Parzival und andere Funde. Ergebnisse eines Projekts zur Erschließung mittelalterlicher Handschriften am Leipziger Handschriftenzentrum
Ein neu aufgefundenes Parzival-Fragment
Am 26. Juni 2014 wurde bei einer Pressekonferenz in der Leipziger Universitätsbibliothek ein neu aufgefundenes Fragment des Parzival Wolframs von Eschenbach (Abb. 1) vorgestellt. Das aus vier schmalen Streifen bestehende Fragment war im Jahr 2013 im Leipziger Handschriftenzentrum in einer theologischen Handschrift von 1411 aus der Domstiftsbibliothek Naumburg entdeckt worden. In diesem Codex (Nr. 26), der den Messkommentar eines Prager Theologen überliefert, waren die Pergamentstreifen als Falzverstärkung in den Lagenmitten zweier Papierlagen eingeheftet gewesen. Der Parzival-Codex aus dem 13. Jahrhundert war also bereits 200 Jahre nach seiner Entstehung, im ersten Viertel des 15. Jahrhundert makuliert und als Einbandmaterial verwendet worden.
Auch wenn das Naumburger Fragment nur wenig Text (26 Verse vom Ende des 4. und vom Beginn des 5. Buchs) enthält, nimmt es in der Überlieferungsgeschichte des Parzival eine besondere Stellung ein. Es gehört zu einem bereits bekannten Fragment (Fr. 23 Ge), das aus Görlitz stammt und sich heute in der Universitätsbibliothek Wrocław (Cod. Mil. II, 441) befindet. Nach eingehender, von Dr. Christoph Mackert durchgeführter paläographischer Untersuchung ist von einer Datierung auf die Zeit „um 1220“ auszugehen. Das Naumburg-Breslauer Fragment stammt somit aus einer Handschrift, die bald nach dem Abschluss des Werkes durch Wolfram von Eschenbach (um 1210) entstanden ist. Es dürfte sich also um einen der ältesten – wenn nicht gar den ältesten Überlieferungszeugen – des Parzival handeln. Die Auffindung des Fragments stieß folglich auf großes mediales Interesse: In verschiedenen Zeitungen und Online-Veröffentlichungen wurde auf den Fund hingewiesen. Unmittelbar nach der Pressekonferenz wurde das Fragment in Naumburg in einer im Zusammenhang mit dem „Welterbe“-Antrag der Saale-Unstrut-Region veranstalteten Sonderausstellung erstmals der Öffentlichkeit präsentiert. Inzwischen wurde das Fragment ediert und inhaltlich ausgewertet,1 wobei neben kodikologischen Aspekten (wie Paläographie und Datierung) auch die Schreibsprache, die textgeschichtliche Einordnung sowie die Provenienz des Trägerbandes untersucht worden sind. In der Handschriftendatenbank Manuscripta Mediaevalia sind mittlerweile Beschreibungen und Digitalisate des Fragments und des Naumburger Trägerbandes einzusehen. Auch in germanistischen Nachweisinstrumenten wie auf der Seite des Parzival-Projekts an der Universität Bern oder im „Marburger Repertorium“ ist das Stück inzwischen verzeichnet.
