Bericht zum Workshop: Delegierte Gerichtsbarkeit auf der Iberischen Halbinsel im 12. Jahrhundert
Entwicklung – Verbreitung – Wirksamkeit
Am 15. und 16. Mai veranstaltete das DFG-Projekt „Delegierte Gerichtsbarkeit auf der Iberischen Halbinsel im 12. Jahrhundert“ in den Räumen der Niedersächsischen Akademie der Wissenschaften zu Göttingen einen Workshop zur Entwicklung, Verbreitung und Wirksamkeit der delegierten Gerichtsbarkeit. Das Projekt wird an der Göttinger Akademie und an der Univ. Passau bearbeitet und steht unter der Leitung von Prof. Dr. Klaus Herbers (Univ. Erlangen-Nürnberg) und Prof. Dr. Malte Rehbein (Univ.Passau).
Nach einer Einführung in Thematik und Projekt durch Klaus Herbers eröffnete Projektmitarbeiter Daniel Berger (Göttingen) die erste Sektion zur Entwicklung in der Iberia mit einem Überblick über die Anfänge der delegierten Gerichtsbarkeit in den Königreichen Kastilien und Navarra. Dabei legte er besonderen Wert darauf, die Entwicklung dieser Praxis in Beziehung zu Belegen für gelehrte Rechtskenntnis auf der Iberischen Halbinsel zu setzen. Anschließend lenkten zwei italienische Gäste des Projekts die Aufmerksamkeit auf die Tätigkeit päpstlicher Legaten auf der Iberischen Halbinsel: Francesco Renzi (Universidade Católica Portuguesa) stellte das Wirken des Kardinals Boso von Sant‘ Anastasia auf den Konzilen von Burgos (1117) und Sahagún (1121) vor; Enrico Veneziani (Universität La Sapienza, Rom), der das Projekt „The Pope’s Men“ zu päpstlichen Legaten, delegierten Richtern und Repräsentanten auf der Iberischen Halbinsel vom 11. bis ins 13. Jahrhundert bearbeitet, zeichnete das Eingreifen des Kardinals Guido da Vico in die politischen und kirchlichen Verhältnisse in den Königreichen Áragon und Portugal auf seiner Legationsreise 1143 nach. Den Abschluss der iberischen Sektion bildete der Beitrag von Projektmitarbeiter Bengt Büttner mit einem Überblick über die Entwicklung der delegierten Prozesstätigkeit im Königreich León.
Den Abendvortrag steuerte Harald Müller (RWTH Aachen) bei, der nach den regionalen Beiträgen zur Iberia eine übergreifende Perspektive auf die Rahmenbedingungen sowie auf fördernde oder hemmende Momente in der Entwicklung dieser Rechtspraxis im hohen Mittelalter eröffnete.
Die Sektion „Digitale Methoden“, mit der der zweite Tag begann, wurde von den beiden (teils ehemaligen) Mitgliedern der Passauer Projektarbeitsgruppe gestaltet: Der Beitrag von Alina Ostrowski (inzwischen Univ. Bochum) demonstrierte die computergestützte Analyse formelhafter Urkundensprache sowie ihre Ausbildung und Entwicklung anhand der vom Projekt bearbeiteten Papsturkunden. Der Beitrag von Tobias Doppler zeigte auf, wie sich mit Hilfe automatisierter Personenerfassung durch Large Language Models Personen in den Urkundentexten identifizieren und Personennetzwerke erkennen lassen.
In der abschließenden Sektion „Regionaler Vergleich“ gab Philipp Wollmann (MGH München) einen Einblick in die in seiner Dissertation behandelte Kirchenprovinz Salzburg, wo das Vordringen der delegierten Rechtsprechung im 12. Jahrhundert mit den Phasen erschwerten Zugangs zur königlichen Gericht korrespondiert. Der Beitrag von Isabella Aurora (Bibl. Apostolica Vaticana) zur delegierten Gerichtsbarkeit im südlichen Italien musste wegen einer Erkrankung leider entfallen.
Die Abschlussdiskussion endete mit dem Plädoyer, päpstliche Legaten und delegierte Richter mehr als bisher als zwei Ausdrucksformen desselben Phänomens auf verschiedenen Ebenen zu betrachten. Eine Publikation der Beiträge ist vorgesehen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Bengt Büttner (26. Juni 2025). Bericht zum Workshop: Delegierte Gerichtsbarkeit auf der Iberischen Halbinsel im 12. Jahrhundert. Mittelalter. Abgerufen am 17. Juli 2025 von https://doi.org/10.58079/147r6
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