Bericht zur Tagung „Fürstliche Residenz und städtische Gesellschaft (1350–1650)“ vom 6. bis 8. September 2022 in München
Die maßgeblich vom Arbeitskreis Stadtgeschichte München verantwortete Tagung „Fürstliche Residenz und städtische Gesellschaft (1350–1650)“ vereinte 18 Beiträge zur spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Stadtgeschichte. Vom 6. bis zum 8. September 2022 kamen in München und einem live dazu geschalteten Zoom-Meeting Vertreter*innen der Geschichte, Rechtsgeschichte, Kunstgeschichte und Literaturwissenschaft zusammen. Ausgehend von der Grundannahme, dass Stadt und Residenz in der Vormoderne keinen Gegensatz darstellten, lag der Fokus vielmehr auf dem „dynamischen Beziehungsgefüge“ zwischen den beiden Sozialformen Hof und Stadt, ihren Abhängigkeiten, Symbiosen und Konkurrenzen, worauf Hubertus Seibert (München) in seiner Einführung in das Tagungsthema abhob.
Damit schließt die Tagung in ihrer Konzeption an das Residenzenprojekt der Göttinger Akademie der Wissenschaften an, das mit mehreren Beiträgen auf der Tagung vertreten war. Beispiele aus weltlichen Residenzorten des Südens und Südwestens des Alten Reichs, insbesondere Münchens, beleuchteten besonders den Übergang von der „bürgerlichen“ zur „fürstlichen“ Stadt an der Epochenschwelle von Mittelalter und Neuzeit. Fünf Sektionen thematisierten verschiedene, freilich nicht trennscharfe Bereiche im skizzierten Transformationsprozess: Herrschaft, Alltag, Wirtschaft, Frömmigkeit und kulturelles Leben.
Als Grundlage für die Beiträge der ersten Sektion gab Michael Stephan (München) einen Überblick über die Verfassungsgeschichte der Stadt München für den Untersuchungszeitraum. Der Stadtrat Münchens wurde lange Zeit von einer bürgerlichen, eng vernetzten Elite dominiert. Nach den Münchner Unruhen (1397–1403) regelte ein eigenes Gesetz die künftige Verfasstheit des Rates: Die politische Führung der Stadt lag in den Händen des Inneren und des Äußeren Rates, deren Mitglieder sich aus der urbanen Oberschicht rekrutierten. Ein Gegengewicht bildete der Große Rat (Gemeinde/Gemain), der vornehmlich die Handwerkerschaft und die Zünfte repräsentierte. Durch das Aussterben alter Ratsfamilien oder deren Aufstieg in den Adelsstand geriet die politische Führung der Stadt nach und nach in den Bannkreis des fürstlichen Hofes, der durch die Vereinigung der Wittelsbachischen Teilherzogtümer 1506 eine zentrale Rolle in Bayern erhielt. Die Herzöge wurden so zur dominierenden politischen Kraft Münchens.
Hans-Joachim Hecker (München) wählte einen biografischen Ansatz, um den Verflechtungen zwischen Hof und Stadt nachzuspüren. Dem Juristen Dr. Nikolaus Zyner sei im 16. Jahrhundert eine bemerkenswerte Karriere gelungen, sowohl im Dienst der Stadt München als auch im fürstlichen Dienst. Geboren im humanistischen Nürnberg gelangte Zyner nach Studien in Italien 1529 nach München. Um die Rechte der Stadt zu sichern, legte Zyner eine große und wohlkonzipierte Sammlung aller Münchner Stadtprivilegien in einem später nach ihm benannten Kodex an. 1534 wurde Zyner vom Salzburger Erzbischof abgeworben, in den folgenden Jahren besetzte Zyner verschiedene reichspolitisch relevante Verwaltungsämter. Hecker verdeutlichte mit diesem Beispiel die Verwobenheit des Verwaltungspersonals auf städtischer, weltlicher und geistlicher Ebene.
