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Die vielfältigen Bilder des Papsttums – Was die Überlieferungsgeschichte der Quellen zu einer modernen Papstgeschichte beiträgt

Zusammenfassung: Der Beitrag behandelt verschiedene Überlieferungsträger im früheren Mittelalter (2). Sodann stehen Bilder von Päpsten als Organisatoren von Kreuzzügen im Vordergrund (3). Wie verschiedene Bilder zusammenwirken (4) und welche Rolle Sammlung und Aufbewahrung einschlägiger Quellen spielen (5), führt zu einigen Schlussfolgerungen, die auch auf die Bedeutung dieser Befunde und Beispiele für eine moderne Papstgeschichte verweisen.

 

Abstract: The article discusses various ways in which sources were handed down in the earlier Middle Ages (2). It then focuses on images of popes as organisers of crusades (3). Questions about the interaction of different images (4) and the role played by the collection and preservation of relevant sources (5) lead to conclusions that highlight the significance of these findings and examples for modern papal history.

 

1. Zur Einführung: Bilder und Perspektiven

Welches Bild von der Päpstin Johanna dominiert heute? Nicht die zahlreichen Miniaturen, die im Spätmittelalter zu deren fiktiven Pontifikat entstanden, sondern in Deutschland ist es vor allem ein Bild, das den Roman von Donna Cross schmückt.[1] Eine Päpstin? Keinesfalls. Es ist die Darstellung der Heiligsprechung Katharinas von Siena. Und trotzdem: Die Verbreitung des Taschenbuches führte zu einem Bild, das bis zum Film oder dem Musical hin die öffentliche Wahrnehmung bestimmt.[2]

 

Die Kunstgeschichte hält zahlreiche weitere Beispiele bereit: Bilder des Papsttums in der römischen Kirche SS. Quattro Coronati zur Silvesterlegende und zur sogenannten Konstantinischen Schenkung, zum Verhältnis von weltlicher und geistlicher Gewalt verfestigten ein Bild zu der Zeit, als Friedrich II. in einer wichtigen Auseinandersetzung mit Papst Gregor IX. und Innozenz IV. stand.[3] Weiterhin gibt es Bilder von sogenannten Gegenpäpsten[4] wie die Darstellung des gefangenen Gegenpapstes Mauritius Burdinus in einem Käfig, die beim Streit zwischen Toledo, Compostela und Braga im Umfeld des Vierten Laterankonzils 1215 aufgezeichnete wurde.[5]

 

Aber es geht in diesem Beitrag weniger um diejenigen Bilder, die eher die Kunstgeschichte interpretiert und damit auch Vorstellungswelten konstruiert oder dekonstruiert. Auch schriftliche Quellen bringen Bilder in unseren Köpfen und bereits jenen der Zeitgenossen hervor. Es lohnt sich vielleicht nach ihrer Entstehung und Voraussetzungen sowie nach den Wirkungen zu fragen. Außerdem gilt: Nicht nur Bilder können täuschen oder Wahrnehmungen lenken, sondern auch Quellen und deren Überlieferung können täuschen oder Wahrnehmungen lenken.

 

In diesem Beitrag konzentriere ich mich auf verschiedene Überlieferungsträger im früheren Mittelalter (2). Sodann stehen Bilder von Päpsten als Organisatoren von Kreuzzügen im Vordergrund (3). Wie verschiedene Bilder zusammenwirken (4) und welche Rolle Sammlung und Aufbewahrung einschlägiger Quellen spielen (5), führt zu einigen Schlussfolgerungen, die auch auf die Bedeutung dieser Befunde und Beispiele für eine moderne Papstgeschichte verweisen.

 

2. Über welche Quellen verfügen wir, und welche Quellen könnte es geben?

Beginnen wir mit einem kurzen Experiment aus dem frühen Mittelalter, genauer aus dem 9. Jahrhundert. Der alte Liber pontificalis mit den fortlaufenden Tatenbeschreibungen der Päpste bricht 870/71 mit der Vita Hadrians II. ab; nur ein kurzes Fragment zu Stephan V. beleuchtet noch einmal kurz die Zeit 885–886.[6] Für viele Päpste des 9. Jahrhunderts ist der Liber pontificalis aber die Hauptquelle. Zugleich ist auch die spezifische Form der sogenannten Papstgesta prägend. Die besondere Art und Struktur der dort überlieferten Notizen führt dazu, dass Päpste als Personen erscheinen, welche die Liturgie in Rom weiter in Ordnung bringen, rechtliche Bestimmungen erlassen, die römischen Kirchen mit Büchern und wertvollen Ausstattungsgegenständen beschenken, vielleicht auch Rom gegen auswärtige Angreifer verteidigen oder sich ganz allgemein um das römische Volk kümmern. Ein Papst – so das Bild der frühen Viten – „schenkt, beschließt, schreibt und sorgt“.[7] Wenn nicht andere Quellen in größerem Maße überliefert sind, entsprechen die Biogramme der Überblickswerke den Bemerkungen des Liber pontificalis.

 

Nehmen wir als Beispiel Stephan V. (885–891). Seine Vita im Liber pontificalis[8] kennzeichnet ihn als einen Papst, der aus vornehmer Familie stammte und den Klerus und Volk einmütig wählten. Nachdem Trockenheit und Heuschreckenplage der römischen Bevölkerung zugesetzt hatten, zeigte Regen am Tag der Wahl an, dass mit Stephan der richtige Kandidat ausgesucht worden war.[9] Nach seiner Weihe musste Stephan aber feststellen, dass der Schatz im Lateran offensichtlich während der Sedisvakanz geraubt worden war, weshalb er mit dem Vermögen seiner Familie auch finanziell für einen neuen Anfang sorgen musste. Weiterhin stellten sich Fragen zur Verbesserung der christlichen Praktiken. Regelmäßige Gottesdienste werden erwähnt. Der Verfasser zeichnet sogar eine Predigt auf, in der Stephan für die Würde der Kirchengebäude und gegen den „Aberglauben“ der römischen Bevölkerung Stellung bezieht.[10] Aufgezählt werden sodann verschiedene Schenkungen, die Stephan V. vor allem römischen Kirchen zukommen ließ, darunter zahlreiche liturgische Bücher. Die Vita endet abrupt nach Bemerkungen, wie Stephan der Heuschreckenplage mit Weihwasser, aber auch mit sehr praktischen Vorschlägen begegnete.

 

Bei genauem Hinsehen ist diese Vita vielleicht nicht ganz so schematisch wie es zunächst erscheint. Sie enthält Elemente, die den Papst oder den Verfasser näher charakterisieren können, so die Vorliebe für Bücher als Geschenke, der familiäre Hintergrund oder die Auseinandersetzung mit Fragen von Vorzeichen, Prognostik und Rechtgläubigkeit. Es ist also zunächst durchaus interessant, auch das Besondere gegenüber anderen Viten des Liber pontificalis zu konturieren, um die Varianz der Bilder von den Päpsten des 9. Jahrhunderts näher zu bestimmen.

 

Und dennoch: Wir lernen einen ganz anderen Papst kennen, wenn wir die weiteren Überlieferungsträger heranziehen. Das sind nicht nur weitere erzählende Quellen der sogenannten karolingischen Nachfolgestaaten,[11] sondern auch eine für die Zeit beträchtliche urkundliche Überlieferung, die vor allem Italien, aber in zunehmendem Maße auch den sächsischen Raum betrifft.[12] Hier entsteht ein anderes Bild. Wir erhalten die Vorstellung von einem Papst, der eben nicht mehr nur allein römischer Bischof war, sondern auch seine Fürsorge und sein Wirken auf den damaligen orbis christianus ausdehnte. Handschriften hierzu finden sich heute aber außerhalb Roms. Allein die Orte der Überlieferung verweisen offensichtlich darauf, worum sich der Papst angeblich kümmerte.

