Philosophische Quästionen der Universität Heidelberg als Makulatur im Archiv der Hansestadt Wismar

Zusammenfassung: Bei der Erschließung der Makulatur im Archiv der Hansestadt Wismar traten auch fragmentarisch erhaltene mittelalterliche Handschriften zutage. Dazu zählt ein Fragment, das einen bislang nicht überlieferten Text einer professoralen Mitschrift von philosophischen Quästionen und Determinationen zur Erlangung von Baccalariaten an der Universität Heidelberg überliefert. Derartige Texte sind aus dem deutschsprachigen Raum bislang nicht bekannt. Zusätzliche Bedeutung kommt diesem Fragment aufgrund seiner Datierung kurz nach der Gründungsphase der Heidelberger Universität zu.

 

Abstract: While developing the detached bindings in the archives of the Hanseatic city of Wismar some fragmentary preserved medieval manuscripts also came to light. These include a fragment that contains a previously unknown text of a professorial transcript of philosophical quaestiones and determinations for the attainment of baccalariates at the University of Heidelberg. Such texts are not yet known from the german-speaking countries. This fragment is of additional importance due to its dating shortly after the founding phase of Heidelberg University.

 

Im Archiv der Hansestadt Wismar befindet sich wie in vielen städtischen Archiven eine nicht unerhebliche Menge an mittelalterlicher Makulatur, die diversen Rechnungsbänden städtischen und kirchlichen Ursprungs oder anderen Archivalien als Kopert oder Ähnliches diente. Der größere Teil dieser Handschriftenreste ist abgelöst, ein kleinerer Teil befindet sich noch in situ.[1] Neben diesen dezidiert als Bucheinbände verwendeten Texten fanden sich in den Wismarer Archivbeständen jedoch auch noch sehr fragmentarische Teile ehemaliger mittelalterlicher Codices, welche nicht (oder nur bedingt) als Makulatur anzusprechen sind. Ihr Fragmentcharakter besteht vielmehr darin, dass sie als ein Teil der ursprünglichen Handschrift vorliegen.

Bei den bisherigen Erschließungsmaßnahmen im Wismarer Archiv wurden auch diese Fragmente mitberücksichtigt. Als derartige Fragmente können folgende Texte bezeichnet werden: Fragment Nr. 265, zwei Doppelblätter aus einer Handschrift aus dem 3. Drittel des 14. Jahr-hunderts, aus der mit Doppelblatt 1 Teile des Liber de causis und der Beginn von De spiritu et anima des Kirchenvaters Augustinus sowie mit Doppelblatt 2 die Fortsetzung von De spiritu et anima sowie ein Ausschnitt aus der Summa de anima des Johannes de Rupella vorliegen.[2] Ein weiterer Handschriftenteil (Fragment Nr. 266) im Umfang von einem Quaternio beinhaltet das komplette Speculum manuale sacerdotum des Hermann von Schildesche mit der Datierung 1397.[3]

Ein drittes Fragment fällt ebenfalls in diese Kategorie, ein bislang nicht überlieferter Text einer professoralen Mitschrift von philosophischen Quästionen und Determinationen zur Erlangung von Baccalariaten an der Universität Heidelberg.[4] Zunächst zur Kodikologie dieses Fragments.

Es handelt sich um einen Quaternio, dessen Textweiterführung nicht mehr vorhanden ist. Das einspaltig beschriebene Papier ist fleckig und an den Rändern geringfügig ausgerissen.

Abb. 1: Wasserzeichen A mit einem Eselskopf. (Bild: Archiv der Hansestadt Wismar, Lizenz: CC BY 4.0 International, https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/).

Zwei in den Fälzen liegende Wasserzeichen sind vorhanden und lassen sich bestimmen. Das Wasserzeichen A in Doppelblatt 2 kann als Kopf eines Esels mit einkonturiger Stange und Rad bezeichnet werden (Abb. 1).