Sven Rabeler (Kiel) gewährte einen Einblick in das spätmittelalterliche Berlin. Dort hatte Kurfürst Friedrich II. von Brandenburg einen Zwist in der Doppelstadt Berlin-Cölln ausgenutzt, um sich Raum für sein Residenzschloss im Stadtgebiet zu sichern. Rabelers Untersuchung des so genannten „Berliner Unwillens“ 1447/48 beruhte auf der Analyse dreier grundverschiedener Quellen. Zuerst untersuchte Rabeler eine externe Sicht auf die Berliner Vorgänge. Der Lübecker Ratschronist Johann Herze nutzte den Berliner Unwillen als Mahnung an die Lübecker Bürger: Falls Städte miteinander streiten, nutzen die Fürsten das gnadenlos aus. In der Darstellung des Cöllner Stadtschreibers Nikolas Mollner, der zweiten Quelle, fehlte der Fürst dagegen völlig. Mollner erzählte eine Geschichte innerstädtischen Streits, den er mit seinem mahnenden Bericht über die Unruhen von 1447/48 in Zukunft zu vermeiden versuchte. Der Kurfürst selbst stellte ebenfalls keinen kausalen Konnex zwischen dem städtischen Zwist und dem Baubeginn seiner Residenz her, er beklagte lediglich die Einmischung der Städte in den laufenden Schlossbau. Mit diesen Analysen widerlegte Rabeler einen simplifizierenden Dualismus von Fürst und Stadt und wies nach, dass das Berliner Stadtbürgertum kein monolithischer Block war, sondern heterogene Interessen verfolgte.
Der Vortrag von Gerhard Fouquet (Kiel) nahm mit fundierter Kontextualisierung und sorgfältiger Quellenkritik den wichtigen Münchner Ratsherrn Jörg Kazmair in den Fokus. Kazmair war eine entscheidende Figur in den Münchner Unruhen von 1397 bis 1403. In dieser Zeit verbanden sich ein Konflikt innerhalb der Stadtgemeinde über die Rolle des Großen Rates und ein dynastischer Konflikt zwischen den herzoglichen Linien von Bayern-Landshut und Bayern-Ingolstadt. Kazmair schmiedete ein Zweckbündnis zwischen etablierter städtischer Oberschicht und den Exponenten von Bayern-München, den Herzögen Ernst und Wilhelm III. Als Kazmairs Intimfeind Ulrich Tichtel, der aufstrebende Große Rat und die Ingolstädter Wittelsbacher Stephan und Ludwig einen Aufstand in München anzettelten, musste Kazmair fliehen. Erst nach der militärischen Rückeroberung Münchens durch Ernst und Wilhelm kehrte Kazmair nach München zurück. Seine berühmte Denkschrift, eine der wichtigsten Quellen zu dieser Episode, müsse daher vor allem als Apologetik für Kazmaiers Flucht aus und Verrat an München gelesen werden, argumentierte Fouquet.
Der Vortrag von Lorenz Maier (München) verfolgte einen Ansatz im Sinne des spatial turn. Die „soziale Ungleichheit im Raum“ verortete er mithilfe von Steuerbüchern, Stadtansichten und dem Stadtmodell des Straubinger Drechslermeisters Jakob Sandtner von 1570 in München. Im Jahr 1506, als die bayerischen Teilherzogtümer wiedervereint wurden, stieg München zur alleinigen Residenzstadt des Herzogtums Bayern auf, was dramatische Auswirkungen auf das Stadtbild hatte: Im damaligen Münchner Norden ließen die Herzöge ihre Residenz errichten und ausbauen, weshalb sich dort der reiche und steuerbefreite Adel niederließ. Die sozialtopographische Entwicklung im Zentrum und Süden Münchens beeinflusste diese „Parallelgesellschaft“ allerdings kaum: Vom 14. bis zum 17. Jahrhundert siedelten sich die Bürger, die viele Steuern zahlten, meist im Zentrum der Stadt an, die eher ärmeren Bürger mit geringer Steuerleistung wohnten tendenziell im Süden der damaligen Stadt.
