Die Herrschaft Abwesender im Spätmittelalter

1000 Worte Forschung: Abgeschlossene Dissertation in Mittelalterlicher Geschichte, Universität Freiburg i. Br.

In der „personal organisierten politischen Welt“[1] der Vormoderne wurde herrschaftliches Handeln wie das Stiften von Konsens[2] oder dessen Zurschaustellung im Rahmen politischer Rituale[3] vornehmlich unter Anwesenden vollzogen. Gleichzeitig war beispielsweise im Deutschen Reich, dessen Beherrschbarkeit wegen seiner Größe verschiedentlich problematisiert wird, die Abwesenheit Herrschender der Normalzustand.[4] Zudem wird die Interessendurchsetzung aus der Ferne unter vormodernen technischen Bedingungen als defizitär beurteilt und Herrschaft folglich am Ort der Präsenz ihrer Inhaber*innen lokalisiert, ohne nach den Möglichkeiten und Voraussetzungen herrschaftlichen Handelns in Abwesenheit zu fragen.[5] In meiner Dissertation habe ich mich mit diesen Möglichkeiten und Voraussetzungen auseinandergesetzt und aufzeigen können, wie im Handeln Anwesender die Herrschaft Abwesender präsent wurde.

Abb. 1: 1368: Die Herzöge Albrecht III. und Leopold III. von Österreich bevollmächtigen ihren Landvogt Albero von Puchheim, den Kauf von Freiburg im Breisgau dergestalt abzuwickeln, „als ob wir ze gegen wêren und es selber tetten.“, Generallandesarchiv Karlsruhe 21 Nr. 2506, Veröffentlichungs- und Vervielfältigungsrechte ebd. vorbehalten.

Ich befasse mich mit der Überlieferung zu einer bestimmten Gruppe herrschaftlicher Stellvertreter – den vorländischen Landvögten der habsburgischen Herzöge von Österreich –, die ich erstmals eingehend untersucht habe. Die Untersuchung verortet sich im habsburgischen Herrschaftsraum westlich des Arlbergs, zeitlich beschränke ich mich auf ein ‚langes‘ 14. Jahrhundert zwischen dem Tod König Rudolfs I. von Habsburg 1291 und der Ächtung Herzog Friedrichs IV. im Jahr 1415. Im Folgenden will ich den dafür hergeleiteten Herrschaftsbegriff vorstellen und dessen Operationalisierbarkeit für die Untersuchung der Überlieferung zum Landvogteiwesen diskutieren.

Mein Herrschaftsbegriff zielt darauf ab, die Manifestation von Herrschaft in der Kommunikation unter Anwesenden zu verorten. Die Herzog*innen treten in Quellen, die im Kontext ihrer Stellvertretung entstanden sind, naturgemäß nicht als anwesende Handelnde, sondern als persönlich absente Autoritätsträger*innen auf. Nichtsdestotrotz zeugen die Quellen von genuinem Herrschaftshandeln: Im namen und anstatt der Herzoge von Österreich firmieren die Landvögte in der Kommunikation unter Anwesenden als Verleiher von Lehen, als Schiedsrichter und als Unterzeichner von Friedensverträgen. Die Überlieferung zeigt kopräsente Akteur*innen und Subjekte der Autorität abwesender Herrschender. Das Handeln Anwesender wird beispielsweise in Lehnbriefen oder schiedsgerichtlichem Schriftgut mit dem Vokabular der face-to-face-Kommunikation beschrieben: Dem Wortlaut dieser Schriftzeugnisse zufolge wird gesprochen, verlesen, gehört, gezeigt, angesehen und mit erhobenen Händen geschworen.

Um diese Zeugnisse auf das Verhältnis von Herrschaft und Abwesenheit hin zu befragen, habe ich den methodischen Vorschlag des Frühneuzeithistorikers Rudolf Schlögl aufgenommen, den herrschaftlichen Einfluss Abwesender auf Anwesende dezidiert anhand von Zeugnissen der face-to-face-Kommunikation zu untersuchen.[6] Anstatt die Möglichkeiten Abwesender, Herrschaft aus der Ferne auszuüben, anhand des nur schwer evaluierbaren Verhältnisses von Befehl und Gehorsam zu beurteilen, verorte ich Herrschaft dort, wo Quellen Hinweise auf verbindliche Übereinkünfte politischer, wirtschaftlicher oder juristischer Natur unter Anwesenden geben, die in Referenz auf die Autorität von Herrschaftsträger*innen getroffen wurden, und zwar betont unabhängig davon, ob diese Träger*innen persönlich oder ihre Stellvertreter anwesend waren. Mit folgenden Fragen an die Überlieferung zu den vorländischen Landvögten der Herzog*innen von Österreich operationalisiere ich dieses Konzept von Herrschaft:

  • In welchen Situationen und in welchem Umfang gestanden die Herzog*innen den Landvögten zu, als ihre Stellvertreter in der Kommunikation unter Anwesenden zu agieren, und inwiefern waren die Bewohner*innen der Vorlande bereit, diese Stellvertreterschaft zu akzeptieren?
  • In welcher Form und mit welchen Konsequenzen nahmen Anwesende Bezug auf die herrschaft und ihre Inhaber*innen? Welche Implikationen hatte die Selbst- und Fremdzuschreibung beispielsweise als habsburgische*r Lehensnehmer*in oder herzoglicher Stellvertreter für das Verhältnis der Anwesenden zueinander und zur Herrschaft?
  • Gab es, wie Rudolf Schlögl konstatiert, für das Spätmittelalter typische „kommunikative Strategien“,[7] um das Handeln Anwesender erwart- und aus der Ferne steuerbar zu machen?
  • Alle Überlieferung ist darüber hinaus danach zu befragen, welche Rolle die sich im 14. Jahrhundert ausbreitende Schriftlichkeit im Verhältnis von Anwesenden und Abwesenden spielte.

