Bindungsfehler statt Blattverlust
Die ältere deutsche Übersetzung von Petrus de Crescentiis’ Jagdbuch in der Handschrift Ms. El. q. 10/2 (ThULB Jena)
Zusammenfassung: Die ältere deutsche Übersetzung des ‚Jagdbuchs‘ von Petrus de Crescentiis (Buch X seiner ‚Ruralium commodorum libri XII‘) wurde 1957 von Kurt Lindner auf Grundlage der Handschrift Ms. El. q. 10/2 (ThULB Jena) ediert. Dabei konstatierte Lindner eine durch Blattverlust begründete Textlücke in der Handschrift, die er mit Hilfe der Parallelüberlieferung schloss. Bei der neu vorgenommenen Erfassung der vier überlieferten Textzeugen im Projekt ‚Die Jagd in deutschsprachigen Texten des Mittelalters und der frühen Neuzeit‘ hat sich gezeigt, dass die vermeintliche Textlücke auf einen Bindungsfehler zurückgeht und der Text vollständig in der Thüringer Handschrift enthalten ist. Der Beitrag beschreibt diesen Befund kodikologisch sowie auf textlicher Ebene.
Abstract: The older German translation of Pietro de’ Crescenzi’s ‘Jagdbuch’ (‘Hunting book’) (Book X of his ‘Ruralium commodorum libri XII’) was edited in 1957 by Kurt Lindner based on the manuscript Ms. El. q. 10/2 (ThULB Jena). In doing so, Lindner stated a lacuna in the manuscript which was explained by the loss of one folio. By means of parallel tradition of the text he reconstructed the missing text. The new survey of all four textual witnesses conducted within the scope of the project ‘Die Jagd in deutschsprachigen Texten des Mittelalters und der frühen Neuzeit’ showed that the alleged lacuna was caused by a binding mistake and that the whole text is included in the Thuringian manuscript. This paper describes the discovery on a codicological and on a textual level.
Im Rahmen des DFG-geförderten Projektes Die Jagd in deutschsprachigen Texten des Mittelalters und der frühen Neuzeit[1] werden zahlreiche Textzeugen des deutschsprachigen Fachschrifttums zur Jagd erfasst, neu transkribiert und für die digitale Edition aufbereitet. Teil des Korpus ist die Überlieferung der älteren deutschen Übersetzung von Petrus de Crescentiis’ (1230/33–1320/21) Ruralium commodorum libri XII. Das lateinische Handbuch des norditalienischen Naturwissenschaftlers, Juristen und Landwirts gilt als spätmittelalterliches und frühneuzeitliches Standardwerk zur Landwirtschaft und wurde vermutlich Ende des 14. Jahrhunderts zum ersten Mal in die deutsche Vernakularsprache übertragen.[2] Die ersten zehn Bücher behandeln verschiedene im Kontext des landwirtschaftlichen Betriebes stehende Inhalte und werden in Buch XI knapp zusammengefasst. Das Opus schließt mit Buch XII in Form eines nach Monaten gegliederten Kalendariums zu verschiedenen landwirtschaftlichen Tätigkeiten. Buch X, das im Rahmen der Übertragung auf 23 Kapitel gekürzt – inhaltlich aber auch erweitert – wurde, liefert Informationen und Anleitungen zur Beizjagd, zur Jagd auf Haar- und Federwild, zum Fang von Mäusen und Ratten sowie zum Fischfang. Durch die kommentierende Edition Kurt Lindners[3] aus dem Jahr 1957 ist es auch als Jagdbuch bekannt.