 

Außerdem gab es Kontakte nach Byzanz, Briefe, die uns heute oftmals nicht in Latein, sondern nur noch in griechischen Übersetzungen überliefert sind.[13] Hier war der Papst in Streitigkeiten involviert, die die Konkurrenz zwischen Ignatios und Photios als Patriarchen von Konstantinopel, aber auch die zwischen dem Patriarchat von Konstantinopel und dem Bischof von Rom bestehende Konkurrenz um Bulgarien betrafen. Der Konflikt wurde auf zwei Konzilien in Konstantinopel behandelt, mehrere Päpste hatten Ignatios unterstützt. Die päpstlichen Gesandten vertraten dort deutlich die römische Position. Zu diesen Personen gehörte auch Marinus, der 882 sogar zum Papst erhoben wurde. Dabei ist umstritten, ober er nicht noch vor seiner Wahl einen anderen Bischofssitz innehatte, so dass die Papsterhebung gegen das Translationsverbot verstieß. Dies war für dominierende Kreise in Konstantinopel ein willkommener Anlass, um das römische Papsttum zu kritisieren. Vor zwei Generationen ist sogar die Überlieferung eines Papstbriefes in griechischer Sprache im Katharinenkloster auf dem Sinai wieder aufgetaucht, der diese die Streitigkeiten um die Stellung des Papstes Marinus I. ins Zentrum rückt.[14] Deutlich wird daraus, wie sehr Papst Stephan V. auf seinen Boten, den Bischof Theodosios von Oria setzte. Diese Person schuf wohl Kontakte und wurde vom Papst mit Reliquiengeschenken bedacht. Die Langfassung des Briefes läßt zudem erkennen, dass sogar Bevölkerungs- und Fluchtbewegungen zwischen Byzanz und Rom eine Rolle spielten. So schrieb der Papst dem byzantinischen Caesar, dass dieser denjenigen, die sich wie die Mäuse nach Konstantinopel geflüchtet hätten, keinen Zugang gewähren solle. Der Kaiser solle sie zurückschicken oder an einem sicheren Ort in Verwahrung nehmen, damit sie keine Zwietracht säen könnten.

 

Wichtig sind auch weitere Briefe: Von Stephan gibt es nur einige vollständig erhaltene Zeugnisse, aber die kanonistische Sammlung in der British Library und weitere Kanonessammlungen bieten immerhin gut 30 Brieffragmente meist an Empfänger aus dem italischen Raum, die uns einen Papst zeigen, der Rechtsfragen entschied.[15]

 

Ein erster, aber nicht überraschender Zwischenbefund könnte so formuliert werden: Wenn wir verschiedene Überlieferungen in den Vordergrund rücken, ergeben sich sehr unterschiedliche Bilder dieses Papstes, entweder als Kümmerer für die römische Bevölkerung und die römischen Kirchen, als Schutzherr für Klöster in Sachsen und Italien, als Gesprächspartner mit Byzanz oder als rechtlich agierender Pontifex. Dies ordnet sich den Überlieferungsträgern zu: Liber pontificalis, erzählende und urkundliche Quellen, Schriftverkehr mit Byzanz und kanonistische Sammlungen. Das heißt aber zugleich, dass dort, wo der Überlieferungszufall uns nur bestimmte Gruppen dieser Quellen zur Verfügung stellt, Bilder eines Papstes oder Pontifikates entstehen, die bei anderer Überlieferung völlig anders aussehen könnten. Dies gilt auch, wenn für manche Päpste besonders gute quellenmäßige Voraussetzungen bestehen. So wurde beispielsweise die (Neu-)Organisation der päpstlichen Patrimonien Gregor dem Großen zugeschrieben. Warum? Die überlieferte Abschrift des Briefregisters Gregors hält dazu sehr viele Informationen bereit.[16] Es bedurfte einer großen quellenkritischen Anstrengung von Wolfram Brandes, um als den eigentlichen Reformer der Patrimonienverwaltung Papst Honorius I. (625–638) nachzuweisen.[17]

 

3. Gregor VIII., ein Kreuzzugspapst: Audita Tremendi

Ein weiteres Beispiel führt in die Zeit weit nach der papstgeschichtlichen Wende, ans Ende des 12. Jahrhunderts 1187: Schrecken breitete sich in der lateinischen Christenheit aus, denn Jerusalem war gefallen. Die Truppen Saladins hatten die christlichen Heere besiegt und Jerusalem erobert. Audita tremendi severitate iudicii, so lautet das sprechende Incipit einer Bulle Gregors VIII., die er am 29. Oktober aus Ferrara an alle Christen richtete.[18] Er und seine Kardinäle seien confusi, von Schmerz erfüllt, er wisse kaum, was er tun solle. So flüchtet Gregor VIII. sich zu den Worten des Psalmisten (Ps. 78), beschreibt und kommentiert die Eroberungen Saladins,[19] beklagt die Sünden der Christen und verspricht himmlischen Lohn.

 

In diesem Fall richtete sich der Papst an die ganze Christenheit,[20] ad quos litterae istae pervenerint. Wie aber sollten diese Schreiben an alle Christen gelangen?

 

Der Papst reagierte auf eine Katastrophe. Er oder seine Vorgänger hatten schon zuvor Hilferufe aus dem Heiligen Land erhalten. Patriarch Heraklios hatte im September 1187 geschrieben,[21] weitere Bitten sind vor kurzem ins Blickfeld gerückt worden.[22] Dank der nun neu vorliegenden Regesten für Gregors Pontifikat kennen wir eine Reihe verschiedener Überlieferungen, die zugleich auf verschiedene (wahrscheinlich: vier) Fassungen verweisen.

 

Schon Rudolf Hiestand hat in seinen Arbeiten zum Oriens pontificius im Rahmen des Göttinger Papsturkundenwerks der Pius-Stiftung dokumentiert, wie vielfältig diese littera überliefert ist.[23] Die in der Bearbeitung von Ulrich Schmidt publizierten Regesten Gregors VIII. in den Regesta Imperii belegen dies weiter. Audita tremendi ist in zahlreiche historiographische Werke eingegangen, so in die lateinische Fortsetzung des Wilhelm von Tyrus, aber auch in viele englische Geschichtswerke. Die heutigen Überlieferungen des Briefs an verschiedenen Orten (München, Erlangen, Aberystwyth, Rouen, London, Paris und Madrid) deuten die große Verbreitung aus einer weiteren Perspektive an.[24] Es sind mehrere, nicht völlig gleichlautende, zumindest unterschiedlich zwischen dem 29. Oktober und 3. November 1187 datierte Schreiben mit dem Incipit Audita tremendi nachzuweisen.

 

Dazu treten mindestens drei beziehungsweise vier zwischen dem 29. Oktober und dem 18. November 1187 an alle Christen gerichtete Schreiben, die ebenso über den Fall Jerusalems berichten, und welche die von Kardinälen und Bischöfen beschlossenen Fastenvorschriften mitteilen: Das Fasten sollte dazu führen, die Gnade Gottes wiederzuerlangen.[25] Auch diese Briefe sind breit überliefert. Sie sind wie Audita tremendi in die Dekretalentradition eingegangen.

 

Vom 1. November (vielleicht auch schon vom 24. Oktober) datiert ein ähnliches Schreiben, das allen christlichen Fürsten und Völkern vom Fall Jerusalems berichtet und zur Heerfahrt auffordert, dabei den Schutz der Besitztümer verordnet und zur Buße ein bescheidenes Auftreten empfiehlt.[26]

 

Thomas W. Smith hat unter anderem die These vertreten, dass der hastig geschriebene Aufruf wohl nicht Krieger für den dritten Kreuzzug ansprechen sollte, sondern viel eher liturgische Aspekte erkennen lasse, um zu allgemeiner Buße angesichts des dramatischen Ereignisses anzuregen. Außerdem druckt er erstmals vier verschiedene Versionen, die er mit verschiedenen Begründungen als die wichtigsten ansieht. Zwei Aspekte sind beim Vergleich der Fassungen hervorzuheben: Die Überlieferungen zeigen uns verschiedene Bilder eines Papstes, der zum Beispiel handeln und tätig werden will (quid agere aut quid facere deberemus) oder eines Papstes, der Handeln und Reden (quid agere aut quid dicere deberemus) verbindet.[27]

 

Neben den Unterschieden der verschiedenen Ausfertigungen, die entweder auf Kreuzzugswerbung oder auf die Buße aller Christen zielten, weil ja der Fall Jerusalems der Sündhaftigkeit geschuldet sei, passten sich die Überlieferungen durchaus an eine vielleicht sich im Verlauf weniger Monate wandelnden Stimmung an und lassen dies durch Varianten erkennen. Das unterstreicht auch der Überlieferungskontext, denn Audita tremendi ist eben nicht original überliefert. Es sei mir verziehen, nur kurz auf die Zusammenstellung der Erlanger Überlieferung zu schauen. Die dortige Handschrift stammt aus der südwestlich von Nürnberg gelegenen Zisterze Heilsbronn. Der schon ältere Handschriftenkatalog von Hans Fischer[28] betitelt die Handschrift 224, um die es hier geht, einfach: Bernardi Claraevallensis (et aliae) Epistolae. Zwischen den Briefen Bernhards von Clairvaux findet sich der schon genannte Hilferuf des Heraklius an Urban III. sowie der hier interessierende Brief Audita tremendi eingefügt. Geht es zu weit, davon zu reden, dass in diesem Überlieferungskontext ein Papstbrief Gregors VIII. die zisterziensischen Kreuzzugsanliegen eines Bernhard von Clairvaux weiter unterstützen sollte?

