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Die Magie der sogenannten „Zigeuner“ und anderer Fahrender

1000 Worte Forschung: Laufendes Dissertationsprojekt an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz

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Hans Burgkmair d. Ä.: “Zigeuner” auf dem Markt (ca. 1510), Quelle: Wikimedia Commons

Schon in den ersten Zeugnissen über „Zigeuner“[1] im Alten Reich tauchen magische Zuschreibungen auf. Chroniken vom Anfang des 15. Jahrhunderts etwa, die in einer kurzen Notiz von der Ankunft der Fremden berichten, sprechen ihnen zauberische Fähigkeiten zu. Ihre angeblichen Talente umfassen anfangs nur ein kleines Spektrum der möglichen Magiebeschuldigungen. Es handelte sich vor allem um verschiedene Arten des Wahrsagens und des Weissagens. Später kamen andere Vorwürfe hinzu: Segensprechen, Schatzzauberei bis hin zum typischen Schadenszauber.

Die Arbeit stützt sich auf eine Vielzahl unterschiedlicher Quellen. Als früheste Zeugnisse über die Ankunft der „Zigeuner“ im spätmittelalterlichen Europa dient eine große Zahl an Stadtchroniken und Annalen. Auch städtische Rechnungsbücher wurden zur Untersuchung der ersten Wahrnehmung der „Zigeuner“ und vor allem ihrer Magie herangezogen. Für die Periode der Frühen Neuzeit stehen zum einen Quellen aus den Verwaltungsapparaten von Städten, Territorien und Kirchengemeinden zur Verfügung und zum anderen „wissenschaftliche“ Abhandlungen sowohl über die „Zigeuner“ selbst als auch über Hexerei an sich. Hier spielt vor allem die Dämonologie eine tragende Rolle. Die zahllosen Protokolle der Hexenprozesse im frühneuzeitlichen Europa sind für die Untersuchung von existenzieller Bedeutung, auch wenn sich nur wenige „Zigeuner“ unter den Angeklagten befinden. Auch Protokolle von Prozessen gegen „Zigeuner“ geben wertvolle Hinweise auf die Bewertung ihrer magischen Fähigkeiten und Tätigkeiten. Gegen Ende der Frühen Neuzeit spielen vermehrt ethnologische Schriften eine Rolle. Ein kurzer Blick wurde auch auf die Darstellung „zigeunerischer“ Magie in der Literatur der Romantik geworfen, da sie hier als wiederkehrendes Motiv Eingang gefunden hat.

Geradezu charakteristisch für die Bewertung „zigeunerische“ Magie ist ihre Varietät. Die gebräuchliche Schwarz/Weiß-Dichotomie der volkstümlichen Magievorstellungen kann hier nicht angewendet werden, da anfänglich die christlich-intellektuelle Elite die Magie der „Zigeuner“ als Betrug definiert und ihr somit sämtliche Wirkmächtigkeit abspricht und sie dadurch ihren Magiestatus verliert. Diese Bewertung taucht nahezu immer in Kombination mit dem Vorwurf des Diebstahls  und des organisierten Bettelns auf.

Gegen Ende des 15. Jahrhunderts setzt sich hingegen vermehrt die These durch, dass die Magie der „Zigeuner“ als schwarze Magie zu verstehen ist, die mit einer Verbindung mit dem Teufel einhergeht – was sie in die Nähe der Hexerei rücken lässt. Diese Gelehrtenmeinung rührt von einem Abgrenzungsversuch der heidnisch-orientalischen „Zigeuner“ gegenüber der christlich-abendländischen, sesshaften Mehrheitsbevölkerung her. Bei der Genese dieser negativen Bewertung  spielen die Namens- und Herkunftsmythen der „Zigeuner“ eine tragende Rolle. Der Verweis auf eine mögliche Abstammung des Wortes „Zigeuner“ von der griechischen Sekte der Athinganer spiegelt diesen Zusammenhang am deutlichsten wieder. Die Sekte wurde im Byzantinischen Reich mit magischen Praktiken, Teufelsanbetung und religiösen Verschwörungen assoziiert, was eine deutliche Gegenüberstellung der „Zigeuner“ zur christlichen Gemeinschaft evoziert. Auch die häufig in den Quellen wiedergegebene angebliche Herkunft der „Zigeuner“ aus Ägypten, weist sie als anti-christliche und magisch aufgeladene Fremde aus.

