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Informationsverarbeitung durch autographe Notizen

Die ältesten Aufzeichnungen zur Kampfkunst des Johannes Liechtenauer als Spuren einer Aneignung praktischen Wissens

 

Zusammenfassung: Der Beitrag befasst sich mit einer Sammelhandschrift des ausgehenden 14. Jahrhunderts (Nürnberg, Germanisches Nationalmuseum, Hs 3227a) und vertritt die These, dass die darin enthaltene Erstüberlieferung der Fechtlehre des Johannes Liechtenauer von einem anonymen Schreiber während seiner eigenen praktischen Ausbildung in der Fechtkunst niedergeschrieben wurde. Aus der Perspektive der Informationsverarbeitung wird vor diesem Hintergrund das Verhältnis von verkörpertem Wissen (embodied knowledge), Körpertechniken des Kämpfens und frühen Versuchen der Bewegungsnotation in der Quellengattung der Kampfbücher diskutiert, die in engem Zusammenhang mit der Herausbildung der spätmittelalterlichen Expertenkultur der Fechtmeister standen. Die Untersuchung stützt sich auf eine detaillierte Autopsie der im Zentrum stehenden Handschrift, deren Entstehungsprozess im Sinne einer Objektbiographie nachgezeichnet wird.

 

Abstract: The paper focuses on a late 14th century manuscript containing a collection of various texts (Nuremberg, Germanisches Nationalmuseum, Hs 3227a), among them the oldest version of Johannes Liechtenauer’s fencing didactics. It argues that the anonymous scribe wrote down the mnemonic verses and commented on them while he received a practical martial arts formation by a teacher using Liechtenauer’s fighting system. Coming from an interest in medieval information management, the paper addresses the relationship between embodied knowledge, fighting techniques, and early examples of movement notation in late medieval fight books, a literary genre closely connected to the evolving fencing culture of the period. Relying on the concept of object biographies and based upon a codicological autopsy, establishment and use of the enigmatic codex are investigated.

 

Schriftliche Notizen anzulegen ist wesentlicher Bestandteil wissenschaftlicher Praxis. In loser Form auf kleinen Zetteln, auf der Rückseite von bereits bedruckten Blättern oder systematischer in Form von gebundenen Notizheften halten sie spontane Ideen fest, entlasten das Gedächtnis oder strukturieren unsere Gedanken bei der Konzeption von längeren Texten. Als cineastisches Kind der 1980er Jahre muss ich zudem gestehen, dass die Erforschung der Vergangenheit in meiner Vorstellung von Anfang an mit zwei Dingen verknüpft war: Mit Abenteuern und Notizbüchern.

Abb. 1: Das originale Filmrequisit des Gralstagebuchs von Dr. Henry Walton Jones, Sr. aus dem dritten Teil der Indiana Jones-Trilogie von Produzent George Lucas und Regisseur Steven Spielberg erzielte bei einer Auktion im November 2012 den Rekordpreis von 18.750 britischen Pfund. Bearbeiteter Screenshot der Website des Londoner Auktionshauses Christie’s, https://www.christies.com/lotfinder/Lot/indiana-jones-and-the-last-crusade-1989-5634750-details.aspx.

Im Grunde hat sich daran wenig geändert, wenngleich das Abenteuer Forschung bislang nicht so viele Explosionen und Faustkämpfe bereithielt, wie ich auf Grundlage der Indiana Jones-Trilogie von George Lucas erwartet hatte. Die Anziehungskraft von Notizbüchern – die sich im Fall des ikonischen Gralstagebuchs aus dem 1989 veröffentlichten Film Indiana Jones and the Last Crusade mit einem im November 2012 erzielten Auktionspreis von 18.750 britischen Pfund sogar exakt beziffern lässt[1] – ist aber unverändert geblieben. Über sie lässt sich im folgenden Beitrag auch eine Verbindung zwischen Praktiken des Kämpfens und der Informationsverarbeitung in einem städtischen Umfeld des 12.–16. Jahrhunderts herstellen: Mit der Nürnberger Handschrift 3227a des Germanischen Nationalmuseums[2] wird ein nur approximativ auf das Ende des 14. Jahrhunderts datierbarer Kodex vorgestellt, der sich bei genauerer Untersuchung als faszinierende Sammlung von Notizen einer einzelnen Person erweist. Neben einem breiten Interesse an Themen wie Eisenhärtung, Schießpulverherstellung, wahrsagerischen Ritualen, kulinarischen Rezepten sowie medizinischen, handwerklich-technischen und alchemistischen Anleitungen, nehmen Texte zur mittelalterlichen Kampfkunst darin eine zentrale Stellung ein. Sie setzen sich intensiv mit der Lehre des Fechtmeisters Johannes Liechtenauer auseinander und bilden den Kern einer in Handschrift 3227a vermutlich über Jahre hinweg angelegten Sammlung von persönlichen Aufzeichnungen. Im Rahmen einer kodikologischen Analyse habe ich daher die These aufgestellt, dass der anonyme Schreiber[3] selbst aktiv Waffenkampf und Ringen bei einem Fechtmeister erlernte und im Zuge dieser praktischen Ausbildung seine Erkenntnisse durch schriftliche Aufzeichnungen zu sichern und zu systematisieren versuchte.[4]

 

Diese These möchte ich hier aus der Perspektive der Informationsverarbeitung erneut aufgreifen und mich der Frage widmen, wie Kämpfen als komplexe und sehr körperliche Praxis überhaupt mithilfe von schriftlichen Aufzeichnungen erfasst werden konnte und welche Deutungsmöglichkeiten sich daraus für die Texte der Handschrift 3227a ergeben. Damit ist einerseits das Verhältnis von Körpertechniken[5] als Form von verkörpertem Wissen (embodied knowledge[6]) und ihrer Beschreibung in Gestalt von expliziten Informationen adressiert. Zugleich wird aber auch die Entstehung eines spätmittelalterlichen Expertendiskurses[7] fassbar, durch den Praktiken des Kämpfens über einen Prozess der Didaktisierung zum Wissensobjekt einer Handwerkskunst wurden. Wesentlich dominiert wurde dieser Diskurs von sich im Verlauf des 15. Jahrhunderts zunehmend professionalisierenden Fechtmeistern, die mit den Fecht- und Ringbüchern[8] eine eigene Form der Fachschriftlichkeit hinterlassen haben.[9] Ein erstes singuläres Exemplar dieser heute in Analogie zur englischen Bezeichnung fight books häufig als Kampfbücher angesprochenen Zeugnisse wird auf das Ende des 13. Jahrhunderts bzw. den Anfang des 14. Jahrhunderts datiert.[10] Die Mehrzahl der erhaltenen und häufig umfangreich bebilderten Texte stammt jedoch aus dem 15. Jahrhundert. Sie gliedern sich über die Kategorie der Hofkünste (theatrica) in die mittelalterliche Artes-Literatur[11] ein und beschreiben als Form von pragmatischer Schriftlichkeit[12] Techniken des bewaffneten und unbewaffneten Nahkampfes. Diese Techniken werden häufig als Bestandteile umfassender Kampfsysteme[13] vorgestellt, die namentlich genannten Meistern wie Johannes Liechtenauer, Hans Talhofer oder Fiore dei Liberi zugeschrieben werden.[14] Sollten Sie bei ihrem nächsten Besuch in einer gut sortierten Buchhandlung an der Ratgeberliteratur vorbeikommen, können Sie dort Handbücher zum olympischen Boxen, Fechten und Ringen, zu Karate, Judo oder Krav Maga finden, bei denen es sich mediengeschichtlich um direkte Nachfolger der mittelalterlichen Kampfbücher handelt. Der über die moderne Ratgeberliteratur hergestellte Bezug zur Komplexität aktueller Praktiken und Diskurse verdeutlicht zugleich, wie schwierig sich die mediengestützte Kommunikation über Praktiken des Kämpfens gestaltet. Während sich einfache technische Fertigkeiten (zumindest auf einer oberflächlichen Ebene) relativ gut in Büchern beschreiben lassen, zeichnet sich Kämpfen aufgrund der wechselseitigen Reaktionen der involvierten Kämpfer*innen durch seine hochgradige Kontingenz aus. In normierten und in ihrer Gewalttätigkeit beschränkten Situationen des Kämpfens (bezogen auf das Mittelalter z.B. fechterische Wettkämpfe, Turniere und geselliges Ringen als Teil einer Freizeit- und Körperkultur) macht diese Unvorhersehbarkeit des Ausgangs und die damit verbundene Spannung für Kämpfende und Zuschauer*innen auch die besondere Faszination der Praxis aus.[15] Im Zuge einer gewaltsamen Austragung von Konflikten ist Kämpfen aber zugleich zentraler Bestandteil des Politischen. Die Bedeutung einer praktischen Kampfbefähigung und einer gesellschaftlichen Legitimation von Gewaltausübung ist eng an Aspekte der Herrschaft und des sozialen Status gebunden, zudem verweist der ordo der bellatores im Rahmen der funktionalen Dreiteilung der mittelalterlichen Gesellschaft[16] auf den Anspruch des Adels, eine durch die Berechtigung und Befähigung zum Kämpfen begründete Sonderstellung einzunehmen. Mit dem Aufstieg der Städte und ihrer zunehmenden Selbstbestimmung im Verteidigungs- und Kriegswesen[17] entwickelte sich im Spannungsfeld von Friedensschutz, Stadtbefestigung und städtischem Aufgebot jedoch eine zunehmend eigenständige Kultur des Kämpfens.[18] Insbesondere im Umfeld der Handwerker, Kaufleute und Universitäten bildeten sich mit den temporären Unterrichtsveranstaltungen der Fechtschulen und den Schützenfesten spezifische Praktiken heraus, die eng mit der Entstehung der Kampfbücher im Spätmittelalter verknüpft sind.[19] Diese bislang noch nicht umfassend erforschten Aufzeichnungen einer sich sukzessive ausdifferenzierenden Expertenkultur bieten daher zahlreiche Anknüpfungspunkte für historische Fragestellungen, was erklärt, warum ihre geschichtswissenschaftliche Untersuchung aktuell an Relevanz gewinnt.[20]

 

Ausgehend von der Handschrift 3227a werde ich im Folgenden in vier Schritten vorgehen: (I) Um einer begrifflichen Unschärfe vorzubeugen, erfolgt zunächst eine Auseinandersetzung mit Information[21] als forschungsleitendem Konzept im Rahmen einer geschichtswissenschaftlichen Untersuchung.[22] Unter Zuhilfenahme der aus der Informationsphilosophie stammenden Terminologie von Luciano Floridi[23] soll aber nach einer ersten Begriffsbestimmung nicht Information als abstrakte Entität erörtert, sondern im Sinne einer Kommunikationstheorie gefasst und einerseits von (unverknüpften, noch nicht interpretierten) Daten sowie andererseits von (verknüpftem, praxisgenerierendem, verkörpertem) Wissen abgegrenzt werden. (II) Auf dieser Grundlage wird dann in einem zweiten Schritt die Handschrift 3227a als überliefertes Datum mit ihren spezifischen kodikologischen Besonderheiten vorgestellt und eine These zu ihrem Entstehungsprozess formuliert. (III) In einem dritten Abschnitt wird der Fokus auf die in der Handschrift enthaltenen Texte zur Kampfkunst gelenkt und der Frage nachgegangen, wie praktisches und damit zwangsläufig an eine subjektive Körpererfahrung gebundenes Bewegungswissen (z.B. die Fähigkeit einer Fechter*in, in ganz unterschiedlichen Situationen einen Angriff mit einem Schwert auszuführen) über die Beschreibung idealtypischer Körpertechniken (z.B. als Technik des czornhaw[24]) systematisiert und mithilfe von einem Aufzeichnungsmedium als Sammlung von Daten gesichert werden kann. (IV) In einem letzten Abschnitt sollen die Beobachtungen an der Handschrift verknüpft und auf die Frage bezogen werden, warum der anonyme Schreiber zu einem bestimmten Zeitpunkt aufhörte, seine Aufzeichnungen über Körpertechniken weiterzuführen.

 

I. Ontisch gegebene Daten und die Subjektivität von Information

Vielschichtige und elastische Begriffe wie Wissen und Information sind in der Lage, ganz unterschiedliche Ansätze aufeinander zu beziehen und so interdisziplinären Austausch zu erleichtern. In der konkreten Forschungspraxis bedürfen sie aber einer pragmatischen und möglichst trennscharfen Definition, um der Gefahr einer begrifflichen Unschärfe entgegen zu wirken. Trotz ihres hohen Abstraktionsgrades bieten sich hier die für die Informationsphilosophie aktuell maßgeblichen Arbeiten von Luciano Floridi als Ausgangspunkt an, der Informationen als bedeutungstragende Daten fasst: „Over the past decades, it has become common to adopt a General Definition of Information (GDI) in terms of data + meaning.“[25] Vor dem Hintergrund einer geschichtswissenschaftlichen Beschäftigung mit konkreten Praktiken der Informationsverarbeitung sowie der Produktion von Medien zur Informationssicherung erweist sich an Floridis Ansatz besonders die genaue Modellierung des Verhältnisses von Daten und Informationen als hilfreich, wenngleich seine Terminologie nur bis zu einem bestimmten Punkt mit einer kulturwissenschaftlichen Perspektive kompatibel ist. Daten beschreibt Floridi als „lacks of uniformity in the real world“ und liefert folgende Definition:

“Dd) datum =def. x being distinct from y, where x and y are two uninterpreted variables and the relation of ‚being distinct‘, as well as the domain, are left to further interpretation.”[26]

Aus deren Anwendung ergeben sich drei aufeinander aufbauende Ebenen für den Begriff Datum. Floridi unterscheidet zwischen reinen, nicht wahrgenommenen und nicht interpretierten Daten (dedomena) im Sinne der ontischen Existenz eines Mangels an Uniformität in der realen Welt (am Beispiel einer Handschrift z.B. der Unterschied zwischen Stellen des Beschreibstoffs, die von einer Tinte auf Gallapfel- oder Rußbasis benetzt wurden und freien Stellen). Diese dedomena sind je nach philosophischer Definition entweder identisch mit Signalen oder ermöglichen Signale (als voneinander unterscheidbare Zustände eines physischen Systems), die wahrgenommen und erfasst werden können. Auf einer dritten Ebene lässt sich Floridis Definition eines Datums auf die Differenz zwischen und damit die Unterscheidbarkeit von zwei Symbolen anwenden, deren intersubjektive Kodierung überhaupt erst durch die Existenz von Signalen ermöglicht wurde (z.B. der Unterschied zwischen den Buchstaben B und P im lateinischen Alphabet, der auf einer unterschiedlichen Form der mit Tinte benetzten Flächen beruht, für uns visuell erfassbar und mit einer gesellschaftlich zugeschriebenen Bedeutung verknüpft ist).[27] Bemerkt sei an dieser Stelle auch, dass eine Beschreibung von Daten als Mangel an Uniformität in der realen Welt nicht notwendig die Materialität dieser Daten voraussetzt. Auch Töne und die Modulation der Tonhöhe beim Sprechen, unterschiedliche Ladungszustände in einem Kondensator sowie die Ausrichtung magnetischer Moleküle in der Beschichtung einer Festplatte erfüllen die Kriterien gleichermaßen.

