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Kaufleute zu Handwerkern, Handwerker zu Kaufleuten – Überschneidungen zwischen beiden Gruppen in Antwerpen um 1550

Zusammenfassung: In der Wirtschaftsgeschichte des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit werden Kaufleute und Handwerker meist als separate Gruppen betrachtet. Der Artikel beleuchtet jedoch die Durchlässigkeit zwischen beiden Gruppen im Antwerpen des 16. Jahrhunderts anhand zweier Dienstverträge. Diese Verträge zeigen, dass Söhne von Kaufleuten zu Handwerkern und Söhne von Handwerkern zu Kaufleuten werden konnten. Die Verträge wurden von einem Notar in Antwerpen festgehalten, einer bedeutenden Handelsmetropole jener Zeit. Der erste Vertrag zeigt, wie Joachim Pruner junior, der Sohn des Kaufmann Joachim Pruner senior, einen Lehrling in seiner Diamantschleiferei aufnahm. Der zweite Vertrag regelte die Lehre des Sohnes eines Buchdruckerehepaars bei einem Kölner Kaufmann. Die Verbindungen zwischen Kaufleuten und Handwerkern zeigen die Komplexität und Vielfalt der vormodernen Welt und widersprechen einem statischen Bild der sozialen und beruflichen Strukturen.

Abstract: In the economic history of the late Middle Ages and the early modern period, merchants and craftsmen are usually regarded as separate groups. However, this article examines the permeability between the two groups in 16th-century Antwerp on the basis of two service contracts. These contracts show that sons of merchants could become craftsmen and sons of craftsmen could become merchants. The contracts were drawn up by a notary in Antwerp, an important trading metropolis of the time. The first contract shows how Joachim Pruner junior, the son of the merchant Joachim Pruner senior, took on an apprentice in his diamond-cutting workshop. The second contract concerned the son of a couple of book printers who was apprenticed to a Cologne merchant. The connections between merchants and craftsmen illustrate the complexity and diversity of the pre-modern world and contradict a static image of social and professional structures.


Kaufleute und Handwerker werden in der Wirtschaftsgeschichte des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit meistens als separate Gruppen behandelt. Handelshistoriker*innen interessieren sich besonders für den Fernhandel, seine Organisationsformen[1] und die Frage, welche Institutionen den Handel zum Blühen brachten.[2] Die Geschichte des Handwerks erzählt von technischen Innovationen[3] und diskutiert, welche Funktionen die Zünfte besaßen[4] und welche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung ihnen zugeschrieben werden können.[5] Beziehungen zwischen Handel und Handwerk werden vor allem darin gesehen, dass auch Handwerker ihre Waren in begrenztem Maße selbst auf dem Markt anboten und Kaufleute teils direkt von Handwerkern kauften. In manchen Städten des Reichs, wie etwa in Köln, Braunschweig oder Greifswald, arbeiteten Kaufleute und Handwerker im städtischen Rat zusammen.

In meinem Beitrag möchte ich auf eine weitere Verbindung zwischen beiden Gruppen hinweisen: Die Söhne von Kaufleuten konnten zu Handwerkern, die Söhne von Handwerker zu Kaufleuten werden.[6] Das zeigen zwei Dienstverträge, die aus dem Antwerpen des 16. Jahrhunderts erhalten geblieben sind. Zwei einzelne Verträge besitzen natürlich nur eine begrenzte Aussagekraft. Sie können darauf hinweisen, dass zwischen Kaufleuten und Handwerkern Verbindungen bestanden, aber auf ihrer Grundlage lässt sich nicht beurteilen, wie häufig, regelmäßig oder selbstverständlich Kaufleute zu Handwerkern wurden oder umgekehrt. Allerdings wurden die Verträge in Antwerpen geschlossen, der wichtigsten europäischen Handelsmetropole an der Wende vom Mittelalter zur Frühen Neuzeit.[7] In Antwerpen lag seit 1498 der Stapel für portugiesische Kolonialwaren, schon vorher musste das begehrte englische Exportprodukt Wolle über Antwerpen auf den Kontinent gehandelt werden.[8] Diese Waren zogen weitere Kaufleute aus verschiedenen Regionen Europas an, insbesondere süddeutsche Kaufleute, die die Portugiesen mit Kupfer zur Ausstattung ihrer Expeditionen versorgten,[9] aber auch Kaufleute aus dem Ostseeraum, Skandinavien und Südeuropa. Der italienische Kaufmann Lodovico Guiccardini schätzte in seiner Beschreibung Antwerpens, dass sich hier circa tausend Kaufleute zugleich aufhielten, „so zeigt sich in jeder Hinsicht, dass diese Stadt das gemeinsame Vaterland aller Nationen der Christenheit ist.“[10] Deshalb kamen in der Stadt an der Schelde auch diverse Ideen und Techniken zusammen, Antwerpen gilt als „training ground and test site for commercial techniques and know-how.”[11] Die Durchlässigkeit zwischen Kaufleuten und Handwerkern bestand also nicht in einer wenig erschlossenen Region, in der vielleicht in beiden Kreisen ein gewisser Personalmangel bestanden haben könnte, sondern in der innovativsten Wirtschaftslandschaft des Kontinents.