Bettina Pfotenhauer Caniato (München/Venedig) unternahm eine quellengesättigte Annäherung an die historische Lebenswirklichkeit von Münchner Bürgern um 1500. Sie befasste sich mit der Wasserversorgung und dem Gesundheitssystem Münchens, die in den Extremen zwischen Hochwasser, Dürre und Epidemie sichergestellt werden mussten. Neben der Versorgung der Stadt mit Trinkwasser rückten vor allem Seuchen die Hydroinfrastruktur in den Fokus der politischen Führung. Die Herzöge hätten sich trotz ihrer unmittelbaren Abhängigkeit von der Gesundheit der Stadtbevölkerung erstaunlich desinteressiert an der Regelung der Wasserversorgung sowie des Abwasser- und Gesundheitssystems gezeigt, womit diese wichtigen politischen Aufgaben bei der Stadtgemeinde verblieben seien.
Im Tiroler Raum befanden sich mit Meran, Innsbruck und Brixen Residenzen unterschiedlichster Prägung, wie der Vortrag von Christian Hagen (Kiel) deutlich machte. Die erste Residenz der Grafen von Tirol war seit Ende des 13. Jahrhunderts Burg Tirol in unmittelbarer Nähe der Stadt Meran. Die Bürger Merans profitierten finanziell und politisch von der geographischen Nähe zu ihrem Landesherren, doch verließen die Tiroler Grafen 1363 diese Residenz zugunsten des zentraler gelegenen Innsbruck. Da sich die Grafen häufig außer Landes aufhielten, zog das Innsbrucker Stadtbürgertum vermehrt politische Ämter an sich, wodurch einigen Bürgern der soziale Aufstieg in den Adel gelang. Hagen exemplifizierte diese Entwicklung anhand der Geschichten zweier Tiroler Aufsteigerfamilien, der Memminger und der Tänzl. Während sich in Meran und Innsbruck die Abwesenheit der Grafen unterschiedlich auf die Bürgerschaft auswirkte, blieb den Bürgern von Brixen wegen der permanenten Gegenwart ihres bischöflichen Landesherren der Aufstieg in den Landadel weitgehend verwehrt.
Emanuel Lechenmayr (München) behandelte die Münchner Unruhen aus einem anderen Blickwinkel als Fouquet. Seine Analyse konzentrierte sich auf die Wechselwirkung des innerstädtischen Streits zwischen den etablierten Führungskräften um Kazmair und den homines novi um Tichtel mit dem territorialen Konflikt zwischen den Wittelsbacher Linien aus München und Ingolstadt. Lechenmayr nahm dabei besonders die personellen Beziehungen der sich formierenden Bündnisse unter die Lupe: Die Verbindungen der Aufsteiger und Ingolstädter Wittelsbacher gründeten mehr auf politischem Kalkül als persönlicher Verbundenheit. Die Wittelsbacher beider Linien hätten die Münchner Ratsherrn geschickt in ihrem dynastischem Konflikt instrumentalisiert, so Lechenmayr.
Mit einer rechtshistorischen Detailstudie näherte sich Hans-Georg Hermann (München) dem Tagungsthema an. Um den Vertrag Herzog Albrechts V. mit der Stadt München von 1561 (den so genannten „Albertinischen Rezess“), in dem der Herzog auf weitere Befreiungen seiner Hofleute vom städtischen Recht verzichtete, entwickelte sich ein zähes rechtliches Ringen. Herzog Maximilian I. kündigte den Rezess in der „Authentischen Auslegung“ von 1607 auf und löste seine „Hofschutzverwandten“ wieder aus dem städtischen Recht aus. Mit einem geschickten Verweis auf das ius superioritatis wies Maximilian den Vergleich zurück: Die Stadt München könne nicht wollen, dass Albrecht das herzogliche Recht damals so verletzt habe. Deshalb hätte der Vertrag niemals geschlossen werden sollen und sei nun hinfällig, so Maximilians verschlungene Argumentation. Ausgehend von diesem Befund ging Hermann auf die weitere Entwicklung der Rechte der „Hofschutzverwandten“ ein. Welche Rechte „Hofschutzverwandte“ haben sollten und wie mit ihnen im konkreten juristischen Streitfall umzugehen sei, blieb bis zur großen Reform unter Graf Montgelas 1811 ungeklärt und musste fallweise neu entschieden werden.
