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Informatio et veritas

Die Informationspolitik des venezianischen Consiglio dei Dieci am Beispiel der da Carrara-Verschwörung (1405-1406)[1]

 

Zusammenfassung: Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der Informationspolitik des venezianischen ‚Consiglio dei Dieci‘ (Rat der Zehn), der sich im 15. Jahrhundert zum politisch einflussreichsten Verfassungsorgan der Seerepublik entwickelt hatte. Zentrale Aufgabe der ‚Dieci‘ war die Gewährleistung städtischer Sicherheit im Angesicht von inneren wie äußeren Bedrohungen. Zu diesem Zweck sammelten die Ratsmitglieder systematisch Informationen, werteten diese aus und gaben sie punktuell weiter. Notiert wurde das ratsinterne Wissen in Form von Registereinträgen in den ‚Deliberazioni miste‘, den Ratsregistern, die seit der Gründung des Gremiums im Jahr 1310 sukzessive geführt wurden. Rekonstruieren lässt sich anhand der Einträge u.a. die Auseinandersetzung zwischen Franciscus da Carrara, dem einstigen Herrscher Paduas, und den Venezianern.

 

Abstract: This paper examines the arcane logics of the security-related acquisition and management of information in early 15th-century Italy using the example of the Venetian ‘Consiglio dei Dieci’ (Council of Ten). In this period, the ‘Dieci’ had established themselves as one of the most influential political bodies in the maritime republic, whose central task was to guarantee domestic security. The Council governed by systematically collecting, processing, evaluating, and filtering information, as well as by disseminating specific information. The collected data was codified within the ‘Deliberazioni miste’, the Council’s records, which were kept with increasing coverage and complexity since the formation of the Council in 1310. Using the conflict between the Republic of Venice and Franciscus da Carrara, the former Lord of Padua, as a case study the paper examines how the Council responded to a direct threat.

 

Der venezianische Rat der Zehn (Consiglio dei Dieci) war zu Beginn des 15. Jahrhunderts das einflussreichste politische Gremium der Seerepublik, dessen zentrale Aufgabe es war, die städtische Sicherheit zu gewährleisten. Handlungsfähig wurde der Rat durch das systematische Sammeln und Auswerten sowie die zielgerichtete und gefilterte Weitergabe von Informationen. Diese sind wiederum als Teilmenge von spezifischen Wissensbeständen zu verstehen, wobei sich Wissen und Informationen gegenseitig bedingen: Informationen selbst verweisen stets auf Wissen, Wissen entsteht wiederum erst auf der Grundlage von Informationen.[2] Damit liegt dem Wissen eine gewisse Dynamik zugrunde: Neue Informationen verändern bereits vorhandenes Wissen, sodass sich dieses in einem kontinuierlichen Prozess wandelt, erweitert und/oder präzisiert, falsifiziert und/oder verworfen wird. Beschäftigt man sich mit Wissen als historischem Phänomen, dann lässt sich danach fragen „wie, wann und gegebenenfalls warum ein bestimmtes Wissen auftaucht […]. Ferner welche Effekte es hat, in welchen Zusammenhängen es funktioniert, wer seine Träger sind, in welchen Formen es erscheint.“[3] Im Rahmen der Untersuchung zum Consiglio dei Dieci ist dieser nicht nur als Träger von Informationen zu verstehen, sondern gleichzeitig war er es, der anhand verschiedener Auskünfte ratsinternes wie sicherheitsrelevantes Wissen in großem Umfang produzierte, auf dessen Grundlage die Ratsmitglieder das Bedrohungspotenzial situativer Ereignisse identifizierten und mit entsprechenden Gegenmaßnahmen reagierten.

Fragt man nach der Bedeutung von Informationen für die Dieci, so stellen die Ratsregister, die Deliberazioni miste, die sich heute im Archivio di Stato di Venezia befinden, das wichtigste zu untersuchende Zeugnis dar. Sie geben umfassend Auskunft über Aufgaben, Funktionsweisen, Kommunikation und konkrete Praktiken des Rats, womit sie als zeitgenössische Informations- und Wissensressource zu verstehen sind. Von besonderer Relevanz ist dabei der Begriff der informatio, der in unterschiedlichen Kontexten in den Registern Verwendung findet. In Anlehnung an Arndt Brendecke, Markus Friedrich und Susanne Friedrich ist auch im Fall der Dieci von einer dreifachen Bedeutung des Begriffs auszugehen.[4] Erstens war es der Rat selbst, der Informationen generierte, womit der „Vorgang des Einholens von Informationen“[5] gemeint ist. Zweitens ist das Schriftgut, das Medium der Informationsspeicherung, zu berücksichtigen. So fanden als relevant eingestufte Informationen Eingang in die Register. Dort bündelten sich die Kenntnisse des Rats, die mit ihrer schriftlichen Fixierung gleichzeitig gefiltert wurden. Für nachfolgende Prozesse und Verfahren waren die schriftlich fixierten Informationen nun dauerhaft abrufbar. Drittens bezeichnen Brendecke, Friedrich und Friedrich die informatio als „Handlungssequenz der Kenntnisgewinnung und -nutzung, [die] sowohl den Anfang des Prozesses (der Einholung), als auch dessen Zwischenergebnis (der Bericht) und schließlich zudem das erklärte Ziel desselben (die Kenntnis) [darstellt].“[6] Im Fall der Dieci sind auch hier alle drei Formen unmittelbar greifbar: Die Ratsmitglieder sammelten Informationen, diskutierten vorliegende Kenntnisse und holten je nach Bedarf weitere Informationen ein. In Form unterschiedlicher Registereinträge wurden diese in den Deliberazioni miste notiert, bei deren Analyse zwei Ebenen voneinander zu unterscheiden sind: Zum einen sind die Darstellungskonventionen in den Registern selbst zu berücksichtigen. Hier muss unter anderem thematisiert werden, wie Informationen aufgearbeitet und in schriftlicher Form in den Registern dargestellt wurden Wissen, das „ohne Speicher-, Transport- und Darstellungsmedien“[7] nicht existieren kann, wird durch das Speichermedium der Ratsregister verstetigt. Dadurch entstehen partiell Informationslücken, sodass es heutigen Leserinnen und Lesern der Register nicht immer möglich ist, einzelne Verfahren, Prozesse oder Situationen detailliert zu erfassen. Doch auch wenn die überlieferten Einträge Fragen offenlassen, ermöglichen sie bei systematischer Analyse einen differenzierten Einblick in die sicherheitspolitischen Aushandlungsprozesse, Konzepte und Praktiken der Dieci. Auf einer zweiten handlungsorientierten Ebene ist danach zu fragen, wie der Rat konkret Informationen gewann, wie seine Validierungspraktiken aussahen, wie ratsinternes Wissen eingeholt und tradiert wurde. In diesem Zusammenhang kommt dem Wechselspiel von informatio und veritas eine besondere Bedeutung zu. Beide Begriffe tauchen immer wieder in den verschiedensten Registereinträgen auf und geben einen Hinweis auf zwei zentrale Praktiken der Dieci. Unter dem Begriff der informatio verstand man unter anderem die Informationsgenerierung, also das Sammeln von Einzelinformationen, die dazu dienten, ein möglichst umfassendes Bild potentiell oder tatsächlich sicherheitsgefährdender oder krisenhafter Situationen zu erhalten. Mit der Generierung von sicherheitsrelevantem Wissen war es ihnen wiederum möglich, sich dem Ideal der veritas anzunähern. Hier wird der wissenspolitische Anspruch der Dieci deutlich, die nach eigenem Verständnis erst durch das Sammeln verschiedenster Informationen dazu in der Lage waren, Entscheidungen im Sinne ihrer selbstauferlegten wie handlungsleitenden Maxime pro bono status nostri zu treffen. Informationen motivierten und legitimierten in diesem Zusammenhang gleichermaßen. Um im Sinne der Republik zu handeln, erhoben die Dieci Informationen, die wiederum die Basis ihrer Entscheidungen darstellten und somit eine legitimatorische Funktion übernahmen.