Weil Antwerpen im 16. Jahrhundert Kaufleute aus ganz Europa anzog, etablierten sich dort diverse Notare, die kaufmännische Akte offiziell festhielten und beglaubigten.[12] Zwar konnte man dafür auch die Antwerpener Schöffen aufsuchen,[13] aber gerade fremde Kaufleute bevorzugten die Notare. Deren Registerbücher blieben im Antwerpener Stadtarchiv in großer Zahl erhalten und ermöglichen einen Einblick in die vielfältigen Geschäfte und Beziehungen, die in einer vormodernen Handelsmetropole eingegangen und geknüpft wurden. Die beiden hier vorgestellten Verträge trug der Notar Herthogen senior um die Mitte des 16. Jahrhunderts in seine Registerbücher ein.

Im ersten beiden hier untersuchten Verträge verpflichtete sich Hans Weiß aus Schwaz in Tirol als Diener bei Joachim Pruner junior.[14] Dieser Joachim Pruner war der Sohn eines gleichnamigen Kaufmanns, der aus Berlin stammte und lange in Antwerpen Handel getrieben hatte.[15] Joachim Pruner senior hatte beispielsweise mit Edelsteinen zwischen Lissabon, Antwerpen und Venedig gehandelt[16] und Kredite an den Kaiser[17] und an den Herzog von Suffolk vergeben.[18] Sein Sohn erscheint in den Antwerpener Quellen nicht als Kaufmann. Er etablierte sich als Diamantschleifer, also als Handwerker. 1546 nahm er Hans Weiß als Diener in seinen Betrieb auf.

Den zweiten Vertrag schlossen 1555 ein Buchdruckerehepaar aus Antwerpen und ein Kaufmann aus Köln. Niclas van Asse und Adriana van den Putten gaben ihren Sohn Peter beim Kölner Kaufmann Conrad Evervelt in die Lehre und in den Dienst.[19] In diesem Falle schlug ein Handwerkersohn die Kaufmannslaufbahn ein. Zwischen dem Kreis der Kaufleute und dem der Handwerker bestand offenbar eine gewisse Durchlässigkeit, zumindest in den beiden relativ neuen Gewerben des Buchdrucks und des Diamantenschleifens. Der Buchdruck etablierte sich in dem Jahrhundert nach seiner Erfindung als gängige Profession mindestens in den wichtigen Handelsstädten Europas.[20] Diamanten erreichten den Kontinent auf den neuen Handelswegen, die Portugiesen und Spanier aus Übersee erschlossen hatten.[21]

Beide Verträge folgen einem sehr ähnlichen Aufbau, der auch mit anderen bekannten Dienst- und Lehrverträgen der Zeit in etwa übereinstimmt.[22] Vertrag 2 fällt aus verschiedenen Gründen ausführlicher aus als Vertrag 1: Neben dem Jungen Peter fungierten auch seine Eltern als Vertragsparteien; neben dem Dienst wurde auch die Ausbildung knapp geregelt; außerdem war Conradt Evervelt nicht selbst in Antwerpen anwesend, sondern wurde von seinem Bruder Jan Evervelt vertreten. Der grundlegende Aufbau wird davon aber nicht berührt. Zunächst nannte der Notar die anwesenden Personen. Da sich Hans Weiß respektive Peter van Asse in fremden Dienst begaben, mussten diese beiden ihren freien Willen bekunden, mit dem sie dem Vertrag zustimmen. Auch Peters Eltern mussten bestätigen, aus freiem Willen zu handeln. Im Folgenden werden die Leistungen des jeweiligen Knechts benannt. Weiß versprach, Pruner in seiner Diamantschleiferei zu dienen, das willig zu tun, zum Profit des Meisters zu arbeiten und zwei Jahre lang bei ihm zu bleiben. Peter sagte ebenfalls zu, seinem Herrn Conradt in allen Geschäften und Handlungen gehorsam, willig und treu zu dienen. Außerdem wolle er vier Jahre lang nicht von ihm scheiden. Seine Eltern verbürgten sich dafür, dass ihr Sohn sich getreulich verhielt. Auf sein Versprechen, vier Jahre lang bei Conradt Evervelt zu bleiben, verpflichteten sich die Eltern sogar mit einer Strafzahlung: Wenn sich Peter ohne Zustimmung seines Meisters verabsentierte, mussten die Eltern hundert Gulden Strafe entrichten und ihren Sohn zurückbringen.[23]