Ein Pilotprojekt und viele Partner
Der Fund des Parzival-Fragments hat schlaglichtartig gezeigt, zu welchen Entdeckungen die wissenschaftliche Erschließung von bislang unbekannten mittelalterlichen Handschriften aus „Streuüberlieferung“ führen kann. Die Entdeckung des Fragments erfolgte im Rahmen eines von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten Pilotprojektes am Leipziger Handschriftenzentrum, das seit September 2010 durchgeführt und am Ende des Jahres 2015 abgeschlossen werden wird. In diesem Projekt, das sich der „Erschließung von Kleinsammlungen mittelalterlicher Handschriften in Sachsen und dem Leipziger Umland“ widmet, wurden 107 Handschriften und Fragmente aus der Zeit vom ausgehenden 8. Jahrhundert bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts bearbeitet. Sie stammen aus vier Einrichtungen in Leipzig (Bibliothek des Bundesverwaltungsgerichts, Deutsches Buch- und Schriftmuseum in der Deutschen Nationalbibliothek, Stadtbibliothek sowie Stadtgeschichtliches Museum), aus der Domstiftsbibliothek Naumburg, der Stiftsbibliothek Zeitz, der Katholischen Pfarrbibliothek Jauernick (als Depositum im Bistumsarchiv Görlitz) sowie Schloss Rochlitz. Die jeweiligen Projektpartner lieferten ihre Manuskripte für die Zeit der Bearbeitung in die Universitätsbibliothek Leipzig, wo die kodikologische und inhaltliche Bearbeitung erfolgte. Die Codices und Fragmente wurden außerdem im Rahmen einer von der DFG angeregten Pilotphase zur Digitalisierung mittelalterlicher Handschriften in der Universitätsbibliothek Leipzig digitalisiert. Eine Digitalisierungskomponente ist bei Streubeständen von großer Bedeutung, weil vor allem in kleineren Einrichtungen eine Betreuung wissenschaftlicher Anfragen oder eine Erfüllung von Digitalisierungswünschen nur eingeschränkt möglich ist.
Mittlerweile stehen fast alle vom Verfasser dieses Beitrags angefertigten Beschreibungen sowie die zugehörigen Digitalisate sowohl den Fachkolleginnen und -kollegen als auch allen Interessierten kostenfrei über die Projektseite im zentralen deutschen Handschriftenportal Manuscripta Mediaevalia zur Verfügung. Die während der kodikologischen Untersuchung der Papierhandschriften erhobenen Wasserzeichenbelege wurden in die Datenbank Wasserzeichen-Informationssystem (WZIS) eingegeben, wo sie über die Funktion „Institutionen und Bestände“ recherchierbar sind. Nach Projektabschluss soll außerdem ein gedruckter Katalog erscheinen, der neben den Beschreibungen auch eine Einleitung zu den Beständen und umfangreiche Register enthalten wird. Durch die kodikologische und inhaltliche Erschließung der 107 Manuskripte wurde Grundlagenarbeit für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verschiedener Disziplinen (z. B. Theologie, Landes-, Philosophie- und Rechtsgeschichte, Philologie, Germanistik, Liturgie- und Musikwissenschaft, Kunstgeschichte sowie Handschriftenkunde) geleistet, die die bearbeiteten Stücke nun für Spezialuntersuchungen heranziehen können.
Ein Pilotprojekt wie das vorgestellte betritt nicht nur in Bezug auf die Auswertung der bislang zumeist unbekannten Manuskripte „Neuland“, und bedarf deshalb der engen Zusammenarbeit mit vielen Partnern. Dies betraf zunächst die Kolleginnen und Kollegen der beteiligten Institutionen, welche die Manuskripte bereitstellten, aber auch halfen, alte Bestandsverzeichnisse oder andere Akten aufzufinden und auszuwerten und somit die Provenienz einzelner Stücke oder die Geschichte ganzer Sammlungen zu klären. Da ein einzelner Bearbeiter nicht über alle zur Erschließung eines so heterogenen Bestandes nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen kann, erweist sich die Durchführung eines solchen Projektes an einem Handschriftenzentrum, das an einer großen Altbestandsbibliothek angesiedelt ist, als probates Mittel.2 Hier sind die nötigen technischen Voraussetzungen vorhanden und stehen die benötigte Literatur und Fachdatenbanken zur Verfügung. Daneben kann der intensive Austausch über einzelne Manuskripte mit den aus verschiedenen Fächern stammenden Kolleginnen und Kollegen des Handschriftenzentrums sowie mit Spezialisten für verschiedene Fachbereiche (etwa Landes-, Philosophie- und Rechtsgeschichte, Liturgiewissenschaft, Germanistik, Buchmalereiforschung etc.) dafür sorgen, dass die Erschließung zu tragfähigen und zuverlässigen Ergebnissen führt. Eine enge Zusammenarbeit war aber auch der Restaurierungsabteilung der UB Leipzig nötig, um besonders geschädigte Stücke vor der Bearbeitung zu sichern oder zu restaurieren. Eine besondere Herausforderung stellten etwa die acht großformatigen Naumburger Chorbücher dar: Vor allem bei diesen Zimelien der Buchkunst war ein enges Zusammenwirken aller mit der Restaurierung, Digitalisierung und Erschließung betrauten Institutionen von entscheidender Bedeutung.