Nachweise für ein derartiges Wasserzeichens sind nur wenige belegt, die alle aus dem Zeitraum 1394–1400 stammen. Dem hier vorliegenden am nächsten kommt ein Wasserzeichen für das Jahr 1398 aus Braunschweig.[5] Ebenfalls ähnlich ist ein nicht datiertes Wasserzeichen aus Zweibrücken.[6]

Ein weiteres Wasserzeichen B weist Doppelblatt 3 auf. Hier handelt es sich um einen Ochsenkopf mit einkonturiger Stange und sechsstrahligem Stern sowie Augen und Nase. Dieses in seiner Grundform sehr häufig überlieferte Wasserzeichen kommt in der hier vorhandenen Ausprägung im Jahr 1398 in Heidelberg selber vor.[7]

Die Anlage der Seiten erfolgte prinzipiell nach einem geordneten Schema. Die Außenmaße der Blätter betragen 210 x 150 mm. Die Anlage des Schriftraums ist mit ca. 170–195 x 100–120 mm insofern variabel, als dass die Seiten nicht immer gleichmäßig vollständig beschrieben sind. Dies zeigt sich auch an der Zeilenzahl. Die maximale Zeilenzahl pro Seite von 45 Zeilen ist nur auf fol. 2r vorhanden, während beispielsweise fol. 5r lediglich 15 Zeilen aufweist.[8]

In der oberen Ecke der Recto-Seiten befindet sich eine moderne Bleistift-Foliierung 1–8. Diese Foliierung ist allerdings fehlerhaft, denn das 2. Doppelblatt wurde bei der Anbringung der Foliierung vor Blatt 8 eingelegt und nicht in den Doppelblattverbund integriert. Wenn dieses Doppelblatt an seinen inhaltlich richtigen Platz gelegt wird, ergibt sich eine Reihenfolge der Blätter mit folgender heutiger Foliierung: 1, 6, 2, 3, 4, 5, 7, 8. Für die Doppelblätter wiederum ergeben sich folgende Foliierungen: Doppelblatt 1 (= das äußere) fol. 1 und 8; Doppelblatt 2 fol. 6 und 7; Doppelblatt 3 fol. 2 und 5; Doppelblatt 4 (= das innere) fol. 3 und 4.

Der gesamte Text ist in einer kleinen gotischen Kursive von einem einzigen Schreiber angefertigt worden. Obwohl die Schrift auf fol. 8v insgesamt einen ‚runderen‘ Eindruck vermittelt, dürfte derselbe Schreiber wie beim vorherigen Text als Urheber gelten. Der leicht veränderte Eindruck kommt sehr wahrscheinlich durch die größere Muße, in der das auf fol. 8v stehende Anschreiben gegenüber den Prüfungsmitschriften entstanden war, zustande.[9]

Die gotische Kursive, auch als Notula bezeichnet,[10] ist gekennzeichnet durch Schlingenbildungen an den Oberlängen von b, d, k und l, die eine Verbindung mit den nachfolgenden Buchstaben gestatten und im Fragment vollständig durchgeführt worden sind. Die Buchstaben mit kurzem Schaft wie m, n, u und i wandeln sich in eine fortlaufende Zackenlinie und sind oft kaum zu unterscheiden. Die Kleinbuchstaben erhalten nun keine Ansatz- und Abschlussstriche mehr, sondern werden direkt miteinander verbunden. Die kursiven Formen von c, e und t (mit Querbalken rechts vom Schaft) sind schwer zu unterscheiden. A wird an Stelle der zweistöckigen Form lieber mit hochgezogenem Bogen ausgeführt, wobei im Fragment der Bogen sehr klein bleibt. Der Buchstabe r findet sich hier fast ausschließlich in der gespaltenen Form, weist jedoch Varianten der runden Type auf. Das runde s, das früher zwei offene Bögen hatte, schließt nun einen oder beide Bögen und erhält das Aussehen der Zahl 8. Das z wird überwiegend mit Unterlänge geschrieben.

Aufgrund der eben aufgeführten Schriftausprägungen, der Wasserzeichen sowie der genannten Prüflinge ist der Text in das ausgehende 14. Jahrhundert zu datieren.

Die Anlage des Textes folgt einem mehr oder weniger festen Schema. Eine meist in die Zeilenmitte gesetzte Überschrift nennt die Namen der Prüflinge, so beispielsweise auf fol. 2v pro Henrico Cunonis, pro Dytmaro, pro Zwungel. Lediglich zu Beginn von fol. 1r erscheint der Titel Questiones pro baccalariis prima pro Aristotele, was zugleich bedeutet, dass wir es mit dem Beginn der ehemaligen Handschrift beziehungsweise des Konvoluts zu tun haben. Nach einer einleitenden Frage, die immer mit Utrum eingeleitet wird, werden häufig durch durchnummerierte Punkte weitere Quästionen sowie teilweise auch die (verkürzten) Antworten der Prüflinge notiert. Es kommt indessen auch eine Fortsetzung der Quästionen vor, die dann durch die Benutzung von Begriffen wie Item arguitur oder Ähnlichem gekennzeichnet sind.[11] Optisch erfolgte diese Unterteilung durch schwarze Paragraphzeichen am Zeilenbeginn.

