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Die Bauverträge von Schloss Horst: Eine unterschätzte Quelle für die Forschung

Zusammenfassung: Zum Neubau von Schloss Horst, Stadt Gelsenkirchen, in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts ist eine reiche schriftliche Überlieferung vorhanden. Dazu gehören 47 Verträge, die zwischen dem Schlossherrn und diversen Handwerkern geschlossen wurden. Sie erlauben mit ihrem Detailreichtum einen vielfältigen Zugang zum Arbeitsleben in der frühen Neuzeit und ihren Protagonisten.

Abstract: There is a rich written record of the construction of Schloss Horst in the town of Gelsenkirchen in the second half of the 16th century. These include 47 contracts finalized between the lord of the castle and various craftsmen. With their wealth of detail, they provide various insights into working life in the early modern period and its protagonists.


Als im Frühjahr 1554 die in die Jahre gekommene Stammburg seiner Vorväter abbrannte, war es für den aus dem Niederadel stammenden Rutger von der Horst (1519–1582) keine Frage, dass ein standesgemäßer Neubau entstehen sollte. Finanziell stand er dank des reichen Erbes beim Tod seiner Schwiegermutter Elisabeth von Palandt und einer sich anbahnenden Laufbahn in kurkölnischen Diensten gut da: Zunächst als Amtmann von Rheinberg, ab 1559/1560 dann als Marschall.[1] Rutger war auf einem humanistischen Gymnasium in Emmerich am Niederrhein erzogen worden und anschließend im Rahmen seiner Ausbildung nach Paris gereist.[2] Seine Familie hatte Besitzungen im geldrisch-klevischen Raum, also am Niederrhein bis in das heutige Gebiet der Niederlande.[3] Es verwundert daher nicht, dass er ein für die damalige Zeit modernes Schloss plante, dessen Vorbilder er in diesem geographischen Raum fand und eine französisch-italienische Architektur mit niederländischem Manierismus verband. Es entstand letztendlich eine vierflügelige Anlage mit vier leicht vorgeschobenen Ecktürmen und verschwenderisch reich dekorierten Fassaden im Innenhof, und einem Bildprogramm, das Innen- und Außenteile des Schlosses umfasste.[4]

Im Rahmen eines umfassenden Restaurierungs- und Sanierungskonzepts des heruntergekommenen Schlossgebäudes kam es vor rund dreißig Jahren zu einer grundlegenden Erfassung der vorhandenen Bild- und Schriftquellen sowie zu umfangreichen bauhistorischen und archäologischen Untersuchungen, die in ein reiches Schrifttum mündeten.[5] Dennoch ist die Erforschung noch nicht abgeschlossen. Hier soll vor allem die einzigartige schriftliche Überlieferung zur Bauzeit im Fokus stehen. Sie besteht aus den sogenannten Bautagebüchern, bei denen es sich ihrem Charakter nach allerdings um Rechnungsbücher handelt. Der Bauherr, Rutger von der Horst, hat sie nach Gewerken unterteilt und innerhalb dieser in einem Zeitraum von 1554 bis 1567 chronologisch niedergeschrieben.[6] Dazu kommt ein Bündel von Verträgen. Die Unterlagen werden heute im Fürstenbergschen Archiv zu Hugenpoet unter den Nummern 5534, 5426 und 346 aufbewahrt.[7]

Im Rahmen dieses Artikels sollen vor allem die Form und der Inhalt der Bauverträge einer näheren Betrachtung unterzogen werden, die ebenso wie die Rechnungsbücher von dem Historiker Klaus Gonska transkribiert wurden. Sie harren leider noch einer gründlichen Auswertung.