Neubewertung von Beständen und neue Sammlungen
Da die bearbeiteten Projekthandschriften bislang nur mangelhaft erschlossen und teilweise schwer zugänglich waren, wurden sie von der Forschung kaum rezipiert. Im Rahmen dieses Beitrags kann keine umfassende Präsentation der Projektergebnisse erfolgen – es sollen aber einzelne Funde aus den Beständen der verschiedenen Projektpartner vorgestellt werden.
Durch das Projekt gerieten Handschriftensammlungen in den Fokus, die bislang eher marginal wahrgenommen worden waren. Bei geschlossenen Beständen wie der Naumburger Domstiftsbibliothek, wo 30 Handschriften in situ, z. T. mit originalen Einbänden und Buchketten, erhalten sind, konnten wichtige Informationen zur Bibliotheks- und Bestandsgeschichte gesammelt werden.3 Zu den 43 Handschriften und Fragmenten aus der Bibliothek des 1879 gegründeten Reichsgerichts in Leipzig, die heute in der Bibliothek des Bundesverwaltungsgerichts aufbewahrt werden, existierte vor Projektbeginn lediglich eine 2005 von Gero R. Dolezalek angelegte summarische Liste. Durch die Tiefenerschließung wurde die inhaltliche Bedeutung einzelner Stücke, aber auch ihre Provenienzgeschichte aufgearbeitet. Auch die mittelalterlichen Handschriften der anderen beteiligten Leipziger Einrichtungen, die bislang im Sammlungsprofil der jeweiligen Institution eine eher marginale Rolle gespielt hatten (sieben Codices im Deutschen Buch- und Schriftmuseum, vier Handschriften in der Stadtbibliothek sowie ein Codex im Stadtgeschichtlichen Museum) erfuhren z. T. erstmals eine eingehendere Bearbeitung.
Mit der Katholischen Kirchenbibliothek Jauernick (bei Görlitz), die als Depositum im Bistumsarchiv Görlitz aufbewahrt wird, konnte eine bislang gänzlich unbekannte historische Pfarrbibliothek bekannt gemacht werden, deren Anfänge in das 14./15. Jahrhundert zurückreichen und zu deren Bestand u. a. sechs Handschriften gehören. Darunter befindet sich die einzige erhaltene Handschrift aus dem Buchbestand des Dominikanerklosters Luckau / Niederlausitz (Nr. 2, Abb. 2).4 In ihr fand sich überdies das älteste sorbische Literaturzeugnis aus der Zeit nach 1510. Aus der Stiftsbibliothek Zeitz wiederum wurden sechs Codices ausgewählt, die in den Verzeichnissen des 19. Jahrhunderts nicht aufgenommen waren und somit von der Forschung bislang nicht berücksichtigt werden konnten.