Der wirtschaftshistorische Beitrag von Hiram Kümper (Mannheim) thematisierte Münchens mittelalterlichen und neuzeitlichen Salzhandel. Kümper stellte die Einbettung Münchens in ein fein verästeltes Netz von Salzhandelsrouten dar. Salz aus Reichenhall in den Alpen wurde über Wasserburg, München und Landsberg in die Fernhandelsstadt Augsburg gebracht. Münchner Händler stritten lange um herzogliche Privilegien über Handelszeiten, Transportmengen und Verkaufsrechte, vor allem, als mit dem Salz aus Hallein ein billigeres Konkurrenzprodukt auf den Markt kam. Im 16. Jahrhundert beschlagnahmten die Herzöge immer weitere Salinen, diktierten die Preise und drängten damit die bürgerlichen Kaufleute aus dem Salzhandel. Resümierend stellte Kümper fest, dass München keine Salzstadt gewesen sei – vor allem da es zu groß war, um vom Salzhandel abhängig zu sein.
Cornelia Oelwein (Ilmmünster) untersuchte ein Handelsgut, das weit weniger mit München assoziiert wird als Salz. Frischer Fisch sei nicht nur als Fastenessen, sondern vor allem als Statussymbol begehrt gewesen. München war in Zeiten ohne wirksame Konservierungsmethoden auf regionalen Fischfang angewiesen, der keine großen Mengen an Speisefisch produzierte. So landete der teure Fisch vorwiegend auf den Tellern der Reichen. In Teichen, Kanälen und Gräben züchteten Münchner Bürger vor allem Karpfen, um sie gewinnbringend an die städtische Oberschicht zu verkaufen. Anstelle der vom herzoglichen Hof wenig geschätzten städtischen Karpfen wurden mit aufwändiger Logistik lebende Fische aus den Seen südlich von München eingeführt. Als rares und begehrtes Gut diente Fisch bis 1546 sogar als Geschenk für hochrangige Gäste.
Aus der babenbergischen Stadtgründung Wiener Neustadt zur militärischen Sicherung des Ostalpenraums entwickelte sich im 15. Jahrhundert eine habsburgische Residenz, wie Jörg Schwarz (Innsbruck) zeigte. König Friedrich III. richtete 1444 in Wiener Neustadt ein Kollegiatsstift ein, da er für seinen Hof Seelsorger und zur Inszenierung seines Königtums eine Kirche als Bühne benötigte. Als Friedrich 1469 die Einrichtung eines Stadtbistums in Wiener Neustadt gelang, ließ er das Kollegiatsstift „systematisch absterben“, indem er vakante Kanonikerpfründen nicht mehr besetzte. 1480 floh der habsburgische Hof vor dem ungarischen König Matthias Corvinus nach Westen, womit Wiener Neustadt seine Bedeutung als Residenz verlor.
Dieter J. Weiß (München) zeichnete die landesherrlichen Bestrebungen zur Schaffung einer bayerischen Landeskirche mit Zentrum in München nach. Kaiser Ludwig IV. (1282/86–1347) bestimmte als wittelsbachische Hausgrablege die Münchner Frauenkirche, doch seien Ludwig keine weiteren Fortschritte bei der Zentralisierung der bayerischen Kirche gelungen. Erst Herzog Albrecht IV. (1447–1508) habe hieran wieder angeknüpft. Er verlegte Kanonikerstifte aus Schliersee und Ilmmünster nach München, warb bayerische Geistliche als Hofräte an und ließ sich vom Papst Eingriffsrechte in die Freisinger Bischofswahl zusichern. Auch Kurfürst Maximilian I. (1573–1651) habe die Zentralisierung der bayerischen Landeskirche in München geplant, doch sei er wie seine Vorgänger am Widerstand der Freisinger Bischöfe gescheitert. Erst 1789 gelang die Einrichtung eines Hofbistums.