Die Gestalt der Verträge

Die insgesamt 47 Verträge sind fast durchweg gleich aufgebaut und beginnen mit der Nennung der Vertragspartner: Die Verträge werden direkt mit Rutger von der Horst und dem jeweiligen Handwerker, hier einem Zieglermeister geschlossen: Tho wetten dat up hueden dagh dato nabeschreven die Erentfes und fromme Rutger van der Horst Her tott Horst, overkomen und verdragen is mit Wylhem van Bedbur Tiggelmeister.[8] Nach Anstellung eines Baumeisters respektive Architekten in den Jahren nach 1558[9] kann dieser auch als Unterhändler für den Bauherrn auftreten:

Zu wissen das der Edel und Erenvest Rutger van der Horst Colnischer Marschalck und Ambtman zu Berck heut dato nachbeschrieben durch underhandlung Meister Arndz Johansen nachvolgender gestalt uberkommen und verdragen mit Meister Wilhelm Vernuken Bildenhower von Kalckar.[10]

Im Anschluss werden die Arbeiten benannt, die die jeweiligen Handwerksmeister ausführen sollen, und der ihnen dafürzustehende Lohn präzisiert. Dabei kann es sich um Werklohn handeln, das heißt, dass für eine bestimmte Leistung eine genau definierte Summe Geldes ausbezahlt wurde. Als Beispiel soll hier ein kurzer Ausschnitt aus dem Vertrag mit Heinrich Wychman dem Alten, der in den Brüchen der Münsteraner Baumberge arbeitete, zitiert werden:

Item noch tot den seß brederen, de Wychman van Meyster Arndt entfangen, van ider hundertt und twyntych voet to verschycken, maicht tosamen sevenhundert und twyntych voet, jeder hundert durch Meyster Arndt an Wychman verdynckt, vor drye Phylips gulden.

Item noch vyfftych voet des cleynsten dackgeseyms dat Wychman hyrbevoir gehowen myt den runden wellen. Item noch hundert stuck van eynem voet vyerkant, yß dair eyn verdell myn(der) off mer an, hyndert nyth.

Item noch hundert voet, des besten blocksteyns unverschyckt, behalven de gekofft yß, dat hundert voet vor drye daler, und eynen ortt.[11]

Mit brederen sind Schablonen gemeint, die dem Steinmetz vom Architekten übergeben wurden.[12] Das Verhältnis der verschiedenen damals umlaufenden Münzen, für die bei diesem Beispiel Gesimssteine und Quader gefertigt werden sollen, in diesem Fall Philipps Gulden, Taler und Orth, zueinander ist relativ kompliziert und diachron auch nicht stabil, sodass dies hier nicht thematisiert werden kann. In der Regel wurde die Bezahlung in den Verträgen in Albus oder in Brabantschen Stüver angegeben, wobei der letztere 1 1/4 Albus entspricht.[13]

Handwerker, die vor Ort auf der Schlossbaustelle arbeiteten, bekamen dagegen einen Tagelohn oft in Kombination mit Naturalien ausbezahlt. Ein besonders plakatives Beispiel stammt wiederum aus dem Vertrag mit dem Ziegler Wylhem van Bedbur:

Oick soe soll Joncher Rutqer van der Hoirst den meister mit synen knechtten slaponqe doin wysen daer sie sich ther nottorfft mede liden und behelpen kennen.

Und soll Joncher Rutqer vurst. den Meister voir belonongh geven voir itlicher duysent stehen xxii alb, und diselve to betallen tot iii termynen, die yrste als der Meister dat formen anfengt, die anderde als hy by den avent insett, die derde als der stehen geprant und gelevert is, darto soll der Meister noch hebben ij malt roggen ij Malder havern ij toen biers, und xxv pont specks, und weide voir syn perdt so lange als hy foermpt.[14]

An Bezahlung werden folglich für je tausend Steine 22 Albus zugesagt, die zu drei Terminen ausbezahlt werden. Die erste Zahlung erfolgt mit dem Beginn des Backsteinformens, die zweite mit dem Einsetzen der Rohlinge in den Ofen und die dritte, nachdem die Steine gebrannt und geliefert wurden. Darüber hinaus stellt Rutger dem Ziegler und seinen Knechten Unterkunft und Bettzeug (slaponge), dazu 1,5 Malter Roggen, 1,5 Malter Hafer, 1,5 Tonnen Bier, 25 Pfund Speck und solange die Arbeit des Ziegelformens andauert, eine Weide für das Pferd des Meisters. Ein Malter dürfte etwa 200 Liter oder 160 Pfund entsprechen, die Tonne Bier rechnete man mit 160 Litern. Allerdings sind diese Angaben mit Vorbehalt zu betrachten, da sie regional variieren konnten.[15] Diese Unterschiede werden auch in einem Vertrag mit dem Steinmetz Bernd Custer deutlich, in dem explizit ein halber Scheffel nach dorstischem Maß zugesagt wird.[16]