Handschriften von nah und fern
Beim ersten Blick auf den Projektnamen „Kleinsammlungen mittelalterlicher Handschriften in Sachsen und dem Leipziger Umland“ erwartet man zunächst eine Häufung von Codices aus dem mitteldeutschen Raum. Dies trifft bei vielen Handschriften zu, etwa bei den Papierhandschriften aus der Domstiftsbibliothek Naumburg. Wie die Untersuchung der Wasserzeichen und Einbände ergab, wurden viele dieser Handschriften in Leipzig angelegt und gebunden. Durch einzelne Naumburger Kanoniker, die an der Leipziger Universität studiert und gelehrt hatten und anschließend durch ein Universitätskanonikat in Naumburg versorgt wurden, gelangten diese Bände in den Besitz der Domstiftsbibliothek.5
Bei anderen Beständen ergibt sich durch die Genese der Sammlung eine stärker internationale Ausrichtung. So wurde die Reichsgerichtsbibliothek unter dem ersten Bibliothekdirektor Karl Schulz (1844-1929), der sein Amt 38 Jahre lang bis 1917 ausübte, vor allem durch antiquarische Ankäufe zur größten und bedeutendsten Gerichtsbibliothek Deutschlands ausgebaut. Ein Schwerpunkt lag bei diesen – oft über Leipziger Antiquariate, etwa die Serig’sche Buchhandlung, vermittelten – Ankäufen etwa bei der Erwerbung italienischer Handschriften und Stadtrechte. Zwischen 1892 und 1899 kaufte die Reichgerichtsbibliothek von Serig z. B. mindestens acht Handschriften aus der Sammlung des Mailänder Historikers und Sammlers Carlo Morbio (1811-81), dessen ca. 2.200 Nummern umfassende Handschriftensammlung 1889 durch das Leipziger Antiquariat [Felix] List & [Hermann Richard] Francke versteigert worden war. Es handelt sich um Stadtrechte aus Como und Novara, ein Zunftrecht der Zimmerleute von Vicenza, aber auch um Artes notariae und juristische Sammelhandschriften. Auch einen 1339 in Mittelitalien geschriebenen Codex aus der Sammlung des berühmten Bibliophilen Sir Thomas Phillipps (1792-1872) konnte die Reichgerichtsbibliothek, bald nach 1899, erwerben (MS 4° E 5162). Neben weiteren italienischen Codices und Fragmenten besitzt die Bibliothek einzelne Handschriften aus England (MS 8° P 14110: Registrum brevium regum Angliae, [Nord-?] England, 2. Drittel des 14. Jahrhunderts) oder den Niederlanden (MS 8° NA 5255: Stadtbuch, Privilegien und Oldermannsbuch der Stadt Groningen, nordöstliche Niederlande, evtl. Groningen oder Selwerd, 4. Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts).
Andere Handschriften gelangten auf nur zum Teil nachvollziehbaren oder unbekannten Wegen an ihren jetzigen Aufbewahrungsort. So stammt die einzige Handschrift aus Schloss Rochlitz (Inv.-Nr. Roc_681), die 2001 bei Sichtungsarbeiten gefunden wurde, nicht – wie zu erwarten wäre – aus der Umgebung und aus einem höfischen Kontext, sondern aus Nordfrankreich (evtl. dem Bistum Cambrai). Dies belegen nicht nur die Wasserzeichen, welche die Entstehungszeit auf die Zeit um 1455-65 eingrenzen, sondern auch die Parallelüberlieferung des zweiten Textes: einer Sammlung von Wundererzählungen und Exzerpten über Christus-, Marien- und Teufelserscheinungen (Collectio miraculorum et exemplorum), die den Leser zur andächtigen Feier des Stundengebets anhalten sollten (Abb. 3). Diese Sammlung stammt aus der Feder des in der Kartause Herne (Hérinnes-lez-Enghien, heute Belgien) lebenden Laurentius Muschesele († 1471 oder 1477) und ist vollständig nur in einer weiteren Handschrift in Cambrai und fragmentarisch in einem Codex in Brüssel erhalten. Kleine Textvarianten im ersten und umfangreichsten Text, den Meditationen über das Leben Christi des Franziskaners Johannes de Caulibus, zeigen, dass der Codex für ein Männerkloster angelegt wurde, in dem die Heiligen Martin und Basilius besonders verehrt wurden. Vielleicht stammt er aus der Kartause in Sint-Martens-Lierde (Provinz Ostflandern), die dem heiligen Martin geweiht war und seit ihrer Gründung enge Beziehungen zur Kartause Herne unterhielt.
