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Überlegungen zu Unterkäufern als vertrauensstiftende Personen im zwischenstädtischen Handel des 15. und 16. Jahrhunderts

Zusammenfassung: Der Beitrag geht der Bedeutung der Unterkäufer als Garanten für das Vertrauen in die mittelalterliche städtische Wirtschaft nach. Aufbauend auf den Überlegungen Sabine von Heusingers zu den Unterkäufern als Makler des Vertrauens betrachtet der Beitrag jenseits von innerstädtischen normativen Reglementierungen den Stellenwert der Unterkäufer für das Vertrauensverhältnis der Kaufleute in die städtischen Wirtschaftsstandorte. Anhand dreier Beispiele aus den Handelsbeziehungen Kölns mit den Städten Straßburg, Deventer und Frankfurt aus dem 15. und 16. Jahrhundert – alle in den Beständen des Historischen Archivs der Stadt Köln erhalten – wird die Kommunikation zwischen verschiedenen Städten über die Unterkäufer, ihr (Fehl-)Verhalten und mögliche Sanktionen analysiert.

Abstract: This essay examines the significance of brokers, so called Unterkäufer (Middlemen), as guarantors of trust in the medieval urban economy. Building on Sabine von Heusinger’s reflections on the Unterkäufer as brokers of trust, the contribution considers the significance of this group for the trust of merchants in urban business locations beyond normative regulations within the city. Using three examples from the trading relationships of Cologne with the cities of Strasbourg, Deventer and Frankfurt from the 15th and 16th centuries – all preserved in the Historical Archive of the City of Cologne – it analyzes the communication between different cities about the Unterkäufer, their (mis)behavior and possible sanctions.


In jüngster Zeit hat die Jubilarin vermehrt zu einer Gruppe des mittelalterlichen Handels geforscht, die bisher weniger im Blickfeld der Forschung stand, den Unterkäufern. Die Unterkäufer waren von der Stadt oder den Zünften bestellte und beeidete Makler, die Geschäfte sowohl zwischen einheimischen als auch auswärtigen Händlern und Kaufleuten vermittelten. Sie sollten garantierten, dass die Händler und Kaufleute vor schlechten Geschäften gewarnt wurden, sie kontrollierten die Qualität der Waren, vermittelten Dienstleistungen wie Transporte und beaufsichtigten Arbeitskräften wie beispielsweise die Salzträger beim Salzhandel in Köln.[1] Die Unterkäufer waren in verschiedenen Bereichen des Handels aktiv. So waren sie im Getreide-, Gewand-, Woll-, Gewürz-, Fleisch- oder Fischhandel vertreten. Zudem mussten sie bei Grundstücks- oder Rentenverkäufen hinzugezogen werden.[2] Als Bezahlung erhielten die Unterkäufer eine Provision für vermittelte Geschäfte, einen Makler-Lohn. Die Makler-Gebühr wurde in der Regel zur Hälfte vom Käufer und zur Hälfte vom Verkäufer gezahlt und war branchenweise von den städtischen Behörden festgelegt. Fast immer ging ein Teil dieses Lohnes als Abgabe an die Stadt.[3]