Doch nicht nur der Knecht verpflichtete sich im Dienstvertrag zu bestimmten Leistungen, auch der Herr musste seinem Diener Zusicherungen geben. In Vertrag 1 band sich auch Joachim Pruner junior für zwei Jahre fest an seinen Diener. Weiß erhielt 26 Pfund Lohn zugesprochen, wobei hier ebenfalls explizit erwähnt wurde, dass die Summe nur fällig würde, wenn er nicht weglief. Außerdem übernahm Pruner für Weiß Kost und Logis (montcost) und versprach ihn zu behandeln „wie es einem guten Knecht gebührt“ (als eenen goeden knecht tobehoort). In der Quelle wird Peter als Knecht bezeichnet, in heutiger Terminologie würde er allerdings als Lehrling gelten: Conradt Evervelt zahlte Peter keinen Lohn, weil er ihm stattdessen eine Ausbildung in „allen Gebräuchen und Sachen seines Handels“ (in allen gebruyck ende saicken syns handels aengaende) angedeihen zu lassen versprach. Lehr- und Dienstverträge ähneln sich in den Antwerpener Quellen stark, die Zeitgenossen trafen offenbar keine trennscharfe Unterscheidung zwischen beiden abhängigen Beschäftigungsverhältnissen. Außerdem garantierte Conradt, seinen Lehrling-Knecht in Gesundheit und Krankheit zu versorgen und ihn mit leinenen und wollenen Kleidern auszustatten. Seinen Eltern sollten explizit keinerlei Lasten entstehen, auch die Reise von Antwerpen nach Köln finanzierte Evervelt.

Die Dienstverträge bzw. Dienst- und Lehrverträge wurden also nicht als einseitige Verpflichtungen der Diener (bzw. Lehrlinge) formuliert, vielmehr mussten auch die Herren ihre Leistungen vor dem Notar offiziell zusagen. Abgesichert wurden diese gegenseitigen Zusicherungen am Ende der Verträge mit diversen juristischen Formeln: Die Vertragsparteien verbürgten sich für die Vereinbarungen mit Person und Gut.[24] Sie verzichteten auf alle Mittel, dagegen vorzugehen,[25] und begehrten vom Notar, ihnen darüber offizielle Dokumente auszustellen.[26] Mit gewissen juristischen Standardformeln mussten Kaufleute und Handwerker offenbar umgehen können, wenn sie sich an einen Notar wandten.[27]

Joachim Pruner junior wird in der Quelle als ingeseten poirter van antwerpen bezeichnet, als „eingesessener Bürger von Antwerpen“. Sein Vater, Joachim Pruner senior, wurde vom Notar noch stets als Kaufmann aus Berlin bezeichnet, der sich in Antwerpen lediglich niedergelassen habe. Dass sein Sohn von Eingewanderten abstammte, kann man aus dem Notariatsdokument nur erkennen, wenn man aus anderen Dokumenten weiß, dass Joachim Pruner senior kein Antwerpener Bürger war. Die Antwerpener Stadtgesellschaft zeigte sich offen gegenüber Neuankömmlingen und gewährte ihnen schnell den Status von „Eingesessenen“, die ähnliche Rechte wie die alteingesessenen Bürger besaßen.[28] Zudem wurde nicht nur der Mann des Buchdruckerehepaars als Bürger bezeichnet, sondern explizit auch seine Frau als poirtesse. Auch Frauen konnten also das Bürgerrecht halten.[29]

Die Handelsverbindungen zwischen Antwerpen und Köln, die der Lehrvertrag weiter ausbaut, sind in der Forschung schon gut bekannt.[30] Zugleich rücken die Verträge weitere, weniger gut erforschte Verbindungen in den Blick: Hans Weiß kam zum Diamantenschleifen aus Tirol, der Vertrag über die Kaufmannsausbildung wurde bezeugt von einem Kaufmann, der aus Kopenhagen in Dänemark stammte. In den beiden Verträgen spiegelt sich die besondere Stellung, die Antwerpen im internationalen Handel des 16. Jahrhunderts einnahm: Kaufleute und Handwerker aus ganz verschiedenen Regionen trafen sich an der Schelde. Und ganz grundlegend zeigen die Verträge, wie oben schon erwähnt, dass zwischen der Gruppe der Handwerker und der Kaufleute durchaus Durchlässigkeiten bestanden.

