Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Drama! Favoriten in Zeiten der Krise

(Beitrag zur Artikelreihe “Aufstieg und Fall an den europäischen Höfen des Mittelalters“)

Der ‚Günstling’ ist kaum greifbar, zumindest nicht im Versuch, ihn als Phänomen präziser zu fassen und auzudifferenzieren. Die Zeitgenossen wussten zwar recht genau, wer in der Gunst des Herrschers stand und vor allem wer nicht, doch benennen wollten sie diese zunächst nicht – den Quellen fehlt der Begriff von der Sache.1 Und so sind wir auf Umwege angewiesen, auf Faktoren der Eingrenzung, mit denen Günstlinge umschrieben werden können, wie die Rolle und Position am Hof, die Nähe zum Herrscher, die Einbindung in Hofparteien (oder die Ausgrenzung aus selbigen) und die Gunst in verschiedener Ausformung, wobei vornehmlich relative Beziehungskategorien und weniger absolute Aspekte zentral erscheinen. Dies alles genügt aber noch nicht, konnte dies doch auch den privilegierten Höfling, den Freund und Vertrauten umschreiben. Dementsprechend kommen biographische Elemente hinzu, allen voran der Werdegang am Hof, der oftmals in einem dramatischen Sturz mündete – letztlich offenbarte sich erst in diesem Moment der negativ konnotierte und viel kritisierte Günstling.2

Interessant – und zu selten beachtet worden – sind aber vor allem die Hintergründe, die zum Sturz des Favoriten führten und die meist über profane Aspekte wie ‚Hass’ und ‚Neid’ anderer Höflinge oder den Verlust der Gunst des Patrons hinausgingen. So finden sich zahlreiche Fälle, in denen der Sturz mit einer Krise der Herrschaft einherging. Die hieraus resultierende Schwäche des Königs wurde dem Günstling zum Verhängnis. Dies hing sicherlich damit zusammen, dass der Patron seinen Favoriten keinen Schutz mehr zukommen lassen konnte. Zugleich aber zeigt sich bei näherer Betrachtung, dass die Günstlinge eine zentrale Rolle in der eigentlichen Kritik an der Herrschaft einnahmen.

Nicht nur die Aufsteiger am Hof zogen Missgunst auf sich, auch der Herrscher stand durchaus in der Kritik, wenn er so gar nicht königlich, weise und gerecht regierte. Doch durfte ein ungerecht agierender König zurechtgewiesen, ein Tyrann gar beseitigt werden? Oder verlangte es die Ordnung aller Dinge, dass eine grausame Herrschaft ertragen werden musste? Die Frage, wie viel Einfluss auf die Herrschaftspraxis eines mittelalterlichen Königs möglich war, wurde lange und kontrovers von den Zeitgenossen diskutiert und je nach Kontext auch in unterschiedlicher Qualität beantwortet. Es war eine europäische Frage, aber in außergewöhnlicher Weise und Regelmäßigkeit wurde sie in England gestellt, wo Versuche der Intensivierung königlicher Autorität in steter Regelmäßigkeit an der nicht minder intensiven Ausformulierung baronialer Positionen scheiterten. Allen voran Herrschaftskrisen stellten beliebte Gelegenheiten dar, baroniale Rechte zu verstetigen und königliche Herrschaft zu regulieren. Nahezu jeder englische Herrscher des Hoch- und Spätmittelalters erlebte eine solche Opposition, Johann Ohneland, Heinrich III., Edward II. oder Richard II. waren lediglich die prominentesten Fälle. Die Magna Carta, die Provisionen von Oxford oder die New Ordinances wurden zum schriftlichen Ausdruck der Herrschaftskritik und in späterer Zeit verlor der König nicht nur seine Autorität, sondern am Ende sogar seinen Kopf.3

Doch bis hierhin war es ein langer Weg und so war es zunächst das Umfeld des Herrschers, das in die Kritik geriet. In den Favoriten des Königs erkannte die Opposition die eigentliche Ursache für seine verfehlte Politik, toposhaft wurde ihr verhängnisvoller Einfluss mit dem Signum des ‚schlechten Rats’ versehen und entsprechend ihre Deposition gefordert. Misslungene Entscheidungen eines Herrschers mit entsprechenden Einflüssen zu erklären, war ein beliebtes Stilmittel und lässt sich in steter Regelmäßigkeit in den zeitgenössischen Darstellungen finden.4 Und dass eine solche missratene Politik einen Verantwortlichen benötigte – gleichgültig ob tatsächlich verantwortlich oder nicht –, lässt sich leicht als ein politischer Vorgang erkennen, der bis in die Moderne überdauerte.