In anderen Kontrakten wird als Leistung auch noch die Lieferung von Feuerholz aufgeführt, das als tot synen brandt seß foder holtz, als fhurung oder einfach nur als brandt bezeichnet wird.[17] Unterschiede in der Qualität der nichtpekuniären Leistungen lassen sich an Zusatzbezeichnungen erkennen. So erhält der wohl aus dem französischsprachigen Raum stammende Gardenier (Gärtner) Pierre (morier dy del Seye), der einen Ziergarten anlegen und sich auch um den Obstgarten kümmern soll, eynen Engelsehen Mantell, glych synen reysygen knechtten, wobei es sich wohl um einen Wollmantel handeln dürfte.[18] Der Steinmetz Laurenz von Brachum aus Wesel, der obwohl des Schreibens unkundig nach und nach in die Rolle eines Baumeisters aufsteigt, bekommt vier Thonnen Biers gleich die Reißge Knechte drincken.[19] Die Ausstattung und die Verpflegung von Rutgers bewaffneten Dienstleuten scheint also ein Maßstab für besondere Güte zu sein. Dies geht auch aus einer weiteren Stelle hervor, die ebenfalls aus dem Kontrakt mit dem Gärtner Pierre stammt: haet der Marschalck vme verheysschen de kost. an syner reysyger knecht dysch zu haben.[20] Um den Baufortschritt nicht zu verzögern, wurde bei vielen Tätigkeiten der Zeitpunkt des Beginns beziehungsweise der Zeitrahmen fixiert, wie es das Beispiel des Steinmetzes Wilhelm Sonntag über die Lieferung von Kreuzstockfenstern und einfachen Fenstern belegt:

Und hayt gemelter Sundach by erhen,und trewen yn edes stadt, gelobt, de so mugelych

vorgemeltte steyn alle vor Paesschen to lyberen, edoch das de negen vorbenentte cruysfensteren und vyff eynspenyge fynster, gewysselych oen lengeren vertoch, uff vastavent

Anno 60 gelybert syn sollen.[21]

Der letzte Vertragsteil beinhaltet das eidesstattliche Versprechen zur Einhaltung der Bestimmungen sowie das Datum und die Unterschrift der Vertragspartner, in einigen Fällen abgesichert durch die Anwesenheit von Zeugen:

Und dieß also zu halten, demselben auch uff vurbestimpte Zeit getrewlich nach zukommen, hatt duckgemelter Meister Wilhelm mit handgebender treuw dem Marschalck an die handt in rechter Eidtzstatt gelobt und diessen verdrag mit eigener hand underschrieben. Und zu mehrer sicherheit gebetten den Ersamen Meister Arndt Johansen das er dieß neben ime zur gezeugniß underschreben woll. Welchs Ich Arndt Johansen also war zu sein bekenne, und umb bede M. Wilhelms vurg. disses mit eigener handt underschrieben. Welchs alles gedediegt und geschehen zur Horst am zwentzigsten Octobris Anno vierundsechtzig.[22]

Bei wichtigen Angelegenheiten wird ein öffentlicher und vereidigter Notar bei der Unterschrift der Verträge angefordert:

Unnd Ick Herman Buschman van Berck openbar Notarius unnd beeidten Schrieber der Stat Berck, dweill der wolgernelter Marschalck einß, und obgenanter M. Laurentz, anderteilß, mich hie zu anfurdert, heb dit vurst. underschreven in gezeuchniß und befestigungh aller und jeder upgeschreven dingen. Ich attester hac manu propria petibus testibus supra notariats supscriptis.[23]