Obwohl die Unterkäufer in vielen Quellen zur mittelalterlichen Ökonomie präsent sind und in einigen Städten eigene Ordnungen für sie existierten, wurden und werden sie in Studien zu wirtschaftlichen Akteurinnen und Akteuren des Mittelalters und der Frühen Neuzeit vielfach zwar erwähnt, aber selten detailliert untersucht. Abgesehen von älteren Arbeiten,[4] die vor allem die Unterkäufer in Frankfurt und Augsburg ins Zentrum rücken und die sowohl bezüglich Terminologie als auch einzelner Schlussfolgerungen Schwächen aufweisen,[5] wurde den Unterkäufern in der Forschung wenig Aufmerksamkeit geschenkt.[6] In dem Aufsatz „Unterkäufer als Makler des Vertrauens“, der im Band „Ars Vendendi. Werbung und kommerzielle Praktiken im Mittelalter“ in der Reihe „Vorträge und Forschungen“ jüngst erschienen ist, legt Sabine von Heusinger einen Beitrag vor, der sich seit langer Zeit noch einmal neu und detailliert mit den Unterkäufern befasst.[7] In ihren Quellenbeispielen bezieht sie sich auf den süddeutschen Raum, vor allem auf Straßburg. Anknüpfend an die Überlegungen Sheilagh C. Ogilvies zu Vertrauen im Bereich der mittelalterlichen Zünfte und ihrer Differenzierung in verschiedene Kategorien des Vertrauens – einerseits in Personen, andererseits in Institutionen[8] – stellt Sabine von Heusinger die Rolle der Unterkäufer nicht nur als Instanz heraus, denen als offiziellen Amtsinhabern Vertrauen geschenkt wurde, sondern auch als Individuen, die selbst mit ihrer Tätigkeit dazu beitrugen, das Vertrauen von Käufern und Verkäufern in die städtische mittelalterliche Wirtschaft zu stärken.[9]

Dieser kurze Beitrag möchte an die Überlegungen Sabine von Heusingers anknüpfen und ihre Interpretation der Unterkäufer als „Makler des Vertrauens“ weiterdenken. Im Folgenden soll anhand von drei ausgewählten Beispielen aus den Beständen des Historischen Archivs der Stadt Köln die Bedeutung der Unterkäufer als Garanten für das Vertrauen in die mittelalterliche städtische Wirtschaft illustriert werden. Dies soll nicht auf der Basis von innerstädtischen normativen Regulationen geschehen, sondern mittels einer Analyse der Kommunikation zwischen verschiedenen Städten über diese Gruppe und ihr (Fehl-)Verhalten. Die Betrachtung der städtischen Korrespondenz über die Unterkäufer erlaubt einen Blick auf ihre Relevanz als vertrauensstiftende Vermittler in den Wirtschaftsbeziehungen zwischen verschiedenen Städten.

In den zwischenstädtischen Handelsaktivitäten nahmen die Unterkäufer eine zentrale Position ein.[10] Sie überprüften die Qualität der Waren und garantierten, dass einheimische wie auswärtige Händler im Handelsprozess nicht getäuscht oder betrogen wurden. Als Ortskundige wussten sie, welche Preise für welche Produkte und Qualität angemessen waren, und handelten in vielfacher Hinsicht als Vermittler von Geschäften zwischen den Handelstreibenden.[11] Der Stellenwert, der Unterkäufern für den städtischen Handel beigemessen wurde, zeigt sich insbesondere im Fall von Dysfunktionen innerhalb ihrer Tätigkeit. Als besonders störend und beschädigend für die Ehre der städtischen Händler und Kaufleute erwies sich, wenn Beschwerden über Unterkäufer nicht nur innerhalb der eigenen Stadt geäußert, sondern von auswärtigen Akteurinnen und Akteuren an die Heimatstädte übermittelt wurden. Eine Reihe solcher Beschwerden, sowohl von verschiedenen Städten an Köln gerichtet als auch von Köln an andere adressiert, ist überliefert.

Beispielhaft hierfür ist ein Schreiben der Stadt Straßburg, das in dem Kölner Ratsprotokoll für das Jahr 1547 dokumentiert ist. Darin wird berichtet, dass ein gewisser Krewinckel in Straßburg schlechten Stockfisch verkauft habe. Die Frage war nun, ob und wenn ja, warum die Kölner Unterkäufer Krewinckel und die Waren hatten durchfahren lassen. Die Kölner Behörden wollten den Fall aufklären und herausfinden, was geschehen sei, damit nicht das Stapelrecht als solches in Misskredit gebracht werde.[12] Der Vorwurf, die Kölner Unterkäufer hätten die Ware nicht rechtzeitig aus dem Verkehr gezogen und damit in Straßburg zu Schädigungen geführt, war ernst zu nehmen, und die Kölner Behörden mussten, schon zum Schutz ihres eigenen Rufes und des honor der Stadt solchen Anschuldigungen nachgehen.

