese Motive in den Konflikten der Textilgewerbe: Die Tuchscherer, Geschlachtwander und Loderer stritten sich, wer welche Stoffe färben durfte. Am 1. Juli 1496 entschied der Rat, dass Loden nur für den eigenen Gebrauch gefärbt werden durfte. Dass bereits eine Woche später eine weitere Entscheidung vermerkt wurde, zeigt das Ausmaß des Streits. Das Färben ungesiegelten Tuchs wurde erlaubt, außerdem der Zuschnitt weißen, grauen und schwarzen Lodens. Zwei weitere Nachträge aus den Jahren 1499 und 1500, die den Geschlachtwandern weitere Farben erlaubten, machen deutlich, dass sich die Konflikte zwischen Zünften oder Handwerken oft jahrelang hinzogen.[21] Für die zum Teil sehr spezialisierten Handwerke wurden gesonderte Handwerksordnungen erlassen. Sie regelten die Arbeitsabläufe und andere Punkte, die nur das jeweilige Handwerk betrafen. Die jeweilige Zunftordnung war stets übergeordnet und weiterhin gültig.[22]
Im Ordnungsbuch lassen sich auch die Erhöhungen der Gebühren, die für den Erwerb des Zunftrechts fällig wurden, nachvollziehen. Diese mussten vom Rat genehmigt werden. Den Bäckern wurde 1484 eine Erhöhung der Gebühren auf 10 Gulden bewilligt,[23] ein ähnlicher Antrag der Hutmacher wurde 1511 jedoch abgelehnt. Sie durften weiterhin nur 6 Gulden verlangen.[24] Eine entsprechende Bitte der Metzger im folgenden Jahr wurde dagegen genehmigt. Für das Bankrecht mussten Neubürger nun 8 Gulden bezahlen, für das Meisterrecht 2 weitere.[25] Begründet wurden solche Bitten vonseiten der Zunft meist damit, dass die Zunftkasse leer und die Zunft daher nicht in der Lage sei, der Stadt gut zu dienen. Besonders das Argument, dass man keine neuen Waffen und Rüstungen anschaffen könne, wurde häufig angeführt.[26]Im Nördlinger Ordnungsbuch I und in den Ratsprotokollen finden sich unzählige weitere Beispiele großer und kleiner Streitigkeiten, die vor dem Rat verhandelt wurden. Aufgrund der daraus resultierenden Änderungen wurden zur Mitte des 15. Jahrhunderts eine ganze Reihe neuer Zunft- und Handwerksordnungen erlassen. Zugleich häufen sich in den Ordnungsbüchern auch die Vorfälle und Streitsachen, die vor den Rat gebracht wurden. Dies erweckt den Anschein, dass die stärkere Kontrolle durch den Rat von Seiten der Zünfte nicht unbedingt als Repression und Kontrolle aufgefasst, sondern auch als Möglichkeit gesehen wurde, Konflikte durch eine übergeordnete Instanz lösen zu lassen und so allgemeingültige Verfügungen zu erlangen. Die Ordnungen nach 1500 weisen eine weit stärkere Beteiligung des Rates auf, der sich selbst explizit als Aussteller der Ordnungen nennt. Dies steht im Gegensatz zu den früheren Ordnungen, denn diese wurden der Formulierung nach von der Zunft erarbeitet und erlassen.
Die im ältesten Nördlinger Zunftbrief von 1349 vorgesehene jährliche Neuwahl der Zunftmeister und der Ratsherren am Tag des Stadtpatrons St. Georg (23. April) wurde offenbar bald nicht mehr oder nur noch selten durchgeführt. Dafür spricht beispielsweise ein Ratsbeschluss aus dem Jahr 1432, nach dem jedes Jahr ein Ratsherr des Alten Rats ausgetauscht werden sollte.[27] In den 1480er Jahren wurde dasselbe Vorgehen auch für die Zunftmeister bestimmt.[28] Anscheinend war eine lebenslange Ausübung des Ratsherrenamts inzwischen zur Regel geworden – auch bei den Zunftmeistern.[29]
Verfassungsänderungen des 15. Jahrhunderts
Bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts hatten sich einige Handwerke, die in einer Zunft vereint waren, voneinander getrennt und bildeten anschließend zwei Zünfte.[30] Damit die Ratsverfassung intakt blieb und nicht mehr Zunftmeister und Geschworene als vorgesehen gewählt wurden, wurde ihre Anzahl ebenfalls aufgeteilt. Jede der beiden neuen Zünfte stellte nur noch einen Zunftmeister und sechs Geschworene.
