Hof, Herr und Herrschaft. Eine Frage des Vertrauens
Höfe, weltliche wie geistliche, königliche, fürstliche, gräfliche oder herrliche, waren in all ihren politischen, kulturellen, sozialen, auch ökonomischen Aspekten die wesentlichen Herrschaftszentren1 der vormodern-vorstaatlichen Anwesenheitsgesellschaften2. Je nach Forschungsperspektive können sie in verfassungs-, rechts-, sozial-, kommunikations- oder kulturgeschichtlicher Hinsicht als symbolisch-repräsentativer oder textlicher Zusammenhang interpretiert werden3 oder als hierarchisch strukturierte Ordnung, dabei stets sowohl strukturell wie personell, formal wie informell4 auf den jeweiligen Herrn orientiert5. Der in der Einleitung dieser Blog-Reihe zitierte Walter Map nimmt vor allem die personelle Orientierung wahr und deutet diese kritisch als Ausdruck des Bestrebens, einem Einzigen zu gefallen6. Walter Map markiert mit seinen Worten treffend die Beobachtung, dass sich die Stellung des einzelnen Höflings nach seiner Nähe zum Herrn bestimmt habe. Zeitgenössisch, umgangssprachlich, aber auch in der Forschung wird diese Stellung insbesondere dann, wenn sie durch eine intensive Nahbeziehung zum Herrn hervorgehoben und ausgezeichnet ist und damit bereits in der Zeit prominent greifbar, ganz unterschiedlich angesprochen. Bekannt ist die interessengeleitete Abqualifizierung solch Personals7. So nennt etwa der sogenannte ‚Oberrheinische Revolutionär‘ den engen Kreis um Kaiser Maximilian schmorotzer, die nechst bim bett des Herrn sind8, der Chronist Wilhelm Rem bezeichnet sie als laurbůben9 und hebt Maximilians Diener Matthäus Lang als huorenjäger hervor10. Die Forschung hat sich v.a. der meist synonym und ohne analytische Trennschärfe verwendeten Begriffe des ‚Günstlings‘ und ‚Favoriten‘ bedient, dabei aber die nicht nur umgangssprachlich gegebenen pejorativen Implikationen kaum vermeiden können11, zumal schon in der Überlieferung jene abwertenden Äußerungen, recht häufig schlicht durch Neid motiviert, angeboten werden. Und manches Mal war es erst der überlieferungsnotorische ‚Fall‘ eines Günstlings, der eine entsprechend urteilende Aufmerksamkeit nach sich zog, wiewohl es doch genügend Beispiele für Inhaber höfischer Spitzenpositionen gibt, die auch die Anerkennung der Zeitgenossen fanden wie etwa jener Nikolaus Ribeisen, der im Dienst seines Herrn in dem ersten und andern aufstand unsaglich arbayt geleistet habe, tag und nacht gerittn sei und das Salzburger Erzstift vor vill unlust bey baiden heusern Österreich und Bayrn verhüet habe, wie es in einer Relation der Hofkammer aus dem Jahre 1542 heißt12.
Aloys Winterling sieht den Günstling als wesentliches und charakteristisches Merkmal einer auf den Herrn orientierten Rangordnung, denn fürstliche Gunsterweise und ihr Entzug seien das Strukturprinzip personengebundener und -bezogener Herrschaftsformen in stratifizierten Gesellschaften wie der höfischen schlechthin gewesen13. In Fortführung dieser Überlegungen wäre somit ein jeder am Hof – in freilich unterschiedlicher Ausprägung – ein ‚Günstling‘. Eine andere Auslegung bieten diejenigen Forschungsansätze, die beispielsweise ‚Freundschaft‘14 oder ‚Patronage‘15 zum Bindungsprinzip erheben. Tatsächlich bezeichnen diese Begrifflichkeiten aber ganz unterschiedliche Beziehungsformen. Zudem sind der Klient, der Günstling und der Begünstigte überwiegend strukturelle Phänomene, der Herr und vor allem Diener scheinen darüber hinaus nicht an eine bestimmte Person gebunden. Eine solch zumindest theoretisch gegebene Austauschbarkeit ist bei einer Freundschaft auszuschließen. Freundschaft16 ist, wie die Liebe auch, ein in der Regel auf Gegenseitigkeit angelegtes interpersonales Geschehen zwischen angebbaren Personen. Allerdings sind Freundschaften auf die Ranggleichheit der Beteiligten abgestellt17. Wie aber ist vor diesem Hintergrund eine Figur in Absetzung von Klienten, Günstlingen, Begünstigten, Freunden begrifflich und inhaltlich hinsichtlich ihrer besonderen Beziehung zum Herrn zu fassen?
