Iste libellus pertinet … Goethe?
Zwei spätmittelalterliche Handschriften mit Werken von Matthäus von Krakau, Heinrich von Langenstein und Johannes von Hildesheim aus Goethes Bibliothek
Bei Forschungen zur Privatbibliothek Johann Wolfgangs von Goethe wurden kürzlich zwei spätmittelalterliche lateinische Handschriften (wieder-)entdeckt, die heute zur Sammlung des Goethe-Nationalmuseums Weimar gehören. „Wiederentdeckt“ deshalb, weil sie bereits 1958 in einem Katalog erwähnt worden sind.[1] Doch wurde jener Katalog von der mediävistischen Forschung offenbar nicht wahrgenommen. Die erste Handschrift, die vor allem Werke von Matthäus von Krakau (1330/35–1410) und Heinrich von Langenstein (um 1340–1397) enthält, scheint völlig unbekannt zu sein. Die zweite war zumindest in Vergessenheit geraten, obwohl ihre Existenz grundsätzlich bekannt war: Goethe hatte sie spätestens 1819 erworben und in einem Beitrag seiner Zeitschrift „Über Kunst und Alterthum“ ihren Inhalt beschrieben.[2] Sie enthält die dem Karmeliter Johannes von Hildesheim (um 1310/20–1375) zugeschriebene Dreikönigslegende und galt bis vor Kurzem als verschollen oder noch nicht identifiziert.[3] Im Rahmen eines aktuell laufenden Forschungsprojekts zur Bibliothek Goethes, das an der Herzogin Anna Amalia Bibliothek (HAAB) in Weimar angesiedelt ist, konnten beide Handschriften nun wissenschaftlich erschlossen und die enthaltenen Texte identifiziert werden. Im Folgenden werden, nach einer kurzen Einführung in den Kontext der Wiederentdeckung, die Handschriften samt ihren Einbänden beschrieben und ein spätmittelalterlicher Vorbesitzer identifiziert. Dabei wird argumentiert, dass beide Handschriften mit großer Wahrscheinlichkeit einst in einem gemeinsamen Codex zusammengebunden waren. Schließlich werden die enthaltenen Texte vorgestellt.
Erschließungskontext und Ausgangsbasis
Johann Wolfgang von Goethe sammelte nicht nur vieles – ob er es nun selbst erwarb oder es ihm unverlangt geschickt wurde –,[4] er besaß auch eine ansehnliche Privat- oder vielmehr Arbeitsbibliothek: „Bücher waren für ihn ein wichtiges, häufig das wichtigste Arbeitsmittel.“[5] Im Rahmen des Projektes „Autorenbibliotheken: Materialität – Wissensordnung – Performanz“ des Forschungsverbundes Marbach Weimar Wolfenbüttel (MWW) entsteht im Teilprojekt „Goethes Bibliotheken in Weimar“ zum einen die „Goethe Bibliothek Online“.[6] Zum anderen wird die Privatbibliothek des Dichters erforscht, also letztlich die Familienbibliothek der Goethes, die von diesen auch über den Tod Johann Wolfgangs hinaus genutzt wurde, bis zum Tode seines letzten Enkels Walther von Goethe 1885.[7] Eine wichtige Arbeitsgrundlage für dieses Projekt ist der erwähnte Katalog von 1958, der wiederum unter anderem auf dem Katalog von Goethes Privatsekretär Friedrich Theodor David Kräuter aufbaut.[8] In Rupperts Katalog ist die erste hier zu besprechende Handschrift unter der Nummer 2666 folgendermaßen beschrieben:
„HENRICUS DE HASSIA: [Traktate u. a. Texte] [Papierhs. 14./15. Jh.]
54 Bl. 8o Schweinsldr.
Enthält:
- E p i s t u l a domini nostri Jesu Christi ad Abagarum regem Edisse. Bl. 2r–v.
- H e n r i c u s de Hassia. – Tractatus magistri H. de Hassia super morem celebrandi et abstinendi in forma concertacionis seu duelli racionis et conscientiae ac voluntatis desuper iudicantis. Bl. 3r–16r.
- H e n r i c u s de Hassya: super orationem dominicam cum Salutacione Angelica.
Bl. 17r–27v. - Ohne Titel. Einzelheiten über d. Eucharistie. Bl. 29r–35r.
- Significacio Worterklärung u. Anfänge einzelner kirchlicher Gebete usw.
Bl. 40r–50v.“[9]
Die zweite Handschrift, Nummer 2673 in Rupperts Katalog, wird dort wie folgt gelistet:
„JOHANN VON HILDESHEIM: Liber de translatione trium regum. [Papierhs.
14. Jh.] 81 beschr. Bl. 8o Hperg. mit Goldschn.“[10]
Darüber hinaus hatte Goethe selbst dieses zweite Manuskript in einem Brief an seinen Freund Sulpiz Boisserée näher beschrieben:
[…] ein altes Manuscript, klein Quart, 84 Blätter mit Abbreviaturen […] Es enthält die Legende der heiligen drei Könige und ihres Sternes […] Zu welcher Zeit das vorliegende Manuscript geschrieben worden ist, will ich nicht gleich entscheiden; das Original aber mag, nach inneren deutlichen Kennzeichen, zu Anfang des 15. Jahrhunderts verfaßt seyn.[11]
Bei der näheren Untersuchung der Handschriften ließen sich diese Angaben, die bei Ruppert zum Teil nur auf den in der Handschrift selbst angegebenen Titeln der Stücke beruhen, nun ergänzen und teilweise korrigieren.
Kodikologische und paläographische Befunde[12]
Hs. Weimar, Goethe-Nationalmuseum, Ruppert 2666
Die Handschrift besteht aus insgesamt fünf Lagen und einem einzeln eingebundenen Blatt (fol. 38), die in einem Koperteinband aus Pergament (Schaf oder Ziege) zusammengebunden wurden, der zuvor zu einem anderen, umfangreicheren Buchblock gehörte. Sie umfasst insgesamt 53 Blatt von jeweils ca. 20 x 14,5 cm, wobei davon Blatt 2 nachträglich eingeklebt wurde, das einzeln eingeheftete Blatt 38 mit 20,5 x 14,5 cm etwas größer ist und zwischen fol. 49 und 50 eines, nämlich das Gegenstück zu fol. 40, abgeschnitten wurde. Die neuzeitliche Foliierung springt fehlerhaft von fol. 46 auf fol. 48 und endet deshalb irrig bei 54. Die Lagenformel stellt sich folgendermaßen dar:
(VI+1)13 + 2 VI37 + 138 + (VI–1)50 + II54.
