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Körperlichkeit und Schriftlichkeit

Die Konstruktion politischer Handlungsräume im 18. Jahrhundert am Beispiel der Reichsstadt Wetzlar

 

Zusammenfassung: Die Herrschaft der Vormoderne war zutiefst von einer bislang vernachlässigten Räumlichkeit geprägt. Wie am Beispiel von Wetzlar als einem sozio-politischen Zentralort des römisch-deutschen Reiches und einer langjährigen Überprüfung (Visitation) des hier ansässigen Reichskammergerichts gezeigt werden kann, resultierten aus den Praktiken des vormodernen Herrschens politische Handlungsräume unterschiedlicher Qualität und Reichweite. Denn das auf Amtsträger und Schriftlichkeit angewiesene politische Handeln konnte sich nur im physischen Raum vollziehen und ließ davon beeinflusste eigene Raumformationen entstehen. Solche räumlichen Konstellationen hingen gerade im „tintenklecksenden Säkulum“ (Schiller) von handbeschriebenen Papieren und Druckmedien ab. Der Beitrag behandelt also für das 18. Jahrhundert die Medialität, Materialität und Körperlichkeit von herrschaftsabhängigen Raumpraktiken.

 

Abstract: Premodern rulership was profoundly shaped by a hitherto neglected spatiality. As can be shown with the town of Wetzlar as a socio-political central place of the Holy Roman Empire and a long-term visitation of the Imperial Chamber Court located at Wetzlar, practices of pre-modern ruling resulted in political spaces of action of varying quality and scope. For political action, depending on officeholders and writing, could only take place in physical space and at the same time gave rise to its own spatial formations. Such spatial constellations depended on handwritten documents and print media, especially in “the era of inkblot” (Schiller). The article thus deals with the mediality, materiality, and corporeality of 18th-century spatial practices related to ruling.

 

Der Zusammenhang von Raum und Herrschaft ist in doppelter Hinsicht evident, aber dennoch keineswegs abschließend erforscht. Denn einerseits war es der seit dem Spätmittelalter sich entwickelnde Territorialstaat, der seine Herrschaft zunehmend im und über den physischen Raum durchsetzte und dabei auf verschiedene Formen der Raumbeschreibung und Raumerfassung angewiesen war. Die in diesem Zusammenhang vor Kurzem von Andreas Rutz systematisch für eine Longue durée bis ins 18. Jahrhundert beschriebenen divergierenden Mittel, mit denen Herrschaftsgrenzen verbal beschrieben, materiell und symbolisch markiert oder kartographisch erfasst wurden, bedürfen weitergehender Analysen etwa hinsichtlich der Funktion von Straßen zur Sichtbarmachung und Durchsetzung von Herrschaft.[1]

Andererseits – und darum geht es im Folgenden – brachte Herrschaft auch jenseits des eigenen Herrschaftsgebietes spezifische Raumformationen hervor, die aus dem herrschaftsbezogenen Handeln verschiedener Akteure resultierten. Eine systematische Betrachtung solcher herrschaftsabhängigen Raumpraktiken[2] unter Berücksichtigung von deren Medialität und Materialität ist ein Desiderat.[3] Der folgende Betrag nimmt sich dieses Desiderats an, indem er jene Personen in den Mittelpunkt stellt, die für die Entfaltung vormoderner Herrschaft entscheidend waren: die an Universitäten ausgebildeten und an Gerichten oder in der Verwaltung tätigen Juristen. Die Bewegung und das Agieren dieser Juristen erlauben es, die Konstruktion von politischen Handlungsräumen[4] 1.) in Abhängigkeit vom vor allem städtischen Raum und 2.) bezogen auf jene vielfach handbeschriebenen Schriftstücke zu behandeln, die für das juristische respektive politische Handeln unerlässlich waren und die wiederum eigene Orte des Schreibens, Lesens und Verwahrens (etwa Archive) hervorbrachten. Aber auch die Orte der Produktion und Rezeption von gedruckten Schriftstücken lassen im Folgenden die Raumabhängigkeiten und Raumwirksamkeiten des politischen Handelns erkennen.

Die Fallstudie fokussiert dabei nicht zufällig die im heutigen Hessen nordwestlich von Frankfurt gelegene Stadt Wetzlar. Die ehemalige Reichsstadt bildete in der Frühen Neuzeit vielmehr eines jener städtischen Zentren, die in dem sozio-politischen Raum des römisch-deutschen Reiches existierten,[5] da hier seit 1689 das Reichskammergericht als eines der beiden Höchstgerichte des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation ansässig war. Die schriftabhängige Tätigkeit dieser und weiterer Gerichte ist bereits in anderen Zusammenhängen erarbeitet worden und findet deshalb hier nur am Rande Beachtung.[6] Stattdessen sind es die zwischen 1767 und 1776 das Reichskammergericht überprüfende weltliche Visitation[7] und die in diesem Verfahren agierenden Visitatoren und Sekretäre – Letztere waren vor allem mit Schreibaufgaben betraut –, die die folgenden Ausführungen im Sinne der Medialität und Materialität von Raumpraktiken anleiten.

Die in der Zeit weithin beachtete Reichskammergerichtsvisitation erlaubt es zugleich, einen für die Entstehung und Wirksamkeit von Raumformationen bedeutsamen gesellschaftlichen Wandlungsprozess zu berücksichtigen. Denn wie Rudolf Schlögl deutlich gemacht hat, war die Gesellschaft der Vormoderne in erster Linie eine „face-to-face-Gesellschaft“,[8] die mehr auf den persönlichen Kontakt als auf den unpersönlichen Austausch gründete. Diese Anwesenheitsgesellschaft unterlag jedoch einem tiefgreifenden Wandel: Während sich das 16. und 17. Jahrhundert dadurch auszeichneten, dass man der Schrift „als Kommunikationsmedium grundsätzlich misstraute“[9] und sich politisches und soziales Handeln hauptsächlich in „Kommunikation unter Anwesenden“[10] vollzog, gewinnt man, so Schlögl, „den Eindruck, als seien in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts Schwellenwerte erreicht worden, die dazu führten, dass [sich gesellschaftliche] Strukturbildung interaktionsferner [durch] Distanz- und Erfolgsmedien“[11] und so gerade auch mittels der Schrift und dem Druck verwirklichte. Das 18. Jahrhundert lässt sich also mit Schlögl als eine Zeit begreifen, in der immer stärker unpersönlich unter Verwendung der Schriftlichkeit kommuniziert wurde. Dies trifft sowohl auf die mittels Druckpresse produzierten als auch auf die mit der Hand beschriebenen Schriftstücke zu. Beide Formen von Schriftlichkeit hatten wiederum nachhaltigen Einfluss auf die Konstruktion politischer Handlungsräume.

Der Beitrag möchte somit, ausgehend von dem grundlegenden Wandel der Anwesenheitsgesellschaft, neben der Körperlichkeit der Juristen die Schriftlichkeit des 18. Jahrhunderts mit-samt ihren räumlichen Verknüpfungen behandeln. Beides, die Körper der Menschen sowie die heute in Bibliotheken und Archiven massenhaft verwahrten Schriftstücke, stehen in einem untrennbaren raumbezogenen Entstehungszusammenhang. Denn jedes Schriftstück hatte seine Schreiber respektive Drucker und Leser, und viele weitere Menschen wie der schriftüberbringende Postreiter oder der schriftverwahrende Archivar arbeiteten auf sehr unterschiedliche Weise an oder mit den Schriftstücken. Dieses mit der Schriftlichkeit verknüpfte Handeln ist wiederum notwendigerweise, aufgrund der unmittelbaren Materialität sowohl des Körpers[12] als auch der Schriftstücke,[13] an den physischen Raum gebunden.[14]

Im Folgenden wird es, nach einführenden Bemerkungen zur Stadt Wetzlar, dem Reichskammergericht und der Visitation (Teil 2), um die vielen, sehr unterschiedlichen Handlungsorte gehen, an denen in Abhängigkeit von den Zeiten und handelnden Akteuren (Körpern) vor allem an, mit oder über Schriftlichkeit gearbeitet wurde (Teil 3). Dabei soll insbesondere ein Saal in Wetzlar betrachtet werden, in dem neun Jahre lang eine Vielzahl an Juristen debattierte und Schriftstücke anfertigte, und an dem die oben erwähnte, als selbstverständlich erscheinende, aber dennoch oder gerade deshalb erörterungswürdige Raumgebundenheit von Körper und Schriftstück deutlich wird. Der Beitrag hat somit die Nutzung, aber auch die Wahrnehmung und (Aus-)Gestaltung von Räumen zum Gegenstand,[15] denn „all historical events and activities produce space.“[16]

Hervorzuheben ist hierbei, dass das schriftbasierte Handeln der in Wetzlar lebenden und arbeitenden Juristen vielfach zum Ziel hatte, die in anderen Städten wie etwa Wien oder Hannover verweilenden Herrschaftsträger über die Geschehnisse in Wetzlar zu informieren. Abseits vom Informationszweck dienten die Schriftstücke auch dazu, die Juristen aus der Ferne zu kontrollieren. Beides, das Informieren und Kontrollieren aus der Ferne, verweist auf jene Herrschaft auf Distanz, die das politische Handeln in der Vormoderne nachhaltig prägte und die womöglich einen entscheidenden Anteil daran hatte, dass sich die Anwesenheitsgesellschaft immer stärker auf Distanzmedien stützte. Der folgende Beitrag möchte auf diese Raumgebundenheit von Herrschaft, Körperlichkeit und Schriftlichkeit eingehen.