Von den vier bekannten Textzeugen der älteren Übersetzung, die Buch X enthalten (A–D),[4] liegt B (Jena, ThULB, Ms. El. q. 10/2)[5] als „relativ beste“[6] Handschrift Lindners Edition zugrunde. Varianten der übrigen Handschriften werden im kritischen Textapparat aufgeführt. Bei B handelt es sich um eine Papierhandschrift (103 Blätter, ca. 20,5 x 15cm) von 1474, die in einer Bastarda und in ostmitteldeutscher Schreibsprache geschrieben wurde. Neben der älteren Übersetzung (fol. 1r–101r) wurden auf fol. 101r–102v von unterschiedlichen Händen hauswirtschaftliche Ratschläge und Pestilenzvorschriften eingetragen.[7] Die zwölf Bücher des Petrus de Crescentiis werden wie in der Parallelüberlieferung jeweils mit einem Register eingeleitet, das die jeweiligen Kapitelüberschriften sowie die Kapitelanzahl auflistet. In Lindners Edition wurde nur ein durch Blattverlust begründeter Textverlust in B nach fol. 86 editorisch mit dem Text aus C gefüllt.[8] Im genannten Projekt hat sich bei meiner Arbeit mit dem Digitalisat[9] der Handschrift B herausgestellt, dass die angenommene Textlücke zwischen fol. 86 und 87 mit fol. 88 geschlossen werden kann. Der aus C übernommene Text findet sich entgegen Lindners Angabe also auch in B. Da Buch X darin auf fol. 87r mit dem Beginn von Buch XI endet und das Folgeblatt im Falle einer korrekten Textanordnung für die Edition des Jagdbuchs uninteressant gewesen wäre, wurde fol. 88 wahrscheinlich übersehen. Die folgenden Abbildungen visualisieren den Befund:
Auf fol. 88 wurden in 39(r)/38(v) Zeilen einspaltig Informationen und Anleitungen zum Fang von Mäusen und Ratten sowie zum Fischfang eingetragen. Fol. 86v endet davor auf thu sy [zcwey gehofelte brette] zcu sampne uff[10] (grüne Markierung, Abb. 1 und 2) und fol. 87r beginnt mit ket er. (gelbe Markierung, Abb. 1 und 2). Erst durch das Einsetzen des Textes von fol. 88 (Abb. 2) ergeben sich folgende sinnvolle Sätze:
thu sy zcu sampne uff [/88r] eyne hant breitt etc. […]
[/88v] […]
Wenne denne der fisch. den angel nymmet. so fulet er
[der fischer] es an der hand. so zcuc = [/87r] ket er.
Kapitel XX zum Fang und der Vernichtung der Schadnager (Wy man musze vnde ratten vahen sal) beginnt auf fol. 86v und führt auf fol. 88r, wo die drei Kapitel (XXI–XXIII) zum Fischfang beginnen, die sich von fol. 88r bis 87r erstrecken. Letztere behandeln das Fischen mit Netzen (XXI: Wy man fische sal vahenn, fol. 88r), den Fischfang in Reusen (XXII: Wy man fische in ruszen ader yn kasten vehet, fol. 88r) und das Angeln, ergänzt durch den Fischfang mit ungelöschtem Kalk und einem Fischeisen (XXIII: Wy man fische mit angeln vnde hamen veheth, fol. 88v).
Lindners Anmerkung, nach der der vermeintliche Textverlust aufgrund der „durchlaufende[n] Paginierung von alter Hand“[11] früh zu datieren sei, kann revidiert werden. Die Bleistift-Foliierung wirkt neuzeitlich, und ein jüngerer Beschnitt der Blätter, der den Verlust einer älteren, Lindner noch vorliegenden Paginierung verursacht haben könnte, scheint unwahrscheinlich. Im 19. Jahrhundert wurde die Handschrift aus dem Sammelband 4 Phil.VIII,21 (ThULB)[12] entnommen und separat eingebunden.[13] Eine am oberen rechten Seitenrand angebrachte „5“ (fol. 1r) verweist auf diesen Überlieferungszusammenhang und kennzeichnet die Handschrift als ehemalige fünfte Einheit innerhalb des Sammelbandes. Diese Zählung wirkt frühneuzeitlich und mag Eingang in Lindners Argumentation gefunden haben. Nach dem Herauslösen wurden auf dem neuen Innendeckel die Signatur sowie zwei Bleistifteintragungen angebracht,[14] in deren Zusammenhang auch die Anbringung der neuen Foliierung vermutet werden kann.