Noch deutlicher zeigt sich die Bereitschaft Kölns, gegen Fehlverhalten der eigenen Unterkäufer bei Beschwerden von außerhalb vorzugehen, in einer Reihe von Schreiben von der und an die Stadt Deventer,[13] die in den Jahren 1546 und 1547 ausgetauscht wurden. In mehreren Schreiben bemängelte die Stadt Deventer das Agieren der Kölner Unterkäufer auf dem Fischmarkt ihren Kaufleuten gegenüber. Im Februar 1546 beklagte die Stadt neben anderen Sachen,[14] dass die Kölner Unterkäufer ihr Amt missbrauchten.[15] Der Kölner Rat wollte diesen Beschwerden bei den Unterkäufern nachgehen und ihnen die „Beschwerde-Schrift“ vorlegen (Sulche Schryfft ist den Underkouffere, so vil die antreiffen ist, overlevert).[16] Etwa ein Jahr später erhielt die Stadt Köln ein neues Schreiben mit Anschuldigungen gegen die Unterkäufer.[17] Im September 1547 formulierte Deventer dann einen konkreten Vorwurf: Ihre Kaufleute seien von den Kölner Unterkäufern zur Zahlung von Zahlfisch (wahrscheinlich eine Gebühr) für minderwertige Ware (Ausschuss) genötigt worden, obwohl dies gegen die Ordnung der Unterkäufer auf dem Fischmarkt verstieße.[18]

Die Stadt Deventer und ihre Kaufleute waren folglich über die Ordnung des Fischmarktes in Köln informiert, sodass sie explizit auf die Missstände hinweisen konnten. Diesmal reagierten die Kölner Behörden rasch und hart: Bei Verlust ihres Amtes wurde den Unterkäufern nun verboten, für minderwertigen Fisch Zahlfisch zu verlangen (so ist durch Befelh eines Ersamen Raths den Underkeuffern by Verlierung irer Dienst ußgesagt, sich nach der alder Ordnung zu halden und van geinem Ußschuß Zalfisch zu nemen).[19] Dieser Fall illustriert zum einen, dass sich Städte wie Deventer hartnäckig der Sache ihrer Kaufleute annahmen und bereit waren, mehrfach für die gerechte Behandlung ihrer Bürger einzutreten und auf Verfehlungen hinzuweisen, zum anderen, dass Köln trotz Zögerns im Endeffekt durchgriff und den eigenen Unterkäufern mit dem Verlust des Amtes bei Zuwiderhandlung drohte.

Ein weiterer Fall, der in den Briefbüchern der Stadt Köln belegt ist, gewährt Einblicke in Kölner Interventionen gegen Unterkäufer anderer Städte. Im Oktober 1442 beschwerte sich Köln über einen ganz bestimmten Unterkäufer der Stadt Frankfurt. Unter Aufsicht Cleisgijn Spengelers, des besagten Unterkäufers, hatte der Kölner Bürger Johann Muysgin drei Fardel (Stückmaß) Barchenttuch in bestimmten Qualitäten (drij fardele ossen ind lewen[20]) im Ulmer Fardel-Maß gekauft und 133 rheinische Gulden bezahlt.[21] Als er dann mit der Ware in Köln ankam, wurde, so beklagt Köln, von den Kranenmeistern festgestellt, dass die Ware viel leichter war, da es sich um Fardel Augsburger Maßes handelte. Entrüstet von solcher Bosheit des Unterkäufers, forderte Köln eine Bestrafung Cleisgijns und eine Wiedergutmachung des Geschädigten. Des Weiteren betonte die Stadt, dass mit diesem Verhalten dem Vertrauen in den Handel Schaden zugefügt worden sei[22] und dass auch andere Kölner Bürger durch diesen Unterkäufer betrogen worden seien.[23] Folglich sei es notwendig, vonseiten Frankfurts solchen Betrügereien (soliche boysheit ind droch) besser vorzubeugen.[24] Etwa zwei Wochen später zeigte Köln erneut in Frankfurt an, dass zwei weitere Bürger von demselben Unterkäufer betrogen worden seien, und bat um Schadensersatz für sie.[25]