Eine Antwort kann mit dem Prinzip ‚Vertrauen‘ gegeben werden, das unter Berücksichtigung des hierarchischen Abstands in einer stratifikatorisch differenzierten Ordnung wie derjenigen des Hofes zur Etablierung des Vertrauten führt. Nur ein Vertrauter konnte Über- und Unterordnungsverhältnisse überwinden, denen freilich nicht nur der Vertraute, sondern jedwedes Personal am Hof unterlag18. Freundschaftsbeziehungen, die wie Liebesbeziehungen auf gegenseitiges persönliches Vertrauen abgestellt sind19, ignorieren diese hierarchische Differenz20. Vertrauensbeziehungen hingegen überbrücken sie, lassen diese damit bestehen und vermitteln somit auch zwischen formalen und informellen Strukturen21: Interpersonal orientierte Vertrauensbeziehungen in stratifizierten Gesellschaften sind gleichwohl paritätische, auf Gegenseitigkeit angelegte dialogische Sozialformen, allerdings situativ, okkasionell und temporär bedingt und begrenzt. Deshalb kann auch der Herr, der von vornherein keiner Formalisierung unterlag, sondern sich dieser vielmehr permanent entzog22, im persönlichen Vertrauen seines Dieners stehen oder als Vertrauter seines Dieners verstanden werden. Diener und Herr betreten somit als Partner in einer interpersonal wirksamen Vertrauensbeziehung im Moment vertrauter Kommunikation einen nahezu herrschaftsfreien, nahezu ausschließlich informellen Raum, in dem die formale Ungleichheit dieser Zweierbeziehung nicht greift23.
Das Prinzip Vertrauen24 ist als in die Zukunft gerichtetes Engagement – im Unterschied zur vergangenheitsorientierten Vertrautheit und zur gegenwärtigen Vertraulichkeit – als eine „auf Kenntnis und verstetigter Beziehung beruhende Erfahrung“25 bestimmt, als eine „Hypothese künftigen Verhaltens, die sicher genug ist, um praktisches Handeln darauf zu gründen“26. Allerdings ist Vertrauen mit Niklas Luhmann keine schlichte Folgerung aus der Vergangenheit, sondern ein Überziehen der Informationen, die aus jener Vergangenheit stammen27. Damit ist ein solch zukunftsorientiertes Engagement riskant und ein Wagnis, weil es ganz oder teilweise auf Misstrauen verzichtet, ja verzichten muss und doch selbst unverzichtbar ist als Medium der sozialen Kohäsion. Ernst Schubert zählt „Vertrauen bei wachem Misstrauen“ geradezu zu den Grundlagen menschlichen Miteinanders28. In der Diktion der Systemtheorie dient Vertrauen als Zutrauen in die eigenen Erwartungen funktional dazu, zwischen einer im Grunde unendlichen Komplexität künftiger Möglichkeiten und dem endlichen Bestand an vergangenen Erfahrungen zu vermitteln, um in einer je gegenwärtigen Umwelt handlungsfähig zu bleiben29. Das alles ist nicht neu und sozialwissenschaftlicher Ausgangspunkt jedweder geschichtswissenschaftlichen Forschung, die sich mit Vertrauen beschäftigt, zu nennen wäre vor allem Ute Frevert30.
Vertrauen als interpersonal wirksames „Nah-Vertrauen“31 erscheint als fundamentales Organisationsprinzip des reziprok angelegten sozialen Tausches32 und ist somit unverzichtbares Element von Vergesellschaftung. Dies gilt im Übrigen auch in modernen Gesellschaften, in denen der Vertrauensbegriff auch auf Institutionen angewendet wird, dabei doch immer auf personale Bezüge angewiesen bleibt, wiewohl diese dann nur noch vermittelnde Funktion haben33. Interpersonales Nahvertrauen wiederum ist mit einem je spezifischen ‚Rahmenvertrauen‘ verbunden, mit ‚sozialem Vertrauen‘, dem Gefühl der kulturellen Übereinstimmung mit anderen Menschen34. Im gegebenen zeitlichen Horizont der Vormoderne und mit Blick auf den Hof als sozialem Ort bezieht sich diese Haltung zum einen auf die höfische Kultur, zum anderen auf die Anerkennung der stratifikatorischen Differenzierung und ist als ein in diesem Sinn spezifischer ‚Vertrauenskontext‘ beschreibbar35.
