Ein Augenzeugenbericht oder die Konstruktion einer Königswahl?
Alte und neue Perspektiven auf die Narratio de electione Lotharii
Zusammenfassung: Der folgende Beitrag hat die Zielsetzung, eine bereits häufig untersuchte Quelle – die Narratio de electione Lotharii – in ein neues Licht zu rücken und eine jüngere Neuinterpretation weiterzudenken. Anhand von Parallelüberlieferungen wird untersucht, ob die Erzählung in der Narratio einen plausiblen Vorgang der Königswahl von 1125 schildert oder ob sie stark von anderen Berichten über die Wahl abweicht, um stattdessen die Vorstellungen des Autors zu freien kirchlichen Wahlen wiederzugeben. In einem nächsten Schritt wird erörtert, inwieweit der Autor zusätzlich zur Kritik an den staufischen Kaisern auch den Stand des Klerus im Allgemeinen und das Oberhaupt des Bistums Passau – Konrad von Babenberg – im Besonderen kritisieren wollte. Das Motiv, das der Autor der Narratio verfolgte, hatte starken Einfluss auf die Inhalte seines Textes und erweiterte den bloßen Bericht des Wahlhergangs um kirchenkritische Passagen, wenn es ihn nicht sogar verzerrte. Explizit handelt es sich also um die Schilderung der Königswahl Lothars III., während implizit die Haltung des Autors zu Kirche und Kaisertum seiner Gegenwart Eingang findet.
Abstract: The aim of the following article is to shed new light on a source that has been previously analysed multiple times – the Narratio de electione Lotharii – and to build upon a more recent reinterpretation. Other witnesses were used to analyse whether the narrative in the Narratio gives a plausible account of the royal election of 1125 or whether it deviates strongly from other accounts of the election, instead reflecting the author’s ideas on free ecclesiastical elections. Next, the extent to which the author criticised the clergy in general and the head of the bishopric of Passau – Konrad von Babenberg – in particular in addition to criticising the Hohenstaufen emperors, is discussed. The agenda pursued by the author of the Narratio had a strong influence on the content of his text and expanded the mere account of the election process with passages criticising the clergy, potentially distorting said account. Therefore, while it is overtly a portrayal of Lothar III’s election as king, implicitly it is also a portrayal of the author’s attitude towards the Church and Caisterism of his time.
Der Tod Heinrichs V. und die Verarbeitung des Investiturstreits
Am 7. Mai 1125 stellte Kaiser Heinrich V. (*1081) in Duisburg seine letzte Urkunde vor seinem Tod aus: Er gab dem Abt Berengoz von St. Maximin bei Trier die Güter zurück, die die Getreuen des Kaisers dem Kloster geraubt hatten. Die Besonderheit der Urkunde ist, dass nach der Corroboratio und vor der Siegelankündigung eine Art zweite Arenga folgt. Sie referiert, dass Heinrich von einer schweren Krankheit bedroht werde und sein Überleben anzweifele. Da sein Tod nahe, wolle Heinrich um seines Seelenheils willen diese Angelegenheit nicht seinem Nachfolger, dem Papst, den Bischöfen und den Fürsten des Reiches überlassen, sondern die Räuber selbst bestrafen.[1] Wenige Tage vor seinem Tod[2] zeigte Heinrich also Reue für die Übel, die die Kirche während seiner Herrschaft erlitten hatte. Heinrich war grundsätzlich kein großer Freund der Klöster gewesen,[3] doch vor allem gestand er damit eine gewisse Schuld am Investiturstreit ein. Diese Auseinandersetzung zwischen Papst- und Kaisertum über das Einsetzen von Bischöfen und Äbten hatte tiefe Spuren im Reich hinterlassen und prägte so auch die Wahl von Heinrichs Nachfolger Lothar III.
Über diese Wahlversammlung, die im Sommer 1125 stattfand, erzählt in außergewöhnlich detaillierter Art und Weise ein Text, den Wilhelm Wattenbach im zwölften Band der MGH-Scriptores-Reihe unter dem Titel Narratio de Electione Lotharii in regem Romanorum ediert hat. Bei ihm handelt es sich nicht nur um den ältesten, sondern auch um den ausführlichsten überlieferten Bericht des Wahlvorgangs einer Königswahl im römisch-deutschen Reich aus einer Zeit, in der weder ein formalisiertes Wahlverfahren noch ein fester Kreis an Königswählern etabliert war.[4] Die Detailfülle der Narratio führte dazu, dass weite Teile der Forschung den Bericht für einen neutralen Augenzeugenbericht oder gar eine Art Protokoll hielten.[5] Dabei wurde oft übersehen, dass die Erzählung über die Wahl König Lothars keineswegs Neutralität wahrt, sondern in vielfacher Weise die Positionen des Klosters Göttweig widerspiegelt, in dem die Narratio entstand. Im Jahr 2008 legte Bernd Schneidmüller eine grundlegende Neuinterpretation der Narratio vor, indem er kodikologische Untersuchungen zum Göttweiger Codex aufgriff, die ihn auf die Zeit zwischen 1150 und 1175 datieren. So kam er zu dem Schluss, dass die Narratio nicht als Augenzeugenbericht, sondern als eine Kritik an Kaiser Friedrich Barbarossa gelesen werden müsse und konnte den Entstehungszeitraum der Narratio weiter auf die 1160er Jahre eingrenzen.[6] Schneidmüllers Analyse ist aber noch zu vertiefen. Der Autor der Narratio bezog in seinem Text nicht nur Stellung zum römisch-deutschen Königtum, sondern reflektierte auch die Missachtung des Rechtes seines Klosters zur freien Abtswahl, der es in der jüngsten Vergangenheit ausgesetzt war. Das Ziel des vorliegenden Beitrags ist daher, die verschiedenen narrativen Strategien und kritisierten Missstände aus der Narratio herauszuarbeiten.
Ein einzigartiger Bericht und die Erforschung seiner Abfassung
Die Narratio ist nur in einer Handschrift überliefert: Göttweig, Benediktinerstift, Cod. 106 (rot) / 50 (schwarz) auf Folio 106r bis 108r. Diese entstand im dritten Viertel des 12. Jahrhunderts, also zwischen 1150 und 1175.[7] Laut Jörg Busch ist davon auszugehen, dass der Inhalt als Einheit konzipiert wurde, da die Handschrift aus drei Lagenpaketen besteht, einen einheitlichen Spiegel und eine beinahe durchgehende Rubrizierung aufweist, die von einer Hand gefertigt wurde. Das dritte Lagenpaket enthält als letzten Text die Narratio de Electione Lotharii, die von sieben Händen geschrieben wurde. Danach folgen keine Texte mehr, sondern nur noch der Besitzeintrag des Stiftes Göttweig und verschiedene Zeichnungen.[8] Vor der Narratio stehen auf dem ersten bis zum dritten Lagenpaket ausnahmslos Werke, die das Investiturproblem behandeln.
Laut der Narratio lief die Königswahl von 1125 folgendermaßen ab: Am ersten Tag der Wahlversammlung bestätigten die zusammengekommenen Fürsten die Wahl des Bischofs von Brixen. Zu Beginn der Verhandlungen über den neuen König bestimmte die gesamte Versammlung unter Leitung eines Kardinallegaten je zehn Wahlmänner aus den vier Reichsteilen, die einen König erheben sollten. Allerdings schlugen diese 40 Männer sogar drei geeignete Kandidaten vor, ohne sich auf einen zu einigen: Herzog Friedrich II. von Schwaben, Markgraf Leopold (bzw. Luitpold nach dem Text der Narratio) von Österreich und Herzog Lothar von Süpplingenburg. Friedrich zeigte sich durchweg hochmütig und seiner Wahl zum König allzu sicher, während sich Leopold und Lothar sehr demütig verhielten. Als Wahlleiter stellte Erzbischof Adalbert I. von Mainz den Kandidaten die Frage, ob sie gewillt seien, dem gewählten König zu gehorchen, wenn die Wahl nicht auf sie selbst fiele. Während Leopold und Lothar baten, von ihrer Wahl abzusehen, konnte Friedrich die Frage nicht bejahen. Er erkannte durch diesen politischen Schachzug, dass die Versammlung nicht gewillt war, ihn zum König zu wählen, zog sich in sein Lager zurück und schied damit als Kandidat aus. Im weiteren Verlauf der Versammlung wurde die Verhandlung dadurch unterbrochen, dass unter den Laien ein Tumult ausbrach und sie Lothar ohne formale Wahl gegen seinen Willen zum König ausriefen. Das erzürnte vor allem die bayerischen Bischöfe und die Versammlung stand kurz vor der Auflösung. Es gelang Adalbert von Mainz und dem anwesenden Kardinallegaten schließlich, die Versammlung wieder zu beruhigen. Die bayerischen Bischöfe hatten für die Fortführung der Wahl die Bedingung gestellt, dass ohne den Herzog von Bayern (Heinrich den Schwarzen) keine Entscheidung fallen dürfe. Also ließen die Wahlleiter den Herzog hinzuholen und die Wahlversammlung entschied sich durch die Eingebung des Heiligen Geistes für Lothar als König. Da er so rechtmäßig zum König erhoben worden war, begann Lothar seine Königsherrschaft mit der Bestätigung der Privilegien der anwesenden Prälaten. Zuletzt erkannte sogar Friedrich von Schwaben, dass er nichts gegen Lothars Erhebung einwenden konnte, und kehrte zur Versammlung zurück, um Lothar zu huldigen.[9]
Die Narratio enthält über die Wahl hinaus noch einen Textabschnitt, der vorsieht, dass gewählte Bischöfe noch vor der Regalieninvestitur durch den König geweiht werden sollen. Es ist gerade dieser – als Pactum bezeichnete – Abschnitt, der für Forscher*innen seit dem 19. Jahrhundert Fragen aufwirft.