 

Entscheidend für den Ansatz von Floridi ist, dass er nicht kommunikationstheoretisch bei der Interaktion von Individuen ansetzt, sondern mit dem Ziel der Formulierung einer umfassenden Informationsphilosophie einen abstrakteren Zugang wählt. Dementsprechend allgemein fällt auch die von ihm genutzte allgemeine Definition von Information (GDI) aus:

“Table 1. The General Definition of Information (GDI)

GDI) σ is an instance of information, understood as semantic content, if and only if:

GDI.1) σ consists of n data, for n ≥ 1;

GDI.2) the data are well formed;

GDI.3) the well formed data are meaningful.

(…) According to (GDI.1), information is made of data. In (GDI.2), ‚well formed‘ means that the data are rightly put together, according to the rules (syntax) that govern the chosen system, code, or language being used. (…) Regarding (GDI.3), this is where semantics finally occurs. ‚Meaningful‘ means that the data must comply with the meanings (semantics) of the chosen system, code, or language in question.”[28]

Information wird damit im weiteren Sinne der GDI zunächst als semantischer Gehalt von Daten definiert, die in Bezug auf eine gegebene Syntax wohlgeformt und vor dem Hintergrund einer gegebenen Semantik bedeutungsvoll sein müssen. Bezogen auf das Beispiel der mittelalterlichen Handschrift sind beide Kriterien zentral. Wohlgeformtheit betrifft sowohl Anlage und Ausführung der Handschrift, etwa die Sorgfalt der Schreiberhand beim Formen der Buchstaben und damit die Unterscheidbarkeit von B und P im lateinischen Alphabet, als auch deren materielle Unversehrtheit. Lagerungsspuren wie Wasserschäden am Kodex können ursprünglich wohlgeformte Daten korrumpieren und nachträglich eine Entzifferung der Buchstaben beeinträchtigen. Wendet man die Terminologie Floridis bereits an diesem Punkt im Sinne einer Kommunikationstheorie, dann geht aus der weiten Definition von Information bereits hervor, dass Daten nur dann Informationen beinhalten können, wenn die ihnen zugrundeliegende Syntax und Semantik den Rezipient*innen bekannt sind. Ein Beispiel liefern die ägyptischen Hieroglyphen, die trotz der Überlieferung einer großen Menge wohlgeformter Daten bis zur Entdeckung des Steins von Rosetta und der nun möglichen vergleichenden Erschließung ihrer Syntax und Semantik nicht als Informationen lesbar waren. Aus dem europäischen Mittelalter ließe sich das so genannte Voynich-Manuskript[29] anführen, dessen Daten ebenfalls eindeutig als wohlgeformt bezeichnet werden können, das modernen Leser*innen aber aufgrund des verschlüsselten Schriftsystems und der Unkenntnis der zugrundeliegenden Sprache bislang kaum Informationen liefert.

Abb. 2: Das Voynich-Manuskript. New Haven, Beinecke Rare Book and Manuscript Library, Yale University, Ms 408, fol. 87v. Digitalisiert durch die Beinecke Rare Book and Manuscript Library: https://brbl-zoom.library.yale.edu/viewer/1043429. Lizenz: keine (Public Domain.).

Aus der Perspektive der Informationsverarbeitung des 12.–16. Jahrhunderts lässt sich mit der Relation zwischen Daten und der weiten Definition von Information damit sehr gut die Doppelstellung mittelalterlicher Zeugnisse für die Geschichtswissenschaft verdeutlichen. Als Daten müssen sie einerseits über die forschende Erarbeitung von Syntax und Semantik ihrer Entstehungszeit erschlossen werden, um für uns als Forscher*innen durch die interpretierende Bildung von Lesarten[30] überhaupt Informationen liefern zu können. Über diese in der historischen Methode prägnant zusammengefasste Ebene der wissenschaftlichen Perspektive hinaus stellen sich dann auf der Ebene des historischen Gegenstandes die im vorliegenden Beiheft behandelten Fragen nach den mittelalterlichen Praktiken des Umgangs mit Informationen. Die Differenzierung zwischen Daten und Informationen eröffnet hier wiederum ein weites Feld für Untersuchungen, die sich mit der Datenproduktion zum Zweck einer Informationssicherung (in Gestalt von lagerungsfähigen Aufzeichnungsmedien), Mechanismen der Informationsübertragung oder Rezeptionsprozessen bei der Interpretation von Daten beschäftigen können. Sich mit Information als Forschungskategorie zu beschäftigen, hat damit nicht nur Konsequenzen für die Untersuchung des mittelalterlichen Forschungsgegenstandes, sondern auch für die Forschungsperspektive: Über Information zu arbeiten erfordert meines Erachtens, der epistemologischen und methodologischen Reflexion von Geschichtswissenschaft als gegenwärtiger Praxis ein höheres Gewicht beizumessen.

 

Luciano Floridi geht in seiner Informationsphilosophie allerdings über die weite Definition der GDI hinaus, die Information als semantischen Gehalt (semantic content[31]) von Daten fasst. Seine engere Definition bindet Information (semantic information[32]) in Abgrenzung zu bloßem semantischem Gehalt an das Kriterium der Wahrheit und damit an die Übereinstimmung von semantischem Gehalt und ontischer Realität:

“Table 6. The definition of factual semantic information

[Def] p qualifies as factual semantic information if and only if p is (constituted by) well formed, meaningful, and veridical data.

[Def] captures the general consensus reached by the debate. According to it, factual semantic information is, strictly speaking, inherently truth-constituted and not a contingent truth-bearer, exactly like knowledge but unlike propositions or beliefs, for example, which are what they are independently of their truth values. (…) So the difference between factual semantic content (see the definition GDI, Table 1, Chapter 2) and factual semantic information is that the latter needs to be true, whereas the former can also be false.”[33]

Mit dieser Engführung Floridis, die mit dem von ihm postulierten Zusammenspiel von Wissen und Information zusammenhängt,[34] endet jedoch die Anschlussfähigkeit seines Ansatzes für eine kulturwissenschaftliche Untersuchung der mittelalterlichen Informationsverarbeitung. Man könnte sich versucht fühlen, hier radikal-konstruktivistisch einzuwenden, dass sich das Verhältnis zwischen ontischer Realität und subjektiven Wirklichkeiten nicht auf Isomorphie, sondern lediglich auf einer funktionalen Viabilität der gedanklichen Schemata gründet, weshalb die Bestimmung eines von der Beobachter*in unabhängigen Wahrheitsgehalts einer Information sich in letzter Instanz als unmöglich erweist.[35] Vielleicht genügt es aber auch, sich lediglich auf den in der Geschichtswissenschaft weitgehend anerkannten Standpunkt zu berufen, dass aus der Perspektive praxistheoretischer Kulturtheorien eine Untersuchung von historisch variablen Wissensordnungen die Abkehr von einer an Wahrheit ausgerichteten philosophischen Wissensdefinition mit sich bringt.[36] Aus historischer Perspektive ist zudem problematisch, dass Daten in der Regel polysemisch sind, also dass die gleichen Daten auf verschiedene Weise interpretiert zu unterschiedlichen Informationen werden können. Hier auf der Ebene des historischen Gegenstandes rückwirkend den Wahrheitsgehalt (im Sinne einer Übereinstimmung zwischen semantischem Gehalt und der vergangenen ontischen Realität) bestimmen zu wollen, erscheint von einem Ranke’schen Geschichtsverständnis ausgehend zwar vielleicht wünschenswert, ist aufgrund der Unzugänglichkeit einer vergangenen Realität und der Vielzahl von auf ihr beruhender vergangener Wirklichkeiten jedoch forschungslogisch unmöglich.

 

Die durch die Wahrheitsbindung ausgelöste Irritation soll daher zum Anlass genommen werden, um sich Information nicht als abstrakter Entität zu nähern, sondern vom ontisch gegebenen Datum ausgehend Floridis Definition praxeologisch zu wenden und sie auf die Texte des mittelalterlichen Schreibers der Handschrift 3227a anzuwenden. Daraus ergibt sich auch der Anschluss an eine wissenssoziologische Perspektive, die den Begriff der Information in erster Linie kommunikationstheoretisch fasst und davon ausgeht, dass „Information im Allgemeinen durch Signale von einem Sender zu einem Empfänger übertragen wird, die dieser dann auf Basis einer Übereinkunft als Zeichen zu interpretieren weiß.“[37] Bezogen auf die Handschrift stellt sich damit die Frage, wer durch sie informiert werden sollte und welche Daten der Schreiber zu diesem Zweck aufgezeichnet hat. Zugleich gilt es, möglichst genaue Beobachtungen am Kodex als Ausgangspunkt einer forschenden Beschäftigung mit mittelalterlichen Praktiken der Informationsverarbeitung zu sammeln, um zu Informationen über den Entstehungsprozess der Handschrift zu gelangen.

II. Der Kodex als Datum: Die Handschrift 3227a als Sammlung von persönlichen Notizen

Ausgehend von der oben skizzierten Doppelstellung der mittelalterlichen Handschrift in Bezug auf die Beschäftigung mit Informationen sind wir auf der Ebene der wissenschaftlichen Perspektive zunächst mit einem Datum konfrontiert, das wir vor dem Hintergrund umfangreicher syntaktischer, semantischer und in diesem Fall auch pragmatischer Kenntnisse deuten müssen, um uns über die spätmittelalterlichen Umstände seiner Entstehung und Verwendung zu informieren. Hierzu notwendig sind besonders kodikologische und paläographische Kenntnisse, da die faszinierende Struktur von Handschrift 3227a Einblicke ermöglicht, die sehr nahe an eine Objektbiographie[38] heranreichen. Auf Grundlage einer Autopsie der Handschrift sollen daher zunächst Beobachtungen gesammelt und mit Schlussfolgerungen zum Entstehungsprozess verknüpft werden.[39] An diesem Punkt empfiehlt es sich, das in Fußnote 2 verlinkte Digitalisat der Handschrift aufzurufen, um die zum Teil sehr spezifischen Ausführungen mit einem visuellen Eindruck des Artefakts abgleichen zu können.

Abb. 3: Größenvergleich von Nürnberg, Germanisches Nationalmuseum, Hs 3227a mit einem modernen Notizbuch im Zuge der kodikologischen Autopsie. Foto des Autors. Lizenz: CC BY-SA 3.0, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0.

Bei Handschrift 3227a handelt es sich um einen kleinen Kodex mit lederbezogenem Holzdeckeleinband und Schließe, wobei nur der mit Streicheisenlinien verzierte Vordeckel mittelalterlich ist. Zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt wurde der Band restauriert und der erhaltene Deckel in die moderne Bindung integriert, eine Dokumentation dieser Maßnahme ist nicht erhalten. Der Kodex beinhaltet 169 Folia aus Papier und Pergament (nur fol. 17, 162, 169 sind Pergament, s.u.), die lediglich 140 x 100 mm messen und von einer einzigen Hand (mit Ausnahme vereinzelter Nachträge[40], die vermutlich von einem späteren Besitzer stammen) in einer Bastarda mit brauner, roter und teilweise schwarzer Tinte beschrieben sind. Die Handschrift enthält eine Vielzahl heterogener Texte von variabler Länge in Latein und Ostmitteldeutsch, die sich mit einem breiten Themenspektrum befassen. Längere zusammenhängende Texte sind sorgfältig angelegt und rubriziert, insbesondere die kurzen rezeptartigen Eintragungen sind jedoch mit weniger Sorgfalt und häufig eher flüchtig niedergeschrieben. Zusätze, Nachträge, Streichungen und Marginalia sind häufig und stellenweise lassen sich in zusammenhängenden Texten aufgrund des Wechsels in der Tintenfarbe auch aufeinander folgende Schreibphasen voneinander abgrenzen. Inhaltlich finden sich in Handschrift 3227a handwerklich-technische, alchemistische, medizinische, wahrsagerische und kulinarische Anweisungen zusammen mit Scherzrezepten und Anleitungen, die man mit Richard Kieckhefer als Zaubertricks[41] oder Mirabilia bezeichnen könnte. Darüber hinaus enthält der Kodex einige längere Texte zur Kampfkunst, darunter die derzeit älteste bekannte Abschrift der einflussreichen und bis ins 16. Jahrhundert tradierten Verslehre des Johannes Liechtenauer.[42] In Ermangelung weiterer Anhaltspunkte wird die Handschrift anhand einer Intervalltafel zur Bestimmung der Osterfeiertage (fol. 83v) auf „um 1389“[43] datiert, da die Tabelle für die Jahre 1390 bis 1495 die variable Anzahl der Wochen zwischen Weihnachten und dem Sonntag Estomihi (der 7. Sonntag vor Ostern) angibt.

Abb. 4: Lagenschema von Nürnberg, Germanisches Nationalmuseum, Hs 3227a. Diagramm des Autors. Lizenz: CC BY-SA 3.0, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0.

Der Kodex besteht aus zwölf unregelmäßigen Lagen, die sich aufgrund ihrer Heterogenität nur eingeschränkt mithilfe der Chroust’schen Lagenformel beschreiben lassen, weshalb für das im Zuge der Autopsie erstellte Lagenschema eine komplexere Darstellung nötig war.[44] Die Hefte weisen unterschiedliche Stärken auf und häufig wurden in einem ursprünglich regulären Heft einzelne Seiten später entfernt, wovon noch die in der Falz erhaltenen Reste zeugen. Zudem wurden einzelne Folia zu Beginn und am Ende einer Lage angeleimt, stellenweise (Lage II) wurden sogar ganze Bifolia mitten in ein ansonsten reguläres Heft eingefügt (zu den Gründen vgl. die Diskussion der Fechtlehre im folgenden Abschnitt). Zudem besitzt Lage XI keine reguläre Heftstruktur, sondern erwies sich im Zuge der Autopsie als zusammengeleimte Sammlung loser Blätter und Doppelblätter. Die im Diagramm gewählte Darstellung geht daher jeweils vom einzelnen Blatt aus und verzeichnet den Abstand zu den Heftfäden sowie bestimmte Charakteristika der einzelnen Seiten. Aufgeführt werden die zeitgenössische und die moderne Foliierung, unbeschriebene Freiräume und komplett leere Seiten sowie eine auf die Texte zur Kampfkunst rekurrierende farbliche Kennzeichnung des Textinhalts. Alle Blätter des Kodex sind modern in Bleistift am rechten oberen Rand der Recto-Seiten von 1 bis 169 durchlaufend foliiert.[45] Auf den Verso-Seiten findet sich darüber hinaus eine teils lückenhafte zeitgenössische Foliierung in roter Tinte von der Hand des anonymen Schreibers.