Hier finden sich die unzähligen Günstlinge, austauschbare Profiteure des Systems, deren Existenz sich der von Winterling beschriebenen Mechanik der Gunst verdankt. Der ‚Fall‘ eines Günstlings ist somit vor allem durch Gunst-, nicht durch Vertrauensentzug bedingt. Der Vertraute hingegen ist Ergebnis interpersonal wirksamen Vertrauens, das als ‚Personenvertrauen‘ auf die Interdependenz von Vertrauensnehmer und Vertrauensgeber abgestellt ist36. Es sind solch binär codierte Interaktionssysteme37, die die Figur des Vertrauten generieren, der in der Überlieferung in Vertrauenshandlungen oder -äußerungen sichtbar wird, in bestimmten Vertrauenssituationen, in denen auf Misstrauen verzichtende Vertrauensentscheidungen folgen, die von einer positiv besetzten Vertrauenserwartung motiviert sind38. Diese Sichtbarkeit ist freilich auch das Problem, denn meist bestehen solcherart beschreibbare soziale Beziehungen eben ‚im Vertrauen‘ und sind ‚vertraulich‘, ‚geheim‘ oder ‚verschwiegen‘ und an informelle Kommunikationszusammenhänge gebunden und somit nicht mehr ohne weiteres sichtbar. Eine einschlägige Überlieferung gibt es deshalb kaum, schriftliche Äußerungen sind häufig erst durch Indiskretionen, Vertrauensbruch oder Verrat entstanden. Solche Defizite zwingen zur Interpretation von Überlieferung, die sprachlich-begrifflich nicht immer einschlägig ist39.
Sprachlich-begrifflich einschlägig sind hingegen zahlreiche Äußerungen in den Fürstenspiegeln, zumal des 16. Jahrhunderts, die durchaus explizit von Vertrauen sprechen40. Wer regirn sol, der mus leuten vertrawen. Was wolt er sonst machen inn seinem regiment?, fragt Martin Luther41 und benennt damit auch deutlich das Dilemma des Herrn, nicht herrschen zu können ohne Vertrauen in diejenigen zu setzen, die mit ihm und für ihn die Herrschaft ausüben. Das können Günstlinge nicht leisten, dazu braucht es Vertraute wie jenen Leonhard von Eck, Diener des bayerischen Herzogs Wilhelm IV., den Wolfgang Seidel in seiner Schrift im Blick gehabt haben mag42. Leonhard von Eck gilt als „Wegbereiter und Begründer des frühabsolutistischen Bayern“43 und war lange Jahre als Vertrauter und geheimer Rat mit den zentralen politischen Angelegenheiten des Landes befasst. Wilhelm nennt ihn seinen hochgelerten lieben getreuen rat44, der in vnnsern mercklichen sachen bisher ettliche Jahr getreulichen vnd dermassen gedient hat […] vnnd vnnsern furstenthumb Bairn seine dinst zu Ere wolfart vnd nutz geraicht45. Ein Angebot des Kaisers, für 30 000 Gulden gut österreichisch zu werden, hat Eck mit den Worten abgelehnt, er wolle ee leib und leben verlassen, ee er sich contra libertatem Germaniae bewegen lassen wollt46.
Vertraute besetzten eigenverantwortlich herrschaftliche Handlungsspielräume im Interesse des Herrn. Das Vertrauen des Herrn zu besitzen, bedeutete im Rahmen eines auf Herrn und Herrschaft orientierten Handelns Handlungsfreiheit und damit Entscheidungsfreiheit und führte zur entsprechenden Auszeichnung des Vertrauten, seine Antwort hieß stets Loyalität, Solidarität und Treue. Vertraute waren essentiell wesentliche und existentiell unabdingbare Bestandteile personal orientierter Herrschaft. Vertraute standen in einer stets einzigartigen, exklusiven Beziehung zum Herrn, die durchaus freundschaftliche Züge aufweisen konnte, ohne aber dass diese Beziehung je hätte zur Freundschaft werden können. Ein Günstling hat diesen Status nie erreicht.