 

Es gibt mithin zunächst eine Flut von Schreiben und Ausfertigungen nach der Niederlage von 1187, aber wie gelangte die in den Briefen enthaltene Botschaft an die Adressaten? Drei weitere Einträge der Papstregesten von Böhmer-Schmidt geben zumindest Hinweise: Datiert vom 8. November berichtet der Papst allen Gläubigen, dass er Heinrich von Albano als päpstlichen Legaten entsandt habe, den man unterstützen sollte – vor allem auch darin, Kollekten durchzuführen und denjenigen zu helfen, die über das Meer fahren wollten.[29] Ähnlich schrieb er erneut am 10. November.[30] Beide Stücke sind heute in Turin überliefert, nachgewiesen ist die Legation aber weiterhin in einer Legatenurkunde Heinrichs von Albano an Barbarossa. Zudem vermelden historiographische Werke, dass Joscius von Tyrus in Frankreich und England als Kreuzzugsprediger tätig wurde.[31] Von Heinrich von Albano hat Stephan Weiß für 1187/1188 sieben Legatenurkunden ermittelt, die ihn vor allem mit der Kreuzzugspredigt im Umfeld Barbarossas und im Mittelrheingebiet sowie in Lothringen nachweisen.[32]

 

Wir wissen, wie es dann zum Dritten Kreuzzug kam: Friedrich I. und Richard Löwenherz sowie Philipp II. Auguste folgten dem päpstlichen Ruf nach einigem Zögern mit dem größten Kreuzfahrerheer des Mittelalters. Entstand hier Europa nach der Spaltung oder vielmehr durch den Verlust des Heiligen Landes?[33]

 

Wenn wir aber auf den Überlieferungskontext in den historiographischen Werken – besonders aus England –, in den Briefsammlungen oft zisterziensischer Herkunft und auf die Anordnung (was ich hier vernachlässigt habe) in der Dekretalentradition schauen, dann entsteht vielfach das Bild eines Papstes, der zielstrebig am Gelingen des Dritten Kreuzzuges mitgewirkt hat und dessen wichtiger Rundbrief ein Baustein in dieser Konzeption wird.

 

Weitere Briefe des Papstes konturieren anders. Sie rücken angesichts dieses Ereignisses den seelsorgerischen Aspekt in den Vordergrund. Diese Dokumente weisen vor allem frühe Überlieferungen in Turin und Alençon auf, sind aber auch in einige historiographische Werke (vor allem in England) und Dekretalensammlungen inseriert.[34]

 

Was folgt daraus? Je nach Lektüre sehen wir in Clemens III. einen Papst, der nach Niederlagen Buße fordert, der aber in einer anderen Lesart auch zum Kreuzzug aufruft.

 

Das Lexikon des Mittelalters schreibt unter anderem zum Augustiner-Chorherren Gregor VIII.: „Sein kurzer Pontifikat wurde vom Fall Jerusalems (2. Okt.) überschattet, der Aufruf zu einem neuen Kreuzzug (Audita tremendi: MPL 202, 1539–1542) hatte kaum Wirkung“.[35] Die Überlieferung spricht anscheinend eine andere Sprache, obwohl viele Kopien des Schreibens erst nach dem Ende des Dritten Kreuzzuges aufgeschrieben sein dürften und damit erst ex post dieses Bild Gregors VIII. schufen. Die angesprochene „gesamte“ Christenheit – so ist allerdings zu folgern – blieb eine Teilöffentlichkeit, welche die Überlieferung genauer deutlich macht.

 

4. Zusammenwirken von Urkunden und Historiographie. Wie entstehen konsistente Geschichtsbilder?

Wie sehr die Integration von Briefen in historiographische Werke und in Briefsammlungen dazu beitragen, dem Bild eines Papstes eine bestimmte Ausrichtung zu geben, dürfte schon am Beispiel der päpstlichen Äußerungen nach dem Fall von Jerusalem deutlich geworden sein. In genereller Weise ergibt sich aber vor allem ab dem 11. Jahrhundert für die Papstgeschichte die Aufgabe, Überlieferungen in ihrer Vielfalt und ihrem Zusammenwirken zu berücksichtigen. Dies betrifft zunächst den Liber pontificalis. Seit der Zeit des Reformpapsttums gehörten hier zu den wichtigen Rezipienten und Fortentwicklern Autoren, die sich für rechtliche Bestimmungen interessierten, wie die Papstgeschichte des sogenannten Pseudo-Liudprand im 11. Jahrhundert belegt.[36] Die römischen Reformer des 11. Jahrhunderts wollten das Ideal der Urkirche wiederherstellen.[37] Sie entdeckten bei ihrer Durchforstung der Archive den alten Liber pontificalis, vor allem die dort aufgezeichneten rechtlichen Satzungen, aus einer neuen Perspektive. Die Reformer Petrus Damiani, Anselm von Lucca und Deusdedit nutzten den alten Liber pontificalis und mischten dabei „manche Passagen […] mit Auszügen aus den pseudo-isidorischen Dekretalen“.[38]

 

Ausführlicher widmete sich Bonizo von Sutri in seinem Liber ad amicum dem Liber pontificalis, um auf die drängenden Fragen seiner Zeit Antworten aus den früheren Taten der Päpste ableiten zu können:[39] Er strebte keine Fortsetzung des alten Papstbuches an, bot mit seiner Auswahl aber Vorlagen, die später der Fortsetzer des Werkes Kardinal Boso († 1178) aufbaute. Dieser nutzte zum Beispiel die Vita Stephans V. (885–891) aus Bonizos Liber de uita christiana. Boso überarbeitete aber in seinem Sinne: Die Protagonisten erschienen wesentlich deutlicher. Die Dissertation von Stephan Pongratz hat hier Entscheidendes herausgearbeitet.[40] Boso steht aber exemplarisch für die Verbindung von päpstlicher Kanzlei und Kammer, denn unter Eugen III. (1145–1153) leitete er bis 1153 die Kanzlei, unter Hadrian IV. (1154–1159) wurde er Kämmerer. Diese Verbindung sollte seine Fortsetzung und Neukonzeption des Liber pontificalis beeinflussen. Nachdem Boso sich 1159 im Schisma auf die Seite Papst Alexanders III. gestellt hatte, förderte er die päpstliche Herrschaft im Kirchenstaat.[41] Die Struktur seines Werkes, das eigenständig mit einer Vita Paschalisʼ II. beginnt – vielleicht mit Rückgriff auf Material von dessen verlorenem Register –[42] zeigt neben den Hinweisen auf seine Quellen auch Bosos grundlegendes Anliegen, nämlich nachzuweisen, ob Besitz der römischen Kirche in der päpstlichen Gewalt war.[43] Boso sammelte Urkunden von Päpsten des 11. und 12. Jahrhunderts und schuf damit unter anderem die Vorlage für die Abfassung des sogenannten Liber Censuum von 1192, der die Einnahmen des römischen Stuhls verzeichnete.[44]

 

Wenn sich Boso aber mit seiner Vita als Parteigänger Alexanders III. verewigt hat,[45] so bleibt doch auch hier die Überlieferung auffällig: Die Fortsetzung Bosos ist nur zusammen mit dem Liber Censuum überliefert.[46] Der bei Boso greifbare Zusammenhang von Liber pontificalis und Liber Censuum oder Decretum Gratiani, den auch Papstlisten dieser Zeit widerspiegeln,[47] führte bei Boso aber mit seinen narrativen Passagen vielfach zu einer parteinehmenden Schrift, und es bleibt die Frage, wie sich dazu die Notizen verhalten, die auf Urkunden, Briefen und anderem basierten.

 

Auch hierzu gibt es ein Erlanger Beispiel.[48] Die Handschrift Ms. 342 der Erlanger Universitätsbibliothek, die aus dem 13. Jahrhundert stammt und in Paris oder Bologna entstanden ist, heißt in der Beschreibung: Decretum Gratiani cum Glossis. Catalogus pontificum Rom. Decretalium collectio. Sie beginnt mit einer Abschrift des Decretum Gratiani, und endet mit einer Kanonessammlung. Laut dem Katalog soll die Handschrift die Beschlüsse des Dritten Laterankonzils von 1179 enthalten, aber das ist nur die Spitze des Eisberges.