Damit bestand in Nördlingen keine extreme Hierarchie zwischen einzelnen Zünften, wie es aus anderen Städten bekannt ist. Weder eine hohe Mitgliederzahl noch ein hohes Maß an Einfluss führten zu mehr Ratssitzen oder Ähnlichem. In Nördlingen wurde stets auf eine weitgehend gleichmäßige Verteilung geachtet. Dies zeigt sich auch daran, dass zum Ende des 15. Jahrhunderts die Zahl der Ratsherren auf 24 verringert wurde. Die Zahl der Zünfte war inzwischen von acht auf zwölf gestiegen. Die vier gantzen Zünfte, also diejenigen, die sich nicht getrennt hatten und somit weiterhin zwei Ratsherren stellten, mussten jeweils einen Zunftmeister abwählen, so dass jede Zunft nur noch einen Ratsherren stellte. Gleichzeitig wurde die Zahl der Ratsherren des Alten Rats ebenfalls auf zwölf gesenkt.[31]
1499 wurde außerdem ein Siebener-Ausschuss eingeführt, der die täglichen Geschäfte führen sollte, um den Kleinen Rat zu entlasten. Er setzte sich aus den beiden Bürgermeistern und fünf gewählten Ratsherren zusammen. Seine Aufgabe war es vor allem, über alltäglich vorgebrachte Händel zu entscheiden, Beschwerden entgegenzunehmen und Auskünfte zur Rechtslage zu erteilen.[32]
Religiöse Selbstbestimmung und Reformation in Nördlingen
Das zunehmende Selbstbewusstsein der Reichsstädte zeigte sich auch in großen Bauvorhaben. 1427 beschlossen der Große und der Kleine Rat von Nördlingen den Neubau der St. Georgskirche, der über Spenden und Stiftungen, später auch Ablassbriefe, durch die Bürger finanziert wurde – nicht zuletzt, weil sich das Kloster Heilsbronn als Patronatsherr nicht an der Finanzierung beteiligte.[33] 1505 konnte die spätgotische Hallenkirche fertiggestellt werden, die nach Einführung der Reformation zur evangelischen Stadtkirche wurde.
Die Patronatsrechte für St. Emmeran und St. Georg in Nördlingen lagen beim Kloster Heilsbronn. Bürger und Rat sahen durch die jahrelange Abwesenheit der Pfarrer das geistliche Leben und Seelenheil der Bürger in Gefahr. Der Konflikt spitzte sich zu Beginn des 16. Jahrhunderts zu. Abt und Konvent von Heilsbronn übergaben schließlich 1523 die Patronatsrechte an die Stadt, die nun selbst über die Besetzung der Pfarrstelle bestimmen konnte.[34] Den 1522 eingestellten evangelischen Prediger Theobald Gerlacher, genannt Billicanus, stattete der Rat selbst mit Pfründen aus.[35] Der Prior des Karmeliterklosters, Kaspar Cantz, verfasste hier noch im selben Jahr eine der ersten im Druck erschienenen deutschen Messen, in der er auch die Laienpredigt als Möglichkeit vorsah.[36] Mehrere Kirchenordnungen dokumentieren die Einführung der Reformation in Nördlingen.[37]
