Ein neu aufgefundenes Fragment eines Formelbuchs aus dem südlichen Ostseeraum
Bernhart Jähnig zum 80. Geburtstag gewidmet
Zusammenfassung: Bei der Erschließung der abgelösten Makulatur im Archiv der Hansestadt Wismar trat u.a. ein Doppelblatt aus einem Formelbuch aus dem beginnenden 14. Jahrhundert zutage. Das Fragment enthielt neben Urkundenvorlagen allgemeinerer Natur eine Urkunde, welche in die Diözese Kammin verweist. Eine weitere Urkunde enthält Bestimmungen aus dem Jahr 1303, in dem Abt Liborius von Dünamünde bestätigt, dass sein Kloster keine Einwände gegen den bevorstehenden Übergang des Klosters Stolp(e) von der benediktinischen zur zisterziensischen Observanz hat. Mit dieser Urkunde sind bislang nicht bekannte Vorverhandlungen zu dem im Jahr 1304 stattgefundenen Übergang greifbar. Außerdem ist bislang kein Formelbuch aus der Region Kammin, Schwerin oder Riga bekannt.
Abstract: While developing the detached bindings in the archives of the Hanseatic City of Wismar a double leaf from a formula book from the beginning of the 14th century comes to light. In addition to documents of a more general nature, the fragment contained a document referring to the diocese of Kammin. Another document contains provisions from 1303, in which Abbot Liborius of Dünamünde confirms that his monastery has no objections to the imminent transfer of the monastery of Stolp(e) from the benedictine to the cistercian observance. With this document preliminary negotiations not known so far to the transfer that took place in 1304 are tangible. Moreover no formula book from the Kammin, Schwerin or Riga region is known until today.
Bei der Erschließung der abgelösten Makulatur im Archiv der Hansestadt Wismar trat u.a. ein Doppelblatt aus einem Formelbuch zutage.[1] Komplette Formelbücher haben sich vergleichsweise selten überliefert. Das hat auch damit zu tun, dass ihr Inhalt zeitlich und räumlich stark fokussiert sein konnte.[2] Sammlungen von Formelbüchern waren bereits in der Mitte des 19. Jahrhunderts publiziert worden.[3] Gleichwohl vermochte ebenso die jüngere Forschung aus Formelbüchern immer wieder bislang unbekannte Urkunden rekonstruieren.[4] Auch aus der Ostseeregion sind derartige „Materialsammlungen“ bekannt, beispielsweise aus der Danziger Marienbibliothek (Ms. Mar. F 244) oder, erst jüngst ediert, das sogenannte Formelbuch aus
Uppsala.[5] Aus der im vorliegenden Fragment zur Sprache kommenden Region ist bislang kein Formelbuch bekannt.
Das Doppelblatt besteht aus Pergament. Wie bei Makulatur häufig vorkommend, sind die beiden Außenseiten abgegriffen und geringfügig verschmutzt, was einen unerheblichen Textverlust zur Folge hat. Der Text ist einspaltig in jeweils 35 Zeilen je Seite geschrieben. Der Schriftraum umfasst 210 x 130 mm.[6] Das Doppelblatt weist wenige Rubrizierungen auf, lediglich die Überschriften sowie die Gliederungsvermerke wurden in roter Tinte ausgeführt. Ähnlich zurückhaltend sind die Initialen gestaltet, es handelt sich um ein- bis zweizeilige rote Lombarden. Gelegentlich kommen auch schwarz-rote Cadellen vor.