Der Beitrag nähert sich den Fragen nach der Bedeutung von Informationen für die Dieci, ihren Generierungs- wie Validierungspraktiken und ihrer Registerführung anhand von drei Schritten: Nach einer kurzen Einführung zum Rat, seinen Mitgliedern und Aufgaben, werden in einem zweiten Abschnitt die Register des Consiglio dei Dieci thematisiert. Dabei sind überblicksartig Aufbau, Funktionsweise und Bedeutung der Ratsregister zu berücksichtigen. Drittens wird anhand des Beispiels von Franciscus da Carrara (*1359 – †1406), dem einstigen Herrscher Paduas und erbitterten Gegner der Venezianer, gezweigt, wie der Rat zu Beginn des 15. Jahrhunderts auf eine konkrete Bedrohungslage reagierte. Hatte man Franciscus als personifizierte Gefahr venezianischer Stabilität wahrgenommen, ließ man ihn 1405 gemeinsam mit seinen beiden Söhnen Franciscus und Jacobus verhaften und (vermutlich) hinrichten.[8] Das Beschaffen und Auswerten von Informationen war in diesem Fall von zentraler Bedeutung, vermutete man doch eine Verbindung zwischen hochrangigen Venezianern und dem gestürzten da Carrara. Um die Hintergründe der Verbindungen aufzuklären, führte man nicht nur zahlreiche Verhöre, deren Aussagen man verglich und auf ihren Wahrheitsgehalt prüfte, sondern man leitete auch gezielt relevante Inhalte an den venezianischen Podestà Marinus Caravello[9] von Padua weiter, damit dieser im Sinne der Dieci vor Ort agieren konnte. In einem abschließenden Fazit werden die zentralen Charakteristika der Informationspolitik des Consiglio dei Dieci zusammengeführt.

Der Consiglio dei Dieci – Gründung, Aufgaben und Mitglieder

Gegründet wurde der Rat durch den Maggior Consiglio[10] nach der Tiepolo-Querini Verschwörung im Jahr 1310,[11] in der eine Gruppe Adeliger geplant hatte den Dogen Pietro Gradenigo (*1251–†1311) zu stürzen.[12] Auftrag des Rats war es, Attentäter und Hintermänner des Komplotts ausfindig zu machen, was sich jedoch länger hinzog, als zunächst vermutet. Immer wieder verlängerte man das Bestehen des Gremiums zunächst um Monate, dann um Jahre bis man den Rat schließlich 1335 verstetigte,[13] womit er fester Bestandteil des politischen Kompetenz- und Kontrollsystems der Republik wurde. Fortan war es Teil seines Aufgabenprofils Bedrohungen frühzeitig ausfindig zu machen und mit entsprechenden Gegenmaßnahmen zu reagieren. Damit oblag dem Rat nicht weniger als die Sicherheit der Stadt. Vom Maggior Consiglio mit weitreichenden Vollmachten ausgestattet, oblag die Deutungshoheit städtischer Destabilisierungsfaktoren den Mitgliedern der Dieci. Einem anderen Gremium der Stadt waren sie nicht unterstellt, sodass sie vermutlich das einzige städtische Verfassungsorgan waren, das in einem ansonsten von umfassenden Kontrollmechanismen geprägten politischen System weitgehend autonom handeln konnte. Stimmberechtigt waren nicht nur die zehn einmal jährlich ernannten Wahlmitglieder, sondern auch der Doge und seine sechs Berater. Bei besonders brisanten Fällen zog man zudem weitere Adelige hinzu, die ein fallbezogenes Stimmrecht erhielten.[14] Dieser Personenkreis variierte, bestand aber in der Regel aus fünf oder zehn ordentlich gewählten Adeligen. Kontrolliert wurden die Sitzungen durch einen advocator communis, der überprüfte, ob die Entscheidungen der Ratsmitglieder verfassungskonform waren. Er war somit die einzige extern berufene Instanz, die im Zweifel Widerspruch einlegen konnte.[15] Strittige Fälle diskutierte man aber ausschließlich ratsintern, sodass eine Kontrolle von außen deutlich erschwert wurde.

Der Rat, der seit seiner Gründung ein System der Überwachung und ein umfassendes Denunziationsregime auf- und ausgebaut hatte, kontrollierte diverse inner- wie außerstädtische, profane wie kirchliche Lebensbereiche. Im außerstädtischen Bereich setzten sie besonders auf die Beobachtung politischer Aktivitäten, sodass man im Ernstfall zu jeder Zeit bereit war, in das Geschehen auf der Terraferma, dem venezianischen Hinterland, einzugreifen. Dazu benötigte man kontinuierlich aktuelle Informationen, die sich der Rat auf verschiedensten Wegen beschaffte. Einen Teil davon lieferten die Mitglieder selbst, die auch an den Sitzungen des Maggior Consiglio und des Senats teilnahmen und bereits dadurch Informationen zu städtischen Bedrohungspotenzialen sammeln konnten.[16] In den Sitzungen des Rats[17] selbst bestand nicht nur die Möglichkeit des internen Austausches, sondern man traf auch Entscheidungen, wie weitere Informationen zu beschaffen seien, ob die jeweiligen Informanten als zuverlässig gelten können und wie fallbezogen weiter zu verfahren sei. Häufig setzte man Dritte für Nachforschungen zur Beschaffung weiterer Informationen ein. Im innerstädtischen Bereich übernahmen diese Aufgabe unter anderem die signori di notte sowie die capita sexteriorum,[18] während im außerstädtischen Bereich häufig der Sekretär des Dogen mit entsprechenden Vollmachten ausgestattet wurde, um weitrechende Recherchen ausführen zu können. Auch die verschiedenen Podestà der unter venezianischer Herrschaft stehenden Städte, wie beispielsweise Padua, Vicenza oder Belluno, waren dazu verpflichtet, Aufgaben der Dieci entgegenzunehmen und auszuführen. In der Regel holten sie in diesem Zusammenhang diskrete Erkundigungen über verdächtige Personen ein und hatten die Dieci in regelmäßigen Abständen über aktuelle Vorkommnisse zu unterrichten. In besonders brisanten Fällen forderten diese eine stündliche Berichterstattung über aktuelle Entwicklungen, wie sich auch am Beispiel von Franciscus da Carrara nachvollziehen lässt.