Die beiden hier vorgestellten Quellen können als typische Exemplare von Dienstverträgen gelten. Ein genauerer Blick macht deutlich, dass sich die vormoderne Welt auch in solchen Standarddokumenten gerne etwas vielfältiger präsentiert als das Klischee annehmen lassen würde. Wie eben erwähnt, gestaltete sich die Beziehung zwischen dem Herrn und dem Knecht bzw. Jungen zwar asymmetrisch, aber nicht völlig einseitig. Auch Diener und Lehrlinge konnten Ansprüche an ihren Meister stellen. Der Sohn des Buchdruckerehepaars erhielt keine schlechteren Ausbildungsbedingungen als die Söhne aus Kaufmannsfamilien, weil er aus einer Handwerksfamilie stammte. Allerdings lässt sich auch vermuten, dass er eine ähnliche Vorbildung genossen hatte: Wenn er bisher bei seinen Eltern mitgearbeitet hatte, musste er ebenfalls lesen, schreiben und rechnen können.[31]

Die beiden Quellen sollten damit aus der Perspektive meiner Forschungen einen grundlegenden Gedanken aus der Forschung der Jubilarin stark machen, nämlich die vormoderne Welt in ihrer Komplexität und Vielfalt wahrzunehmen. Sabine von Heusingers Zunftartikel,[32] um nur ein besonders berühmtes Beispiel zu nennen, findet statt klarer Abgrenzungen zwischen Funktionen und Personenkreisen diverse Überschneidungen und kann so ein zu statisches Bild von Zünften überzeugend widerlegen. Auch die Kreise der Handwerker und Kaufleute sollten wohl nicht als abgeschlossen und statisch gedacht werden.

[1] Robert S. Lopez, The Commercial Revolution of the Middle Ages, 950–1350, Cambridge 1976.

[2] Douglass C. North, Institutions, Institutional Chance and Economic Performance, Cambridge 1990; Avner Greif, Institutions and the Path to the Modern Economy. Lessons from Medieval Trade, Cambridge 2012.

[3] Julia Bruch, Crafts, in: Methods in Premodern Economic History. Case Studies from the Holy Roman Empire, c.1300–c.1600, hrsg. von Ulla Kypta, Julia Bruch und Tanja Skambraks, London 2019, S. 72–83, hier S. 78–82.

[4] Sabine von Heusinger, Von „antwerk“ bis „zunft“. Methodische Überlegungen zu den Zünften im Mittelalter, in: Zeitschrift für historische Forschung 37 (2010), S. 37–71.

[5] Stephen R. Epstein, Craft Guilds in the Pre-Modern Economy: A Discussion, in: The Economic History Review 61 (2008), S. 155–174; Sheilagh Ogilvie, Rehabilitating the Guilds: A Reply, in: The Economic History Review 61 (2008), S. 175–182.

[6] Sabine von Heusinger hat am Beispiel von Straßburg ebenfalls schon darauf hingewiesen, dass Söhne nicht unbedingt ihren Vätern in deren Beruf nachfolgten, siehe Sabine von Heusinger, Die Zunft im Mittelalter. Zur Verflechtung von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in Straßburg (VSWG – Beihefte 206), Stuttgart 2009, Kapitel 5.2.

[7] Antwerpen wird zum Beispiel charakterisiert als “center of international trade” oder als “commercial capital of western Europe”, ersteres bei Herman Van der Wee, Trade in the Southern Netherlands, 1493–1587, in: The Low Countries in the Early Modern World, hrsg. von Herman Van der Wee, übersetzt von Lizabeth Fackelman, Aldershot 1993, S. 87–114, hier S. 96; zweiteres bei Janna Everaert, Power in the Metropolis: the Impact of Economic and Demographic Growth on the Antwerp City Council (1400–1550), in: Urban History 47 (2020), S. 589–609, hier S. 590.