 

1. Wetzlar und die Juristen

In der Reichsstadt Wetzlar gab es neben den 17 Assessoren als den eigentlichen Richtern, zwei Präsidenten und einem Kammerrichter als den Repräsentanten des Kaisers eine Schar von Anwälten, die im Umfeld des Reichskammergerichts arbeiteten und deshalb in dem eigentlich räumlich zu kleinen sozio-politischen Zentralort des römisch-deutschen Reiches lebten.[17] Da es überdies seit dem 16. Jahrhundert üblich war, die Tätigkeit des Reichskammergerichts durch eine eigene Kommission überprüfen zu lassen,[18] gelangten im Jahr 1767 weitere Juristen nach Wetzlar, um das Gericht zu visitieren. Das visitierende Personal bestand in den neun Jahren, in denen das Reichskammergericht überprüft wurde, aus 56 Visitatoren und 87 Sekretären. Dieses Visitations- sowie das benannte Gerichtspersonal einte die berufliche Ausbildung – die meisten hatten ein Jurastudium absolviert[19] – sowie die Tätigkeit am oder im Umfeld eines der bedeutendsten Gerichte seiner Zeit.[20]

Die Juristen lassen sich hierbei als eine Funktionselite begreifen, die über das erforderliche juristische Herrschaftswissen verfügte, um im Reich und in den Territorien an den verschiedensten Einrichtungen des sich stetig verdichtenden Staatsapparates agieren zu können. Der Aufstieg der Juristen hatte bereits im 16. Jahrhundert dazu geführt, dass kein Fürst oder Magistrat „ohne Unterstützung schreib- und rechtskundiger Amtsträger auskam.“[21] Recht avancierte so zu einem „herrschaftlichen Expertenwissen, dessen Kenntnis zu einem […] Machtbeteiligungsmonopol ausgebaut“ wurde.[22]

Eine solche Machtbeteiligung der Juristen lag auch bei der Visitation der Jahre 1767 bis 1776 vor. Denn die 56 Visitatoren und die ihnen zuarbeitenden Sekretäre visitierten in Stellvertretung für die reichsunmittelbaren Herrschaftsträger des römisch-deutschen Reiches. Durch diese Visitation in Stellvertretung entstand ein politischer Handlungsraum, der auf die Körperlichkeit der Juristen sowie auf die Schriftstücke gründete, welche im Rahmen der Visitation entstanden.

 

2. Handlungsorte

Die Stadt Wetzlar wurde im 18. Jahrhundert nicht nur von Gericht und Visitation bestimmt. Beides hatte jedoch nachhaltigen Einfluss auf die Gestalt des physischen Raumes respektive auf die „materiellen Resultate einer Kultur des Wohnens und des Bauens,“[23] die für das Handeln der Juristen unerlässlich waren. Die für anthropologische Grundbedürfnisse wie Essen und Schlafen, dann aber ebenso für die Arbeit der Juristen mit und ohne Schriftstücke benötigten Handlungsorte waren an die Leiblichkeit des Menschen geknüpfte Mikro-Räume[24] respektive „fixierte […] Punkte auf der Erdoberfläche“, deren materielle Basis „die Erdgebundenheit des Handelns sichtbar macht.“[25] Neben Wirts- beziehungsweise Gasthäusern oder auch Kirchen[26] betraf dies vor allem die Unterkünfte der Juristen. Dies geht beispielhaft aus dem sogenannten Papius-Palais hervor. Das heute als Museum genutzte[27] zweigeschossige Gebäude wurde 1756 von dem Assessor Papius (Johann Hermann Franz von Pape) erworben und erweitert. Es bestand aus einer vierflügeligen Anlage mit Stallung und Kutschen-Remisen sowie einem Garten.[28] In den Jahren der Visitation, von 1767 bis 1776, wohnten hier die kaiserlichen Kommissare Carl Egon Fürst zu Fürstenberg (bis März 1772) und Franz Gundacker von Colloredo-Mansfeld (ab März 1772).

 

Nr. Visitationsstand Name Wohnhaft
1 Kaiserlicher Kommissar Carl Egon Fürst zu Fürstenberg Palais Papius
2 Kurmainz Chrysostomus von Keller Bei dem Buchhändler Winkler
3 Kurmainz Anselm Franz Lieb / Johann Horix Bei Herrn Spinola

 

4 Kurtrier Joseph Franz Reis Im Römischen Kaiser
5 Österreich Joseph Ignaz Valentin Edler von Hormayr zu Hortenburg Bei Protonotar von Sachs
6 Bamberg Georg Joseph Freiherr Karg von Bebenburg Bei der Gesellschaft Jesu
7 Münster Gerhard Anton Tenspolde Bei Hofrat Loskant
8 Pfalz-Lautern Friedrich Mauchard Im Kirschbaumischen Hause nebst der neuen Cammer
9 Prälaten Johann Christian Mayer Wohnt im Teutschen Hause bei Herrn Geheimen Rat Brand
10 Stadt Augsburg Johann Kaspar Edler von Stallauer Im Niederischen Hause
11 Kursachsen Friedrich Ludwig Wurmb Bei Hofrat Besserer
12 Kurbrandenburg Johann Hartwig Reuter Im Schwarzen Adler
13 Bremen  

Johann Philipp Conrad Falcke

 

[Hofrat Besserer; nach 1774]
14 Sachsen-Gotha Freiherr von Gemmingen auf Guttenberg Bei der verwitweten Frau Justiz-Rätin Herdtin
15 Mecklenburg-Schwerin Joachim Heinrich von Schröder Im Bissingischen Hause
16/17 Stadt Nürnberg Gustav Georg König von Königs-thal In Herrn Dr. Carls Hause [Nr. 16], bezieht aber nächstens das neue Haus des Herrn Assessors Albini [Nr. 17]

 

Die konkrete Lage des Papius-Palais geht aus einer modernen Karte hervor, wie sie online zur Verfügung steht.[29] Dieser historische Rundweg zeigt die gegenwärtige topographische Gestalt der Stadt Wetzlar. Neben dem Papius-Palais (Nr. 30) hervorzuheben ist das von 1767 bis 1776 von der Visitation und davor vom Reichskammergericht genutzte ehemalige Rathaus der Reichsstadt (Nr. 7). Hier befand sich der im dritten Teil noch näher zu betrachtende Beratungssaal der Visitation. Gegenüber von dem Visitationssaal stand das Hauptgebäude des Reichskammergerichts. Diese sogenannte Neue Kammer – sie wurde 1756 vom Reichskammergericht neu bezogen – sollte entsprechend eines Bauplanes (Abb. 1) umgebaut werden. In diesem nicht realisierten Plan spiegelt sich die komplexe Struktur des Gerichts wider einschließlich einer Schriftlichkeit, die zentral war für die schriftbasierte Arbeit der Visitation.

 

Abb. 1: Pläne für den Umbau der Neuen Kammer. Quelle: Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden (HHStAW) Abt. 172 Nr. 375. Abbildung mit freundlicher Genehmigung des Archivs, alle Rechte ebd. vorbehalten. Siehe hierzu auch Jost Hausmann, Die Geschichte des Kameralbauwesens, in: Fern vom Kaiser. Städte und Stätten des Reichskammergerichts, hrsg. von Dems., Köln/Weimar/Wien 1995, S. 45–76, hier S. 63.

 

Neben Notaren und Gerichtsboten, die im Erdgeschoss untergebracht werden sollten – dieses ist auf der linken Seite unterhalb der Hausfassade eingezeichnet –, waren gemäß dem Bauplan in einem ersten Stock eigene Räume für das Archiv, die Leserei als der Schriftgutverwaltung des Gerichts sowie weitere Zimmer für das Kanzleipersonal vorgesehen. Der auf der rechten Seite oben verzeichnete zweite Stock war den Senaten vorbehalten. Hierbei handelt es sich um die eigentlichen Beratungs- und Entscheidungsgremien des Gerichts. Daneben sollte es im zweiten Stock einen größeren Konferenzsaal sowie für den Gerichtsdiener, genannt Pedell, eine eigene Stube geben.