Die Ratsregister als institutionelles Gedächtnis der Dieci

Um die Bedeutung der zum Teil hochbrisanten Inhalte der Register wussten bereits die Ratsmitglieder, die den Zugang zu den Prozessakten, Verhörprotokolle und Zeugenaussagen enthaltenden Schriften regulierten. Die Dieci verwahrten die Zeugnisse im Geheimen, enthielten diese doch Informationen von äußerster Wichtigkeit, die unmittelbar die Angelegenheiten der Republik betrafen.[19] Zugang gewährte man nur den Vorsitzenden des Rats, den Dogenberatern, den advocatores communes sowie dem Dogen selbst, wobei in der Regel die Einsicht nur zu zweit möglich war.[20] Zugriff auf die gesammelten Informationen hatten somit allein amtierende Ratsmitglieder.

Die Ratsregister selbst wurden seit der Gründung des Rats im Jahre 1310 fortlaufend geführt und – in Komplexität und Detailreichtum zunehmend – umfangreicher. Während die Ratsregister für das 15. Jahrhundert vollständig erhalten sind, haben die Prozessakten nicht überdauert, sodass eine Rekonstruktion der Handlungs- und Kompetenzbereiche der Dieci in erster Linie über die Register möglich ist. Allein für die erste Hälfte des 15. Jahrhunderts liegen sieben Bände vor, in denen auf Pergament und Papier von verschiedensten Schreibern die Registerführung übernommen wurde.[21] Vermögen rudimentär geführte Inhaltsverzeichnisse nur einen vagen Einblick in die Themenkomplexe der Register zu geben, zeigt sich mit der detaillierten Auswertung der Einträge, wie facettenreich die Arbeit des Rats war. Reguliert wurden u. a. die Prozessionen der venezianischen scuole (Bruderschaften). Der Rat eröffnete Strafverfahren gegen Sodomiter, gleichermaßen fungierte er als Zensurbehörde gegenüber republikkritischen Äußerungen, wie man sie in der Cronaca Morosini vorfand. Zudem listete man mit akribischer Genauigkeit die Vorsitzenden des Rats auf, die monatlich wechselten und denen im Bereich der Prozessführung eine gesonderte Rolle zukam, wobei man die drei capita von den zwei inquisitores unterschied.[22] Ebenfalls wurde das vom Rat monatlich gewählte collegium, bestehend aus caput, inquisitor, consiliarius und advocator communis entsprechend in den Registern verzeichnet. Auch bei der Protokollierung thematischer Beschlüsse folgte man einem konstanten Muster: Während man mittig über dem Eintrag das Datum notierte, an dem der Beschluss im Rat zur Abstimmung gebracht wurde, finden sich links neben dem Eintrag die Namen der Ratsmitglieder, die einen Vorschlag zur Abstimmung brachten. Ihre jeweilige Funktion (dominus, consiliarius, caput oder advocator) schrieb man hinter die Namen. Unterhalb eines Eintrags notierte man das Abstimmungsergebnis, wobei man in der Regel zwischen Ja-Stimmen (de parte), Nein-Stimmen (de non) und Enthaltungen (non sinceri) unterschied, die immer in gleicher Reihenfolge notiert wurden. Neben den Abstimmungsverhältnissen kann den Aufzeichnungen auch entnommen werden, wie umstritten Entscheidungen sein konnten. Während der Rat auf der einen Seite ein gesteigertes Interesse daran hatte von außen als kollektive Einheit wahrgenommen zu werden, zeigen die Abstimmungsergebnisse, dass einzelne Verfahren Konfliktpotenzial in sich bargen. So sind den Registern nicht nur Beschlussprotokolle zu entnehmen, sondern fallbezogene Diskussionsverläufe. Auch Briefe, die der Rat an Dritte verschickte oder von diesen erhielt, sind teilweise in die Ratsregister übertragen worden.[23]

Allgemein kann man festhalten, dass die Register der Protokollierung von Debatten und Beschlüssen dienten und damit gleichsam als institutionelles Gedächtnis der Zehn mit generationsübergreifendem Charakter fungierten. Sie wurden sorgfältig geführt, kontinuierlich gepflegt und erweitert und geben einen Einblick in wahrgenommene Bedrohungen und Gefahren sowie verschiedenste fallbezogene Bewältigungsstrategien. Vom Rat gefällte Urteile und verabschiedete Gesetzesänderungen wurden durch ihre schriftliche Fixierung rechtsgültig. In archivierter Form wurden diese nun dauerhaft abrufbar und dienten für nachfolgende Aushandlungs- und Entscheidungsprozesse als Orientierung und Legitimation. Gleichzeitig hatten sich die Register auch zu einer Art „Kriminaldatenbank“ entwickelt. Man legte nachträglich zusätzliche Verzeichnisse an und nutzte Verweissysteme, die nicht nur nach Namen, sondern auch nach Fällen sortiert waren, um die in den Registern enthaltenen Informationen zu erschließen.[24] An diesem Vorgehen zeigt sich, wie wichtig es war, ein präzises, vollständiges und möglichst unkompliziertes Informationsmanagement vor dem Hintergrund stetig zunehmender Datenmengen zu gewährleisten.

Informatio et veritas am Beispiel der da Carrara-Verschwörung (1405-1406)

Das Generieren und Auswerten von Informationen stellte eine der zentralen Aufgaben der Dieci dar. Wie handlungsleitend der Wille der Ratsmitglieder war, umfassend informiert zu sein, zeigt sich eindrucksvoll im Rahmen der Auseinandersetzungen zwischen Venedig und den da Carrara aus Padua. So galt es im Rahmen des Konflikts nicht nur, den als Feind venezianischer Stabilität wahrgenommenen Franciscus da Carrara samt seinen beiden Söhnen zu verhaften, sondern darüber hinaus auch potenzielle Verräter aus den eigenen Reihen zu identifizieren und entsprechende Strafprozesse in die Wege zu leiten.