Im Gegensatz zu den Schreiben der Stadt Deventer, die sich auf Beschwerden nicht näher genannter Kaufleute gegen ebenfalls nicht namentlich genannte Kölner Unterkäufer beziehen, vertrat die Stadt Köln in diesen Briefen einzelne von ihnen genannte Bürger, die Vorwürfe gegen einen namentlich ausgewiesenen Unterkäufer vorbrachten, und erbat seine Bestrafung sowie einen besseren Schutz vor solchen Betrügereien. Die Stadt Köln hebt in ihrer Argumentation diesen Einzelfall auf eine höhere Ebene, indem auf die Gefahr des Vertrauensverlustes in die gesamte Kaufmannschaft hingewiesen wird. Wenn ein individuelles Vergehen eines Unterkäufers einen Vertrauensverlust in den Handelsstandort Frankfurt bewirken konnte – oder dies zumindest als Gefahr so formuliert wurde – verdeutlicht dies den Stellenwert, der den Unterkäufern für die mittelalterliche Wirtschaft und für das Vertrauensverhältnis zwischen Handelstreibenden und den Städten zugeschrieben wurde.

Die in diesem kurzen Beitrag präsentierten Beispiele illustrieren, wie Städte Beschwerden über das Fehlverhalten von Unterkäufern vorbrachten und wie sie mit ihnen umgingen. Entscheidend scheint in diesen Auseinandersetzungen die Bedeutung der Unterkäufer als städtische Bedienstete gewesen zu sein, die ihre Stadt repräsentierten und deren Verfehlungen wiederum auf den Ruf der Stadt abfärben konnten. Betrachtet man diese Gruppe jenseits von innerstädtischen normativen Reglementierungen im Spiegel der Wahrnehmung von außen durch die Kommunikation zwischen verschiedenen Städten, schärft dies den Blick auf den Stellenwert der Unterkäufer für das Vertrauen der Kaufleute in die städtischen Wirtschaftsstandorte. Unterkäufer waren sowohl in ihrer Funktion als städtische Amtsträger als auch als Individuen „Makler des Vertrauens“ und hatten als solche nicht nur für die Handeltreibenden, sondern auch für das Ansehen und die Ehre der Städte als Gesamtgefüge eine wichtige Bedeutung.

[1] Siehe die Zusätze zum Eid der Salzträger, in: Akten zur Geschichte der Verfassung und Verwaltung der Stadt Köln im 14. und 15. Jahrhundert, 2 Bde., hrsg. von Walther Stein (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde 10,1), Bonn 1893–1895, hier Bd. 2, Nr. 336, S. 505.

[2] Hartmut Schubert, Unterkauf und Unterkäufer in Frankfurt am Main im Mittelalter. Ein Beitrag zur Geschichte des Maklerrechts, Frankfurt a.M. 1962, S. 28–36; Eberhard Schmieder, Unterkäufer im Mittelalter. Ein Beitrag zur Handels- und Wirtschaftsgeschichte vornehmlich Süddeutschlands, in: VSWG 30 (1937), S. 229–260, hier S. 236f.

[3] Sabine von Heusinger, Unterkäufer als Makler des Vertrauens, in: Ars Vendendi. Werbung und kommerzielle Praktiken im Mittelalter, hrsg. von Thomas Ertl (Vorträge und Forschungen 97), S. 379–408, hier S. 382f.