Abb. 5: Der Vergleich der zeitgenössischen Foliierung auf einer unbeschriebenen Seite mit beschriebenen Seiten zeigt, dass die Foliierung dem Text ausweicht und nachträglich angebracht wurde. Ausschnitte aus Nürnberg, Germanisches Nationalmuseum, Hs 3227a, fol. 4v, 18v, 56v, 130v. Digitalisiert durch das Germanische Nationalmuseum, http://dlib.gnm.de/item/Hs3227a. Diagramm des Autors. Lizenz: CC BY-NC-SA 4.0, https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/4.0.

Diese Foliierung weicht auf den beschriebenen Seiten häufig dem Text aus, weshalb sie stellenweise so stark an den Rand gedrängt vorgenommen wurde, dass sie durch Beschnitt und/oder die deutliche Abnutzung der Kanten kaum noch zu sehen ist. Daraus lässt sich schließen, dass die Foliierung nachträglich vorgenommen wurde, als ein Großteil der Seiten bereits beschrieben war.

 

Die zeitgenössische Foliierung zählt fol. 165v als Blatt 186, die letzten vier Blätter (fol. 166–169) sind nicht foliiert.[46] Bei ihnen handelt es sich um die zweite Hälfte der ein regelmäßiges Quaternio bildenden letzten Lage des Kodex (XII), die ab fol. 166r unter der Überschrift Regist[rum] toti[us] vol[umi]nis ein zeitgenössisches Register von der Hand des anonymen Schreibers enthält. Das vornehmlich in Latein verfasste Register gruppiert thematisch zusammengehörende Kurztexte und führt die Blattzählung der zeitgenössischen Foliierung auf.

Abb. 6: Die heterogenen Kurztexte der Handschrift (hier fol. 104r) werden im vom Schreiber angelegten Register (fol.166r–169v) aufgeführt. Nürnberg, Germanisches Nationalmuseum, Hs 3227a, fol. 104r. Digitalisiert durch das Germanische Nationalmuseum, http://dlib.gnm.de/item/Hs3227a/213. Lizenz: CC BY-NC-SA 4.0, https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/4.0.

 

Abb. 7: Beginn des acht Seiten umfassenden Registers. Nürnberg, Germanisches Nationalmuseum, Hs 3227a, fol. 166r. Digitalisiert durch das Germanische Nationalmuseum, http://dlib.gnm.de/item/Hs3227a/337. Lizenz: CC BY-NC-SA 4.0, https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/4.0.

Mit Blick auf Praktiken der Informationsverarbeitung zeigt sich hier bereits, dass ein Teil der sukzessive vom Schreiber über einen längeren Zeitraum gesammelten Texte zu einem konkreten Zeitpunkt methodisch organisiert und über die Foliierung der Seiten sowie die thematische Gruppierung im Register als Informationsquelle erschlossen wurde. Da nicht alle Texte im Register aufgeführt werden, spiegelt sich darin zugleich eine gewisse Gewichtung der zusammengetragenen Informationen. Allerdings wurden größere zusammenhängende Texte (wie unter anderem die Fechtlehren) sehr wahrscheinlich nicht ins Register aufgenommen, weil sie auch durch ein einfaches Durchblättern schnell aufzufinden waren. Aufgelistet werden nämlich in erster Linie die rezeptartigen Kurztexte, von denen sich häufig fünf oder mehr auf einer einzelnen Seite befinden.

 

Ebenfalls bemerkenswert ist, dass das äußere Doppelblatt der das Register beinhaltenden letzten Lage (XII) nicht aus Papier, sondern aus Pergament besteht (fol. 162 und korrespondierend fol. 169). Das gleiche Bild ergibt sich auch für die zweite Lage (II), deren erstes Blatt (fol. 17) ebenfalls Pergament ist, wenngleich das korrespondierende Blatt (nach fol. 35) nur noch als Falz die Lage umschließt (vgl. Abb. 4). Darüber hinaus fällt auf, dass sich auf den Seiten aus Papier in der gesamten Handschrift nur ein einziges stark beschnittenes Wasserzeichen finden lässt, das aufgrund seiner Unvollständigkeit leider keine Datierungshinweise liefert (fol. 130, vgl. Abb. 8). In Kombination mit der relativ geringen Blattgröße von nur 140 x 100 mm legt das weitgehende Fehlen von Wasserzeichen die Vermutung nahe, dass es sich bei dem verwendeten Papier um Randstücke handelte.[47] Randstücke, Reste und Verschnitt wurden im Mittelalter gerne für Notizzettel (schedulae) verwendet,[48] wobei dem anonymen Schreiber noch vergleichsweise große Stücke zur Verfügung standen, die gefaltet nahezu ein Oktavformat ergaben.

Abb. 8: Das einzige und leider unvollständige Wasserzeichen in Nürnberg, Germanisches Nationalmuseum, Hs 3227a, fol. 130. Es lässt sich lediglich grob als Ochsenkopf mit einkonturiger Stange und einkonturigem, sechsstrahligem Stern bestimmen. Foto des Autors. Lizenz: CC BY-SA 3.0, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0.

Da im Mittelalter viele Texte auch ungebunden aufbewahrt und erst später als Faszikel[49] in reguläre Kodizes integriert wurden (was insbesondere für Entwürfe und Konzeptschriften galt), liegt folgende Vermutung nahe, die ich als „Notizheft-Hypothese“ bezeichnen möchte: Der Schreiber verfügte über Papier, das groß genug war, um daraus kleine geheftete Lagen anzulegen. Einige dieser Hefte (die späteren Lagen II und XII) erhielten darüber hinaus einen beschreibbaren Umschlag aus Pergament, der ihre Widerstandsfähigkeit erhöhte. Von diesen Heften besaß und führte der Schreiber parallel mehrere, in die er über einen längeren Zeitraum kürzere Texte von Vorlagen kopierte und gesammelte Rezepte oder Informationen notierte. Die entfernten Seiten sowie zusätzlich eingefügte Bifolia oder zu Beginn und Ende angeleimte Folia zeugen von der sukzessiven Erweiterung und Nutzung dieser persönlichen Informationssammlung. Eine zentrale Stellung nahmen hierbei die Texte zur Kampfkunst ein, auf die ich im folgenden Abschnitt noch zu sprechen kommen werde und die eine Erklärung für die besonders in den Lagen II–IV zahlreichen Leerseiten liefern. Im Zuge dieser Notizpraxis entstanden auch mit Notizen gefüllte lose Blätter oder Bifolia gleichen Formats, die möglicherweise zusammen mit den Heften in einer ledernen Mappe oder einem Umschlag aus Pergament aufbewahrt wurden, was den gleichmäßigen Abrieb der Ecken erklären könnte. Sie bildeten später die heterogene Lage XI (fol. 141–161) bei der es sich augenscheinlich nicht um ein Heft, sondern um eine zusammengeleimte Sammlung loser Folia und Bifolia handelt (letzte Sicherheit muss hier ein Aufbinden des Kodex erbringen). Für die Existenz einzelner Notizhefte spricht auch der Befund, dass kein Text der Handschrift in einer Lage beginnt und in einer anderen Lage fortgesetzt wird.[50]

 

Zu einem bestimmten Zeitpunkt entschied sich der Schreiber, eine Ordnung in diese persönliche Informationssammlung zu bringen. Aus den Notizheften bildete er zehn heterogene Lagen, während in der elften Lage alle losen Blätter gesammelt und mithilfe von Leim verbunden wurden. Die abschließende zwölfte Lage fasst diese lose Sammlung ein und enthält das im Zuge der anschließenden Foliierung (der zu diesem Zeitpunkt bereits beschriebenen Seiten) entstandene Register, das aber nur die andernfalls schwer auffindbaren Kurztexte aufführt. Möglicherweise erfolgte im Zuge dieser Organisation auch ein Beschnitt der Seiten. Der gleichmäßige Abrieb der stark gerundeten Ecken deutet zudem darauf hin, dass die Sammlung über längere Zeit entweder lose in einer Art Schuber oder in der heute vorliegenden Ordnung mit einem flexiblen Koperteinband[51] gebunden aufbewahrt und genutzt wurde, bevor sie einen die Schnittkanten besser schützenden Holzdeckeleinband erhielt. Ob sich die Handschrift zum Zeitpunkt der endgültigen Bindung noch im Besitz des anonymen Schreibers befand oder ob sie von einem späteren Besitzer in Auftrag gegeben wurde, ist unklar.[52] Von diesem festen Einband ist derzeit noch der lederbezogene Vordeckel erhalten, der in die modern restaurierte Bindung integriert wurde.

 

Dieser Charakter von sukzessive in zahlreichen Schreibphasen gesammelten Notizen spiegelt sich auch im Schriftbild des Kodex wider. Insbesondere die Texte zur Fechtkunst, die in der Sammlung erheblichen Raum einnehmen, sind hier bemerkenswert und sollen im folgenden Abschnitt näher untersucht werden. Neben Möglichkeiten und Grenzen der Verschriftlichung von Körpertechniken des Kämpfens wird dabei auch auf kodikologischer Ebene zu klären sein, wie sich die zahlreichen unbeschriebenen oder nur halb beschriebenen Seiten im Kodex erklären lassen.

III. Kämpfen als Wissensobjekt: Johannes Liechtenauer und seine Syntax des Fechtens

Zum Verständnis der in Handschrift 3227a enthaltenen Texte zur Kampfkunst ist ein kurzer Exkurs notwendig, der sich einerseits mit Körpertechniken des Kämpfens auseinandersetzt und andererseits klärt, warum wir seit dem Spätmittelalter zu diesem praktischen Wissensbereich über eine detaillierte schriftliche Dokumentation verfügen. Die physische Materialität menschlicher Körper versetzt prinzipiell jede Person in die Lage, aktiv Gewalt gegen andere Körper auszuüben. Findet im Rahmen dieser Gewaltanwendung eine Gegenwehr statt, können wir von einem Kampf sprechen.[53] Die Relevanz dieser zwischenmenschlichen Interaktionsform für zahlreiche Bereiche der Geschichtswissenschaft muss kaum begründet werden. Kämpfen als Praxis nimmt in der klassischen Politikgeschichte eine ebenso wichtige Stellung ein, wie in der (neuen) Militärgeschichte, Kulturgeschichte und Rechtsgeschichte, von Spezialgebieten wie einer Geschichte der Kriminalität, des Sports oder der Gewalt ganz zu schweigen.[54] Bislang wurde Kämpfen jedoch nicht übergreifend unter praxeologischen Vorzeichen untersucht, sondern es wurden jeweils spezifische Kontexte des Kämpfens als Bestandteil anderer Themenfelder behandelt (Kämpfen in Krieg und Fehde, im gerichtlichen Zweikampf, im Turnier, in Fechtwettkämpfen, im Rahmen von ritualisierten Zweikämpfen, usw.). Diese sektorale Trennung macht es schwierig, die Ambivalenz und Polysemie kämpferischer Praktiken zu erfassen sowie Kontaktzonen, Überschneidungen und Wissenstransfers zwischen den einzelnen Praxisfeldern in den Blick zu nehmen. Richtet man den Blick jedoch auf die tatsächlich oder potenziell kämpfenden Personengruppen, so wird deutlich, dass beispielsweise ein Angehöriger des Ritterstandes das Kämpfen mit verschiedenen Waffen in normierten Trainingskämpfen erlernen und dauerhaft trainieren musste, in einem ebenfalls normierten Turnier nach einem festgelegten Reglement antreten konnte und zugleich zuweilen gezwungen war, sich auf dem Schlachtfeld oder in Situationen der spontanen Selbstverteidigung zu behaupten. Für einen bürgerlichen Kontext ergibt sich mit dem Dienst in der Stadtmiliz, der Teilnahme an Fechtschulen und Preisfechten sowie nächtlichen Schlägereien oder Überfällen ein ähnlich breites Spektrum von zur Lebenswirklichkeit gehörenden Kontexten des normierten und nicht normierten Kämpfens. Auch wenn sich die Kämpfenden daher je nach Situation anders verhielten, werden alle diese Kontexte durch das subjektive Wissen verbunden, den eigenen Körper in physischen Konfrontationen interpersonaler Gewalt einzusetzen.

 

Hinweise aus nahezu allen historischen Epochen belegen darüber hinaus, dass dieses Wissen auch gezielt erworben wurde. Die kulturelle Weitergabe von Techniken des Kämpfens ist vermutlich so alt, wie die Existenz von spezialisierten Waffen selbst. Eine individuelle Ausbildung im Waffenhandwerk sowie institutionell organisierter Unterricht in militärischen und zivilen Kontexten lassen sich für Antike, Früh- und Hochmittelalter ohne Schwierigkeiten nachweisen. Nichtsdestotrotz sucht man vergeblich nach einer Dokumentation des in diesen Kontexten vermittelten Wissens. Erst mit dem Beginn des 14. Jahrhunderts haben sich im europäischen Raum mit den bereits vorgestellten Kampfbüchern systematische Aufzeichnungen erhalten, die tiefere Einblicke in eine kämpferische Ausbildungspraxis erlauben. Sie stehen in Verbindung mit einem Ausgreifen der volkssprachlichen Schriftlichkeit, die in der Germanistik als „Verschriftlichung des Lebens“ adressiert wurde.[55] Michael Giesecke kritisiert an dieser prägnanten Formulierung jedoch die implizite Vorstellung, dass die verschriftlichten Gegenstände bereits in Form von sprachlich symbolisiertem Wissen vorgelegen hätten und lediglich erstmals aufgeschrieben wurden. Dem setzt er entgegen:

„Es werden neue Erfahrungen von den verschiedensten Gegenstandsbereichen ‚beschrieben‘. Diese Erfahrungen sind früher nicht – in jedem Fall nicht schriftlich – ‚beschrieben‘ worden. Unter diesem Gesichtspunkt erhält die Betrachtung der Verschriftlichung eine zusätzliche Komponente. Sie kann nicht mehr nur als Übertragung von Wissensbeständen der gesprochenen Sprache und als Übersetzungstätigkeit aus anderen geschriebenen Sprachen interpretiert werden, sondern sie muß auch als eigentümlicher Symbolisierungsvorgang betrachtet werden.“[56]

Das Aufkommen der Kampfbücher[57] im Spätmittelalter kann als Paradebeispiel dieser Entwicklung gelten. Im Kontext von kämpferischen Ausbildungspraktiken deutet die Ausbildung einer Fachschriftlichkeit nämlich auf einen qualitativen Wandel hin. Sie belegt einen sich ausweitenden spezialisierten Diskurs über konkurrierende didaktische Kampflehren, die in den Quellen eng mit einzelnen Meistern als mythisierten Gründerfiguren verknüpft werden. Das von Michel Foucault geprägte Konzept diskursiver Praktiken, die „systematisch die Gegenstände bilden, von denen sie sprechen“ [58] lässt sich hier auf den sich zunehmend professionalisierenden Unterricht im Kämpfen und das Verfassen von Fachschriften anwenden, die im Verlauf des 15. Jahrhunderts die Form einer in das Schema der artes mechanicae integrierten (Handwerks-)Kunst annahmen. Kämpfen konstituierte sich damit im Spätmittelalter – so die vertretene These – als ein spezifisches Wissensobjekt.

