Sapienti satis est (?): Zur digitalen Quellenkritik im Kontext von Plagiatsvorwürfen
Eine bekannte Zürcher Tageszeitung hat am Dreikönigstag einen Beitrag über Plagiatsvorwürfe gegen eine Professorin der dortigen Universität gebracht, ohne einen einzigen Namen zu nennen — nicht den der Beschuldigten, nicht der Personen, die den Vorwurf wissenschaftlichen Fehlverhaltens erhoben haben, und auch nicht derjenigen, deren Werke plagiiert worden sein sollen. (Die Diskretion geht so weit, dass auch jeder Hinweis auf einen anderen, deutlich weniger gelungenen Artikel des gleichen Autors in der gleichen Zeitung unterbleibt.) Zugleich ist der Artikel kenntnisreich und anschaulich genug, um Leserinnen und Lesern klar zu machen, dass es um Fragen der guten wissenschaftlichen Praxis, der Forschungsförderung und des Umgangs mit sozialen Medien geht, die weit über den Einzelfall hinaus Bedeutung haben.
Wer (anders als ich) regelmäßig in den sozialen Medien unterwegs ist, in denen die Causa seit zwei Wochen lebhaft diskutiert wird, mag sich über diese Anonymität wundern, aber mindestens einen guten Grund kann der Journalist für seine Praxis beanspruchen: Plagiatsvorwürfe sind leicht zu erheben, manchmal auch leicht zu erhärten, aber (falls sie unberechtigt sind) nur schwer wieder aus der Welt zu schaffen; und während Plagiate durch prominente Politiker*innen oft genug recht folgenarm für deren Karrieren blieben, kann in der Wissenschaft schon der Verdacht des Plagiats erhebliche Karriereschäden bedeuten. Trotz des auch von mir geteilten Interesses, dass nachgewiesene Plagiate ernste Folgen haben müssen, sehe ich also auch Gründe, keine Namen zu nennen, wenn ich öffentlich Stellung beziehe.
Wie nun aber sinnvoll zur Debatte beitragen? Denn ein wenig eingelesen habe ich mich mittlerweile, Texte mit Texten verglichen, Datierungen überprüft, Archive durchstöbert, was man eben so macht, wenn man ein handschriftenfixierter Mediävist ist, der sich (häufiger als er will) mit Plagiaten beschäftigt. Wie aber Erkenntnisse teilen, ohne Personen beim Namen zu nennen, ohne Links und Literaturangaben einzufügen? Was läßt sich, auch ohne Details zu nennen, über Methoden der digitalen Quellenkritik sagen? Inwieweit kann ich jenen, die mit der Materie vertraut sind, etwas Neues und Nützliches mitteilen, ohne dabei Informationen preiszugeben, die (für Außenstehende) Rückschlüsse auf die involvierten Personen zulassen? Den erwähnten Zeitungsartikel als Vorbild nehmend, will ich es einfach einmal versuchen.
Angefangen hatte die öffentliche Seite der Affäre mit den Beobachtungen eines in Fachkreisen recht bekannten Forschers, dass eine neu erschienene Publikation sich anscheinend seiner Publikationen bedient habe, ohne dies kenntlich zu machen. Der Betroffene hatte dies zunächst gegenüber der Autorin, dann auf seinem Blog formuliert, unter Hinweis auf einige Bilder, Texte und Argumente, die sich sowohl in mehreren etwa fünf Jahre alten Blogposts als auch der besagten Neuerscheinung finden. In den Kommentaren und vor allem in den sozialen Medien wurde dies aber schnell als Plagiatsvorwurf verstanden und benannt, und bald fanden verschiedene Menschen (meist Historiker*innen und Philolog*innen) in anderen Texten der Autorin weitere nicht als Zitat markierte Passagen aus den Werken Dritter. In diesem Kontext fiel auch mein Name, wie mir wohlmeinende Freunde mitteilten und wie ich im Sinne der Transparenz gerne offenlege. Außerdem ist noch eine ganze Menge Weiteres passiert, mich aber interessieren vor allem Beziehungen zwischen Texten.