Abb. 1-3: Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg, MS 342, fol. 289v–290v (von links nach rechts), vgl. Kieslinger, Papstliste (wie Anm. 47), S. 400–402. Lizenz: keine (gemein-frei).

Die Handschrift ist wohl im universitären Betrieb entstanden, war lange Zeit im Bamberger Kloster Michelsberg und ist dann auf Umwegen in die Erlanger Universitätsbibliothek gelangt. Thomas Kieslinger hat die Papstliste von Petrus bis zu Clemens III., also bis 1191, untersucht und festgestellt, dass diese auf dem Liber pontificalis, dem Liber Censuum und den spätantiken Autor Paulus Orosius († nach 418) aufbaut. Wichtig waren aber die Hilfen zur Nutzung des Decretum Gratiani. Dazu dienten die Randnotizen, welche die Papstgeschichte in bestimmter Weise interpretieren und zuspitzen. Insofern waren in dieser Handschrift (aber nicht nur dort) Liber pontificalis, Liber Censuum und Decretum Gratiani eng miteinander verwoben, die jeweiligen Bilder vom Papsttum damit zugleich durch diese Verschränkung bestimmt.

Es ließe sich ein weiteres Beispiel anführen, wie die Verschränkung der Überlieferung Konsistenz schuf oder schaffen sollte. Die um 1140 entstandene Historia Compostellana enthält eine Vielzahl von Papsturkunden, die wir nur aus dieser Überlieferung kennen.[49] Dies ist kein Einzelfall. Aber ein Aspekt bleibt meist unberücksichtigt. Wenn wir die Urkunden für Compostela sichten, besitzen wir besonders für die Zeit von 1095 bis etwa 1130 eine Fülle päpstlicher Zeugnisse, für die Mitte und das Ende des 12. Jahrhunderts aber vergleichsweise wenig. Damit steht die Compostellaner Überlieferung im Vergleich mit anderen Bischofssitzen Spaniens quantitativ gut da. Für die Folgezeit haben neue Archivstudien ergeben, dass Toledo überlieferungsmäßig eine wesentlich größere Rolle spielt.[50] Aus den Zusammenstellungen wie derjenigen Jaffés ergibt sich aber ein anderes Bild. Sie suggerieren, Urban II., Paschalis II. oder besonders Calixt II. hätten in Spanien fast nur Compostela im Blick gehabt. Das liegt aber an der Überlieferung innerhalb der Historia Compostellana, die unter anderem die Erhöhung des Bischofssitzes 1120/1124 zum Erzbistum legitimieren wollte.[51] Die Historia Compostellana steht als sogenannte Chartularchronik mit den inserierten Papsturkunden nicht allein. Leicht ließen sich ihr weitere Werke an die Seite stellen, die ebenfalls als „Überlieferungsnester“ bezeichnet werden könnten.

 

5. Warum sammelt man im Mittelalter Quellen zur Papstgeschichte? Formen der Aufbewahrung

Dies führt zu einem letzten und eher generellen Punkt. Warum sammelt man überhaupt päpstliche Quellen? Wenn Sammlung, Kombination, Nutzung und Umnutzung wichtig für die Interpretation werden, so bleibt doch die grundsätzliche Frage, wie die Materialien überhaupt an die jeweiligen Aufbewahrungsorte kamen, welche Zwischenstationen oder welche Verluste und Umgruppierungen anzunehmen sind. Dies ließe sich wieder an frühmittelalterlichen Beispielen, an den großen Themen wie Pseudo-Isidor, Konstantinischer Schenkung, an Liber pontificalis, Registerführung oder Formelbüchern hervorragend, aber auch mit manchen Fragezeichen erläutern. Rom, die Schriftlichkeit und die damit verbundene Institutionalisierung sind ja ein wichtiges, aber auch klassisches Thema, das ich hier nicht wieder erneut einbringe. Zu den Möglichkeiten und Schwerpunkten von Sammeln und Aufbewahren im 9. Jahrhundert hat Veronika Unger zahlreiche Aspekte diskutiert.[52] Dies betrifft die römische „Kanzlei“ und das Archiv, aber auch Fragen, inwieweit zum Beispiel ein Ort wie Reims in ganz besonderer Weise ein Überlieferungszentrum für päpstliches Schriftgut war,[53] wie auch die von Robert Friedrich und Sebastian Gensicke bearbeiteten Regesten Ludwig Falkensteins online verdeutlichen.[54]

 

Dass die Briefsammlungen des 9. Jahrhunderts, die uns das Bild eines tatkräftigen Nikolaus I. (858–867) vermitteln, aus Gebieten nördlich der Alpen, vor allem aus Nordwestfrankreich stammen, habe ich an anderer Stelle erläutert.[55] Interessant ist aber, dass die Überlieferungsorte des Liber pontificalis häufiger mit diesen Aufbewahrungsorten übereinstimmen.[56]

Abb. 4: Geographische Verteilung der frühesten überlieferten Textzeugen des Liber pontificalis aus McKitterick, Die frühmittelalterliche Verbreitung des Liber pontificalis (wie Anm. 56), S. 235. © 2002, Mappa Mundi Cartography.

 

Die Briefsammlungen entstanden dort vor allem aus Interesse an juristischen Verfahren und bevorstehenden synodalen Versammlungen. Zuweilen verweist die Überlieferung auch auf die Boten, welche die Schreiben in Gebiete nördlich der Alpen brachten.[57] Schwer zu beantworten bleibt aber die Frage, warum das Material nicht nach Abschluss der juristischen Verfahren vernichtet wurde. Jedenfalls dürften die Sammlungen an manchen Orten aufbewahrt worden sein, vielleicht um sie für künftige Rechtsfragen zu nutzen? Welchen Einfluss hatten die einige Generationen später lebenden Historiographen, die zu Ehren ihrer Kirche das Material nutzten? Jedenfalls dürfte Flodoard von Reims im 10. Jahrhundert das gesammelte Material gerne verwendet haben. Seine Reimser Kirchengeschichte wird damit zu einer Fundgrube für die Konturen päpstlicher Einflussnahmen im Westfrankenreich. Die Handschriften der Kirchengeschichte von Reims verweisen jedenfalls fast ausschließlich auf eine Reimser Herkunft. In anderen Fällen sicherten vielleicht Lese- und Nutzungsinteressen die Aufbewahrung.

 

Neben juristischem und institutionellem Interesse konnte es auch um theologische Dossiers gehen. Michael Eber hat jüngst eine Studie zum Dreikapitelstreit und dessen Wirkung in Gallien während des 6. Jahrhunderts verfasst. Deutlich wird, dass theologisches Interesse durchaus in dieser Zeit bei einigen Bischöfen bestand, wie sich in der Anlage von drei gallischen Kirchenrechtssammlungen des späten 6. Jahrhunderts zeigt, deren auf den ersten Blick chaotische Textzusammenstellung sehr bewusst erfolgte und eine auf theologische und ekklesiologische Kohärenz bedachte Auseinandersetzung mit den christologischen Debatten erkennen lässt.[58]

 

Ich möchte diese Aspekte des Überlieferungskontextes nicht überstrapazieren. Ich weiß, dass die in Aachen und Würzburg bearbeiteten Quellen zu Alexander III. eben nicht nur aus Historiographie, Traktaten oder Rechtssammlungen erschlossen werden können, sondern auch aus original (oder kopial) überlieferten päpstlichen Urkunden. Welche Rolle spielen Überlieferungswege in diesen Fällen?