 

Damit stellt sich die Frage, wie die von Giesecke als Symbolisierungsvorgang beschriebene Aufzeichnung von verkörpertem Expertenwissen sich auf der Ebene der einzelnen Handschrift vollziehen konnte. Das Wissen um die Ausführung komplexer Bewegungen muss nämlich mit Michael Polanyi als implizites oder stummes Wissen (tacit knowing)[59] angesprochen werden: Es ist die subjektiv auf neuronaler und muskulärer, aber auch in die gesamte materielle Körperstruktur durch langwierige Übung eingeschriebene Fähigkeit, sich des eigenen Körpers in variablen Situationen des Kämpfens und in Relation zu Artefakten wie Waffen und Rüstungen sowie zu anderen Körpern erfolgreich zu bedienen.[60] Damit stellt sich aus der Perspektive der Informationsverarbeitung aber die Frage, auf Basis welcher kommunikativen Übereinkunft und mithilfe welcher Signale und Symbole Informationen über diese Fähigkeiten intersubjektiv kommuniziert werden können. Mit anderen Worten, wie überführt man das prozedurale knowledge how[61] von praktischen Expert*innen in ein deklaratives knowledge that?

 

Bereits bezogen auf die face to face-Situation des praktischen Unterrichts ist diese Frage keineswegs trivial und beschäftigt noch immer die Trainingslehre in ganz unterschiedlichen Disziplinen.[62] Im Gegensatz zur mediengestützten Kommunikation stellt hier aber die Präsenz des Körpers einer Lehrer*in ein ontisch gegebenes Datum dar, das über Bewegungen, Berührungen sowie Kommandos und verbale Erläuterungen für die Lernenden zur Quelle von vielfältigen Informationen werden kann. Zur Vereinfachung dieser Kommunikation lassen sich aber sowohl im Mittelalter als auch in allen aktuellen Körperpraktiken Phänomene einer Fachsprachlichkeit beobachten, die komplexe Bewegungen oder Techniken als Konzepte benennen und damit eine Art idealtypisches Bewegungsrezept liefern sollen. Das Prinzip wird den meisten Leser*innen aus unterschiedlichen Kontexten bekannt sein, ob als „Aufschlag“ beim Tennis, „Aussitzen“ beim Reiten, „Schäferzug“ im Schach, „Battuta“ beim olympischen Fechten oder als „Gyaku-Zuki“ im Karate. In allen Fällen steht die Bezeichnung nicht nur für eine konkrete Handlung oder Bewegung, sondern verweist zugleich auf das vom jeweiligen Moment der Praxis abstrahierbare verkörperte Wissen, das diese Bewegungen in unterschiedlichen Situationen der Anwendung strukturiert.[63] Damit geht das Phänomen der Benennung von Körpertechniken im Kontext einer Bewegungsdidaktik über das hinaus, was Marcel Mauss als „Techniken des Körpers“ [64] beschrieben hat. Es handelt sich bei den Bezeichnungen um innerhalb einer Kommunikationsgemeinschaft vereinbarte Symbole, die im Kreis der Praktizierenden gemäß einer Übereinkunft auf in variablen Situationen anwendbares technisches Wissen verweisen. Bei der nun folgenden Untersuchung der Texte in Handschrift 3227a erweist sich die oben eingeführte Terminologie und die Differenzierung zwischen Datum und Information als besonders relevant: Die Bezeichnung czornhaw der Liechtenauer’schen Fechtlehre stellt in erster Linie ein Datum dar, das nur vor dem Hintergrund der Syntax und Semantik des zugehörigen Kampfsystems für eine Kämpfer*in zu einer Information werden kann. Ohne die Kenntnis des didaktischen Bezugsrahmens liefert die spezifische Fachlexik des jeweiligen Bewegungssystems für Praktizierende wie auch für moderne Forscher*innen daher keine Informationen. Eine zweite Differenzierung lässt sich in Bezug auf verkörpertes Wissen einführen. Gehen wir von einer Person aus, die zwar weiß, was einen czornhaw ausmacht und wie man die Bewegung erkennen und sprachlich beschreiben kann, die aber nicht selbst in der Lage ist, die Technik praktisch umzusetzen. Auf der Ebene des knowing that besitzt diese Person theoretisches Wissen, auf der Ebene des knowing how ist dieses deklarative Wissen aber noch nicht in die subjektive Motorik und Körperstruktur eingeschrieben. Es handelt sich noch nicht um verkörpertes Wissen, das in verschiedenen Momenten der Praxis abrufbar wäre. Ich werde im Folgenden argumentieren, dass sich in der Handschrift Indizien ausmachen lassen, die als subjektiver Lernprozess des Schreibers und damit als Prozess einer solchen Einschreibung interpretiert werden können.

 

Die in Handschrift 3227a erstmals überlieferten Texte des Kampfsystems von Johannes Liechtenauer verweisen in ihrer Struktur noch auf eine Stufe der Verschriftlichung, die der Entstehung von umfassenden Kampfbüchern vorausgeht. Der Text gliedert sich in einzelne Passagen von Liechtenauer zugeschriebenen Merkversen, auf die jeweils Prosaglossen des anonymen Schreibers folgen, die von einem rubrizierten Glosa oder Glosa generalis huius sequitur[65] eingeleitet werden und diese Verse auslegen und erläutern. Die Verse dienten vermutlich der Strukturierung des praktischen Unterrichts, ermöglichten ein Memorieren der wichtigsten Inhalte und Techniken[66] und wurden von Liechtenauer augenscheinlich bereits verschriftlicht in Form von Notizen aufbewahrt. Die Handschrift spricht nämlich im Zuge der Lehre zum Ringkampf davon, Zugang zu den zum Schutz der Lehre bewusst durch Verkürzung verschlüsselten Aufzeichnungen des Meisters gehabt zu haben:

Merke Ringen in czulawfen mancher wezen vnd geverte meist[er] lichtnaw[er]s. Vnd das ist gar swer vnd vnbedewtlich / wen das ist sein zete gewest / dorvm das is nicht yderma[n] vorneme / der is woerde leze[n].[67]

In der Handschrift wird auf die Verse auch nicht nur spezifisch als zete, sondern allgemeiner als der text[68] verwiesen, was ebenfalls auf deren schriftliche Fixierung hinweist. In späteren Aufzeichnungen zur Kampfkunst Liechtenauers wird zedel (von lat. schedula) immer mehr zu einer allgemeinen Bezeichnung für die Lehranweisungen des Meisters selbst,[69] die von verschiedenen Glossatoren in ihren Texten ausgelegt werden. In einem gedruckten Fechtbuch des frühen 16. Jahrhunderts, das ebenfalls auf der Liechtenauer’schen Lehre aufbaut, wird die Bezeichnung Zedel Fechter[70] sogar als Qualitätssiegel für einen methodisch nach rechter Kunst ausgebildeten Kämpfer gebraucht. Die Überlegungen von Michael Giesecke wiederaufnehmend haben wir es hier also mit einem Symbolisierungsvorgang von praktischem Wissen zu tun, der sich im Zuge der systematischen Didaktisierung des Kämpfens vollzieht. Ob diese Didaktisierung sofort mit einer schriftlichen Fixierung in Gestalt von nicht überlieferten schedulae[71] einherging oder ob die mnemotechnischen Verse tatsächlich auf eine der Schrift vorausgehende Phase einer rein mündlichen Symbolisierung praktischen Wissens verweisen, lässt sich auf Grundlage der Kampfbücher nicht entscheiden. Handschrift 3227a stellt aber bereits eine Symbolisierung zweiter Ordnung dar, die sich im Hinblick auf eine mittelalterliche Informationsverarbeitung als aufschlussreich erweist: Die aus sich selbst heraus unverständlichen Merkverse mit ihren Fachbegriffen und ihrer bewussten Verkürzung werden als Daten schriftlich aufgezeichnet und der Schreiber bemüht sich, sie mittels Glossierung in Informationen zur praktischen Bewegungsausführung zu übersetzen. Grundlage hierfür ist die Erläuterung der Techniken und ihrer Funktion innerhalb der spezifischen Bewegungsdidaktik, also gleichsam die Semantik des czornhaw als Technik im Kontext der Syntax des Liechtenauer’schen Kampfsystems.

 

Eine kodikologische und paläographische Untersuchung der Texte zur Kampfkunst erlaubt ebenfalls Einblicke in die Praxis der schriftgestützten Informationsverarbeitung. Dabei erweist sich die oben kurz referierte Beschreibung der Lagen als besonders relevant, die darauf hindeutet, dass der Schreiber mehrere kleine Hefte zur Sammlung von Notizen verwendete. Das Diagramm (Abb. 4) verzeichnet auch in den Lagen II–VII insgesamt 38 leer gebliebene Seiten, die sich besonders in den die Liechtenauer’schen Verse enthaltenden Lagen II–IV konzentrieren. Exemplarisch soll daher die Textgenese der Lage II vorgestellt werden, die außergewöhnlich detaillierte Rückschlüsse auf die Schreibphasen der einzelnen Textbestandteile zulässt.[72] Wichtigste Erkenntnis hierbei ist, dass der Schreiber die Merkverse Liechtenauers (im Diagramm grün markiert) als erstes niederschrieb und zwischen einzelnen Abschnitten der Verse mehrere Seiten für die später vorgenommene Glossierung (gelb markiert) freiließ. Die Kommentierung der ersten Versabschnitte fällt dann sehr umfangreich aus, die Glossen nehmen aber vom Umfang her stetig ab, bis auf fol. 24v die erste Seite völlig unbeschrieben bleibt und uns auf fol. 30r mit der Technik des scheitelhaw die ersten Merkverse begegnen, die überhaupt nicht erläutert werden. Während der Schreiber hier also zu viel Freiraum für eine später nicht realisierte Kommentierung ließ, reichte der kalkulierte Raum bei den ausführlich erläuterten ersten Versen nicht aus.

Abb. 9: Textverteilung in der nachträglich um ein Bifolium erweiterten Lage II. Nürnberg, Germanisches Nationalmuseum, Hs 3227a, fol. 18v–23r. Digitalisiert durch das Germanische Nationalmuseum, http://dlib.gnm.de/item/Hs3227a. Diagramm des Autors. Lizenz: CC BY-NC-SA 4.0, https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/4.0.

Die Verse zur gemeyne[n] lere des swertes – man könnte sagen, die Grundlagen des Unterrichts im Schwertkampf – beginnen auf fol. 18v und ursprünglich waren vier Seiten für ihre Kommentierung vorgesehen (fol. 19r–20v). Am unteren Rand der Glosse auf fol. 20v lässt sich mit einem klar erkennbaren Tintenwechsel jedoch eine spätere Schreibphase ausmachen, die sich unter plötzlicher Mitnutzung der oberen und unteren Seitenränder in einer engeren Schrift auf fol. 21r fortsetzt. Die folgenden vier Seiten (fol. 21r–22v) sind ebenfalls unter Mitnutzung der Ränder wesentlich enger in mehreren Schreibphasen (siehe u.a. den deutlichen Tintenwechsel von braun zu schwarz und wieder zu braun auf fol. 22v) beschrieben, bevor auf fol. 23r wieder eine neuer Abschnitt mit Merkversen beginnt. Aussagekräftig wird dieser Befund jedoch erst vor dem Hintergrund der Lagenbestimmung (siehe unteres Schema zur Struktur der Lage II in Abb. 4). Sie zeigt, dass es sich bei fol. 21r–22v um ein Bifolium handelt, das zur Erweiterung eines ansonsten regelmäßigen Heftes vom Schreiber an genau der Stelle eingefügt wurde, wo der Platz zur Kommentierung der fechterischen Grundlagen ursprünglich zu knapp bemessen war. Nachdem der Schreiber also mit Erreichen von fol. 20v den gesamten für die Glosse reservierten Raum beschrieben hatte und nicht mehr weiterschreiben konnte, weil auf fol. 23r bereits der nächste Abschnitt mit in der ersten Phase niedergeschriebenen Merkversen stand, war die einzige Möglichkeit einer Erweiterung das Einfügen eines zusätzlichen Bifoliums in Gestalt von fol. 21r–22v. Um nicht noch mehr Blätter einfügen zu müssen, wurden diese Seiten dann besonders eng und unter Mitnutzung der Ränder in mehreren Stufen der Kommentierung beschrieben.