Die Schrift des Fragments besteht in einer späten gotischen Minuskel, die bereits kursive Züge aufweist und damit in Richtung Textualis tendiert. Einzelne Buchstaben belegen diese Tendenz nachdrücklich. So kommen i-Striche häufig vor. Der Buchstabe d ist rund ausgeführt, sein Oberschaft weist, wie auch bei h oder b, oft eine Schleifenbildung auf. An den Wortenden befindet sich kein Schaft-s mehr, sondern ausschließlich ein Brezel-s. Die Unterbögen des g sind verkürzt, während die Bögen des h unter die Zeile verlängert werden. Der Schaft des r steht immer auf der Zeile und zieht nicht unter. Der Buchstabe a hingegen bleibt einstöckig. Auffallend sind außerdem die vielen Wortabkürzungen, was bei dieser Quellengattung aber häufig vorkommt. Unter Einbeziehung der paläographischen Eigenheiten sowie inhaltlicher Angaben muss das Formelbuch-Fragment in das erste Viertel des 14. Jahrhunderts datiert werden.
Eine Angabe zum Trägerband des Doppelblatts befindet sich auf dem oberen Rand von Recto-Seite 1. Die Angabe Presens Registrum Spectat ad diuum Jacobum, de Anno 1533 Thomae Apostoli biß Anno 1535 Dionisyi (Abb. 1) weist auf einen Band der Kirchenrechnungen des Leprosen-Spitals St. Jakob hin,[7] von dem sich weitere Makulatur im Wismarer Bestand befindet.[8]
Das linke Blatt enthält Urkundenvorlagen allgemeinerer Natur. Das Fragment setzt in einer Urkunde ein, die als Vorlage über die Vergabe eines Kanonikats und einer freien Präbende für eine Vikarie durch den Bischof von Schwerin dienen sollte. Damit ist zumindest ein erster Bezug in das Bistum Schwerin gewährleistet, auch wenn Wismar kirchenrechtlich zum Bistum Ratzeburg und nicht zum Bistum Schwerin gehörte. Eine Datierung dieser Vorlage, wie es andere Formelbücher durchaus durchführen, erfolgt nicht, ebenso wenig wie die Angabe von Namen. Dies ändert sich (geringfügig) in der zweiten Urkunde auf Blatt 1, hier werden ohne Jahres- oder Ortsangabe als Aussteller die Schiedsrichter Albertus, Jacobus et Johannes in einem Schiedsspruch über die Vergabe einer Präbende genannt. Dennoch ist diese Namensnennung nicht konkret genug, um weitere Zuordnungen vornehmen zu können.
Auf Blatt 2 erscheinen dann dezidiertere Angaben. Die dort genannte erste Urkunde beginnt mit den Worten Radolfus dei gratia etc. Da eine Fortsetzung der Intitulatio fehlt, kann an dieser Stelle keine genauere Zuweisung des Radulfus als kirchlicher Würdenträger vorgenommen werden. Auch der in der folgenden Inscriptio genannte Empfänger der Urkunde, ein Magister Lo. secularis clericus noster, bleibt schemenhaft. Die dem Empfänger nachgesetzte Bezeichnung Camine kann eventuell als Caminensis aufgelöst werden (Abb. 2).
Es könnte sich also um einen Vorgang im Bistum beziehungsweise der Diözese Kammin handeln. Die ebenfalls vorkommenden Angaben confrater sowie in nostro monasterio deuten darauf hin, dass es sich bei Radulfus um den Abt des nicht bekannten Klosters im Bistum Kammin handeln dürfte. Weiter erfahren wir, dass das Kloster Besitzungen in villa C. besitzt, vielleicht in der Stadt Kammin selber. Noch ein weiteres Indiz taucht in dieser Urkunde auf. Die Klosterkirche weist einen Altar des Erzengels Michael auf. Für diesen Altar nimmt Magister Lo. eine Stiftung vor. Die Urkunde ist nicht datiert.
Eine weitere Urkunde, die dieser eben genannten folgt, gibt deutlich mehr Hinweise. Abt Lo. des Klosters Dünamünde (Abb. 3) gibt bekannt,
dass sein Kloster keine Einwände gegen den bevorstehenden Übergang des Klosters Stolpe, welches in einem Vasallenverhältnis zum Herzog von Stettin steht, von den Benediktinern zu den Zisterziensern hat. Das Datum lautet auf Freitag (feria sexta) im Jahr 1303 (Abb. 4).