Laut Katalogbeschreibung sind „Spuren eines Blattverlustes […] nicht feststellbar“[15] und die Lagenformel,[16] die für die achte und neunte Lage ein „2 V“ angibt, deckt sich darin exakt mit den Blättern 86–102 (+3). So ist am wahrscheinlichsten, dass schlicht das zweit- und drittunterste Doppelblatt im ersten Quinio spätestens vor der jüngsten Bindung vertauscht wurden (Abb. 3). Tatsächlich zeigt sich auf der Gegenseite, dass erst die Reihenfolge fol. 94–93 Sinn ergibt. Dies lässt sich deutlich an dem am Oberrand angebrachten Seitentitel in Buch XI erkennen, der in der aufgeschlagenen Handschrift auf den sich heute nicht mehr gegenüberliegenden Seiten fol. 94v und 93r den Titel Regeln des dritten [/93r] Buches. Vnde Vierden ergeben sollte (Abb. 4). In der überlieferten Reihenfolge steht der Seitentitel auf fol. 93r einem leeren Oberrand (fol. 92v) gegenüber und lautet nur Buches. Vnde Vierden, während sich auf fol. 94v und 95r der Seitentitel Regeln des dritten [/95r] Regeln des funften Buches ergibt. Die Bindung konnte sich weder an Reklamanten noch an einer Lagenfoliierung orientieren, was den Tausch wohl begünstigt haben wird.
Es lässt sich spekulieren, ob der Umstand, dass Kap. XXI im Register von Buch X (fol. 80r) ausgelassen wurde, mit dem Blättertausch in Verbindung zu bringen ist. Eine am Register orientierte Blätteranordnung ist auszuschließen, da die ebenfalls auf fol. 88r/v beginnenden Kapitel XXII und XXIII im Register aufgeführt sind und trotzdem falsch eingesetzt wurden. Stattdessen müsste das von derselben Schreiberhand eingetragene Register also nachträglich und an der eigenen Abschrift orientiert hinzugefügt worden sein. In dem Fall wäre allerdings zu erwarten, dass alle drei auf fol. 88r/v beginnenden Kapitel im Register fehlen, und nicht nur Kap. XXI. Zudem spiegelt sich der Fehler auch nicht im Register von Buch XI (fol. 87r) wider. In der Zusammenfassung des Jagdbuchs in Buch XI werden die drei Kapitel zum Fischfang ebenfalls richtig aufgegriffen (fol. 99r). Dass Kap. XXII und XXIII mit korrekter Zählung im Register des zehnten Buches stehen, also ein Sprung von Kap. XX zu XXII vorliegt, und im direkten Anschluss 23 Kapitel für Buch X angekündigt werden (Das .x. Buch had .xxiij. capittel, fol. 80r), deutet darauf hin, dass der Registereintrag von Kap. XXI schlichtweg übersehen wurde.Der geschilderte Fall zeigt die grundsätzliche Wichtigkeit des erneuten Blicks in die Handschrift – auch bei der Arbeit mit etablierten Editionen. Dies wird durch die freie Verfügbarkeit von bereits zahlreichen Digitalisaten ermöglicht und unterstützt. Die im Projekt neu und teilweise erstmalig transkribierten Texte stehen der Forschung außerdem bald in Form einer Online-Edition[17] für weitere Untersuchungen zur Verfügung.
Alle angegebenen Links wurden am 8. Juni 2021 geprüft.
[1] Die Jagd in deutschsprachigen Texten des Mittelalters und der frühen Neuzeit, Bonn: Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, 2017– , http://jagd-im-mittelalter.de/, DFG-Fördernummer: SCHU 2524/5-1.
[2] Vgl. Kurt Lindner, Das Jagdbuch des Petrus de Crescentiis in deutschen Übersetzungen des 14. und 15. Jahrhunderts (Quellen und Studien zur Geschichte der Jagd IV), Berlin 1957, S. 15. Zur tatsächlichen Überlieferung vgl. Anm. 4.
[3] Vgl. ebd.