Auf fol. 7v wurden zunächst die falschen Prüflinge vermerkt, die Namen Andreas und Erhard von Ettlingen wurden durchgestrichen und mit Johanne de Asschaffenburg ersetzt (Abb. 2). Auf dem unteren Rand von fol. 8r enden diese Prüfungsmitschriften.

Abb. 2: Fehlerhafte Vermerkung der Prüflinge. (Bild: Archiv der Hansestadt Wismar, Lizenz: CC BY 4.0 International, https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/).

Derartige zeitgenössische Mitschriebe beziehungsweise Notizen über Prüfungen, die zu akademischen Graden führten, waren wie bereits erwähnt im deutschsprachigen Raum bislang nicht bekannt. Meist vernichtete man solche Unterlagen, wenn der Prüfling bestanden hatte oder wenn Fragen und Prüfungsergebnisse in offizielle Akten der Universität Eingang gefunden hatten. Dieses offizielle Schrifttum findet sich z.B. für die Universität Leipzig in Handschriften, die sich im Besitz von Universitätsangehörigen befunden hatten.[12] Der nachmalige Dekan (1473/74) und Rektor (1474/75) Johannes Kleine aus dem preußischen Löbau vermachte dem Kleinen Fürstenkolleg mehrere Codices mit entsprechenden, umfangreichen Abschriften.[13]

Die meisten Quästionen sind vergleichsweise kurz. Nur selten werden konkrete Zusammenhänge mit einem Autor und seinem Werk deutlich. Auf fol. 2v finden sich beispielsweise die Notizen für den Prüfling Dytmarus (Abb. 3). Die einleitende Frage für ihn lautet: Utrum fulmina fiant per potentias demonum uel aliarum potentiarum naturalium. In nur geringer textlicher Abwandlung (Utrum fulmina fiant per potentias daemonum vel per naturas inanimatas) findet sich diese Frage in Buch 3 der Quästionen des Johannes Buridanus († kurz nach 1358) zu den vier Büchern De meteorologica des Aristoteles.[14] Bereits in der dritten Textzeile, nach der ausformulierten Quästio, wird von dem Protokollanten (oder dem Prüfling) auf die Herkunft dieser Quästio sowie der weiteren Quästionen mit den Worten Item Buridanus narrat verwiesen. Die Quästionen des Buridanus haben sich in einigen Handschriften überliefert. Ein Abgleich des Textes in der Handschrift Ms. lat. 14723 der Bibliothèque nationale de France in Paris, ein Codex, der aus der Bibliothek des Augustiner-Chorherrenstifts Saint-Victor stammt,[15] ergab eine sehr weitgehende Übereinstimmung der Quästionen.[16]

Abb. 3: Der Prüfling Dytmarus wurde zu den Quästionen des Johannes Buridanus befragt. (Bild: Archiv der Hansestadt Wismar, Lizenz: CC BY 4.0 International, https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/).

Die letzte Seite, fol. 8v, beginnt mit einem Konzept-Schreiben des prüfenden Professors (magistri mei, meos magistros und Ähnliches) an die Professoren und Magister der Universität. Dass es sich um ein Konzept handelt, ist an den häufigen Durchstreichungen sowie den interlinearen und marginalen Hinzufügungen und Korrekturen ersichtlich. Am Seitenende bricht der Text ab, was zugleich bedeutet, dass ursprünglich noch mindestens ein weiteres Blatt oder eine weitere Lage (mit anderen Texten) vorhanden war. Dass diese Lage (und weitere Lagen) in eine Handschrift respektive ein Konvolut gebunden gewesen war, ergibt sich aus den Bindungslöchern der Doppelblätter. Trotz des frühen Zeitpunkts, den die Disputationen in der Geschichte der Universität Heidelberg einnehmen, ist es nicht möglich, den Professor zu benennen, der für die Befragung dieser Studenten verantwortlich ist. Dazu müssten Autographen aller in diesem Zeitraum in Frage kommenden Professoren zur Verfügung stehen, was zum einen selbst angesichts dieses frühen Zeitpunkts eine nicht unerhebliche Anzahl ist, zum anderen existiert von so gut wie keinem dieser Professoren ein Autograph. So sind zwar von Marsilius von Inghen autographe Handschriften überliefert, wie beispielsweise Cod. Pal. lat. 142 der Biblioteca Apostolica Vaticana.[17] In diesem Fall ist zumindest die Schrift nicht mit der der Fragmente identisch.