 

Bei den frühen Papyrusurkunden fällt zumindest auf, dass Klima und Witterung wichtig werden konnten. Öfters finden wir Vermerke, dass diese oder jene rechtliche Verleihung in einer Kopie festgehalten wurde, weil der Erhaltungszustand sehr bedenklich sei. Aber wir verfügen dennoch über einige dieser Urkunden, und ich will zumindest kurz einige Neuentdeckungen andeuten: Es geht zunächst um eine Papyrusurkunde Stephans V. von 891 für das Frauenstift Neuenheerse.[59]

 

Hier fügte sich jüngst zusammen, was zusammengehört: Die teilweise abgetrennte Datierung wurde im Göttinger Apparat lange als Papyrusfragment der Spätantike behandelt, wurde aber vom größeren Teil der Papsturkunde Stephans V. getrennt – womöglich zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Mit Hilfe technischer Mittel können wir aber nun genauer sogar griechisch geschriebene Bestandteile dieses Fragmentes im Eschatokoll einer Urkunde Stephans V. nachweisen. Das hier einschlägige Ergebnis lautet: Nicht zuletzt gelehrtes Interesse der Frühen Neuzeit hat die Überlieferung gesichert. Dies ließ sich mit Hilfe der Sammlungen der Pius-Stiftung in Göttingen weiter nachvollziehen, um jetzt die beiden Teile zusammenzuführen. Ein Eschatokoll mit griechischen Lettern eines secundicerius Stephan ist ein Unicum und eine Sensation, die Fragen nach dem fortbestehenden griechischen Einfluss bei der Urkundenherstellung in Rom aufwirft.

 

Es gibt weitere Papyrusfragmente, zum Beispiel in verschiedenen Orten in Italien, die noch nicht genauer mit modernen Methoden identifiziert worden sind. Die Trennung und Neuidentifizierung von Überlieferungsträgern – zu welchem Zweck auch immer – bietet für die Forschung sicher noch manche Überraschungen.

 

Auf Pergament geschriebene originale Urkunden blieben aber oft erhalten, weil sie päpstliche Autorität nicht zuletzt in Aussehen und Layout repräsentierten – gerade wenn sie auf dem wertvollem und strapazierfähigem Beschreibstoff Pergament geschrieben waren. Obgleich dies bekannt ist, fehlt dennoch bis heute ein Überblick über die genauen geographischen Aufbewahrungsorte nur der päpstlichen Originalurkunden.

 

Es bleiben nach wie vor Rätsel. Die litterae clausae, die eigentlich aktualitätsbezogene Nachrichten enthalten, hat Werner Maleczek zuletzt umfassend gesichtet.[60] Litterae clausae sind verschlossen versandte Briefe, die vom Empfänger zum Lesen aufgeschnitten werden mussten. Wann und unter welchen Umständen die päpstliche Kanzlei solche litterae clausae ausstellte, ist noch nicht sicher geklärt. Werner Maleczek ist für das 12. Jahrhundert auf insgesamt 124 Stücke gekommen. Der jüngst publizierte dritte Band der Papsturkunden in Spanien[61] bietet für Toledo weitere 35 Stücke, die meisten davon bislang unbekannt. Die Erforschung der litterae clausae wird damit also auf eine wesentlich breitere Materialbasis gestellt. Lassen sich mit der erweiterten Überlieferung Rätsel lösen? Bewahrte man in Toledo die Stücke häufiger als woanders auf, um die besondere Papstverbundenheit des spanischen Primatialsitzes zu konturieren? Eine größere Nutzung in späterer Zeit kennen wir jedenfalls nicht.

 

6. Schlussbemerkungen: Von der Vielfalt der Bilder zur Vielfalt der Nutzung

Damit bin ich bei meinen Schlussbemerkungen, die mit dem letzten Befund an Überlegungen von Arnold Esch zu Überlieferungschance und Überlieferungszufall anknüpfen, denn beides haben wir wesentlich stärker als bisher bei der Interpretation zu berücksichtigen, wenn wir über moderne Ansätze der Papstgeschichte sprechen.[62]

 

In allen kurz vorgetragenen Beispielen aus dem frühen und hohen Mittelalter spielten Vielfalt, Überlieferung und Überlieferungskontext, Sammlung, Interesse und Nutzung eine Rolle. Mein Anliegen war es, damit vermeintlich konsistente Geschichtserzählungen zur Papstgeschichte oder zu einzelnen Päpsten zu hinterfragen. Das Bild eines Stephan V. ist ganz unterschiedlich, ob wir nur den Liber pontificalis, die Briefe der Collectio Britannica oder die Privilegien heranziehen.[63] Gregor VIII. erscheint nur dann als Kreuzzugspapst, wenn wir bestimmte, vor allem wohl zisterziensische Überlieferungen von Audita tremendi beachten. Sehen wir auf die Fastenvorschriften, dann bedeuteten Niederlage und Verlust Jerusalems zunächst einmal für ihn Anlass zu Umkehr und Buße. Und die ganze Christenheit, die das Schreiben erreichen wollte, bezeichnete dann wohl eher den Kreis, den die Überlieferung uns bietet, wollen wir nicht immense Verluste voraussetzen. Die daraus entstehenden Bilder hängen somit immer auch von Aufbewahrung und Nutzung ab.

 

Rosamond McKitterick hat den Liber pontificalis als ein Werk der sogenannten „Invention of Tradition“[64] bezeichnet. Nimmt man die Überlieferung hinzu, dann verfestigten sich vielleicht wichtige Bilder des Papsttums während der Karolingerzeit in Nordwestfrankreich, wie die Überlieferungen von Liber pontificalis, Traktaten und Sammlungen suggerieren. Dies dürfte nicht nur in diesem Fall weitergewirkt und Konsistenz geschaffen haben: in den Verschränkungen der verschiedenen Werke wie Liber pontificalis und Liber Censuum oder in Chartularchroniken und nicht zuletzt historiographischen Werken, wie wir sie verstärkt im 11. und 12. Jahrhundert beobachten können. Die Frage, ob wir im 12. Jahrhundert von Juristenpäpsten reden können, liegt bereits in der Überlieferung begründet, sieht man zum Beispiel auf die Handschriften, die Liber pontificalis, Liber Censuum und Decretum Gratiani vereinen. Aber folgen wir dieser Suggestion?

 

Verschiedene Ebenen wie Schreiben, Aufbewahren, Sammeln, Kombinieren und Nutzen sind in unterschiedlicher Weise zu beachten. Damit werden zugleich Fragen nach Überlieferung und Zusammenstellung wichtig. Stephan Dusil hat in seiner Arbeit zu den Wissensordnungen des Rechts im 12. Jahrhundert die Vorworte der Kanones- und Dekretalensammlungen untersucht. Ein Burchard von Worms betont zum Beispiel, dass er nichts erfunden habe. Burchard sprach von colligere, Ivo von Chartres von adunare.[65] Wer ist aber auctor, wer compilator? Postmoderne literaturwissenschaftliche Diskussionen helfen kaum weiter, aber normative Texte leben laut Dusil vom „zusammenstellenden Kompilator und vom lesenden Rechtsanwender“,[66] wie ein abschließendes Zitat verdeutlicht:

 

„Wenn normativen Texten sowieso weniger der ‚Autor‘ (wie ein Konzil oder der Bischof von Rom) Sinn verleiht, sondern der zusammenstellende Kompilator und der lesende Rechtsanwender, ist mit der Umdeutung von Sinngebungsprozessen wenig gewonnen. […] aber neben diesen ersten (literaturwissenschaftlichen) Autor traten doch noch zwei weitere, nämlich der Ersteller einer Sammlung, mag er sich auch bescheiden hinter dem Begriff des compilator versteckt halten, und der Leser, der interpretierte und dem zuvor durch die Hand von zwei Autoren gefeiltem Text einen weiteren Sinn verlieh. Haben die drei Autoren nebenbei den compilator in der Kanonistik zu Grabe getragen?“[67]

 

Wenn aber Leser und Nutzer den gesammelten Kanones häufig Sinn verliehen, dann gilt dies auch für eine moderne Papstgeschichte angesichts einer sehr disparaten Tradierung. Zur Überlieferung gehört aber – das muss am Schluss hinzugefügt werden – die jeweilige Wiederverwendung dieser seit dem Mittelalter. Ob wir Flodoard, Boso oder an Papyrus interessierte Gelehrte nehmen: Ebenso wie das Vergessen eines archivalischen Bestandes über Jahrhunderte hinweg sichert auch die Nutzung eines solchen den Erhalt der in ihm tradierten Quellen. Zugleich bewirkt die Verwendung aber auch Adaptation oder Verformungen. Nur wenn wir die Schwerpunkte, Wirrungen, Veränderungen, Verluste und Kontexte berücksichtigen, eröffnen sich für die moderne Papstgeschichte Perspektiven, die nicht blind gewisse, durch die noch bestehende Überlieferung vorgefertigte Bilder aufgreifen.

 

 

Alle angegeben Links wurden am 13. Januar 2026 geprüft.

[1] Vgl. Donna Woolfolk Cross, Die Päpstin, Berlin ⁴1996.