Der Zuspruch zur Reformation war in vielen Reichsstädten groß und ist besonders in Schwaben auch im Zusammenhang mit den Ereignissen des Bauernkriegs zu betrachten. Einige Städte bzw. deren Bürgerschaften solidarisierten sich mit den Bauernhaufen, beteiligten sich aber in der Regel nicht aktiv an den Aufständen.[38] Im Vorfeld des Bauernkrieges kam es in Nördlingen um 1500 zu verschiedenen innerstädtischen Konflikten, in denen auch die Zünfte eine Rolle spielten. Zum einen gab es Unstimmigkeiten über die Höhe des Ungelds, der Steuer auf Wein und Bier. Andererseits waren die Geschlachtwander unzufrieden damit, dass ihnen der Rat nicht gestattete, sich von den Loderern zu trennen und eine eigene Zunft zu bilden. 1493 hatten sie eine Bruderschaft gegründet.[39] Dieses Konfliktpotential entlud sich, als Antoni Forner, Bürgermeister und Fürsprecher der Reformation, am 17. März 1525 in Haft genommen wurde. Er hatte sein Amt missbraucht, indem er in einem Erbschaftsstreit die Ansprüche beider Parteien für 170 Gulden erworben hatte, die Erbmasse jedoch etwa 1000 Gulden betrug. Aus dem Gefängnis heraus schürte er das Gerücht, die Vorwürfe wären nur ein Vorwand, um ihn und den evangelischen Prediger Billicanus an den Schwäbischen Bund zu übergeben. [40]
Zeitgleich lagerte vor der Stadt der Deininger Bauernhaufen, mit dem auch einige unzufriedene Bürger sympathisierten und den sie mit Proviant und Waffen belieferten. Ein entsprechendes Unterstützungsgesuch der Bauern an den Nördlinger Rat hatte dieser mit Rücksicht auf den Schwäbischen Bund zurückgewiesen. Als die Bauern einen privaten Brief des Stadtschreibers an den Schwäbischen Bund abfingen, in dem er ihre Anzahl und Bewaffnung beschrieb, und diesen den Nördlinger Bürgern überbrachten, eskalierte die Situation. Angeführt von den Geschlachtwandern zogen die Nördlinger am Abend des 3. April gegen den Rat. Sie erreichten die Freilassung Antoni Forners, dem es anschließend gelang, die Versammlung friedlich aufzulösen. Am folgenden Tag wurde eine mehrstündige Gemeindeversammlung abgehalten, während der die Vorwürfe diskutiert und entkräftet wurden. Auch wurde der Bürgerschaft erklärt, warum es für die Stadt unklug wäre, sich mit den Bauern zu solidarisieren und sich damit gegen den Kaiser, das Reich und den Schwäbischen Bund zu stellen.
Im Zuge dieser innerstädtischen Verhandlungen wurden einige Veränderungen wie die Vergrößerung des Großen Rats vorgenommen, die jedoch rasch wieder zurückgenommen wurden. Argumentiert wurde die Rückkehr zur alten Ordnung damit, dass eine Erweiterung der Räte nicht durch die alten kaiserlichen Privilegien genehmigt und daher ein Prozess vor dem Reichskammergericht zu befürchten sei.[41] Den Geschlachtwandern wurde jedoch ihre eigene Zunft zugestanden.
Die neue Verfassung 1552
Einen wirklichen Umbruch in der Verfassungsgeschichte Nördlingens brachte erst die von Kaiser Karl V. angeordnete Rückkehr zu einem oligarchischen System. Dies brachte 1552 ein Verbot der Zunftbeteiligung mit sich und entmachtete die Zünfte in politischer Hinsicht vollkommen. Ziel der Anordnung Karls V. war es, aus seiner Perspektive zuverlässige und möglichst katholische Ratsleute zu positionieren. Nichtsdestotrotz wurden weiterhin Vertreter der Zünfte zugelassen, die in Nördlingen zu den vermögendsten und einflussreichsten Bürgern gehörten.