Die ersten drei Lagen deuten sowohl per Wasserzeichen[13] als auch von der Schrift – eine Bastarda von augenscheinlich nur einer Hand mit roten, zwei- bis dreizeiligen Lombarden und zahlreichen, ebenfalls roten, Unterstreichungen und Markierungen einzelner Anfangsbuchstaben – auf die spätere erste Hälfte bzw. die Mitte des 15. Jahrhunderts. Auf den Blatträndern finden sich gelegentlich Notizen von unterschiedlichen Händen, wohl häufig noch mittelalterlichen Datums. Besonders stark wurde der erste längere Text glossiert, der sich von fol. 3 bis 16 erstreckt; dort sind die Notizen sogar fast ausnahmslos rot unterstrichen.[14] Von fol. 34v zu 35r wechselt der Schreiber. Während sich die Schriftart dabei nicht grundlegend ändert und auch zeitgenössisch bleibt, entfallen sämtliche Rubrizierungen. Dass diese geplant waren, legen eine Lücke zu Beginn zweier aufeinanderfolgender Zeilen und eine auf dem Bundsteg von fol. 35r angebrachte Rubrikatorvorgabe für den Anfangsbuchstaben – ein h – jedoch nahe. Das nachträglich eingeklebte Blatt 2 weist eine spätere Bastarda auf, die angesichts der fehlenden Schleifen bei den Oberlängen von d, b, h und l wohl eher in die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts weisen dürfte. Das dortige, nur zu zwei Dritteln sichtbare Wasserzeichen (eine Traube ohne Beizeichen mit zweikonturigem Stiel und ringförmiger Ranke ohne Querstrich) deutet in die Mitte des 15. Jahrhunderts, vielleicht auf Speyer 1451.[15] Das von zwei Händen tendenziell des 16. Jahrhunderts beschriebene, einzeln eingebundene Blatt 38 besitzt kein Wasserzeichen, das eine exaktere Datierung erlaubte. Die Wasserzeichen der vierten Lage verweisen wiederum auf die Mitte des 15. Jahrhunderts.[16] Auch die Schrift ist hier der der ersten drei Lagen sehr ähnlich und deutet wie diese in die Mitte des 15. Jahrhunderts. Ebenso erinnern die roten Lombarden auf fol. 40r sowie die Unterstreichungen und Markierungen in dieser Lage an dieselben Auffälligkeiten in den ersten drei Lagen. Die fünfte und letzte, unbeschrieben gebliebene Lage verweist per Wasserzeichen auf dem Doppelblatt 51/54 dagegen in die späten 1520er Jahre.[17]
Jene letzte Lage wurde wahrscheinlich von einem Buchbinder des 16. Jahrhunderts als hintere Vorsatzlage hinzugefügt und mit den übrigen Lagen in einen Einband zusammengeführt, der heute nicht mehr erhalten ist. Ein Lichtschaden auf dem Schnittsteg von fol. 54v könnte darauf hindeuten, dass es sich bei dem früheren Einband um einen, vermutlich mit Leder oder Pergament bezogenen, Holzdeckeleinband gehandelt hat, der mit der Zeit Schaden nahm und letztlich brach. Dieser müsste zudem einen gelb eingefärbten Farbschnitt besessen haben, wie Farbreste am Kopfschnitt belegen. Bevor der derzeitige Koperteinband (siehe Abb. 1) zum Einsatz kam, wurde der Buchblock wenigstens am Vorderschnitt so knapp beschnitten, dass die äußeren Buchstaben der Marginalglossen heute zum Teil fehlen.[18]
Hs. Weimar, Goethe-Nationalmuseum, Ruppert 2673
Der gegenwärtige Einband wurde im 19. oder 20. Jahrhundert gefertigt. Für den Rücken fand helles, neutrales Pergament Verwendung. Die aus Pappe bestehenden Deckel wurden mit zwei Fragmenten einer liturgischen Handschrift (Graduale?) aus Pergament bezogen, auf denen sich Zeilen mit Quadratnotation auf vier Linien mit C-Schlüssel und Textzeilen in Textura abwechseln. Auf dem Vorderdeckel befindet sich eine zwei Text- und zwei Notenzeilen umfassende dreifarbige Fleuronnée-Initiale mit rot-blauem Buchstabenkörper mit Aussparungsornamentik; im Binnengrund grüne Flechtbandornamentik mit rotem Knospenfleuronnée in den Zwischenräumen; als Besatz: Knospenfleuronnée, Perlen und Fadenwerk in Rot. Das Fragment im hinteren Deckel weist eine zweifarbige Fleuronnée-Initiale mit rotem Buchstabenkörper (Lombardtypus), blauem Knospenfleuronnée im Binnengrund und Fadenwerk als Besatz auf. Buchschmuck und Schrift weisen spätestens in die Mitte des 14. Jahrhunderts.
Die Handschrift umfasst insgesamt 87 Blätter: eine Vorsatzlage aus einem Doppelblatt, die im Rahmen der Erschließung mit römischen Ziffern foliiert wurde, und sieben weitere Lagen, die arabisch foliiert wurden. Die dritte Lage beginnt mit einem Einzelblatt, das auf fol. 12r geklebt wurde. Die letzte Lage enthält ein auf fol. 82v befestigtes Doppelblatt (fol. 83/84). Das äußere Doppelblatt der letzten Lage wurde mit seiner zweiten Hälfte, also dem Gegenstück zu fol. 72, als hinterer Spiegel des heutigen Einbandes verwendet. Folgende Lagenformel wurde ermittelt:
III + V10 + (VI+1)23 + 4 VI71 + (VI+2)(85).
Die Schrift lässt sich durchgängig als Bastarda mit meist schleifenlosem d charakterisieren, die ungefähr in die Mitte des 15. Jahrhunderts zu datieren ist. Der Text beginnt auf fol. 1r mit einer sechszeiligen roten Lombarde, neue Absätze mit zwei- oder dreizeiligen Anfangsbuchstaben des gleichen Typus. Gelegentliche Unterstreichungen finden sich in der Handschrift ebenso wie senkrechte oder diagonale rote Striche zur Kennzeichnung mancher Anfangsbuchstaben sowie Marginalglossen in Latein von verschiedenen Händen, aber meist wohl aus nicht viel späterer Zeit als der Text selbst. Auch Durchstreichungen und Verbesserungen in roter Farbe sind vereinzelt vorgenommen worden, etwa auf fol. 5v und fol. 25r. An Wasserzeichen finden sich überwiegend Trauben[19] und Ochsenköpfe,[20] die ebenfalls in die Mitte des 15. Jahrhunderts datieren dürften. Eine Ausnahme ist das Wasserzeichen der Vorsatzlage vorn – eine Krone, die wiederum recht konkret in die späten 1520er Jahre zu datieren ist.[21] Zwei weitere Wasserzeichen konnten vorerst nicht bestimmt werden. Diese befinden sich allerdings nur auf insgesamt vier Doppelblättern und innerhalb von Lagen mit einer Mehrzahl aus identifizier- und grob datierbaren Wasserzeichen, ohne dass ein Schreiberwechsel zwischendurch zu erkennen wäre.