Damit wurde aber der Sturz eines königlichen Vertrauten in einen politischen Prozess eingebunden, dessen Hintergründe bisweilen von der Dramatik der Geschehnisse verschleiert wurden – obgleich doch gerade der Zusammenhang von (vermeintlichem) politischen Versagen des Patrons und dem Schicksal des Protegierten interessant erscheint. Und dies nicht nur, weil die den Patronagesystemen eigene Schutzfunktion nicht mehr aufrecht erhalten werden konnte (was den Favoriten seinen Kritikern auslieferte),5 sondern weil sich die Frage stellt, ob die spezifischen Vorwürfe berechtigt waren oder schlicht grundsätzliche Verfahrensformen zur Anwendung kamen. Am Ende stand die Entfernung des zur Verantwortung gezogenen Günstlings vom Hof oder sogar gegebenenfalls sein blutiges Ende.6

Interessant ist zudem die Wahrnehmung dieses Prozesses. Auffällig ist bei näherer Betrachtung einzelner Fälle, dass der Akzent der Darstellung der Chronisten von den Vorwürfen der Opposition differiert, die meist normativ gefasst wurden. So diskutieren diese vornehmlich den unheilvollen Einfluss der Favoriten auf die Entscheidungsfindung und Praxis der Herrschaft, während die chronikalische Überlieferung die persönlichen Verfehlungen des Höflings, wie etwa unstandesgemäßes Verhalten, in aller Ausführlichkeit thematisiert. Der Einfluss des Günstlings wird allenfalls verklausuliert dargestellt, wobei der Zugang zum Herrscher beispielhaft erscheint, den der Favorit uneingeschränkt genoss und regulierte.7 Darüber hinaus stand das dramatische Moment deutlich im Vordergrund. So auch als Piers Gaveston, ein Günstling Edwards II., den Zorn seiner Zeitgenossen zu spüren bekam.8

Der junge Ritter aus der Gascogne hatte einen steilen Aufstieg am Hof des englischen Königs erlebt.9 Er wurde mit zahlreichen Ämtern und Titeln bedacht, war mit der Nichte Edwards II. verheiratet, nahm als Chamberlain eine wichtige Rolle am Hof ein und bekam als Earl von Cornwall Zugang zu den höchsten Adelskreisen. Doch bereits diese Erhebung war höchst umstritten. Zudem war ein großes Ärgernis, dass der Günstling bei einem Festlandsbesuch des Königs die Regentschaft in England übernahm und daneben noch mehrfach ungebührlich in erhöhter Position agierte, was von den neuen Standesgenossen als Affront verstanden wurde und letztlich zu einem Exil in Irland führte, wo er aber als Statthalter fungierte.10 Seine Rückkehr fiel schließlich mit einer Phase wachsender Opposition im Königreich zusammen, welche die Person des Günstlings in den Mittelpunkt ihrer Beschwerden rückte, obgleich grundsätzliche Reformvorhaben angestoßen wurden, die eigentlich auf die königliche Politik abzielten. Eine Reformkommission erarbeitete hierbei die Ordinances von 1311, die nicht nur maßgeblich Einfluss auf die Herrschaftsausübung, den Haushalt sowie die Amtsträger nahmen, sondern auch die Ausweisung Gavestons und einiger seiner Anhänger dezidiert mit in das Programm aufnahmen und dies in deutlichen Worten begründeten: Piers Gaveston habe den König schlecht beraten und geführt und ihn dazu verführt, selbst Schlechtes in verschiedener und hinterlistiger Art und Weise zu tun.11 Ergänzt wurde dies durch weitere Vorwürfe, wie die Entfremdung von königlichen Rechten und persönliche Bereicherung. Gaveston verließ England in Richtung Festland, allerdings hielt er es erneut nicht lange in der Fremde aus und seine Rückkehr hatte dramatische Folgen. Im Juni 1312 wurde er von seinen (und des Königs) Gegnern ergriffen und, trotz des Versprechens auf ein ordentliches Verfahren, auf Anordnung opponierender Earls von zwei Walisern bei Blacklow Hill hingerichtet – erstochen und enthauptet.