Im Gegensatz zu den vorangegangenen Änderungen der Ratsverfassung wurde diejenige von 1552 nicht von der Stadt selbst initiiert, sondern von dem Stadtherrn, Kaiser Karl V. Noch 1349 hatten die Nördlinger selbständig gehandelt, das Zunftwesen eingeführt und erst im Nachhinein die Erlaubnis Kaiser Ludwigs des Bayern eingeholt. Zur Mitte des 16. Jahrhunderts wurden nun die Zünfte für die reformatorischen Umtriebe und Unruhen, besonders in den Reichsstädten, verantwortlich gemacht. Nicht zu Unrecht, hatten sie doch in manchen Städten die Gelegenheit genutzt, den amtierenden Rat aus der Stadt zu jagen oder aus ihren eigenen Reihen zu besetzen. Auch wenn der neue Glaube nicht überall zu solch drastischen Maßnahmen geführt hatte, veranlasste der katholische Kaiser nun ein Verbot der Zünfte und deren Verbannung aus den Stadträten. Jedoch prüfte der von ihm beauftragte Kommissar Heinrich Haß im Einzelfall, wie weiter zu verfahren sei. Die Umgestaltungen der städtischen Verfassungen fielen unterschiedlich aus, in Nördlingen wurden die Zünfte ganz aus dem Rat verdrängt.[42]
In Nördlingen führten die eigentlichen Geschäfte nun drei Bürgermeister, die jeweils abwechselnd vier Monate des Jahres amtieren sollten. Sie wurden von zwei Geheimen Räten unterstützt. Zehn vertrauenswürdige Personen wurden für den Kleinen Rat bestimmt, weitere zehn für den Magistrat, der ausschließlich beratende Funktion haben sollte. In sehr schwerwiegenden Fällen, wenn durch die Gremien keine Einigung zu erzielen war, sollte der neue, Große Rat hinzugezogen werden, der 25 Personen umfasste. Trotz Aufhebung und Verbots der Zünfte zählte Haß diese 25 nach den Zünften geordnet auf.[43]
Entscheidend bei der Verfassungsänderung von 1552 ist, dass die Zünfte offiziell verboten wurden. Trotzdem bestanden sie auch in der Folgezeit, wenn auch in erster Linie als wirtschaftliche und nicht mehr als politische Verbände. In dieser Rolle wurden sie der Aufsicht ausgewählter Ratsherren unterstellt, ähnlich wie es zuvor teilweise üblich gewesen war, etwa bei der Barchentschau. Zudem mussten sie alle ihre Briefe, Urkunden und sonstige Habe an den Rat abgeben, der sie nun verwalten sollte.[46] Die weitgehende Autonomie, die die Zünfte nun 200 Jahre lang besonders durch ihre Selbstverwaltung praktiziert hatten, wurde offiziell gravierend eingeschränkt. Ob diese Vorschriften, die in der Relation von Haß enthalten sind, jedoch auch so umgesetzt wurden, ist fraglich, da es sich auch hier um normative Quellen handelt, die nicht zwingend die Realität, sondern vielmehr einen Soll-Zustand wiedergeben. Schließlich erfüllten die Zünfte wichtige Funktionen als Mittler zwischen Rat und Bürgerschaft sowie als Marktaufsicht und die Zunftbücher nach 1552 wurden von den Zünften selbst geführt und nennen Zunftmeister als Vorsteher.1552 wurde in Nördlingen ein Verzeichnis der Bürgerschaft angefertigt.[44] Statt der früher üblichen Einteilung nach Zünften wurde nun eine Einteilung nach Vierteln vorgenommen. Die insgesamt sechs Viertel umfassten jeweils mehrere Zünfte; nur die Sammelzünfte der Krämer und Schmiede bildeten jeweils ein eigenes Viertel. Jedem Viertel wurden vier bis fünf Vorsteher zugeordnet. Um dieses Verzeichnis anfertigen zu können, wurden von den Zünften Listen ihrer Mitglieder[45] eingefordert, die dann in Reinschrift übertragen wurden. Dabei ist bisher ungeklärt, ob das Verzeichnis vom Nördlinger Rat bzw. dem Stadtschreiber oder durch Heinrich Haß angefertigt wurde. Dass ein direkter Zusammenhang mit der Auflösung der Zünfte besteht, ist jedoch nicht zu übersehen. Wahrscheinlich wurde auch die Vierteleinteilung neu eingeführt.