Während der Rat über Monate die Verhandlungen zwischen dem Senat und Franciscus da Carrara verfolgt hatte, griff er erst zu dem Zeitpunkt in das Geschehen ein, als eine Einigung ausgeschlossen schien und gleichzeitig die Bedrohung durch die da Carrara einen Höhepunkt erreichte. Hatten die Venezianer Franciscus um 1390 noch zur Herrschaft in Padua verholfen, hatte sich zwischen den beiden Parteien rund 15 Jahre später ein heftiger Machtkampf entwickelt, der große Teile der Terraferma betraf. Am 23. Juni 1404 hatte Franciscus den Venezianern den Krieg erklärt.[25] Mit der Unterstützung von Niccolò d‘Este,[26] dem Markgrafen von Ferrara, hatte er sein Herrschaftsgebiet von Padua bis nach Udine ausdehnen können. Die Venezianer dagegen unterwarfen unter anderem Feltre, Belluno und Vicenza sowie das zuvor von Franciscus eroberte Verona.[27] Zwar gab es immer wieder Bemühungen, den Konflikt auch auf diplomatischem Weg beizulegen, doch all diese Vermittlungsversuche scheiterten. Im Senat hatte man zwischen Oktober und Dezember 1405 intensiv diskutiert, wie man in der Causa da Carrara vorzugehen habe. Thematisiert wurde unter anderem das Angebot an Franciscus, ihn und seine Söhne ins Exil zu verbannen und ihm eine finanzielle Entschädigung zu gewähren. Von einer Konfiszierung seiner beweglichen Güter wolle man indes absehen. Voraussetzung dafür sei, dass Franciscus sich freiwillig in die Hände der Venezianer begebe und kein Mitspracherecht bei der Auswahl seines künftigen Lebensorts erhalte.[28] Dieser Vorschlag fand im Senat jedoch keine Zustimmung und auch auf das wenig später folgende Friedensgesuch von Franciscus ging man nicht ein.[29] Vielmehr bestand das erklärte Ziel nun in der Verhaftung der da Carrara, sodass in der Folge nicht nur die Gefangennahme, sondern auch die Überführung der Männer nach Venedig zentrale Diskussionspunkte wurden. Hatte der Senat nunmehr grob die venezianischen außenpolitischen Leitlinien in dieser Angelegenheit festgelegt, übernahm fortan der Consiglio dei Dieci als Exekutivorgan.[30]

Die Mitglieder der Dieci waren durch ihre Teilnahme an den Senatssitzungen über alle bislang getroffenen Entscheidungen informiert, begannen aber spätestens im Dezember 1405, selbst das Geschehen zu lenken. Ging die Verhaftung vermutlich noch auf eine Entscheidung des Senats zurück, waren es die Dieci, die bestimmten, dass Franciscus und seine Söhne weiterhin inhaftiert blieben.[31] Eine institutionelle Aufgabentrennung der Gremien lässt sich also spätestens mit der Ankunft der drei da Carrara-Männer in Venedig konstatieren. So lassen sich ab Dezember 1405 keine weiteren Einträge zum Thema in den Senatsakten finden, während nunmehr die entsprechenden Diskussionen im Consiglio dei Dieci an Fahrt aufzunehmen begannen.[32]

Den Registereinträgen des Consiglio dei Dieci ist nun zu entnehmen, dass Franciscus und seine beiden Söhne in Venedig eingetroffen waren und auf direktem Weg in die Gefängnisse des Dogenpalastes gebracht wurden. Anhand des expliziten Registerverweises, dass nur „vertrauenswürdige Personen“ ([con]fidens [per]sona[33]) die Kerker bewachen dürften, zeigt sich auch, dass aus Sicht des Rats offenbar noch immer die Gefahr bestand, dass den da Carrara zur Flucht verholfen werden könne, ihnen durch Dritte die Kommunikation mit Gefolgsleuten ermöglicht werde oder sie einem durch die Dieci nicht autorisierten Mordanschlag zum Opfer fallen könnten. Ebenso detaillierte Einblicke ermöglicht der Registereintrag darüber hinaus in die Bewachungspraktiken der Dieci: So habe sich Franciscus mit seinem Sohn Jacobus eine Zelle zu teilen, während Franciscus der Jüngere mit einem nicht namentlich bekannten Vertrauten inhaftiert wurde.[34] Zu öffnen seien die Zellen lediglich alle zwei Tage in Anwesenheit einer Wache und einem der signori di notte, der wiederum den Schlüssel der Gefängniszellen beim Dogen abzuholen habe. Mit der Schließung der Zellen sei der Schlüssel anschließend in einem zu verschließenden Kästchen zu verwahren, das wiederum dem Dogen Michele Steno (* um 1331–† 1413)[35] zu übergeben sei, womit nicht nur die Kompetenzen des Dogen angesprochen werden, sondern auch die Brisanz und Prominenz der Verhafteten deutlich wird.[36]

Während nun von den verhafteten da Carrara keine nennenswerte außenpolitische Gefahr mehr ausging, erfuhren die Dieci im Zuge der Ermittlungen von einem Buch, aus dem namentlich hervorgehe, welche Männer Geldzahlungen von den da Carrara erhalten haben. Explizit verweisen sie darauf, dass ihnen zu diesem Sachverhalt „sichere Informationen“ (certam informationem[37]) vorliegen würden. Vor dem Hintergrund dieser neuen Entwicklung änderte sich auch der Aufmerksamkeitsfokus der Dieci, die mit dem Verdacht der potenziellen Bestechungszahlungen Verrat in den eigenen Reihen witterten. Damit begann eine Serie von Verhören der da Carrara und anderer Verhafteter, während parallel nach den Aufzeichnungen gesucht wurde. Mit der Suche beauftragt wurde der Podestà von Padua, der das Buch, sobald es gefunden worden war – mit Bulle und Siegel versehen – an die Ratsmitglieder verschicken sollte.[38] Die drei Informanten Bernardus de Castelbaldo, Paulus de Valdecocho und Franciscus de Restis, die nach Kenntnisstand der Dieci über die Aufzeichnungen informiert zu sein schienen, ließ man auf direktem Weg getrennt voneinander zum Rat bringen. Mit der Isolierung der Männer voneinander versuchte man Absprachen über die Inhalte des Buches zu verhindern, um so möglichst unverfälschte Informationen zu erhalten, die sich miteinander vergleichen ließen und so auf ihren „Wahrheitsgehalt“ im Sinne des veritas-Ideals überprüft werden konnten.[39] Mit dem Verweis, dass der Podestà nicht nur den Eingang der Arbeitsanweisung bestätigen solle, sondern die Dieci auch stündlich über neue Entwicklungen zu informieren habe, zeigt sich erneut die Bedeutung von aktuellen Informationen für den Rat. Explizit erklären sie Informationen zur Grundlage ihres Handelns, die sie befähigten, im Sinne ihrer Maxime pro bono status nostri zu handeln.

Mit dem Ziel, auch von den da Carrara Informationen über besagte schriftliche Unterlagen zu erhalten, beschloss man zusätzlich, den jüngeren Franciscus da Carrara (franciscus iuvenis de cararia) zu befragen. Durch das Verhör erwartete man plenam informationem et veritatem[40] zu erhalten. Zum gleichen Zweck verhörte man neben Franciscus auch Bonifatius de Guarnarinis, der ebenso über die Zahlungen der da Carrara informiert war.[41] Bonifatius Aussagen verglich man wiederum mit den Ergebnissen aus den Verhören von Oretenus, der ebenfalls im Kontext der Schriftstücke angehört worden war.[42] Im Mittelpunkt der Untersuchung stand jedoch weiterhin Franciscus der Jüngere, von dem man sich detaillierte Aussagen über die beteiligten Personen erhoffte. Gegründet wurde in diesem Zusammenhang auch ein vierköpfiges Kollegium, das dazu berechtigt war, Franciscus unter Folter zu vernehmen.[43] Mit dem expliziten Verweis, dass die Befragungen sowohl dem Wohl der Bürgerschaft als auch der Wahrheitsgewinnung dienten, gibt der Rat Einblick in zwei zentrale Argumentationsstrukturen, die sein zum Teil grausames Handeln legitimierten. So konnte die Sicherheit Venedigs vor allem dann gewährleistet werden, wenn den Dieci ausreichende Informationen zu einem Sachverhalt vorlagen, die unter anderem durch Anwendung der Folter generiert wurden und auf etwaige Unstimmigkeiten hin zu überprüfen waren. So war es das Ziel, dass man plenam veritatem[44] erlangen wolle, sodass man dem auch legitimatorisch wichtigen Anspruch auf der Grundlage der ‚Wahrheit‘ zu handeln, entsprechen würde.