[4] Zu Unterkäufern in Augsburg: Eberhard Schmieder, Unterkäufer im Mittelalter (wie Anm. 2), S. 229–260; siehe auch: Hartmut Schubert, Unterkauf und Unterkäufer (wie Anm. 2); Wolfgang Sellert, Art. „Makler“, in: HRG, Bd. 3, Berlin 22014, Sp. 1203–1209.

[5] Siehe z.B. die Kritik Sabine von Heusingers an Eberhard Schmieder: Von Heusinger, Unterkäufer als Makler des Vertrauens (wie Anm. 3), S. 379, Anm. 2.

[6] Eine neue Untersuchung zu den Funktionsträger in den Städten am Niederrhein behandelt auch die Unterkäufer: Julia Exarchos, Im Dienst der Stadt und der (armen) Menschen. Funktionsträger und Mittelspersonen in der wirtschaftlichen Organisationsstruktur der Städte Wesel, Kalkar und Dinslaken vom 14. bis 16. Jahrhundert, in: Leben und Überleben am Niederrhein im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit, hrsg. von Monika Gussone und Hiram Kümper (Schriften der Heresbach-Stiftung Kalkar) [in Vorbereitung].

[7] Von Heusinger, Unterkäufer als Makler des Vertrauens (wie Anm. 3), S. 379–408.

[8] Sheilagh C. Ogilvie, The Use and Abuse of Trust. Social Capital and its Deployment by Early Modern Guilds, in: Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte 1 (2005), S. 15–52, bes. S. 17–20.

[9] Von Heusinger, Unterkäufer als Makler des Vertrauens (wie Anm. 3), S. 406: „Je größer das Vertrauen zwischen ihnen ist, umso geringer sind die Transaktionskosten, und Kooperationen und Wirtschaftswachstum können gedeihen. Schlussendlich bestand also die Funktion der Unterkäufer darin, das Vertrauen in die städtische Wirtschaft zu stärken.“

[10] Ihre Bedeutung als wirtschaftliche Vertrauenspersonen zwischen verschiedenen Städten ist an der Zulassung auswärtiger Unterkäufer in Messezeiten abzulesen. Zur Frankfurter Messe wurden regelmäßig fremde Unterkäufer aus Aachen, Köln, Zürich, Nürnberg oder Straßburg hinzugezogen. Siehe Schmieder, Die Unterkäufer (wie Anm. 2), S. 251.

[11] Ein italienisch-deutsches Sprachbuch aus dem 15. Jahrhundert greift die Bedeutung der Unterkäufer für die Kaufleute in einem Musterdialog auf, Oskar Rösch, Das älteste Italienisch-Deutsche Sprachbuch. Text der Wiener Handschrift Cod. 12514 der Österreichischen Nationalbibliothek. Eine Überlieferung aus dem Jahre 1424 nach Georg von Nürnberg (Denkschriften/Österreichische Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse 111; Veröffentlichungen der Historischen Kommission/Österreichische Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse 1), Köln 1972, S. 246f.

[12] HAStK, Best. 10B, A 13, Ratsprotokoll 1546 September 20–1548 September 24, fol. 117r: Lune, VIII Augusti […] Schrifft an die van Straßburg. Darnach ist Clag kommen, das einer, genant Krewinckel, undoglichen Stockfisch zu Straspurg verkoufft habe, derhalber die van Straspurg die Underkeuffer hie darumb ersucht, ob sy sollichs haben lassen passeren. So ist befolhen, an die van Straspurg zu schreiben und zu erkunden, wie das geschehen. Sall man sich aller Gebuer richten, damit meinen Hern an irem Stapell [ke]in Verachtung erwachsst. Das Stapelrecht ist das Recht einer Stadt, von durchziehenden Kaufleuten zu verlangen, ihre Waren in der Stadt für eine bestimmte Zeit anzubieten.