Dass München einen Status als „geistliches Zentrum ohne Bischof“ erreichte, argumentierte Gerhard Immler (München). Diesen hätten die Wittelsbacher der Stadt erst im Zeitalter der Konfessionalisierung durchgesetzt, als sie zur Stärkung der katholischen Konfession vermehrt auf Klostergründungen der neuen Reformorden setzten, vor allem der Jesuiten, aber auch der Paulaner, der Kapuziner und sogar der griechisch geprägten Basilianer. Darüber hinaus hätten die geistlichen Ratgeber und Kanzleimitglieder des herzoglichen Hofes dazu beigetragen, aus München ein geistliches Zentrum zu formen. Das Bürgertum habe – abgesehen von einigen frommen Stiftungen – dagegen kaum Einfluss auf die Gestaltung des geistlichen Lebens in München genommen, was Immler am Beispiel der herzoglichen Trauerfeiern im Zeitalter des Konfessionalisierung demonstrierte.
Manfred Heimers (München) widmete sich dem kulturellen Leben der Stadt München in der Frühen Neuzeit. Das kulturelle Leben in München sei bis zur Regentschaft Herzog Maximilians I. eine Symbiose von fürstlichen und bürgerlichen Veranstaltungen gewesen. Als sich der Zugriff des Herzogs auf die Stadt und die wirtschaftlichen Belastungen während des Dreißigjährigen Kriegs verstärkten, verkümmerte das bürgerliche Element zusehends. Bis weit ins 18. Jahrhundert sei das bürgerliche kulturelle Leben in München marginalisiert gewesen. Theaterstücke und Schauspiele fanden nur noch am Hof statt. Der beste Weg für die bürgerliche Bevölkerung, am kulturellen Leben mitzuwirken, sei der Aufstieg in den Adelsstand gewesen.
Den Zusammenhang zwischen dem Status einer Stadt als Residenz und der dortigen Literaturproduktion beleuchtete Klaus Wolf (Augsburg) anhand wittelsbachischer und habsburgischer Beispiele. Am Münchner Hof Kaiser Ludwigs IV. versammelten sich im 14. Jahrhundert hochangesehene Gelehrte aus ganz Europa, die dort ihr publizistisches Wirken entfalteten. Das Paris Ludwigs X. habe als Vorbild für Ludwig und weitere Wittelsbacher (sowohl bayerische als auch pfälzische) fungiert. Literaten hätten in der Regel den vermögenden Schichten aus Adel und Stadtbürgertum entstammt, obwohl der Buchdruck die kostenintensive Herstellung von Handschriften im späten 15. Jahrhundert zurückgedrängt habe. Der Humanismus spielte sich, so Wolf, zu großen Teilen an adligen Höfen ab und wurde teils vom Adel vereinnahmt, besonders eindrücklich im Gedechtnuß-Werk des habsburgischen Kaisers Maximilian I.
Aufbauend auf digitaler Forschung und Rekonstruktion näherte sich Stephan Hoppe (München) der Architektur der Kirche St. Michael und der Münchner Residenz an. Der Schöpfer hinter der innovativen Ausgestaltung St. Michaels war nach Hoppes Meinung nicht der bisher vermutete Friedrich Sustris (Hofarchitekt und -maler Herzog Albrechts V.), sondern der als Stuckateur unterschätzte Hans Krumpper. Aufgrund der komplexen und präzisen Anlage der Residenz nimmt er die Existenz eines „General-Plans“ (von ca. 1600) für deren Bau an. Der neue Stil der Residenz Kurfürst Maximilians I. sollte – so Hoppe – den Frühklassizismus mehr prägen als die Reichsstadt Augsburg, die bislang als Vorreiter dieser Kunstepoche galt.