Die Vielzahl an Zimmern, die alleine für die Kanzlei und das Archiv gedacht waren, deutet an, dass am Reichskammergericht vieles um die Schriftlichkeit kreiste. Diese Schriftlichkeit hatte nicht nur einen nachhaltigen Einfluss auf die geplante Struktur des Gerichtsgebäudes, sondern bestimmte zudem vielfach die Arbeit der Visitation. Denn die Überprüfung des Gerichts vis-à-vis vom Gerichtsgebäude gründete vielfach auf die Sichtung und Auswertung der Protokolle und Akten, die in der Neuen Kammer angefertigt und teils verwahrt wurden.

Für die schriftbasierte Arbeit der Visitation noch wichtiger war jedoch die ihr zugedachte Diktaturstube. Diese befand sich unweit von dem Gerichtsgebäude und dem Beratungssaal der Visitation in einem Saal des städtischen Rathauses, wo heute die Tourist-Information der Stadt Wetzlar untergebracht ist (Nr. 9). In der Diktaturstube hatten die Sekretäre die offiziellen Schriftstücke der Visitation zu vervielfältigen. Dies geschah durch das Diktat. So wurde jedes einzelne Wort der etwa 10.000 Seiten umfassenden Protokolle in der Stube diktiert und per Hand von den Sekretären auf Papier niedergeschrieben.

Ein normaler Schreibtag begann um 9:00 Uhr und setzte sich mit einer Mittagspause bis 17:30 Uhr fort. Damit aber nicht genug. Die Diktaturzeiten unterlagen teils erheblichen Schwankungen, und zwar zumeist nach oben hin. Nicht nur einmal kam es vor, dass bis 20:00 Uhr diktiert wurde[30] oder aber sich das zu diktierende Material derart häufte, dass die Sekretäre sogar an Sonn- und Feiertagen an ihrem Arbeitsplatz erscheinen mussten.[31] Und selbst in den Ferienzeiten lief die chronisch überlastete Diktatur oftmals durch.[32]

Mit dieser Schreibarbeit in der Diktaturstube ist zweierlei angesprochen, was für die Auseinandersetzung mit Raumformationen wichtig ist. Zum einen geht es um den Faktor Zeit. Räume werden genutzt, aber auch nicht genutzt.[33] In der Nacht etwa arbeitete in der Diktaturstube oder im Gerichtsgebäude niemand. Die Wetzlarer Franziskanerkirche wiederum erfuhr im Juli 1767 eine besondere Ausgestaltung aufgrund einer Begräbnisfeier anlässlich des Todes von Kaiserin Maria Josepha. Ansonsten wurden dieser und andere Kirchenräume, so allen voran der Dom, für den sonntäglichen Gottesdienst aufgesucht. Umgekehrt gab es aber auch Zeiten, in denen die Kirchen und viele andere Orte nicht oder kaum genutzt wurden. Susanne Rau spricht deshalb zu Recht von der „Unteilbarkeit von Räumlichkeit und Zeitlichkeit.“[34]

Damit angesprochen ist zum anderen, dass Räume, gleich welcher Art, immer auch in Abhängigkeit von der physischen Existenz der Körper betrachtet werden sollten. Denn Räume werden nicht nur zu gewissen Zeiten, sondern immer auch von bestimmten Menschen genutzt[35] oder auch nicht genutzt. Die Diktaturstube zum Beispiel war ein Ort, den in erster Linie die Sekretäre aufgesucht haben. Die den Sekretären vorgesetzten Visitatoren hingegen waren nachweislich nur einmal, kurz vor Beginn der Visitation, in der Diktaturstube, als die Räumlichkeit inspiziert wurde.[36]

Das zeitgebundene Dasein oder Nichtdasein der menschlichen Körper in einem Raum konnte für den leiblichen Körper sogar eine existentielle Bedeutung haben. Dies war zumindest einmal der Fall, als sich von der Decke des Beratungssaales der Visitatoren der Putz gelöst hatte. Glücklicherweise geschah dies in der Nacht. Denn wenn, so schrieb einer der Visitatoren an seine Obrigkeit, jemand [am Tag] daselbst gesessen hätte, derselbe davon, wo nicht erschlagen, doch sehr beschädiget worden wäre.[37]

Das brüchige Baumaterial des Beratungssaales wäre also beinahe einem oder mehreren Visitatoren zum Verhängnis geworden. Tatsächlich nicht unberührt blieb demgegenüber der Körper der Sekretäre von der ständigen Arbeit in der Diktaturstube. Die Schreibtätigkeit empfanden viele Schreiber vielmehr als eine große Last. Einer der Sekretäre mit Studienabschluss sprach sogar von Sclaverey, da die Bezahlung nicht die Waage hielt mit der unaufhörlichen Arbeit.[38]

Ganz anders hingegen wurden die vielen Gasthäuser der Stadt wahrgenommen. Hervorzuheben ist das Gasthaus „Zum Kronprinzen“. Es ist auf der Karte[39] unter Nr. 11 verzeichnet. An diesem Ort trafen sich im Sommer 1772 oftmals und sehr gerne einige Sekretäre der Visitation, aber auch manche Praktikanten des Gerichts, um sich essend, trinkend und spielend die Zeit zu vertreiben. Einer der Praktikanten war kein Geringerer als der 22-jährige Johann Wolfgang Goethe.[40] Das gesellige Zusammenkommen der Sekretäre und Praktikanten – es fand in der Regel in der Mittagspause statt – war zweifelsohne mit weitaus größeren Freuden verbunden als jene Stunden, in denen Goethe seinem ungeliebten Praktikum oder die Sekretäre ihrer ungeliebten Arbeit in der Diktaturstube nachgingen.

Der Faktor Zeit und die damit verbundene geschätzte oder auch nicht geschätzte Existenz respektive Nichtexistenz eines Körpers in einem Raum war auch bei den Unterkünften der Visitatoren bedeutsam. Zuvorderst ist ganz grundsätzlich festzustellen, dass die Unterbringung von rund 170 Visitationsangehörigen[41] zuzüglich deren Familienangehörigen und des dienenden Personals in einer Stadt, die ohnehin als zu klein galt, erhebliche Probleme mit sich brachte. Nicht ohne Grund wohnten kaiserliche Kommissare in einem Gebäude des Assessors Papius, versuchte eine Policeyordnung, die Preise für die Unterkünfte zu regulieren,[42] oder aber sprach ein Visitator drei Monate vor der Visitationseröffnung von einer rechte[n] Noth […], ein gut[es] Quartier zu bekomen.[43]

Die Wichtigkeit eines guten Quartiers war damit gegeben, dass diese Räumlichkeiten weit mehr waren als private Orte des Wohnens und Schlafens. Vielmehr haben die Visitatoren in ihren Quartieren jene Voten verfasst, die im Beratungssaal verlesen wurden. Aber auch sonst entstanden und lagerten in den Unterkünften viele Schriftstücke, welche die Visitatoren für ihre Arbeit benötigten. Zu bedenken ist ferner, dass gerade in der Vormoderne mit dem Wohnen die ständische Position und soziale Lage zum Ausdruck gebracht wurden.[44] Aus diesem Grund waren die Unterkünfte der Gerichtsangehörigen und der Visitatoren immer auch Orte der Ranginszenierung. Neben Lage, Hausfassade und Unterkunftsgröße – diese Faktoren lassen sich heute oftmals schwerlich fassen, geschweige denn gewichten – war es in erster Linie das Rauminnere, das dem jeweiligen Rang Ausdruck verlieh, und zwar immer dann, wenn Gäste im Hause waren und damit die privaten Räumlichkeiten zu quasi-öffentlichen Orten wurden. Gäste in den Unterkünften zu haben, war dabei keine Seltenheit, sondern, im Gegenteil, ein wesentlicher Bestandteil des Lebens- und Arbeitsalltags. Dies belegen die zahlreichen und sehr unterschiedlichen Anlässe, die zu einer Begegnung in den Unterkünften führten.

Hervorzuheben sind die gemeinsamen Mahlzeiten, die zur Mittags- oder Abendzeit sowohl Visitatoren und Gerichtsangehörige gesondert und untereinander abgehalten haben. Wie sehr das gemeinsame Speisen in den eigenen vier Wänden Ausdruck des eigenen Ranges war, verdeutlicht der Visitator der Reichsstadt Augsburg, Johann Casper von Stallauer. Im Angesicht drohender Diätenkürzungen sprach er offen aus, dass er jedes Jahr 6 biß 7 mahlen einige Hhr. Subdelegatos und Camerales bewirten müsse, um nicht ganz und gahr ausgeschlossen […] zu werden. Hierzu war es jedoch erforderlich, sein Zimmer umzugestalten, indem er die aus Holz und Laim aufgeführte Wände mit neuen Spaliers behängen, dan mit Spiegel, Tisch und Sessel aus […] eigenen Beutel versehen ließ.[45] Die Visitatoren mussten also in ihren (mehr oder weniger repräsentativ gestalteten) Quartieren Visitations- und Gerichtsangehörige zu Gast haben,[46] um sich und damit ihren Rang zu inszenieren.