Synthese: In der Goethe-Bibliothek kam zusammen, was zusammen gehört
Dass beide Handschriften ursprünglich einen anderen als ihren heutigen Einband besaßen, wurde bereits erwähnt. Sie weisen darüber hinaus aber sogar Merkmale auf, die vermuten lassen, dass sie sich einst einen gemeinsamen Einband teilten.[22]
Ein wichtiges Indiz sind die beiden Vorsatzlagen mit gleichem Wasserzeichen: zu Beginn von Ruppert 2673 und am Ende von Ruppert 2666. Beide scheinen in die späten 1520er Jahre zu datieren. Ähnlichkeiten zwischen den Wasserzeichen sind auch sonst in beiden Manuskripten auszumachen, recht ähnliche Trauben und Ochsenköpfe prägen das Bild. Die in den Lagen von Ruppert 2666 dominierende Bastarda ähnelt der von Ruppert 2673, außerdem ist die Auszeichnung mit mehr oder minder schmucklosen roten Lombarden und einzelnen roten Buchstabenmarkierungen analog. Sodann findet sich gelbe Schnittfarbe nicht nur an der oberen Schnittkante des letzten Blattes von Ruppert 2666, sondern vereinzelt auch im Inneren von Ruppert 2673. Beide Handschriften wurden überdies gleich beschnitten, die Wellung ist identisch und auch die Alterungs- bzw. Abnutzungspuren am Papier sind gleich.
Es kann daher als wahrscheinlich gelten, dass die überwiegend um die Mitte des 15. Jahrhunderts beschriebenen Lagen der heute getrennten Handschriften in den 1520er Jahren von einem Buchbinder zu einem einzigen Codex zusammengefasst worden waren – und zwar aller Wahrscheinlichkeit nach in einem Einband aus Holzdeckeln mit dreiseitigem Gelbschnitt, der zu einem unbekannten Zeitpunkt beschädigt wurde. Wann die Handschriften schließlich wieder getrennt wurden, wann sie jeweils ihren heutigen Einband erhielten, und wann sie in der Goethe-Bibliothek oder vielleicht schon vorher wieder vereint wurden, muss allerdings weiter offenbleiben.
Vorbesitzer
In der Handschrift Ruppert 2666 findet sich auf der recto-Seite des nachträglich auf fol. 3 befestigten fol. 2 ein aussagekräftiger Besitznachweis: Iste libellus pertinet Nicolao Dorchdenwalt, Sexprebendarius Spirensis. Es ist davon auszugehen, dass es sich bei ihm um dieselbe Person handelt, für die im jüngeren Seelbuch des Speyerer Domkapitels ein Anniversareintrag zu finden ist: Anno Domini 1480 die Epiphanie Domini obiit dominus Nicolaus Durchdenwalt, olim sexpraebendarius huius ecclesiae usw.[23] Nicolaus gehört also zu den so genannten Sechspfründnern, einer besonderen Gruppe von sechs nicht adligen Priestern des Speyerer Domklerus. Sie wurde eingerichtet, um die Durchführung der Gottesdienste auch angesichts der unter den adligen Domherren kaum noch vorhandenen höheren Weihegrade weiterhin gewährleisten zu können.[24] Aus dem Repertorium Germanicum erfährt man, dass Nicolaus zur familia des Kardinals Filippo Calandrini (1403–1476) gehörte und sich spätestens seit 1448 um verschiedene Pfründen bemühte.[25] 1465 ist er als Brudermeister der St. Georgs-Bruderschaft in Speyer nachweisbar.[26]
Nicolaus Durchdenwalt ist wenigstens als Besitzer der ersten drei Lagen von Ruppert 2666 anzusehen, da fol. 3r bis fol. 34v augenscheinlich von derselben Hand beschrieben wurden und die Texte sich jeweils ohne Verlust über Lagengrenzen hinweg erstrecken. Möglicherweise handelt es sich bei ihm sogar um den Schreiber von fol. 2, auf dessen recto-Seite er seinen Besitzvermerk hinterlassen hat. Ob ihm auch die vierte Lage von Ruppert 2666 oder sogar die andere Handschrift, Ruppert 2673, gehörte, bevor beide Manuskripte dann in den 1520er Jahren zusammengebunden wurden, muss vorerst offenbleiben.
Ebenso offen bleibt der Weg der beiden Handschriften in die Goethe-Bibliothek. Ihr Schicksal zwischen 1480 und 1819 ist ungeklärt. Von Ruppert 2673 wissen wir sicher, dass Goethe sie selbst erworben hat, und zwar vermutlich 1819, denn in einem Brief an seinen Freund Sulpiz Boisserée vom 22. Oktober des Jahres schrieb er:
Nun aber fließt so eben ein Bach bei mir vorüber, den ich gar zu gern auf Ihre Mühle leiten möchte; ich erwerbe zufällig ein altes Manuscript, klein Quart, 84 Blätter mit Abbreviaturen, consequent und also leserlich geschrieben, wenn es mir gleich stellenweise noch Mühe macht. Es enthält die Legende der heiligen drei Könige und ihres Sternes, vom Ausgang der Kinder Israels aus Aegypten an, bis zur fortwährenden Verehrung ihrer Reste in Köln.[27]
Goethes Beschreibung macht nicht zuletzt auch deutlich, dass die Handschriften schon getrennt waren, als er Ruppert 2673 erwarb. Für Ruppert 2666 scheint nur sicher, dass sie vor 1845 in die Goethe-Bibliothek gelangt sein muss, also bevor Theodor Kräuter von den Enkeln Goethes, Walther und Wolfgang Maximilian, entlassen wurde. Denn ihr ist ein loses Blatt mit Lexikonauszügen zu Heinrich von Langenstein beigefügt, geschrieben von Kräuters Hand.[28] Dass die Handschrift erst nach Goethes Tod über seine Familienangehörigen oder Nachkommen in die Bibliothek gelangte, ist unwahrscheinlich. Plausibel wäre angesichts der oben dargelegten Argumente für einen früheren, gemeinsamen Einband für beide Manuskripte vielmehr, dass Ruppert 2666 aus der gleichen Quelle an Goethe gegangen ist wie Ruppert 2673.