Einen Einblick in die konkreten Ergebnisse der faktisch durchgeführten Verhöre liefern die Registereinträge leider nicht, sodass unklar bleibt, welche Aussagen die Befragten in Hinblick auf das Buch der da Carrara trafen. Fest steht jedoch, dass man die Aufzeichnungen ausfindig machen konnte und entsprechend an die Dieci weiterleitete. Im Zuge der Untersuchung der Schriftstücke stieß man auf die Namen von drei hochrangigen Venezianern, die in direktem Kontakt zu Franciscus da Carrara gestanden haben. Für Carolus Geno, Petrus Pisani und Jacobus Gradenigo sprach man noch am gleichen Tag einen Haftbefehl aus.[45] Besonders brisant war in diesem Zusammenhang das Auftauchen von Carolus Geno,[46] der selbst als Prokurator von San Marco bei den Sitzungen im Senat anwesend war und sich während des Chioggia-Kriegs als Admiral und Heerführer verdient gemacht hatte.[47] In mehreren Senatseinträgen wird er namentlich genannt und hatte sich pikanterweise für den Versuch ausgesprochen, die Friedensverhandlungen mit Padua noch nicht abzubrechen.

In den Ratsregistern finden sich detaillierte Informationen zum Verfahren gegen die drei Venezianer. So beschloss der Rat nicht nur, die Männer zu verhören, sondern man versuchte auch durch ergänzende Befragungen zusätzliche Informationen einzuholen, um die Situation möglichst vollständig erfassen zu können. Für die Verhöre hatte man ein umfassendes Frageraster entwickelt, um zielgerichtet an die benötigten Informationen zu gelangen und gleichzeitig Vergleichbarkeit zwischen den Aussagen herzustellen.[48] In jedem Fall war erstens die Beziehung der Venezianer zu Vertrauten des Franciscus da Carrara von Interesse. Zweitens war zu klären, ob Pisani, Geno und Gradenigo Boten zu Franciscus geschickt hatten und drittens war nach persönlichen Treffen mit dem einstigen Herrscher Paduas zu fragen.[49]

Nachdem man die drei Venezianer mehrfach verhört hatte und der Meinung war, sich ein umfassendes Bild über die Situation gemacht zu haben, diskutierte der Rat intern, wie die Venezianer zu bestrafen seien, die man allesamt für schuldig befand.[50] In den Registerbänden finden sich die Diskussionsverläufe zu allen drei Prozessen wieder: Im Fall von Petrus Pisani forderten die advocatores communes nicht nur die Inhaftierung für ein Jahr, sondern auch eine lebenslange Ämtersperre. Weder inner- noch außerhalb Venedigs sollte es ihm erlaubt sein ein Amt zu bekleiden. Besonders der Zugang zu den geheimen Räten sollte ihm verboten werden. Ferner forderten die advocatores communes eine Geldstrafe in Höhe von 5000 Dukaten.[51] Die Vorsitzenden des Consiglio dei Dieci plädierten in ihrem Antrag zum einen auf Verbannung Pisanis für ein Jahr aus Venetien. Ferner forderten sie einen lebenslangen Ausschluss aus allen Regierungsämtern wie ein Zugangsverbot für die geheimen Räte. Mit einer Geldstrafe von nur 2000 Dukaten forderten sie weitaus weniger als ihre Vorredner.[52] Michele Steno, Doge der Republik, plädierte dagegen für ein vergleichsweise mildes Urteil: Neben dem lebenslangen Verbot Regierungsämter zu bekleiden sowie der Unterbindung des Zugangs zu den geheimen Räten, forderte er lediglich eine einjährige Haftstrafe sowie eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Dukaten, die den Opfern des Kriegs zu Gute kommen sollte.[53] Angenommen und damit rechtsgültiges Urteil wurde die Forderung der Dogenberater. Damit wurde Pisani mit sofortiger Wirkung aller Ämter enthoben. Künftig sollte es ihm darüber hinaus nicht möglich sein, irgendeinem politischen Gremium Venedigs anzugehören. Dabei betonte man, dass sich das Ämterverbot sowohl auf den inner- als auch außerstädtischen Raum bezog. Hinzu kam eine Haftstrafe von 5 Jahren, wobei man beschloss, dass bei einem Fluchtversuch der gesamte Besitz Pisanis an die Kommune übergehen sollte. Mit dem Hinweis, dass es keinem der Söhne Pisanis erlaubt werden sollte, jemals über ein gegenwärtiges Ratsmitglied zu richten, zeigt sich auch, dass die Dieci sich der Brisanz ihres Urteils bewusst waren und mit entsprechenden Schutzmaßnahmen zur eigenen individuellen Sicherheit beizutragen vermochten.[54]

Zwar finden sich ähnliche Diskussionen zu Carolus Geno und Jacobus Gradenigo, doch fielen für beide die Urteile deutlich milder aus. Geno wurde seines Amtes enthoben und sollte auch zukünftig keine Regierungsämter – weder inner- noch außerhalb Venedigs – mehr bekleiden dürfen. Ferner verurteilte man ihn zu einem Jahr Gefängnisstrafe.[55] Gradenigo verbot man es dagegen für drei Jahre Regierungsämter zu bekleiden. Lebenslänglich sollte ihm zudem der Zugang zu den geheimen Räten der Republik untersagt werden. [56] Sowohl den Söhnen Genos als auch Gradenigos wurde es untersagt, jemals über ein gegenwärtiges Ratsmitglied als Richter agieren zu dürfen. Eine Aufhebung der Urteile schloss man in allen drei Fällen aus.[57]