- Ein Überblick über die Forschung bei Paravicini, Werner: Die ritterlich-höfische Kultur, 3., um einen Nachtrag erweiterte Aufl., München 2011 (Enzyklopädie deutscher Geschichte, 32), S. 6, 65-71, 122f. Vgl. Müller, Rainer A.: Der Fürstenhof in der Frühen Neuzeit, München 1995 (Enzyklopädie deutscher Geschichte, 33), S. 88-100. Siehe auch Hirschbiegel, Jan: Hof. Zur Überzeitlichkeit eines zeitgebundenen Phänomens, in: Der Achämenidenhof. The Achaemenid Court. Akten des 2. Internationalen Kolloquiums zum Thema „Vorderasien im Spannungsfeld klassischer und altorientalischer Überlieferungen“, Landgut Castelen bei Basel, 23.-25. Mai 2007, hg. von Bruno Jacobs und Robert Rollinger, Wiesbaden 2010 (Classica et orientalia, 2), S. 13-37. [↩]
- Nach Schlögl, Rudolf: Vergesellschaftung unter Anwesenden. Zur kommunikativen Form des Politischen in der vormodernen Stadt, in: Interaktion und Herrschaft. Die Politik der frühneuzeitlichen Stadt, hg. von Rudolf Schlögl, Konstanz 2004 (Historische Kulturwissenschaft, 5), S. 9-60; Ders.: Kommunikation und Vergesellschaftung unter Anwesenden. Formen des Sozialen und ihre Transformation in der Frühen Neuzeit, in: Geschichte und Gesellschaft. Zeitschrift für historische Sozialwissenschaft 34,2 (2008) S. 155-224. Siehe neuerdings auch Hengerer, Mark: Abwesenheit beobachten. Zur Einführung, in: Abwesenheit beobachten. Zu Kommunikation auf Distanz in der Frühen Neuzeit, hg. von Dems., Münster u.a. 2013 (Vita curialis, 4), S. 9-28. [↩]
- Siehe die einzelnen Beiträge im Sammelband Hof und Theorie. Annäherungen an ein historisches Phänomen. Dresdener Gespräche I zur Theorie des Hofes, hg. von Reinhardt Butz, Jan Hirschbiegel und Dietmar Willoweit, Köln u.a. 2004 (Norm und Struktur, 22). [↩]
- Hierzu Informelle Strukturen bei Hof. Dresdener Gespräche III zur Theorie des Hofes, hg. von Reinhardt Butz und Jan Hirschbiegel, Münster 2009 (Vita Curialis, 2). [↩]
- Siehe die zahlreichen Beispiele in den Handbüchern zu den fürstlichen, gräflichen und herrlichen Höfen, Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. von Werner Paravicini, bearb. von Jan Hirschbiegel, Anna Paulina Orlowska (Bd. IV) und Jörg Wettlaufer, hier Bd. I: Ein dynastisch-topographisches Handbuch, 2 Teilbde., Ostfildern 2003 (Residenzenforschung 15, I). Bd. IV: Grafen und Herren, 2 Teilbde., Ostfildern 2012 2003 (Residenzenforschung 15, IV). [↩]
- Vgl. die kritischen Anmerkungen bei Melville, Gert: Agonale Spiele in kontingenten Welten. Vorbemerkungen zu einer Theorie des mittelalterlichen Hofes als symbolischer Ordnung, in: Hof und Theorie (wie Anm. 3), S. 179-202, hier S. 180f. [↩]
- V.a. auch in den Werken der Hofkritik, dazu nur Uhlig, Claus: Hofkritik im England des Mittelalters und der Renaissance. Studien zu einem Gemeinplatz der europäischen Moralistik, Berlin u.a. 1973 (Quellen und Forschungen zur Sprach- und Kulturgeschichte der germanischen Völker. NF, 180). [↩]
- Der Oberrheinische Revolutionär. Das buchli der hundert capiteln, hg. von Klaus H. Lauterbach, Hannover 2009 (Monumenta Germaniae Historica. Staatschriften des späteren Mittelalters, 7), S. 179f. [↩]