Die Gaveston Episode war eingebettet in ein grundsätzliches Vorgehen der Barone gegen Edward II., doch obgleich die Ordinances von 1311 als Reformprogramm tiefgreifende Eingriffe in die königliche Herrschaft beinhalteten, zeigt deren Rezeption Erstaunliches. So schenkte der unbekannte Verfasser der zeitgenössischen Vita Edwardi Secundi sein Augenmerk einzig dem in den Ordinances verankerten Vorgehen gegen den Günstling und zitiert die betreffende Passage in aller Ausführlichkeit.12 Begründet wurde dies vom Chronisten nicht nur mit den Zwängen der literarischen Gestaltung des Werkes, sondern auch damit, dass die Gaveston Passage für manche seiner Zeitgenossen weit wichtiger erachtet wurde als der Rest der Ordinances. Hier zeigt sich deutlich der besondere Stellenwert des Günstlings in der zeitgenössischen Wahrnehmung der zugrundeliegenden Prozesse.

Im Fall Gavestons lässt sich eine besondere Korrelation von Gunst und Herrschaft erkennen, was sich in ähnlicher Weise in anderen Fällen wiederfindet. Kritisiert wurde die als unrecht empfundene Herrschaft des Königs, indem man die Günstlinge desselben ins Visier nahm. Der Günstling vermittelte in den Augen der Zeitgenossen in seiner Person zwischen Kritik und Königtum. Er personifizierte gleichsam das schlechte Regiment, wobei sich dahinter Herrschaftskonzeptionen abzeichnen, die ein gewisses Verständnis von Königtum und konsensualer Herrschaft beinhalteten. Der Favorit nahm in einem übertragenen Sinne die Mittlerrolle zwischen König und Opposition ein, doch nur selten sollte er hieraus wohlbehalten hervorgehen. Hier formierte sich eine Oppositionsgruppe, die für sich reklamierte, für das Wohl des Königreichs zu agieren. Der Favorit des Herrschers wurde als signifikanter Ausdruck der verfehlten Politik erachtet, seine Beseitigung gefordert und hiernach der Friede wiederhergestellt, da nunmehr die vormalige Opposition wieder Zugang zum Herrscher und damit Partizipation an der Herrschaft erlangte. Letztlich wurden die Favoriten damit zum formalen Bestandteil der Konfliktregulierung. Zugleich umging man damit die problematische Frage, wie mit einem untauglichen Herrscher zu verfahren sei – zumindest zunächst, denn im Verlauf des Spätmittelalters rückte zunehmend auch die Person des Herrschers in die Kritik. Auffälligerweise scheint auch der Umgang mit Favoriten erfolgreicher Herrscher, die in hohem Ansehen der Untertanen und Magnaten standen, auf den ersten Blick weit weniger blutig als in den Fällen vermeintlicher Tyrannen.13

Dass Günstlinge für die verfehlte Politik ihres Patrons den Kopf hinhalten mussten, ist keineswegs überraschend und auch bislang nicht unerkannt geblieben –14 doch dies muss zugleich auch als Ausdruck der Herrschaftskritik und Bestandteil der Konfliktregulierung gesehen werden, was letztlich auch Einblicke in die zeitgenössische Konzeption von Herrschaft erlaubt. Der Favorit wurde so in mehrfacher Hinsicht zu einem festen Bestandteil der politischen Kultur. Und nicht zuletzt war dies ein europäisches Phänomen. Es lässt sich sicherlich mit außergewöhnlicher Dramatik im mittelalterlichen England beobachten, aber auch im Osten Europas, auf der iberischen Halbinsel und sogar am päpstlichen Hof lassen sich ähnliche Prozesse und Zusammenhänge von Günstlings- und Herrschaftskritik herausstellen.15 Bisweilen konnte ein Sturz ein Sturz sein, meist war er aber bedeutend mehr.