Schlussbemerkung

Die Grundlage der Arbeit der Dieci war es Informationen zu generieren und auszuwerten. Waren Aufgaben und Kompetenzbereiche des Rats der Zehn vom Maggior Consiglio im Zuge seiner Gründung nicht näher definiert worden, hatten mehrere Generationen von Ratsmitgliedern sukzessive ihre Einflussbereiche ausbauen können. Mit dem Ziel, die Feinde der Republik frühzeitig ausfindig zu machen, griffen die Dieci in inner- wie außerstädtische, profane wie kirchliche Lebensbereiche ein. Am Beispiel von Franciscus da Carrara lässt sich zudem nachvollziehen, wie der Rat konkret bei seiner Arbeit vorging. Parallel sammelte der Rat Informationen aus Befragungen und Verhören sowie aus der eigenen Teilnahme an den Sitzungen des Senats und des Maggior Consiglio. Hinzu kamen Befragungen und Verhöre von Zeugen und Angeklagten, bei denen nach Beschluss auch die Folter angewandt werden durfte. Mit Umfeldrecherchen wie im Fall von Pisani, Geno und Gradenigo wurde der Podestà der unter venezianischer Herrschaft stehender Stadt Padua beauftragt. Dieser hatte diskret Erkundigungen einzuholen, wie das Verhältnis zwischen den Angeklagten und dem da Carrara und seinen Verbündeten aussah. Zielgerichtet formulierte man ein Frageraster, dass man dem Podestà an die Hand gab, damit dieser ganz im Sinne der Dieci agieren konnte. Darüber hinaus zeigt sich aber auch, an welchen Informationen der Rat konkret interessiert war und welche Erkenntnisse für ihn relevant waren, um weitere Entscheidungen zu treffen. Das Einholen von informationes forderten die Ratsmitglieder aktiv ein, wodurch deutlich wird, welche zentrale Rolle die Dieci Informationen beigemessen haben. Dabei diente das Sammeln und Auswerten von Informationen der sicherheitsrelevanten Wissensproduktion. Mit dem kontinuierlichen Auf- und Ausbau eines umfassenden Informantennetzes und Informationsregimes war es der Anspruch der Dieci, potentielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und mit entsprechenden Gegenmaßnahmen zu reagieren. Der Wille der Zehn, über alles in Venedig informiert zu sein, lenkte ihr Handeln. Damit wurde die Informationsbeschaffung zur Grundlage der Arbeit im Rat, denn erst durch ausreichende, vor allem aber hinreichend validierte Informationen, sahen sich die Mitglieder des Rats in der Lage, die Sicherheit der Republik zu gewährleisten. Dienten ihnen Informationen in ihrer Gesamtheit als ratsinterne wie sicherheitsrelevante Wissensbestände bzw. -ressourcen, befähigte sie dieses Wissen wiederum, sich der Idealvorstellung einer möglichst umfassenden veritas zu nähern. Ihr Anspruch, Entscheidungen erst auf der Grundlage einer umfänglichen Informationsvielfalt zu treffen deutet darauf hin, dass die Ratsmitglieder nicht nur versuchten, Situationen detailliert zu erfassen, sondern Entscheidungen erst dann zu treffen, wenn sie der Überzeugung waren, über hinreichend validiertes Wissen zu verfügen. Informationen dienten also der Legitimation von Entscheidungen. Intern forderten sie weiterführende, detailliertere und/oder neue Informationen ein, die über unterschiedliche Wege zu beschaffen und anschließend auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen waren. Übertragen und dauerhaft abrufbar wurden die gefilterten Informationen in den seit Jahrzehnten akribisch gepflegten Registerbänden. Die Aufzeichnungen selbst dienten den Ratsmitgliedern als institutionelles Gedächtnis und sicherheitspolitisches Archiv, auf das sie in Gefahrensituationen zur Orientierung und Legitimation zurückgreifen konnten.

[1] Der Aufsatz entstand im Rahmen der DFG-Forschungsgruppe 2539 „Resilienz. Gesellschaftliche Umbruchphasen im Dialog zwischen Mediävistik und Soziologie“. Prof. Dr. Petra Schulte, der ich für Ihre Anregungen danke, hat in dem von ihr geleiteten Teilprojekt 6 „Eine resiliente Stadt: Die Republik Venedig im 15. Jahrhunderts“ einen Untersuchungsschwerpunkt auf die Bedeutung der Information gelegt. Vgl. ihren Beitrag in diesem Beiheft, sowie ferner dies., Der Begriff der Information in der italienischen Stadt des 15. Jahrhunderts, in: Aktuelle Perspektiven einer Geschichte des Politischen im Mittelalter. Ein Kolloquium anlässlich des 80sten Geburtstags von Hagen Keller, hrsg. von Christoph Dartmann und Jenny Rahel Oesterle (Nova Mediaevalia), Göttingen (erscheint 2020).

[2] Vgl. Rainer Kuhlen, Information – Informationswissenschaft, in: Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation. Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und -praxis, hrsg. von Rainer Kuhken, Wolfgang Semar und Dietmar Strauch, Berlin/Boston 62013, S. 1–24, hier S. 2.

[3] Philipp Sarasin, Was ist Wissensgeschichte?, in: Internationales Archiv für Sozialgeschichte der deutschen Literatur 36 (2011), S. 159–172, hier S. 165. Eine ausführliche Einführung zu definitorischen Überlegungen zu Wissen und Information bietet ferner Rafael Capurro, Einführung in den Informationsbegriff, 2000, http://www.capurro.de/infovorl-index.htm.

[4] Vgl. Arndt Brendecke, Markus Friedrich und Susanne Friedrich, Information als Kategorie historischer Forschung. Heuristik, Etymologie und Abgrenzung vom Wissensbegriff, in: Information in der Frühen Neuzeit. Status, Bestände, Strategien, hrsg. von Arndt Brendecke, Markus Friedrich und Susanne Friedrich (Pluralisierung und Autorität 16), Berlin 2008, S. 11–44, hier S. 29f.

[5] Ebd., S. 29.

[6] Ebd., S. 30.

[7] Sarasin, Wissensgeschichte (wie Anm. 3), S. 168.

[8] Heinrich Kretschmayr geht davon aus, dass „am 16. Jänner Francesco Novello, drei Tage später seine beiden Söhne Francesco und Jacopo, […] im Kerker den Tod durch den Strang“ fanden. Siehe dazu Heinrich Kretschmayr, Geschichte von Venedig 2, (Allgemeine Staatengeschichte 1, Geschichte der europäischen Staaten 35), Nachdruck der Ausgabe von 1920, Aalen 1964, Zitat S. 255. Ein explizites Todesurteil kann den Ratsregistern der Dieci jedoch nicht entnommen werden. Lediglich aus einem Eintrag geht hervor, dass Franciscus verstorben sei, wobei die genauen Umstände seines Todes nicht näher thematisiert werden. Vgl. hierzu Venedig, Archivio di Stato di Venezia, Consiglio dei Dieci, Deliberazioni miste (im Folgenden zitiert als CdX), Registro 8, fol. 123r, 17. Februar 1406. Ob und wann die Söhne Franciscus und Jacobus hingerichtet wurden, kann den Ratsregistern nicht entnommen werden. Zumindest die Option, beide ins Exil zu verbannen, kann der oben genannten Textstelle entnommen werden.