 

Mehrere Aspekte sind hier auffällig: Der Schreiber hatte offensichtlich Zugang zu den Liechtenauer’schen Merkversen, die er vor den Glossen niederschrieb. Es ist schwer zu entscheiden, ob er hier auf eine bereits als zedel verschriftlicht vorliegende Form zurückgreifen konnte (wie das obige Zitat von fol. 87r vermuten ließe) oder ob der Text mündlich rezitiert und vom Schreiber erstmals schriftlich festgehalten wurde. Nach der Niederschrift der Glossen hinzugefügte Ergänzungen der Verse können auch auf eine Kombination aus Abschrift von einer Vorlage und nachträglicher Ergänzung oder Veränderung im Anschluss an eine face to face-Situation hindeuten.[73] In einem zweiten Schritt wurden dann die Glossen in mehreren durch die Tintenfarben auszumachenden Phasen verfasst, wobei den Grundlagen der Kampfkunst besondere Aufmerksamkeit zugemessen wurde. Die zeitlichen Brüche im Prozess der Glossierung deuten, ebenso wie häufige Redundanzen im Text, auf eine sich über einen längeren Zeitraum erstreckende Beschäftigung mit dem Gegenstand hin. Bei genauem Hinsehen weisen sie sogar deutliche Parallelen zum Vorgehen eines Lernenden auf, der immer wieder um zentrale Aspekte[74] des zu lernenden Stoffes kreist und sich mit ihnen auseinandersetzt. Besonders deutlich wird diese Beschäftigung in den Heften I und VII, die keinerlei Merkverse und Glossen, sondern allgemeiner gehaltene Texte zum Kampfsystem Liechtenauers enthalten. Am Ende von Heft I (fol. 13v–15r) findet sich eine Art einleitender Text, der den Ursprung der Lehre erläutert, Liechtenauer als Autorität vorstellt und gegen die Vielzahl unfähiger Fechtmeister polemisiert, von deren Lehren sich Liechtenauers Kunst absetzt. Ihm folgen kürzere allgemeine Abschnitte (15r–16v), die sich mit Grundlagen wie der Griffweise des Schwerts und der richtigen Schrittarbeit beschäftigen. Diese Abschnitte wurden offensichtlich nach den Texten in den Lagen II und III als eine Art Resümee niedergeschrieben, sie beziehen sich nämlich explizit auf den Inhalt der folgenden Passagen (z.B. als du bas hernoch wirst hoeren yn der gemeynen lere etc.[75]). Noch deutlicher zeigt sich der individuelle Erkenntnisfortschritt eines die Semantik einzelner Techniken und die Syntax des Liechtenauer’schen Kampfsystems Erlernenden in einem zweiten Resümee in Lage VII, das ebenfalls direkt Bezug auf vorangegangene Systematisierungsversuche in den Glossen nimmt und diese aufgrund eines nun besseren Verständnisses zu korrigieren sucht:

Hie vornewt man und voranderweit / dy stoecke und gesetze / des blozfechtens / meister lichtnaw[er]s mit korczer vnd mit slechter rede / durch groesser vnd besser vorste[n]du[n]ge vnd vornemu[n]ge wille. Ab vor ichsicht ist geschreb[e]n in den reymen vnd in der glozen / vnbedewtlich vnd vnvornemlich / das daz mit slechter rede koertzlich w[er]de oeberlawfen.[76]

Weitere Indizien für eine subjektive Beschäftigung mit der Praxis des Fechtens können hier nur noch angerissen werden.[77] Ein zentrales Charakteristikum der Liechtenauer’schen Lehre (und vermutlich auch der Grund für ihren bis ins 16. Jahrhundert reichenden Einfluss auf die Gattung der Kampfbücher) ist die sich auf universelle Prinzipien stützende Systematisierung des Kämpfens. Sie setzt dazu unter anderem auf das Konzept der „Fünf Wörter“, das sich durchaus als Versuch der Formulierung einer Syntax des Kämpfens beschreiben lässt. Es besteht aus den Gegensatzpaaren „Vor“ – „Nach“, „Schwäche“ – „Stärke“ sowie dem Konzept des „Indes“[78] und dient in den Texten der Handschrift 3227a dazu, drei Ebenen des Kämpfens zu theoretisieren: Einerseits die zeitlich-räumliche Komponente im Sinne von Aktion („Vor“) und Reaktion („Nach“), gepaart mit Überlegungen zu Initiative, Bedrohung durch gezielte Angriffe und adäquaten Gegenreaktionen, zweitens die sich im Kontakt mit einer Gegner*in ergebenden Druck- und Hebelverhältnisse an Körper und Waffe („Stärke“ und „Schwäche“) sowie drittens die sich aus der Bindung der Waffen durch ein taktiles Wahrnehmen der gegnerischen Aktionen („Fühlen“) nahezu zeitgleich ereignenden Aktionen („Indes“, im Sinne von indessen).[79] Die Handschrift enthält überdies zusätzlich zu den explizit als Lehre Liechtenauers gekennzeichneten Versen auch einige schnell abbrechende Textfragmente zu anderen Waffengattungen, die nicht gereimt sind, jedoch ebenfalls auf Konzepte der Liechtenauer’schen Lehre zurückgreifen (im Diagramm blau gekennzeichnet). Die wahrscheinlichste Deutung dieser Passagen ist, dass der anonyme Schreiber hier die ihm bekannten Konzepte auf Waffengattungen zu übertragen versuchte, die in den Versen nicht behandelt wurden.[80] Mit dieser Übertragung der Prinzipien schließt sich im Sinne der klassischen Didaktik damit auch der Kreis aus Erarbeitung, Ergebnissicherung und Transfer: Vom Abschreiben der noch unverstandenen Verse als bloßes Kopieren von Daten, über deren verstehende Auslegung in den Glossen, bis hin zur die gewonnenen Informationen systematisierenden Synopse in Form der beiden Resümees und schließlich gefolgt von der Übertragung des Gelernten auf neue Waffengattungen. Wenn sich die Aufzeichnungen aber als Dokumentation des Erwerbs von praktischem Wissen deuten lassen, warum brechen die Texte zur Kampfkunst dann plötzlich ab?

IV. Schlussfolgerungen: Informationsverarbeitung durch autographe Notizen

Hinweise zur Beantwortung dieser Frage liefert der direkte Vergleich mit späteren Überlieferungen der Liechtenauer’schen Merkverse,[81] die Rückschlüsse auf die lebensweltliche Kontextualisierung dieser Texte erlauben. Vorgestellt werden die drei nach Handschrift 3227a ältesten Textzeugen, von denen der erste relativ kurz nach der Erstüberlieferung angelegt worden sein muss, während die beiden folgenden Abschriften erst um die Mitte des 15. Jahrhunderts entstanden sind. Der Vergleich illustriert einerseits die Heterogenität der noch im Entstehen begriffenen Textgattung der Kampfbücher, die sich jeweils mit unterschiedlichen medialen Strategien um eine Bewegungsnotation zur Sicherung von Körpertechniken bemühen. Andererseits verdeutlicht er die Sonderstellung der Handschrift 3227a, die vor allem durch die vorgestellten kodikologischen Besonderheiten aus dem Rahmen fällt.

 

Dem Charakter von Handschrift 3227a am nächsten kommt eine in Jena aufbewahrte Sammelhandschrift, die auf das erste Viertel des 15. Jahrhunderts datiert wird und eine fragmentarische Überlieferung der Verse enthält.[82] Obschon es sich ebenfalls um einen ostmitteldeutschen Text handelt, der sich in einer Lage mit Beschwörungen und Rezepten findet, wird Johannes Liechtenauer hier nicht als Urheber der Lehre genannt. Die Überschrift lautet stattdessen: Sequitur bonus et verus modus dimicandi magistri H. Beringois pie memorie.[83] Eine Glossierung fehlt, das Kopieren der Merkverse – möglicherweise von einem zedel – verbunden mit der Zuschreibung der Fechtlehre zu einem anderen Meister verweist jedoch auf die Vielschichtigkeit der spätmittelalterlichen Kampfkunstkultur, deren Breite und Komplexität als lebendige Praxis sich angesichts der wenigen erhaltenen Spuren heute nur noch erahnen lässt. Offensichtlich war das Kampfsystem Liechtenauers aber so erfolgreich, dass andere Fechtmeister, vermutlich aus dem Kreis seiner Schüler*innen, für den eigenen Unterricht ebenfalls auf die zedel mit den Merkversen zurückgriffen. Angesichts der Wirksamkeit der Verse in Kampfbüchern vom Ende des 14. bis zum Ende des 16. Jahrhunderts erstaunt die Tatsache daher wenig, dass in der Jenaer Abschrift nicht der mythisierte Begründer des Kampfsystems Liechtenauer, sondern vermutlich der mithilfe seiner Didaktik praktisch unterrichtende und offensichtlich verstorbene Fechtlehrer Beringer genannt wird. Im Gegensatz zur Handschrift 3227a werden hier jedoch die Verse lediglich als Datengrundlage gesichert, ohne dass hiermit das Projekt einer umfassenden Glossierung verbunden würde.

 

Die zeitlich nächste Überlieferung stammt aus einer in Gotha aufbewahrten Handschrift des Fechtmeisters Hans Talhofer, dessen Kampfkunst ebenfalls in der Tradition der Liechtenauer’schen Lehre stand.[84] Die Handschrift, die einen Besitzvermerk Talhofers mit der Angabe des Jahres 1443 trägt und bei der es sich höchstwahrscheinlich um eine für den persönlichen Gebrauch des Fechtlehrers angelegte Informationssammlung handelt, beinhaltet eine Abschrift der Liechtenauer’schen Verse zum Kampf mit dem langen Schwert und zum Rossfechten: Hye hebt sich an meister liechtenawers chunst / Des le[n]ge[n] swerts anno d[omi]ni xlviii jar.[85] Sie enthält ebenfalls keine Glossierung, liefert also nur den text an dy außlegung,[86] setzt aber wie alle erhaltenen Fechthandschriften Talhofers vor allem auf eine bildliche Darstellung von Kampftechniken. Das Bild übernimmt damit bei Talhofer ein Stück weit die gedächtnisentlastende Funktion, die in Liechtenauers Lehre die Verse erfüllt hatten. Die bildliche Darstellung von Körpertechniken liefert als Datengrundlage jedoch für eine in Semantik und Syntax der Kampfkunst geschulte Betrachter*in andere Informationen, als eine textliche Bewegungsbeschreibung wie wir sie in den Glossen von Handschrift 3227a finden. Die nahezu unkommentierten Bilder in den Talhofer-Handschriften erfüllen damit eine Funktion, die sich mit der Kombination aus Versen und Glossen in Handschrift 3227a vergleichen lässt: Sie dienen der Besitzer*in des Buches als mnemotechnische Anker und verbinden zugleich die abstrakte Be nennung einer Technik mit Informationen zu ihrer Ausführung. In der Regel wird dies nicht über Bildserien erreicht, sondern die Zeichnungen stehen als zentrale Momentaufnahmen jeweils für ein komplexes Fechtstück. Sie sind damit weit davon entfernt, uninformierten Leser*innen alle für ein Verständnis der Technik relevanten Informationen zu liefern (siehe Abb. 10).

Abb. 10: Unkommentierte bildliche Darstellung einer Kampftechnik mit dem langen Schwert. Gotha, Universitäts- und Forschungsbibliothek Erfurt/Gotha, Chart. A 558, fol. 6r, urn:nbn:de:urmel-d010e5c0-48e3-4c36-afdb-ee09b55d647d6-00010727-0144. Digitalisiert durch die Forschungsbibliothek Gotha. Lizenz: CC BY-SA 3.0, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0.

Zugleich deuten andere Talhofer-Handschriften, die adeligen Adressaten gewidmet sind und diese auch gemeinsam mit dem Meister als dessen Schüler bildlich darstellen, darauf hin, dass Talhofer offensichtlich für seine direkten Schüler in Zusammenarbeit mit professionellen Schreiber*innen und Buchmaler*innen personalisierte Bildkodizes anfertigen ließ. Damit wären diese als eine Art „Handout“ zur Sicherung der praktisch im face to face-Unterricht vermittelten Inhalte anzusehen.[87] Es ist unklar, welche Rolle die Liechtenauer’schen Merkverse in Talhofers Unterricht spielten. Möglich wäre, dass er selbst noch mithilfe dieses Systems unterrichtet worden war und es daher noch immer für wichtig erachtete. Interessant ist jedoch, dass sich in einer späteren Talhofer Handschrift des Jahres 1459 eine Kopie der Merkverse in Kombination mit von Talhofer selbst verfassten Versen findet. Diese Handschrift befand sich mit großer Wahrscheinlichkeit ebenfalls in seinem persönlichen Besitz. Talhofer scheint die Liechtenauer’schen Verse auch nicht an seine direkten Schüler weitergegeben zu haben, in deren Kodizes sich nur die bildlichen Darstellungen der Techniken und von Talhofer selbst verfasste Merkverse finden.[88] Das Verfassen eigener Verse deutet einerseits auf eine gewisse Emanzipation von der Didaktik Liechtenauers hin, zugleich verweist es aber auch auf die Fluidität der spätmittelalterlichen Unterrichtspraxis. Das vermehrte Aufkommen von Kampfbüchern im Verlauf des 15. Jahrhunderts und die stark voneinander abweichenden Versuche, verkörperte Techniken mithilfe von verschiedenen medialen Notationstechniken als Daten aufzuzeichnen, verweist auf die sich in dieser Zeit ausdifferenzierende Expertenkultur der sich zunehmend professionalisierenden Fechtlehrer. Trotz der Anwendung akademischer Techniken der Glossierung sollte die textliche Überlieferung der Merkverse daher nicht zu stark an der Überlieferung literarischer oder philosophisch-theologischer Texte gemessen werden, für die sich häufiger eindeutige stemmatische Abhängigkeiten bestimmen lassen. Den praxeologischen Hintergrund der Liechtenauer’schen Lehre bildete vielmehr eine vielschichtige und sich notwendig wandelnde Trainings- und Unterrichtspraxis, von der uns nahezu keine direkten Spuren erhalten sind, zu der aber offensichtlich als fester Bestandteil das Verfassen, Verändern, Zitieren, Kopieren und Kommentieren von fechterischen Merkversen gehörte.

 

Besonders deutlich wird der Statuswechsel, den die Liechtenauer’sche Lehre sukzessive im Spätmittelalter durchlief, durch eine auf das Jahr 1452 datierte und in Rom aufbewahrte Abschrift der Verse.[89] Sie beinhaltet auch eine vollständige Glossierung, die inhaltlich aber keinerlei Überschneidung mit der abgebrochenen Glossierung aus Handschrift 3227a aufweist. Merkverse und Glossen werden im Exemplar aus Rom auch nicht Stück für Stück im Zuge einer Notizpraxis aufgezeichnet, sondern als zusammenhängender Traktat aus einem Guss und von der Hand eines professionellen Kopisten abgeschrieben. Dabei werden die autoritativen Verse einmal unkommentiert als Textblock kopiert, gefolgt von einer zweiten Abschrift in einzelnen Abschnitten mit jeweils nachfolgender Glosse, wie wir sie aus Handschrift 3227a kennen.[90] Bestandteil des Kodex sind auch die von der Hand des gleichen Kopisten geschriebenen Kampflehren des Martin Hundfeld und des Ringkampfmeisters Ott sowie eine zweite Glosse zu den Liechtenauer’schen Merkversen, die einem Peter von Danzig aus Ingolstadt zugeschrieben wird, sich aber nur auf einen Teil der Verse bezieht. Der Kontrast zur frühesten Überlieferung in Handschrift 3227a ist deutlich: Statt einer heterogenen Sammlung von persönlichen Notizen, in der sich eine Glossierung lediglich als in mehreren Phasen erarbeitetes und letztlich abgebrochenes Konzept findet, handelt es sich bei der römischen Abschrift um ein veritables Kampfbuch, dass systematisch und ohne Beitexte von der Hand eines professionellen Kopisten Traktate zur Kampfkunst sammelt. Die Lehre Liechtenauers hatte damit etwas mehr als ein halbes Jahrhundert nach ihrer Erstüberlieferung in Handschrift 3227a im Jahre 1452 bereits den Status eines kanonischen Textes erreicht, an den sich eine Auslegungspraxis späterer Generationen von Fechtmeistern angelagert hatte.