Die Überprüfung von Plagiatsvorwürfen ist schließlich auch ein Vergleich von zwei Texten auf die Frage hin, ob der eine wörtlich oder dem Sinn nach Stellen aus dem anderen übernimmt, ohne dies hinreichend kenntlich zu machen. Beim “klassischen” Plagiat, also der wörtlichen Übereinstimmung ohne jede Markierung als Zitat und ohne jede Quellenangabe, sind vor allem zwei Fragen entscheidend: Sind die Übereinstimmungen zufällig, beide Texte also (hier) unabhängig voneinander? Oder ist die Überstimmung durch eine gemeinsame Abhängigkeit von einem dritten Text zu erklären? Soweit nicht-zufällige Ähnlichkeiten bestehen, ist schließlich die Richtung der Abhängigkeit zu klären, was manchmal schon durch die Datierung klar ist, oft aber durch weitere Vergleiche (beinahe hätte ich geschrieben: Schreiberfehler) erhärtet oder in manchen Fällen sogar nur so geklärt werden kann. Wortlaut und relative Datierung aller in Frage kommender Texte sind also entscheidend, will man Aussagen über wechselseitige Abhängigkeit oder Unabhängigkeit formulieren.
Bei digitalen Publikationen, und mit solchen haben wir es im vorliegenden Fall fast ausschließlich zu tun, ist diese Frage noch einmal wichtiger, denn zum einen ist die Datierung digitaler Texte nicht trivial und zum anderen muss damit gerechnet werden, dass digitale Texte sich verändern. Das hat zu Vorbehalten gegenüber die Zitierfähigkeit digitaler Publikationen geführt, die heute etwas leiser sind als vor zehn Jahren, aber meiner Meinung nach zeigt der Zürcher Fall, dass es hier in der Tat immer noch ernst zu nehmende Probleme, die durch technische Lösungen (DOIs! Repositorien! Versionierbarkeit!) nicht behoben sind, jedenfalls bisher nicht. Genau das möchte ich im folgenden Blogpost am (anonymisierten) Beispiel der erwähnten Plagiatsvorwürfe deutlich machen.
Versionen, Wortlaut und Datierungen: Quellenkritik als erster Schritt
Also: Welchen Wortlaut hatte welche Publikation, und wann ist die jeweilige Version erschienen?
Im Falle der Blogposts ist diese Frage relativ einfach: Sie sind alle datiert, und ihr Verfasser hat die Angewohnheit, alle nachträglichen Änderungen deutlich mit “EDIT” und einer Datumsangabe zu markieren. So löblich das ist, kann man in kritischen Fällen weder das eine noch das andere als hinreichend sichere Grundlage nehmen; wenn im 21. Jahrhundert selbst gedruckte Bücher produziert werden, um als angeblich aus von 1982 stammende Vorlage einer 1987 eingereichten Dissertation zu dienen (wie in einem anderen aktuellen Fall, siehe hier), dann muss man auch mit der Möglichkeit rechnen, dass ein angeblich plagiierter Blogpost tatsächlich nicht vor, sondern nach der Publikation produziert wurde, als deren Quelle er gedient haben soll. Gerade wenn ein Blog nicht auf einer großen Plattform wie hypotheses.org, sondern einem privaten Server gehostet wird, ist dieser Aspekt der digitalen Quellenkritik wichtig. In vielen Fällen, so auch im vorliegenden, hilft die WayBackMachine: Das betreffende Blog wurde in den zehn Jahren seiner Existenz über 100 Mal im Internet Archive archiviert. Auch die drei wichtigsten Blogposts wurden immer wieder auf diese Weise archiviert, so dass jede Veränderung an Bildern und Texten überprüft werden kann. Zusätzlich habe ich gedruckte Publikationen des gleichen Autors zum gleichen Thema herangezogen, die ungefähr zeitgleich zu den entscheidenden Posts entstanden sind; sie konnten den Zeitpunkt bestätigen, wann der Verfasser bestimmte Argumente entwickelt hat, die er dann sowohl gedruckt als auch digital verbreitet hat.