Inhalt
Ruppert 2666
1. Nach einem leeren Blatt beginnt die Handschrift auf fol. 2r mit einer lateinischen Fassung der apokryphen Epistola Iesu ad Abgarum regem.[29] Hierbei handelt es sich um den zweiten Teil eines von Eusebius überlieferten, angeblichen Briefwechsels zwischen Jesus Christus und Abgar V. von Edessa, nämlich um die Antwort Jesu, in der er dem offenbar unheilbar kranken Fürst geschrieben haben soll, dass er selbst nicht zu seiner Heilung kommen könne, aber an seiner statt einen seiner Jünger senden würde.[30] Direkt auf den Brief folgen bis fol. 2v Bibelzitate und Gebete von gleicher Hand.[31] Sie können mit Mark Guscin als eine Art „magische Ergänzungen“ zum Brief verstanden werden, die mit ihm gemeinsam eine Einheit bilden und als eine Art Amulett Verwendung finden konnten: Amen dico nobis si quis istam epistolam secum portauerit. deo auxiliante securus ibat.[32]
2. Als nächsten Text bringt die Handschrift von fol. 3r bis fol. 16r den 1388 verfassten Dialogus rationis et conscientiae de crebra communione[33] des damaligen Prager und späteren Heidelberger Theologen Matthäus von Krakau (1345/50–1410), der 1405 Bischof von Worms wurde und im weiteren Verlauf des Abendländischen Schismas, trotz seiner früheren, konziliaristisch geprägten Kritik an Papst und Kurie, der römischen Obödienz treu blieb.[34] Das Werk erfuhr eine enorme Verbreitung und beschäftigt sich mit der Frage des häufigen Empfangs der Kommunion.[35] Die Tatsache, dass die Weimarer Handschrift eine Abschrift dieses Werkes enthält, ist wenigstens in zweierlei Hinsicht interessant: Zum einen scheint sie in der Überlieferungstradition unbekannt zu sein, jedenfalls ist sie in der maßgeblichen Liste der Textzeugen von Senko und Szafranski nicht enthalten.[36] Zum anderen war Matthäus von Krakau seit 1396 Inhaber eines Kanonikats am Speyerer Dom – also derselben Institution, der einige Jahrzehnte später auch der einzige namentlich bekannte Vorbesitzer der Handschrift angehörte.[37] In der vorliegenden Handschrift ist der Text allerdings fälschlicherweise einem Zeitgenossen des Verfassers, Heinrich von Langenstein (Hennricus de Hassia), zugeschrieben.
3. Korrekt ist jenem Heinrich von Langenstein (um 1340–1397) aber der auf fol. 17r bis fol. 27v folgende Text zugeschrieben worden: Expositio super orationem Dominicam et Ave Maria.[38] Der Verfasser ist, ähnlich wie schon Matthäus von Krakau, mit dem er auch im fachlichen Austausch stand, wahrlich kein unbekannter Autor aus der Zeit des Abendländischen Schismas.[39] Er vertrat ebenfalls konziliaristische Positionen und hinterließ ein umfangreiches naturwissenschaftliches, theologisches sowie sozial- und kirchenpolitisches Werk. Er war von 1371 bis 1381 Vizekanzler der Pariser Universität und wirkte seit 1384 an der Universität Wien, zeitweise sogar als Dekan der theologischen Fakultät und als Rektor. Die Auslegung des Vaterunser und des Ave Maria liegt in Form eines Briefes vor, der Eckard von Ders, Bischof von Worms von 1371 bis 1405 und somit Nachfolger von Matthäus von Krakau, gewidmet ist.[40] Mit Eckard von Ders war Heinrich eng verbunden, wie auch weitere, dem Wormser Bischof gewidmete Briefe mit anderen Schriften Heinrichs belegen können. Ein Beispiel dafür ist die Epistola ad Eckardum de Ders de contemptu mundi, in der Heinrich diesen über den Tod seines Bruders zu trösten suchte.[41]
Georg Kreuzer hat plausibel gemacht, dass Heinrich sich wohl zwischen Ende 1382 und 1384 im Rheingau befunden und sich dort vor allem bei seinem bischöflichen Freund sowie auch im Zisterzienserkloster Eberbach aufgehalten hat.[42] Er hält es, wie es bereits Konrad Josef Heilig vermutete, zumindest für möglich, dass die hier vorliegende Expositio in dieser Zeit entstand, nachweisen ließ sich das bislang jedoch nicht.[43] Vor dem Beginn der Lehrtätigkeit als Magister der Theologie in Paris im Jahre 1376 dürfte das Werk jedoch nicht entstanden sein. Als Anhaltspunkt für den terminus ante quem erscheint die Handschriftenüberlieferung geeignet, da sie noch vor dem Ende der Amtszeit Eckards von Ders als Bischof von Worms und vor dem Tod Heinrichs einsetzt. Nach ersten Recherchen ist eine Heiligenkreuzer Handschrift einer der frühesten Textzeugen. Die Vaterunser-Auslegung endet dort mit einem auf 1388 datierenden Explicit.[44]
Beide Auslegungen sind nach Thomas Hohmann nicht immer, aber häufig, wie hier, gemeinsam tradiert. Nach Justin Lang und Georg Kreuzer ist dies vermutlich die ursprüngliche Konzeption und Überlieferung.[45] Sie zählen nach Heilig zu den am häufigsten überlieferten Werken Heinrichs.[46] Die hier vorgestellte Weimarer Handschrift ist weder bei Heilig noch bei Roth oder Kreuzer erwähnt.[47]
4. Als nächstes folgt auf fol. 29r–35r ein anonymer Tractatus de corpore Christi,[48] der mit abweichendem Explicit unter anderem in Handschriften überliefert ist, die sich heute in Ansbach, Bamberg, Engelberg (Schweiz), Paris und Uppsala befinden.[49] Das Incipit variiert nur in einem, allerdings entscheidenden Wort: Die Weimarer Handschrift bringt Presumpcionis licentia ne corrigar statt, wie bei den angeführten weiteren Handschriftenzeugen, Presumptionis lima ne corrigar.
5. Nach zwei leeren Blättern folgen auf fol. 38r Notizen von zwei verschiedenen Schreibern, darunter ein Rezept zur Entwöhnung von Säuglingen.
6. Den Abschluss bildet nach einem weiteren leeren Blatt eine Erklärung (Significatio) von Psalmen und Gebeten, fol. 40r–50v.