Die ersten historischen Arbeiten, in denen die Narratio als Quelle miteinbezogen wurde, stammen von Simon Friedrich Hahn,[10] Johann Friedrich Pfeffinger,[11] Franz Dominicus Häberlin[12] und Johann Jakob Mascov.[13] Sie alle folgten der Narratio inhaltlich, die Auswertung beschränkte sich aber noch darauf, den Inhalt der Erzählung wiederzugeben. Lediglich Hahn merkte an, dass die Datierungen der Krönung Lothars in den unterschiedlichen Berichten (beispielsweise der Historia de duabus civitabus oder der Gesta Friderici des Otto von Freising, der Zwiefalter Chroniken und der Chronik von Montecassino[14] sowie den Geschichtswerken des Annalista Saxo, Ordericus Vitalis, Simeon von Durham und Albert von Stade) nicht mit der Narratio übereinstimmen.[15]
Circa 100 Jahre nach dem Erscheinen von Mascovs Arbeit begann 1868 mit Emil Friedberg die quellenkritische Aufarbeitung des Berichts. Er sprach davon, dass ein Kleriker des Klosters Göttweig den Text aufgeschrieben haben müsse und unterteilte die Narratio de Electione Lotharii in zwei Aspekte, die Erzählung von Wahl und Königserhebung einerseits sowie das Pactum andererseits.[16] Theodor Wichert übernahm dessen Ergebnisse und erörterte dann einen Vorschlag für eine mögliche Datierung des Textes: Aufgrund dessen, dass die Verwerfungen zwischen Lothar III. und Friedrich II. von Schwaben keinen Eingang in die Quelle fanden, müsse sie vor dem Streit und damit vor November 1125 entstanden sein.[17]
Der erste, der den Text der Narratio streng in Wahlerzählung und Pactum trennte und unterschiedlich datierte, war Christian Volkmar. Er war der Meinung, das Pactum sei zwischen 1150 und 1170, also zur Zeit der Herrschaft von Kaiser Friedrich I. eingefügt worden, da die Stelle von anderer Hand geschrieben worden sei und die Erzählung der Wahl und Königserhebung Lothars unterbreche. Den Autor des übrigen Textes (den er auch auf September bis November 1125 datiert) hielt er für einen Augenzeugen.[18]
Wilhelm Wattenbach widersprach dieser letzten Einschätzung, er ging nicht von einem Augenzeugen aus, da sich die Quelle bezüglich der Motive der Wahl sehr bedeckt halte. Sie könne also entweder nicht von einem Eingeweihten geschrieben worden sein, oder der Autor habe Informationen zurückgehalten.[19] Wattenbach blieb mit dieser Meinung allerdings allein, denn bereits im folgenden Jahr reihte sich Bernhard Eduard von Simson in die Gruppe von Forschern ein, die von einem Augenzeugen sprachen.[20]
Ein neuer und fundierter Vorschlag zur Datierung erschien dann zu Beginn des 20. Jahrhunderts, als Hermann Kalbfuss 1910 seinen Aufsatz „Zur Entstehung der Narratio de Electione Lotharii“ veröffentlichte. Er untersuchte die Schreiberhände und datierte das Schriftbild und damit die gesamte Handschrift auf die zweite Hälfte des 12. Jahrhunderts, was deutlich später als die bisherigen Datierungen war. Auch stellte er fest, dass die Narratio tatsächlich von Schreibern aus Göttweig niedergeschrieben wurde, es sich aber nicht um ein Autograph handelte.[21]
Weitere 60 Jahre später erbrachte Heinz Stoob einen neuen Datierungsversuch. Die Narratio selbst ordnete er ebenfalls so ein, dass sie vor November 1125 entstanden sein müsse, das Pactum erachtete er als späteren Einschub, der zwischen Oktober 1133 und Februar 1135 im Zuge des Anakletianischen Schismas entstanden und in die Handschrift eingefügt worden sei.[22] Er argumentierte aufgrund dessen, dass das Wort suscepit auf Folio 107v unterhalb der vorgesehenen Liniierung des Textkörpers „angehängt“ und Folio 108 ausgeschnitten wurde, dass für das Pactum auf Folio 107v zweieinhalb Pergamentseiten freigelassen worden seien. Der eingefügte Textabschnitt habe dann wider Erwarten doch auf eine halbe Seite gepasst und deswegen sei die überflüssige Seite ausgeschnitten worden. Außerdem ergebe die Erzählung der Narratio auch weiterhin Sinn, wenn man den Einschub – den er als inhaltliche Dopplung sieht – herausließe.[23] Franz-Josef Schmale nannte die Narratio wieder einen Augenzeugenbericht und schlug mit Abt Chadaloh eine Einzelperson als möglichen Autor vor. Er ging davon aus, die Narratio sei bis auf das Pactum ein Autograph desselben Abtes.[24] Siegfried Haider,[25] Fritz Peter Knapp,[26] Ludwig Vones,[27] Jutta Schlick[28] und Rudolf Schieffer[29] übernahmen die Datierung und die Vermutung in Bezug auf die Person des Autors. Schließlich datierte Schneidmüller die Narratio aufbauend auf der Analyse von Kalbfuss zwischen 1150 und 1170, sodass es unwahrscheinlich sei, dass die Erzählung in der Göttweiger Handschrift von einem Augenzeugen stamme. Das Autograph, dem der Bericht in der Handschrift zu Grunde liege, könne allerdings deutlich älter sein.[30]
Zusammenfassend lässt sich Folgendes feststellen: Da die Datierung anhand von inhaltlichen Punkten nur einen terminus post quem nach dem Sommer 1125, aber keinen terminus ante quem zulässt, ist für die vorliegende Version der Narratio de Electione Lotharii die Datierung anhand der Göttweiger Handschrift unabdingbar. Diese wurde zwischen 1150 und 1170 im Kloster Göttweig niedergeschrieben, damit muss die einzige überlieferte Fassung der Narratio auch aus diesem Zeitraum stammen. Die Frage nach der Person des Autors ist nicht endgültig zu klären, aber es handelte sich fast mit Sicherheit um einen Göttweiger Kleriker.
Über die Datierung und den Autor hinaus wurde in der Forschung viel über die Rolle des Pactum diskutiert. Über den Abschnitt existieren verschiedene Ideen zu seiner Historizität, zu seinem Inhalt und darüber, wie er in den Text in der Göttweiger Handschrift gelangte. Schneidmüller, Stoob, Friedberg, Wichert,[31] Robert Niemann[32] und Wolfang Petke[33] ordneten das Pactum als Fälschung ein, die Eingang in die Narratio fand, um die Haltung des Reformklosters gegenüber der Wahl von Geistlichen zu verdeutlichen und zu bekräftigen. Doch es gibt auch divergierende Ansichten: Simson hielt es nicht für eine reine Fälschung, aber für ein stark verfälschtes Dokument.[34] Vones meinte, es sei eine nicht ausgefertigte Urkunde, die nur für das Erzbistum Salzburg und dessen Suffragane Geltung haben sollte.[35] Voges schrieb, es handle sich um eine Wahlkapitulation,[36] laut Volkmar sei es eine Konzession[37] und Schmale überlegte, dass es sich nur auf die Regalienverleihung für den neu gewählten Bischof von Brixen bezog.[38] Alle bis auf Kalbfuss schrieben, das Pactum sei ein Einschub. Auch Kalbfuss widersprach hier nicht explizit, er stellte aber für die Handschrift fest, dass sie als Ganzes angelegt wurde.[39] Eventuell wurde für das Pactum Platz freigelassen, was nachträglich nicht belegbar ist.[40]
In Bezug auf die Causa Scribendi der Narratio sprachen die Forscher*innen ab dem 19. Jahrhundert einhellig davon, dass der Text die Gedanken der südostdeutschen Reformer bezüglich des Wormser Konkordats im Speziellen und der Investitur im Allgemeinen darstellen sollte. Lediglich was den Adressaten angeht, hielt sich die Forschung bedeckt. Knapp diskutierte die Textgattung, der die Narratio angehören könnte. Er lehnte ab, dass es sich um eine an ein Publikum außerhalb des Klosters gerichtete „Zeitung“ oder Mitteilung gehandelt habe, da der Text über Göttweig hinaus kaum Verbreitung gefunden habe. Er hielt es für wahrscheinlicher, dass die Handschrift für den internen Gebrauch im Kloster gedacht war und – an die Weltchronik Hermanns von Reichenau angelehnt – eine Art kurze Chronik darstellen sollte, da das Skriptorium des Klosters vermutlich schlecht ausgestattet war und dennoch die Bibliothek rasch füllen wollte.[41] Diese Erklärung korreliert mit den Ergebnissen von Kalbfuss bezüglich des Aufbaus und der Konzeption sowie mit den vielen Ergänzungen, freien Stellen und herausgeschnittenen Seiten der Handschrift. Zusammengefasst handelte es sich vermutlich um eine Handschrift, die der internen Dokumentation der Ereignisse und Einstellung des Klosters zu den Investiturstreitigkeiten zwischen Kaiser und Papst diente.
Mehr Erzählung als Bericht: Konstruktionen und Motive in der Narratio
Das Motiv, nach dem die Narratio strukturiert ist, ist die Freiheit der geistlichen Wahlen von weltlichem Einfluss. Das Pactum stellt das unmissverständlich klar:
„Die Kirche soll in geistlichen Sachen freie Wahlen haben, die Wahlen sollen nicht durch Furcht vor dem König erzwungen und nicht wie sonst durch die Gegenwart des Fürsten eingeengt oder durch irgendwelche Bitten beanstandet werden.“[42]
Dementsprechend baute der Mönch, der die Narratio abfasste, mehrere Elemente in die Erzählung ein, mit denen er diesen Grundsatz illustrierte.
Der Göttweiger Mönch lässt die Wahlversammlung damit beginnen, dass die zusammengekommen Fürsten noch vor der eigentlichen Königswahl den Bischofelekten Raimbert von Brixen (Bischof von 1125 bis 1139) bestätigten und feierlich als Bischof ordinierten.[43] Bereits dieser Vorgang rekurriert doppelt auf das Thema der Freiheit der geistlichen Wahlen. Dass ein Bischof in Abwesenheit des Königs ordiniert wurde, stellte einen Bruch des Kompromisses dar, den Kaiser Heinrich V. und Papst Calixt II. erst drei Jahre vorher im sogenannten Wormser Konkordat (1122) über die umstrittene Bischofsinvestitur gefunden hatten. Der Kaiser verzichtete darin auf die Investitur von Bischöfen und bestätigte der Kirche auf dem Reichsgebiet die freie kanonische Wahl und unbehinderte Weihe. Die Wahl sollte in Gegenwart kaiserlicher Abgeordneter verhandelt und vom Kaiser bestätigt werden. Anschließend sollte der Bischof sein Lehen erhalten. Dass die Erhebung des Elekten Raimbert vor der Wahl des Königs und damit frei von jeglichem königlichen Einfluss stattgefunden hatte, entspricht genau dem eingangs genannten Motiv. Das Beispiel Brixen wählte der Göttweiger Mönch dabei nicht zufällig: Wie die Vita Erzbischof Konrads I. von Salzburg berichtet, war Raimbert ein treuer Anhänger der Reformbewegung, des Papsttums und Erzbischof Konrads. Wegen dieser Gesinnung hatte ihn Konrad zum Nachfolger Bischof Hugos von Brixen bestimmt, der wegen seiner Parteinahme für die königliche Seite im Investiturstreit vom reformgesinnten Konrad abgesetzt worden war.[45] Raimberts Erhebung lief für den Göttweiger Mönch idealtypisch ab, weshalb er sie direkt zu Beginn der Narratio platzierte. Außerdem legt die Erzählung der Vita Chounradi (die zwischen 1168 und 1177, also beinahe parallel zur Narratio entstand)[46] den Gedanken nahe, dass die Klöster im Erzbistum Salzburg während des Alexandrinischen Schismas Bedarf hatten, über den Investiturstreit und die libertas ecclesiae zu reflektieren.
Als Feind der libertas ecclesiae und als Bösewicht in seiner Erzählung stellte der Göttweiger Mönch Herzog Friedrich II. (*1090; †1147) dar. Friedrich war als Enkel Kaiser Heinrichs IV. der nächste Verwandte des verstorbenen Kaisers Heinrich V. Als Nachfolger der beiden Kaiser, die die Kirche im Investiturstreit so schwer bedrückt hatten, und Vater Kaiser Friedrich Barbarossas, der im Alexandrinischen Schisma (1159 bis 1177) das Papsttum bedrängte, verkörperte Friedrich genau das, was der Göttweiger Mönch kritisieren wollte: die Einmischung von Königen und Kaisern in die Freiheit der Kirche. Laut der Narratio sei Friedrich mit dem größten Hochmut zur Wahlversammlung erschienen, da er nur bereit gewesen sei, „zum König gewählt zu werden, aber nicht, selbst zu wählen“.[47] Als die beiden anderen Königskandidaten, Lothar von Sachsen und Leopold von Österreich, demütig gebeten hatten, von ihrer Wahl abzusehen, sei sich Friedrich „geblendet durch seinen Ehrgeiz“ sicher gewesen, zum König gewählt zu werden.[48] Erzbischof Adalbert entlarvte mit einer geschickten Frage, dass Friedrich ein hochmütiger Mann war und keine freie Wahl akzeptieren würde. Als Friedrich die Zusammenkunft verließ, verurteilten die versammelten Fürsten seine Herrschsucht.[49] Der Göttweiger Mönch zeichnete die Figur Friedrichs so eindeutig negativ, dass sich Friedrichs Verhalten schon allein aus der Logik der Erzählung erklärt. Dass es auf der historischen Realität beruhte, lässt sich anhand der Narratio nicht nachweisen.