Auch im Buch- und Schriftmuseum in der Deutschen Nationalbibliothek Leipzig kamen durch Erwerbungen, deren Hintergründe nicht bis zum letzten zu klären sind, Handschriften mit sehr disparater Provenienz zusammen. Vom Privatsammler Dr. med. Franz Schwahn kaufte das Museum 1954 einerseits eine grammatikalisch-juristische Sammelhandschrift, die um 1459-61 im südwestlichen Sachsen (wohl im Süden des Bistums Naumburg) entstanden ist und bereits am Jahrhundertende im Raum Eckartsberga mit Nachträgen versehen wurde (DBSM, Klemm-Sammlung, I, 105), andererseits ein niederländisches Andachts- und Gebetbuch aus der Zeit um 1550 (DBSM, Klemm-Sammlung, I, 106), ohne das bislang ermittelt werden konnte, wie der Sammler in den Besitz dieser beiden Bände gelangte. Eine um 1390 in Mittelitalien, evtl. in der Toskana, entstandene Petrarca-Handschrift (Abb. 4), war in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zunächst im Besitz des englischen Sammlers Sir Charles Nicholson (1808-1903), gelangte auf unbekanntem Weg nach Deutschland und wurde 1978 vom Zentralantiquariat der DDR für das Museum angekauft (DBSM, Klemm-Sammlung, I, 103); auch hier liegen die Umstände der Provenienz weitgehend im Dunkeln. Die Leipziger Handschrift besitzt für die Petrarca-Forschung großen Wert: Nach Einschätzung von Fabio Forner (Verona)6 besteht eine enge Verwandtschaft zu einem im letzten Viertel des 14. Jahrhunderts wohl in Florenz geschriebenen Codex (Florenz, Biblioteca Medicea Laurenziana, Acquisti e Doni 266), der als einer der ältesten Überlieferungszeugen der Res seniles Petrarcas gilt.
Liturgica aus dem mitteldeutschen Raum und Italien
Das Gesagte gilt auch für liturgische Handschriften, deren Anteil im Projekt erfreulich hoch ist. So finden sich 18 teilweise großformatige und reich ausgestattete liturgische Handschriften, die für die Kathedralkirchen von Meißen, Naumburg und Merseburg und die Stiftskirche von Zeitz angelegt wurden und im Zuge des Projektes erstmals ausführlich ausgewertet worden sind. Sie zeigen nicht nur, wie die Liturgie in den mitteldeutschen Bistümern im 15. und frühen 16. Jahrhundert gestaltet wurde, sondern eröffnen darüber hinaus einen Blick auf die weitere Benutzung dieser Codices in der Frühen Neuzeit, nachdem die Domstifte evangelische Körperschaften geworden waren.7
Daneben stehen liturgische Handschriften aus Italien, etwa zwei wohl in Umbrien entstandene franziskanische Gradualia aus dem 1. Viertel des 14. Jahrhunderts, die sich heute in der Leipziger Stadtbibliothek (Musikbibliothek Peters, PM 5693) und im Buch- und Schriftmuseum (Klemm-Sammlung I 110) befinden. Das in der Stadtbibliothek aufbewahrte Graduale ist reich mit Initialzierseiten, etwa zum Weihnachtsfest (Abb. 5), sowie mit historisierten und ornamentalen Feldinitialen ausgestattet: Die Malerei dürfte anhand stilistischer Merkmale in Umbrien ausgeführt worden sein.8 Dass der Band für ein Franziskanerkloster angelegt wurde, machen inhaltliche Merkmale deutlich. Der Codex stammt aus der Kollektion des Mailänder Anwalts und Sammlers Michele Cavaleri (1813-90), die 1873 vom in Paris lebenden Enrico Cernuschi (1821-96) gekauft wurde. Nach Cernuschis Tod wurde seine Bibliothek 1904 über das Antiquariat Karl Wilhelm Hiersemann in Leipzig versteigert; dieser Band wurde durch die Leipziger Musikbibliothek Peters angekauft. Jene war 1893 vom Leipziger Musikverleger und Inhaber der Firma C. F. Peters, Dr. Max Abraham, gestiftet und am 2. Januar 1894 als erste öffentliche und kostenlos zugängliche Musikbibliothek Deutschlands eröffnet worden.9