- Wilhelm Rem, Cronica newer geschichten, 1512-1527, in: Die Chroniken der schwäbischen Städte: Augsburg, Bd. 5, Leipzig 1896 (Die Chroniken der deutschen Städte vom 14. bis ins 16. Jahrhundert, 25), S. 1-265, hier S. 99f. [↩]
- Ebd., S. 233. [↩]
- Vgl. die Beiträge in Der Fall des Günstlings. Hofparteien in Europa vom 13. bis zum 17. Jahrhundert, hg. von Jan Hirschbiegel und Werner Paravicini, Ostfildern 2004 (Residenzenforschung, 17). [↩]
- Zit. nach Sallaberger, Johann: Kardinal Matthäus Lang von Wellenburg (1468-1540). Staatsmann und Kirchenfürst im Zeitalter von Renaissance, Reformation und Bauernkriegen, Salzburg 1997, S. 189, Beleg ebd., Anm. 300: München, Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kurbayern, Äußeres Archiv, Bd. 4054, fol. 107r-121r, hier fol. 107r. [↩]
- Winterling, Aloys: Der Fürstenhof in der Frühen Neuzeit. Forschungsprobleme und theoretische Konzeptionen, in: Residenzkultur in Thüringen vom 16. bis zum 19. Jahrhundert, hg. von Roswitha Jacobsen, Bucha 1999, S. 29-42, hier S. 37-41. [↩]
- Siehe etwa Oschema, Klaus: Freundschaft und Nähe im spätmittelalterlichen Burgund. Studien zum Spannungsfeld von Emotion und Institution, Köln u.a. 2006 (Norm und Struktur, 26). [↩]
- Vgl. den Klassiker Reinhard, Wolfgang: Freunde und Kreaturen. „Verflechtung“ als Konzept zur Erforschung historischer Führungsgruppen. Römische Oligarchie um 1600, München 1979. [↩]
- Neuerdings ein hilfreicher Überblick bei Kühne, Christian: Politische Freundschaft bei Hofe. Repräsentation und Praxis einer sozialen Beziehung im französischen Adel des 17. Jahrhunderts, Göttingen 2013 (Freunde – Gönner – Getreue, 6), S. 133-179. [↩]
- Vgl. ebd., S. 118, 325. [↩]
- Das Folgende nach Hirschbiegel, Jan: Nahbeziehungen bei Hof – Manifestationen des Vertrauens. Karrieren in reichsfürstlichen Diensten am Ende des Mittelalters, Köln u.a. 2015 (Norm und Struktur, 44), S. 64f. [↩]
- Siehe Garnier, Claudia: Freundschaft und Vertrauen in der politischen Kommunikation des Spätmittelalters, in: Freundschaft. Motive und Bedeutungen, hg. von Sibylle Appuhn-Radtke und Esther P. Wipfler, München 2006, S. 117-136; Oschema, Klaus: Riskantes Vertrauen. Zur Unterscheidung von Freund und Schmeichler im späten Mittelalter, in: Verwandtschaft, Freundschaft, Bruderschaft (2009), S. 510-529. [↩]
- Georg Lorentz von Spattenbach urteilte im 17. Jh., dass Freundschaft ein alle und alles verbindendes notwendiges Band sei. Auch Freundschaft zwischen Fürst und Untertanen sei erforderlich, wiewohl wahre Freundschaft nur unter Gleichrangigen möglich sei, weil Freundschaft als Herrschafts- und Loyalitätssicherungsmittel genutzt werden könne, da Freundschaft gegenseitiges Vertrauen und damit das Verschwinden allen Misstrauens liefere, Georg Lorentz von Spattenbach, Politische Philosophie […], Salzburg 1668, S. 258f., auch ebd., S. 181-204, 223-227, 244-259. Eine wesentliche Qualität fürstlicher Herrschaftskompetenz betrifft mithin die Auswahl seiner Diener, siehe bspw. Droste, Heiko: Die Erziehung eines Klienten, in: Ergebene Diener ihrer Herren? Herrschaftsvermittlung im alten Europa, hg. von Stefan Brakensiek und Heide Wunder, Köln u.a. 2005, S. 23-44, hier S. 38f. [↩]