Der Ausschluss der Zünfte änderte an der Wahrnehmung des Rates durch die Bürger wahrscheinlich nur wenig, da sich der neue Rat jetzt aus den reichsten Bürgern der Stadt zusammensetzte. Viele Handwerker waren ein Teil dieser Gruppe geworden und einige waren vom Zunft- in den Alten Rat aufgestiegen. Die Reduktion der Anzahl der Ratsherren und die Einführung des Siebener-Ausschusses als innerstädtische Maßnahmen waren ja bereits in eine ähnliche Richtung gegangen und hatten den handelnden Rat verkleinert.
Zusammenfassung: Wandel des Zunftwesens nach 1500
200 Jahre lang bildeten die Zünfte in Nördlingen die Grundlage für das politische Ratssystem. Kam es bereits in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts zu Umstrukturierungen, war es doch erst die Reform Kaiser Karls V., welche die Zünfte offiziell aus dem Rat verdrängte. Der Einfluss, den die Handwerker in der Stadt hatten, ist daran erkennbar, dass einige auch nach 1552 als angesehene und rechtschaffene Bürger im Rat saßen. Als Aufsteiger gehörten sie inzwischen der Führungsschicht an. Diese Stellung hatten sie in erster Linie ihrem Vermögen zu verdanken, das sie sich im Laufe der Zeit erwirtschaftet hatten. Wirtschaftlicher und sozialer Aufstieg lagen eng beieinander.
Entscheidend war 1552, dass die Zünfte offiziell abgeschafft wurden. Der Rat setzte sich seitdem aus einem kleineren Kreis von Personen zusammen, der auf Lebenszeit gewählt wurde, die Bürgerschaft wurde in Viertel statt wie bisher nach Zünften eingeteilt und die gesamte Gewerbeaufsicht lag nun beim Rat. Das Verhältnis zwischen Rat und Zünften hatte sich schon bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts geändert. Der Rat griff stärker in die Angelegenheiten der Zünfte ein, legte etwa die Höhe der Eintrittsgebühren fest, schlichtete auch zunftinterne Konflikte und erließ mehr Ordnungen, besonders für einzelne Handwerke. Zugleich wurde er vonseiten der Zünfte stärker eingebunden, besonders wenn es um Streitigkeiten unter den Zünften ging. Auch bei der Schau waren Ratsherren bereits eingebunden. Ob die nun offiziell beim Rat liegende Gewerbeaufsicht in der Praxis wirkliche Veränderungen brachte, ist daher fraglich. Es scheint fast, als ob die Nördlinger kurz nach der Abreise Heinrich Haß‘ wieder zur alten Ordnung übergingen. Denn die Zunftbücher wurden weitergeführt und Zunftmeister als Vorsteher gewählt.
Auch wenn die Verfassungsreform zum Ziel hatte, reformatorische Kräfte aus den städtischen Räten zu entfernen, gelang dies in Nördlingen nicht. Denn der Rat war eine treibende Kraft bei der Einführung der Reformation gewesen und die meisten der neuen Ratsherren waren auch zuvor Teil des Rats gewesen. Die Episode rund um die Gefangensetzung und Freilassung des Bürgermeisters Antoni Forner aus der Zeit der Reformation und des Bauernkriegs zeigt eindrücklich die enge Verflechtung von Bauernkrieg, Reformation, innerstädtischer und Außenpolitik. Letztlich konnte der Frieden in der Stadt nur wiederhergestellt werden, indem Rat, Zünfte und Bürger kommunizierten und sich einigten und der Rat seine Stellung als legitime Obrigkeit zurückerlangte.
[1] Stadtarchiv Nördlingen, Ordnungsbuch I, fol. 189r–189v. Abgedruckt bei Karl Otto Müller, Nördlinger Stadtrechte des Mittelalters (Bayerische Rechtsquellen 2), München 1933, S. 320f.
[2] Ein Überblick zu den verschiedenen Funktionen der Zünfte findet sich u.a. bei Sabine von Heusinger, Die Zunft im Mittelalter. Zur Verflechtung von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in Straßburg (VSWG Beihefte 206), Stuttgart 2009.
[3] Stadtarchiv Nördlingen, U 203, Zunftbrief der Schneider, Tuchscherer und Kürschner, 26. Januar 1349.