Am 22. Februar 1939 sichtete P. Ludger Meier OFM einige Fragmente im Wismarer Archiv, darunter auch diese Lage. Aufgrund seiner Anlage und seines groben Inhalts bezeichnete Meier dieses Fragment auf einem dem Fragment beiliegenden Zettel als „philosophische Quaestiones von einer deutschen Universität, wahrscheinlich Leipzig“.

Die Namen der Prüflinge, auf die unten noch genauer eingegangen wird, sind die folgenden: Johannes ad sanctum Jacobum (fol. 1r), Conradus Cunonis (fol. 1v), Nycolaus de Lamsheym (fol. 1v), Henricus Cunonis (fol. 2r), Dytmarus (fol. 2r), Zwungel (fol. 2r), Johannes Rechberger (fol. 2v), Johannes Kalw (fol. 2v), Polonus (fol. 2v), Henricus Glacz (fol. 4r), Mynhardus (fol. 4v), Fridericus Othonis (fol. 5r), Magister Franco (fol. 5v), Magister Johannes Bensheim (fol. 6r), Rutgherus (fol. 7r), Johannes de Asschaffenburg (fol. 7v) und Magister Andreas (fol. 8r).

Johannes ad sanctum Jacobum lässt sich keiner konkreten Person zuordnen, obwohl er durch den Zusatz ad sanctum Jacobum als Mitglied des Heidelberger Zisterzienserkollegs St. Jacob gekennzeichnet ist.[18] Andere der genannten Prüflinge lassen sich in der Heidelberger Matrikel nachweisen. Conradus Cunonis ist 1391 immatrikuliert als Conradus Coyn, der Bruder des in der Matrikel zuvor genannten Henricus Coyn de Mulheym.[19] Bei dem auf fol. 2r als Zwungel bezeichneten Studenten handelt es sich wohl um den 1390 immatrikulierten Petrus Zwengel aus Heidelberg.[20] Ein Johannes Rechberger wird in der Matrikel im Jahr 1395/96 als Johannes Rechberger de Gamundia [Schwäbisch Gmünd] aufgeführt.[21] Ebenfalls im Jahr 1390 war Henricus Glacz als Henricus Glatz de Stockardia [Stuttgart] immatrikuliert.[22] Glatz ist dann zwischen 1390 und 1413 als gräflicher Apotheker in Stuttgart nachweisbar.[23] Zu diesem Zeitrahmen gehört auch Fridericus Othonis, der 1389 als Fridericus de Lapide filius domini Ottonis in Heidelberg immatrikuliert ist.[24] Irrtümlich schrieb der Protokollant auf fol. 7v die Quästionen Erhardus de Ettlingen zu, der tatsächlich als Erhardus de Etlynga 1386/87 immatrikuliert war.[25] Der Protokollant bemerkte seinen Fehler, strich Erhardus durch und ersetzte den Namen durch den ebenfalls falschen Namen Andrea, strich diesen ebenso durch und notierte den „richtigen“ Prüfling Johannes de Asschaffenburg dahinter. Dieser war im Jahr 1400 immatrikuliert 1400 als Johannes de Aschaffenborch.[26]

Ein Student mit Namen Nycolaus de Lamsheym ist in der Matrikel erst im Jahr 1430 zu finden, es dürfte sich um eine andere Person handeln.[27] Bei dem auf fol. 6r genannten Magister Johannes Bensheim könnte es sich um einen 1419 genannten Kleriker aus der Mainzer Diözese handeln.[28]  Ein Dytmarus (fol. 2r), Polonus (fol. 2v), Mynhardus (fol. 4v), Rutgherus (fol. 7r), Magister Andrea (fol. 8r) sind nicht genauer zu identifizieren.