- Vgl. Fouquet, Gerhard: Herr und Hof zwischen zwischen Informalität und Formalität. Zusammenfassung der Tagung, in: Informelle Strukturen bei Hof (wie Anm. 4) S. 227-235, hier S. 230f. [↩]
- Vgl. ebd., S. 228. [↩]
- Hirschbiegel, Nahbeziehungen (wie Anm. 18) S. 65. [↩]
- Ein Überblick zu Forschung und Theorie bei Hirschbiegel, Nahbeziehungen (wie Anm. 18) S. 48-78. [↩]
- Fouquet, Gerhard: „Freundschaft“ und „Feindschaft“: Stadtadlige Verwandtschaftsfamilien in deutschen Städten des Spätmittelalters, in: Die Familie in der Gesellschaft des Mittelalters, hg. von Karl-Heinz Spiess, Ostfildern 2009 (Vorträge und Forschungen, 71), S. 107-135, hier S. 113f. [↩]
- Simmel, Georg: Soziologie. Untersuchungen über die Formen der Vergesellschaftung, Leipzig 1908, ND hg. von Otthein Rammstedt, Frankfurt am Main 2001 (Gesamtausgabe, 11), S. 393. [↩]
- Luhmann, Niklas: Vertrauen. Ein Mechanismus zur Reduktion sozialer Komplexität, 4. Aufl., Stuttgart 2000 (zuerst Stuttgart 1968 [Soziologische Gegenwartsfragen. NF 28]), S. 23f. [↩]
- Schubert, Ernst: Alltag im Mittelalter. Natürliches Lebensumfeld und menschliches Miteinander, Darmstadt 2002, S. 211. [↩]
- Luhmann, Vertrauen (wie Anm. 27) S. 1, 13f., 27-38 und pass., grundsätzlich Ders.: Soziale Systeme. Grundriss einer allgemeinen Theorie, 4. Aufl., Frankfurt am Main 1991, S. 179-182. [↩]
- Frevert, Ute: Vertrauen. Historische Annäherungen an eine Gefühlshaltung, in: Emotionalität. Zur Geschichte der Gefühle, hg. von Claudia Benthien, Anne Fleig und Ingrid Kasten, Köln u.a. 2000 (Literatur – Kultur – Geschlecht. Kleine Reihe, 16), S. 178-197; Dies.: Vertrauen in historischer Perspektive, in: Politisches Vertrauen. Soziale Grundlagen reflexiver Kooperation, hg. von Rainer Schmalz-Bruns und Reinhard Zintl, Baden-Baden 2002 (Schriftenreihe der Sektion Politische Theorien und Ideengeschichte in der Deutschen Vereinigung für Politische Wissenschaft, 2), S. 39-59; Dies.: Vertrauen – eine historische Spurensuche, in: Vertrauen. Historische Annäherungen, hg. von Ute Frevert, Göttingen 2003, S. 7-66; Dies.: Vertrauensfragen. Eine Obsession der Moderne, München 2013. [↩]
- Reemtsma, Jan Philipp: Vertrauen und Gewalt. Versuch über eine besondere Konstellation der Moderne, Hamburg 2008, S. 35. [↩]
- Grundsätzlich Ripperger, Tanja: Ökonomik des Vertrauens. Analyse eines Organisationsprinzips, Tübingen 1998 (Die Einheit der Gesellschaftswissenschaften, 10), v.a. auch S. 152-158. [↩]
- Reemtsma, Vertrauen (wie Anm. 31) S. 32, siehe auch Hirschbiegel, Nahbeziehungen (wie Anm. 18) S. 59. [↩]
- Hirschbiegel, Nahbeziehungen (wie Anm. 18) S. 18f. mit Anm. 33 und 35, S. 58f., Anm. 55 und 62. [↩]
- Ebd., S. 57f. [↩]
- Ebd., S. 60. [↩]
- Vgl. Antfang, Peter, Urban, Dieter: „Vertrauen“ – soziologisch betrachtet. Ein Beitrag zur Analyse binärer Interaktionssysteme, Stuttgart 1994 (Schriftenreihe des Instituts für Sozialforschung der Universität Stuttgart, 1). [↩]
- Hirschbiegel, Nahbeziehungen (wie Anm. 18) S. 61f. [↩]
- Ebd., S. 56f. [↩]
- Ebd., S. 305-323. [↩]
- Martin Luthers Werke. Kritische Gesamtausgabe (Weimarer Ausgabe), Schriften, Bd. 51, Weimar 1914, S. 197-264: Auslegung des 101. Psalms (1534-1535), hier S. 249. [↩]