[4] Stadtarchiv Nördlingen, Nördlinger Ordnungsbuch I, fol. 127r. Abgedruckt bei Müller, Stadtrechte (wie Anm. 1), S. 284.
[5] Stadtarchiv Nördlingen, Nördlinger Ordnungsbuch I, fol. 127r. Abgedruckt bei Müller, Stadtrechte (wie Anm. 1), S. 284.
[6] Vgl. die Zunftordnung der Weber: Stadtarchiv Nördlingen, Nördlinger Ordnungsbuch I, fol. 22v–23v, abgedruckt bei Müller, Stadtrechte (wie Anm. 1), S. 200–203.
[7] Vgl. dazu Reinhold Kaiser, Fälschungen von Beschauzeichen als Wirtschaftsdelikte im spätmittelalterlichen Tuchgewerbe, in: Fälschungen im Mittelalter. Internationaler Kongreß der Monumenta Germaniae Historica 16.–19. September 1986, hrsg. von Detlef Jasper, Bd. 5: Fingierte Briefe, Frömmigkeit und Fälschung. Realienfälschung (Monumenta Germaniae Historica. Schriften 33,5), Hannover 1988, S. 723–752.
[8] Vgl. Rolf Kießling, Die Stadt und ihr Land. Umlandpolitik, Bürgerbesitz und Wirtschaftsgefüge in Ostschwaben vom 14. bis ins 16. Jahrhundert (Städteforschung. Reihe A: Darstellungen 29), Köln, Wien 1989, S. 172f.
[9] Vgl. Heinrich Zirkel, Die Nördlinger Messeordnung 1468/1475, in: Nordschwaben. Zeitschrift für Landschaft, Geschichte, Kultur und Zeitgeschehen 3 (1975), S. 124f. Die Messeordnungen sind abgedruckt bei Müller, Stadtrechte (wie Anm. 1), S. 123–129.
[10] Zur Nördlinger Pfingstmesse allgemein mit weiterführender Literatur: Wilfried Sponsel, Nördlinger Messe, publiziert am 18.07.2012; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Nördlinger Messe (Letzter Zugriff: 21.06.2018).
[11] Vgl. Heinrich Steinmeyer, Die Nördlinger Messe und ihre Konkurrenten in Dinkelsbühl und Rothenburg vom 14. bis 17. Jahrhundert, in: Nordschwaben. Zeitschrift für Landschaft, Geschichte, Kultur und Zeitgeschehen 2 (1976), S. 58–64; Rudolf Endres, Die Messestreitigkeiten zwischen Nürnberg und Nördlingen, in: Jahrbuch für fränkische Landesforschung 24 (1964), S. 1–19.
[12] Heinrich Steinmeyer, Die Entstehung und Entwicklung der Nördlinger Pfingstmesse im Spätmittelalter. Mit einem Ausblick bis ins 19. Jahrhundert, Diss. masch. München 1960, S. 43f.; Kießling, Stadt (wie Anm. 8), S. 163–172.
[13] Rolf Kießling, Kleine Geschichte Schwabens, Regensburg 2009, S. 51f.; Kießling, Stadt (wie Anm. 8), S. 158f.; Hektor Amman, Die Nördlinger Messe im Mittelalter, in: Aus Verfassungs- und Landesgeschichte. Festschrift zum 70. Geburtstag von Theodor Mayer, dargebracht von seinen Freunden und Schülern, hrsg. von Heinrich Büttner, Otto Feger und Bruno Meyer, Bd. 2: Geschichtliche Landesforschung. Wirtschaftsgeschichte. Hilfswissenschaften, Konstanz 1955, S. 283–315, hier S. 298–301.
[14] Vgl. Kießling, Stadt (wie Anm. 8), S. 180–185.
[15] Vgl. Kießling, Geschichte (wie Anm. 13), S. 25f.
[16] Vgl. zu diesen Entwicklungen ausführlich Kießling, Stadt (wie Anm. 8), S. 213–234.
[17] Vgl. Kießling, Stadt (wie Anm. 8), S. 237f.