  1. Dieser Beitrag versteht sich zugleich als Skizze eines laufenden Forschungsprojektes zu den Günstlingen und Nepoten an den europäischen Höfen des Mittelalters. Im Folgenden sind auch mit Blick auf die vorangegangenen Beiträge in diesem Blog die (synonym verwendeten) Begriffe ‚Günstling’ und ‚Favorit’ vor allem als Hilfskonstruktionen zu verstehen um das Phänomen auch für mittelalterliche Höfe zu erschließen und entsprechend zu umschreiben, vgl. die einschlägigen Beiträge in J. Hirschbiegel u. W. Paravicini (Hg.), Der Fall des Günstlings. Hofparteien in Europa vom 13. bis zum 17. Jahrhundert (Residenzenforschung 17), Ostfildern 2004, insb. J. Hirschbiegel, Zur Theorie des Günstlings, in: ebd., S. 23-39. []
  2. Eine Beobachtung, die Ronald Asch dazu veranlasste, dies als Definitionskriterium herauszustellen: „Favorit, so könnte es für den rückblickenden Betrachter auf den ersten Blick erscheinen, ist jener besondere und herausgehobene Vertraute des Herrschers, der irgendwann im Laufe seines Lebens auf dramatische Weise zu Fall kommt“, Asch, Schlußbetrachtungen, in: Hirschbiegel/Paravicini, Fall des Günstlings, S. 515-531, S. 516. Natürlich musste nicht jeder Favorit fallen, dies erscheint als verbindlicher Aspekt doch zu wenig geeignet und zugleich stellt sich die Frage nach dem erfolgreichen Protegé, der nicht gestürzt wurde. Gleichwohl ist die Zahl der ‚Fälle’ bemerkenswert. []
  3. Vgl. allen voran C. Valente, The theory and practice of revolt in medieval England, Aldershot 2003 sowie den pointierten Überblick von C. Allmand, Opposition to royal power in England in the late Middle Ages, in: M. Kintzinger u. J. Rogge (Hg.), Königliche Gewalt – Gewalt gegen Könige. Macht und Mord im spätmittelalterlichen Europa (Zeitschrift für historische Forschung, Beiheft 33), Berlin 2004, S. 51-70. Eine europäische Perspektive bietet E. Peters, The shadow king. Rex Inutilis in medieval law and literature, 751 – 1327, New Haven, Conn. [u.a.] 1970, einen Vergleich M. Kaufhold, Die Rhythmen politischer Reform im späten Mittelalter. Institutioneller Wandel in Deutschland, England und an der Kurie 1198-1400 im Vergleich (Mittelalter-Forschungen 23), Ostfildern 2008, passim. []
  4. Vgl. C. Cubitt, Individual and collective sinning, in: L. Körntgen u. D. Waßenhoven (Hg.), Religion und Politik im Mittelalter. Deutschland und England im Vergleich, Berlin 2013, S. 51-70, S. 69 mit Blick auf Aethelred the Unready, der nach einer Herrschaftskrise 993 den Rat seiner Berater für sein vormaliges (jugendliches) Verhalten verantwortlich machte. Bereits hier wurde also der falsche Rat genutzt, um eine Veränderung der Herrschaft zu indizieren und bisheriges Fehlverhalten zu erklären. Auch der Bischof von Bath macht nach dem Tod von Richard I. Löwenherz 1199 vor dem Papst Ansprüche mit dem Hinweis darauf geltend, dass der König ihm diese Rechte nur aufgrund von falschem Rat abgesprochen habe (Roger of Howden, Chronica, ed. W. Stubbs, Bd.4, ND Vaduz 1964, S. 85). Die Beispiele lassen sich nicht nur im englischen Raum beliebig erweitern. Auch andere Faktoren kamen noch hinzu, wie der Hinweis auf die Herkunft der königlichen Entourage, vgl. bspw. H. W. Ridgeway, Foreign favourites and Henry III’s problems of patronage, 1247-1258, in: English historical review 104 (1989), S. 590-610. []