Matthias Weniger (München) analysierte die Ausschmückung der Münchner Frauenkirche und des Festsaals des Alten Rathauses am Marienplatz. Herzog Albrecht IV. ließ in der Frauenkirche das Grab Kaiser Ludwigs IV. erneuern und dessen Wappen vom Grab an die Decke der Kirche spiegeln, sodass das kaiserliche Wappen – neben den Wappen einiger bürgerlicher Ratsfamilien – für jedermann gut sichtbar war. Im reich und teuer ausgestatteten Festsaal des Münchner Tanzhauses, des heutigen „Alten Rathauses“, mit seinen zahlreichen Wappenschilden des bayerischen Adels, das der Bürgerschaft als Versammlungs- und Repräsentationsort diente, fehlen jegliche heraldische Bezüge zur städtischen Elite. Rathaussaal und Frauenkirche hätten also gemein, dass ihre Ausgestaltung die Würde der Wittelsbacher herausstelle, obwohl der Rathaussaal eigentlich ein bürgerlich finanzierter und vornehmlich von diesen genutzter Repräsentationsort gewesen sei, schloss Weniger.
Fazit
Auf das „dynamische Beziehungsgefüge“ zwischen Stadt und Hof, das Hubertus Seibert in seiner Einleitung angesprochen hatte, wirkte vornehmlich der Fürst ein. München, der bevorzugte Untersuchungsgegenstand dieser Tagung, war besonders nach 1506, als München zur alleinigen bayerischen Herzogsresidenz wurde, immer fester in den Griff der Fürsten geraten. Auf die Besetzung politischer Ämter, die alltägliche Verwaltung, die materielle Versorgung, das geistliche Leben in der Stadt und die künstlerische Repräsentation übte der Fürst einen dominierenden Einfluss aus, dem Stadtbürgertum blieb vielfach nur eine nachgeordnete Rolle. So gerieten die städtischen Eliten in den Sog des Hofes und strebten danach, in den Adelsstand aufgenommen zu werden. Erst in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts sollten sich bürgerliche Funktionsträger wieder vom Fürstenhof emanzipieren und neues städtisches Selbstbewusstsein entwickeln.
In wenigen Fällen konzentrierte sich die Macht nicht in den Händen des Fürsten. An der Gesundheitspolitik zeigte der Hof um 1500 kein Interesse, weshalb sie bei der Stadtverwaltung verblieb, wie Bettina Pfotenhauer Caniato zeigte. Die Einrichtung einer bayerischen Landeskirche scheiterte nicht am Münchner Bürgertum, sondern am Widerstand eines anderen Landesherrn, des Bischofs von Freising, so die Erkenntnisse von Dieter J. Weiß.
Eine gewisse Unwucht bei der Verteilung der Beiträge auf die Sektionen und bei den ausgewählten Beispielstädten lässt sich nicht verhehlen: Herrschaft und Alltag dominierten als Sektionen, vor allem gegenüber den gerade einmal zwei wirtschaftshistorischen Beiträgen. In 15 von 18 Beiträgen wurde München als Untersuchungsgegenstand herangezogen (was angesichts der Veranstalter der Tagung nicht überraschen kann), nur Berlin, die Tiroler Städte und Wiener Neustadt fanden neben der bayerischen Hauptstadt größere Berücksichtigung. Um deutlich zu kommunizieren, was seine beabsichtigten Rezipient*innen erwarten können (und was nicht), sollte sich der Tagungsband vielleicht im Titel explizit der Stadt München widmen. Eventuell verschieben zwei weitere Beiträge, die von Tobias Daniels (München/Köln) und Mark Hengerer (München) für den Tagungsband zugesagt wurden, den Schwerpunkt der Untersuchungen ein wenig von München weg. Für München bot die Tagung aber eine Vielzahl von Erkenntnissen, Ansätzen und Herangehensweisen, die der Forschung neue Impulse verleihen werden. Die Veröffentlichung der Tagungsbeiträge ist für das Jahr 2023 geplant.
Dieser Beitrag wurde redaktionell betreut von Björn Gebert und Maximiliane Berger.
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Jakob Mandel (26. September 2022). Bericht zur Tagung „Fürstliche Residenz und städtische Gesellschaft (1350–1650)“ vom 6. bis 8. September 2022 in München. Mittelalter. Abgerufen am 28. März 2025 von https://doi.org/10.58079/rhb1
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