Eine weitere entscheidende Rolle in der Erzählung des Göttweiger Mönchs spielt der päpstliche Legat, indem er die Wahlversammlung eröffnet[50] und sie nach dem Tumult durch die unbekannten Laien zu ihrem guten Ende führt.[51] Trotz dieser wichtigen Rolle nennt der Göttweiger Mönch den Namen des Legaten nicht. Nur in der Anselmi Continuatio Sigeberti Chronicae sind die Namen der Legaten überliefert: Kardinalpriester Gerhard von S. Croce in Gerusalemme (bürgerlich Gerhard Caccianemici) und Kardinaldiakon Romanus von S. Maria in Porticu.[52] Die Narratio hätte allein wegen der Bedeutung der Legaten ihre Namen sicherlich genannt, wenn sie dem Göttweiger Mönch bekannt gewesen wären. Außerdem irrt er darin, von nur einem Legaten zu schreiben.[53] Dass die kirchlichen Würdenträger, nämlich der päpstliche Legat und der Erzbischof von Mainz, die Wahlversammlungen leiteten und so entscheidenden Einfluss auf das Königtum nahmen, muss dem Göttweiger Mönch idealtypisch erschienen sein. Die Forschung attestiert den Legaten ausgehend von der Narratio „entscheidende[n] Einfluß auf die Königswahl Lothars III.“[54] Sieht man aber wegen ihrer stark kirchlichen Prägung von der Narratio ab, gibt es kaum Hinweise darauf, dass päpstliche Legaten im frühen 12. Jahrhundert königliche Wahlen beeinflussen konnten. Die Parallelüberlieferung der Narratio (außer der Anselmi Continuatio Sigeberti Chronicae) thematisiert die Legaten und ihren angeblich so großen Einfluss auf die Wahlversammlung von 1125 kaum.[55] Dass ein Legat überhaupt persönlich an einer Königswahl teilnahm, kam bis dahin nur 1078 und 1081 bei den Doppelkönigswahlen gegen Heinrich IV. vor.[56] Gerhard selbst war bei der Wahl zum ersten Mal in Deutschland,[57] sodass es unwahrscheinlich ist, dass er die wichtigen Voraussetzungen für die Einflussnahme auf die Wahl – Kenntnisse des Legationslandes und Kontakte zum dortigen Klerus – mitbrachte.[58]
Die Forschung konnte nur deshalb zu dieser Fehleinschätzung über den Einfluss der Legaten kommen, weil der Wahlablauf in der Narratio als faktengetreu galt. Als ultimatives Argument für den Wahrheitsgehalt der Narratio wurde oft angeführt, dass das Wahlverfahren in den Geschichten der Narratio und von Ordericus Vitalis trotz der großen Entfernung der beiden Quellen zueinander übereinstimmt.[59] In der Geschichte von Ordericus Vitalis gab die Kaiserin Mathilde die Reichsinsignien vor der Wahl an Erzbischof Adalbert von Mainz weiter. Auf der Wahlversammlung schlug Adalbert die Wahlkommission der 40 Männer vor, die dann wiederum Friedrich von Schwaben, Lothar von Sachsen und Heinrich von Lothringen als Kandidaten vorschlugen. Adalbert wollte, dass diese drei unter sich entscheiden, wer König werden sollte, drohte aber, dass derjenige, der der Wahl nicht zustimme, getötet werden solle. Nach langem Schweigen betonte Heinrich die Wichtigkeit und Ehre ihrer Aufgabe und wählte dann seinen Stiefsohn Lothar. Da Friedrich angesichts der Drohung Adalberts nicht zu widersprechen wagte, rief Heinrich Lothar als König aus. Alle Anwesenden huldigten dem neuen König, Friedrich aber nur widerwillig. Nach der Versammlung überfiel Friedrichs Heer Lothars Leute, die letztendlich aber die Oberhand behielten.[60] Der Wahrheitsgehalt von Ordericus’ Version der Geschichte ist – erst einmal abgesehen von der electio per compromissum – eher gering einzuschätzen: Die Rede Adalberts von Mainz ist mehr ein rhetorisches Mittel Ordericus’ als eine wortgetreue Widergabe,[61] die Todesdrohung darin frei erfunden[62] und die Attribute der Personen werden falsch wiedergegeben (Lothar war nie der Stiefsohn Heinrichs, sondern wurde im Jahr darauf Heinrichs Schwiegervater).[63] Das wundert nicht, wenn man in Betracht zieht, dass Ordericus das Reich als „little more than a literary kingdom“[64] betrachtete. Dennoch sind die Parallelen der beiden Berichte frappierend und es ist durchaus denkbar, dass Ordericus’ Geschichte oder Teile davon durch Erzählungen aus anderen Benediktinerklöstern bis nach Göttweig gelangten.[65]
Genau wie der Göttweiger Autor der Narratio stand Ordericus auf der Seite des Reformpapsttums. In der Geschichtsrezeption Ordericus’ sind Jesus und Gott allgegenwärtig und die Herrscher, die der Kirche geneigt sind, werden von ihnen begünstigt.[66] Deswegen zeichnete Ordericus von den Saliern ein sehr negatives Bild, stellte sie als Tyrannen und Unterdrücker der Kirche dar, vor allem im ersten Kapitel des zehnten Buchs der Historia Ecclesiastica. Heinrich IV. habe viele Verbrechen gegen die Kirche begangen, besonders indem er das Investiturrecht beansprucht und die Feinde der Kirche mit bewaffneten Kräften unterstützt habe.[67] An anderer Stelle der Historia Ecclesiastica, im zweiten Kapitel des neunten Buchs zum Jahr 1095, merkte Ordericus an, dass Heinrich die römische Kirche angegriffen habe, aber durch den Widerstand der gerechten Anhänger Gottes und das Eingreifen des Herrn sei der Angriff gescheitert.[68] Zweimal – neben Buch 10, Kapitel 2 auch noch in Buch 11, Kapitel 18 – erwähnte Ordericus, dass Heinrich IV. als Bestrafung für seine Sünden eines sehr schlechten Todes gestorben sei: von seinem Sohn vertrieben und von allen Freunden verlassen. Da Heinrich in der Exkommunikation gestorben war, blieb ihm das Begräbnis in geweihter Erde verwehrt, sodass sein Körper nicht von Mutter Erde aufgenommen wurde und „wie ein Tierkadaver“ verrottete.[69]
Heinrich V. erwies sich in Ordericus’ Augen dann als genauso tyrannischer König, wie sein Vater es gewesen war.[70] Besonders die Vorgänge von 1111, als Heinrich V. im Zuge seiner Kaiserkrönung Papst Paschalis II. gefangen nehmen ließ, nahm Ordericus zum Anlass, seiner ablehnenden Haltung zu Heinrich V. Ausdruck zu verleihen: Heinrich – Ordericus nennt ihn fälschlicherweise immer Karl – sei mit einem großen Heer nach Rom gezogen. Nachdem er zum Kaiser gekrönt worden war, habe er Papst Paschalis II. wegen dessen gerechtfertigten Befehls, die exkommunizierten Anhänger Heinrichs aus der Kirche zu verbannen, gefangen nehmen lassen. Daraus sei ein erbitterter Kampf an den heiligen Stätten der Stadt Rom entstanden.[71] Dass Heinrichs Ehe mit Mathilde von England schließlich ohne Erben blieb, interpretierte Ordericus als Strafe Gottes für Heinrichs Tyrannei. Deswegen sei das Reich an eine andere Familie übergegangen – dieser Hinweis deutet darauf hin, dass Ordericus wusste, dass Lothars Wahl einen Bruch der dynastischen Königsfolge darstellte.[72]
Dagegen stellte Ordericus Lothar positiv dar und nannte ihn einen demütigen und milden Herrscher.[73] Doch profunde Kenntnis über Lothars Herrschaft besaß Ordericus nicht. Über den Italienzug Lothars von 1133 berichtete Ordericus, wie Lothar versuchte, das Anakletianische Schisma zu beenden. Lothar bot sich als Vermittler zwischen den Päpsten an, laut Ordericus nahm Anaklet das Angebot an, während Innozenz ablehnte. Tatsächlich war es aber andersherum.[74] Ordericus hatte also keine zuverlässigen Informationen über das Geschehen im Reich, aber eine eindeutig ablehnende Position gegenüber den Kaisern Heinrich IV. und Heinrich V. Ordericus’ Meinung deckte sich mit derjenigen des Göttweiger Mönchs. Beide Quellenschreiber verfolgten bei ihrer Erzählung über die Königswahl von 1125 die Absicht, die Personen der kaiserlichen Seite des Investiturstreits negativ darzustellen.
Das Motiv der electio per compromissum, der Kompromisswahl, dient ebenfalls diesem Zweck. Das Verfahren, dass eine Wahlgemeinschaft ihr Wahlrecht an eine kleinere, besonders dazu geeignete Gruppe abtritt, stammte von den Benediktinern. Die erste bekannte Kompromisswahl fand 1095 im schwäbischen Kloster Zwiefalten statt. Der Zwiefalter Mönch Ortlieb berichtete in seiner Chronik, die er in den Jahren von 1135 bis 1137 abfasste, dass die Mönche nach dem Tod ihres Abtes Roger an Abt Gebhard von Hirsau herantraten. Sie baten ihn, dass er ihren neuen Abt bestimme. Gebhard reiste nach Zwiefalten und traf dort zusammen mit den ebenfalls hinzugeholten Äbten Malecho von Weingarten und Azelin von Blaubeuren die Entscheidung, einen eben erst in die Klostergemeinschaft aufgenommenen Bruder namens Ulrich zum neuen Abt zu erheben.[75] Der Einfluss der Reformbewegung des 11. und 12. Jahrhunderts auf das Kloster Zwiefalten wird in dieser Erzählung schon allein dadurch deutlich, dass die Zwiefalter Mönche dem Abt von Hirsau, dem Zentrum der Reformbewegung im Reich, die Entscheidung über die Abtsnachfolge antrugen.[76] Der zweite Fall einer Kompromisswahl ist für das Jahr 1119 überliefert, als im Kloster Farfa in der Sabina die Mönche eine umstrittene Abtswahl an eine Kommission delegierten. Den Bericht über diese Wahl verfasste der dortige Mönch Gregor von Catino zwischen 1107 und 1125 in der Chronik seines Klosters. Demnach hatten die Mönche von Farfa nach dem Tod Abt Berards III. eine Gruppe von zwölf Brüdern ausgewählt, die über den nächsten Abt bestimmen sollte, doch aufgrund der Fraktionierung der Klostergemeinschaft gingen zwei konkurrierende Äbte aus der Wahl hervor. Der Exponent der bäuerlichen Partei war der nicht-adlige Mesner Guido, der andere Teil der Brüder bevorzugte den adlig geborenen Rainald. Als die Konkurrenten sich um die Bestätigung Kaiser Heinrichs V. bemühten, sprach sich Heinrich für einen dritten Kandidaten aus: Berard, den Neffen des gleichnamigen verstorbenen Abtes. Während Berard und Rainald einen Ausgleich fanden, der Berard als Abt von Farfa vorsah, wandte sich Guido an Papst Calixt II. und erwirkte dessen Approbation. Das Wormser Konkordat beendete den Konflikt schließlich, indem Heinrich und Calixt darin den Frieden in Italien und für Farfa die päpstliche Oberhoheit beschlossen. So setzte sich schließlich mit Guido der päpstliche Kandidat durch.[77]
Dass die benediktinischen Mönche wie der Göttweiger Autor der Narratio und Ordericus Vitalis die Königswahl von 1125 als electio per compromissum stattfinden ließen, könnte schlicht der Tatsache geschuldet sein, dass in Göttweig und St. Evroult Abtswahlen auf ebendiese Weise abliefen oder dort zumindest bekannt war, dass Wahlen durch eine eigens ausgewählte Wählergruppe ablaufen konnten. Der Göttweiger Mönch und Ordericus hätten die Kompromisswahl aber auch in ihre Erzählungen einbauen können, um einmal mehr ihrer Parteinahme für die kirchliche Reformbewegung Ausdruck zu verleihen. In der Logik ihrer Geschichten sorgt das Wahlverfahren dafür, dass der schlechte Königskandidat Friedrich von Schwaben aus dem Rennen um die Königswürde ausschied. Das Wahlverfahren, das diese wichtige Auslese leistete, war selbstverständlich dasjenige der Kirchenreformer und der benediktinischen Mönche.
Einsichten in die Welt abseits der universalen Gewalten
Bereits in der Einleitung war von Schneidmüllers Analyse und Neuinterpretation der Narratio als Bericht der Wahl und gleichzeitig Aufarbeitung des Konflikts zwischen Friedrich Barbarossa und dem Erzbischof Konrad II. von Salzburg die Rede. Schneidmüller präzisiert das Entstehungsdatum der Handschrift vom dritten Viertel des 12. Jahrhunderts auf die 1160er Jahre und geht aufgrund dessen davon aus, dass der Göttweiger Mönch Friedrich von Schwaben stellvertretend für Barbarossa angriff und Konrad I. von Salzburg anstelle von Konrad II. von Salzburg positiv darstellte. Schneidmüller führt weiter aus, der Göttweiger Autor, der einer Gruppe von Reformern angehörte, habe sich daher in der Narratio auf die Seite Lothars III. gestellt, der ebenfalls Vertreter einer Reformpartei war. Der Investiturstreit habe für die Göttweiger nicht mit dem Wormser Konkordat geendet, sondern sei im Alexandrinischen Schisma zwischen Barbarossa und Konrad von Babenberg weitergeführt worden.[78]
Schneidmüllers Argumentation zu dem Gegenwartsbezug des Textes überzeugt, doch seine These, Konrad von Babenberg solle positiv dargestellt werden, ist weniger schlüssig. Zwar führte Konrads Wahl zum Erzbischof von Salzburg realiter zu einem Streit mit Kaiser Barbarossa, da dieser sich weigerte ihn als Erzbischof zu bestätigen, doch der Autor der Narratio muss ihm deswegen nicht unbedingt wohl gesonnen gewesen sein.