 

Für die Mitte des 15. Jahrhunderts lassen sich vor dem Hintergrund dieser Professionalisierung der Kampfkunst zahlreiche Kooperationen zwischen Fechtmeistern auf der einen und Schreiber*innen sowie Buchmaler*innen auf der anderen Seite greifen. Vor dem Hintergrund dieser Entstehungskontexte hat Ondřej Vodička kürzlich meiner hier vorgestellten Interpretation der Entstehung von Handschrift 3227a widersprochen.[91] Nach Ansicht Vodičkas handelt es sich bei dem Manuskript nicht um das Autograph eines die Kampfkunst erlernenden Literatus, sondern um die Kooperation eines der Kampfkunst unkundigen Schreibers,[92] der von einem Fechtmeister engagiert wurde, um entweder eine Art Handbuch des Fechtens oder eine (auch die alchemischen, magischen und medizinischen Rezepte umfassende) Sammlung von Texten zum praktischen täglichen Gebrauch („practical daily use“, sic!) anzulegen.[93] Er verknüpft die Existenz von unkommentierten Merkversen und nach wenigen Zeilen abbrechenden Beschreibungen daher mit dem plötzlichen Ende der Zusammenarbeit zwischen dem Schreiber und dem Fechtmeister.[94]

 

Er vernachlässigt bei seiner Interpretation der bislang ältesten Abschrift der Liechtenauer’schen Merkverse aber sowohl die erst im 15. Jahrhundert richtig Fahrt aufnehmende Professionalisierung der Fechtmeister, als auch die kodikologischen Besonderheiten von Handschrift 3227a, die sich meiner Ansicht nach nur unter Berücksichtigung aller materiellen Charakteristika als texttragendes Artefakt einordnen lässt.[95] Verbunden ist die von Vodička adressierte Problematik der Autorschaft der Glossen in Handschrift 3227a aber zugleich mit der Frage, wer durch die Handschrift eigentlich informiert werden sollte. Der bereits angeführte Michael Giesecke schreibt dazu:

„Die meisten schriftlichen Beschreibungen [von instrumentellem Handlungswissen, EB] dienten demgegenüber nicht dazu, denjenigen, die eine bestimmte Handlung nicht ausführen können, mit Hilfe des Buches die fehlenden Kenntnisse nachzuliefern. Die Funktion war vielmehr in erster Linie, eine Stütze für das Gedächtnis desjenigen zu liefern, der die Handlung ausführen kann, i.d.R. für den Schreiber selbst.“[96]

Ausgehend vom kodikologischen Befund ist unstrittig, dass der anonyme Schreiber von Handschrift 3227a zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt seine Aufzeichnungen zur Kampfkunst einstellte. Teile der für eine Erweiterung der Texte und Glossen freigelassenen Seiten wurden daraufhin für die Niederschrift anderer Texte genutzt, wie die Lagen V–VII zeigen. Die Gründe hierfür können vielfältig sein und lassen sich nicht mit letzter Bestimmtheit feststellen. Wenn wir aber die Ergebnisse der in diesem Beitrag vorgestellten Untersuchung zusammenbringen, also die subjektive Notizpraxis einer einzelnen Person mit den Indizien für den Erkenntnisfortschritt eines Schülers der Liechtenauer’schen Didaktik kombinieren, dann ergibt sich daraus eine attraktive Schlussfolgerung: Der die Merkverse zunächst schriftlich sichernde und dann sukzessive glossierende Schreiber brach seine Aufzeichnungen ab, als er selbst die Fechtlehre praktisch verstanden hatte. Aus den zunächst enigmatischen Versen als Daten wurden für ihn Informationen zur praktischen Bewegungsausführung, die schließlich vernetzt und in die eigene Körperstruktur eigeschrieben zu verkörpertem Wissen wurden. Gehen wir also davon aus, dass die Notizpraxis des Schreibers in erster Linie einer subjektiven Informationsverarbeitung und -sicherung diente, dann hätten die Texte zur Kampfkunst ihren Zweck in dem Moment erfüllt, als auf körperlicher Ebene das gewünschte Ausbildungsziel erreicht war – am gegenüberliegenden Ufer kann das Floß zurückgelassen werden.

 

Unbeantwortet muss aber vorerst die Frage nach der sozialen Verortung des anonymen Schreibers bleiben. Die in der Handschrift behandelten Themen und besonders die Textgestaltung verweisen auf einen scholastisch geschulten Literatus, den Rainer Welle auch gegen Ende des 14. Jahrhunderts noch in erster Linie in der Person eines Klerikers verkörpert sieht.[97] Die medizinischen und alchemistischen Texte könnten jedoch gleichermaßen auf einen universitären Kontext hindeuten, möglicherweise aus dem Umfeld der Artes-Fakultät oder der Medizin. Angesichts der im 14. und 15. Jahrhundert in den größeren Städten stark zunehmenden Laienschriftlichkeit, dürfen aber auch kaufmännische oder juristische Kreise sowie Personen aus dem Notariats- und Kanzleiwesen nicht ganz außer Acht gelassen werden.[98]

 

Wer auch immer der Schreiber war, unzweifelhaft belegt sind seine breit gefächerten Interessen und sein sorgfältiger Umgang mit ganz unterschiedlichen Informationen. Wenngleich seine Biographie weiterhin im Dunkeln bleibt, ermöglichte die detaillierte Betrachtung der Handschrift 3227a doch im Sinne einer Objektbiographie einen ersten Einblick in die Entstehungsgeschichte eines spätmittelalterlichen Notizbuches, das noch lange nicht alle Geheimnisse preisgegeben hat. Das Abenteuer Forschung geht weiter.

 

 

[1] Die Schätzungen des Londoner Auktionshauses Christie’s waren mit 5.000–7.000 Pfund im Vorfeld deutlich konservativer und lagen weit unter dem tatsächlich erzielten Verkaufspreis von 18.750 Pfund (vgl. Abb. 1). Die Summe ist ein starker Indikator für die Symbolkraft der im Film zentralen Requisite und für den prägenden Einfluss des gesamten Films, dem man trotz der Reproduktion zahlreicher problematischer Stereotype seinen Status als genrebildenden Kultfilm wohl kaum absprechen kann.

[2] Nürnberg, Germanisches Nationalmuseum, Hs 3227a, http://dlib.gnm.de/item/Hs3227a (im Folgenden zitiert als N). Für weiterführende Informationen (die in Teilen allerdings nicht dem aktuellen Forschungsstand entsprechen, siehe die Frage der Autorschaft der anonymen Glossen) vgl. Manuel Bauer, Nürnberg, Germanisches Nationalmuseum, Bibliothek, Hs. 3227a, in: Handschriftencensus. Eine Bestandsaufnahme der handschriftlichen Überlieferung deutschsprachiger Texte des Mittelalters, September 2017, http://www.handschriftencensus.de/7864.

[3] Die Annahme eines männlichen Schreibers ist vorläufig und stützt sich auf die Themen der kompilierten Texte, insbesondere auf das Interesse an den im Mittelalter stark maskulin konnotierten Fechtlehren. Angesichts von besonders im Spätmittelalter in einem städtischen oder höfischen Umfeld aktiv schreibenden Frauen ist eine Frau als Verfasserin aber nicht auszuschließen. Nach jetzigem Kenntnisstand sprechen die Indizien jedoch eher für einen männlichen Verfasser, weshalb ich im Folgenden durchgängig vom anonymen Schreiber statt von einem/einer anonymen Schreiber*in spreche. Eine ähnliche Ausgangslage ergibt sich in Bezug auf die Fechtmeister als Experten, da mir derzeit kein von einer zeitgenössisch nicht männlich gelesenen Person verfasstes Kampfbuch bekannt ist. Die den Vorgaben der Reihe entsprechende Genderung aller modernen Personen verweist aber darauf, dass Kampfkunst heute von einer Vielzahl von Sportler*innen und Kampfkünstler*innen betrieben wird und als Praxis die primär maskulin gelesene Konnotation des Mittelalters verloren hat.

[4] Eric Burkart, The Autograph of an Erudite Martial Artist. A Close Reading of Nuremberg, Germanisches Nationalmuseum, Hs. 3227a, in: Late Medieval and Early Modern Fight Books. Transmission and Tradition of Martial Arts in Europe (14th–17th Centuries), hrsg. von Daniel Jaquet, Karin Verelst und Timothy Dawson (History of Warfare 112), Leiden 2016, S. 451–480, online verfügbar unter: https://archive.org/details/LateMedievalAndEarlyModernFightBooks/page/n465. Dieser These wurde kürzlich widersprochen: Ondřej Vodička, Origin of the Oldest German Fencing Manual Compilation (GNM Hs. 3227a), in: Waffen- und Kostümkunde: Zeitschrift für Waffen- und Kleidungsgeschichte, H. 2 (2019), S. 87–108. Zu dem gesamten Aufsatz Stellung zu beziehen, würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen. Nach der intensiven Prüfung der vom Autor formulierten alternativen Hypothese (s.u.) halte ich jedoch an meiner Lesart fest. An geeigneten Stellen werde ich auf die vorgebrachten Einwände Vodičkas eingehen.

[5] Grundlegend: Marcel Mauss, Les techniques du corps, in: Journal de Psychologie 32 (1935), S. 271–293. Für die Geschichtswissenschaft: Bewegtes Leben. Körpertechniken in der Frühen Neuzeit, hrsg. von Rebekka von Mallinckrodt (Ausstellungskataloge der Herzog-August-Bibliothek 89), Wiesbaden 2008.

[6] Zur Diskussion des Konzepts und zur Anwendung auf Praktiken des Kämpfens vgl. Martial Arts as Embodied Knowledge. Asian Traditions in a Transnational World, hrsg. von Douglas Farrer und John Whalen-Bridge, Albany 2011; vgl. auch Embodied Knowledge. Historical Perspectives on Belief and Technology, hrsg. von Marie Louise Stig Sørensen und Katharina Rebay-Salisbury, Oxford 2013 (insbes. die Artikel zu Technologie, S. 89–150).

[7] Vgl. die Ergebnisse des Göttinger Graduiertenkollegs Expertenkulturen des 12. bis 18.Jahrhunderts, u.a. Wissen, maßgeschneidert. Experten und Expertenkulturen im Europa der Vormoderne, hrsg. von Björn Reich, Frank Rexroth und Matthias Roick (Historische Zeitschrift Beiheft N.F. 57), München 2012; Experten, Wissen, Symbole. Performanz und Medialität vormoderner Wissenskulturen, hrsg. von Frank Rexroth und Teresa Schröder-Stapper (Historische Zeitschrift Beiheft N.F. 71), Berlin/Boston 2018.

[8] Zur Beschreibung der Quellengattung vgl. Rainer Leng, Fecht- und Ringbücher (Katalog der deutschsprachigen illustrierten Handschriften des Mittelalters, Bd. 4/2, Lfg. 1/2, Stoffgr. 38), München 2008, online verfügbar unter: http://www.manuscripta-mediaevalia.de/dokumente/html/hsk0622; Sergio Boffa, Les manuels de combat. Fechtbücher et Ringbücher (Typologie des sources du Moyen Âge occidental 87), Turnhout 2014.

[9] Zum Phänomen des Kämpfens als Handwerkskunst vgl. Sydney Anglo, The Martial Arts of Renaissance Europe, New Haven, CT 2000; Late Medieval and Early Modern Fight Books. Transmission and Tradition of Martial Arts in Europe (14th–17th Centuries), hrsg. von Daniel Jaquet, Karin Verelst und Timothy Dawson (History of Warfare 112), Leiden 2016.

[10] Leeds, Royal Armouries, ms. I.33, https://collections.royalarmouries.org/archive/rac-archive-391002.html. Vgl. Ralf G. Päsler, Matthias Johannes Bauer und Cornelia Hopf, Leeds, Royal Armouries, MS I-33, in: Handschriftencensus. Eine Bestandsaufnahme der handschriftlichen Überlieferung deutschsprachiger Texte des Mittelalters, November 2018, http://www.handschriftencensus.de/7745.

[11] Wolfgang Wegner, Hofkünste (Theatrica), in: Deutsche Fachliteratur der Artes in Mittelalter und Früher Neuzeit, hrsg. von Bernhard D. Haage und Wolfgang Wegner (Grundlagen der Germanistik 43), Berlin 2007, S. 256–265.

[12] Pragmatische Schriftlichkeit im Mittelalter. Erscheinungsformen und Entwicklungsstufen, hrsg. von Hagen Keller, Klaus Grubmüller und Nikolaus Staubach (Münstersche Mittelalter-Schriften 65), München 1992.

[13] Zum Begriff Kampfsystem vgl. Eric Burkart, Body Techniques of Combat. The Depiction of a Personal Fighting System in the Fight Books of Hans Talhofer (1443-1467 CE), in: Killing and Being Killed: Bodies in Battle. Perspectives on Fighters in the Middle Ages, hrsg. von Jörg Rogge (Mainz Historical Cultural Sciences 38), Bielefeld 2017, S. 109–130, hier S. 116–122.

[14] Matthias Johannes Bauer, ‘Einen Zedel fechter ich mich ruem / Im Schwerd vnd Messer vngestuem’. Fechtmeister als Protagonisten und als (fach-) literarisches Motiv in den deutschsprachigen Fechtlehren des Mittelalters und der Frühen Neuzeit, in: Zweikämpfer. Fechtmeister – Kämpen – Samurai, hrsg. von Uwe Israel und Christian Jaser (Das Mittelalter. Perspektiven mediävistischer Forschung 19/2), Berlin 2014, S. 302–325.

[15] Zur sozialen Dimension von Kämpfen als Praxis vgl. Harald Lange, Silke Sinning, Kämpfen, Ringen und Raufen im Sportunterricht, Wiebelsheim 42019, S. 9–26.

[16] Otto Gerhard Oexle, Die funktionale Dreiteilung als Deutungsschema der sozialen Wirklichkeit in der ständischen Gesellschaft des Mittelalters, in: Ständische Gesellschaft und Soziale Mobilität, hrsg. von Winfried Schulze (Schriften des Historischen Kollegs 12), Berlin/Boston 1988, S. 19–52.

[17] Eberhard Isenmann, Die deutsche Stadt im Mittelalter 1150–1550. Stadtgestalt, Recht, Verfassung, Stadtregiment, Kirche, Gesellschaft, Wirtschaft, Köln/Weimar/Wien 22014, S. 452–460.

[18] B. Ann Tlusty, The Martial Ethic in Early Modern Germany. Civic Duty and the Right of Arms, Basingstoke, UK/New York 2011.