Hier ist also ein sehr konkreter Inhalt genannt, der sich in einen historischen Kontext einordnen lässt. Das Kloster Stolp(e) wurde am 3. Mai 1153 durch Herzog Ratibor I. von Pommern und Bischof Adalbert von Pommern gegründet.[9] Es ist das älteste Kloster Pommerns und wurde mit Benediktinern der Hirsauer Observanz besiedelt.[10] Ende des 13. Jahrhunderts hatte das Kloster Stolpe erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten. Eine gewisse Verbesserung sollte hier eventuell der am 9. Oktober 1301 geschlossene Bruderschaftsvertrag mit den Benediktinern in Cismar bringen,[11] in dem u.a. festgeschrieben wurde, dass Cismar alle zwei Jahr das Kloster Stolpe visitieren solle. Offensichtlich bewirkte der Vertrag nicht die erstrebte Reformierung und Besserstellung von Stolpe. Nur drei Jahre später, 1304, wird es als Zisterzienserkloster neu gegründet.[12] Diesen Übergang hatte Abt Dithmar von Stolpe 1304 in die Wege geleitet.
Am 21. Oktober 1304 überträgt das Kloster bei seinem Übergang an die Zisterzienser (nostrum ordinem in Ciserciensem ordinem immutare volentes) das Patronatsrecht der Kirche in Ziethen an das Kamminer Domkapitel.[13] Zehn Tage später, am 31. Oktober 1304, nimmt Herzog Otto I. von Pommern-Stettin das neu ergründete Zisterzienser-Kloster Stolpe in seinen Schutz und bestätigt ihm alle Privilegien und Schenkungen.[14]
Wie im zisterziensischen Filiationssystem üblich, bestimmte das Generalkapitel in Cîteaux ein Mutterkloster für die neu in den Orden inkorporierte Abtei Stolpe. Dafür wählte man das an der Saale gelegene Kloster Porta, wie aus einem Schreiben der Äbte Heinrich von Cîteaux, Willorinus von Morimond, Arnold von Altenkamp, Hermann von Walkenried und Dietrich von Pforta aus dem Jahr 1305 an den Kamminer Bischof Heinrich hervorgeht.[15] In den Statuten des Generalkapitels der Zisterzienser erscheint diese Festlegung im selben Jahr mit dem Zusatz, dass die Klöster Dünamünde und das bei Dorpat gelegene Falkenau als Filiationen von Stolpe zu verstehen seien.[16]
Das Zisterzienserkloster Dünamünde in der Diözese Riga wurde als Missionskloster für Livland und Estland um 1205 gegründet.[17] Auch hier war die zweite Hälfte des 13. Jahrhunderts durch eine Reihe von Problemen charakterisiert: zwei Brände 1263 und 1274 sowie die Zerstörung des Klosters durch die Litauer 1298. Im Anschluss übermittelte der letzte Abt des Klosters, Liborius, im Herbst 1303 dem Generalkapitel in Cîteaux den Plan, das Kloster zu verkaufen.[18] Mit den beiden Urkunden vom 26. Mai 1305 erwarb der Deutsche Orden das Kloster Dünamünde, was das Generalkapitel aber erst im Jahr 1313 bestätigte.[19]
Damit scheint zwar die Einordnung der Urkunde im Formelbuch in die großen historischen Zusammenhänge so weit klar, im Detail aber bleiben zwei unbeantwortete Fragen. Dass Abbas Lo. in Abt Liborius aufgelöst und übersetzt werden kann, darf als sicher gelten. Auch dass das Kloster Stolpe der weltlichen Jurisdiktion des Herzogs von Pommern-Stettin unterstellt war, steht außer Frage. Fraglich bleiben aber folgende Angaben: zunächst 1.) das Jahr 1303, das ein Jahr vor dem Termin liegt, in dem Abt Dithmar von Stolpe den Übergang von den Benediktinern zu den Zisterziensern in die Wege leitete. Und dann 2.) die Frage, warum die Zisterzienser in Dünamünde, die im Jahr 1303 noch gar keine Beziehungen zu den zukünftigen Zisterziensern in Stolpe besessen hatten, genau diesen Übergang gutheißen sollten.