Die Haltung des Göttweiger Mönchs zu Kirche und Adel wird neben dem Pactum noch an einer weiteren Stelle deutlich.[79] Anlässlich eines Schwurs, den Lothar und Leopold vor Beginn der Wahl ablegen, findet sich die zweite Bezugnahme des Autors auf seine Lebenszeit. Hier kommentiert der Göttweiger Mönch:
„So groß und merkwürdig und früher unerhört ist der Einfluß, den der Herr zu unserer Zeit seiner Kirche gewährt: ungelehrte Laien verzichten in frommer Demut auf höhere Ehren. Damit aber zeigte der Herr zugleich in aller Deutlichkeit, wie böse und schädlich der Ehrgeiz von Geistlichen und Gelehrten ist, wenn er sich in weniger wichtigen Dingen und nun gar in solchen geistlicher Art breitmacht.“[80]
Fritz Peter Knapp interpretierte die Passage so, dass der Verfasser seinem Verständnis vom Klerus Ausdruck verlieh und sich um das Ansehen eben dieses Standes sorgt.[81] Allerdings ging Knapp noch davon aus, einen bis November 1125 entstandenen Augenzeugenbericht vorliegen zu haben. Was heraussticht, ist die Unzufriedenheit des Autors mit den Geistlichen seiner Zeit. Ob dieser kurze Abschnitt Bezug auf eine bestimmte Person nimmt, lässt sich natürlich nicht endgültig nachweisen, eventuell könnte aber Konrad von Babenberg gemeint sein, dessen Beziehung zum Kloster Göttweig konfliktbehaftet war. Um zu beurteilen, wie das Verhältnis zwischen dem Bischof und dem Kloster Göttweig war, und um die Rolle Konrads als Bischof von Passau in Bezug auf das Kloster näher zu betrachten, müssen daher andere Überlieferungen herangezogen werden. Dies setzt wiederum die Kenntnis gewisser Eckdaten zum Kloster voraus: Göttweig wurde von Bischof Altmann von Passau (*um 1015; †1091, Bischof von Passau von 1065 bis 1091) 1083 gegründet und gehörte daher zu dieser Diözese.[82] Anfang Oktober 1094 wurde die Benediktsregel in Göttweig eingeführt,[83] in der die freie Abtswahl durch die Mönche des Konvents in Kapitel 64 festgehalten ist.[84] Am 3. April 1098 nahm Papst Urban II. das Kloster in seinen Schutz auf und verlieh ihm mehrere Rechte, darunter auch das Recht auf freie Abtswahl.[85] Die erste urkundlich erwähnte freie Abtswahl fand dann im Jahr 1114 statt, als Nanzo (Abt bis 1125) zum Abt gewählt wurde.[86] Auch die nachfolgenden Äbte Chadalhoch (Abt von 1125 bis 1141)[87] und Gerhoch (Abt von 1141 bis 1150)[88] wurden von den Mönchen gewählt. Göttweig hatte stets eine gute Verbindung mit der Passauer Diözese und dem Papsttum, was sich den Urkunden des Klosters entnehmen lässt. Spannungen entstanden erst durch das Wirken von Bischof Konrad I. von Passau: Dieser war der erste Passauer Bischof, der sich weigerte, die Rechte des Klosters anzuerkennen, weshalb auch keine Urkunde von ihm zur Bestätigung der Rechte existiert.[89]
Weitere Hinweise auf das Verhältnis zwischen Kloster und Bischof liefert die Vita Altmanni. Sie behandelt das Leben des Klostergründers Altmann und die Geschichte des Klosters Göttweig, wurde in Göttweig zwischen 1138 und 1141 verfasst sowie später um die Ereignisse nach 1141 erweitert. Der Inhalt umfasst die Zeit von 1010 bis 1154.[90] Zwischen 1180 und 1200 wurde eine Bearbeitung der Vita geschrieben, die die Zeit von 1015 bis 1200 behandelte und um einige Wundererzählungen ergänzt wurde.[91] Die Vita Altmanni entstand also im selben Kloster, kurz bevor oder während die Narratio abgefasst wurde, wenn man der Annahme folgt, dass der erste Text bis 1154/55 noch etwas ergänzt und die Narratio in den 1160er Jahren geschrieben wurde.
Aus der Vita geht hervor, dass der Passauer Bischof Konrad I. den amtierenden Abt Gerhoch aus seinem Amt vertrieb und seinen eigenen Kandidaten Wernher (Abt von 1150 bis 1155) einsetzte:
„[Bischof Konrad] drückte im zweiten Jahr seiner Ordination auf Einflüsterung gewisser Brüder, die den Titel und die Stellung eines Abtes anstrebten, denselben Abt [Gerhoch] mit vielen Belästigungen des Unrechts nieder und nötigte ihn, die übernommene Leitung niederzulegen.“[92]
Abt Gerhoch verstarb bald darauf.[93] In der Vita wurde festgehalten, dass dem Kloster im selben Jahr nach dem Tod Gerhochs Unglück widerfuhr[94] und Wernher zwei Jahre später von einigen Mönchen im Kloster erschlagen wurde.[95] Der Text ist ein weiteres Indiz, dass die Beziehung zwischen Göttweig und Bischof Konrad I. von Passau angespannt war.
Zusätzlich spielen sowohl in der Narratio als auch in der Vita Altmanni freie Wahlen eine Rolle. In der Vita wird das Recht des Klosters durch Ab- und Einsetzung eines Abtes ignoriert und in der Narratio wird der Anspruch der Reformer auf freie geistliche Wahlen durch das Pactum betont. Diese freie Wahl sprach Bischof Konrad I. von Passau dem Kloster nicht nur in Bezug auf Abt Gerhoch, sondern auch auf dessen Nachfolger mehrmals ab. Nach dem Tod Abt Wernhers wurde im Kloster ein neuer Abt gewählt: Abt Friedrich (Abt von 1156 bis 1157). Dieser ist nicht aus offizieller Überlieferung des Klosters bekannt, sondern aus einer Urkunde Herzog Heinrichs II. von Österreich aus dem Jahre 1171, wo er als Nachfolger Wernhers und Vorgänger Johannes’ erwähnt wird. Günther Hödl interpretiert diese Konstellation wie folgt: Nach Wernhers Tod wurde zwar ein neuer Abt mit dem Namen Friedrich gewählt, dieser wurde allerdings weder von Bischof Konrad I. noch dem Papst bestätigt. Dadurch blieb die Wahl ohne Rechtsfolge, und Friedrich erscheint nicht in den Katalogen. Sein Nachfolger – der von Konrad eingesetzte Abt Johannes (1157 bis 1174)[96] – war wohl an der Abfassung der Urkunde beteiligt und akzeptierte diesen aus Rücksicht auf den Göttweiger Konvent. Daher erscheint Friedrich offiziell in dieser einen Urkunde.[97]
Die Wahl von Abt Friedrich eingeschlossen ignorierte Bischof Konrad I. von Passau insgesamt viermal[98] das Recht der Göttweiger Mönche auf freie Abtswahl, welches dem Konvent spätestens 1098 verliehen worden war.
Seine Verwandtschaft zu Barbarossa und König Konrad III. ausnutzend setzte sich Konrad auch über die Rechte anderer Klöster, die ihm unterstanden, hinweg. Konrad von Babenberg, Bischof von Passau und Erzbischof von Salzburg, war der sechste überlebende Sohn von Markgraf Leopold von Österreich (*1073; †1136, Markgraf von 1095 bis 1136) und dessen zweiter Frau Agnes von Waiblingen (*1072; †1143, Tochter von Heinrich IV., Schwester von Heinrich V.). Damit war ihm nicht nur eine geistliche Laufbahn vorbestimmt gewesen, sondern er war auch der Halbbruder der Staufer Herzog Friedrich II. von Schwaben (*1105; †1147) und König Konrad III. (*1093 oder 1094; †1152), der Kinder seiner Mutter aus ihrer ersten Ehe mit Friedrich I. von Schwaben (*um 1050; †1105).
Seine Verwandten verhalfen Konrad von Babenberg zu wichtigen geistlichen Ämtern: Beispielsweise wurde er durch den Einfluss von König Konrad III. Domprobst von Utrecht. Im Jahr 1148 wurde Konrad, auf eine briefliche Bitte Konrads III. hin, zum Bischof von Passau erhoben, nachdem der vorherige Bischof auf zweiten Kreuzzug verstorben war. Der Brief ist allerdings heute nicht mehr erhalten.[99] Seinen Neffen König Friedrich I. (*um 1122; †1190), besser bekannt als Barbarossa, begleitete Konrad von Babenberg auf dessen Italienzug bis nach Oberitalien. Barbarossa erstattete dem Bistum Passau das Gut Mertingen von den Welfen und unterstellte ihm das Reichskloster Niedernburg.[100]
Auch seine Familie väterlicherseits verhalf Konrad von Babenberg zu mehr Einfluss. Beispielsweise geriet er als Bischof von Passau in einen Streit mit dem Stift Reichersberg, als sowohl er als auch die Burg Hagenau Ansprüche auf das Stift erhoben. Bischof Konrad ließ es besetzen und sein Bruder, der Markgraf von Österreich Heinrich II. (*1107; †1177, Markgraf von 1141 bis 1156), entschied im Konflikt zu Gunsten Konrads, obwohl laut Hartwig von Hagenau (*im 11. Jahrhundert; †1150) die Burg das Legat über das Stift innehaben sollte. Das Stift wandte sich schließlich an Papst Eugen III. (*1080; †1153) und der Papst intervenierte. Zuerst sandte er einen ermahnenden Brief an Bischof Konrad I., schließlich schickte er seinen Legaten Oktavian de Montecelli (den späteren Gegenpapst Viktor IV.) zum Vermitteln. Ein Kompromiss wurde zwar gefunden, doch Konrad I. hielt an seiner Position als Ordinarius von Reichersberg fest und sein Verhältnis zum Stift blieb angespannt.[101] Konrad war weiterhin stets bemüht, die Besitzungen und Rechte des Bistums Passau auszuweiten. Damit sind nun schon zwei Klöster genannt, in deren Rechte Konrad massiv eingriff – womit er einem jener Geistlichen entspräche, die der Autor der Narratio kritisiert. Der Text stellt Konrad von Babenberg also nicht nur nicht positiv dar, er könnte sogar eine Kritik an ihm enthalten, in Form einer allgemein formulierten und daher verdeckten Klage.
Zuletzt soll die Datierung der Handschrift in die 1160er Jahre aufgegriffen werden. Schneidmüller nannte die Konflikte zwischen Barbarossa und Konrad II. von Salzburg als möglichen Grund für die Entstehung der Narratio. Da die Kernaussage der Quelle eine Stellungnahme zum Investiturstreit darstellt, ist diese Annahme nachvollziehbar. 1164 änderte sich aber auch der Einfluss, den Konrad I. von Passau auf Göttweig hatte: Er wurde zum Salzburger Erzbischof gewählt. Da er sich noch für keinen der Päpste eindeutig entschieden hatte, fand die Wahl nur unter der Voraussetzung statt, dass er sich zu Papst Alexander III. (*1100 oder 1105; †1181) bekenne, womit das Wahlgremium den Konflikt mit Barbarossa in Kauf nahm,[102] sich aber erhoffte, die verwandtschaftliche Beziehung zwischen den beiden könne Barbarossas Haltung zum Alexandrinischen Schisma mildern.[103] Stattdessen weigerte sich Barbarossa, Konrad die Regalien zu bestätigen, sodass sich die Beziehung zwischen den beiden verschlechterte[104] und Konrad einen seiner einflussreichen Unterstützer verlor. Barbarossa ließ 1165 die Salzburger Suffragane – darunter auch den Passauer Bischof – schwören, sich zu dem Gegenpapst Paschalis III. zu bekennen und weder Alexander III. noch seine Nachfolger oder Anhänger anzuerkennen, sowie dessen Anhänger als offene Feinde Gottes und des Reiches zu verurteilen.[105] Damit entzog er Konrad II. von Salzburg den Einfluss über Passau und auch Göttweig. Also fällt der terminus post quem des intensiven Einflusses von Konrad von Babenberg auf das Kloster Göttweig in jenen Zeitraum, den die neuere Forschung und allen voran Bernd Schneidmüller als Entstehungszeitpunkt für die Narratio festlegte.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Narratio de Electione Lotharii relativ eindeutig als Stellungnahme des Reformklosters Göttweig zum Investiturstreit gelesen werden sollte. Schneidmüllers Behauptung, dass der Streit zwischen Barbarossa und Konrad II. von Salzburg zeitlich betrachtet der Auslöser für die Entstehung der Handschrift in den 1160ern war, ist schlüssig. Der Autor bezieht sich mehrmals darauf, wie wichtig freie Wahlen sind. Damit rekurriert er auf den Investiturstreit, aber auch auf das Alexandrinische Schisma.