[2] Zur Päpstin Johanna vgl. Max Kerner und Klaus Herbers, Die Päpstin Johanna. Biographie einer Legende, Köln 2010. Zu spätmittelalterlichen Überlieferungs- und Nutzungskontexten vgl. Agostino Paravicini Bagliani, La papessa Giovanna. I testi della leggenda (1250-1500), Florenz 2021.

[3] Vgl. z. B. Thomas Noll, Die Silvester-Kapelle in SS. Quattro Coronati in Rom. Ein Bildzyklus im Kampf zwischen Kaiser und Papst, München 2011.

[4] Vgl. allgemein: Gegenpäpste. Ein unerwünschtes mittelalterliches Phänomen, hrsg. von Harald Müller und Brigitte Hotz (Papsttum im Mittelalter 1), Wien/Köln/Weimar 2012, sowie Der Verlust der Eindeutigkeit. Zur Krise päpstlicher Autorität im Kampf um die Cathedra Petri, hrsg. von Harald Müller (Schriften des Historischen Kollegs, Kolloquien 93), Berlin/Boston 2017.

[5] Vgl. Klaus Herbers, Kirchliche Konflikte auf der Iberischen Halbinsel im 12./13. Jahrhundert, in: Stilus – Modus – Usus. Regeln der Konflikt- und Verhandlungsführung am Papsthof des Mittelalters – Rules of Negotiation and Conflict Resolution at the Papal Court in the Middle Ages, hrsg. von Jessika Nowak und Georg Strack (Utrecht Studies in Medieval Literacy 44), Turnhout 2019, S. 19–38, hier S. 32–37; sowie Patrick Henriet, Political Struggle and the Legitimation of Toledan Primacy: The Pars Lateranii Concilii, in: Building Legitimacy: Political Discourses and Forms of Legitimacy in Medieval Societies, hrsg. von María Isabel Alfonso Antón, Hugh N. Kenned und Julio Escalona Monge, Leiden 2004, S. 219–318; Carlos de Ayala Martínez, Legado apostólico y primado. Toledo contra Santiago (Siglos XI-XIII), in: Metropolis. Santiago y Roma, 900 años de historia. XIII Congreso internacional de Estudios Jacobeos, hrsg. von Klaus Herbers, Santiago de Compostela 2025, S. 113-137.

[6] Vgl. Klaus Herbers, Das Ende des alten Liber pontificalis (886) – Beobachtungen zur Vita Stephans V., in: Mitteilungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung 119 (2011), S. 141–145. Allgemein mit weiterer Literatur zum Liber pontificalis: Das Buch der Päpste – Liber pontificalis. Ein Schlüsseldokument europäischer Geschichte, hrsg. von Klaus Herbers und Matthias Simperl (Römische Quartalschrift für christliche Altertumskunde und Kirchengeschichte 67), München 2020; Rosamond McKitterick, Rome and the Invention of the Papacy. The Liber Pontificalis, Cambridge 2020.

[7] Vgl. Klaus Herbers, Das Buch der Päpste – Liber pontificalis. Ein Schlüsseldokument europäischer Geschichte, in: Das Buch der Päpste, hrsg. von Herbers und Simperl (wie Anm. 6), S. 1–33, hier S. 20.

[8] Vgl. Le Liber Pontificalis. Texte, introduction et commentaire, 2 Bde., ed. Louis Duchesne (Bibliothèque des Ecoles françaises d’Athènes et de Rome. Sér. 2 3), Paris 1892 (ND 1955, 1981), hier Bd. 2, S. 191–196.

[9] Vgl. Klaus Herbers, Die Vorzeichen im Papstbuch (Liber pontificalis) – ihre Bewältigung und Bewertung, in: Vorzeichen und ihre politische Bewältigung in der Vormoderne, hrsg. von Michael Grünbart (Schriften des Historischen Kollegs, Kolloquien 116) [in Vorbereitung].

[10] Vgl. Klaus Herbers, Eine päpstliche Mahnpredigt Stephans V. an das römische Volk (885/886), in: Archiv für Kulturgeschichte 106 (2024), S. 260–265.

[11] Hier geht es besonders um die Annales Bertiniani und die Annales Fuldenses, bedingt auch die Chronik Reginos von Prüm, vgl. Annales Bertiniani, ed. Félix Grat, Jeanne Vielliard und Suzanne Clemencet (Les Annales de Saint-Bertin), Paris 1964; Annales Fuldenses, ed. Friedrich Kurze (MGH SS rer. Germ. [7]), Hannover 1891, ND 1993; Regino von Prüm, Chronica, ed. Friedrich Kurze (MGH SS rer. Germ. [50]) Hannover 1890, ND Hannover 1989.

[12] Vgl. Regesta pontificum Romanorum ab condita ecclesia ad annum post Christum natum MCXCVIII. Bd. 3: ab a. DCCCXLIV usque ad a. MXXIV, ed. Philipp Jaffé und Klaus Herbers, neu bearbeitet von Judith Werner unter Mitwirkung von Waldemar Könighaus, Göttingen 2017; vgl. auch die Tabelle 1 in: Klaus Herbers, Päpstliche Autorität und päpstliche Entscheidungen an der Wende vom 9. zum 10. Jahrhundert, in: Recht und Gericht in Kirche und Welt um 900, hrsg. von Wilfried Hartmann (Schriften des Historischen Kollegs, Kolloquien 69), München 2007, S. 7–30, hier S. 10; ND: Ders., Pilger, Päpste, Heilige. Ausgewählte Aufsätze zur europäischen Geschichte des Mittelalters, hrsg. von Gordon Blennemann, Wiebke Deimann, Matthias Maser und Christofer Zwanzig, Tübingen 2011, S. 313–337, hier S. 316.

[13] Vgl. Epistolae ad res orientales spectantes, ed. Erich Caspar und Gerhard Laehr (MGH Epistolae 7), Berlin 1928, ND 1993, hier S. 372–382.

[14] Vgl. Klaus Herbers, Papst Marinus I. (882–884), der Translationsvorwurf und Byzanz. Zur ausführlichen Fassung eines Briefs von Papst Stephan V. (885–891), in: Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters 80 (2024), S. 141–155.

[15] Vgl. Fragmenta registri Stephani papae, ed. Gerhard Laehr (MGH Epistolae 7), Berlin 1928, ND 1993, S. 334–353.

[16] Vgl. S. Gregorii magni Registrum epistularum, ed. Dag Norberg (Corpus Christianorum. Series Latina 140, 140A), Turnhout 1982.

[17] Vgl. Wolfram Brandes, Finanzverwaltung in Krisenzeiten. Untersuchungen zur byzantinischen Administration im 6.–9. Jahrhundert (Forschungen zur byzantinischen Rechtsgeschichte 25), Frankfurt a. M. 2002, S. 102, S. 221f. und öfter.

[18] Vgl. Regesta pontificum Romanorum inde ab condita ecclesia ad annum post Christum natum MCXCVIII. 2 Bde., ed. Philipp Jaffé, neubearb. von Samuel Löwenfeld, Ferdinand Kaltenbrunner und Paul Ewald, Leipzig 1885–1888, hier Bd. 2, Nr. 16019; Johann Friedrich Böhmer/Ulrich Schmidt, Regesta Imperii IV: Lothar III. und ältere Staufer 1125–1197. 4. Abt. Papstregesten 1124–1198, Teil 4, Lfg. 3: 1185–1187, Köln u.a. 2012 (künftig Böhmer/Schmidt), Nr. 1307 (mit Angabe der Drucke und Übersetzungen; eine kritische Edition fehlt noch), gedruckt u. a. in Patrologia latina 202, ed. Jacques-Paul Migne, Paris 1855, Sp. 1539–1542; vgl. auch zu besseren Editionen unten u.a. Anm. 23 und 27.