Vom mediävistischen Standpunkt aus muss natürlich auf die geringe Bedeutung hingewiesen werden, die Schlögl technischen Schriftquellen für die Vergesellschaftung zuweist.[8] Für meine Arbeit ist jedoch eine Untersuchung solcher Schriftquellen notwendig, die über ihre Eigenschaften als Medium der Dokumentation, Speicherung und Überlieferung mündlicher Kommunikation hinausblickt. Ich konnte nämlich Dokumente finden, deren Inhalt und Form auf die Beeinflussung der Anwesenheitskommunikation aus der Ferne abzielte. An der Semantik von Schriftstücken aus dem Kontext der Ernennung der Landvögte konnte ich zeigen, dass die Herzog*innen von Österreich den vorländischen Landvögten in bestimmten Situationen zugestanden, ihren (Sitz-)Platz in der face-to-face-Kommunikation, beispielsweise bei Schiedsgerichtsverhandlungen, einzunehmen und damit im Wortsinne als jene zu handeln, an deren Stelle sie traten.

Diese Vervielfältigung herrschaftlicher Präsenz war alles andere als voraussetzungslos. Spätmittelalterliche Herrschaft war auf den Konsens der Herrschaftsbeteiligten, der Funktionsträger und der Beherrschten angewiesen. Dies galt umso mehr, wenn sie nicht persönlich von ihren Inhaber*innen ausgeübt, sondern dauerhaft an Dritte delegiert wurde. In der Kommunikation unter Anwesenden waren die österreichischen Landvögte davon abhängig, dass die Bewohner*innen der Vorlande ihnen zugestanden, jene Rolle einzunehmen, welche die Herzog*innen für sie vorgesehen hatten. Zwar trugen die meisten Amtsinhaber als Angehörige des lokalen oder regionalen Adels eine gewisse eigenrechtliche Autorität, als Repräsentanten der Herzog*innen konnten Landvögte aber nur dann auftreten, wenn ihrem Sprechen und Handeln dieselbe Bedeutung zugewiesen wurde wie jenem der Herrschenden selbst. Da der großen Mehrheit der von mir untersuchten Dokumente zu unterstellen ist, dass ihr Inhalt Gültigkeit erlangte, ist davon auszugehen, dass die Beherrschten diese Stellvertreterschaft akzeptierten.

Die Nichtverfügbarkeit Herrschender war nicht nur in den Vorlanden im 14. Jahrhundert der Normalzustand. Unter vormodernen Voraussetzungen sind alle Herrschaftsträger*innen immer und überall als abwesend zu betrachten, außer am Ort ihrer Körperlichkeit. Die Herrschaft Abwesender war aber im Spätmittelalter sowohl mit ihrem absoluten Anspruch auf Gehorsam als auch mit ihrer Fragilität und Konsensbedürftigkeit überall dort präsent, wo sie Gegenstand der Kommunikation unter Anwesenden war.

[1] Wolfgang Reinhard, Geschichte der Staatsgewalt. Eine vergleichende Verfassungsgeschichte Europas von den Anfängen bis zur Gegenwart, München 32002, S. 31.

[2] Bernd Schneidmüller, Konsensuale Herrschaft. Ein Essay über Formen und Konzepte politischer Ordnung im Mittelalter, in: Reich, Regionen und Europa in Mittelalter und Neuzeit. Festschrift für Peter Moraw, hrsg. von Peter Moraw [u.a.] (Historische Forschungen 67), Berlin 2000, S. 53–87.

[3] Gerd Althoff, Die Macht der Rituale. Symbolik und Herrschaft im Mittelalter, Darmstadt 2003.

[4] Siehe dazu z.B.: Peter Moraw, Königliche Herrschaft und Verwaltung im spätmittelalterlichen Reich (ca. 1350–1450), in: Das spätmittelalterliche Königtum im europäischen Vergleich, hrsg. von Konstanzer Arbeitskreis für mittelalterliche Geschichte (Vorträge und Forschungen 32), Sigmaringen 1987, S. 185–200.

[5] Hiergegen argumentierte bereits: Andreas Kränzle, Der abwesende König. Überlegungen zur ottonischen Königsherrschaft, in: Frühmittelalterliche Studien 31 (1997), S. 120–157.

[6] S. dazu bes.: Rudolf Schlögl, Anwesende und Abwesende. Grundriss für eine Gesellschaftsgeschichte der Frühen Neuzeit, Konstanz 2014.

[7] Schlögl, Anwesende und Abwesende (wie Anm. 6), S. 52.

[8] Kritisch zu Schlögl bes. Anja Rathmann-Lutz, Same same but different? Ein mediävistischer Kommentar zu „Anwesende und Abwesende“, in: Historische Anthropologie. Kultur, Gesellschaft, Alltag 24 (2016), S. 124–127.


D O W N L O A D

(PDF/A-Version)


Empfohlene Zitierweise / Suggested Citation: Silvio Fischer, Die Herrschaft Abwesender im Spätmittelalter, in: Mittelalter. Interdisziplinäre Forschung und Rezeptionsgeschichte 4 (2021), S. 73–76, DOI: 10.26012/mittelalter-26629.


Dieser Artikel wurde redaktionell betreut von Maximiliane Berger und Ina Serif.

 

Silvio Fischer

Silvio Fischer, M.A. born in 1989 recently handed in a PhD. thesis on the dukes and duchesses of Habsburg, rulership and absence in the 14. century.

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Silvio Fischer (20. Juli 2021). Die Herrschaft Abwesender im Spätmittelalter. Mittelalter. Abgerufen am 8. September 2024 von https://doi.org/10.58079/rh97


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