Jedoch ist Schneidmüllers Annahme, dass die Göttweiger ihrem ehemaligen Bischof wohlgesonnen waren, anhand der Narratio nicht zu belegen und widerspricht den Berichten aus anderen zeitgenössischen Quellen. Vielmehr ist Konrad von Babenberg als einer jener Geistlichen zu sehen, die nicht mit Demut, sondern mit Ehrgeiz handelten. Zwar wird keine dieser Personen namentlich genannt, aber die Klage ist an dieser Stelle auffällig und entspricht dem Verhalten Konrads zu dieser Zeit, der die Rechte des Klosters nicht bestätigte, sich über das Recht auf freie Abtswahl in Göttweig hinwegsetzte und mit Hilfe seiner weltlichen familiären Verbindungen, den Besitz „seines“ Bistums mehrte. Zusätzlich handelt es sich bei dem Göttweiger Codex um eine Handschrift für den internen Gebrach, die Texte enthält, die sich auf den Investiturstreit beziehen. Da sie und die Vita Altmanni etwa im gleichen Zeitraum entstanden sind, ist es denkbar, dass die Konflikte zwischen dem Kloster Göttweig und dem Passauer Bischof, ebenfalls ihren Weg in die Narratio gefunden haben. Der Zeitpunkt, zu dem jener Interessenskonflikt zwischen Kloster und Bischof endete, überschneidet sich mit den Entstehungsjahren der Handschrift: Konrad von Babenberg wurde im Jahr 1164 Erzbischof von Salzburg und der nachfolgende Bischof bestätigte die Rechte des Klosters wieder.[106]
Nach Schneidmüller entstand in den 1160er Jahren auch die Göttweiger Handschrift. Insofern ist es denkbar und zeitlich plausibel, dass Bischof Konrad I. von Passau in der Handschrift mit dem Hinweis auf jene Gruppe von Geistlichen verewigt wurde, die nicht mit Demut, sondern mit Ehrgeiz handelten.
Dekonstruktion und Rekonstruktion: neue Einsichten in einen alten Text
Dass die heute bekannte Version der Narratio der Bericht eines Augenzeugen der Königswahl von 1125 ist, ist fraglich. Der Text könnte auf einen authentischen Bericht von der Königswahl zurückgehen, die überlieferte Version im Codex 106 (rot) / 50 (schwarz) im Benediktinerstift Göttweig ist allerdings ein vielfach durchkonstruierter Text, der keineswegs die Königswahl Lothars III. wie ein Protokoll oder Augenzeugenbericht wiedergibt. Der Autor kannte die Fakten rund um die Wahlversammlung zwar recht gut, so weit sich das anhand der Parallelüberlieferung überprüfen lässt. Doch die Narratio ist keine bloße Wiedererzählung der Ereignisse rund die Wahl Ende August 1125 in Mainz, wie sie Forscher*innen bis zu Schneidmüllers Neuansatz von 2008 meist gesehen haben. Der Fokus auf einzelne Aspekte innerhalb der Narratio oder die Untersuchung der Quelle, ohne auf die Zusammensetzung, das Schriftbild, das Alter und die übrigen Texte der Göttweiger Handschrift, die allesamt der Narratio vorangestellt sind, zu achten, prägte lange Zeit die Forschung zum Text und führte dazu, dass sich ein Konsens etablierte, der mehr auf Vermutungen und weniger auf konkreten Belegen fußte: Die Handschrift müsse von 1125 stammen, da sie so detailreich war, dass sie nur von einem Augenzeugen stammen konnte. Um diese Vermutung aufrechtzuerhalten, wurden kodikologische Analysen ignoriert. Beinahe 100 Jahre nutzte die Forschung die Narratio als Steinbruch für Informationen über die Königswahl von 1125, bis Bernd Schneidmüller die Untersuchung von Hermann Kalbfuss über den Göttweiger Codex wieder aufgriff und die Narratio entsprechend umdatierte.
Ausgehend von dessen Interpretation der Narratio als Gegenbild zum Investiturstreit und Manifestation der Ansichten der österreichischen Reformer lassen sich die verschiedenen Konstruktionen analysieren, anhand derer der Göttweiger Autor der Narratio seine Erzählung strukturierte. Schneidmüller betont die negative Rolle von Friedrich II. von Schwaben als Verkörperung von dessen Sohn Barbarossa, der als Zeitgenosse des Göttweiger Mönchs für seine Kirchenpolitik Kritik auf sich zog. Weitere Motive der Erzählung unterstützten die Forderung des Göttweiger Mönchs nach der Freiheit von geistlichen Wahlen: die Ordination des Bischofs von Brixen, die Leitung der Königswahl durch den Kardinallegaten oder das aus der Benediktsregel stammende Wahlverfahren.
Der Göttweiger Mönch zielte damit aber nicht ausschließlich auf die Reichspolitik ab. Dass er den Investiturstreit und das Alexandrinische Schisma thematisierte, wurde bereits u.a. von Schneidmüller diskutiert. Was bislang unbeachtet blieb und erst im Rahmen dieser Studie erarbeitet wurde ist, dass er über die reichspolitschen Themen hinaus die Geschichte seines eigenen Klosters reflektierte: Mehrfach hatte der Passauer Bischof Konrad I. aus dem Haus Babenberg das Recht auf freie Abtswahlen in Göttweig ignoriert. Die Narratio unterstreicht die Vorwürfe, die in der parallel in Göttweig entstandenen Vita Altmanni gegen Konrad auf unterschwellige Art formuliert sind. Durch einen Einschub zum Hochmut der Geistlichen drückt der Göttweiger Schreiber sein Selbstverständnis als Mönch und seine Ideale als Geistlicher aus. Gleichzeitig wird das Recht auf freie Wahlen betont, in einem Kloster, das das von Papst Urban II. verliehene Recht auf eigene Abtswahl gemäß Kapitel 64 der Benediktsregel über mehrere Jahre nicht ausüben durfte.
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Die vorliegende Arbeit basiert auf einem Kurs am Historischen Seminar der LMU München bei Dr. Richard Engl. Die dort geschriebenen Essays wurden für diese Publikation überarbeitet und zu einem gemeinsamen Aufsatz zusammengefasst.
[1] Vgl. Die Urkunden Heinrichs V. und der Königin Mathilde, hrsg. von Matthias Thiel unter Mitwirkung von Alfred Gawlik (MGH Diplomata regum et imperatorum Germaniae 7), digitale Vorab-Edition, Stand 2. Juni 2010, Nr. 279, https://data.mgh.de/databases/ddhv/dhv_279.htm: Et quia tanta infirmitate opprimi iam videmur, ut de presentis vitę securitate interdum dubitare cogamur, idcirco non solum prefatę ęcclesię iudicium et iusticiam ad presens facere decrevimus, sed etiam omnibus ęcclesiis, quę in regno et imperio nostro a nobis aut nostris suis privatę sunt rebus, ab ista die et deinceps vita comite bona sua coram deo integre nos reddituros esse promittimus. Si autem divina vocatione de hac luce tam repente migraverimus, ut per nos ipsos, quod absit, hęc omnia implere nequeamus, tunc non solum apostolico et episcopis, in quorum diocęsi bona ęcclesiarum invasa sunt, raptores earum spiritali gladio feriendos derelinquimus, sed etiam successori nostro cunctisque regni principibus pro salute animarum suarum ac nostra causam hanc in Christo determinandam committimus. Gedruckt ist die Urkunde in: Urkundenbuch zur Geschichte der jetzt die Preussischen Regierungsbezirke Coblenz und Trier bildenden mittelrheinischen Territorien, Bd. 1: Von den ältesten Zeiten bis zum Jahre 1169, bearb. von Heinrich Beyer und Leopold von Eltester, Koblenz 1860, Nr. 542, S. 510–512.
[2] Heinrichs Tod ist nicht eindeutig datiert. Das älteste Aachener Totenbuch, hrsg. von Eduard Teichmann, in: Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins 38 (1916), S. 1–213, hier Nr. 143, S. 89f, verzeichnet Heinrichs Tod für den 24. Mai; Die Memorienbücher der Kollegiatkirchen St. Gereonis zu Cöln, St. Suitberti zu Kaiserswerth und B. Mariä V. zu Düsseldorf, hrsg. von Theodor Josef Lacomblet, in: Archiv für die Geschichte des Niederrheins 3 (1860), S. 117–126, hier S. 122, datieren den Tod auf den 21. Mai. Zu Heinrichs Tod vgl. immer noch Gerold Meyer von Knonau, Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich IV. und Heinrich V., Bd. 7, Leipzig u.a. 1909, S. 322f.
[3] Vgl. Hubertus Seibert, Libertas und Reichsabtei. Zur Klösterpolitik der salischen Herrscher, in: Die Salier und das Reich, Bd. 2: Die Reichskirche in der Salierzeit, hrsg. von Stefan Weinfurter unter Mitarbeit von Frank Martin Siefarth, Sigmaringen 1991, S. 503–569, bes. S. 559–567.
[4] Vgl. Knut Görich, Narratio de electione Lotharii, in: Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation 962–1806. Von Otto dem Großen bis zum Ausgang des Mittelalters. Katalog, hrsg. von Matthias Puhle und Claus-Peter Hasse, Dresden 2006, S. 178f.
[5] Vgl. von den jüngeren Beiträgen v.a. Gerd Althoff, Lothar III, in: Die deutschen Herrscher des Mittelalters. Historische Portraits von Heinrich I. bis Maximilian I., hrsg. von Bernd Schneidmüller und Stefan Weinfurter, München 2003, S. 201–216, bes. S. 203; Jutta Schlick, König, Fürsten und Reich (1056–1159). Herrschaftsverständnis im Wandel (Mittelalter-Forschungen 7), Stuttgart 2001, S. 83–95, bes. 86–92; Ludwig Vones, Der gescheiterte Königsmacher. Erzbischof Adalbert I. von Mainz und die Wahl von 1125, in: Historisches Jahrbuch 115 (1995), S. 85–124, bes. 87; und Ulrich Nonn, Geblütsrecht, Wahlrecht, Königswahl: Die Wahl Lothars von Supplinburg 1125, in: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht 44 (1993), S. 146–157, bes. 151–157. Immer noch einflussreich: Wilhelm Bernhardi, Lothar von Supplinburg (Jahrbücher der deutschen Geschichte 15), Leipzig 1879, S. 1–49.
[6] Vgl. Bernd Schneidmüller, Mittelalterliche Geschichtsschreibung als Überzeugungsstrategie. Eine Königswahl des 12. Jahrhunderts im Wettstreit der Erinnerungen, in: Heidelberger Jahrbücher 52 (2008), S. 167–188, bes. 175–181, und außerdem noch dens., 1125 – Unruhe als politische Kraft im mittelalterlichen Reich, in: Staufer & Welfen. Zwei rivalisierende Dynastien im Hochmittelalter, hrsg. von Werner Hechberger, Regensburg 2009, S. 30–49.
[7] Vgl. Nikolaus Czifra, Mittelalterliche Handschriften in Österreich: Cod. 106 (rot) / 50 (schwarz) Göttweig, Benediktinerstift, in: manuscripta.at, 23. April 2016, https://manuscripta.at/?ID=36552.
[8] Das erste Lagenpaket beinhaltet Heiligenviten, das zweite den Liber de Honore Ecclesiae, der noch bis in die dritte Lage reicht. Dort befinden sich noch weitere Texte von Kirchenvätern, wie Augustinus, und Reformern, wie Paschasius. Vgl. Jörg W. Busch, Der Liber de honore ecclesiae des Placidus von Nonantola. Eine kanonistische Problemerörterung aus dem Jahre 1111: Die Arbeitsweise ihres Autors und seine Vorlagen (Quellen und Forschungen zum Recht im Mittelalter 5), Sigmaringen 1990, S. 33.