Auf der anderen Seite werden die magischen Fähigkeiten der „Zigeuner“ gerade im 15., 16. und 17. Jahrhundert als eine Art Heiligkeit, vor allem im katholischen Volksglauben, verstanden. Trotz aller Versuche der kirchlichen Autoritäten die Magie der „Zigeuner“ und deren Inanspruchnahme als Dienstleistung als frevelhafte Ketzerei zu verteufeln, herrschte beim gemeinen Volk eine positive und pragmatische Bewertung dieser magischen Fähigkeiten vor.
Die wiederholt erlassenen Edikte und Gesetze, die das Konsultieren von „Zigeuner“ und das Nutzen deren magischen Fähigkeit unter schwere Strafen stellen, belegen diese positive Auslegung seitens der gemeinen Bevölkerung. Auch Berichte über das Vorführen von magischen Praktiken, vor allem von Wahrsagetätigkeiten auf Jahrmärkten und Dorffesten bestärken diese Sichtweise.
In den wenigen Hexenprozessen des 15. und 16. Jahrhunderts, in deren Protokollen von „Zigeunern“ die Rede ist, tauchen die selbigen nicht als vermeintliche Täter auf. In den meisten Fällen, werden sie von den Angeklagten als eine Art magische Lehrmeister beschrieben, von denen die Zaubersprüche und Handlung erlernt wurden. Nicht selten werden „Zigeuner“ als Verkäufer von Zaubermitteln, speziell Salben, Tränke und Kräuter, erwähnt. Dabei wurde den genannten „Zigeunern“ keine weitere Schuld zugewiesen. Eine Strafverfolgung der angeführten „Zigeuner“ fand nicht statt.
Dennoch kann man auch seitens der gemeinen Bevölkerung eine negative Bewertung der „zigeunerischen“ Magie beobachten. Bis weit ins 19. Jahrhundert hinein herrscht der Volksglaube vor, gerade in katholischen Gebieten, dass das Ablehnen bettelnder „Zigeuner“ magische Rache der selbigen evoziert. Diese Rachezauber entsprechen den maleficium-Anschuldigungen, die den Opfern der Hexenverfolgung gemacht wurden: Beschädigung von Vieh, Ernte und Menschen.
Dennoch bleibt die Verfolgung der „Zigeuner“ innerhalb der Hexenverfolgung aus; die Hauptanklagepunkte in Prozessen gegen diese blieben stets unerlaubtes Eindringen in Herrschaftsgebiete, Diebstahl und Betrug, bis das „Zigeuner“-Sein selbst im Laufe des 18., 19. und bekanntermaßen zu Anfang des 20. Jahrhunderts unter Strafe gestellt wurde.

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Leonello Spada: Der “zigeunerische” Wahrsager (ca. 1614/15). Quelle: Wikimedia Commons

Bei der Frage also, nach der Varietät der Bewertung der „zigeunerischen“ Magie muss die Dynamik zwischen evidentem Magiegebrauch, Hexereiverdacht und Hexereianklage genau untersucht werden. Hierbei spielt vor allem das Vagantentum der „Zigeuner“ eine tragende Rolle, daher treten magische Fähigkeiten und Tätigkeiten von fahrenden Minderheiten im Allgemeinen in den Fokus der Arbeit. Sowohl die Ortsfremde der Fahrenden im Allgemeinen und die religiöse und kulturelle, auch optische Andersartigkeit der „Zigeuner“ im Speziellen stellte diese Gruppen unter magischen Generalverdacht.
Die soziale Reichweite von Konflikten, die über Hexereianklagen ausgetragen werden, steht hier also ebenfalls im Mittelpunkt. Wie in der modernen Hexenforschung nachgewiesen wurde, werden Hexereianklagen durch enge soziale Spannungen im dörflichem Rahmen motiviert. Die Intimität eines Hexereivorwurfs verhinderte jedoch eine offizielle Anklage der als mehrfache Fremde Stigmatisierten als Hexen. Die Gründe also, die Angehörige fahrender Minderheiten als hexereiverdächtig zu stigmatisieren, sind gleichzeitig Gründe für das Fehlen solcher Personen in Hexenprozessen. Weiterhin verhindert die Auffassung von „Zigeunern“ als Angehörige einer homogenen Gruppe und nicht als einzeln wahrgenommene Persönlichkeiten direkte Hexereianklagen. Die auf sozialen Spannungen basierenden Anklagen erlauben keine anonyme Masse als magischen Akteur, sondern fordern ein egoistisch handelndes Individuum.

Die Betrachtung der Wahrnehmung von „zigeunerischer“ und anderer fahrender Magie ermöglicht einen Blickwinkel auf das Phänomen der europäischen Hexenverfolgung, der die Dynamik zwischen Magieglauben, der daraus entstehenden Verdachtsgenese, den tatsächlich durchgeführten Hexereiprozessen sowie den alltäglichen Umgang mit magischen Praktiken genauer verdeutlicht. Zusätzlich tritt hier ein noch von der Forschung vernachlässigter Aspekt der „Zigeuner“verfolgung in den Mittelpunkt, dessen Untersuchung die tiefere Einbindung der „Zigeuner“forschung in weitere historische Ereignisse und Phänomene erlaubt und sie daher in einen gesamtgeschichtlichen Kontext setzt.


[1]    Mit dem Begriff „Zigeuner“ sind alle Personen gemeint, die als solche in den Quellen bezeichnet werden. Trotz seines diskriminierenden Charakters soll er in dieser Arbeit verwendet werden, da er hier als reiner Quellenbegriff verstanden wird.


Zitationsempfehlung/Suggested citation: Teresa Novy: Die Magie der sogenannten „Zigeuner“ und anderer Fahrender , in: Mittelalter. Interdisziplinäre Forschung und Rezeptionsgeschichte, 9. Februar 2015, http://mittelalter.hypotheses.org/5242 (ISSN 2197-6120).


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Dieser Artikel wurde redaktionell betreut von Karoline Döring.

Teresa Novy

Teresa Novy ist Promotionsstudentin im Fachbereich Geschichte an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz

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OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Teresa Novy (9. Februar 2015). Die Magie der sogenannten „Zigeuner“ und anderer Fahrender. Mittelalter. Abgerufen am 20. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/rgvw


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