Lateinische Fragmente aus dem 8. bis 11. Jahrhundert
Auch ausgewählte Fragmente konnten in das Projekt aufgenommen werden, wobei strenge Auswahlkriterien zugrunde gelegt wurden.10 Unter den Fragmenten fanden sich die ältesten im Projektverlauf bearbeiteten Stücke, so ein vielleicht in Hersfeld oder Fulda geschriebener Lukas-Kommentar des Beda Venerabilis aus dem 1. Viertel des 9. Jahrhunderts (Leipzig, BVerwG, 4+ C 6463, hinterer Spiegel, Abb. 6). Zu nennen ist weiterhin ein Liber de computo aus der 1. Hälfte des 10. Jahrhunderts (BVerwG, Fragment 109), ein Römerbrief-Kommentar aus der 2. Hälfte des 10. Jahrhunderts (Naumburg, DSB, Fragm. 20) und ein geometrisches Fragment (Geometria incerti auctoris) aus dem späten 10. oder frühen 11. Jahrhundert (Naumburg, DSB, Fragm. 30 und 59a/b). Das älteste, in das ausgehende 8. Jahrhundert zu setzende Fragment des Projektbestands (Leipzig, BVerwG, 4+ C 6463, ehemals vorderer Spiegel) ist heute nicht mehr vorhanden. Zu unbekanntem Zeitpunkt zwischen 1888 und 1929 war das Blatt mit einem Ausschnitt des Sakramentars von Autun, das als vorderer Spiegel eines Drucks von 1516 diente, entfernt worden, weshalb es nur noch anhand des Abklatsches auf dem vorderen Innendeckel rekonstruiert werden kann.
Neu aufgefundene Textzeugen deutscher Werke
Da es sich bei den bearbeiteten Handschriften um bislang weitgehend unbekannte Bestände handelt, verwundert es nicht, dass sich zahlreiche neue Textzeugen zu bereits bekannten Texten finden. Dies betrifft lateinische Predigtsammlungen, theologische Grundlagentexte, aber auch juristische Standardtexte wie das Corpus iuris canonici oder Corpus iuris civilis. Neu beschrieben oder neu entdeckt wurden auch Überlieferungszeugen deutscher Rechtstexte wie des Sachsenspiegels und zugehöriger Werke.
Die einzige Handschrift des Stadtgeschichtlichen Museums Leipzig (II G 124) überliefert den Sachsenspiegel in der sogen. ‚Bocksdorfschen Vulgata‘ und das vom Leipziger Juristen Dietrich von Bocksdorf (ca. 1410-1466) verfasste Remissorium zum Sachsenspiegel und zum Weichbildrecht.11 Der Remissoriums-Teil wurde nach einem Schreibereintrag am 20. Juni 1461 von Symon Folke auf dem Schloss Ostrau (heute Ortsteil von Petersberg bei Halle) abgeschlossen. Wie die Untersuchung der Wasserzeichen ergab, vollendete Folke erst danach den Sachsenspiegel-Teil am Beginn der Handschrift. Dieser erste Teil wurde mit hochwertiger Buchmalerei ausgestattet, die der „Leipziger Pfauenwerkstatt“ (3. Viertel des 15. Jahrhundert) zuzuweisen ist (Abb. 7).12 Der wertvolle Codex war im ausgehenden 19. Jahrhundert im Besitz der Familie von Carlsburg und wurde 1911 im Kunstantiquariat Carl Gustav Boerner in Leipzig versteigert. Am 4. Dezember 1911 wurde der Band für 1815 Mark vom Gründer und ersten Direktor des Stadtgeschichtlichen Museum Dr. Albrecht Kurzwelly (1868-1917) gekauft, wobei die Kosten vom traditionsbewussten Leipziger Gastwirt Georg Grimpe (1853-1927), Besitzer des Hotels „Thüringer Hof“, getragen wurden.