[18] Vgl. Hanno Vasarhelyi, Einwanderung nach Nördlingen, Esslingen und Schwäbisch Hall zwischen 1450 und 1550. Einige Aspekte und Ergebnisse einer statistischen Untersuchung, in: Stadt und Umland. Protokoll der X. Arbeitstagung des Arbeitskreises für südwestdeutsche Stadtgeschichtsforschung Calw 12.–14. November 1971, hrsg. von Erich Maschke und Jürgen Sydow (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B 82), Stuttgart 1974, S. 129–165, hier S. 160–164.
[19] Vgl. auch Kießling, Stadt (wie Anm. 8), S. 161.
[20] Stadtarchiv Nördlingen, Nördlinger Ordnungsbuch I, fol. 60r. Abgedruckt bei Müller, Stadtrechte (wie Anm. 1), S. 249f.
[21] Stadtarchiv Nördlingen, Nördlinger Ordnungsbuch I, fol. 64v. Abgedruckt bei Müller, Stadtrechte (wie Anm. 1), S. 255f.
[22] Als Beispiel sei hier die Handwerksordnung der Schleierwirkerinnen aus dem Jahr 1487 genannt, die ein Teil der Weberzunft waren. Die Artikel der Handwerksordnung wurden 1511 auf Bitten des Zunftmeisters der Weber neu ausgestellt. Stadtarchiv Nördlingen, Nördlinger Ordnungsbuch I, fol. 76r–76v. Abgedruckt bei Müller, Stadtrechte (wie Anm. 1), S. 262f.
[23] Stadtarchiv Nördlingen, Nördlinger Ordnungsbuch I, fol. 72r–73r. Abgedruckt bei Müller, Stadtrechte (wie Anm. 1), S. 260–262.
[24] Stadtarchiv Nördlingen, Nördlinger Ordnungsbuch I, fol. 77v. Abgedruckt bei Müller, Stadtrechte (wie Anm. 1), S. 263.
[25] Stadtarchiv Nördlingen, Nördlinger Ordnungsbuch I, fol. 51r–51v. Abgedruckt bei Müller, Stadtrechte (wie Anm. 1), S. 243f.
[26] So etwa von den Bäckern 1484: so wer doch dasselb gelt vast wenig, und in nit zu solhen trostlichen statten gemainer statt notdurfft als an rays, gezelte, wägen, und anderm darinn sie ietzo gross geprechen und mangel heten […], Stadtarchiv Nördlingen, Nördlinger Ordnungsbuch I, fol. 72r. Abgedruckt bei Müller, Stadtrechte (wie Anm. 1), S. 261.
[27] Vgl. Stadtarchiv Nördlingen, Stadtrecht C, fol. 32v. Abgedruckt bei Müller, Stadtrechte (wie Anm. 1), S. 83.
[28] Vgl. Stadtarchiv Nördlingen, Ratsordnung B, fol. 5r. Abgedruckt bei Müller, Stadtrechte (wie Anm. 1), S. 160.
[29] Zur jährlichen Auswahl der Ratsherren vgl. auch Horst Rabe, Der Rat der niederschwäbischen Reichsstädte. Rechtsgeschichtliche Untersuchungen über die Ratsverfassung der Reichsstädte Niederschwabens bis zum Ausgang der Zunftbewegungen im Rahmen der oberdeutschen Reichs- und Bischofsstädte (Forschungen zur deutschen Rechtsgeschichte 4), Köln, Graz 1966, S. 140f. und Kießling, Stadt (wie Anm. 8), S. 27.
[30] Beispielsweise trennten sich 1436 die Lederer von den Schustern (Stadtarchiv Nördlingen, Ordnungsbuch I, fol. 62r). Die Kürschner errichteten 1425–27 ein eigenes Kaufhaus und trennten sich vermutlich im Zuge dessen von den Schneidern und Tuchscherern.
[31] Vgl. Stadtarchiv Nördlingen, Ratsordnung D, fol. 2v–3r. Abgedruckt bei Müller, Stadtrechte (wie Anm. 1), S. 170f.