[4] A: Dessau, Landesbücherei, Hs. Georg 228.4°, nach 1455; B: Jena, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek, Ms. El. q. 10/2, 1474; C: Augsburg, Universitätsbibliothek, Cod.III.1.2° 41, 2. Hälfte 15. Jh.; D: Brünn, Landesbibliothek, Cod. Mk 23, 1480. Außerdem wird die Sammelhandschrift des Johannes Norennberga (Berlin, Staatsbibliothek, mgq 796, 1464) zur Überlieferung gezählt, die allerdings nur Teile des Weinbuchs (Buch IV) beinhaltet. Vgl. Roswitha Wedler, Ein neuer Handschriftenfund zur deutschen Bearbeitung von Petrus de Crescentiis „Opus ruralium commodorum“, in: Zeitschrift für Agrargeschichte und Agrarsoziologie 18 (1970), S. 153–158.
[5] Informationen zur Handschrift finden sich online u.a. beim Handschriftencensus. Eine Bestandsaufnahme der handschriftlichen Überlieferung deutschsprachiger Texte des Mittelalters, Mai 2019, https://handschriftencensus.de/15394. Das Digitalisat der Handschrift ist abrufbar über Collections@Urmel, das Portal für Historische Bestände der ThULB: https://collections.thulb.uni-jena.de/receive/HisBest_cbu_00019556.
[6] Lindner, Jagdbuch (wie Anm. 2), S. 18.
[7] Vgl. Franzjosef Pensel, Verzeichnis der altdeutschen und ausgewählter neuerer deutscher Handschriften in der Universitätsbibliothek Jena (Deutsche Texte des Mittelalters 70, 2), Berlin 1986, S. 324–326, http://bilder.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0484_c324_jpg.htm.
[8] Vgl. Lindner, Jagdbuch (wie Anm. 2), S. 19 und S. 113–116.
[9] Die Handschrift ist einzusehen unter: https://collections.thulb.uni-jena.de/receive/HisBest_cbu_00019556 (vgl. Anm. 5).
[10] Die vorliegenden Zitate stammen mit folgenden Änderungen aus der im Rahmen des Projekts neu vorgenommenen Transkription der Handschrift: Abkürzungen werden stillschweigend aufgelöst, erklärende Ergänzungen stehen in eckigen Klammern und das lange s (‹ſ›) wird mit ‹s› und ‹ÿ› mit ‹y› wiedergegeben.
[11] Lindner, Jagdbuch (wie Anm. 2), S. 19.
[12] Jena, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek, urn:nbn:de:urmel-b4b006eb-bbef-400f-b4d1-4462a492ad218.
[13] Vgl. die Handschriftenbeschreibung auf Collections@Urmel, dem Portal für Historische Bestände der ThULB, https://collections.thulb.uni-jena.de/receive/HisBest_cbu_00019556. Zur Provenienz s. auch die Nennung im Mildenfurther Bücherverzeichnis von 1478: Bernhard Tönnies, Drei Bücherverzeichnisse aus dem Prämonstratenserkloster Mildenfurth, in: Scriptorium 62, 2 (2008), S. 286–327, hier S. 304.
[14] Vgl. neben dem Digitalisat des Innendeckels (https://collections.thulb.uni-jena.de/rsc/viewer/HisBest_derivate_00005208/BE_1012_0000_04.tif) auch Pensel, Verzeichnis (wie Anm. 7), S. 324.
[15] Ebd. Pensel gibt diese Information im Kontext von Lindners Entdeckung des vermeintlichen Blattverlustes, die er ebenfalls aufnimmt.
[16] Vgl. ebd.
[17] Die Veröffentlichung wird über die Projekt-Homepage (http://jagd-im-mittelalter.de/) und den Blog Netzwerk Historische Wissens- und Gebrauchsliteratur (https://hwgl.hypotheses.org/) bekannt gegeben werden.
(PDF/A-Version)
Empfohlene Zitierweise / Suggested Citation: Lukas Orfgen, Bindungsfehler statt Blattverlust. Die ältere deutsche Übersetzung von Petrus de Crescentiis’ Jagdbuch in der Handschrift Ms. El. q. 10/2 (ThULB Jena), in: Mittelalter. Interdisziplinäre Forschung und Rezeptionsgeschichte 4 (2021), S. 57–64, DOI: 10.26012/mittelalter-26551.
Dieser Artikel wurde redaktionell betreut von Hanne Griessmann und Hannah Busch.
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Lukas Orfgen (19. Juni 2021). Bindungsfehler statt Blattverlust. Mittelalter. Abgerufen am 11. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/rh91
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