Eine mögliche Antwort steht eventuell mit dem Fehlen vieler Schriftquellen sowohl für Stolpe als auch für Dünamünde in Verbindung.[20] Wäre es nicht zumindest hypothetisch denkbar, dass Verhandlungen über dem Observanzwechsel von Stolpe in Verbindung mit zu knüpfenden Filiationen bereits vor den bekannten Textzeugnissen aus den Jahren 1304/05 getätigt wurden? Darüber gäbe dann diese Urkundenabschrift ein beredtes Zeugnis ab.
Noch eine weitere, umfangreiche Urkundenabschrift unter der Überschrift alia forma utilis findet sich auf diesem zweiten Blatt des Formelbuchs. Der Beginn lautet: Johannes dei gratia sancte M ecclesie [interlinear] archiepiscopus conseruator fratrum Minorum […] (Abb. 5).
An mittelalterlichen Erzbistümern, welche mit dem Buchstaben „M“ beginnen, kommen nur Mainz und Magdeburg in Frage. Ausgehend von der Schrift und der Datierung der vorhergehenden Urkunde zeigt sich jedoch recht schnell, dass es im fraglichen Zeitraum keinen Erzbischof mit Namen Johannes in Mainz oder Magdeburg gegeben hatte. Selbst wenn ein Schreibfehler angenommen werden könnte, bei dem ein Bischof zu einem Erzbischof erhöht wurde, findet sich in den naheliegenden Bistümern Kammin, Schwerin oder Ratzeburg kein Namensträger Johann/es, abgesehen davon, dass keines dieser Bistümer mit dem Buchstaben M beginnt. In dem hier in Frage kommenden Gebiet gab es indessen zumindest einen Prätendenten als Erzbischof. Das Erzbistum Riga wurde dem dänischen Adligen Johann/Jens Grand von Papst Bonifaz VIII. angeboten, er schlug das Angebot jedoch aus.[21] Gleichwohl taucht er von 1302–1304, also genau zur Ausstellungszeit der vorherigen Urkunde, in den Listen der Erzbischöfe von Riga auf.
Auffallend ist in der Urkunde weiterhin der Zusatz conseruator fratrum Minorum. Ein solcher Titel ist eigenständig nicht überliefert, jedoch wird beispielsweise der Kölner Erzbischof im Jahr 1315 in verändertem textlichen Zusammenhang als solcher (conservator privilegiorum fratrum ordinis fratrum Minorum provincie Coloniensis) bezeichnet.[22] In diesem Kontext, als Schützer der Ordensprivilegien, sind die Erzbischöfe von Mainz für die oberdeutsche Provinz mehrmals aufgeführt, so Peter von Aspelt im Jahr 1314 oder der Bamberger Bischof Wülfing von Stubenberg im Jahr 1314.[23] Diese Liste ließe sich leicht erweitern.[24] Auch hier ist die Angabe conseruator fratrum Minorum nicht als ein Spezifikum zu werten. Die zu schlichtenden Streitigkeiten zwischen dem Guardian und dem Minoritenkonvent in G (Gardianus et conuentus fratrum minorum in g) sowie dem Abt R von S und dem Magister Hippolith von C (R abbatj de S et magistro Ippolito de C) geben keine weiteren Aufschlüsse. Selbst eine potentielle Verortung dyocesis Cant bleibt unklar.[25]
Zusammengefasst lässt sich also folgendes festhalten. Während das erste Blatt Formulare und Urkundenvorlagen über die Vergabe von Präbenden und dem Zehnt überliefert, sind im zweiten Blatt inhaltlich konkretere Urkundenvorlagen aufgeführt. Freilich sind diese in zwei Fällen nur wenig exakt, was für ein Formelbuch gleichwohl als Normalfall angesprochen werden darf, denn dort werden Vorlagen in grundlegender Form aufgeführt, die von dem Benutzer dann entsprechend seinen Wünschen angepasst werden können.