[32] Stadtarchiv Nördlingen, Ratsordnung C, fol. 8 r. Abgedruckt bei und zitiert nach Müller, Stadtrechte (wie Anm. 1), S. 166.
[33] Vgl. Hans-Christoph Rublack, Eine bürgerliche Reformation, Nördlingen (Quellen und Forschungen zur Reformationsgeschichte 51), Heidelberg 1982, S. 59–61.
[34] Vgl. Rublack, Reformation (wie Anm. 33), S. 74–85.
[35] Vgl. Wilfried Sponsel, Einführung und Verlauf der Reformation in Nördlingen. Mit einem Rundgang zur Reformationsgeschichte der Stadt, Neustadt a. d. Aisch 2017, S. 27f.; Rublack, Reformation (wie Anm. 33), S. 79.
[36] Vgl. Sponsel, Einführung (wie Anm. 35), S. 24; außerdem Die Nördlinger Evangelische Messe des Caspar Kantz. Reprint der Neuen Messe von Caspar Kantz, eingeleitet von Gerhard Simon, [Nördlingen] 2017.
[37] Vgl. Emil Sehling, Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts. Bayern Teil 2: Schwaben, Tübingen 1963. Zur Reformation in Nördlingen allgemein vgl. Rublack, Reformation (wie Anm. 33), sowie Sponsel, Einführung (wie Anm. 35).
[38] Zur Reformation in Reichsstädten allgemein vgl. Bernd Moeller, Reichsstadt und Reformation, Berlin 1987.
[39] Vgl. Sponsel, Einführung (wie Anm. 35), S. 23.
[40] Vgl. zu den Vorgängen des Jahres 1525 ausführlich und mit Quellennachweisen Rublack, Reformation (wie Anm. 33), S. 111–117.
[41] Vgl. Rublack, Reformation (wie Anm. 33), S. 116.
[42] Vgl. dazu allgemein Eberhard Naujoks, Kaiser Karl V. und die Zunftverfassung. Ausgewählte Aktenstücke zu den Verfassungsänderungen in den oberdeutschen Reichsstädten (1547–1556) (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg A/36), Stuttgart 1985.
[43] Vgl. die Transkription des Berichts bei Naujoks, Kaiser (wie Anm. 42), S. 261–265.
[44] Stadtarchiv Nördlingen (Archivalien-Abgaben der Zünfte 11), Verzeichnis der Bürger nach 6 Vierteln, 1552.
[45] Bei diesen „Zunftzetteln“ handelt es sich um eine lose Sammlung verschiedenster Papier- und Pergamentstücke. Aufgrund der unterschiedlichen Gestaltung und Schreiberhände ist davon auszugehen, dass diese die Zünfte selbst anfertigten. Stadtarchiv Nördlingen (Archivalien-Abgaben der Zünfte 169), Zunftzettel, 1552.
[46] Vgl. die Transkription des Berichts bei Naujoks, Kaiser (wie Anm. 42), S. 263.
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Empfohlene Zitierweise/Suggested Citation:
Luise Schaefer, Handwerker in Stadt und Rat – die Nördlinger Zünfte 1349–1552, in: Die Stadt des Mittelalters an der Schwelle zur Frühen Neuzeit. Beiträge des interdisziplinären (Post-)Doc-Workshop des Trierer Zentrums für Mediävistik im November 2017, hrsg. von Inge Hülpes und Falko Klaes (Mittelalter. Interdisziplinäre Forschung und Rezeptionsgeschichte, Beihefte 1), S. 71–88, https://mittelalter.hypotheses.org/12918.
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Luise Schaefer (4. Juli 2018). Handwerker in Stadt und Rat – die Nördlinger Zünfte 1349–1552. Mittelalter. Abgerufen am 10. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/rh3t
Sehr schöne Quellen aus dem Stadtarchiv in Nördlingen. Gerade Zunftzettel sind nicht so häufig zu finden. Auch ein interesannter Chirogaph.
Für die Ratswahl auch in Bezug auf die Zünfte und in Süddeutschland ist immer noch einschlägig: Dietrich W. Poeck, Rituale der Ratswahl in Europa, Köln 2003(= Städteforschung A/60)