Ruppert 2673
1. Den Großteil der Blätter (fol. 1r–81v) nimmt die lateinische Fassung der Historia trium regum ein, die für gewöhnlich einem Karmeliter des 14. Jahrhunderts zugeschrieben wird: Johannes von Hildesheim.[50] Gewidmet ist sie dem mutmaßlichen Auftraggeber, Florenz von Wevelinghoven, Bischof von Münster 1364–1378, der in der vorliegenden Handschrift als de Wulkanen angegeben ist.[51] Mit dem bereits als Bischof angesprochenen Empfänger dürften dessen Provision mit dem Bistum durch Papst Urban V. am 24. April 1364 und der Tod des mutmaßlichen Verfassers am 5. Mai 1375 den Rahmen für die Entstehungszeit des Werkes bilden.[52] Anlass für das Opus könnte das zweihunderjährige Jubiläum der Translation der Dreikönigsreliquien nach Köln im Jahr 1364 gewesen sein.[53] Während sich diese Dreikönigslegende bis ins 16. Jahrhundert großer Beliebtheit, vieler Abschriften und zum Teil mehrfacher Übersetzungen in verschiedene Volkssprachen erfreute, entdeckte Goethe sie dann 1819 gewissermaßen neu und leitete mit seiner Mitteilung in „Ueber Kunst und Alterthum“ sowie der in seinem Auftrag von Gustav Schwab angefertigten und veröffentlichten Übersetzung eine neue Rezeption des Werkes in der Neuzeit ein.[54] Eine kritische Edition der lateinischen Historia stellt weiterhin ein Desiderat dar.[55]
2. Im unteren Drittel von fol. 81v findet sich schließlich eine anonyme Descriptio trium regum, also eine Beschreibung der Heiligen Drei Könige in Erscheinung und Kleidung.[56] Sie ist nicht nur in dieser Handschrift zusammen mit der Dreikönigslegende des Johannes von Hildesheim gemeinsam überliefert, sondern findet sich im Anschluss an diese etwa auch im Münchener Codex Clm 28617 und in einer weiteren Handschrift, die 1837 für 2 Pfund Sterling, 12 Schilling und 6 Pence vom Londoner Buchhändler John Cochran angeboten wurde.[57]
Zusammenfassung
Die beiden Handschriften der Goethe-Bibliothek, die nun erstmals wissenschaftlich erschlossen wurden, stellen in der Forschung offenbar unbekannte oder verschollen geglaubte Überlieferungsträger überwiegend spätmittelalterlicher Werke dar. Unter den Verfassern der in Ruppert 2666 enthaltenen Texte strahlen Matthäus von Krakau und Heinrich von Langenstein als wohlbekannte Autoren aus der Zeit des Abendländischen Schismas, die durchaus im gleichen Atemzug mit einem Johannes Gerson (1363–1429) genannten werden dürfen, besonders hervor. Mit Ruppert 2673 ist nun endlich jene Handschrift der Dreikönigslegende des Johannes von Hildesheim identifiziert, von der Goethe 1820 in „Ueber Kunst und Alterthum“ berichtete und mit welcher der Dichter dem Werk eine neue Rezeptionsperiode eröffnete. Beide Handschriften sind in der Mitte des 15. Jahrhunderts entstanden, von einem wenig später eingeklebten sowie einem zusätzlich eingebundenen Blatt mit Notizen von zwei Händen des 16. Jahrhunderts und den für die Bindung hinzugefügten Vorsatzlagen aus den 1520er Jahren einmal abgesehen. Das in Ruppert 2666 eingeklebte Blatt aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts überliefert nicht nur einen apokryphen Jesusbrief mit „magischen Ergänzungen“, sondern es enthält auch einen Besitzeintrag, durch den der Speyerer Sechspfründner Nikolaus Durchdenwalt als Besitzer wenigstens der Lagenmehrheit der Handschrift nachgewiesen werden konnte. Beide Manuskripte wurden im 16. Jahrhundert zusammengebunden – und zwar, wie sich gezeigt hat, aller Wahrscheinlichkeit nach zunächst zu einem gemeinsamen Codex.
Alle Links in diesem Beitrag wurden am 23. Dezember 2018 zuletzt geprüft/abgerufen.
[1] Goethes Bibliothek. Katalog, bearb. von Hans Ruppert, Weimar 1958, digital verfügbar hier: urn:nbn:de:gbv:32-1-10015954464.
[2] Johann Wolfgang von Goethe, Die heiligen drey Koenige. Manuscript, lateinisch, aus dem funfzehnten Jahrhundert, in: Ueber Kunst und Alterthum 2,2 (1818/1820), S. 156–176, Digitalisat: urn:nbn:de:gbv:32-1-10014628374, Permalink zu S. 156: https://haab-digital.klassik-stiftung.de/viewer/object/1282699660_1818000200/365.
[3] Vgl. Alexander Markus Schilling, Mögliches, Unwahrscheinliches, Fabelhaftes: Die „Historia trium regum“ des Johannes von Hildesheim und ihre orientalischen Quellen (Jenaer mediävistische Vorträge 2), Stuttgart 2014, S. 20f., Anm. 23.
[4] Vgl. Stefan Höppner, Resonanzen: Buchgeschenke in Goethes Bibliothek, in: Autorschaft und Bibliothek. Sammlungsstrategien und Schreibverfahren, hg. von Stefan Höppner, Caroline Jessen, Jörn Münkner und Ulrike Trenkmann, Göttingen 2018 (Kulturen des Sammelns 2), S. 241–265. Vom 19. Januar bis 22. Juli 2018 wurden Beilagen zu Briefen an Goethe im Goethe- und Schiller-Archiv in der Ausstellung „Allerlei Mitgeschicktes“ präsentiert, vgl. den Beitrag im Blog der Klassik Stiftung Weimar: https://blog.klassik-stiftung.de/allerlei-mitgeschicktes.
[5] Stefan Höppner und Ulrike Trenkmann, „Goethe Bibliothek Online“ – ein digitaler Katalog, in: Goethe-Jahrbuch 134 (2017), S. 237–252, hier S. 237, Hervorhebung gemäß Original.
[6] Goethe Bibliothek Online: http://haab.weimar-klassik.de/Goethe/about.html. Die Homepage des Forschungsverbunds MWW mit Informationen zu allen Projekten und Teilprojekten ist unter folgender URL zu finden: https://www.mww-forschung.de.
[7] Vgl. Höppner/Trenkmann, „Goethe Bibliothek Online“ (wie Anm. 5), S. 248.
[8] Theodor Friedrich Kräuter, Catalogus Bibliothecae Goetheaniae, Weimar 1822–1839 (Weimar, Goethe-Nationalmuseum, Handschrift ohne Signatur), digital verfügbar hier: urn:nbn:de:gbv:32-1-10013657556.
[9] Goethes Bibliothek (wie Anm. 1), S. 394, Nr. 2666, Permalink zur Seite: https://haab-digital.klassik-stiftung.de/viewer/object/1617941999/419.
[10] Ebd., S. 395, Nr. 2673, Permalink zur Seite: https://haab-digital.klassik-stiftung.de/viewer/object/1617941999/420.
[11] Johann Wolfgang von Goethe an Sulpiz Boisserée, 22. Oktober 1819, in: Sulpiz Boisserée, hrsg. von Mathilde Boisserée, Bd. 2: Briefwechsel mit Goethe, Stuttgart 1862, S. 254f., Digitalisat unter urn:nbn:de:gbv:32-1-10005773571, Permalink zu S. 254: https://haab-digital.klassik-stiftung.de/viewer/object/1289530483/262. Die Datumsangabe im Druck des Briefwechsels ist falsch, vgl. die Chronologie bei: Die Entstehung von Goethes Werken in Dokumenten, begr. von Momme Mommsen, fortgeführt und hrsg. von Katharina Mommsen, Bd. 7: Hackert–Indische Dichtungen, Redaktion Ute Maack, Berlin/München/Boston 2015, S. 126f.
[12] Mein herzlicher Dank gilt Matthias Hageböck (Herzogin Anna Amalia Bibliothek Weimar), Dr. Mathias Kluge (Historisches Kolleg München), Dr. Christine Seidel (Museo del Prado Madrid) und besonders Dr. Ulrike Spyra (DFG-Handschriftenerschließungszentrum der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart) für ihre Unterstützung bei der Datierung der Handschriften und der Beschreibung wie Datierung der Einbände samt Buchschmuck sowie für den einen oder anderen Blick geübterer Augen bei der Transkription.