Dies ist im Übrigen auch der einzige Fall, in dem Latein in den Schriftstücken verwendet wird. Die Verträge wurden immer in doppelter Ausführung niedergeschrieben, jeder Vertragspartner bekam eine Ausfertigung. Viele zeigen eine wellen- oder zickzackförmige Kante, an der die beiden Teile zusammengelegt werden konnten, um ihre Zusammengehörigkeit zu verifizieren.[24] Bei Analphabeten wurde eine von beiden Seiten akzeptierte Person gebeten, die Unterschrift zu leisten. Dies war oft ein Kleriker, namentlich genannt werden Vikar und Pfarrer zu Horst, bzw. Vikar und Pfarrer zu Buer, einem unmittelbar benachbarten Ort. Im unten aufgeführten Beispiel sind die Verträge von Johan Lyphus, dem Rentmeister von Horst, verfasst worden. Anstelle des Steinmetzes Laurenz von Brachum urkundet Claes Rosendahl, Bürger von Horst und offenbar ein Vertrauensmann von Rutger, da er diese Rolle häufiger übernommen hat:

In orkundt der wairheit sint dusser verdraqe tzwei, eins Inhaltz, durch mi Johan Lyphus uyt beider parthien beger geschreiffen und van dem Marschalck underteicket und deweil Ich Meister Laurentz steinhower nicht schreven kan, hab ich mein merck hie under gesat und verner gebeden Claes Roißendaill disses van mynetwegen zu underschreiven, welchs Ich Claes Rosendaill um bede Meister Laurentz gerne gedaen und bekenne als waer zu seyn.[25]

Üblich war, dass Rutger den Handwerkern einen Vorschuss gewährte. Dieser fiel allerdings selten so hoch aus, wie beim Kölner Maler Benignus Campus: Ich benignus Kampus bekenne dyß vurst. wayr zo syn yn oyrkunt yst dyss myn eygen hant. hyruff entfangen xii konynckßdaler.[26] Dieser hatte die umfangreiche und mannigfaltige Aufgabe, mit seinen Gehilfen weite Teile der Fassaden mit einer Mischung aus Leinöl und Bleiweiß wetterfest anzustreichen, das oberste Gesims schwarz abzusetzen, senkrechte Wandelemente farbig zu gestalten und Bilder und Zierrat zu vergolden. Dazu sollte er in den als Galerien bezeichneten Fluren Fenster und Türen grün oder in anderen farblich passenden Farben bemalen.[27]

Die Verträge als Forschungsgrundlage

Unter den 47 Verträgen dominieren die Gewerbe der Steinmetze mit 19 Kontrakten deutlich. Das Besorgen und Verarbeiten von Naturstein nahm also den weitaus größten Raum ein. Grabenarbeiten sind viermal vertreten, Ziegler dreimal, Zimmermänner, Maler und Schieferdecker zweimal. Alle anderen Handwerker wie Schreiner, Bildhauer, Schnitzer, Kachelbäcker, Kalkbrenner, Nagelschmied, Kleinschmied, Pliesterer, Gärtner und Drucker sind nur mit einem Vertrag vertreten. Dazu kommen drei Verträge mit dem Baumeister Arndt Johannsen und ein Kontrakt mit einem Adligen, Johann von Hoven, in dem es um die Erschließung eines Steinbruchs geht. Aus der Gesamtheit geht hervor, dass manche für die Fertigstellung des Baus unabdingbaren Gewerbe wie Maurer und Glaser nicht vertreten sind. Die Verträge sind entweder nicht erhalten[28] oder die jeweiligen Personen wurden auf anderer Basis angestellt, zum Beispiel in formloserer Art wie sie in den Rechnungsbüchern festgehalten sind.[29] Es kommt auch vor, dass Handwerker nach den Konditionen des Vertrags mit Folgearbeiten beschäftigt werden, ohne dass ein neuer Vertrag ausgefertigt wurde.[30] Pächter und Tagelöhner wurden generell nicht mit einem Vertrag ausgestattet.