Der formal-öffentliche Charakter der Unterkünfte ist zudem damit gegeben, dass hier offizielle Beratungen stattfanden. So trafen sich im Vorfeld einer mehrmonatigen Verfahrensunterbrechung an einem Sonntag gegen Mittag die Visitatoren von Kurmainz, Kurtrier, Österreich und Bamberg sowie der kaiserliche Kommissar Erthal beim zweiten kaiserlichen Kommissar Colloredo. Dort habe man gemeinsam gespeiset und bis nach fünf Uhr conferiret.[47] Essen und teils stundenlange, konferenzartige Gespräche konnten so Hand in Hand gehen. Ein solches Gespräch fand auch im Mai 1772 im kursächsischen Quartier statt. Wie der Skizze zu entnehmen ist (Abb. 2), fanden sich die protestantischen Visitatoren von Kursachsen, Kurbrandenburg, Bremen, Gotha und weitere Vertreter protestantischer Reichsstände an einem großen Tisch zusammen, um über Visitationsangelegenheiten zu beraten. Diese Beratungen wurden schließlich, wie vieles bei der Visitation, protokolliert.

 

Abb. 2: Die Sitzordnung im kursächsischen Gesandschaftsquartier (9. Mai 1772). Quelle: Niedersächsisches Landesarchiv (NLA) Hannover Cal. Br. 11 Nr. 4124, Falcke an König 9. Mai 1772. Abbildung mit freundlicher Genehmigung des Archivs. Das Archivgut ist Eigentum des Niedersächsischen Landesarchivs. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Niedersächsischen Landesarchivs darf diese Abbildung nicht gespeichert, reproduziert, archiviert, dupliziert, kopiert, verändert oder auf andere Weise genutzt werden.

 

3. Ein Konferenzsaal und die Konstruktion politischer Handlungsräume

Protokolliert wurden vor allem die Beratungen, die in der sogenannten Alten Kammer stattfanden. In diesem Gebäude waren zunächst das Rathaus der Reichsstadt und von 1693 bis 1756 das Reichskammergericht untergebracht. Von 1767 bis 1776 berieten hier (Nr. 7) die Visitatoren über die Überprüfung des Reichskammergerichts. Einen Einblick in das Innere des Gebäudes gewährt Abb. 3. Sie zeigt ein Sitzungsschema, das anlässlich der Eröffnung der Visitation angefertigt wurde.

 

Abb. 3: Die Sitzordnung im Konferenzsaal der Visitation (11. Mai 1767). Quelle: Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien MEA RKG 256. Abbildung mit freundlicher Genehmigung des Archivs, alle Rechte ebd. vorbehalten.

 

An einer Wandseite erhöht thronten zwei kaiserliche Kommissare. Vor ihnen zu Füßen saßen, um einen großen Tisch angeordnet, die Visitatoren, und zwar links, beginnend mit Kurmainz, die katholischen, und rechts, beginnend mit Kursachsen, die evangelischen. Links von den Visitatoren stand anlässlich der Eröffnung der Mainzer Sekretär. Normalerweise saß er an einem kleinen, hier gleichfalls abgebildeten Tisch, um die Beratungen der Visitatoren zu protokollieren.

Diese Sitzordnung spiegelt die Komplexität der politischen Struktur des römisch-deutschen Reiches wider. Neben dem Kaiser waren Kurfürsten, Fürsten, Prälaten, Grafen und Städte des Reiches berechtigt, qualifizierte Visitatoren nach Wetzlar zu entsenden. Ihre Aufgabe war es, über Mängel beim Reichskammergericht zu beraten und zu entscheiden, wie etwa über die Verfehlungen mancher Assessoren oder die ordnungsgemäße Finanzierung des Gerichts. Daneben mussten die Visitatoren ihre Obrigkeiten standesgemäß vertreten. Dies geschah in erster Linie dadurch, dass die Visitatoren den Sitzplatz entsprechend des Ranges Ihrer Obrigkeit einnahmen.

Den „rechten Platz“ einzunehmen war deshalb so bedeutsam, da politisches Handeln in der Vormoderne immer auch und vor allem – so Gerd Schwerhoff – auf „Sichtbarkeit, körperliche Präsenz und strenge Ritualisierung angelegt sowie topographisch eng an bestimmte Orte […] gebunden“ war.[48] Diese Sichtbarkeit war einerseits auf die Körperlichkeit angewiesen. Andererseits konnte im Laufe der Frühen Neuzeit auch immer mehr die Schriftlichkeit den eigenen Ranganspruch zum Ausdruck bringen. Von herausragender Bedeutung waren hierbei die Protokolle.

Diese dokumentieren die Voten der Visitatoren, also jener Juristen, die in Wetzlar in Stellvertretung ihrer Landes- oder Stadtherren agierten. Die Voten wiederum waren Teil des Umfrageverfahrens und damit einer zeittypischen Form des Beratens und Entscheidens, die sich durch die zweifache „Überwältigung der Beratungsform durch die Rangordnung“[49] auszeichnet. So war erstens der Zeitpunkt der Stimmabgabe durch die hierarchische Sitzordnung festgelegt; es wurde also die „räumliche Anordnung [der Sitze; A.D.] in eine zeitliche Abfolge transformiert.“[50] Im vorliegenden Fall bedeutete dies, dass die Voten der Visitatoren von Sachsen-Altenburg und des Fürstbistums Würzburg etwa nach den kurfürstlichen, aber vor den reichsstädtischen Vertretern abgegeben wurden. Zweitens wurden die Voten entsprechend „den sozialen Statusverhältnissen der Beteiligten“ gewichtet.[51] Diese Gewichtung geschah dergestalt, dass bei der Formulierung eines Beschlusses die Stimmen nicht gezählt, sondern entsprechend des Ranges einmal mehr und einmal weniger berücksichtigt wurden. Eine quantitative Mehrheitsbildung wie im modernen Parlament gab es zumindest formell nicht,[52] da dies die Ungleichheit der Votanten beziehungsweise der präsentierten Stände negiert hätte.

Ausgehend von diesen Prämissen der Stimmabgabe und Beschlussbildung konnten die Protokolle ein zentraler und höchst umstrittener Bestandteil des Verfahrens sein, mit dem Verfahrensmacht generiert wurde. Entscheidend für den Zusammenhang von Schriftlichkeit, Körperlichkeit und schließlich Räumlichkeit ist nun, dass sehr viele Menschen an den Protokollen und für sie arbeiteten und diese Arbeit sich immer an sehr konkreten, materiell existenten Orten vollzog. Neben den bereits genannten Quartieren der Visitatoren (Abfassung von Voten, Beratung über Visitationsangelegenheiten, Lagerung von Protokollabschriften), dem Konferenzsaal (Sitzordnung gibt Zeitpunkt der Stimmabgabe vor, Anfertigung der Protokollentwürfe an einem eigenen Tisch, Notizen der Visitatoren in Ergänzung oder Abgrenzung zu den Protokollinhalten) und der Diktaturstube ist die nicht genau lokalisierbare Kanzlei von Kurmainz anzuführen. Hier wurden die im Konferenzsaal angefertigten Protokollentwürfe ins Reine gebracht und für die Diktatur aufbereitet, aber auch Schriftstücke mittels einer eigenen Presse gesiegelt. Nach der Vervielfältigung in der Diktaturstube gelangten die Protokolle zunächst in die Quartiere der Sekretäre, wie etwa des Sekretärs von Braunschweig-Wolfenbüttel. Die Sekretäre schrieben hier ein weiteres Mal die Protokolle ab, denn – und dies ist nun entscheidend – die Protokolle wurden nicht nur einmal vor Ort, in Wetzlar, für die Arbeit der Visitatoren, sondern auch an den Höfen und in den Städten des Reiches benötigt.

Jede Visitationsdelegation musste also mindestens zwei Protokollversionen anfertigen. Eine davon gelangte in der Regel mittels Post zu den Höfen und Städten des Reiches. Die Versendung übernahm u.a. die Thurn und Taxis’sche Post. Sie befand sich in Wetzlar in der Nähe der Neuen Kammer. Von hier gelangte eine Version der Protokolle zusammen mit den Berichten der Visitatoren an die Höfe und Städte des Reiches. Zu nennen sind München, Berlin, Hannover (für Kurbraunschweig) oder Wien. Diese und weitere Städte bildeten den erweiterten politischen Handlungsraum der Visitation. Schematisch lassen sich vier Handlungssphären darstellen (Abb. 4). Mit Handlungssphäre gemeint sind jene erdgebundenen Räume, die durch das Handeln von Personen einschließlich der ortsübergreifenden Produktion, Distribution und/oder Rezeption von Hand- und Druckschriften sowie durch die räumliche Konkretisierung/Inszenierung verfassungs- und rechtspolitischer Strukturen in Wetzlar (Visitation/Reichskammergericht), auf territorialer (Landesherr/Zentralbehörden) beziehungsweise reichsstädtischer (Magistrat/Behörden) und reichischer Ebene (Kaiser/Reichstag) konstituiert wurden. In der Mitte befindet sich Wetzlar und, darum gelagert, der territoriale Handlungsraum[53] mit den Höfen und Städten, in denen die zur Visitation berechtigten reichsunmittelbaren Obrigkeiten residierten. Daneben gab es den Handlungsraum des Reiches, in dem der Reichstag und Kaiser Joseph II. eine prominente Rolle einnahmen. Von Kaiser Joseph II. ist etwa bekannt, dass er die Visitationsprotokolle selbst las.[54] Aber auch sonst waren es immer sehr konkrete, in der Regel juristisch gebildete Menschen, die in den Städten und Höfen des Reiches mit den Schriftstücken der Visitation arbeiteten.