- Wolfgang Seidel, Wie sich ain Christenlicher Herr, so Landt vnnd Leüt zu Regieren vnder jm hat, vor schedlicher Phantasey verhüten, vnnd in allen nöten trösten soll, Augsburg 1547. [↩]
- So der Untertitel bei Metzger, Edelgard: Leonhard von Eck (1480-1550). Wegbereiter und Begründer des frühabsolutistischen Bayern, München 1980. [↩]
- Zit. ebd., S. 13. [↩]
- Zit. ebd., S. 33 Anm. 3. [↩]
- Briefwechsel Landgraf Philipps des Grossmüthigen von Hessen mit Bucer, hg. von Max Lenz, Tl. 1, Leipzig 1880 (Publikationen aus den Preuss. Staatsarchiven, 5). Tl. 3, Leipzig 1891 (Publikationen aus den Preuss. Staatsarchiven, 47), S. 190-200: Sailer und Aitinger an den Landgrafen (9. Dez. 1541), hier S. 194. [↩]
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Jan Hirschbiegel (26. Mai 2015). Hof, Herr und Herrschaft. Eine Frage des Vertrauens. Mittelalter. Abgerufen am 27. April 2025 von https://doi.org/10.58079/rgwh
Nicht nur pejorativ von ‘Günstlingen’ oder wie in der Frühneuzeit gerne bezeichnet von “Ohrenbläsern” zu sprechen scheint auch mir ein guter und vielversprechender Ansatz zu sein.
Im Rahmen meiner Arbeit über Hofordnungen sind mir zahlreiche solcher ‘Vertrauenverhältnisse’ begegnet, die z.T. über Jahrzehnte hinweg funktionierten und zumindest von einer Seite sicher auch als ‘Freundschaft’ definiert worden wären. Als Beispiel fällt mir da etwa Konrad Heresbach ein und sein Verhältnis zu Hg. Wilhelm V. von Jülich-Berg. Auch Ernst von Malortie könnte ein solches Beispiel darstellen.
Es ist sicher interessant in diese Richtung weiter zu forschen und insbesondere Beziehungen von “geheimen Räten” zu den jeweiligen Fürsten in dieser Weise neu zu beleuchten.
Der Ansatz scheint mir durchaus neu – zumindest im Rahmen der Mediävistik – und äußerst vielversprechend. Der Begriff des ‘Günstlings’ ist ja durchaus eine pejorative Zuschreibung, die Eigenbezeichnung wäre wohl eher ‘Vertrauter/Berater’. Diesen Wechsel der Perspektiven fruchtbar zu machen scheint mir lohnenswert, ohne dass ich eine klare Scheidelinie zwischen Günstling und Vertrauten ziehen möchte. Sind das nicht zwei Seiten eine Medaille?
Allerdings deckt der Begriff des Vertrauens eine semantisch weites Feld ab und mir scheint es ratsam, hier definitorisch zuzuspitzen. Vertrauen kann messbaren ‘Kredit’ bedeuten, womöglich auch konvertierbares ‘soziales Kapital’. Luhmann bezieht Vertrauen auf individuelle Zukunftserwartungen, ‘miteinander vertraut sein’ scheint aber auch eine starke intersubjektive und emotionale Komponente zu enthalten. ‘Vertraulich’ kann gleichbedeutend mit ‘geheim’ verwendet werden, ein Zustand, der verloren, aber nicht wiedergewonnen werden kann. Gottvertrauen funktioniert hingegen auf einer ganz anderen Ebene. Das frühneuhochdeutsche ‘getreu’ changiert dann wiederum zwischen den Polen von Treue und Trauen – also im Simmelschen Sinne zwischen Erfahrung und Hoffnung.
Diese Polyvalenz scheint mir eine Stärke des Begriffs zu sein, sie müsste aber durch einen analytischen Rahmen gebändigt werden. Ich hoffe und vertraue darauf, künftig mehr zu diesem Thema lesen zu dürfen.