[9] Vgl. Narratio de electione Lotharii in regem Romanorum, hrsg. von Wilhelm Wattenbach, in: MGH SS 12, Hannover 1856, S. 509–512. Übersetzungen u.a. in: Geschichte in Quellen. Bd. 2: Mittelalter, hrsg. von Wolfgang Lautemann und Manfred Schlenke, bearbeitet von Wolfgang Lautemann, München 1970, S. 377–381; und als Anhang von Bernd Schneidmüller, Mittelalterliche Geschichtsschreibung als Überzeugungsstrategie (wie Anm. 6), hier S. 185–188.
[10] Vgl. Simon Friedrich Hahn, Vollständige Einleitung zur Teutschen Staats- Reichs- und Kayser-Historie, Bd. 3, Halle an der Saale 1723, S. 174f.
[11] Vgl. Johann Friedrich Pfeffinger, Vitriarius illusstratus sive Corpus iuris publici, Bd. 1, Gotha 1725, S. 562f.
[12] Vgl. Franz Dominicus Häberlin, Schediasma Historicum De Dissidiis Ex Electione Lotharii Saxonis Imp. Germaniam Turbantibus, Göttingen 1745, S. 7–10.
[13] Vgl. Johann Jakob Mascov, Commentarii de rebus imperii Romano-Germanici sub Lothario secundo a Conrado primo usque ad annum MCLII, Bd. 3, Bern 1753, S. 4f.
[14] Wobei Petrus Diaconus’ Redaktion der Chronik von Montecassino nur bedingt Glauben geschenkt werden kann, da dieser die Tendenz hatte, Inhalte zu verfälschen, um sein eigenes Ansehen oder den Besitz seines Klosters zu steigern. Vgl. dazu Erich Caspar, Petrus Diaconus und die Monte Cassinenser Fälschungen: ein Beitrag zur Geschichte des italienischen Geisteslebens im Mittelalter, Berlin 1909.
[15] Vgl. Hahn, Vollständige Einleitung (wie Anm. 10), S. 174f.
[16] Vgl. Emil Friedberg, Die Narratio de electione Lotharii. Ein kritischer Beitrag zur Geschichte des Investiturstreits, in: Forschungen zur Deutschen Geschichte 8 (1868), S. 77–89, hier S. 87.
[17] Vgl. Theodor F.A. Wichert, Über die Wahl Lothars III. zum deutschen Könige, in: Forschungen zur deutschen
Geschichte 12 (1872), S. 55–112, hier S. 58f.
[18] Vgl. Christian Volkmar, Das Verhältnis Lothars III. zur Investiturfrage, in: Forschungen zur deutschen Geschichte 26 (1886), S. 443–449.
[19] Vgl. Wilhelm Wattenbach, Deutschlands Geschichte im Mittelalter bis zur Mitte des Dreizehnten Jahrhunderts, Berlin 1894, S. 251f.
[20] Vgl. Bernhard Eduard von Simson, Analekten zur Geschichte der deutschen Königswahlen, Freiburg 1895, S. 3.
[21] Vgl. Hermann Kalbfuss, Zur Entstehung der „Narratio de Electione Lotharii“, in: Mitteilungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung 31 (1910), S. 538–562.
[22] Vgl. Heinz Stoob, Zur Königswahl Lothars von Sachsen im Jahre 1125, in: Historische Forschungen für Walter Schlesinger, hrsg. von Helmut Beumann, Köln/Wien 1974, S. 438–461.
[23] Siehe hierzu die Argumentation von Stoob, Zur Königswahl Lothars von Sachsen im Jahre 1125 (wie Anm. 22), S. 440–443. Diese Analyse ist problematisch, da Stoob sich hauptsächlich mit dem Text der Narratio auseinandersetzte und dabei andere Texte der Handschrift, in der ähnliche Phänomene auftreten, keine Beachtung schenkte. Auch Folio 105 wurde abgeschnitten und es wurden außerhalb des Textes der Narratio mehrere Ergänzungen neben (bspw. fol. 52v, 53r, 87r, 98v, 103r, 104r) oder unterhalb (bspw. fol. 4r, 5r, 5v, 33r, 95v) des Textkörpers eingefügt. Da außerdem nicht nachgewiesen werden kann, ob etwas auf der ausgeschnittenen Seite stand, oder ob diese eventuell aus anderen Gründen – wie beispielsweise größeren Löchern im Pergament – entfernt wurde, sind Stoobs Überlegungen schlicht spekulativ.
[24] Vgl. Franz Josef Schmale, Deutschlands Geschichtsquellen im Mittelalter. Vom Tode Kaiser Heinrichs V. bis zum Ende des Interregnums, Darmstadt 1976, S. 7–9.
[25] Vgl. Siegfried Haider, Die schriftlichen Quellen zur Geschichte des österreichischen Raumes im frühen und hohen Mittelalter, in: Die Quellen der Geschichte Österreichs, hrsg. von Erich Zöllner (Schriften des Instituts für Österreichkunde 40), Wien 1982. S. 26–49.
[26] Vgl. Fritz Peter Knapp, Die Literatur des Früh- und Hochmittelalters in den Bistümern Passau, Salzburg, Brixen und Trient von den Anfängen bis zum Jahre 1273, Bd. 1 (Geschichte der Literatur in Österreich von den Anfängen bis zur Gegenwart 1), Graz 1994, S. 83.
[27] Vgl. Vones, Der gescheiterte Königsmacher (wie Anm. 5), S. 88.
[28] Vgl. Schlick, König, Fürsten und Reich (wie Anm. 5), S. 86.
[29] Vgl. Rudolf Schieffer, Zur Dimension der Überlieferung bei der Erforschung narrativer Quellen des Mittelalters, in: Von Fakten und Fiktionen. Mittelalterliche Geschichtsdarstellungen und ihre kritische Aufarbeitung, hrsg. von Johannes Laudage (Europäische Geschichtsdarstellungen 1), Köln/Weimar/Wien 2003, S. 63–77.
[30] Vgl. Schneidmüller, Mittelalterliche Geschichtsschreibung als Überzeugungsstrategie (wie Anm. 6), S. 181.
[31] Vgl. Schneidmüller, Mittelalterliche Geschichtsschreibung als Überzeugungsstrategie (wie Anm. 6), S. 179; Stoob, Zur Königswahl Lothars von Sachsen im Jahre 1125 (wie Anm. 22), S. 439-444; Friedberg, Die Narratio de electione Lotharii. Ein kritischer Beitrag zur Geschichte des Investiturstreits (wie Anm. 16) S. 78–81; Wichert, Über die Wahl Lothars III. zum deutschen Könige (wie Anm. 17) S. 109f.
[32] Vgl. Robert Niemann, Die Wahl Lothars von Sachsen zum deutschen König, Göttingen 1871, S. 51f.
[33] Vgl. Johann Friedrich Böhmer, Regesta Imperii IV. Lothar III. und ältere Staufer 1125–1197. 1. Abt.: Die Regesten des Kaiserreichs unter Lothar III. und Konrad III. 1. Teil: Lothar III. 1125 (1075) – 1137, hrsg. von Wolfgang Petke, Köln/Weimar/Wien 1994, Nr. 92, S. 52–61.
[34] Vgl. Simson, Analekten zur Geschichte der deutschen Königswahlen (wie Anm. 20), S. 7–10.
[35] Vgl. Vones, Der gescheiterte Königsmacher (wie Anm. 5), S. 120.
[36] Vgl. Otto Voges, Das Pactum in der Narratio de Electione Lotharii, Halle 1885, S. 27.
[37] Vgl. Volkmar, Das Verhältnis Lothars III. zur Investiturfrage (wie Anm. 18), S. 444f.
[38] Vgl. Schmale, Deutschlands Geschichtsquellen im Mittelalter (wie Anm. 24), S. 9.
[39] Vgl. Kalbfuss, Zur Entstehung der „Narratio de Electione Lotharii“ (wie Anm. 21), S. 538–543.
[40] Vgl. Stoob, Zur Königswahl Lothars von Sachsen im Jahre 1125 (wie Anm. 22), S. 440–443.
[41] Vgl. Knapp, Literatur des Früh- und Hochmittelalters (wie Anm. 26), S. 84.
[42] Narratio (wie Anm. 9) Kap. 6, S. 511: Habeat ecclesia liberam in spiritualibus electionem, nec regio metu extortam, nec presentia principis ut ante coartatam, vel ulla peticione restrictam. Übersetzung nach: Geschichte in Quellen (wie Anm. 9), S. 379.
[43] Vgl. Narratio (wie Anm. 9), Kap. 1, S. 510: prima die Brixinensis electus, discussa electione sua et confirmata ab omnibus, ab episcopis quam pluribus in episcopatum sollemniter est ordinatus.
[44] Vgl. MGH Constitutiones et acta publica imperatorum et regum inde ab a. DCCCCXI usque ad a. MCXCCVII, Bd. 1, hrsg. von Ludwig Weiland, Hannover 1893, Nr. 108, S. 160f, hier S. 161: Ego Calixtus episcopus servus servorum Dei tibi dilecto filio Heinrico Dei gratia Romanorum imperatori augusto concedo, electiones episcoporum et abbatum Teutonici regni, qui ad regnum pertinent, in praesentia tua fieri, absque simonia et aliqua violentia; uti si qua inter partes discordia emerserit, metropolitani et conprovincialium consilio vel iudicio, saniori parti assensum et auxilium praebeas. Zu Investiturstreit und Wormser Konkordat vgl. als Überblick Jochen Johrendt, Der Investiturstreit, Darmstadt 2018, bes. S. 117–121; und mit der neuesten Literatur Claudia Zey, Der Investiturstreit – Neuere Perspektiven der Forschung, in: Konflikt und Wandel um 1100. Europa im Zeitalter von Feudalgesellschaft und Investiturstreit, hrsg. von Thomas Kohl (Europa im Mittelalter 36), Berlin 2020, S. 13–32.
[45] Vgl. Vita Chounradi Archiepiscopi Salisburgensis, in: MGH SS 11, hrsg. von Wilhelm Wattenbach, Hannover 1856, S. 62–77, hier Kap. 21, S. 76: Brixinensem ecclesiam, quae a metropolitana sede defecerat aliquanto tempore, ad o …….. deposito et eiecto qui episcopatum tenebat Hugone quodam nomine magis quam opere pontifice, in cuius locum et honorem subrogavit abbatem Salzburgensem Reimbertum, eumque in curia Mogontiensi consecravit, ubi rex constitutus est Lotharius dux Saxonum, multum pro eo laborante Chuonrado archiepiscopo, quia in scismate fideliter adheserat sanctae Romanae ecclesiae, cum in Fridericum ducem Sueviae fratrem Chuonradi regis cecidissent vota fere omnium principum. Zu Raimbert vgl. Josef Riedmann, Art. Reginbert, Bischof von Brixen, in: NDB 21, Berlin 2003, S. 264f.
[46] Vgl. Stephanie Haarländer, Vitae episcoporum. Eine Quellengattung zwischen Hagiographie und Historiographie, untersucht an Lebensbeschreibungen von Bischöfen des regnum Teutonicum im Zeitalter der Ottonen und Salier (Monographien zur Geschichte des Mittelalters 47), Stuttgart 2000, S. 515–517.
[47] Vgl. Narratio (wie Anm. 9), Kap. 1, S. 510: paratus in regem eligi, sed non regem eligere.
[48] Vgl. ebd., Kap. 3, S. 510: Porro dux Fridericus ambicione cecatus, sperans sibi consequenter reservatum et quasi indubitanter conferendum, quod a duobus vidit humiliter refutatum, iam sine conductu urbem quam prius cum conductu ingredi metuebat, ingressus est, et principum conventui sociatus, in regem eligi paratus astabat.
[49] Vgl. ebd., Kap. 3 und Kap. 4, S. 510f: Requisitus ergo dux Fridericus, utrum ipse quoque sicut et ceteri ad totius ęcclesiae regnique honorem et liberae electionis commendacionem perpetuam idem quod ceteri fecerant facere vellet, sine consilio suorum in castris relictorum se respondere nec velle nec posse asseruit; et quia ad se exaltandum principum animos nequaquam uuanimes usquequaque persensit, consilium suum et aspectum curiae iam exinde subtraxit.//Videntes ergo principes tantam ducis ambicionem tamque violentam quasi debitae sibi potestatis exactionem, quam ante sublimationem adeo efferri dominarique videbant, ne quando sibi preficeretur unanimiter refellebant.