 

Abb. 4: Vier Handlungssphären sui generis. Quelle: Alexander Denzler, Lizenz: CC BY 4.0, https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/.

 

Schließlich gab es noch die auf Druckmedien gestützte Medienöffentlichkeit, die sich im 18. Jahrhundert mit der Expansion des Druckmarktes neuartig fundierte und zunehmend politisierte.[55] Entscheidend ist nun auch hier, dass die rund 200 Druckschriften, die sich mit der Visitation auseinandergesetzt haben, immer an sehr konkreten Orten entstanden sind, und zwar durch die schreibende Tätigkeit etwa des in Göttingen wirkenden Staatsrechtlers Johann Stephan Pütter. So hat sich Pütter zu Beginn der Visitation mit der Verfahrensdauer der Visitation auseinandergesetzt auf Grundlage von Akten, die in Hannover am kurbraunschweigischen Hof verwahrt wurden.[56] Die Schriften Pütters nahm wiederum in Wien ein Staatsrechtler zum Anlass, Gegenschriften zu formulieren.[57] Ebenso zeigten sie in Regensburg Wirkung. Hier wurden die Druckschriften Pütters über einen Buchhändler verbreitet und auch nachweislich gekauft, da auf dem Reichstag über dessen Texte geredet wurde.[58]

 

4. Schluss

Je weiter die Frühe Neuzeit voranschritt, desto mehr gründete sich politisches Handeln auf die Expertise von Juristen und die Schriftlichkeit. Beides, die Körper der Juristen wie die bedruckten und beschriebenen Papiere, verweisen auf jene dahinter liegenden Raumformationen, in denen sich das politische Handeln vollzogen hat. Jedes im Archiv verwahrte Schriftstück, aber auch die zumeist in Bibliotheken lagernden Druckschriften haben somit ihre raum- und körpergebundenen Entstehungs- und Nutzungszusammenhänge. Die Genese und Nutzung der Schriftstücke in Abhängigkeit von gleichfalls raumgebundenen und raumschaffenden Körpern zu analysieren bedeutet somit, einen praxeologischen Ansatz zu verfolgen, der letzten Endes zu einer Alltagsgeschichte des Politischen führt.

Eine solche Alltagsgeschichte heißt für die Visitation des Reichskammergerichts von 1767 bis 1776, sich mit einer Vielzahl an Räumen zu beschäftigen, die unmittelbar, aber auch – wie das hier ausgesparte Umland oder Hinterland von Wetzlar[59] – mittelbaren Einfluss hatten auf den Lebens- und Arbeitsalltag der handelnden Personen. Das alltägliche, raum-, körper- und stets auch zeitgebundene Handeln ist dabei nicht nur, aber doch vor allem Teil einer vormodernen Herrschaftspraxis, deren verräumlichte Verdichtung zunächst auf konkrete Orte des Beratens und Entscheidens (Konferenzsaal) sowie auf Orte der – schriftbasierten – Vor- und Nachbereitung von Beratungen und Entscheidungen gründete (Gesandtschaftsquartiere, Diktaturstube). Die exemplarisch für Wetzlar auf Grundlage der Überprüfung des ständischen Höchstgerichts im römisch-deutschen Reich untersuchten herrschaftlichen Beratungen und Entscheidungen hingen aber ebenso von einem erweiterten räumlichen Arrangement ab, da die delegierten Amtsträger auf in der Ferne residierende und instruierende Obrigkeiten angewiesen waren und ein Gutteil des in Wetzlar produzierten Schriftguts zur Dokumentation und Rechenschaft dorthin übersandt werden musste. Schließlich waren es die anlässlich der Visitation und wiederum von einer juristischen Elite geschriebenen sowie versendeten und vielerorts rezipierten Druckschriften, die zur medialisierten und materialisierten Konstitution von Handlungsräumen beitrugen.[60]

Raum, Zeit, Schrift und Körper lassen sich somit als analytische Kategorien begreifen, die es ermöglichen, die medialen und materiellen Dimensionen herrschaftsbezogener Verräumlichungen zu untersuchen. Damit geleistet werden kann zugleich ein Beitrag zu einer kulturgeschichtlich orientierten Archiv-[61] und Verwaltungsgeschichte[62] sowie ein Beitrag zu einer Erforschung der materiellen Kultur, die für die Vormoderne noch keineswegs abgeschlossen ist.[63] Auf die materielle Dimension der Visitation verweisen so auch jene Gegenstände, die der Visitator Stallauer zur repräsentativen Ausgestaltung seiner Unterkunft anschaffte, die angedachte Ausgestaltung eines neuen Gerichtsgebäudes sowie die erwähnte Siegelpresse, im gleichen Maße aber auch die zur Schriftproduktion benötigten und von Menschen hergestellten Dinge (Artefakte)[64] wie Schreibfedern, Tinte oder Papier. Allen voran das Papier war im Rahmen der Visitation ein massenhaft gebrauchtes und gekauftes Alltagsgut,[65] welches für das gleichermaßen raumbezogene wie raumproduzierende Handeln unterschiedlichster Akteure erforderlich war (Papierproduzenten/-händler, Visitatoren/Sekretäre).

Die Visitation und das visitierte Reichskammergericht erscheinen hierbei zunächst als Ausgangs- und Bezugspunkt einer spezifischen, da an Wetzlar gebundenen Raumaneignung und Raumproduktion. Die im Zuge des herrschaftlichen Überprüfungsverfahrens von Hand beschriebenen und bedruckten Schriftstücke sowie die juristisch ausgebildeten Amtseliten und deren zuarbeitendes Personal lassen aber ebenso eine von Wetzlar und dem fokussierten Reformereignis unabhängige Musterhaftigkeit der körper- und medienabhängigen Verräumlichung von Herrschaft erkennen. Der sozio-politische Zentralort des römisch-deutschen Reiches verstärkte schließlich die Mechanismen und Dynamiken einer Medialität, die vielen Städten der Vormoderne eigen[66] und Voraussetzung dafür war, dass sich die städtische Öffentlichkeit zunehmend auf Räsonnement, Diskurs und Deliberation gründete.[67] Der Stadtraum selbst war so Teil von herrschaftsabhängigen Raumformationen. Die Logiken und Interdependenzen einer solchen Verräumlichung durch Herrschaft müssen weitere Studien erhellen.

 

Alle angegebenen Links wurden am 15. September 2023 geprüft.

 

 

[1] Vgl. Andreas Rutz, Die Beschreibung des Raums. Territoriale Grenzziehungen im Heiligen Römischen Reich (Norm und Struktur 47), Köln/Weimar/Wien 2018. Siehe zur angedeuteten Einordnung dieser Studie die Rezension von mir in: sehepunkte 18 (2018), Nr. 12 [15.12.2018], http://www.sehepunkte.de/2018/12/31201.html. Für die verbale Beschreibung und kartographische Darstellung von Grenzen spielten Straßen und Wege eine entscheidende Rolle, wie demnächst näher meine in Druckvorbereitung befindliche Habilitationsschrift darlegen wird: Alexander Denzler, Straßen im 16. Jahrhundert. Erhalt – Nutzung – Wahrnehmung (Ding, Materialität, Geschichte 5). Siehe hierzu https://www.vandenhoeck-ruprecht-verlage.com/themen-entdecken/geschichte/geschichte-der-fruehen-neuzeit/58118/strassen-im-16-jahrhundert.

[2] Vgl. Susanne Rau, Räume. Konzepte, Wahrnehmungen, Nutzungen (Historische Einführungen 14), Frankfurt am Main 2013, S. 182–191.