[19] Vgl. zur Nutzung früherer Kreuzzugsaufrufe und zu den Bibelzitaten bereits Ursula Schwerin, Die Aufrufe der Päpste zur Befreiung des Heiligen Landes von den Anfängen bis zum Ausgang Innozenz IV.: ein Beitrag zur Geschichte der kurialen Kreuzzugspropaganda und der päpstlichen Epistolographie (Historische Studien 301), Berlin 1937, S. 81–85; Valmar Cramer, Kreuzpredigt und Kreuzzugsgedanke von Bernhard von Clairvaux bis Humbert von Romans, in: Das Heilige Land, 17/20 (1939), S. 43–204, hier S. 68–73; Penny J. Cole, „O God, the Heathen Have Come into Your Inheritance“ (Ps. 78.1). The Theme of Religious Pollution in Crusade Documents, 1095–1188, in: Crusaders and Muslims in Twelfth-century Syria, hrsg. von Maya Shatzmiller (The Medieval Mediterranean 1), Leiden 1993, S. 84–111, hier S. 106f.; dies., The preaching of the crusades to the Holy Land: 1095–1270 (Medieval Academy Books 98), Cambridge. Mass. 1998, S. 63–66; und Sylvia Schein, Gateway to the Heavenly City. Crusader Jerusalem and the Catholic West (1099–1187), Aldershot 2005, S. 159–187. Die Forschung zu diesen Fragen jetzt bestens aufbereitet bei Böhmer/Schmidt, Regesta Imperii (wie Anm. 18), Nr. 1307. Zum Abschluss der Papstregesten 1181–1198 im Rahmen der Regesta Imperii vgl. die Beiträge im Archiv für Kulturgeschichte 107 (2025): Klaus Herbers, Papstregesten im Rahmen der Regesta Imperii – die entscheidende Phase des Papsttums am Ende des 12. Jahrhunderts, S. 175–183; Viktoria Trenkle, Vielfalt und Vielzahl – Herausforderungen und Chancen bei der Erarbeitung von Papstregesten des ausgehenden 12. Jahrhunderts, S. 184–191; Isabel Blumenroth, Wie viel Alexander steckt in Cölestin? Zum Widerhall Alexanders III. in den Regesten Papst Cölestins III., S. 192–201; Rainer Murauer, labore multo et … exacta diligentia. Kommentare Innocenz’ III. zu seinem Vorgänger Coelestin III, S. 202–213; Harald Müller, Das rettende Ufer? Die Fertigstellung der Regesten der Pontifikatsjahre 1181 bis 1198 und ihre Bedeutung für die Erforschung der Geschichte des Papsttums im 12. Jahrhundert, S. 202–213. Zu den päpstlichen Reden Georg Strack, Solo sermone: Überlieferung und Deutung politischer Ansprachen der Päpste im Mittelalter (Schriften der MGH 79), Wiesbaden 2022.

[20] Zum problematischen Konzept der christianitas vgl. Nora Berend, Christianization and the Rise of Christian Monarchy. Scandinavia, Central Europe and Rus c. 900–1200, Cambridge 2007; sowie dies.‚ Concept of Christendom: A Rhetoric of Integration or Disintegration’, in Hybride Kulturen im mittelalterlichen Europa. Vorträge und Workshops einer internationalen Frühlingsschule, hrsg. von Michael Borgolte (Europa im Mittelalter 16), Berlin 2010, S. 51–62.

[21] Vgl. Benjamin Zeev Kedar, Ein Hilferuf aus Jerusalem vom September 1187, in: Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters 38 (1982), S. 112–120, Edition hier S. 120–122; vgl. Böhmer/Schmidt, Regesta Imperii (wie Anm. 18), Nr. 1307.

[22] Vgl. Chronica regia Coloniensis, ed. Georg Waitz (MGH SS rer. Germ. [18]), Hannover 1880, ND 1999, S. 137f.; und Nikolas Jaspert, Zwei unbekannte Hilfsersuchen des Patriarchen Eraclius vor dem Fall Jerusalems (1187), in: Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters 60 (2004), S. 483–516, Edition hier S. 508–516; vgl. Böhmer/Schmidt, Regesta Imperii (wie Anm. 18), Nr. 1307.

[23] Vgl. Papsturkunden für Kirchen im Heiligen Lande. Vorarbeiten zum Oriens Pontificius, Bd. 3, ed. Rudolf Hiestand (Abhandlungen der Akademie der Wissenschaften in Göttingen. Philologisch-Historische Klasse. Dritte Folge 236), Göttingen 1985, Nr. 201, S. 395–397.

[24] Vgl. Böhmer/Schmidt, Regesta Imperii (wie Anm. 18), Nr. 1307, Nr. 1311 und Nr. 1330.

[25] Vgl. Böhmer/Schmidt, Regesta Imperii (wie Anm. 18), Nr. 1306, Nr. 1310, Nr. 1373 (fast identisches Incipit), vgl. auch Nr. 1345.

[26] Vgl. ebd., Nr. 1322.

[27] Vgl. Thomas W. Smith, Audita Tremendi and the Call for the Third Crusade Reconsidered, 1187–1188, in: Viator 49 (2018) S. 63–101, bes. S. 88–101.

[28] Vgl. Hans Fischer, Katalog der Handschriften der Universitätsbibliothek Erlangen. Bd. 1: Die Lateinischen Pergamenthandschriften, Erlangen 1928, S. 269, Nr. 224.

[29] Vgl. Böhmer/Schmidt, Regesta Imperii (wie Anm. 18), Nr. 1345.

[30] Vgl. ebd., Nr. 1351.

[31] Vgl. ebd., Nr. 1343.

[32] Vgl. Stephan Weiß, Die Urkunden der päpstlichen Legaten von Leo IX. bis Coelestin III. (1049–1198) (Forschungen zur Kaiser- und Papstgeschichte des Mittelalters. Beihefte zu J. F. Böhmer, Regesta Imperii 13), Köln/Weimar/Wien 1995, S. 275f., Nr. 14–20.

[33] Dies spielt auf den Titel des Aachener und Würzburger Akademienprojektes Die Formierung Europas durch Überwindung der Spaltung im 12. Jahrhundert (https://formierung-europas.badw.de/) an.

[34] Vgl. die Angaben zur Überlieferung in Böhmer/Schmidt, Regesta Imperii (wie Anm. 18), Nr. 1306, unter anderem die Dekretale in der sogenannten Walther Holtzmann-Kartei: WH689a.

[35] Burkhard Roberg, Art. Gregor VIII. (Albertus de Morra) in: LexMa 4, München/Zürich 1989, Sp. 1671.

[36] Vgl. Detlev Jasper, Die Papstgeschichte des Pseudo-Liudprand, in: Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters 31 (1975), S. 17–107; dens., Romanorum Pontificum Decreta vel Gesta. Die Pseudoisidorischen Dekretalen in der Papstgeschichte des Pseudo-Liudprand, in: Archivum Historiae Pontificiae 13 (1975), S. 85–119.

[37] Vgl. Uta-Renate Blumenthal, Päpstliche Urkunden, Briefe und die europäische Öffentlichkeit, in: Erinnerung – Niederschrift – Nutzung. Das Papsttum und die Schriftlichkeit im mittelalterlichen Westeuropa, hrsg. von Klaus Herbers und Ingo Fleisch, Berlin/Boston 2011, S. 11–30. Zur Verbindung von Liber pontificalis und Register ebd., S. 24–28. Die folgenden Bemerkungen stützen sich vor allem auf diesen Aufsatz.

[38] Vgl. Blumenthal, Päpstliche Urkunden (wie Anm. 37), S. 25. Zu den verschiedenen Aspekten des Liber pontificalis vgl. Das Buch der Päpste, hrsg. von Herbers und Simperl (wie Anm. 6).

[39] Vgl. hierzu Walter Berschin, Bonizo von Sutri (Beiträge zur Geschichte und Quellenkunde des Mittelalters 2), Berlin/New York 1972, besonders S. 97–101 zur Nutzung von Bonizos Werken in der Papstgeschichtsschreibung.

[40] Vgl. Stephan Pongratz, Gottes Werk und Bosos Beitrag. Die Bewältigung des Alexandrinischen Schismas (1159–1177) in den Papstviten des Kardinals Boso (Papsttum im mittelalterlichen Europa 11), Köln 2023.

[41] Außer Pongratz, Gottes Werk (wie Anm. 39), bes. S. 44–55, auch zusammenfassend Werner Maleczek, Boso, Kardinal und Geschichtsschreiber, in: LexMa 2, München/Zürich 1983, Sp. 477–479; Fritz Geisthardt, Der Kämmerer Boso (Historische Studien 293), Berlin 1936, besonders S. 60–76, S. 86.

[42] Hierzu Blumenthal, Päpstliche Urkunden (wie Anm. 37), S. 26f.

[43] Vgl. Odilo Engels, Kardinal Boso als Geschichtsschreiber, in: Konzil und Papst. Historische Beiträge zur Frage der höchsten Gewalt in der Kirche. Festgabe für Hermann Tüchle, hrsg. von Georg Schwaiger, München/Paderborn/Köln 1975, S. 147–168, hier S. 152; Blumenthal, Päpstliche Urkunden (wie Anm. 37), S. 25f.