Lediglich eine Urkundenvorlage bietet neben einer Datierung so genaue inhaltliche Angaben, dass ein spezifischer Zusammenhang rekonstruiert werden kann, auch wenn einige Fragen offenbleiben. Es zeigt sich an diesem Fragment die typische Anlage eines Formelbuchs mit standardisierten, verallgemeinernden Vorgaben, die vom Schreiber individuell geändert werden können. Andererseits ist in diesem Formelbuch ein sehr konkretes Beispiel einer Urkunde vorhanden, die als Vorlage für andere Urkunden nicht in Frage kommt, da sie auf einen zu dezidierten Inhalt verweist.
Alle Links wurden am 16. November 2021 geprüft.
[1] Vgl. Anette Löffler, Katalog der mittelalterlichen Makulatur im Archiv der Hansestadt Wismar. Teil I: Die abgelösten Fragmente, Wismar [2022], Nr. 251.
[2] Vgl. Les formulaires. Compilation et circulation des modèles d’actes dans l’Europe médiévale et moderne. XIIIe congrès de la Commission internationale de diplomatique (Paris, 3-4 septembre 2012), organisé par L’Ecole nationale des chartes et l’École pratique des hautes érudes, avec le concoirs du GDR 3177 „Diplomatique“ (Cnrs) et des Archives nationales, abrufbar unter http://elec.enc.sorbonne.fr/cid2012.
[3] Vgl. Franz Palacky, Über Formelbücher, zunächst in Bezug auf böhmische Geschichte, Prag 1847, Digitalisat unter URN: urn:nbn:de:bvb:12-bsb10000321-1; Ludwig von Rockinger, Ueber Formelbücher vom dreizehnten bis zum sechzehnten Jahrhundert als reichsgeschichtliche Quellen, Habilitationsschrift München 1855, Digitalisat unter URN: urn:nbn:de:bvb:12-bsb10801179-7.
[4] Vgl. Peter-Johannes Schuler, Unbekannte Basler Urkunden aus Formelbüchern, in: Basler Zeitschrift für Geschichte und Altertumskunde 97 (1998), S. 65–75; Michael Oberweis, Eine neu entdeckte Formelsammlung aus dem Zisterzienserinnenkloster Kampd (Hunsrück), in: Archiv für mittelrheinische Kirchengeschichte 66 (2014), S. 303–342.
[5] Vgl. Klaus Conrad, Unbekannte Quellen zum zweiten Krieg der Hanse mit König Waldemar IV. von Dänemark aus einem Formelbuch der Danziger Marienbibliothek, in: Preußenland 35 (1997), S. 7–18. Weiterhin “Formelbuch aus Uppsala“. Das spätmittelalterliche Formelbuch der preussischen Bistümer, hrsg. von Radoslaw Biskup (Wissenschaftliche Gesellschaft zu Thorn, Fontes 109), Thorn 2016, mit einer Zusammenfassung der Forschungsgeschichte, S. XLI–XLIV.
[6] Die Außenmaße je Seite betragen 295 x 215 mm.
[7] Vgl. Löffler, Katalog (wie Anm. 1). Steffen Langusch, Zur Geschichte des Leprahospitals St. Jakob bei Wismar, in: Wismarer Beiträge 11 (1995), S. 27–33.
[8] Vgl. Löffler, Katalog (wie Anm. 1), Nr. 64; Nr. 74; Nr. 77; Nr. 121; Nr. 195.