[13] Freier Ochsenkopf mit anliegenden Augen, Nasenlöchern und Oberzeichen (einkonturiger, sechsstrahliger Stern mit geraden Enden auf einkonturiger Stange), ähnlich z. B. Wasserzeichen-Informationssystem (künftig: WZIS) DE6405-PO-76209: https://www.wasserzeichen-online.de/?ref=DE6405-PO-76209 (Würzburg 1443) und NL8370-PO-75781: https://www.wasserzeichen-online.de/?ref=NL8370-PO-75781 (Utrecht 1442).
[15] Ähnlich WZIS DE4620-PO-129202, https://www.wasserzeichen-online.de/?ref=DE4620-PO-129202.
[16] Freie Ochsenköpfe im Vollprofil mit Oberzeichen in Form eines Sterns bzw. einer Sonne auf einer zweikonturigen Stange, im WZIS ähnlich: DE2730-PO-81653: https://www.wasserzeichen-online.de/?ref=DE2730-PO-81653 (Bensheim 1443) und EE7185-PO-81651: https://www.wasserzeichen-online.de/?ref=EE7185-PO-81651 (Narwa 1449).
[17] Eine freie Krone mit zweikonturigem Bügel mit Perle und zweikonturigem Kreuz/Reichsapfel sowie und einer Marke im Bogen mit Perlen außen als Beizeichen, im WZIS sehr ähnlich: DE2730-PO-53513 https://www.wasserzeichen-online.de/?ref=DE2730-PO-53513 (Worms 1528).
[18] Vgl. etwa fol. 10r–11v.
[19] Traube ohne Beizeichen mit zweikonturigem Stiel und ringförmiger Ranke mit Querstrich in Gestalt und Maßen, die etwa folgenden Wasserzeichen im WZIS ähneln: DE4500-PO-129071: https://www.wasserzeichen-online.de/?ref=DE4500-PO-129071 (Köln 1451), DE2610-PO-129019: https://www.wasserzeichen-online.de/?ref=DE2610-PO-129019 (Esslingen 1441) und DE2730-PO-129030: https://www.wasserzeichen-online.de/?ref=DE2730-PO-129030 (Speyer 1443).
[20] Freier Ochsenkopf mit anliegenden Augen, Nasenlöchern und Oberzeichen (einkonturiger, sechsstrahliger Stern mit geraden Enden auf einkonturiger Stange), ähnlich WZIS DE8100-HBIV30_999: https://www.wasserzeichen-online.de/?ref=DE8100-HBIV30_999 (Maienfranken 1443–1445), DE2730-PO-75244: https://www.wasserzeichen-online.de/?ref=DE2730-PO-75244 (Limburg 1454), DE2730-PO-74873: https://www.wasserzeichen-online.de/?ref=DE2730-PO-74873 (Wießenburg/Elsass 1449) und CH0780-PO-75549: https://www.wasserzeichen-online.de/?ref=CH0780-PO-75549 (Basel 1451).
[21] Vgl. Anm. 17. Das Wasserzeichen entspricht exakt dem der Vorsatzlage am Ende von Ruppert 2666.
[22] Hierzu ist eine weitere Publikation in Verbindung mit Matthias Hageböck geplant, der meine zunächst nur auf dem Vergleich von Schrift, Wasserzeichen und Beschnitt beruhenden Vermutung dankenswerterweise mit weiteren Argumenten stützte.
[23] Vgl. Chorregel und jüngeres Seelbuch des alten Speierer Domkapitels, hrsg. von Konrad von Busch und Franz Xaver Glasschröder, Bd. 1 (Historisches Museum der Pfalz. Veröffentlichungen 1), Speyer am Rhein 1923, S. 42, online verfügbar unter urn:nbn:de:0128-1-35808, Permalink zur Seite: https://www.dilibri.de/rlb/content/pageview/1021885.
[24] Vgl. Ludwig Stamer, Kirchengeschichte der Pfalz, Teil 2, Speyer 1949, S. 53. Für den Hinweis danke ich Dr. Christian Popp (Germania Sacra, AdW Göttingen) und dem Diözesanarchiv Speyer.
[25] Vgl. RG Online, RG VI 04423, URL: http://rg-online.dhi-roma.it/RG/6/4423 und RG Online, RPG III 00805, URL: http://rg-online.dhi-roma.it/RPG/3/805.
[26] Chorregel und jüngeres Seelbuch (wie Anm. 23), S. 42, Anm. 2, Permalink zur Seite im Digitalisat: https://www.dilibri.de/rlb/content/pageview/1021885.
[27] Goethe an Sulpiz Boisserée, 22. Oktober 1819 (wie Anm. 11), S. 254f. Permalink zu S. 254: https://haab-digital.klassik-stiftung.de/viewer/object/1289530483/262. Nähere Hinweise zu Ort und Zeit der Erwerbung der Handschrift durch Goethe enthalten offenbar auch seine Tagebücher nicht. Vgl. Die Entstehung von Goethes Werken in Dokumenten, Bd. 7 (wie Anm. 11), S. 126–146.
[28] Die Schrift wurde von Stefan Höppner und Ulrike Trenkmann als Kräuters Handschrift identifiziert.
[29] Katalogisat im Opac der Herzogin Anna Amalia Bibliothek (HAAB-Opac): https://lhwei.gbv.de/DB=2/PPN?PPN=1028479441. Der Text ist in der Handschrift mit Epistola domini nostri Jhesu Christi ad Abagarum Regem Edisse überschrieben. Ich folge beim Titel Beate Braun-Niehr, Die theologischen lateinischen Handschriften in Octavo der Staatsbibliothek zu Berlin Preußischer Kulturbesitz, Teil 1: Ms. theol. lat. oct. 66 – 125, Wiesbaden 2007, S. 109.
[30] Vgl. Ernst von Dobschütz, Der Briefwechsel zwischen Abgar und Jesus, in: Zeitschrift für wissenschaftliche Theologie 43 (1900), S. 422–486; Fidel Rädle, Art. „Abgar“, in: Lexikon des Mittelalters 1, CD-ROM-Ausgabe, Stuttgart 2000, Sp. 40. Die Abgar-Legende findet sich bei Eusebius, Historia Ecclesiastica I,13, vgl. Eusèbe de Césarée, Histoire Ecclésiastique. Tome I: (Livres I-IV) (Sources Chrétiennes 31), Paris 2001, S. 40–45. Die in der Weimarer Handschrift vorliegende Fassung folgt weder der lateinischen Übersetzung der Kirchengeschichte durch Rufin noch der Bearbeitung des Jacobus de Voragine in der Legenda aurea und auch keiner anderen lateinischen Fassung, die von Ernst von Dobschütz in seinem vorgenannten Aufsatz behandelt wurde. Weitere Vergleiche stehen noch aus.
[31] Katalogisat im HAAB-Opac: https://lhwei.gbv.de/DB=2/PPN?PPN=1028480288.