[44] Zu Fragen von Quellen und Zwischenquellen vgl. die unterschiedlichen Positionen bei Roman Deutinger, Sutri 1155. Missverständnis um ein Missverständnis, in: Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters 60 (2004), S. 97–133; und Blumenthal, Päpstliche Urkunden (wie Anm. 37), S. 26f.

[45] Außer Pongratz, Gottes Werk (wie Anm. 39) auch Knut Görich und Stephan Pongratz, Papstgeschichtsschreibung im Zeichen des Schismas: Die Papstviten des Kardinals Boso, in: Das Buch der Päpste, hrsg. von Herbers und Simperl (wie Anm. 6), S. 381–396. Vgl. auch Peter Munz und Gerard M. Ellis, Boso’s Life of Alexander III, Oxford 1973 (Einleitung von Munz und Übersetzung der Vita ins Englische von Ellis S. 41–118).

[46] Vgl. Uta-Renate Blumenthal, The Early Councils of Pope Paschal II., 1100–1110 (Studies and Texts 43), Toronto 1978, S. 43–48; und resümierend Blumenthal, Päpstliche Urkunden (wie Anm. 37), S. 26.

[47] Vgl. die unveröffentlichte Erlanger Masterarbeit von Thomas Kieslinger, Die Papstliste in MS 342 der Universitätsbibliothek Erlangen. Papst- und Kaiserbild in einer hochmittelalterlichen Handschrift, Erlangen 2016; und dens., Der Liber pontificalis und der Liber Censuum in einer hochmittelalterlichen Papstliste, in: Das Buch der Päpste, hrsg. von Herbers und Simperl (wie Anm. 6), S. 397–414.

[48] Vgl. Kieslinger, Papstliste (wie Anm. 47).

[49] Vgl. Klaus Herbers, „Historia Compostellana“ und „Liber Sancti Jacobi“ – Die Überlieferung päpstlicher Schreiben zwischen historiographischer Propaganda und pragmatischer Schriftlichkeit im 12. Jahrhundert, in: Erinnerung, hrsg. von Fleisch, Herbers, (wie Anm. 37), S. 119–136 mit Sichtung der älteren Literatur (besonders Ludwig Vones und Fernando López Alsina). Dazu jetzt auch Carmen Cardelle de Hartmann, Archivo y literatura: La comunicación entre Roma y Santiago en la Historia Compostellana (2,1–19), in: Metropolis, hrsg. von Herbers (wie Anm. 1), S. 141–164. Zahlreiche der Urkunden, insbesondere der Kardinäle und Legaten, werden – soweit in der zweiten Auflage von Jaffé (Regesta pontificum Romanorum, wie Anm. 18) noch nicht berücksichtigt – in dem Band Papsturkunden in Spanien IV (ed. Bengt Büttner, Klaus Herbers, Daniel Berger) publiziert werden.

[50] Vgl. Papsturkunden in Spanien, Bd. 3: Kastilien. Vorarbeiten zur Hispania (Iberia), ed. Daniel Berger, Klaus Herbers, Thorsten Schlauwitz, unter Mitarbeit von Jessica Breunig (Abhandlungen der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen. Neue Folge 50), Berlin 2020.

[51] Vgl. hierzu die Beiträge in Metropolis, hrsg. von Herbers (wie Anm. 1).

[52] Vgl. Veronika Unger, Päpstliche Schriftlichkeit im 9. Jahrhundert. Archiv, Register, Kanzlei (Forschungen zur Kaiser- und Papstgeschichte des Mittelalters. Beihefte zu J. F. Böhmer, Regesta Imperii 45), Köln/Weimar/Wien 2019.

[53] Vgl. Unger, Schriftlichkeit (wie Anm. 52), S. 293.

[54] Vgl. Gallia Pontificia online. Reims I: Erzbischöfe, bearbeitet von Ludwig Falkenstein. Digitale Edition bearbeitet von Robert Friedrich und Sebastian Gensicke unter Leitung von Rolf Große, Paris 2023, DOI: 10.58137/001-2023-0.

[55] Vgl. Klaus Herbers, Rom oder Westfranken? Papst Nikolaus I. (858–867) in Überlieferung und Erinnerung, in: Erinnerungswege. Kolloquium zu Ehren von Johannes Fried, hrsg. von Janus Gudian, Johannes Heil, Michael Rothmann und Felicitas Schmieder (Frankfurter Historische Abhandlungen 49), Stuttgart 2018, S. 25–35; Klaus Herbers, Wer sammelte Papstbriefe im frühen Mittelalter? Asymmetrien der Überlieferung, in: Briefeditionen. Überlieferung, Regest, Kommentar, Register. Interakademische Fachtagung an der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig, Leipzig, 15.–17. Juni 2023, hrsg. von Wolfgang Huschner und Sebastian Roebert [in Vorbereitung].

[56] Vgl. Rosamond McKitterick, Die frühmittelalterliche Verbreitung des Liber pontificalis. Bestandaufnahme und mögliche Implikationen, in: Das Buch der Päpste, hrsg. von Herbers und Simperl (wie Anm. 6), S. 221–245.

[57] Vgl. Veronika Unger, Boten und ihre Briefe. Ordnungskategorien in Archiven und Briefsammlungen, in: Frühmittelalterliche Briefe. Übermittlung und Überlieferung (4.–11. Jahrhundert), hrsg. von Thomas Deswarte, Klaus Herbers und Cornelia Scherer, Köln 2018, S. 155–168.

[58] Vgl. Michael Eber, Christologie und Kanonistik. Der Dreikapitelstreit in merowingischen libri canonum (MGH Schriften 82), Wiesbaden 2023.

[59] Vgl. zur Orientierung: Klaus Herbers, Zusammenfügen, was zusammengehört, in: Damals 57 (2025), S. 46f. Künftig hierzu Daniel Berger, Klaus Herbers und Hedwig Röckelein, Zusammenfügen, was zusammengehört – die Papyrusurkunde Papst Stephans V. von 891 für das Frauenstift Neuenheerse (Abhandlungen der Niedersächsischen Akademie der Wissenschaften), Göttingen 2026 [in Vorbereitung].

[60] Vgl. Werner Maleczek, Litterae clausae der Päpste vom 12. bis zum frühen 14. Jahrhundert, in: Kuriale Briefkultur im späteren Mittelalter. Gestaltung – Überlieferung – Rezeption, hrsg. von Tanja Broser, Andreas Fischer und Matthias Thumser (Forschungen zur Kaiser- und Papstgeschichte des Mittelalters. Beihefte zu J. F. Böhmer, Regesta Imperii 37), Köln/Weimar/Wien 2015, S. 55–128.

[61] Vgl. Papsturkunden in Spanien 3 (wie Anm. 50).

[62] Vgl. Arnold Esch, Überlieferungs-Chance und Überlieferungs-Zufall als methodisches Problem des Historikers, in: Historische Zeitschrift 240 (1985), S. 529–570; auch in ders., Der Historiker und die Erfahrung vergangener Zeiten, München 1994, S. 39–69.

[63] Dazu demnächst Berger, Herbers und Röckelein, Zusammmenfügen (wie Anm. 59).

[64] Vgl. Rosamond McKitterick, Rome and the Invention (wie Anm. 6).

[65] Vgl. Stephan Dusil, Wissensordnungen des Rechts im Wandel. Päpstlicher Jurisdiktionsprimat und Zölibat zwischen 1000 und 1215 (Mediaevalia Lovaniensia 47), Leuven 2018, zu den verschiedenen Formen der Zusammenstellung S. 494–502, zu Burchard und Ivo S. 498.

[66] Ebd., S. 502.

[67] Ebd.

 

D O W N L O A D

(PDF/A-Version)


Dieser Artikel wurde redaktionell betreut von Jakob Mandel, Isabel Blumenroth (Gastredakteurin) und Theresa Bachhuber. Er gehört zum 9. (gezählten) Jahrgang von Mittelalter. Interdiszplinäre Forschung und Rezeptionsgeschichte. Die Dateiversion des Artikels im Format PDF/A erscheint i.d.R. innerhalb von 24h nach Veröffentlichung der html-Version.


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Klaus Herbers (20. Januar 2026). Die vielfältigen Bilder des Papsttums – Was die Überlieferungsgeschichte der Quellen zu einer modernen Papstgeschichte beiträgt. Mittelalter. Abgerufen am 13. Februar 2026 von https://doi.org/10.58079/15j1y


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