[50] Vgl. ebd., Kap. 2, S. 510: gratiam sancti Spiritus hortatu domni cardinalis per antiphonam Veni sancte Spiritus invocantes.
[51] Vgl. ebd., Kap 5, S. 511: Hic domnus cardinalis gratia Domini preventus episcopos seorsum conveniens, discessionis culpamin ipsos graviter intorsit, et nisi ad pacem et concordiam et ipsi redirent, et alios minus doctos sua informatione reducerent, predam, strages et incendia et quaecunque mala per hanc discessionem suboritura. ipsis ascripsit.
[52] Vgl. Anselmi Continuatio Sigeberti Chronicae, a.A. 1125. Hrsg. von Ludwig Konrad Bethmann, in: MGH SS 6, Hannover 1844, S. 375–385, hier a.A. 1125, S. 380: Mense Augusto in festo sancti Bartolomei apostoli, excellentior dignitas optimatum imperii sive eminentior gloria aecclesiae, Eurardus et Romanus legati apostolicae sedis, et archiepiscopi cum episcopis, ex condicto convenientes Moguntiae, consultant sibi et toti Romano imperio de substituendo rege. Lotharius dux Saxonum, vir sapiens et industrius, et prepotens divitiis et victoriis, omnium assensu eligitur. Zur Biografie Gerhards, des späteren Papstes Lucius II., vgl. Johannes Matthias Brixius, Die Mitglieder des Kardinalkollegiums von 1130–1181, Berlin 1912, S. 33, 73f und Rudolf Hüls, Kardinäle, Klerus und Kirchen Roms 1049–1130 (Bibliothek des Deutschen Historischen Instituts in Rom 48), Tübingen 1977, S.164. Zu Romanus vgl. Hüls, Kardinäle, S. 236f.
[53] Man könnte die Narratio auch so interpretieren, dass nur Gerhard bei der Wahl aktiv eingegriffen hätte, da er Romanus übergeordnet war (so wie Johannes Bachmann, Die päpstlichen Legaten in Deutschland und Skandinavien (1125–1159) (Historische Studien 115), Berlin 1913, S. 6).
[54] Claudia Zey, Zum päpstlichen Legatenwesen im 12. Jahrhundert. Der Einfluß von eigener Legationspraxis auf die Legatenpolitik der Päpste am Beispiel Paschalis’ II, Lucius’ II. und Hadrians IV., in: Das Papsttum in der Welt des 12. Jahrhunderts, hrsg. von Ernst-Dieter Hehl, Ingrid Ringel und Hubertus Seibert (Mittelalter-Forschungen 6), Stuttgart 2002, S. 243–262, hier S. 248. Zey verweist auf Bachmann, der wiederum auf Bernhardi verweist, der unter kompletter Berufung auf die Narratio schreibt.
[55] Die Auswahl der Quellen nach RI 4,1,1 (wie Anm. 33), Nr. 92, S. 52–61: The Ecclesiastical History of Orderic Vitalis, 6 Bde., hrsg. von Marjorie Chibnall, Oxford 1969–1980, hier Bd. 5, Buch 12, Kap. 43, S. 362–367; The Historical Works of Simeon of Durham, hrsg., übersetzt, eingeleitet und kommentiert von Joseph Stevenson, Beeleys 1855, a.A. 1125 S. 612; Die Reichschronik des Annalista Saxo, hrsg. von Klaus Nass (MGH SS 37), Hannover 2006, a.A. 1125 S. 584f; Annales Stadenses auctore M. Alberto, in: MGH SS 16, hrsg. von Georg Heinrich Pertz, Hannover 1859, S. 271–379, a.A. 1125 S. 322; Gesta Frederici seu rectius cronica = Die Taten Friedrichs oder richtiger Cronica von Otto von Freising und Rahewin, hrsg. von Franz-Josef Schmale (Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe 17), Darmstadt 21965, Kap. 16f, S. 156–159; Chronica sive Historia de duabus civitatibus Ottonis Episcopi Frisingensis = Chronik oder die Geschichte der zwei Staaten, übersetzt von Adolf Schmidt, hrsg. von Walther Lammers (Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe 16), Darmstadt 1972, Kap. 17, S. 529/Kap. 24, S. 543; Die Zwiefalter Chroniken Ortliebs und Bertholds, hrsg., übersetzt und erläutert von Erich König und Karl Otto Müller (Schwäbische Chroniken der Stauferzeit 2), Stuttgart/Berlin 1941, Kap. 30, S. 232f; Die Chronik von Montecassino, hrsg. von Hartmut Hoffmann (MGH SS 34), Hannover 1980, Kap. 87, S. 48; Continuatio Praemonstratensis Sigeberti Chronicae, in: MGH SS 6, hrsg. von Georg Heinrich Pertz, Hannover 1844, S. 447–456, a.A. 1126 S. 449.
[56] Vgl. Bachmann, Die päpstlichen Legaten (wie Anm. 53), S. 5f. Zu diesen Doppelkönigen und ihren Wahlen vgl. Hagen Keller, Schwäbische Herzöge als Thronbewerber: Hermann II. (1002), Rudolf von Rheinfelden (1077), Friedrich von Staufen (1125). Zur Entwicklung von Reichsidee und Fürstenverantwortung, Wahlverständnis und Wahlverfahren im 11. und 12. Jahrhundert, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 131 (1983), S.123–162, hier S. 147–150; und v.a. Michaela Muylkens, Reges geminati. Die Gegenkönige in der Zeit Heinrichs IV. (Historische Studien 501), Husum 2012.
[57] Vgl. Zey, Legatenwesen (wie Anm. 54), S. 248.
[58] Vgl. ebd., S. 261. Gerade die Verbindung zu Adalbert von Mainz soll Gerhard gesucht haben (vgl. Bachmann, Die päpstlichen Legaten (wie Anm. 53), S. 8).
[59] Vgl. Bernhardi, Lothar von Supplinburg (wie Anm. 5), S. 30f mit Anm. 74: „Es ist undenkbar, dass eine derartige Harmonie zwischen Ordericus und der Narratio durch Zufall entstanden sein könnte.“; oder Nonn, Geblütsrecht (wie Anm. 5), S. 153: „von einem ohne Zweifel von der Narratio unabhängigen Chronisten, Ordericus Vitalis, bestätigt“.
[60] Vgl. The Ecclesiastical History of Orderic Vitalis (wie Anm. 55), Buch 12, Kap. 43, S. 362–367.
[61] Vgl. Marjorie Chibnall, The World of Orderic Vitalis, Oxford 1984, S. 196–198 und John Ward, Ordericus Vitalis as historian in the Europe of the Early Twelfth-Century Renaissance, in: Parergon 31 (2014), S. 1–26, hier S. 10–13. Die Rolle des Mainzer Erzbischofs als Wahlleiter wird für 1125 zum ersten Mal beschrieben (vgl. Ulrich Reuling, Zur Entwicklung der Wahlformen bei den hochmittelalterlichen Königserhebungen im Reich, in: Wahlen und Wählen im Mittelalter, hrsg. von Reinhard Schneider und Harald Zimmermann (Vorträge und Forschungen 37), Sigmaringen 1990, S. 227–270, hier S. 259).
[62] Vgl. Chibnall, The World of Orderic Vitalis (wie Anm. 61), S. 209.
[63] Vgl. Schneidmüller, Unruhe (wie Anm. 6), S. 44f. und die Stammtafel bei Knut Görich, Die Staufer: Herrscher und Reich (C.H. Beck Wissen 2393), München 2006, S. 125.
[64] Chibnall, The World of Orderic Vitalis (wie Anm. 61), S. 209.
[65] Zu Kommunikationsnetzwerken zwischen Benediktinerklöstern vgl. etwa Christoph Dartmann, Die Benediktiner. Von den Anfängen bis zum Ende des Mittelalters, Stuttgart 2018, S. 205–212; Rudolf Schieffer, Von der Geschichte der Äbte und der Klöster zur Geschichte des Ordens. Grundlinien benediktinischer Historiographie im Mittelalter, in: Benediktiner als Historiker, hrsg. von Andreas Sohn (Aufbrüche 5), Bochum 2016, S. 23–39; und Franz-Josef Schmale, Die österreichische Annalistik im 12. Jahrhundert, in: Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters 31 (1975), S. 144–203. Ein Beispiel für das Kursieren von Geschichten im Benediktinerklöstern wäre die Erzählung der Schlacht von Hastings 1066, die über Reisende bis in die Annalen des niederbayerischen Niederaltaichs kam (vgl. Jörg Schwarz, Zwischen regionaler Verankerung und europäischem Horizont. Zur Darstellungsweise der „Annales Altahenses“, in: Die Abtei Niederaltaich. Geschichte, Kultur und Spiritualität von der Gründung bis zur Säkularisation, hrsg. von Stephan und Roman Deutinger (Studien und Mitteilungen zur Geschichte des Benediktinerordens 53), Sankt Ottilien 2018, S. 241–258, bes. S. 250–258.
[66] Vgl. Chibnall, The World of Orderic Vitalis (wie Anm. 61), S. 191 und Ward, Ordericus Vitalis as Historian (wie Anm. 61), S. 2f.
[67] Vgl. The Ecclesiastical History of Orderic Vitalis (wie Anm. 55), Bd. 5, Buch 10, Kap. 1, S. 196: Henricus quartus imperator qui sanctam æcclesiam ab adolescentia sua perturbauerat, et inuestituras æcclesiarum diutius uiolenter usurpauerat, et prophanos æcclesiastie unitati aduersarios in domo Domini intruserat potentiaque seculari truculenter armauerat.
[68] Vgl. ebd., Buch 9, Kap. 2, S. 8: Henricus imperator Romanam æcclesiam impugnabat multisque merito in eundem insurgentibus, Dei nutu succumbebat.
[69] Vgl. ebd., Buch 10, Kap. 1, S. 196: iam a Karolo filio suo de regni solio abiectus facinorum immanitatem suorum erubuit, et sic in misera senectute ab omnibus amicis destitutus vii° idus Augusti obiit. Sed quia pro sceleribus suis apostolico anathemate perculsus occidit extra matris telluris gremium ut beluinum cadauer computruit, nec communi sepultura mortalium contegi uel honorari meruit. Hic fere quinquaginta annis regnauit, sed dira flagitiose seruitutis stipendia recepit; ebd., Buch 11, Kap. 18, S. 80: Tunc Henricus imperator Alemannorum vii° idus Augusti exspirauit, sed quia pro multis reatibus suis æcclesia teste Deo non satisfecerat terra caruit, nec per multos annos humano ritu sepeliri meruit. Zur Darstellung des Herrschertodes als Aussage über dessen Herrschaft vgl. Manuel Kamenzin, Die Tode der römisch-deutschen Könige und Kaiser (1150–1349) (Mittelalter-Forschungen 64), Ostfildern 2020.
[70] Vgl. The Ecclesiastical History of Orderic Vitalis (wie Anm. 55), Bd. 5, Buch 10, Kap. 1, S. 196: paternam tirannidem arripuit, et fere xix annis regnauit, et in uia patris su sicut in Paralipomenon de perfido hærede scelerosi patris legitur ambulauit.
[71] Vgl. ebd.: Quinto autem anno regni sui cum xxx milibus militum et ingenti multitudine peditum Romam obsedit, pactisque conditionibus a Romanis susceptus in basilicam sancti Petri apostoli intrauit, et in kathedra imperiali iussu papæ resedit. Mox apostolico ut missam caneret precepit, sed ipse nisi quattuor optimates augusti quos nominatim anathematizauerat egrederentur noluit. Iratus ergo imperator papam ante altare comprehendi imperauit […] ab utraque parte seua concertatio, et in sacris adibus absque reuerentia sanguinis effusio.
[72] Vgl. ebd.: Imperator autem tam generosam coniugem admodum dilexit, sed peccatis exigentibus sobole imperio digna caruit unde imperiale stemma in aliam iubente Deo familiam transiit. Zum Bruch der dynastischen Königsfolge in der Zeit der Salier vgl. Stefan Weinfurter, Das Ende Heinrichs IV. und die neue Legitimation des Königtums, in: Heinrich IV., hrsg. von Gerd Althoff (Vorträge und Forschungen 69), Ostfildern 2009, S. 331–353.