[3] Siehe nun aber auch Alexander Denzler, Berichten als kommunikative Praxis. Schriftlichkeit und Herrschaft im Kontext der Reichskammergerichtsvisitation von 1767 bis 1776, in: Zeitschrift für Historische Forschung 49 (2022), S. 45–82. Zur „materialisierte[n] soziale[n] Praxis“ von englischen Gerichten im 18. Jahrhundert vgl. André Krischer, Die Co-Produzenten der Entscheidungen. Materielle Ressourcen in englischen Gerichtsprozessen des 18. Jahrhunderts, in: Kulturen des Entscheidens. Narrative – Praktiken – Ressourcen (Kulturen des Entscheidens 1), hrsg. von Ulrich Pfister, Göttingen 2019, S. 142–167, hier S. 146.

[4] Zum Begriff Handlungsraum vgl. Rau, Räume (wie Anm. 2), S. 182. Eine nähere Definition führt das Glossar der zweiten Auflage: Susanne Rau, Räume. Konzepte, Wahrnehmungen, Nutzungen (Historische Einführungen 14), Frankfurt am Main/New York 22017, S. 241.

[5] Vgl. Susanne Rau und Benjamin Steiner: Art. „Räume und Regionen“, in: Enzyklopädie der Neuzeit Online, hrsg. von Friedrich Jaeger im Auftrag des Kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachherausgebern, gedruckt 16 Bde., Stuttgart/Weimar 2005–2012; seit 2017 Fortsetzung und Erweiterung online [https://referenceworks.brillonline.com/browse/%20enzyklopaedie-der-neuzeit], hier: http://dx.doi.org/10.1163/2352-0248_edn_COM_397000 (Punkt 2.2.2).

[6] Feder und Recht. Schriftlichkeit und Gerichtswesen in der Vormoderne, hrsg. von Josef Bongartz [u.a.] (Bibliothek Altes Reich 39), Berlin 2023. Den Zusammenhang von Raum und Recht behandelt der so betitelte Sammelband Raum und Recht. Visualisierung von Rechtsansprüchen in der Vormoderne, hrsg. von Anette Baumann, Sabine Schmolinsky und Evelien Timpener (Bibliothek Altes Reich 29), Berlin 2020.

[7] Die folgenden Ausführungen bündeln und akzentuieren einige zentrale Befunde meiner Promotionsschrift: Alexander Denzler, Über den Schriftalltag im 18. Jahrhundert. Die Visitation des Reichskammergerichts von 1767 bis 1776 (Norm und Struktur 45), Köln/Weimar/Wien 2016. Grundlegend zu den Visitationen siehe Stefan Brakensiek, Legitimation durch Verfahren? Visitationen, Supplikationen, Berichte und Enquêten im frühmodernen Fürstenstaat, in: Herstellung und Darstellung von Entscheidungen – Verfahren, Verwalten und Verhandeln in der Vormoderne, hrsg. von Barbara Stollberg-Rilinger und André Krischer (Zeitschrift für Historische Forschung, Beiheft 44), Berlin 2010, S. 363–377.

[8] So Rudolf Schlögl, Der Körper als Medium. Einleitung, in: Kommunikation und Medien in der Frühen Neuzeit, hrsg. von Johannes Burkhardt und Christine Werkstetter (Historische Zeitschrift, Beiheft N.F. 41), München 2005, S. 429–431, hier S. 429.

[9] Rudolf Schlögl, Vergesellschaftung unter Anwesenden. Zur kommunikativen Form des Politischen in der vormodernen Stadt, in: Interaktion und Herrschaft. Die Politik der frühneuzeitlichen Stadt, hrsg. von Dems. (Historische Kulturwissenschaft 5), Konstanz 2004, S. 9–60, hier S. 53.

[10] Rudolf Schlögl, Politik beobachten. Öffentlichkeit und Medien in der Frühen Neuzeit, in: Zeitschrift für Historische Forschung 35 (2008), S. 581–616, hier S. 606.

[11] Rudolf Schlögl, Kommunikation und Vergesellschaftung unter Anwesenden. Formen des Sozialen und ihre Transformation in der Frühen Neuzeit, in: Geschichte und Gesellschaft 34 (2008), S. 155–224, hier S. 217. Mit Erfolgsmedien sind etwa Geld oder Recht gemeint. Siehe insgesamt auch Ders., Anwesende und Abwesende. Grundriss für eine Gesellschaftsgeschichte der Frühen Neuzeit, Konstanz 2014 sowie folgende eingehende kritische Auseinandersetzung mit dieser Studie: Rudolf Schlögls Frühe Neuzeit. Ein Diskussionsforum mit Beiträgen von Barbara Stollberg-Rilinger, Matthias Pohlig, Yair Mintzker, Ulrike Ludwig, Anja Rathmann-Lutz, Tim Neu, Jan-Friedrich Missfelder und Rudolf Schlögl, in: Historische Anthropologie 24 (2016), S. 108–137.

[12] Vgl. Dagmar Freist, Diskurse – Körper – Artefakte. Historische Praxeologie in der Frühneuzeitforschung – eine Annäherung, in: Diskurse – Körper – Artefakte. Historische Praxeologie in der Frühneuzeitforschung, hrsg. von Ders. (Praktiken der Subjektivierung 4), Bielefeld 2015, S. 9–30, hier S. 9 und 13–15.

[13] Vgl. Manfred K. H. Eggert, Schrift und Dinge, in: Handbuch Materielle Kultur. Bedeutungen, Konzepte, Disziplinen, hrsg. von Dems., Stefanie Samida und Hans Peter Hahn, Stuttgart 2014, S. 47–56. Siehe ebd., S. 222–225, den Beitrag von Kristin Kastner zum Thema Körper.

[14] Der Zusammenhang von Raum, Körper und Medium respektive von Räumlichkeit und Schriftlichkeit wurde bereits umfassend aus medienhistorischer Perspektive behandelt in dem Sammelband Von Pilgerwegen, Schriftspuren und Blickpunkten. Raumpraktiken in medienhistorischer Perspektive, hrsg. von Jörg Dünne, Hermann Doetsch und Roger Lüdeke, Würzburg 2004. Die vorliegenden Ausführungen leisten demgegenüber einen praxeologischen, kulturhistorischen Beitrag zu diesem Thema.

[15] Zu den analytischen Begriffen der „Raumwahrnehmung, Raumkonzeption, Raumnutzung oder -realisierung“ siehe Susanne Rau, Räume der Stadt. Eine Geschichte Lyons 1300–1800, Frankfurt am Main 2014, S. 71.

[16] Albrecht Classen, Urban Space in the Middle Ages and the Early Modern Age. Historical, Mental, Cultural, and Social-Economic Investigations, in: Urban Space in the Middle Ages and the Early Modern Age, hrsg. von Dems. (Fundamentals of Medieval and Early Modern Culture 4), Berlin/New York 2009, S. 1–145, hier S. 31.

[17] Zu den Assessoren siehe Sigrid Jahns, Das Reichskammergericht und seine Richter. Verfassung und Sozialstruktur eines höchsten Gerichts im Alten Reich, Teil I: Darstellung (Quellen und Forschungen zur Höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich [fortan QFHG] 26,1), Köln/Weimar/Wien 2011; Teil II: Biographien, 2 Bde. (QFHG 26,2), Köln/Weimar/Wien 2003, sowie zu den Anwälten Anette Baumann, Advokaten und Prokuratoren. Anwälte am Reichskammergericht in Wetzlar (1690–1806) (QFHG 51), Köln/Weimar/Wien 2006 und zu den Kammerrichtern nun auch Maria von Loewenich, Amt und Prestige. Die Kammerrichter in der ständischen Gesellschaft (1711–1806) (QFHG 72), Köln/Weimar/Wien 2019; zur Stadtgröße und damit verbunden zum vielfach kritisierten Erscheinungsbild der Stadt Wetzlar, wie es sogar ein zeitgenössisches Gedicht zum Gegenstand hat, siehe Denzler, Schriftalltag (wie Anm. 7), S. 141f. Das Reichskammergericht, die Stadt Wetzlar und die hier im Zentrum stehende letzte Reichskammergerichtsvisitation sind Gegenstand eines neuen Einführungsfilms, der unter folgendem Link abrufbar ist: https://www.youtube.com/watch?v=gxwgOm923TQ. Für den Film wurden der Autor dieses Beitrags und weitere Expert*innen interviewt.

[18] Vgl. Klaus Mencke, Die Visitationen am Reichskammergericht im 16. Jahrhundert. Zugleich ein Beitrag zur Entstehungsgeschichte des Rechtsmittels der Revision (QFHG 13), Köln/Wien 1984; Anette Baumann, Visitationen am Reichskammergericht. Speyer als politischer und juristischer Aktionsraum des Reiches (1529–1588) (Bibliothek Altes Reich 24), Berlin/Boston 2018.

[19] Zum Visitationspersonal siehe Denzler, Schriftalltag (wie Anm. 7), S. 230–235 und 260f.; zum Gerichtspersonal Baumann, Advokaten und Prokuratoren (wie Anm. 17), S. 9–18, Jahns, Das Reichskammergericht (wie Anm. 17), S. 473–521 und Loewenich, Amt und Prestige (wie Anm. 17), S. 231–236.