Eine auf fol. 5v genannte Person zieht indessen stärkeres Interesse auf sich (Abb. 4). Ob der hier genannte Magister Franco eventuell der Neffe des Marsilius von Inghen, dem ersten Rektor der Universität Heidelberg, gewesen sein könnte, lässt sich nicht verifizieren. Franco von Inghen war ab ca. 1391 Magister an der Heidelberger Artistenfakultät.[29]

Abb. 4: Ist mit Magister Franco der Neffe von Marsilius von Inghen gemeint? (Bild: Archiv der Hansestadt Wismar, Lizenz: CC BY 4.0 International, https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/).

Eine Beschriftung, die auf die Sekundärverwendung der Lage hinweisen könnte beziehungsweise dürfte, befindet sich in vier Zeilen auf fol. 1r: Kersten libbrecht (?), 10. solidi, in vigilia bartolomei acceptatum anno xxi° sowie Anno 1521. Diese vier Zeilen wurden vergleichsweise sorgfältig in unbeschriebene Stellen des Primärtextes eingetragen. In zwei weiteren Freiräumen des Primärtextes wurde ebenfalls von der Hand der Sekundärbeschriftung eine Eintragung vorgenommen, bei der die sehr stark verwischte Tinte keinen benennbaren und in einen ‚sinnvollen‘ Zusammenhang zu setzenden Text mehr erkennen lässt.[30] Die zweimalige Nennung der Jahreszahl (anno xxi° beziehungsweise Anno 1521) deutet auf eine Beschriftung im nämlichen Jahr.

Der Inhalt dieser Sekundärbeschriftung weist mutmaßlich auf eine am Vorabend zu Bartholomäus (24. August) zu leistende Abgabe oder Ähnliches im Jahr 1521. Eine konkrete Verwendung als Kopert ist indessen durch diese Beschriftung nicht zu belegen, vielmehr scheint es sich um eine eher ‚zufällige‘ Beschriftung zu handeln. Entsprechend kann auch kein Trägerband, für den eine Benutzung als Makulatur postuliert werden könnte, benannt werden. Ebenfalls gegen eine Verwendung als Makulatur spricht das völlige Fehlen von bindungsspezifischen Merkmalen wie Bindungslöchern des Trägerbandes, Knicken oder Leimspuren. Weiterhin kann die Eintragshand der Sekundärbeschriftung nicht einem Schreiber der anderen vorkommenden Kopertbeschriftungen zugewiesen werden. Der sich auf dem unteren Rand von fol. 1r befindliche Stempel mit der Aufschrift Ratsarchiv der Stadt Wismar stammt aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts.

Es bleibt die Frage, wie die Lage nach Wismar gelangt sein könnte. Als Bucheinband kann sie aufgrund der obigen Ausführungen nicht wirklich angesprochen werden, sondern als fragmentarischer Teil eines wie auch immer zusammengesetzten Codex. Dies hat zur Folge, dass die Quästionen im Konvolut nach Wismar gelangt sein dürften. Eine Überführung wäre am ehesten aus dem universitären Umfeld zu erwarten, wiewohl einschlägige Beziehungen zwischen Wismar und Heidelberg im späten Mittelalter nicht bekannt sind. Und im Jahr 1521 dürfte das Konvolut bereits ‚ausgelagert‘ gewesen sein, also zu einem Zeitpunkt, als die Bibliotheken der Wismarer Klöster der Franziskaner oder der Dominikaner beziehungsweise der drei Pfarrkirchen noch Bestand hatten, denn erst 1524/25 wurde die Auflösung der Klöster eingeleitet.[31] Möglicherweise ist also doch das alte Ratsarchiv als Aufbewahrungsort zu vermuten,[32] beweisen lässt sich diese Hypothese freilich nicht.

 

 

Alle angegebenen Links wurden am 9. März 2022 geprüft.

 

[1] Vgl. Anette Löffler, „…von einem gar alten ist nit mehr alß nur noch ein pergamentines blat zur findten…“.[1] Makulatur aus mittelalterlichen Handschriften und Inkunabeln im Stadtarchiv Wismar, in: Wismarer Beiträge 22 (2016), S. 14–31.