[9] Vgl. Pommersches Urkundenbuch, Bd. I, Abt. 1: 786–1253. Regesten, Berichtigungen und Ergänzungen zum Codex Pomeraniae diplomaticus von Hasselbach und Kosegarten, bearb. und hrsg. von Robert Klempin, Stettin 1868, Nr. 43, S. 21f, Digitalisat via URN: urn:nbn:de:bvb:12-bsb10983550-9; Friedrich Schulz, Die Gründung des Klosters Stolp an der Peene, in: Baltische Studien 31 (1881), S. 1–70, Digitalisat: https://www.digitale-bibliothek-mv.de/viewer/image/PPN559838239_AF_31/13/.
[10] Zu Stolpe vgl. Martin Schoebel, Stolpe an der Peene, in: Die Mönchsklöster der Benediktiner in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen, hrsg. von Monika Lücke und Christof Römer (Germania Benedictina 10, 2), St. Ottilien 2012, S. 1421–1440; Thomas Rasting, Art. „Stolpe“, in: Mecklenburgisches Klosterbuch. Handbuch der Klöster, Stifte, Kommenden und Prioreien (10./11.–16. Jahrhundert), hrsg. von Wolfgang Huschner [u.a.], Rostock 2016, S. 1307. Das Klosterbuch für Pommern wird seit Oktober 2020 am Historischen Seminar an der Universität Kiel (Prof. Dr. Oliver Auge) erstellt.
[11] Vgl. Pommersches Urkundenbuch, Bd. IV,1: 1301–1306, bearb. von Georg Winter (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Pommern 2), Stettin 1902, Nr. 2002, S. 23f. Digitalisat des Bandes: https://fbc.pionier.net.pl/id/oai:kpbc.umk.pl:23562.
[12] Vgl. Rasting, Stolpe (wie Anm. 10), S. 1307.
[13] Pommersches Urkundenbuch, Bd. IV,1 (wie Anm. 11), Nr. 2187, S. 158f. Die dort gemachten Angaben stammen aus der Kamminer Matrikel aus dem Jahr 1524, die sich im Staatsarchiv Stettin befunden hatte. Inzwischen wird die Matrikel im Landesarchiv Greifswald aufbewahrt, vgl. Landesarchiv Greifswald, Mscr. I 8/1, pars 1, fol. 183v und I 8a, fol. 201. Siehe auch Radosław Pawlik, Kapituła katedralna w Kamieniu Pomorskim na przełomie epok (1498-1549), Stettin 2019. 128 Stolper Urkunden (1176–1533) aus dem Staatsarchiv Stettin befinden sich heute ebenfalls im Landesarchiv Greifswald, vgl. Gottfried Ostermax, Art. „Stolpe“, in: Repertorium der Zisterzen in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Eine Dokumentation aus Anlaß des Jubiläums 900 Jahre Abtei Cîteaux, hrsg. von Gerhard Schlegel, Langwaden 1998, S. 468–472, hier S. 471.
[14] Vgl. Pommersches Urkundenbuch, Bd. IV,1 (wie Anm. 11), Nr. 2188, S. 159f. Original im Staatsarchiv Stettin, Kl. Stolp Nr. 31.
[15] Vgl. Pommersches Urkundenbuch, Bd. IV,1 (wie Anm. 11), Nr. 2249, S. 201; Schoebel, Stolpe (wie Anm. 10), S. 1428–1429; Jördis Körner, Die Klosteranlage von St. Marien zu Schulpforte (Pforta) und ihre Filiationen in Mittelosteuropa (Hallesche Beiträge zur Kunstgeschichte 13), Halle 2017, S. 198 und 357; Ambrosius Schneider, Lexikale Übersicht über die Männerklöster, in: Die Cistercienser. Geschichte. Geist. Kunst, hrsg. von dems. [u.a.], Köln 31986, S. 601.