So weit, so relativ einfach: Der Wortlaut und die Datierung derjenigen Blogposts, die als Quelle des angeblichen Plagiats gedient haben sollen, sind leicht öffentlich überprüfbar, die interne Datierung hält dabei der externen Überprüfung (WayBackMachine, gedruckte Publikationen) stand.
Jetzt zu der jüngeren, des Plagiats verdächtigten Publikation. Hier ist die Frage nach den Versionen und ihrer Datierung schon schwieriger, und der Rest des heutigen Blogposts soll der Klärung dieser Probleme gewidmet sein. Es handelt sich aus meiner Sicht um eine klassische Anwendung (editions-)philologischer Methoden auf digitale Materialien, und man wird meinem Vorgehen anmerken, dass ich wissenschaftlich mit der stemmatologischen Methode der Textkritik sozialisiert worden bin.
Die methodischen Probleme sind allen Menschen, die wissenschaftlich zu handschriftlich überlieferten Texten der Vormoderne arbeiten, nur zu gut vertraut: Diese Texte sind oft in vielen, oft unterschiedlichen Fassungen verfügbar, werden zudem erwähnt und/oder zitiert, aber welche Fassungen es gab bzw. gibt, wann sie jeweils entstanden, welchen Wortlaut diese hatten und wie sie voneinander abhängen, kann erst nach einem genauen Vergleich und auf Basis verschiedener Hypothesen entschieden werden.
Sicher ist im vorliegenden Fall, dass es sich um eine im Jahr 2022 veröffentlichte digitale Publikation im Umfang von rund 250 Seiten handelt, die vom Schweizer Nationalfonds im Rahmen von dessen “Open Access Books 2022”-Programm gefördert wurde. Der SNF führt das Buch als (einzige) Publikation einer entsprechenden Einzelförderung in seiner Datenbank auf und nennt auch eine DOI, die mit einem Link hinterlegt ist.
Sobald man diesem Link folgt, wird es etwas komplizierter. Die DOI leitet auf die Verlagshomepage weiter, wo im Laufe der Zeit mindestens drei leicht unterschiedliche Fassungen des Buchs zu finden waren oder sind. Seit wann und bis wann dies jeweils der Fall war, muss jeweils auf unterschiedlicher Basis geprüft werden.
Den frühesten Zeitpunkt, der für eine Fertigstellung genannt wird, ist Ende Mai 2022. Wahrscheinlicher aber ist der September, der Monat, den auch der SNF als Förderzeitraum nennt und der in den Metadaten des ältesten pdfs, das ich finden konnte, genannt wird. Vermutlich also seit Anfang September war diese erste Fassung auf der Verlagsseite verfügbar, und zwar wohl bis kurz vor Weihnachten. Heute ist sie noch im Netz zu finden, aber nicht mehr auf der Verlagsseite, und anders als andere Publikationen der Verfasserin auch nicht im Repositorium der Universität Zürich, auf academia.edu oder auf researchgate.net; auch ORCID habe ich geprüft. Als besondere Merkmale dieser Fassung dürfen insbesondere drei Abbildungen gelten, die in den anderen Fassungen nicht bzw. nur in anderen Versionen enthalten sind. Als einzige mir bekannte Fassung ist die erste laut Impressum ausdrücklich unter eine freie Lizenz gestellt (nämlich CC BY-ND-NC 4.0) und nennt eine ISBN, die allerdings in ISBN-Suchmaschinen wie bookfinder.com keine Treffer auswirft. Das Impressum gibt auch eine DOI an, die gleiche, die der SNF in seiner Datenbank nennt.
Von der ersten Fassung findet sich im Netz eine weitere Kurzversion, die vom Verlag selbst erstellt wurde. Diese hat kein Impressum, kann aber dank zwei der oben erwähnten Abbildungen relativ sicher der ersten Fassung zugeordnet werden. Leider sind die Metadaten nicht brauchbar, um zur Datierungsfrage beizutragen.