[13] Zur Stadt Deventer und ihrer Wirtschaft: Zeger W. Sneller, Deventer. Stadt der Jahrmärkte (Pfingstblätter des Hansischen Geschichtsvereins 25), Lübeck 1936; Anton C. F. Koch und Jan A. van Houtte, Art. „Deventer“, in: Lexikon des Mittelalters, 10 Bde., Bd. 3, München 1986, Sp. 920–922.

[14] Es ging auch um die Waage und das Radergeld, HAStK, Best. 10B, A 12, Ratsprotokoll 1544 Juli 4–1546 September 17, fol. 210r–211r.

[15] HAStK, Best. 10B, A 12, Ratsprotokoll 1544 Juli 4–1546 September 17, fol. 210r–211r.

[16] HAStK, Best. 10B, A 12, Ratsprotokoll 1544 Juli 4–1546 September 17, fol. 210r.

[17] Siehe HAStK, Best. 83A, Hanse (Serie A), A 14, fol. 1 und fol. 13.

[18] HAStK, Best. 10B, A 13, Ratsprotokoll 1546 September 20–1548 September 24, fol. 135r–v: Zalfisch vam stockfisch (Ausschuss). Als hiebevor zu etlichen Malen Clag kommen van der Statt van Deventer, das die Underkeuffer seder der Verordnung, so zu Jaer verordent worden, mit dem Zalfisch eine Newerung vurgenomen und van den Ußschuß widder alde Ordnung Zalfisch genomen […].

[19] HAStK, Best. 10B, A 13, Ratsprotokoll 1546 September 20–1548 September 24, fol. 135v.

[20] HAStK, Best. 20A, Briefbücher Ältere Serie (Brb.), A 16, fol. 54r.

[21] Es wird sogar betont, dass Cleisgijn Spengeler das Geld selbst in Empfang nahm.

[22] HAStK, Best. 20A, Briefbücher Ältere Serie (Brb.), A 16, fol. 54r: As wir dit allet verstanden hayn, lieve frunde, want id dan eyne sorchliche sache were, dat soliche boysheit ind droch tusschen den kouffluden upstain soulde, damit der gelouve ind kouffmanschafft sere gekrenckt ind gehindert moiste werden, as verre dat nyet verhuet ind dem ungelouven wederstant gedayn en wurde […].

[23] HAStK, Best. 20A, Briefbücher Ältere Serie (Brb.), A 16, fol. 54r: […] ind wir ouch verstanden hayn, dat des gelichs ouch etzlichen anderen unsen burgeren geschiet sij […].

[24] HAStK, Best. 20A, Briefbücher Ältere Serie (Brb.), A 16, fol. 54r: Ind wilt ouch umb des gemeynen besten willen vorder darzo doin, as uch sall duncken, noit sijn, dat sulcher valscheit ind boisheiden mee verhoit werden.

[25] HAStK, Best. 20A, Briefbücher Ältere Serie (Brb.), A 16, fol. 58r.


D O W N L O A D

(PDF/A-Version)

Empfohlene Zitierweise / Suggested Citation: Julia Exarchos, Überlegungen zu Unterkäufern als vertrauensstiftende Personen im zwischenstädtischen Handel des 15. und 16. Jahrhunderts, in: Von unbequemen Dominikanern, organisierten Handwerkern und gefertigten Dingen. Festschrift für Sabine von Heusinger zum 60. Geburtstag, hrsg. von Julia Bruch, Eva-Maria Cersovsky und Andreas Lehnertz (Mittelalter. Interdisziplinäre Forschung und Rezeptionsgeschichte, Beihefte 5,2), S. 81–87, DOI: https://doi.org/10.26012/mittelalter-34547.


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Julia Exarchos (18. Juli 2025). Überlegungen zu Unterkäufern als vertrauensstiftende Personen im zwischenstädtischen Handel des 15. und 16. Jahrhunderts. Mittelalter. Abgerufen am 18. Januar 2026 von https://doi.org/10.58079/14dwx


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