[73] Vgl. The Ecclesiastical History of Orderic Vitalis (wie Anm. 55), Bd. 6, Buch 10, Kap. 1, S. 200: Nam eo defuncto Lotharius Saxonum dux a proceribus regni electus est meritoque frugalitatis ac bonitatis in solium imperii promotus est.
[74] Vgl. ebd., Buch 13, Kap. 14, S. 426–429. Vgl. dazu Bernhardi, Lothar von Supplingburg (wie Anm. 5), S. 469–475.
[75] Vgl. Die Zwiefalter Chroniken Ortliebs und Berthold (wie Anm. 55), Kap. 16, S. 70: Post haec orbati fratres Hirsaugiam venientes petierunt domnum Gebehardum abbatem, ut eis dignum animarum suarum donare dignaretur patrem. Quorum petitionem benigne suscipiens quibusdam fratribus assumptis, quos ad hoc officium idoneos iudicavit, ad hune locum venire maturavit, ubi et alii duo a fratribus evocati convenerunt abbates, videlicet praefatus Walecho de Winigartin et domnus Azelinus de Buirron. Hii tres tamquam in figura Trinitatis dicentes: “Faciamus hominem ad imaginem et similitudinem nostram”, multa retractantes consilia, tandem superius dictum, licet neophitum, licet nondum plene decem ebdomadas in monadhica conversatione habentem, elegerunt.
[76] Zur Bedeutung Hirsaus für die Reformbewegung vgl. Stefan Weinfurter, Reformidee und Königtum im spätsalischen Reich. Überlegungen zu einer Neubewertung Kaiser Heinrichs V., in: ders., Gelebte Ordnung – Gedachte Ordnung. Ausgewählte Beiträge zu König, Kirche und Reich, hrsg. von Helmuth Kluger, Hubertus Seibert und Werner Bomm, Ostfildern 2005, S. 289–334 (Neudruck aus: Reformidee und Reformpolitik im spätsalisch-frühstaufischen Reich, hrsg. von Stefan Weinfurter unter Mitarbeit von Hubertus Seibert (Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte 68), Mainz 1992, S. 1–45); zur engen Verbindung von Zwiefalten und Hirsau vgl. Hermann Josef Pretsch, Adel und Kirche. Verwandtschaftliche Verhältnisse im Zusammenhang mit der Stiftung des Klosters Zwiefalten, in: 900 Jahre Benediktinerabtei Zwiefalten, hrsg. von dems., Ulm 21990, S. 45–48.
[77] Vgl. Gregorii Catinensis Historiae Farfenses, hrsg. von Ludwig Konrad Bethmann, in: MGH SS 11, Hannover 1854, S. 548–585, hier Kap. 32–42, S. 578–583. Dazu Mary Stroll, The medieval Abbey of Farfa: target of papal and imperial ambitions (Brill’s studies in intellectual history 74), Leiden/New York 1997, S. 5, 232–245.
[78] Vgl. Schneidmüller, Unruhe (wie Anm. 6), S. 45f.
[79] Vgl. Knapp, Die Literatur des Früh- und Hochmittelalters (wie Anm. 26), S. 83.
[80] Vgl. Narratio (wie Anm. 9), Kap. 2, S. 510: Hoc itaque magnum decus, et memorabile nec prius auditum, iam nostro tempore Dominus suae concessit ecclesiae, ut laciorum scillicet illiteratorum humilitas sanctissima ostenderit in maioribus non ambiendis, quam perniciose clericorum et literatorum in minoribus, magis tamen spiritalibus, ambicio dampnosa delinqueret. Übersetzung nach: Geschichte in Quellen (wie Anm. 9), S. 379.
[81] Vgl. Knapp, Die Literatur des Früh- und Hochmittelalters (wie Anm. 26), S. 83.
[82] Vgl. Günther Hödl, Göttweig im Mittelalter und in der frühen Neuzeit, in: Studien und Mitteilungen zur Geschichte des Benediktinerordens und seiner Zweige 94 (1983), S. 1–231, hier S. 10–12. Es ist umstritten, ob Altmann bei der Weihe der Kirche 1083 bereits vorhatte, ein Kloster zu errichten, aber diese Handlung wird in der Vita Altmanni als Gründungsakt gesehen.
[83] Vgl. Urkunden und Regesten zur Geschichte des Benedictinerstiftes Göttweig, Bd. 1: 1058–1400, hrsg. von Adalbert F. Fuchs (Fontes rerum Austriacarum 2, 51), Wien 1901, Nr. 8, S. 15–18.
[84] Vgl. La Règle de Saint Benoît II. Ch. VIII–LXXIII, hrsg. von Adalbert de Vogüé und Jean de Neufville (Sources Chrétiennes 182), Paris 1972, Kap. 64, S. 648–653, hier S. 648: In abbatis ordinatione illa semper consideratur ratio ut hic constituatur quem sibi omnis concors congregatio secundum timorem Dei, siue etiam pars quamuis parua congregationis saniore consilio elegerit.
[85] Vgl. Urkunden und Regesten des Benedictinerstiftes Göttweig (wie Anm. 83), Nr. 12, S. 26: Obeunte te nunc eius loci abbate vel tuorum quolibeth successorum nullus ibi qualibet surreptionis astutia seu violentia preponatur, nisi quem fratres communi consensu vel fratrum pars consilii sanioris secundum dei timorem et beati Benedicti regulam elegerint.
[86] Vgl. Urkunden und Regesten des Benedictinerstiftes Göttweig (wie Anm. 83), Nr. 24, S. 39.
[87] Vgl. ebd., Nr. 28, S. 46.
[88] Vgl. ebd., Nr. 37, S. 55.
[89] Vgl. Hödl, Göttweig (wie Anm. 82), S. 54.
[90] Vgl. Art. „Vita Altmanni episcopi Pataviensis prior“, in: Geschichtsquellen.de, Bearbeitungsstand: 11. Februar 2020, https://www.geschichtsquellen.de/werk/5474.
[91] Vgl. Art. „Vita Altmanni episcopi Pataviensis“, in: Geschichtsquellen.de, Bearbeitungsstand: 11. Februar 2020, https://www.geschichtsquellen.de/werk/4247.
[92] Vgl. Vita Altmanni episcopi Pataviensis, hrsg. von Wilhelm Wattenbach, in: MGH SS 12, Hannover 1856, S. 225–243, hier Kap. 44, S. 243: Hic secundo ordinationis suae anno, suggestione quorundam fratrum, nomen et locum abbatis appetentium, multis eundem abbatem iniuriarum moiestiis afflixit, regimenque susceptum deponere coegit.
[93] Vgl. Hödl, Göttweig (wie Anm. 82), S. 38.
[94] Vgl. Vita Altmanni episcopi Pataviensis (wie Anm. 92), Kap. 44, S. 243: Obiit autem eodem depositionis suae anno, fratribus quorum instinctu depositus fuerat, multis tribulationum et infirmitatum doloribus et aerumnis, Domino illis vicem reddente, post mortem suam afflictis. Eine weitere Stelle, an der die Vita Altmann das Übergehen von kirchlichen Wahlen kritisiert wurde, findet sich in Kapitel 13, als Heinrich Bischof Altmann ab- und eigene Bischöfe einsetzt: ebd., Kap. 13, S. 233: Quo ululatu excitatus papa Gregorius vita et doctrina vere apostolicus, eundem Heinricum, non regentem, sed omnia perdentem, ad audientiam sui vocavit; renitentem venire excommunicavit. Hunc talem virum, ab ecclesia alienum, Patavienses clerici, immo iam haeretici, adeunt; horrenda crimina episcopo suo impingunt, et totis viribus laborant, ut eum de honore episcopatus deiciant. Quorum querimonia Heinricus flexu, hostiliter Pataviam ingressus, cuncta loca adulteriis polluit, expulsos ab episcopo bonis suis restituit. Quo recedente fratres de Sancto Nicolao omnia loca polluta scopis et aqua benedicta emundaverunt, et incestos de loco pepulerunt. Quod factum dolentes fautores Heinrici, servos Dei violenter extrahunt de ecclesia sancti Nicolai, ac virgis publice caesos, ut Pharisaei apostolos, de finibus suis eiciunt, haereticos et incestuosos sancto loco praeficiunt. Pastoribus igitur furibus et latronibus fugatis, confestim dominicus grex a seavis lupis invaditur, ovile Christi in diversa dispergitur, substantia servorum Dei a raptoribus dividitur. Sed illi rapinam bonorum suorum cum gaudio susceperunt, et pro persecutoribus suis oraverunt. Sic episcopalis sedes Pataviae facta est sedes Sathanae, et ecclesia fidelium facat est ecclesia malignantium, et locus, ubi prius erat habitatio Christi servorum, factus est prostibulum scortatorum.
[95] Vgl. Hödl, Göttweig (wie Anm. 82), S. 38.
[96] Vgl. Urkunden und Regesten des Benedictinerstiftes Göttweig (wie Anm. 83), Nr. 42, S. 60.
[97] Vgl. Hödl, Göttweig (wie Anm. 82), S. 39 und Urkunden und Regesten des Benedictinerstiftes Göttweig (wie Anm. 83), Nr. 50, S. 65; genannt werden Nanzo, Chadalhoh, Gerhoh, Wernher, Friedrich und Johannes.
[98] 1. Absetzung von Gerhoh, 2. Einsetzen von Wernher, 3. Nicht-Anerkennung von Friedrich, 4. Einsetzen von Johannes.
[99] Vgl. Annette Zurstraßen, Die Passauer Bischöfe des 12. Jahrhunderts. Studien zu ihrer Klosterpolitik und zur Administration des Bistums. Vorarbeiten zu den Regesten der Passauer Bischöfe, Passau 1989, S. 105–108.
[100] Vgl. Die Urkunden Friedrichs I. 5 Bde., bearbeitet von Heinrich Appelt (MGH Diplomata Regum et Imperatorum Germaniae 10,1–5), Hannover 1975–1990, hier Bd. 1, Nr. 173, S. 293–295, 294: Noverit igitur omnium Christi imperiique nostri fidelium tam presens etas quam successura posteritas, qualiter dilectissimus petruus et antecessor noster domnus Cunradus divę memorię Romanorum rex cum germano suo Cunrado venerabili Patauiensi episcopo de quodam concambio convénit ita videlicet, quod episcopus villam suam Merdingen in Sueuia cum omnibus appendiciis suis ei contraderet commodiora sibi bona in episcopatu Patauiensi inde recepterus. Hanc villam, antequam concambii utrimque sollempnitas cęlebraretur, domnis Cunradus rex in possessionem suam accepit et tamquam suam duci Welphoni in beneficio concessit pollicens de die in diem episcopo bona illa, quę iure concambii ei debebat, se debere persolvere. Dazu Zurstraßen, Passauer Bischöfe (wie Anm. 99), S. 113f.
[101] Vgl. Zurstraßen, Passauer Bischöfe (wie Anm. 99). S. 116f.
[102] Vgl. Knut Görich, Die Ehre Friedrich Barbarossas. Kommunikation, Konflikt und politisches Handeln im 12. Jahrhundert, Darmstadt 2001, S. 74.
[103] Vgl. Zurstraßen, Passauer Bischöfe (wie Anm. 99), S. 120.
[104] Vgl. Görich, Ehre Barbarossas (wie Anm. 102), S. 74.
[105] Vgl. ebd., S. 75.
[106] Vgl. Urkunden und Regesten zur Geschichte des Benedictinerstiftes Göttweig (wie Anm. 83), Nr. 36, S. 54 und Hödl, Göttweig (wie Anm. 82), S. 40.
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Empfohlene Zitierweise / Suggested Citation: Theresa Bachhuber und Jakob Mandel, Ein Augenzeugenbericht oder die Konstruktion einer Königswahl? Alte und neue Perspektiven auf die Narratio de electione Lotharii, in: Mittelalter. Interdisziplinäre Forschung und Rezeptionsgeschichte 7 (2024), S. 1–27, DOI: https://doi.org/10.26012/mittelalter-31768.
Dieser Artikel wurde redaktionell betreut von Maximiliane Berger und Björn Gebert.
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Theresa Bachhuber und Jakob Mandel (17. Februar 2024). Ein Augenzeugenbericht oder die Konstruktion einer Königswahl? Mittelalter. Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/vuwm
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