Die zweite Fassung ist seit dem 25.12.2022 und bis heute (Stand 06.01.2023) auf einer Unterseite der Verlags-Homepage verfügbar, wo sie in einem Viewer angezeigt wird, sobald man die DOI auflöst bzw. die entsprechende Unterseite aufruft. Sie weist in Bebilderung, Text und im Impressum jeweils kleine Unterschiede zur ersten Fassung auf. Insbesondere ist eine Farbabbildung durch eine schwarz/weiß-Abbildung ersetzt worden (und zwar an mehreren Stellen des Buchs), eine zweite Abbildung scheint leicht verändert und eine dritte fehlt ganz. Sowohl diese Änderungen der Bebilderung als auch eine kleine Zahl Ergänzungen von Text lassen sich plausiblerweise als Reaktion auf einen bestimmten Blogpost verstehen, der kurz vor dem in den Metadaten enthaltenen letzten Änderungsdatum erschien. Interne Datierung (Metadaten) und externe (Textvergleich) passen also hier zusammen und erlauben eine tagesgenaue Datierung, einen Satz, den ich in meinen bisherigen Publikationen nur selten schreiben konnte.
Verändert wurde außerdem das Impressum, das in der zweiten Fassung keinen Hinweis auf eine Creative Commons-Lizenz enthält und keine ISBN nennt. Die eigentliche Titelei und die DOI sind aber identisch mit der ersten Fassung.
Die dritte Fassung vom Buch schließlich ist diejenige, die durch die Download-Funktion des Viewers auf der gleichen Verlagshomepage heruntergeladen werden kann. Sie ist anscheinend identisch mit der zweiten, bis auf einen Unterschied: Im Impressum enthält das pdf ein explizites Verbot, das Buch herunterzuladen (eine Rückfrage bei der Verfasserin ergab, dass diese Behauptung irrig sei und gegen ihren Willen eingefügt wurde). Die DOI und der Hinweis auf den SNF sind unverändert zu den ersten beiden Fassungen.
Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass die Verlagshomepage eine zweite Download-Möglichkeit anbietet; wie auch in der “Open Access Policy” des Verlags (spätestens seit Juni 2022) festgehalten ist, muss man sich für diesen Download unter Angabe von Name, Vorname und Email registrieren und die Registrierung genehmigt werden. Mein entsprechender Versuch war erfolglos, so dass ich nicht sagen kann, welche Fassung des Buches hier zum Download zur Verfügung steht. Ich habe aber keinen Grund anzunehmen, dass es eine andere als die dritte (allenfalls die zweite) wäre.
Soweit die drei bzw. (die Kurzversion der ersten Fassung mitgezählt) vier Fassungen der inkriminierten Publikation. Für die Wissenschaft ist eindeutig die erste Fassung die nützlichste; nicht, weil Editionsphilologie traditionell auf Urfassungen fixiert ist (ich kenne die Vorbehalte gegen Lachmann und Co.), sondern weil sie unter einer relativ freien Lizenz steht und auch diejenige Fassung ist, die in der Debatte die entscheidende Rolle spielt, denn die den Plagiatsverdacht nahelegenden Parallelen wurden ja zunächst in bezug auf diese Fassung erhoben.
Digitales Publizieren: Alte Probleme in neuer Gestalt?
Die Anwendung textkritischer Methoden auf digitale Publikationen, so flüchtig ich diese Untersuchung vorgenommen habe, scheint mir ein gutes Beispiel für die Brauchbarkeit klassischer Methoden auf neue Probleme zu sein. Nicht nur, wenn es um Plagiate geht, müssen wir auch unter digitalen Bedingungen klar begründete, überprüfbare Hypothesen über den Wortlaut, die Datierung und das wechselseitige Abhängigkeitsverhältnis von Texten treffen können (wobei ich natürlich heute die Nachvollziehbarkeit meiner Argumentation weitgehend der Anonymisierung geopfert habe).