[2] Vgl. Anette Löffler, Katalog der mittelalterlichen Makulatur im Archiv der Hansestadt Wismar, Teil I: Die abgelösten Fragmente, Wismar [2022], Nr. 265, S. [526–529], mit weiterer Literatur und Zuordnung.

[3] Vgl. Löffler, Katalog (wie Anm. 2), Nr. 266, S. [530f.], mit weiterer Literatur und Zuordnung.

[4] Vgl. Löffler, Katalog (wie Anm. 2), Nr. 267, S. [532f.]. Dazu Universitätsarchiv Heidelberg, H–IV–101, fol. 17v–21r. Für weiterführende Auskünfte danke ich Prof. Dr. Jürgen Miethke, PD Dr. Benjamin Müsegades (beide Universität Heidelberg), Dr. Maximilian Schuh (Freie Universität Berlin) sowie Florian Schreiber M.A. (Universitätsarchiv Heidelberg).

[5] Vgl. hier Wasserzeichen-Informationssystem (künftig: WZIS) DE1335-PO-85789, https://www.wasserzeichen-online.de/?ref=DE1335-PO-85789.

[6] Vgl. WZIS FR8040-PO-85776, https://www.wasserzeichen-online.de/?ref=FR8040-PO-85776.

[7] Vgl. hier WZIS DE2730-PO-78623, https://www.wasserzeichen-online.de/?ref=DE2730-PO-78623.

[8] Die Zeilenbelegung im Einzelnen: fol. 1r: 36 Zeilen; fol. 1v: 38 Zeilen; fol. 2v: 39 Zeilen; fol. 3r: 26 Zeilen; fol. 3v: 25 Zeilen; fol. 4r: 21 Zeilen; fol. 4v: 23 Zeilen; fol. 5r: 15 Zeilen; fol. 5v: 36 Zeilen; fol. 6r: 39 Zeilen; fol. 6v: 30 Zeilen; fol. 7r: 18 Zeilen; fol. 7v: 29 Zeilen; fol. 8r: 37 Zeilen; fol. 8v: 39 Zeilen.

[9] Die Buchstabenausführungen weisen zumindest keine tiefgreifenden Unterschiede auf.

[10] Zur Kursive vgl. z.B. Thomas Frenz, Gotische Gebrauchshandschriften des 15. Jahrhunderts. Untersuchungen zur Schrift lateinisch-deutscher Glossare am Beispiel des ‚Vocabularius Ex quo‘, in: Codices manuscripti 7 (1981), S. 14–30; Bernhard Bischoff, Paläographie des römischen Altertums und des abendländischen Mittelalters, Berlin 21986; Pavel Spunar, Zum Aufkommen der gotischen Kursive in Mitteleuropa, in: Scriptorium 54,1 (2000), S. 14–19.

[11] Dies beispielsweise auf fol. 1v.

[12] Vgl. Redeakte bei Erwerbung der akademischen Grade an der Universität Leipzig im 15. Jahrhundert aus Handschriften der Leipziger Universitätsbibliothek (Abhandlungen der sächsischen Akademie der Wissenschaften 36,5), hrsg. von Georg Buchwald und Theo Herrle, Leipzig 1921.

[13] Vgl. Karl Boysen, Das älteste Statutenbuch des kleinen Fürstenkollegs, in: Beiträge zur Geschichte der Universität Leipzig im 15. Jahrhundert, hrsg. von Karl Boysen, Leipzig 1909, S. 51f. Zu Kleine und seinem Lebenslauf siehe auch Tom R. Ward, A Central European Repertory in Munich, Bayerische Staatsbibliothek, Clm 14274, in: Early Music History 1 (1981), S. 325–343, hier S. 337f.

[14] Vgl. Edmond Faral, Jean Buridan. Notes sur les manuscrits, les éditions et le contenu de ses ouvrages, in: Archives d’Histoire Doctrinale et Littéraire du Moyen Âge 21 (1946), S. 1–53, hier S. 24.

[15] Vgl. Gilbert Ouy, Les manuscrits de l’abbaye de Saint-Victor. Catalogue établi sur la base du répertoire de Claude de Grandrue (1514) (Bibliotheca Victorina X,1–2), Turnhout 1999, mit der Viktoriner Signatur LLL 14, S. 581.

[16] Vgl. Paris, Biblioqthèque nationale de France, Ms. lat. 14723, fol. 223vb–224ra.