[20] Zum Reichskammergericht ist nach wie vor Rudolf Smend, Das Reichskammergericht. Geschichte und Verfassung, Weimar 1911 (ND Aalen 1965) einschlägig. Neuere Forschungen, auch zum Reichshofrat, dokumentieren die beiden Bände Prozessakten – Parteien – Partikularinteressen. Höchstgerichtsbarkeit in der Mitte Europas vom 15. bis zum 19. Jahrhundert, hrsg. von Alexander Denzler, Ellen Franke und Britta Schneider (Bibliothek Altes Reich 17), Berlin/Boston 2015 und Was das Reich zusammenhielt. Deutungsansätze und integrative Elemente, hrsg. von Josef Bongartz [u.a.] (QFHG 71), Köln/Weimar/Wien 2017. Siehe ferner Unter der Linde und vor dem Kaiser. Neue Perspektiven auf Gerichtsvielfalt und Gerichtslandschaften im Heiligen Römischen Reich, hrsg. von Anja Amend-Traut [u.a.] (QFHG 73), Wien/Köln/Weimar 2020.

[21] Notker Hammerstein, Universitäten – Territorialstaaten – Gelehrte Räte, in: Die Rolle der Juristen bei der Entstehung des modernen Staates, hrsg. von Roman Schnur, Berlin 1986, S. 687–735, hier S. 719.

[22] Wolfgang E. J. Weber, Dienst und Partizipation. Bemerkungen zur Rolle der hohen Beamtenschaft in der frühneuzeitlichen Staatsbildung, in: Der frühmoderne Staat in Ostzentraleuropa I, hrsg. von Dems. und Antoni Maczak (Documenta Augustana 1), Augsburg 1999, S. 103–115, hier S. 109.

[23] Rau, Räume (wie Anm. 2), S. 142, bezogen auf die dann aber gerade auch immateriellen Raumformationen.

[24] Vgl. ebd., S. 65. Siehe insgesamt ferner Dies., Räume der Stadt (wie Anm. 15).

[25] Martina Löw, Vor Ort – im Raum. Ein Kommentar, in: Kirchen, Märkte und Tavernen. Erfahrungs- und Handlungsräume in der Frühen Neuzeit, hrsg. von Renate Dürr und Gerd Schwerhoff, Frankfurt am Main 2005, S. 445–449, hier S. 446f.

[26] Zur sakralen Inszenierung der Visitation im gesamten Stadtraum mittels Prozessionen sowie innerhalb der städtischen Kirchengebäude siehe Denzler, Schriftalltag (wie Anm. 7), S. 154–166. Damit angesprochen ist, dass auch die Visitation auf ritualisierte Handlungen angewiesen war. Das Verhältnis von Ritualen und Schriftlichkeit wird am Ende der hier zugrunde liegenden Studie resümiert: Ebd., S. 482f.

[27] Siehe hierzu https://www.wetzlar.de/tourismus/das-palais-papius.php.

[28] Vgl. Hans-Hermann Reck, Palais Papius in Wetzlar, Petersberg 2012. Assessor Papius wurde im Rahmen der Visitation wegen Korruption entlassen. Siehe hierzu neben Denzler, Schriftalltag (wie Anm. 7), S. 437–464 auch Die „Affäre Papius“. Korruption am Reichskammergericht, hrsg. von Anette Baumann und Anja Eichler (Katalog zur gleichnamigen Ausstellung im Reichskammergerichtsmuseum Wetzlar 2. Juni bis 30. September 2012), Petersberg 2012 und Loewenich, Amt und Prestige (wie Anm. 17), S. 216–223.

[29] Vgl. das Prospekt der Tourismus-Information Wetzlar: https://www.wetzlar.de/medien/bindata/2019_Historischer_Rundweg.pdf.

[30] Vgl. Stadtarchiv Augsburg [fortan StadtAA] RKG 33, Relation 130 (undatiert).

[31] Vgl. Hauptstaatsarchiv Hannover [fortan HStA-Han.] Cal. Br. 11 4195, Falcke an Räte 2. Juni 1767.

[32] Vgl. Stadtarchiv Hannover [fortan StadtA-Han.] NL Kestner I.B.1 Tagebuch Teil 1, fol. 26 (23. April 1768).

[33] Dies hebt etwa auch Rau, Räume der Stadt (wie Anm. 15), S. 45 hervor.

[34] Rau, Räume (wie Anm. 2), S. 66.

[35] Vgl. Rau, Räume der Stadt (wie Anm. 15), S. 71.

[36] Vgl. HStA-Han. Cal. Br. 11 4098, Protokoll vom 8. Mai 1767, fol. 178.

[37] HStA-Han. Cal. Br. 11 4123, Falcke an König 29. Febr. 1772.

[38] StadtA-Han. NL Kestner I.B.2 Tagebuch Teil 2, Mappe 3 fol. 23 (undatiert).

[39] Siehe Anm. 29.

[40] Zu Goethe und anderen Praktikanten sowie zu den Visitationssekretären vgl. Heinrich Gloël, Goethes Wetzlarer Zeit. Bilder aus der Reichskammergerichts- und Wertherstadt, Berlin 1911 (ND Wetzlar 1999); Wilhelm Herbst, Goethe in Wetzlar 1772. Vier Monate aus des Dichters Jugendleben, Gotha 1881; Alexander Denzler, Sie haben sich totgearbeitet. Die Visitation des Reichskammergerichts von 1767 bis 1776. Ergänzte und erweiterte Fassung des Vortrages vom 9. April 2014 in der Aula, Obertorstr. 20, Wetzlar (Schriftenreihe der Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung 42), Wetzlar 2014.

[41] Gemeint sind die Visitatoren, Sekretäre und Kanzlisten.

[42] Ein gedrucktes Exemplar der sog. Policey- und Taxordnung von 1767 hat sich etwa im Stadtarchiv Augsburg (RKG 40) erhalten.

[43] HStA-Han. Cal. Br. 11 4098, Falcke an Räte 4. März 1767.

[44] Vgl. Paul Münch, Lebensformen in der frühen Neuzeit, Frankfurt am Main/Berlin 1992, S. 335.

[45] StadtAA RKG 34, Stallauer an Rat 18. Mai 1771.

[46] Zu materiellen Gegenständen wie Betten und Tischen, durch die Gelehrte soziale Räume der Gastfreundschaft konstruierten, siehe Gabriele Jancke, Gastfreundschaft in der frühneuzeitlichen Gesellschaft. Praktiken, Normen und Perspektiven von Gelehrten (Berliner Mittelalter- und Frühneuzeitforschung 15), Göttingen 2013, S. 317–409.

[47] HStA-Han. Cal. Br. 11 4124, Falcke an König 5. Mai 1772.

[48] Gerd Schwerhoff, Die große Welt im kleinen Raum. Zur Ver-Ortung überlokaler Kommunikationsräume in der Frühen Neuzeit, in: Dürr/Ders., Kirchen, Märkte und Tavernen (wie Anm. 26), S. 367–375, hier S. 368.

[49] Michael Sikora, Formen des Politischen. Der frühmoderne deutsche Reichstag in systemtheoretischer Perspektive, in: Geschichte und Systemtheorie. Exemplarische Fallstudien, hrsg. von Franz Becker (Campus Historische Studien 37), Frankfurt am Main/New York 2004, S. 157–184, hier S. 170.

[50] Tim Neu, Sitzen, sprechen und votieren. Symbolische und instrumentelle Dimensionen landständischer Handlungssequenzen in Hessen-Kassel (17./18. Jahrhundert), in: Zelebrieren und Verhandeln. Zur Praxis ständischer Institutionen im frühneuzeitlichen Europa, hrsg. von Dems., Michael Sikora und Thomas Weller (Symbolische Kommunikation und gesellschaftliche Wertesysteme 27), Münster 2009, S. 119–143, hier S. 131.

[51] André Krischer, Inszenierung und Verfahren auf den Reichstagen der Frühen Neuzeit. Das Beispiel der Städtekurie und ihres politischen Verfahrens, in: Politische Versammlungen und ihre Rituale. Repräsentationsformen und Entscheidungsprozesse des Reichs und der Kirche im späten Mittelalter, hrsg. von Jörg Peltzer, Gerald Schwedler und Paul Töbelmann (Mittelalter-Forschungen 27), Ostfildern 2009, S. 181–205, hier S. 191.

[52] Bei der Visitation wurden durchaus die Stimmen gezählt. Siehe hierzu sowie insgesamt zu der Umfragepraxis der Visitation, die sich keineswegs immer so gestaltete, wie es die bisherige Forschung zu den Umfrageverfahren angenommen hat, Denzler, Schriftalltag (wie Anm. 7), S. 327–341.