Zugleich geht es im vorliegenden Fall auch um – nach Internetmaßstäben – alte Probleme in einmal mehr neuer Gestalt: Wie halten es die Geisteswissenschaften mit dem digitalen Publizieren? Angesichts DOIs, die teils gleichzeitig, teils nacheinander auf mindestens drei Versionen (in einem Zeitraum von zwei Wochen) verweisen, Repositorien, in denen nur Links (aber keine Dateien) zu finden sind und Verlags-Homepages, deren entscheidende Inhalte durch Dienste wie die WayBackMachine nicht erfasst werden, Creative Commons-Lizenzen, die auftauchen und verschwinden, und das alles mit finanzieller Förderung durch das Open Access-Programm des SNF – angesichts dieser Befunde verstehe ich alle, die die alten (aber nicht aufgrund ihres Alters falschen) Vorbehalte gegenüber rein digitalen Publikationsformen bestätigt sehen: Texte verschwinden, verändern sich, wie soll man da sinnvoll belegen? Das gute alte Buch war und ist nicht fälschungsresistent, aber eben auch nicht so flüchtig wie es digitale Publikationsformen sein können.
Ich gehöre ganz sicher nicht zu denen, die die Rückkehr in die Gutenberg-Galaxie fordern, aber auch ganz unabhängig davon, ob die aktuellen Plagiatsvorwürfe nun zutreffen oder nicht, sehe ich reale Probleme in der Art und Weise, wie hier persistente Identifikatoren, Repositorien und Möglichkeiten der Versionierung genutzt werden bzw. eben nicht. Hier muss ansetzen, wer der Wissenschaft im allgemeinen und dem digitalen Publizieren im besonderen helfen will. Kurzfristig hoffe ich, dass meine Hinweise zur Quellenkritik dazu beitragen, im konkreten Fall die Überprüfung der Plagiatsvorwürfe zu erleichtern und die Sicherheit der Ergebnisse zu erhöhen, was im Interesse hoffentlich aller Beteiligter ist.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Christof Rolker (10. Januar 2023). Sapienti satis est (?): Zur digitalen Quellenkritik im Kontext von Plagiatsvorwürfen. Mittelalter. Abgerufen am 8. September 2024 von https://doi.org/10.58079/rhbd
Ein weiterer Nachtrag: Erstens hat sich die digitale Quellenkritik weiter verkompliziert (ihre Notwendigkeit ist damit nur noch klarer geworden), weil zahlreiche als Beleg genutzte Kopien im Internet Archive gelöscht wurden. Zweitens gab es, wie ich jetzt erst merke, schon im April eine abermals vollständig anonymisierte Pressemeldung des SNF, dass eine “Forschende Person” des Plagiats überführt sei und die Fördermittel des SNF für die betroffenen Publikationen zurückzahlen müsse: https://www.snf.ch/de/a6HYHTbiHpsk2ET6/news/untersuchungsergebnisse-zu-plagiatsvorwuerfen
Ein kleiner Nachtrag: Stand heute (14. Juni 2023) hat die verwickelte Überlieferungslage weiter verkompliziert. Das plagiatsverdächtige Buch ist online in einer zweiten Auflage (mit neuem DOI, wieder mit Verbot des Downloads, ohne Hinweis auf Drittmittelgeber) erschienen; in weiten Teilen ist diese Neuauflage identisch mit der oben zitierten dritten Fassung der ersten Auflage. Die Repositorien bieten auch weiterhin keine Hilfe bei der Suche nach den verschiedenen Versionen, und erhebliche Teile der Materialien, die ich im Januar noch nutzen konnte, sind inzwischen gelöscht worden. Ein Wikipedia-Artikel ist gelöscht und unter Hinweis auf angedrohte rechtliche Schritte zusätzlich gesperrt; mehrere Twitter-Accounts sind gesperrt worden; die Kopien der verschiedenen Versionen der Verlagshomepage im Internet Archive sind ebenfalls gelöscht worden; usw. Hier werden mit großem Aufwand Inhalte produziert und wieder gelöscht, was einerseits selbst wieder Spuren hinterläßt, in summa aber doch die Rekonstruktion durch Dritte erschwert.
Obwohl es sich hierbei um eine Seitendebatte in der gesamten Affäre handelt (und zu #ReceptioGate an sich nichts beizutragen hat), würde ich die Diskussion am Ende des Posts gerne aufnehmen, jedoch anders deuten.