[19] Christian Jaser, Der Bürger und das Schwert. Faktoren der städtischen Fechtschulkonjunktur im ausgehenden Mittelalter, in: Das Schwert – Symbol und Waffe. Beiträge zur geisteswissenschaftlichen Nachwuchstagung vom 19.-20. Oktober 2012 in Freiburg/Breisgau, hrsg. von Lisa Deutscher, Mirjam Kaiser und Sixt Wetzler (Freiburger archäologische Studien 7), Rahden (Westf.) 2014, S. 207–223; Christian Jaser, Ernst und Schimpf. Fechten als Teil städtischer Gewalt- und Sportkultur, in: Agon und Distinktion. Soziale Räume des Zweikampfs zwischen Mittelalter und Neuzeit, hrsg. von Uwe Israel und Christian Jaser (Geschichte, Forschung und Wissenschaft 47) Berlin/Münster 2016, S. 221–241; B. Ann Tlusty, Martial Identity and the Culture of the Sword in Early Modern Germany, in: Late Medieval and Early Modern Fight Books (wie Anm. 9), S. 547–570; Ken Mondschein und Olivier Dupuis, Fencing, Martial Sport, and Urban Culture in Early Modern Germany, in: Journal of Medieval Military History 17 (2019), S. 237–258.

[20] Für einen Überblick vgl. Eric Burkart, Die Erforschung spätmittelalterlicher Kampfbücher. Vier Buchbesprechungen zu einem neuen Forschungsfeld, in: Francia 45 (2018), S. 219–240, DOI: 10.11588/fr.2018.0.70118.

[21] Helmut Schnelle, Art. „Information“, in: Historisches Wörterbuch der Philosophie 4, Basel 1976, Sp. 356f.

[22] Arndt Brendecke, Markus Friedrich und Susanne Friedrich, Information als Kategorie historischer Forschung. Heuristik, Etymologie und Abgrenzung vom Wissensbegriff, in: Information in der Frühen Neuzeit. Status, Bestände, Strategien, hrsg. von Arndt Brendecke, Markus Friedrich und Susanne Friedrich (Pluralisierung & Autorität 16), Berlin 2008, S. 11–44.

[23] Luciano Floridi, Information. A Very Short Introduction, Oxford 2010; Luciano Floridi, The Philosophy of Information, Oxford 2011.

[24] Hierbei handelt es sich um eine Technik mit dem zweihändig geführten Schwert, die in der Fechtlehre des Johannes Liechtenauer eine zentrale Stellung einnimmt und mehrfach in der Handschrift 3227a als direkt von der rechten Schulter geschlagener Hieb beschriebenen wird: Hie merke und wisse das lichtenawer eyn oberhaw slecht von der achsel heisset den czornhaw. Wen eym itzlichem in syme grymme vnd czorne zo ist im keyn haw als bereit als der selbe. N (wie Anm. 2), fol. 23r–v.

[25] Floridi, Information (wie Anm. 23), S. 20.

[26] Ebd., S. 23 (alle Hervorhebungen hier und im Folgenden im Original).

[27] Ebd., S. 23f.

[28] Ebd., S. 21.

[29] New Haven, Beinecke Rare Book and Manuscript Library, Yale University, Ms 408, https://brbl-dl.library.yale.edu/vufind/Record/3519597.

[30] Zum Begriff der Lesart vgl. Eric Burkart, Kreuzzug als Selbstbeschreibung. Burgundische Statuspolitik in den spätmittelalterlichen Traktaten des Jean Germain (Pariser Historische Studien 117), Heidelberg 2020, S. 27–35, DOI: 10.17885/heiup.628.

[31] Floridi, Information (wie Anm. 23), S. 34–36.

[32] Ebd., S. 48–59.

[33] Ebd., S. 50.

[34] „The second advantage is that [Def] forges a robust and intuitive link between factual semantic information and knowledge. Knowledge encapsulates truth because it encapsulates semantic information, which, in turn, encapsulates truth, as in a three dolls matryoshka. Knowledge and information are members of the same conceptual family. What the former enjoys and the latter lacks, over and above their family resemblance, is the web of mutual relations that allow one part of it to account for another. Shatter that, and you are left with a pile of truths or a random list of bits of information that cannot help to make sense of the reality they seek to address. Build or reconstruct that network of relations, and information starts providing that overall view of the world which we associate with the best of our epistemic efforts.” Ebd., S. 51.

[35] Ernst von Glasersfeld, Konstruktion der Wirklichkeit und des Begriffs der Objektivität, in: Einführung in den Konstruktivismus, hrsg. von Heinz Gumin und Heinrich Meier (Veröffentlichungen der Carl-Friedrich-von-Siemens-Stiftung 5), München [u.a.] 142014, S. 9–39, hier S. 11–20; weiterführend: Ernst von Glasersfeld, Radikaler Konstruktivismus. Ideen, Ergebnisse, Probleme (Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft 1326), Frankfurt a. M. 1997.

[36] Andreas Reckwitz, Die Transformation der Kulturtheorien. Zur Entwicklung eines Theorieprogramms, Weilerswist 32012, S. 147–169.

[37] Sascha Ott, Information, in: Handbuch Wissenssoziologie und Wissensforschung, hrsg. von Rainer Schützeichel (Erfahrung – Wissen – Imagination 15), Konstanz 2007, S. 388–393, hier S. 389; vgl. weiterführend: Sascha Ott, Information. Zur Genese und Anwendung eines Begriffs, Konstanz 2004; Rafael Capurro, Information. Ein Beitrag zur etymologischen und ideengeschichtlichen Begründung des Informationsbegriffs, München 1978.

[38] Nina Henning, Objektbiographien, in: Handbuch Materielle Kultur. Bedeutungen, Konzepte, Disziplinen, hrsg. von Stefanie Samida, Manfred K. H. Eggert und Hans Peter Hahn, Stuttgart 2014, S. 234–237.

[39] Ich stütze mich im Folgenden auf eine im April 2014 durchgeführte Autopsie des Kodex und die darauf beruhende kodikologische Untersuchung in: Burkart, Autograph (wie Anm. 4). Vorangehende kodikologische Beschreibungen (ohne Autopsie) finden sich in: Martin Wierschin, Meister Johann Liechtenauers Kunst des Fechtens (Münchener Texte und Untersuchungen zur deutschen Literatur des Mittelalters 13), München 1965, S. 31–34; Lotte Kurras, Die deutschen mittelalterlichen Handschriften. 2. Teil: Die naturkundlichen und historischen Handschriften, Rechtshandschriften, Varia (Die Handschriften des Germanischen Nationalmuseums Nürnberg 1), Wiesbaden 1980, S. 15–17; Hans-Peter Hils, Meister Johann Liechtenauers Kunst des langen Schwertes (Europäische Hochschulschriften. Reihe 3: Geschichte und ihre Hilfswissenschaften 257), Frankfurt a. M. [u.a.] 1985, S. 104–110; Leng, Fecht- und Ringbücher (wie Anm. 8), S. 16–18.

[40] Nachträge einer zweiten Hand finden sich auf fol. 67v, 74v, 75r, 81v, 84r, 85r–86v, 92r, 95v, 122v. Zur Händescheidung vgl. Marco Heiles, Ritualmagische Wahrsagerei in der Handschrift 3227a des Germanischen Nationalmuseums Nürnberg, [s.l.] 2020, S. 42, DOI: 10.17613/7j56-g585. Ondřej Vodička vermutet in einem Rezept auf fol. 157v den Nachtrag einer dritten Hand, die er dem späteren Besitzer Nikolaus Poll zuordnet, vgl. Vodička, Origin (wie Anm. 4), S. 87, 101.

[41] Richard Kieckhefer, Magie im Mittelalter, München 1992, S. 108–111.

[42] Rainer Welle, Art. „Liechtenauer, Johannes (Hanns)“, in: Das wissensvermittelnde Schrifttum bis zum Ausgang des 14. Jahrhunderts, hrsg. von Frank Fürbeth und Wolfgang Achnitz (Deutsches Literatur-Lexikon, Mittelalter 6), Berlin 2014, Sp. 1196–1205.

[43] Kurras, Handschriften (wie Anm. 39), S. 15.

[44] Das Diagramm orientiert sich an der Darstellung in: Würgegriff und Mordschlag. Die Fecht- und Ringlehre des Hans Czynner (1538): Universitätsbibliothek Graz MS. 963, hrsg. von Ute Bergner und Johannes Giessauf, Graz 2006, S. 9–20.

[45] Alle Verweise im vorliegenden Beitrag beziehen sich auf diese moderne Blattzählung.

[46] Daraus ergibt sich eine Differenz von 21 Blättern zwischen den zum Zeitpunkt der zeitgenössischen Foliierung vorhandenen 190 Folia und den aktuell noch vorhandenen 169 Folia. Sofern möglich, führt das Lagenschema (Abb. 4) die Position der verlorenen Seiten auf.

[47] Das Wasserzeichen war auf den zur Papierherstellung verwendeten Schöpfsieben immer zentral auf einer der beiden Seiten angebracht, sodass sich bei einer Foliohandschrift mit Heften aus einmal gefalteten Bögen auf jeder zweiten Seite mittig ein Wasserzeichen befand. Vgl. Karin Schneider, Paläographie und Handschriftenkunde für Germanisten. Eine Einführung (Sammlung kurzer Grammatiken germanischer Dialekte B, Ergänzungsreihe 8), Tübingen 22009, S. 112–118. Bei einer Verwendung regulärer Papierbögen von 40–50 x 30–35 cm, die etwa dreimal hätten gefaltet werden müssen, um Lagen der vorliegenden Maße zu ergeben, hätte der Kodex deutlich mehr beschnittene Teile von Wasserzeichen enthalten müssen.

[48] „More extensive notes were sometimes written on tiny paper or parchment slips, or schedulae (strips) as they were called in medieval documents. These were made of the bits and pieces cut off the edges of a skin to make it into a bifolium (as described previously on p. 10). Students are known to have used them to take down notes in the classroom or when they were studying a text at home (for an in-depth discussion of schedulae, see Chapter 23). Few of them survive today. Not only were they easily lost, but many of them were actually thrown out, a fate usually shared by our modern day ‘sticky notes’. In some manuscripts they survive simply because they were tucked between the pages and forgotten.“ Erik Kwakkel, Books Before Print (Medieval Media Cultures), Leeds 2018, S. 26 (Zitat), weiterführend S. 177–186. Siehe zu dem Thema auch: Erik Kwakkel, Medieval Notepads, in: Medieval Books, 12. Dezember 2014, https://medievalbooks.nl/2014/12/12/medieval-notepads/.

[49] Schneider, Paläographie (wie Anm. 47), S. 178–181.

[50] Auch wenn sich die Fechtlehren über die Lagen I–VII verteilen (vgl. Abb. 4), beginnt jede Lage mit einem eigenständigen Sinnabschnitt.

[51] Schneider, Paläographie (wie Anm. 47), S. 175f.

[52] Im Spiegel des Vordeckels von N (wie Anm. 2) lässt sich erst mit der Eintragung Nicolaus Pol doctor 1494 mit dem Innsbrucker Leibarzt Erzherzog Sigmunds von Tirol ein späterer Besitzer namentlich fassen. Vodička ordnet ihm ein Rezept auf fol. 157v zu. Die von Marco Heiles identifizierten Nachträge einer weiteren Hand deuten ebenfalls auf einen späteren Besitzer hin, vgl. Anm. 40.

[53] Etymologisch verweist Kampf im eigentlichen Wortsinn auf Zweikampf und Wettstreit, möglicherweise als Entlehnung des lateinischen campus als dem Feld, auf dem kämpferische Übungen oder Zweikämpfe stattfanden. Friedrich Kluge und Elmar Seebold, Art. „Kampf“, in: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, Berlin 242002, S. 464.

[54] Ich verzichte an dieser Stelle auf eine Aufzählung aller relevanten Titel, die unüberschaubar lang, selektiv und niemals vollständig wäre.

[55] Michael Giesecke, ‚Volkssprache‘ und ‚Verschriftlichung des Lebens‘ im Spätmittelalter – am Beispiel der Genese der gedruckten Fachprosa in Deutschland, in: Literatur in der Gesellschaft des Spätmittelalters, hrsg. von Hans Ulrich Gumbrecht (Grundriß der romanischen Literaturen des Mittelalters, Begleitreihe 1), Heidelberg 1980, S. 39–70.

[56] Ebd., S. 43.

[57] Die bislang zuverlässigste Auflistung verzeichnet für die Zeit vom Anfang des 14. Jahrhunderts bis ins Jahr 1630 allein 82 handschriftliche Exemplare sowie 35 Druckwerke in mehreren Auflagen und Ausgaben. Late Medieval and Early Modern Fight Books (wie Anm. 9), S. 603–610.

[58] Michel Foucault, Wahnsinn und Gesellschaft. Eine Geschichte des Wahns im Zeitalter der Vernunft (Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft 39), Frankfurt am Main 212015, S. 74.

[59] Michael Polanyi, Personal Knowledge. Towards a Post-Critical Philosophy, Chicago 21962; ders., The Tacit Dimension, Chicago 1966.

[60] Eric Burkart, Mensch – Waffe – Körperwissen. Die bildliche und textliche Repräsentation von embodied knowledge in vormodernen Kampfbüchern, in: Objekte des Krieges, hrsg. von Romana Kaske und Julia Saviello (Object Studies in Art History 2), Berlin/Boston 2019, S. 49–66, hier S. 59–63, DOI: 10.1515/9783110608410-003.

[61] Jeremy Fantl, Art. “Knowledge How”, in: The Stanford Encyclopedia of Philosophy (Fall 2017 Edition), https://plato.stanford.edu/archives/fall2017/entries/knowledge-how/.

[62]Vgl. exemplarisch Mario S. Staller, Benjamin Zaiser, Swen Körner, Zwischen Training und der Anwendung im Ernstfall. Repräsentatives Lerndesign im polizeilichen Einsatztraining, in: Martial Arts and Society. Zur gesellschaftlichen Bedeutung von Kampfkunst, Kampfsport und Selbstverteidigung, hrsg. von Swen Körner und Leo Istas (Schriften der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft 266), Hamburg 2017, S. 264–271.

[63] Den Zusammenhang zwischen konkreten Handlungen, die auf verkörpertem Wissen der Praktizierenden beruhen, und idealtypischen Beschreibungen von Körpertechniken als Form von deklarativem Wissen habe ich an anderer Stelle konzeptualisiert: Eric Burkart, Limits of Understanding in the Study of Lost Martial Arts. Epistemological Reflections on the Mediality of Historical Records of Technique and the Status of Modern

(Re-)Constructions, in: Acta Periodica Duellatorum 4 (2016), S. 5–30, hier S. 9–17, DOI: 10.1515/apd-2016-0008.

[64] Marcel Mauss, Die Techniken des Körpers, in: ders., Soziologie und Anthropologie. Bd. 2: Gabentausch – Todesvorstellung – Körpertechniken (Klassiker der Sozialwissenschaften), Wiesbaden 2010, S. 197–220.