  5. Vgl. W. Reinhard, Freunde und Kreaturen. „Verflechtung“ als Konzept zur Erforschung historischer Führungsgruppen, in: Ders., Ausgewählte Abhandlungen (Historische Forschungen 60), Berlin 1997, S. 308. []
  6. Vgl. K. Oschema, The cruel end of the favorite. Clandestine death and public retaliation at late medieval courts in England and France, in: K. H. Spieß u. I. Wartnjes (Hg.), Death at court, Wiesbaden 2012, S. 171-196 oder D. Westerhof, Deconstructing identities on the scaffold: the execution of Hugh Despenser the Younger, 1326, in: Journal of mevieval history 33 (2007), S. 87-106. []
  7. Vgl. bereits mit Blick auf den im Folgenden zu diskutierenden Fall Pier Gavestons die Darstellung der Vita Edward Secundi, ed. W. Childs, Oxford 2005, S. 28f. mit der Beobachtung, dass Edward II. in Anwesenheit seines Günstlings niemandem sonst Aufmerksamkeit entgegenbringen und keine Anfragen der Barone entgegen nehmen würde (in presencia Petri nulli rex uerba dirigebat, nulli faciem hillarem ostendebat, nisi soli Petro). []
  8. Vgl. für das Folgende P. Chaplais, Piers Gaveston. Edward II’s adoptive brother, Oxford 1994 sowie J. Hamilton, Piers Gaveston. Politics and patronage in the reign of Edward II, Detroit 1988. []
  9. Interessanterweise betont aber die Vita Edwardi Secundi, dass es grundsätzlich durchaus erstrebenswert sei, die Gunst des Herrschers zu erlangen: Vita Edwardi Secundi, ed. Childs, S. 28 quod cum antiquo omnibus desiderabile exstiterit habere graciam in oculis regum. []
  10. Vgl. Edwardi Secundi, ed. Childs, S. 10-15. Problematisch war auch das fehlende Bewusstsein des Emporkömmlings für seine Herkunft: Set Petrus iam comes Cornubie olim se fuisse Petrum et humilem armigerum noluit intelligere (ebd., S. 26). []
  11. That Piers Gaveston hath evil led and evil counselled our Lord the King and hath enticed him to do evil in divers and deceitful manners (The statutes of the realm, Bd. 1: 1235-1377, ND Buffalo (NY) 1993, S. 162). []
  12. Vita Edwardi Secundi, ed. Childs, S. 32-36, worauf bereits Kaufhold, Rhythmen, S. 186 hingewiesen hat. []
  13. Hier liefert Edward III. gerade im Vergleich mit seinem Vorgänger und Nachfolger ein gutes Beispiel, wobei dies erste Beobachtungen sind, die noch weiter geführt und gegenübergestellt werden müssen. Einen Überblick über das englische 14. Jahrhundert gibt A. Reitemeier, Günstlinge und ihre Wahrnehmung am englischen Hof des 14. Jahrhunderts, in: Hirschbiegel/Paravicini, Fall des Günstlings, S. 191-208. []
  14. Vgl. Oschema, Cruel end, S. 181 mit weiterführenden Hinweisen ebd. []
  15. Vgl. S. Zanke, Konflikt und Konkurrenz im Spannungsfeld von Kirche, Hof und Stadt. Günstlinge im päpstlichen Avignon, in: S. Ehrich u. J. Oberste (Hg.), Pluralität – Konkurrenz – Konflikt: Religiöse Spannungen im städtischen Raum der Vormoderne (Forum Mittelalter – Studien 8), Regensburg 2013), S. 101-128. []

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Sebastian Zanke (5. Juli 2015). Drama! Favoriten in Zeiten der Krise. Mittelalter. Abgerufen am 11. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/rgws


Das könnte dich auch interessieren …

Eine Antwort

  1. 6. Juli 2015

    […] “Drama! Favoriten in Zeiten der Krise” von Sebastian Zanke  ist ein neuer Beitrag der Reihe “Aufstieg und Fall an den europäische Höfen des Mittelalters” auf mittelalter.hypotheses.org. […]

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.