Die Alternative zu den geänderten PDFs auf einer Verlagsseite oder auch Blogportalen wie hypotheses.org ist m.E. nicht die Rückkehr zum Druck, sondern die an sich ohnehin verlangte oder mindestens angeregte Publikation in einem Repositorium.
Für Open Access Publikationen, deren Rechte klar definiert sind (etwa über Creative Commons Lizenzen), ist m.E. die Ablage in einem institutionellen Repositorium (an der Uni Zürich also auf den vorliegenden Fall gedeutet wäre dies ZORA: https://www.zora.uzh.ch) oder in einem internationalen (Fach-)Repositorium Versicherung einer Unveränderlichkeit/Nachvollziehbarkeit. Einem entsprechender Zwang zur Zweitpublikation inkl. Überprüfung durch die Forschungsförderung würde ich persönlich sehr positiv gegenüber stehen.
Damit wird auch der nächträglichen Überarbeitung im Sinne einer Neuauflage nicht ein Riegel geschoben. Zenodo erlaubt etwa die Veröffentlichung neuer Versionen, was ja durchaus sinnvoll sein kann, hält die ältere Version dennoch weiter und unter stabiler DOI vor.
Dagegen sind die aktuell von Verlagen aufgebauten Angebote zwar nützlich um die Wege und die Publikationszyklen kurz zu halten, können aber zu den im Post angesprochenen Problemen führen.
Im Übrigen ist die Anpassung von Links die durch DOIs festgelegt werden vorgesehen, da in absehbarer Zeit Systeme auf technischer/Infrastruktur-Ebene angepasst werden müssen. D.h. die Ziele von DOIs müssen verändert werden können, was aber gleichzeitig bedeutet, dass eine DOI keine Beständigkeit des Objekts garantiert, sondern einzig die Auffindbarkeit des Objekts. Was jedoch auch nicht garantiert werden kann.
Letztlich ist übrigens die Anpassung bzw. Löschung der CC Lizenz im geschilderten Fall aus zwei Gründen problematisch oder vermutlich rechtswidrig: 1) Eine solche vergebene Lizenz ist die Einräumung eines zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechtes unter bestimmten Bedingungen und kann meines Erachtens nicht widerrufen werden 2) Sie widerspricht der Vereinbarung mit dem SNF und könnte soweit ich das sehe durch die Forschungsförderung für das Werke wieder erzwungen werden.
Danke für diese Überlegungen! Wie gesagt will auch nicht der Rückkehr in die Gutenberg-Galaxie das Wort reden (und Volker Schröder hat natürlich recht – Bücher wurden nicht nur gefälscht, wie ich es verlinkt hatte, sondern haben ebenfalls manchmal “Versionierungsprobleme”). Repositorien wären eine Lösung der Versionierbarkeit, aber eben nicht durch die *Möglichkeit* der Einspeisung, sondern erst durch eine *Pflicht*. Das wiederum stößt auf Widerstände bzw. bringt Folgeprobleme mit sich: Wer erzwingt die Einspeisung? Univerisitäten sind naheliegende Kandidaten, aber dann muss man fragen: Können sich Uni-Angehörige weigern, Publikationen einzuspeisen? Haben umgekehrt keiner Universität angehörige Forschenden ein Recht, ihre Publikationen einzuspeisen? Der aktuelle Fall zeigt meines Erachtens, dass diese (bekannten) Fragen noch nicht befriedigend beantwortet sind.
Vielen Dank für diese präzise und klare Rekonstruktion. Nur eine Anmerkung: beim “guten alten Buch” gibt es ganz ähnliche Phänomene der Variabilität in Gestalt von Presskorrekturen und Austauschblättern (Cancellantia / cancels / cartons). Diese sind oft sehr schwer zu erkennen und erst recht zu datieren und führen zu großer Verwirrung beim Zitieren und bei der Beschreibung von Ausgaben bzw. Auflagen. Für die Analyse der verschiedenen Versionen ist dabei entscheidend, dass möglichst viele Exemplare erhalten und untersucht werden – diese “gute alte” Methode bewährt sich auch im vorliegenden Fall.