[8] Portugiesen, Engländer und Süddeutsche werden üblicherweise als treibende Kräfte für Antwerpens Aufschwung angesehen, beispielsweise bei Donald J. Harreld, High Germans in the Low Countries. German Merchants and Commerce in Golden Age Antwerp, Leiden 2004, S. 35; Herman Van der Wee und Jan Materné, Antwerp as a World Market in the Sixteenth and Seventeenth Centuries, in: Antwerp, Story of a Metropolis 16th–17th century, hrsg. von Jan Van der Stock, Gent 1993, S. 19–31, hier S. 22. Der zeitgenössische Kaufmann Lodovico Guicciardini, der eine Beschreibung der Stadt und der ganzen niederen Lande verfasste, schrieb besonders den Portugiesen die entscheidende Rolle zu, Lodovico Guicciardini, Descrittione di tutti i Paesi Bassi, altrimenti detti Germania Inferiore, Antwerpen 31588, S. 111.

[9] Harreld, High Germans (wie Anm. 13). Harreld beschäftigt sich nicht nur mit den süddeutschen, sondern auch mit den niederdeutschen Kaufleuten.

[10] Onde apparisce in tutti i modi, che questa è, & ha da essere la patria comune di tutte le nationi de Christiani, Guicciardini, Descrittione (wie Anm. 13), S. 143. Die Schätzung von tausend Kaufleuten folgt auf S. 157.

[11] Jeroen Puttevils, Merchants and Trading in the Sixteenth Century: The Golden Age of Antwerp, London 2015, S. 172.

[12] Die Geschichte des Notariats in der Region hatte schon früher begonnen, s. Hubert Nelis, Les origins du notariat public en Belgique (1270–1320), in: Revue belge de philologie et d’histoire 2 (1923), S. 267–277. In größerer Zahl siedelten sich die Notare in Antwerpen aber erst an, als die Stadt zum Handelszentrum aufstieg, s. J.A. Goris, Études sur les Colonies Marchandes Méridionales (Portugais, Espagnols, Italiens) à Anvers de 1488 à 1567. Contribution a l’histoire des débuts du capitalisme modern, Louvain 1925, hier S. 89–91.

[13] Die Schöffenregister und Zertifikatsbücher blieben ebenfalls in großer Zahl erhalten, FelixArchief Antwerpen, Signaturen SR und CERT.

[14] FelixArchief Antwerpen, N # 2073, Bl. 7. Strieder durchsuchte die Notariatsakten auf Stücke, die mit deutschen Kaufleuten in Zusammenhang stehen, und gab dazu eine Regestensammlung heraus. Das hier zitierte Stück wird bei Strieder als Regest Nr. 310 aufgeführt, siehe Jakob Strieder, Aus Antwerpener Notariatsarchiven. Quellen zur Deutschen Wirtschaftsgeschichte des 16. Jahrhunderts, Wiesbaden 1962 [Neudruck von: Stuttgart 1930].

[15] In den Registerbüchern des Notars Jacobus de Platea (Rijksarchief Antwerpen-Beveren, Notariaat 522 und 523) wird Joachim Pruner senior häufig genannt und dabei als mercator almanus in Antwerpiensis opido residens bzw. coopman van berlyn inder stadt van Antwerpen residerende beschrieben.

[16] Rijksarchief Antwerpen-Beveren, Notariaat 522, Bl. 87–88 bzw. Bl. 147–149, Regest 21 und 38 bei Strieder, Antwerpener Notariatsarchive (wie Anm. 19).

[17] Rijksarchief Antwerpen-Beveren, Notariaat 523, Bl. 96–97, Regest 65 bei Strieder, Antwerpener Notariatsarchive (wie Anm. 19).

[18] Rijksarchief Antwerpen-Beveren, Notariaat 523, Bl. 42–43, Regest 55 bei Strieder, Antwerpener Notariatsarchive (wie Anm. 19).

[19] FelixArchief Antwerpen, N # 2076, Bl. 152–153, Regest 570 bei Strieder, Antwerpener Notariatsarchive (wie Anm. 19).

[20] Für Antwerpen siehe etwa Jan van der Stock, Printing Images in Antwerp: The Introduction of Printmaking in a City, Fifteenth Century to 1585, Rotterdam 1998.

[21] Zum Diamantenhandel in der frühen Neuzeit siehe einführend Michael Bycroft und Sven Dupré, Introduction: Gems in the Early Modern World, in: Gems in the Early Modern World: Materials, Knowledge and Global Trade, 1450–1800, hrsg. von Dies. (Europe’s Asian Centuries), London 2019, S. 1–32.