[16] Vgl. Joseph-Marie Canivez, Statuta capitulorum generalium ordinis Cisterciensis 1116–1786 (Bibliothèque de la Revue d’histoire ecclésiastique 11), Bd. 3: 1262–1400, Louvain 1935, S. 314, Nr. 10.
[17] Vgl. Lore Poelchau, Das Zisterzienserkloster Dünamünde, in: Benediktiner, Zisterzienser, hrsg. von Christof Römer [u.a.] (Studien zur Geschichte, Kunst und Kultur der Zisterzienser 7), Berlin 1999, S. 172–183, hier S. 175.
[18] Vgl. Canivez, Statuta (wie Anm. 16), S. 310, Nr. 7.
[19] Vgl. Liv-, Est- und Kurländisches Urkundenbuch nebst Regesten, hrsg. von Friedrich Georg von Bunge, Abt. I, Bd. 2: 1301–1367, Reval 1855, Nr. 707, S. 8f., Digitalisat des Bandes unter URN: urn:nbn:de:bvb:12-bsb10691391-9; Lore Poelchau, Das Zisterzienserkloster Dünamünde bei Riga (1205–1305), in: Studien und Mitteilungen zur Geschichte des Benediktinerordens und seiner Zweige 115 (2004), S. 65–200, hier S. 185–190, hier bes. S. 187–189; Canivez, Statuta (wie Anm. 16), S. 327, Nr. 3.
[20] Zu den Schriftquellen von Stolpe vgl. Schoebel, Stolpe (wie Anm. 10), S. 1439. Zu Dünamünde Poelchau, Riga (wie Anm. 19), S. 191–193.
[21] Vgl. Günther Möhlmann, Johann I., in: NDB 10, Berlin 1974, S. 479f, hier S. 479, Online-Version: https://www.deutsche-biographie.de/pnd121669203.html; Thomas Rijs, Art. „Johannes Grand“, in: LexMA 5, München 1991, Sp. 552; Gottfried Lintzer, Studien zur Geschichte Johann Grands, Erzbischof von Bremen (1310–1327), Hamburg 1933; Christoph Dette, Art. „Johannes I. Grand (Fursat)“, in: Lebensläufe zwischen Elbe und Weser: Ein biographisches Lexikon, hrsg. von Brage Bei der Wieden und Jan Lokers (Schriftenreihe des Landschaftsverbandes der ehemaligen Herzogtümer Bremen und Verden 16), Stade 2002, S. 171–175.
[22] Ralf Michael Nickel, Zwischen Stadt, Territorium und Kirche: Franziskus’ Söhne in Westfalen bis zum Beginn des Dreißigjährigen Krieges, phil. Diss. Bochum 2007, S. 24. Online-Version via URN: urn:nbn:de:hbz:294-20038.
[23] Vgl. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 186, U 28 (1314 Feb. 14) und U 35 (1317 Aug. 4).
[24] Vgl. auch Brigitte Degler-Spengler, Die Geschichte des Beginenwesens in Basel, in: Basler Zeitschrift für Geschichte und Altertumskunde 69 (1969), S. 5–85, hier S. 26.
[25] Eine paläographische Auflösung in Cantuariensis ist zwar ohne weiteres möglich, trägt aber nicht zur Lösung bei.
(PDF/A-Version)
Empfohlene Zitierweise / Suggested Citation: Anette Löffler, Ein neu aufgefundenes Fragment eines Formelbuchs aus dem südlichen Ostseeraum. Bernhart Jähnig zum 80. Geburtstag gewidmet, in: Mittelalter. Interdisziplinäre Forschung und Rezeptionsgeschichte 4 (2021), S. 158–166, DOI: 10.26012/mittelalter-27133.
Dieser Artikel wurde redaktionell betreut von Björn Gebert und Jakob Mandel.
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Anette Löffler (19. November 2021). Ein neu aufgefundenes Fragment eines Formelbuchs aus dem südlichen Ostseeraum. Mittelalter. Abgerufen am 11. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/rh9q
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