Welche Fragen lassen sich jetzt aber aus diesem Quellenmaterial beantworten? Das kann an dieser Stelle allerdings nur kurz und sicher nicht erschöpfend angerissen werden. Zunächst geben die Inhalte Auskunft über handwerkliche Prozesse und Arbeitsabläufe auf einer Baustelle, sodann über den Baufortschritt, der über die jeweiligen Arbeiten und Gewerke relativ exakt zu definieren ist.[31] Viele Informationen sind zu den Kosten für Rohstoffe sowie zur Bezahlung der Handwerker, der Art und auch der Höhe der Entlohnung im Vergleich der jeweiligen Gewerbe und Personen zu erhalten.[32] Prosopografische Studien, wie sie Sabine von Heusinger für Straßburg geleistet hat, könnten außerdem versuchen, die Handwerker näher in ihren sozialen Kontexten zu verorten und ihre vielfältigen Arbeitsbeziehungen sichtbar zu machen.[33] Auch die Herkunft der Rohstoffe und die Wohnorte der verdingten Handwerker sind den Verträgen zu entnehmen. Die Durchsicht der Quellen hat ein klares Ergebnis bezüglich der geographischen Verteilung erbracht. Es zeigt sich eine deutliche Ausrichtung auf den Niederrhein, insbesondere auf Essen und Duisburg.[34] Manche Kontakte hingegen wie der zu dem Kölner Kachelbäcker Dietrich von Buer oder dem Maler Benignus Campus könnten bei einem der vielen Aufenthalte Rutgers in der Stadt seines Dienstherren zustande gekommen sein.

Es wäre erfreulich, wenn dieser kleine Beitrag den Anstoß geben würde, das Vertragskonvolut als Fundgrube für die Erforschung verschiedener anderer Themen zu nutzen.

[1] Klaus Gonska, Die Bautagebücher des Rütger von der Horst (1519–1582), in: Beiträge zur Renaissance zwischen 1520 und 1570, bearb. von Petra Krutisch (Materialien zur Kunst- und Kulturgeschichte in Nord- und Nordwestdeutschland 2), Marburg 1991, S. 53–60, hier S. 54.

[2] Klaus Gonska, Dat Hueß zor Horst. Die Adelsfamilie von der Horst im Emscherbruch und ihre Erben im 16. und 17. Jahrhundert (Materialien zur Kunst- und Kulturgeschichte in Nord- und Westdeutschland 10), Marburg 1994, hier S. 36–39.

[3] Ebd., S. 14–21.

[4] Elmar Alshut, Schloß Horst: Baugeschichte – stilistische Einordnung – Verfall – Konzepte und Maßnahmen zur Erhaltung, in: Ein Schloß entsteht…Von Jülich im Rheinland bis Horst in Westfalen, hrsg. von Elmar Alshut, Guido von Büren und Marcell Perse, Jülich 1997, S. 45–54, hier S. 46–51.

[5] Demnächst mit Aufführung älterer Literatur: Andreas Haasis-Berner [u.a.], Forschungen zu Haus Horst in Gelsenkirchen: Befunde und Fundmaterialien (Denkmalpflege und Forschung in Westfalen-Lippe 49,1) [im Druck].

[6] Gonska, Horst (wie Anm. 1), S. 53.

[7] Zum Archiv: Hans-Werner Langbrandtner, Archiv Schloss Hugenpoet (Freiherren von Fürstenberg zu Hugenpoet), in: Der Archivar 59,3 (2006), S. 257.

[8] Fürstenbergschen Archiv zu Hugenpoet Nr. 346, fol. 1.

[9] Wiltrud Apfeld, Das Renaissanceschloß Horst. Seine baugeschichtliche Entwicklung, in: Vestische Zeitschrift 88/89 (1989/90), S. 127–196, hier S. 132.

[10] Fürstenbergsches Archiv zu Hugenpoet Nr. 346, fol. 147.

[11] Ebd., fol. 32.

[12] Elmar Alshut, Die Horster Schlossbaustelle, in: Ein Schloß entsteht…Von Jülich im Rheinland bis Horst in Westfalen, hrsg. von Elmar Alshut, Guido von Büren und Marcell Perse, Jülich 1997, S. 181–192, hier S. 181.