[32] Weimar, Goethe-Nationalmuseum, Ruppert 2666, fol. 2r. Zur Verwendung der Epistola Iesu ad Abgarum regem, mit oder ohne Ergänzungen, als Amulett vgl. grundlegend Mark Guscin, The Tradition of the Image of Edessa, Newcastle upon Tyne 2016, bes. S. 173–189, übersetztes Zitat „magische Ergänzungen“ auf S. 3. Vgl. ferner Cora E. Lutz, The Apocryphal Abgarus-Jesus Epistles in England in the Middle Ages, in: Cora E. Lutz, Essays on Manuscripts and Rare Books, Hamden, CT 1975, S. 57–62.
[33] Katalogisat im HAAB-Opac: https://lhwei.gbv.de/DB=2/PPN?PPN=1028473931. Die Handschrift bringt als Titel auf fol. 3r: Tractatus H. de Hassia super morem celebrandi et abstinendi in forma concertationis seu duelli racionis et conscientiae ac voluntatis desuper iudicandis. Der Werktitel in der GND lautet kurz Dialogus rationis et conscientiae, vgl. http://d-nb.info/gnd/7568814-1. Ich folge beim Titel Matthias Nuding, Matthäus von Krakau, Theologe, Politiker, Kirchenreformer in Krakau, Prag und Heidelberg zur Zeit des Großen Abendländischen Schismas (Spätmittelalter und Reformation, Neue Reihe 38), Tübingen 2007, S. 34. Vgl. auch Art. „Dialogus rationis et conscientiae“, in: Repertorium „Geschichtsquellen des deutschen Mittelalters“ (= Repertorium Fontium 7, 514), [München 2012], online: https://www.geschichtsquellen.de/repOpus_03374.html; Repertorium edierter Texte des Mittelalters aus dem Bereich der Philosophie und angrenzender Gebiete, hrsg. von Rolf Schönberger [u.a.], Bd. 3: M–Z, Berlin 22011, S. 2807.
[34] Vgl. Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches. Ein biographisches Lexikon, hrsg. von Erwin Gatz, Berlin 2001, S. 875–877, bes. 876. Ausführlich zur Person: Nuding, Matthäus (wie Anm. 33).
[35] Vgl. Nuding, Matthäus (wie Anm. 33), S. 34f.
[36] Vgl. Mateusza z Krakowa, Opuscula theologica. Dotyczące spowiedzi i komunii, ed. Władysław Senko i Adam Ludwik Szafranski (Materiały do historii teologii średniowiecznej w Polsce 1 = Textus et studia historiam theologiae in Polonia excultae spectantia 2,1), Warszawa 1974, S. 354–409. Die Textzeugen finden sich auf S. 356–363.
[37] Vgl. Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches (wie Anm. 34), S. 876.
[38] Katalogisat im HAAB-Opac: https://lhwei.gbv.de/DB=2/PPN?PPN=1028474261. Die Handschrift überschreibt den Text auf fol. 17r mit h. de hassya super oracionem domincam cum Salutacione Angelica. Die GND bringt zwei Werktitel: Expositio super orationem dominicam, vgl. http://d-nb.info/gnd/112384125X und Expositio super Ave Maria, vgl. http://d-nb.info/gnd/1123842027. Zum Zusammenhang der Werke und ihrer häufig gemeinsamen Überlieferung vgl. die folgenden Ausführungen im Text. Vgl. ferner Repertorium edierter Texte des Mittelalters aus dem Bereich der Philosophie und angrenzender Gebiete, hrsg. von Rolf Schönberger [u.a.], Bd. 2: E–L, Berlin 22011, S. 1851f.
[39] Zur Person vgl. vor allem Georg Kreuzer, Heinrich von Langenstein. Studien zu Biographie und zu den Schismatraktaten unter besonderer Berücksichtigung der Epistola pacis und der Epistola concilii pacis (Quellen und Forschungen aus dem Gebiet der Geschichte, Neue Folge 6), Paderborn [u.a.] 1987, S. 47–149; Justin Lang, Die Christologie bei Heinrich von Langenstein (Freiburger Theologische Studien 85), Freiburg [u.a.] 1966, S. 1–30 und Georg Kreuzer, Art. „H. von Langenstein“, in: Lexikon des Mittelalters 4 (CD-ROM-Ausgabe), Stuttgart 2000, Sp. 2095f. Zur Bekanntschaft Heinrichs von Langenstein mit Matthäus von Krakau vgl. F. Falk, Der mittelrheinische Freundeskreis des Heinrich von Langenstein, in: Historisches Jahrbuch 15 (1894), S. 517–528; F.W.E. Roth, Heinrich Hembuche, Jakob von Eberbach und Matthaeus de Cracovia als literarische Freunde, in: Nassovia 14 (1913), S. 283–286; Matthias Nuding, Mobilität und Migration von Gelehrten im Großen Schisma, in: Politische Reflexion in der Welt des späten Mittelalters = Political Thought in the Age of Scholasticism. Essays in Honour of Jürgen Miethke, hrsg. von Martin Kaufhold (Studies in Medieval and Reformation Traditions 103), Leiden 2004, S. 269–285; Nuding, Matthäus (wie Anm. 33), S. 96–105.
[40] Zum Werk vgl. Otto Hartwig, Henricus de Langenstein dictus de Hassia. Zwei Untersuchungen über das Leben und die Schriften Heinrichs von Langenstein, Marburg 1857, Teil 2, S. 43f.; F.W.E. Roth, Zur Bibliographie Henricus Hembuche de Hassia dictus de Langenstein, Leipzig 1888 (Beihefte zum Zentralblatt für Bibliothekswesen 2), S. 10 (= S. 106 des Gesamttitels), Nr. 2–3; Konrad Josef Heilig, Kritische Studien zum Schrifttum der beiden Heinriche von Hessen, in: Römische Quartalschrift für christliche Altertumskunde und Kirchengeschichte 40 (1932), S. 105–176, hier S. 126–128.
[41] Vgl. Hartwig, Henricus (wie Anm. 40), Teil 2, S. 53. Zum Verhältnis siehe auch Lang, Christologie (wie Anm. 39), S. 19.
[42] Vgl. Kreuzer, Heinrich von Langenstein (wie Anm. 39), S. 63–66.
[43] Vgl. ebd, S. 70 sowie Heilig, Kritische Studien (wie Anm. 40), S. 126f.
[44] Es handelt sich um die Handschrift Heiligenkreuz, Zisterzienserstift, Cod. 290. Vgl. http://manuscripta.at/m1/hs_detail.php?ID=30453 bzw. Benedict Gsell, Verzeichniss der Handschriften in der Bibliothek des Stiftes Heiligenkreuz, in: Die Handschriften-Verzeichnisse der Cistercienser-Stifte I (Xenia Bernardina II,1), Wien 1891, S. 115–272, hier S. 191. Diese führt auch Heilig, Kritische Studien (wie Anm. 40), S. 127 an, frühere erwähnen weder er noch Hartwig, Henricus (wie Anm. 40); Roth, Bibliographie (wie Anm. 40); Kreuzer, Heinrich von Langenstein (wie Anm. 39) oder Thomas Hohmann, Initienregister der Werke Heinrichs von Langenstein, in: Traditio 32 (1976), S. 399–426.