[17] Dazu Dorothea Walz, Die Rezeption der Werke des Marsilius von Inghen in Heidelberg im Spiegel der ältesten Heidelberger Bibliothekskataloge, in: Philosophie und Theologie des ausgehenden Mittelalters. Marsilius von Inghen und das Denken seiner Zeit, hrsg. von Maarten J.F.M. Hoenen und Paul J.J.M. Bakker, Leiden 2000, S. 259–288, hier S. 268f.

[18] Ohne genaue Zuordnung in August Amrhein, Cisterciensermönche an der Universität Heidelberg von 1386–1549, in: Cistercienser-Chronik 18 (1906), S. 33–46 und 71–82. Ebenso Adalrich Arnold, Das Cisterienser-Studienkollegium St. Jacob an der Universität Heidelberg 1387–1523, in: Cistercienser-Chronik 48 (1936), S. 33–44, 69–84 und 106–120.

[19] Vgl. Die Matrikel der Universität Heidelberg von 1386 – 1553, hrsg. von Gustav Toepke, Heidelberg 1884, S. 50.

[20] Vgl. ebd., S. 47.

[21] Ebd.

[22] Ebd., S. 46.

[23] Vgl. Christoph Fuchs, Dives, pauper, nobilis, magister, frater, clericus. Sozialgeschichtliche Untersuchungen über Heidelberger Universitätsbesucher des Spätmittelalters (1386–1450) (Education and society in the Middle Ages and Renaissance 5), Leiden 1995, S. 273.

[24] Toepke, Matrikel (wie Anm. 19), S. 40.

[25] Ebd., S. 13.

[26] Ebd., S. 78.

[27] Vgl. ebd., S. 184; Fuchs, Untersuchungen (wie Anm. 23), S. 379.

[28] Vgl. Toepke, Matrikel (wie Anm. 19), S. 144.

[29] Vgl. Wolfgang Eric Wagner, Universitätsstift und Kollegium in Prag, Wien und Heidelberg. Eine vergleichende Untersuchung spätmittelalterlicher Stiftungen im Spannungsfeld von Herrschaft und Genossenschaft, Berlin 1999, hier S. 255; Dagmar Drüll, Heidelberger Gelehrtenlexikon 1386–1651, hrsg. im Auftrag des Rektors der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Berlin 2002, S. 157.

[30] Zu lesen ist beispielsweise. Vnnder[…] ß ß ß ß ß ß ß.

[31] Vgl. Ingo Ulpts, Die Bettelorden in Mecklenburg. Ein Beitrag zur Geschichte der Franziskaner, Klarissen, Dominikaner und Augustiner-Eremiten im Mittelalter (Saxonia Franciscana 6), Werl 1995, S. 346–353.

[32] Vgl. Handbuch der historischen Buchbestände in Deutschland, hrsg. von Bernhard Fabian, Bd. 16: Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, hrsg. von Friedhilde Krause, bearb. von Gerhard Heitz und Ina-Maria Treuter, Hildesheim 1996, S. 263–265.

 


D O W N L O A D

(PDF/A-Version)


Empfohlene Zitierweise / Suggested Citation: Anette Löffler, Philosophische Quästionen der Universität Heidelberg als Makulatur im Archiv der Hansestadt Wismar, in: Mittelalter. Interdisziplinäre Forschung und Rezeptionsgeschichte 5 (2022), S. 43–52, DOI: 10.26012/mittelalter-27560.


Dieser Artikel wurde redaktionell betreut durch Karoline Döring und Björn Gebert.

Anette Löffler

Dr. Anette Löffler M.A. promovierte zu einem Thema der spätmittelalterlichen hessischen Landesgeschichte. Nach der Promotion war sie in verschiedenen Handschriftenabteilungen, in Bibliotheken und Archiven als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig. Ihre Forschungsschwerpunkte sind Liturgie des Deutschen Ordens, Fragment- und Handschriftenforschung sowie die Erforschung mittelalterlichen Buch- und Bibliotheksbestände.

More Posts


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Anette Löffler (21. März 2022). Philosophische Quästionen der Universität Heidelberg als Makulatur im Archiv der Hansestadt Wismar. Mittelalter. Abgerufen am 8. September 2024 von https://doi.org/10.58079/rha9


Das könnte dich auch interessieren …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Suche in OpenEdition Search

Sie werden weitergeleitet zur OpenEdition Search