[53] Die Begriffe „Handlungsraum“ und „Handlungssphäre“ sind weitgehend synonym, bei Letzterem wird jedoch die Verflechtung von ortsgebundenen und körperabhängigen Handlungen unterschiedlicher Qualität und Reichweite betont. Zur variablen Maßstäblichkeit von Raumformationen und deren Verflechtung siehe Rau, Räume (wie Anm. 2), S. 65f. Den Begriff „Handlungssphäre“ hat bereits die Kommunikations- und Mediengeschichte verwendet, ohne freilich die Körperabhängigkeit der Produktion und Rezeption von Schriftmedien zu fokussieren. Siehe etwa Karen Lambrecht, Kommunikationsstrukturen und Öffentlichkeiten in ostmitteleuropäischen Zentren um 1500 – Forschungsstand und Perspektive, in: Jahrbuch für Kommunikationsgeschichte 2 (2000), S. 1–23, hier S. 4.

[54] Vgl. Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz I. HA Rep 18, Nr. 42 Fasz. 57, Bericht Reuter vom 5. Mai 1772.

[55] Siehe hierzu im Überblick Andreas Würgler, Medien in der Frühen Neuzeit (Enzyklopädie deutscher Geschichte 85), München 2009, S. 40–64 und 131f.

[56] Vgl. Johann Stephan Pütter, Patriotische Gedanken über einige das Kayserliche und Reichs-Cammergericht und dessen Visitation betreffende Fragen, insonderheit I.) ob und wie weit die alten Reichsgesetze hierinn hinlänglich und schlechterdings zu befolgen seyen? II.) ob die erste Classe der zur Visitation bestimmten ausserordentlichen Reichs-Deputation nach Verlauf eines Jahres nothwendig abgelöset werden müsse?, Göttingen 1768. Pütter übersandte am 28. März 1768 die ersten gedruckten Exemplare dieser Schrift nach Hannover. In dem entsprechenden Begleitschreiben bedankte er sich zugleich für die gewährte und mit einem Präsent honorierte Unterstützung bei diesem Publikationsvorhaben (vgl. HStA-Han. Cal. Br. 11 4103, fol. 256).

[57] [Franz Ferdinand Schrötter], Anmerkungen über Herrn Johann Stephan Pütters […] Patriotische Gedanken in Absicht auf einige das Kayserliche und Reichs-Cammer-Gericht und dessen Visitation betreffende Fragen, insonderheit I. Ob und wie weit die alten Reichs-Gesetze hierinn hinlänglich und schlechterdings zu befolgen seyen? II. Ob die erste Classe der zur Visitation bestimmten ausserordentlichen Reichs-Deputation nach Verlauf eines Jahres nothwendig abgelöset werden müsse?, Frankfurt am Main/Leipzig 1768.

[58] Vgl. HStA-Han. Cal. Br. 11 4103, Promemoria Pütters vom 24. März 1768. Zu den Geschehnissen auf dem Reichstag während der Visitation siehe Theo Rohr, Der deutsche Reichstag vom Hubertusburger Frieden bis zum Bayerischen Erbfolgekrieg, Phil. Diss. Bonn 1968.

[59] Zur Begrifflichkeit von Umland und Hinterland siehe Michel Pauly und Martin Scheutz, Der Raum und die Geschichte am Beispiel der Stadtgeschichtsforschung, in: Cities and their Spaces. Concepts and their Use in Europe, hrsg. von Dens. (Städteforschung, Reihe A: Darstellungen 88), Wien 2014, S. 1–14, hier S. 13. Für den vorliegenden Beitrag anzuführen ist etwa die Lebensmittelversorgung durch das Um- und Hinterland Wetzlars. So führte eine allgemeine Versorgungskrise im Jahr 1770 zu einer Hungersnot, die auch die Arbeit der Visitation beeinflusste. Siehe hierzu Denzler, Schriftalltag (wie Anm. 7), S. 145f. sowie insgesamt zu dieser Hungerkrise nun auch Dominik Collet, Die doppelte Katastrophe. Klima und Kultur in der europäischen Hungerkrise 1770–1772 (Umwelt und Gesellschaft 18), Göttingen 2019. Die Bedeutung des Umlands für eine Stadt hat etwa für das spätmittelalterliche Lüneburg Niels Petersen bearbeitet: Die Stadt vor den Toren. Lüneburg und sein Umland im Spätmittelalter (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen 280), Göttingen 2015.

[60] Die „Prozesse der Raumkonstitution durch mediale Kommunikation“ hebt eigens Rau, Räume (wie Anm. 2), S. 196 hervor.

[61] Vgl. Markus Friedrich, Die Geburt des Archivs. Eine Wissensgeschichte, München 2013.

[62] Vgl. Stefan Haas, Verwaltungsgeschichte nach Cultural und Communicative Turn. Perspektiven einer historischen Implementationsforschung, in: Herrschaft und Verwaltung in der Frühen Neuzeit, hrsg. von Stefan Brakensiek, Corinna von Bredow und Birgit Näther (Historische Forschungen 101), Berlin 2014, S. 181–194.

[63] Vgl. Kim Siebenhüner, Things that matter. Zur Geschichte der materiellen Kultur in der Frühneuzeitforschung, in: Zeitschrift für Historische Forschung 42 (2015), S. 373–409; Marian Füssel, Die Materialität der Frühen Neuzeit. Neuere Forschungen zur Geschichte der materiellen Kultur, in: Zeitschrift für Historische Forschung 42 (2015), S. 433–463.

[64] Vgl. Freist, Diskurse – Körper – Artefakte (wie Anm. 13), S. 15–18.

[65] Vgl. Denzler, Schriftalltag (wie Anm. 7), S. 117–126, und Anhang 5 „Die Kosten der Visitation“. Zum Papierbedarf und zur Papierversorgung im – von Friedrich Schiller so bezeichneten – „tintenklecksenden Säkulum“ (Friedrich Schiller, Die Räuber, eingeführt von Dieter Steinbach, Stuttgart 1979, S. 15) siehe nun auch Daniel Bellingradt, Vernetzte Papiermärkte. Einblicke in den Amsterdamer Handel mit Papier im 18. Jahrhundert, Köln 2020.

[66] Vgl. Daniel Bellingradt, Kommunikationen der frühneuzeitlichen Stadt. Mediale Resonanzen eines lebensweltlichen und historiografischen Erfahrungsraums, in: Städtisch, urban, kommunal. Perspektiven auf die städtische Geschichtsschreibung des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit, hrsg. von Pia Eckhart und Marco Tomaszewski, Göttingen 2019, S. 59–69; Ute Schneider, Medienstadt der Frühen Neuzeit, in: Stadt und Medien. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart, hrsg. von Clemens Zimmermann (Städteforschung, Reihe A: Darstellungen 85), Köln/Weimar/Wien 2012, S. 49–76.

[67] Vgl. Gerd Schwerhoff, Stadt und Öffentlichkeit in der Frühen Neuzeit – Perspektiven der Forschung, in: Stadt und Öffentlichkeit in der Frühen Neuzeit, hrsg. von Dems. (Städteforschung, Reihe A: Darstellungen 83), Köln 2011, S. 1–28, hier S. 25.

 


D O W N L O A D

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Empfohlene Zitierweise/Suggested Citation: Alexander Denzler, Körperlichkeit und Schriftlichkeit. Die Konstruktion politischer Handlungsräume im 18. Jahrhundert am Beispiel der Reichsstadt Wetzlar, in: Räume, Orte, Konstruktionen. (Trans)Lokale Wirklichkeiten im Mittelalter und der Frühen Neuzeit, hrsg. von Marcus Handke, Kai Hering, Daniela Bianca Hoffmann, Oliver Sowa und Maria Weber (Mittelalter. Interdisziplinäre Forschung und Rezeptionsgeschichte, Beihefte 3), S. 117–137, DOI: 10.26012/mittelalter-29445.

Alexander Denzler

Forschungsschwerpunkte: (Höchste) Gerichtsbarkeit und Gerichtslandschaften im frühneuzeitlichen Europa, Umweltgeschichte und material turn als Ansätze der Global- und Regionalforschung; Herrschaftspraxis in der Region; Schriftkultur im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit; Promotion 2013: "Über den Schriftalltag im 18. Jahrhundert. Die Visitation des Reichskammergerichts von 1767-1776"; Habilitation 2021: "Erhalt, Nutzung und Wahrnehmung von Straßen im 16. Jahrhundert"; Privatdozent der Geschichts- und Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt; WS 2023/24 Vertretung der Professur Geschichte der Frühen Neuzeit an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.

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Alexander Denzler (4. Oktober 2023). Körperlichkeit und Schriftlichkeit. Mittelalter. Abgerufen am 10. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/rhc0


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Eine Antwort

  1. Diesem spannenden Artikel wollten wir eine noch größere Reichweite verschaffen und haben ihn deshalb in den Slider auf unserer Startseite de.hypotheses.org aufgenommen.

    Leonard Dorn (de.hypotheses Community Management)

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