[45] Vgl. Hohmann, Initienregister (wie Anm. 44), S. 414, Nr. 158 und S. 416f., Nr. 200; Lang, Christologie (wie Anm. 39), S. 49f.; Kreuzer, Heinrich von Langenstein (wie Anm. 39), S. 70f.
[46] Vgl. Heilig, Kritische Studien (wie Anm. 40), S. 127.
[47] Vgl. ebd., S. 126f. inkl. Anm. 12; Roth, Bibliographie (wie Anm. 40), S. 10; Kreuzer, Heinrich von Langenstein (wie Anm. 39), S. 70f, Anm. 179.
[48] Ohne Titel in der Handschrift. Der hier verwendete Titel orientiert sich an der Parallelüberlieferung u.a. in der Handschrift Bamberg, Staatsbibliothek, Q. V. 25; als alternativer Titel begegnet auch etwa Tractatus de Eucharistia: Katalogisat im HAAB-Opac: https://lhwei.gbv.de/DB=2/PPN?PPN=102847444X.
[49] Vgl. die Codices Ansbach, Staatliche Bibliothek, lat. 145, fol. 232ra–243ra; Bamberg, Staatsbibliothek, Q. V. 25, fol. 141–152; Engelberg, Stiftsbibliothek, 322, fol. 4–13; Paris, Bibliothèque nationale de France, Latin 3297, 170v–187v; Uppsala, Universitetsbibliotek, C 399, fol. 212r–225v.
[50] Katalogisat im HAAB-Opac: https://lhwei.gbv.de/DB=2/PPN?PPN=1035879573. Die Handschrift selbst bringt keinen Titel des Werks, der hier verwendete entspricht dem Werktitel in der GND: http://d-nb.info/gnd/4628745-0. Vgl. Art. „Historia trium regum“, in: Repertorium „Geschichtsquellen des deutschen Mittelalters“ (= Repertorium Fontium 6, 332), [München 2012], online: https://www.geschichtsquellen.de/repOpus_02990.html; Coralie Zermatten, Art. „John of Hildesheim“, in: Bibliotheca Carmelitana Nova, [Dresden 2014], http://bibliocarmnova.org/author_details/13; Helmut von Jan, Art. „Johannes von Hildesheim“, in: Neue Deutsche Biographie 10, Berlin 1974, S. 554. Online-Version: https://www.deutsche-biographie.de/pnd100949746.html#ndbcontent; Franz Josef Worstbrock und Sylvia C. Harris, Art. „Johannes von Hildesheim“, in: Die deutsche Literatur des Mittelalters. Verfasserlexikon 4, Berlin/New York 21983, Sp. 638–647, bes. Sp. 642–646. Die Autorschaft bezweifelte in jüngerer Zeit vor allem Frank Schaer, vgl. The Three Kings of Cologne, edited from London, Lambeth Palace MS 491 by Frank Schaer, Heidelberg 2000, S. 17f.
[51] Ruppert 2673, fol. 1r: Reverendissimo in christo patri domino Florencio de Wulkanen diuina prouidencia monasteriensis ecclesie episcopo dignissimo. Vgl. die Identifizierung des Adressaten im Brief von Sulpiz Boisserée an Goethe vom 22. November 1819, in: Sulpiz Boisserée (wie Anm. 11), S. 256f., Permalink zum Digitalisat von S. 256: https://haab-digital.klassik-stiftung.de/viewer/object/1289530483/264; ferner Schilling, Mögliches, Unwahrscheinliches (wie Anm. 3), S. 29f. mit Anm. 50, dort auch weitere Literaturangaben.
[52] So auch Worstbrock/Harris, Art. „Johannes von Hildesheim“ (wie Anm. 50), Sp. 642f.
[53] Vgl. Elisabeth Christern, Dje Hystori oder Legend von den Heiligen Dryen Koeningen, in: Achthundert Jahre Verehrung der Heiligen Drei Könige in Köln. 1164–1964 (Kölner Domblatt. Jahrbuch des Zentral-Dombauvereins 23/24), Köln 1964, S. 180–204, hier S. 180; Worstbrock/Harris, Art. „Johannes von Hildesheim“ (wie Anm. 50), Sp. 642.
[54] Vgl. Worstbrock/Harris, Art. „Johannes von Hildesheim“ (wie Anm. 50), Sp. 646; Goethe, Die heiligen drey Koenige (wie Anm. 2); Johann von Hildesheim, Die Legende von den heiligen drei Königen. Aus einer von Goethe mitgetheilten lateinischen Handschrift und einer deutschen der Heidelberger Bibliothek, bearbeitet und mit zwölf Romanzen begleitet von Gustav Schwab, Stuttgart und Tübingen 1822, Digitalisat: urn:nbn:de:bvb:12-bsb10743281-5.
[55] Vgl. auch Schilling, Mögliches, Unwahrscheinliches (wie Anm. 3), S. 25.
[56] Katalogisat im HAAB-Opac: https://lhwei.gbv.de/DB=2/PPN?PPN=1035880911. Ein Titel oder eine Überschrift sind nicht enthalten, der hier verwendete Titel orientiert sich an der Parallelüberlieferung in der Handschrift München, Bayerische Staatsbibliothek, Clm 28617, fol. 182v.
[57] Vgl. Bayerische Staatsbibliothek (München), Catalogus codicum manu scriptorum Bibliothecae Monacensis, Bd. 4: Katalog der lateinischen Handschriften der Bayerischen Staatsbibliothek München, Teil 10: Clm 28615a-28786, beschrieben von Ingeborg Neiske, S. 7 zur Handschrift München, Bayerische Staatsbibliothek, Clm 28617, fol. 182v; John Cochran, A Second Catalogue of Manuscripts, in Different Languages on Theology, English, Scottish, Irish, and Foreign History, Heraldry, Jurisprudence, Philosophy, Poetry, Romances, The Fine Arts, Sports, Astrology, Magic, Medicine and Natural History, Receipt Books, Literary Miscellanies, etc. etc. Of Various Dates, from the Twelfth to the Eighteenth Century, many of them upon Vellum and Adorned with Splendid Illuminations, London 1837, S. 169, Nr. 524, Digitalisat: https://archive.org/details/asecondcatalogu00cochgoog/page/n186.
(PDF/A-Version)
Empfohlene Zitierweise/Suggested Citation: Björn Gebert, Iste libellus pertinet … Goethe? Zwei spätmittelalterliche Handschriften mit Werken von Matthäus von Krakau und Heinrich von Langenstein aus Goethes Bibliothek, in: Mittelalter. Interdisziplinäre Forschung und Rezeptionsgeschichte 1 (2018), S. 318–340, https://mittelalter.hypotheses.org/19476.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Björn Gebert (27. Dezember 2018). Iste libellus pertinet … Goethe? Mittelalter. Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/rh4y
Neueste Kommentare