[65] N (wie Anm. 2), fol. 18v.

[66] Ebd., fol. 23r führt etwa in Versform eine lange Liste von Hieben und Fechtlektionen auf, die wie eine Art mündlich rekapitulierbares Inhaltsverzeichnis der Liechtenauer’schen Didaktik funktioniert.

[67] Ebd., fol. 87r.

[68] Ebd., fol. 23r.

[69] Jan-Dirk Müller, Bild – Vers – Prosakommentar am Beispiel von Fechtbüchern. Probleme der Verschriftlichung einer schriftlosen Praxis, in: Pragmatische Schriftlichkeit (wie Anm. 12), S. 251–282, hier S. 256.

[70] Einen Zedel Fechter ich mich ruem / im Schwerd vnd Messer vngestuem. Matthias Johannes Bauer, „Der Allten Fechter gründtliche Kunst“ – das Frankfurter oder Egenolffsche Fechtbuch. Untersuchung und Edition, München 2016, S. 109.

[71] Visuelle Eindrücke dieser nur selten überlieferten Kurztexte vermitteln die Abbildungen in: Kwakkel, Books (wie Anm. 48), S. 182, 185f. Siehe auch: Erik Kwakkel, Skins and Scraps, in: Books and the Dissemination of Knowledge in Medieval Europe, Khan Academy, [o.J.], https://www.khanacademy.org/humanities/medieval-world/medieval-book/making-medieval-book/a/skins-and-scraps?modal=1.

[72] Detaillierter beschrieben in: Burkart, Autograph (wie Anm. 4), S. 460–475.

[73] Siehe besonders N (wie Anm. 2), fol. 23r, 28v, 32v, 34v. Mit etwas zeitlichem Abstand zu meiner ersten Einschätzung (Burkart, Autograph (wie Anm. 4), S. 471) und in Anbetracht der von Ondřej Vodička vorgenommenen Untersuchung einiger prägnanter Schreibfehler und Korrekturen in der Handschrift (mit deren Deutung ich allerdings nicht übereinstimme, vgl. Vodička, Origin (wie Anm. 4), S. 94–97) halte ich nun eine direkte Niederschrift aus der Mündlichkeit für unwahrscheinlicher: Für eine Erstverschriftlichung nach mündlichem Vortrag enthalten die Merkverse in der Handschrift schlicht zu wenige Fehler. Die sehr sorgfältig angelegten, geführten, aufbewahrten und rubrizierten Notizhefte, die später vom Schreiber geordnet und durch das Register erschlossen wurden, sprechen zugleich, trotz ihres Notizcharakters, nicht für eine direkte Niederschrift. Wahrscheinlicher ist, dass vom Schreiber jeweils erste Konzepte auf den für derartige Textstufen typischen mittelalterlichen Medien (wiederbeschreibbare Wachstafeln und nicht überlieferte scheduale, vgl. Schneider, Paläographie (wie Anm. 47), S. 192) angelegt und später systematisch in die Notizhefte von Handschrift 3227a übertragen wurden. Auf diese Weise lassen sich auch die Fehler erklären, die von Vodička in seinem Beitrag (S. 95–97) aufgelistet und als Abschreibfehler gewertet werden. Sie sprechen nicht gegen die von mir vertretene These, dass es sich beim Schreiber auch um den Urheber der Glossen handelte, sondern vor dem Hintergrund seiner sorgfältigen Notizpraxis sogar eher dafür.

[74] In der Liechtenauer’schen Didaktik wäre das etwa das taktisch zentrale Prinzip, den vorslag zu gewinnen, mit dem man zu Beginn des Kampfes die Initiative übernehmen und den Gegner durch ständige Bedrohungen an eigenständigen Aktionen hindern soll. Vgl. N (wie Anm. 2), fol. 20r–21v und 64r–65r sowie Erwähnungen des Konzepts auf fol. 14v, 16r, 16v, 17v, 22v, 24r, 28r, 29v, 32r, 38r, 38v, 52v.

[75] Ebd., fol. 16r. Vgl. auch die Bezugnahmen auf die in Lage II und III folgenden Verse: Ebd., fol. 14v, 15v, 16v.

[76] N (wie Anm. 2), fol. 64r.

[77] Ausführlicher in: Burkart, Autograph (wie Anm. 4), S. 472–478.

[78] Vor noch dy czwey dink syn allen kunsten eyn orsprink / Swach vnde sterke Indes das wort mete merke. N (wie Anm. 2), fol. 18v.

[79] Die detaillierten Erläuterungen finden sich ebd., fol. 20r–22v.

[80] Vgl. etwa die fragmentarisch gebliebenen Abhandlungen zum Gebrauch der Stange und des langen Messers: ebd., fol., 78r, 82r.

[81] Zur Überlieferung in zahlreichen Handschriften des 15. und 16. Jahrhunderts vgl. Welle, Liechtenauer (wie Anm. 42), Sp. 1203f.

[82] Jena, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek, Ms. G. B. f. 18a, fol. 123v, urn:nbn:de:urmel-759ffd0d-cb1b-4886-9e7f-cce82d9885720. Vgl. Bettina Klein-Ilbeck und Joachim Ott, Die Handschriften der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena. Bd. 2: Die mittelalterlichen lateinischen Handschriften der Signaturreihen außerhalb der Electoralis-Gruppe (Die Handschriften der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena 2), Wiesbaden 2009, S. 180–184, urn:nbn:de:urmel-8723cc2e-d524-4b7e-a574-ac0f43eece2e9.

[83] Jena, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek, Ms. G. B. f. 18a, fol. 123v, (wie Anm. 82).

[84] Gotha, Universitäts- und Forschungsbibliothek Erfurt/Gotha, Chart. A 558, urn:nbn:de:urmel-d010e5c0-48e3-4c36-afdb-ee09b55d647d6. Zur Beschreibung der Handschrift vgl. zuletzt Falk Eisermann, Gotha, Forschungsbibliothek Gotha der Universität Erfurt – Chart. A 558, in: Manuscripta Mediaevalia, [o.J.], http://www.manuscripta-mediaevalia.de/obj31578164.html.

[85] Gotha, Universitäts- und Forschungsbibliothek Erfurt/Gotha, Chart. A 558, 18r–23r, Zitat auf fol. 18r.

[86] Ebd., fol. 18v.

[87] Zu einem Vergleich aller erhaltenen Handschriften Talhofers vgl. Eric Burkart, Die Aufzeichnung des Nicht-Sagbaren. Annäherung an die kommunikative Funktion der Bilder in den Fechtbüchern des Hans Talhofer, in: Zweikämpfer. Fechtmeister – Kämpen – Samurai, hrsg. von Uwe Israel und Christian Jaser (Das Mittelalter. Perspektiven mediävistischer Forschung 19/2), Berlin 2014, S. 253–301; Burkart, Body Techniques (wie Anm. 13).

[88] Burkart, Aufzeichnung (wie Anm. 87), S. 276–292.

[89] Rom, Biblioteca dell’Accademia Nazionale dei Lincei e Corsiniana, Cod. 44 A 8. Zur Beschreibung vgl. Leng, Fecht- und Ringbücher (wie Anm. 8), S. 127–129; [o.V.], Rom, Bibl. dell’Academia Nazionale dei Lincei e Corsiniana, Cod. 1449 (Standortnummer 44 A 8), in: Handschriftencensus. Eine Bestandsaufnahme der handschriftlichen Überlieferung deutschsprachiger Texte des Mittelalters, September 2018, http://www.handschriftencensus.de/19829.

[90] Eine Gegenüberstellung beider Versionen der Verse findet sich bei: Patrick Leiske, Höfisches Spiel und tödlicher Ernst. Das Bloßfechten mit dem langen Schwert in den deutschsprachigen Fechtbüchern des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit, Ostfildern 2018, S. 48–56.

[91] „The opinion of Eric Burkart, that the work was an autograph of an erudite martial artist, is no longer acceptable.” Vodička, Origin (wie Anm. 4), S. 98.

[92] Unter den fragwürdigen Annahmen Vodičkas findet sich auch die Aussage, dass sich ein professioneller Schreiber aus Sorge um seine körperliche Unversehrtheit wohl kaum aktiv mit Kampfkunst befasst hätte: „It is also questionable whether a professional scribe (whose hand Burkart detects as well) would endanger his means of earning a living (hands, fingers) by such an activity as fencing. It is more likely, that the manuscript was written by an ordinary educated scribe, who was well acquainted with Latin and even some of the classical authorities, but who was not a fencer himself.” Ebd.

[93] „The primary intention was probably to compile a simply decorated book of treatises and formulas for practical daily use concerning metalworking, alchemy, martial arts, natural magic and medicine.” Ebd., S. 88. „To conclude we can say the unfinished work was intended as a general fencing and fighting manual. However, only the part concerning the longsword fencing without an armour got close to the goal. The rest of the treatise remained a more or less elaborated torso.” Ebd., S. 97. Dieses Buch könne (aufgrund der ostmitteldeutschen Sprachstufe) sogar im Auftrag des Bischofs von Breslau in Auftrag gegeben worden sein: „Here I must refuse Burkart‘s theory, that the manuscript ‚was not written to inform the absent third parties‘, since there is not enough evidence in the source for such a statement and it contradicts the general idea of the medieval literature as such. The books were mainly written to be read aloud to the group of listeners. The small floscules can be found all over the text, saying ‘as you will read and hear’. These surely cannot be overestimated, however it matches the general literate culture of the era. Burkart, p. 477. If the manuscript truly is of Silesian origin (see footnote nr. 8), we could consider for example the bishop of Wroclaw or some other powerful lord as the orderer, however even some of the rich Wroclaw patricians cannot be excluded.” Ebd., S. 102. Während Vodička Teile der in meiner ersten Analyse der Handschrift vorgebrachten Argumentation aufnimmt und selbst in erster Linie paläographisch argumentiert, geht er auf den kodikologischen Befund überhaupt nicht ein. Ebenso fehlt das Verständnis für eine Schreibpraxis, die sich jenseits der Produktion und Vervielfältigung von Traktatliteratur bewegt und auch Notizen und Konzeptschriften berücksichtigt.

[94] „Since the work has been left unfinished, it seems probable the collaboration of the fencer and the scribe was disrupted suddenly. The manuscript did not fullfil (sic) the intention and so it could not be handed over to the intended owner. It remained in the possession of the scribe, who never again came back to the project of the general fencing treatise.” Ebd., S. 98f.

[95] Für Vodičkas Annahme der Beteiligung einer zweiten Person, welche die Texte diktiert und die Glossen ersonnen haben soll, finden sich in der Handschrift weder auf der Ebene des Textes noch auf Grundlage des kodikologischen Befundes belastbare Hinweise.

[96] Giesecke, Volkssprache (wie Anm. 55), S. 62.

[97] Welle, Liechtenauer (wie Anm. 42), Sp. 1197f. Dass sich Kampfkunst und ein klerikales Umfeld nicht gegenseitig ausschließen, dokumentiert bereits das älteste erhaltene Kampfbuch Leeds, Royal Armouries, ms. I.33 (wie Anm. 10). Es präsentiert den Priester Lutegerus als Fechtmeister, der ein Kampfsystem mit Buckler und Schwert unterrichtet. Ebenfalls zu nennen wären die Kampfbücher des Priesters Hans Lecküchner aus dem späten 15. Jahrhundert, vgl. Jan-Dirk Müller, Hans Lecküchners Messerfechtlehre und die Tradition. Schriftliche Anweisungen für eine praktische Disziplin, in: Wissen für den Hof. Der spätmittelalterliche Verschriftungsprozeß am Beispiel Heidelberg im 15. Jahrhundert, hrsg. von Jan-Dirk Müller (Münstersche Mittelalter-Schriften 67), München 1994, S. 355–384.

[98] „Ein auffallend fortschrittliches Schriftwesen dokumentieren einige Sammelhandschriften aus der Mitte des 14. Jahrhunderts, die im ostschwäbischen Raum entstanden sind und sehr frühe deutschsprachige Vertreter eines in dieser Zeit neu aufkommenden Buchtyps darstellen, nämlich der Papierhandschrift, geschrieben in der aus dem Verwaltungs- und Geschäftsbereich zur Buchschrift avancierenden Kursive. Diese Codices repräsentieren gleichzeitig den Typ einer eigenständig zusammengestellten Textsammlung zum Privatgebrauch des Erstbesitzers, der an Kleinliteratur aller Art wie auch an verschiedenartiger Information interessiert war.“ Karin Schneider, Berufs- und Amateurschreiber. Zum Laien-Schreibbetrieb im spätmittelalterlichen Augsburg, in: Literarisches Leben in Augsburg während des 15. Jahrhunderts, hrsg. von Johannes Janota und Werner Williams (Studia Augustana 7), Tübingen 1995, S. 8–26, hier S. 8.

 

Alle angegeben Links wurden am 2. Oktober 2020 geprüft.


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Empfohlene Zitierweise/Suggested Citation: Eric Burkart, Informationsverarbeitung durch autographe Notizen. Die ältesten Aufzeichnungen zur Kampfkunst des Johannes Liechtenauer als Spuren einer Aneignung praktischen Wissens, in: Informationsverarbeitung in der Stadt des 12.-16. Jahrhunderts. Beiträge des interdisziplinären (Post-)Doc-Workshop des Trierer Zentrums für Mediävistik im November 2018, hrsg. von Eric Burkart und Vincenz Schwab (Mittelalter. Interdisziplinäre Forschung und Rezeptionsgeschichte, Beihefte 2), S. 117–158, DOI: 10.26012/mittelalter-25866.

Eric Burkart

Dr. Eric Burkart ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Professur für Mittelalterliche Geschichte der Universität Trier. Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählen neben vormodernen Praktiken des Kämpfens aus körper- und wissensgeschichtlicher Perspektive auch die Geschichte der Valois-Herzöge von Burgund, spätmittelalterliche Kreuzzugsdiskurse, mittelalterliche Stadtgeschichte sowie Methoden der rekonstruktiven Sozialforschung.

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OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Eric Burkart (9. Oktober 2020). Informationsverarbeitung durch autographe Notizen. Mittelalter. Abgerufen am 11. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/rh84


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Eine Antwort

  1. Marco Heiles sagt:

    Beeindruckender Artikel, zu dem ich meine eigenen Gedanken verschriftlichen musste:
    Marco Heiles, Neuen Wege der Analyse früher deutschsprachiger persönlicher Sammelhandschriften der Wissens- und Gebrauchliteratur. Notizen zu Eric Burkarts neuer Studie zur Hs. 3227a des Germanischen Nationalmuseums Nürnberg, in: HWGL-Blog. Netzwerk historische Wissens- und Gebrauchsliteratur (10.10.2020), https://hwgl.hypotheses.org/1207.

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