[13] Ebd., S. 181–184; zur Währung Gerd Dethlefs, Katalog der Münzen im Umlauf, in: Forschungen zu Haus Horst in Gelsenkirchen. Rechnungsbücher und Tonpfeifen, hrsg. von Carl Heinrich Lueg und Stefan Leenen (Denkmalpflege und Forschung in Westfalen 49,5), Darmstadt 2014, S. 115–121.

[14] Fürstenbergsches Archiv zu Hugenpoet Nr. 346, fol. 1.

[15] Carl Heinrich Lueg, Kindheits- und Jugendjahre Rutgers X. von der Horst im Spiegel der Abrechnungsbücher des Hauses Horst der Jahre 1535 bis 1548, in: Forschungen zu Haus Horst in Gelsenkirchen. Rechnungsbücher und Tonpfeifen, hrsg. von Carl Heinrich Lueg und Stefan Leenen (Denkmalpflege und Forschung in Westfalen 49,5), Darmstadt 2014, S. 9–270, hier S. 122.

[16] Fürstenbergsches Archiv zu Hugenpoet Nr. 346, fol. 91.

[17] Ebd., fol. 141; 127; 25.

[18] Ebd., fol. 141; Rudolf Holbach, Frühformen von Verlag und Großbetrieb in der gewerblichen Produktion (Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Beihefte 110), Stuttgart 1994, S. 53 und 73 über die Ausfuhr von Wolle aus England zur Weiterverarbeitung in Flandern.

[19] Fürstenbergsches Archiv zu Hugenpoet Nr. 346, fol. 133.

[20] Ebd., fol. 141.

[21] Ebd., fol. 60.

[22] Ebd., fol. 149.

[23] Ebd., fol. 125.

[24] Alshut, Schlossbaustelle (wie Anm. 12), S. 190.

[25] Fürstenbergsches Archiv zu Hugenpoet Nr. 346, fol. 191.

[26] Ebd., fol. 179.

[27] Ebd., fol. 177–178.

[28] So fehlt der Vertrag mit dem Ziegler Wylhelm Voet vom 30. Januar 1560, siehe das sogenannte Bautagebuch II, Fürstenbergsches Archiv zu Hugenpoet Nr. 5426, fol. 148 v.

[29] Bautagebuch I, Fürstenbergsches Archiv zu Hugenpoet Nr. 5534, fol. 106, Herman Muyrmeyster van Werden.

[30] Z.B. bei dem Kalkbrenner Hermann Langenhorst: Fürstenbergsches Archiv zu Hugenpoet Nr. 5426, fol. 185.

[31] Apfeld, Horst (wie Anm. 9), S. 130–137.

[32] Ein erster Anriss bei Alshut, Schossbaustelle (wie Anm. 12), S. 181–184.

[33] Sabine von Heusinger, Die Zunft im Mittelalter. Zur Verflechtung von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in Straßburg (Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Beihefte 206), Stuttgart 2009.

[34] Ralph Röber, Wie baut man ein Renaissance-Schloss? Die Versorgung mit Baustoffen im Spiegel der Schriftquellen zu Schloss Horst, Gelsenkirchen, in: Burgen und Schlösser 65,2 (2024), S. 102–113.


D O W N L O A D

(PDF/A-Version)


Empfohlene Zitierweise / Suggested Citation: Ralph Röber, Die Bauverträge von Schloss Horst: Eine unterschätzte Quelle für die Forschung, in: Von unbequemen Dominikanern, organisierten Handwerkern und gefertigten Dingen. Festschrift für Sabine von Heusinger zum 60. Geburtstag, hrsg. von Julia Bruch, Eva-Maria Cersovsky und Andreas Lehnertz (Mittelalter. Interdisziplinäre Forschung und Rezeptionsgeschichte, Beihefte 5,1), S. 113–120, DOI: https://doi.org/10.26012/mittelalter-33759.

Ralph Röber

Promotion 1987 Westfälische-Wilhelms-Universität Münster, seit 1991 Konservator am Archäologischen Landesmuseum Baden-Württemberg, seit 2005 Honorarprofessor an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen.

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Ralph Röber (20. Dezember 2024). Die Bauverträge von Schloss Horst: Eine unterschätzte Quelle für die Forschung. Mittelalter. Abgerufen am 19. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/12yzl


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