[9] Marinus Caravello war von März 1406 bis März 1407 Podestà von Padua. Gemeinsam mit dem Capitaneus Zacharia Trivisano, der vom Februar 1406 bis März 1407 im Amt war, hatte Caravello für die Zerstörung der Gräber der da Carrara wie die Beseitigung ihrer Herrschaftssymbole zu sorgen. Vgl. hierzu: CdX 8, fol. 126v, 30. März 1406. Ferner Andrea Gloria, Die Podestà e Capitani di Padova dal 1405 al 1509: serie cronologica provata coi documenti, Padua 1860, S. 14. Weiterführend zudem Sven Ufe Tjarks, Das „Venezianische“ Stadtrecht Paduas von 1420: zugleich eine Untersuchung zum statuaren Zivilprozess im 15. Jahrhundert (Studi Veneziani. Schriftenreihe des Deutschen Studienzentrums in Venedig 7), Berlin 2013.

[10] Der Maggior Conisglio stellte das personell größte Gremium der Republik dar. Ihm gehörten alle adeligen männlichen Familienangehörigen an, die das zwanzigste bzw. fünfundzwanzigste Lebensjahr erreicht hatten. Mit der serrata von 1297 war die Mitgliedschaft allein Angehörigen der case vecchie vorbehalten. Für weitere adlige Familien wurde der Rat lediglich nach dem Chioggia-Krieg (1379–1381) und im Zuge der Türkenkriege im 17. Jahrhundert geöffnet. Weiterführend: Gerhard Rösch, Der venezianische Adel bis zur Schließung des Großen Rats. Geschichte einer Führungsschicht, Sigmaringen 1989. Entschieden wurden im Maggior Consiglio Gesetze und Gesetzesänderungen, man gründete nach Bedarf neue Gremien, wie 1310 den Consiglio dei Dieci, und beschloss unter anderem ihre Kompetenzen. Detaillierter zum Maggior Consiglio, seinen Mitgliedern, Funktionsweisen und Aufgaben vgl. Kurt Heller, Venedig. Recht, Kultur und Leben in der Republik 697-1797, Köln/Weimar/Wien, S. 97–124; Andrea Da Mosto, L’Archivio di Stato di Venezia. Indice generale, storico, descrittivo ed alalitico, 2 Bde., Rom 1937/1940, hier Bd. 1, S. 29–33.

[11] Gegründet wurde der Consiglio dei Dieci am 10. Juli 1310. Vgl. hierzu: Venedig, Archivio di Stato di Venezia Maggior Consiglio 44 (Presbiter), fol. 22v.

[12] Kretschmayr, Venedig (wie Anm. 8), S. 103f. Weiterführend zur Tiepolo-Querini Verschwörung: Alvise Zorzi, Venedig. Die Geschichte der Löwenrepublik, Düsseldorf 11985, hier S. 169f.

[13] Verstetigt wurde der Conisglio dei Dieci am 20. Juli 1335. Vgl. hierzu: Maggior Consiglio 17 (Spiritus), fol. 81v.

[14] Am 27. Januar 1417 wurde im Rat über den Antrag abgestimmt eine additione von zehn Adeligen zu verabschieden. Der Beschluss wurde nicht angenommen. Vgl. CdX 9, fol. 161v. Im Fall des Venezianers Petrus Pisani, dem man vorwarf, mit den da Carrara in Kontakt gestanden zu haben, beschloss man die Hinzuziehung von weiteren sechs Adeligen, die ein fallbezogenes Stimmrecht erhielten. Vgl. hierzu CdX 8, fol. 112v, 10. Dezember 1405.

[15] Umstritten war die Funktion des advocator communis auch im Rat. So war er zwar berechtigt gegebenenfalls Widerspruch einlegen zu können, über Anträge abstimmen durfte er jedoch nicht. 1417 legte die Ratsmitglieder detailliert fest, wer einen Beschluss zur Abstimmung vorlegen durfte. Dabei gab es festgelegte Ämterkombinationen, denen das Vortragsrecht zugesprochen wurden: Neben dem Dogen waren zweitens vier Dogenberater oder drittens zwei Dogenberater und ein Vorsitzender des Rats sowie viertens zwei Vorsitzende der Dieci berechtigt Forderungen zu formulieren. Ausgeschlossen waren damit die inquisitores und die advocatores communes, wobei zweitere im Fall von Franciscus da Carrara durchaus Forderungen aussprachen. Vgl. hierzu CdX 9, fol. 162v, 27. Januar 1417.

[16] Vgl. Dieter Girgensohn, Kirche, Politik und adelige Regierung in der Republik Venedig zu Beginn des 15. Jahrhunderts, erster Teilband (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 118), Göttingen 1996, hier S. 70; Heller, Venedig (wie Anm. 10), S. 227.

[17] Die Sitzungen des Rats fanden zunächst jeden Mittwochnachmittag statt. Vgl. Heller, Venedig (wie Anm. 10), S. 199. Bei der Bearbeitung politisch brisanter Fälle traf man sich jedoch deutlich häufiger. Im Fall von Franciscus da Carrara tagte man fast täglich.

[18] Sowohl die signori di notte als auch die capita sexteriorum übernahmen Aufgaben im Auftrag der Dieci. Sie wurden für regelmäßige Patrouillengänge eingesetzt, wodurch die Sicherheit innerhalb der Stadt aufrechterhalten werden sollte. In Zeiten, in denen der Rat ein erhöhtes Bedrohungspotenzial städtischer Sicherheit erkannte, setzte er zusätzliche Barken (mastlose Boote) mit bewaffneten Männern ein, die für die Sicherheit in der Stadt zu sorgen hatten. Die Capita sexteriorum unterstanden den Dieci direkt. Einmal jährlich wurden sie von den Mitgliedern des Rats gewählt. Entsprechende Wahllisten fanden Eingang in die Ratsregister. Auch sie folgten einem konstanten Aufbau: Unterteilt nach den Sestieri San Marco, Castello, Cannaregio, Dorsoduro, San Polo und Santa Croce. Vgl. exemplarisch die Listen der Jahre 1411 (CdX 9, fol. 71v–72r) und 1412 (CdX 9, fol. 91v–92r).

[19] Vgl. CdX 9, fol. 131r, 1413.

[20] Vgl. Ebd.

[21] Vgl. CdX 8 (1392–1402), CdX 9 (1408–1418), CdX 10 (1419–1429), CdX 11 (1430–1437), CdX 12 (1437–1445), CdX 13 (1445–1450), CdX 14 (1450–1454). Eine Aufstellung aller Registerbände kann Alberto dei Rossi und Mario Rossi, Consiglio di dieci (1310–1787) von 2011 (online abrufbar unter: http://213.136.75.178/siasve/documenti/CX.pdf) sowie Da Mosto, L’Archivio di Stato di Venezia (wie Anm. 10), S. 55–60, entnommen werden.

[22] Während die Capita, die Rolle der Vorsitzenden übernahmen und unter anderem für die Ausführung von Beschlüssen verantwortlich waren, führten die inquisitores die Verhöre, wobei ihnen die Anwendung der Folter nicht erlaubt war. Erst nach bewilligtem Beschluss durch die Dieci konnten Angeklagte wie Zeugen durch das collegium gefoltert werden. Vgl. Girgensohn, Kirche, (wie Anm. 16), S. 72f.)