[22] In den Antwerpener Notariatsakten sind weitere Exemplare verzeichnet: In Antwerpen: Beispielsweise verpflichtete sich Matthäus Luchtmaker dem Peter Elbeck, FelixArchief Antwerpen, N # 2071, Bl. 15–16, Nr. 134 bei Strieder, Antwerpener Notariatsarchive (wie Anm. 19); Lucas Grim begab sich in den Dienst von Bernhard Tymbach: N # 3132, Bl. 94–95, Nr. 671 bei Strieder, Antwerpener Notariatsarchive (wie Anm. 19). Edierte Lehrverträge finden sich bei Hanns-Peter Bruchhäuser, Quellen und Dokumente zur Berufsbildung deutscher Kaufleute im Mittelalter und in der frühen Neuzeit, Köln 1992, Dokument 26 und 27.

[23] Zu den Verpflichtungen der Diener in den Gedingverträgen siehe auch Ulla Kypta, Was motivierte spätmittelalterliche Kaufleute? Überlegungen zu Präferenzordnungen und Normorientierungen, in: Absichten, Pläne, Strategien. Erkundungen einer historischen Intentionalitätsforschung, hrsg. von Jan-Hendryk de Boer und Marcel Bubert, Frankfurt am Main 2018, S. 229–258.

[24] Onder die verbuntnisse van hen selven ende van hueren goede Roerende ende onroerende tegenwoirdige ende toecomende (Vertrag 2); in Vertrag 1 abgekürzt zu verbindende hyere persoon ende goeden etc.

[25] Ende verthydenisse van allen exceptien defentien ende behulpen doende ter contrarien van dese Besundere den rechte seggende etc. (Vertrag 2); in Vertrag 1 abgekürzt zu Ende verthydenisse etc.

[26] Begerende de voorß partyen hen hier aff van my notaris voirn gemaect ter wordene openbaere Instrumenten (Vertrag 2); in Vertrag 1 abgekürzt zu Begerende etc.

[27] Das gleiche gilt für die Schöffenbank. Die Schöffen verwenden die gleichen Floskeln in ihren Dokumenten.

[28] Harreld, High Germans (wie Anm. 13), S. 63.

[29] Allgemein zu dem Thema siehe Barbara Studer, Frauen im Bürgerrecht: Überlegungen zur rechtlichen und sozialen Stellung der Frau in spätmittelalterlichen Städten, in: Neubürger im späten Mittelalter. Migration und Austausch in der Städtelandschaft des Alten Reiches (1250–1550), hrsg. von Roland Gerber, Barbara Studer und Rainer Christoph Schwinges, Berlin 2002, S. 169–200.

[30] Hans Pohl, Köln und Antwerpen um 1500, in: Köln, das Reich und Europa. Abhandlungen über weiträumige Verflechtungen der Stadt Köln in Politik, Recht und Wirtschaft im Mittelalter, hrsg. von Hugo Stehkämper, Köln 1971, S. 469–553; Harreld, High Germans (wie Anm. 13), S. 29–32.

[31] Zu schreibenden Handwerken siehe z.B. Julia Bruch, Transmission of Useful Knowledge in Texts Written by Craftsmen. Two Case Studies from the Holy Roman Empire, in: L’economia della conoscenza: innovazione, produttività e crescita economica nei secoli XIII-XVIII / The Knowledge Economy: Innovation, Productivity and Economic Growth,13th to 18th Century, hrsg. von Giampiero Nigro, Florence 2023, 35–58; oder den Beitrag von Julia Bruch in dieser Festschrift.

[32] Heusinger, Methodische Überlegungen (wie Anm. 4).


D O W N L O A D

(PDF/A-Version)


Empfohlene Zitierweise / Suggested Citation: Ulla Kypta, Kaufleute zu Handwerkern, Handwerker zu Kaufleuten – Überschneidungen zwischen beiden Gruppen in Antwerpen um 1550, in: Von unbequemen Dominikanern, organisierten Handwerkern und gefertigten Dingen. Festschrift für Sabine von Heusinger zum 60. Geburtstag, hrsg. von Julia Bruch, Eva-Maria Cersovsky und Andreas Lehnertz (Mittelalter. Interdisziplinäre Forschung und Rezeptionsgeschichte, Beihefte 5,1), S. 105–112, DOI: https://doi.org/10.26012/mittelalter-33694.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Ulla Kypta (15. November 2024). Kaufleute zu Handwerkern, Handwerker zu Kaufleuten – Überschneidungen zwischen beiden Gruppen in Antwerpen um 1550. Mittelalter. Abgerufen am 4. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/12ot8


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