[23] Auch die Briefe folgten in der Art ihrer Darstellung einem festen Muster und unterschieden sich dabei von den übrigen Beschlüssen. So notierte man oberhalb der Abschrift den Adressaten, während rechts unten das Ausstellungsdatum notiert wurde.

[24] Vgl. Venedig, Archivio di Stato di Venezia, Consiglio dei Dieci, Deliberazioni miste, rubricari 1a, 1b und 1c.

[25] Vgl. Kretschmayr, Venedig (wie Anm. 8), S. 252.

[26] Niccolò d‘Este (*1383/84–† 1441) war seit 1393 Markgraf von Ferrara, Modena und Reggio. Mit ca. 13 Jahren heiratete er die Gigliola († 1416), eine Tochter von Franciscus da Carrara. Die Ehe der beiden blieb kinderlos, sodass Niccolò über keine legitimen Nachkommen verfügte. Franciscus da Carrara hatte wiederum Taddea, die Tochter von Niccolò d‘Este geheiratet. Vgl. unter anderem Benjamin G. Kohl, Padua under the Carrara 1318-1405, Baltimore/London 1998, hier S. 130.

[27] Vgl. Kretschmayr, Venedig (wie Anm. 8), S. 252–254.

[28] Vgl. Venedig, Archivio di Stato di Venezia, Senato, Deliberazioni, Secreti (Sen. Sec.), Registro 2 (1404–1406), fol. 159v, 21. Oktober 1405. Ferner Sen. Sec., fol. 165v, 16. November 1405.

[29] Vgl. ebd.

[30] Die Aufzeichnung in den Registern zum Fall Franciscus da Carrara beginnen im Dezember 1405, während im Senat entsprechende Eintragungen am 15. Dezember 1406 (Sen. Sec., fol. 173v) bzw. am 19. Januar 1406 (Senato, Deliberazioni miste, Registro 47, fol. 25r) enden. Wie sich die konkrete Kommunikation zwischen dem Senat und dem Consiglio dei Dieci darstellte, bleibt ungewiss. Einen konkreten Arbeitsauftrag erteilte der Senat den Dieci nicht – jedenfalls ist er weder in den Akten des Senats noch in den Registern des Consiglio dei Dieci überliefert.

[31] Vgl. CdX 8, fol. 113r, 23. Dezember 1405.

[32] Vgl. Anm. 29.

[33] CdX 8, fol. 113r, 23. Dezember 1405.

[34] Vgl. ebd.

[35] Michele Steno wurde im Jahr 1400 zum Dogen gewählt. Er selbst galt als maßgeblicher Förderer der venezianischen Ausdehnungspolitik auf der Terraferma. Unterstützt wurde er dabei unter anderem von Franciscus Foscari (*1373–† 1457), der 1423 selbst zum Dogen gewählt wurde. Vgl. zum Leben Stenos: Andrea Da Mosto, I Dogi di Venezia, Nachdruck, Florenz 1983. Zum Leben von Franciscus Foscari besonders: Dennis Romano, The Likeness of Venice. A Life of Doge Francesco Foscari 1373–1457, New Haven 2007.

[36] Allein der Dogenberater Antonius Contareno sprach sich dafür aus, dass Franciscus da Carrara gemeinsam mit seinen beiden Söhnen in einer Zelle untergebracht werden solle. Der Bewachungspraxis schloss er sich den consiliarii und capita an. Vgl. CdX 8, fol. 113r.

[37] CdX 8, fol. 114v, 5. Januar 1406.

[38] Vgl. ebd.

[39] Vgl. Ebd. , fol. 114v, 5. Januar 1406.

[40] Ebd., fol. 115v, 7. Januar 1406.

[41] Vgl. ebd.

[42] Vgl. ebd.

[43] Das Kollegium setzte sich aus Nicolaus Mudacio (Consiliarius), Filipus Corario (Caput de X), Jacobus Suriano miles (advocator communis) und Bartholomeus Donato (Inquisitor) zusammen. Vgl. hierzu: CdX 8, fol. 117v. Vgl. ferner Anm. 21.

[44] Ebd.

[45] Der Beschluss zur Verhaftung von Petrus Pisani ist auf CdX 8, fol. 112v nachzulesen. Erneut thematisiert wurde der Beschluss, Pisani zu verhaften, am 7. Januar 1406. Jacobus Gradenigo und Carolus Geno ließ man am 20. Januar 1406 verhaften. Vgl. hierzu: CdX 8, fol. 117v.

[46] Kretschmayr geht ferner davon aus, dass Geno [auch Zeno oder Zen] bereits im Februar 1404 den da Carrara zum Frieden mit Mailand aufforderte. Kretschmayr, Venedig (wie Anm. 8), hier S. 232–237 und 251–253.

[47] Das Carolus Geno an den Sitzungen des Senats teilnahm und selbst von seinem Rederecht Gebrauch machte, kann unter anderem anhand folgender Registereinträge nachvollzogen werden: Sen. Sec., fol. 159, 166r, 167r, 169r und 170v.

[48] Vgl. CdX 8, fol. 115r, 117v.

[49] Vgl. ebd.

[50] Die Verurteilung Pisanis, die unter anderem die Amtsenthebung wie eine fünfjährige Haftstrafe beinhaltete, ist in CdX 8, fol. 119r nachzuvollziehen. Die Verurteilung von Jacobus Gradenigo beinhaltete unter anderem die Entlassung aus allen Regierungsämtern sowie ein dreijähriges Ämterverbot. Vgl. hierzu: CdX 8, fol. 122r. Carolus Geno wurde dagegen nicht nur ein lebenslanges Ämterverbbot ausgesprochen, sondern auch zu einem Jahr Haftstrafe verurteilt. Vgl. ebd., fol. 119v.

[51] Vgl. ebd., fol. 118v.

[52] Vgl. ebd.

[53] Vgl. ebd., fol. 119r.

[54] Der Hinweis, dass die Söhne Pisanis nicht als Richter gegenwärtiger Ratsmitglieder agieren dürfen, findet sich in allen vier Forderungen. Vgl. ebd., fol. 118v-119r.

[55] Vgl. ebd., fol. 119v.

[56] Vgl. ebd., fol. 122r.

[57] Vgl. ebd., fol. 119r, 119v und 122r.

 

Alle angegeben Links wurden am 4. Februar 2020 geprüft.


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Empfohlene Zitierweise/Suggested Citation: Eileen Bergmann, Informatio et veritas. Die Informationspolitik des venezianischen Consiglio dei Dieci am Beispiel der da Carrara-Verschwörung (1405-1406), in: Informationsverarbeitung in der Stadt des 12.–16. Jahrhunderts. Beiträge des interdisziplinären (Post-)Doc-Workshop des Trierer Zentrums für Mediävistik im November 2018, hrsg. von Eric Burkart und Vincenz Schwab (Mittelalter. Interdisziplinäre Forschung und Rezeptionsgeschichte, Beihefte 2), S. 37–55, DOI: 10.26012/mittelalter-24425.

 


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Eileen Bergmann (6. Februar 2020). Informatio et veritas. Mittelalter. Abgerufen am 13. September 2024 von https://doi.org/10.58079/rh73


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