Ebenfalls in den Kontext der Sachsenspiegel-Kommentierung durch Dietrich von Bocksdorf führt ein in vielerlei Hinsicht bemerkenswertes Fragment in Naumburg (DSB, Fragment 15 a/b). Es handelt sich um zwei Blätter aus einer um 1450 in Sachsen angelegten, repräsentativen und mit Buchmalerei ausgestatteten Sachsenspiegel-Handschrift, in die der Leipziger Jurist eigenhändig und teilweise auf Rasur Streichungen und Ergänzungen eingetragen hat, mithin also um Blätter, die eine frühe Redaktionsstufe der Bocksdorfschen Glosse dokumentieren und somit Einblick in den Entstehungsprozess der Bocksdorfschen Vulgata vermitteln. Hervorzuheben ist, dass es sich um die einzigen bislang bekannt gewordenen Fragmente von deutschen Rechtshandschriften aus Bocksdorfs Bibliothek handelt. Bocksdorf war von 1463 bis zu seinem Tod am 9. März 1466 Bischof von Naumburg, und behielt – anders als den Rest seiner Bibliothek13 – das Arbeitsexemplar des Sachsenspiegels offenbar in seinem persönlichen Besitz. Einhundert Jahre nach seinem Tod wurde dieser Codex dann in Naumburg makuliert und wurden einzelne Blätter als Einbände für Rechnungsbücher verwendet. Das Naumburger Fragment zeigt exemplarisch, wie lohnend und zielführend eine enge Zusammenarbeit von Kolleginnen und Kollegen verschiedener Fachbereiche sein kann und wie erst durch die Zusammenschau verschiedener Aspekte (Kodikologie, Schreibsprache, Buchmalerei und Inhalt) die besondere Bedeutung eines Fragments oder einer Handschrift erwiesen werden kann.14
Auch zu anderen deutschen Werken wurden im Verlauf des Projekts neue Textzeugen ermittelt, so eine ‚Bibel der Armen‘ (deutsche Prosaversion von Alexander de Villa Dei: Summarium biblicum) in einer Mentelin-Bibel (Leipzig, DBSM, II 30 1u) oder eine bislang unbekannte ostmitteldeutsche Bearbeitung der niederdeutschen Fassung I des Cornutus von Johannes de Garlandia (Leipzig, DNB, Klemm-Slg. I,105). Aufgefunden wurden auch neue Textzeugen von lateinisch-deutschen Vokabularien, so ein 1459 abgeschlossener Vocabularius Ex quo (Leipzig, DBSM, Klemm-Sammlung I 105, s. o.) und eine 1452 angelegte Mischfassung aus Vocabularius Brevilogus und Vocabularius Ex quo (Zeitz, SB, Cat.pag. 70, Nr. 6). Sämtliche im Projekt aufgefundenen deutschen Texte sind außer auf der Projektseite auch im Handschriftencensus nachgewiesen.
Unikal überlieferte italienische Zunft- und Stadtrechte
Besonderes Augenmerk gilt natürlich den Texten, die unikal überliefert und im Laufe des Projektes erstmals bekannt gemacht worden sind. Aus der Sammlung des Bundesverwaltungsgerichts betrifft dies z. B. das bereits erwähnte italienische Statutenbuch der Bruderschaft der Zimmerleute von Vicenza aus der Morbio-Sammlung (MS 8° R 7520). Den Grundstock (Bl. 7r-19r) bilden die in dialektal geprägtem Italienisch verfassten, vor 1440 abgeschlossen Statuten, die in 50 Kapiteln die religiösen Verpflichtungen der Bruderschaft, den Ablauf der Versammlungen, die Wahl und Aufgaben der Vertreter, die Rechte und Pflichten der Mitglieder und die Sorge um kranke oder verstorbene Mitglieder regelten (vgl. Abb. 8). Diese Statuten wurden am 28. Juli 1440 erstmals konfirmiert; in den Jahren von 1441 bis 1508 fügten auf den ursprünglich leeren Blättern am Ende der Handschrift zahlreiche Mitglieder der Bruderschaft und Notare von Vicenza weitere Bestätigungen der Statuten ein. In den 1530er Jahren wurde dann eine Papierlage am Beginn des Codex eingefügt, auf der man sukzessive Akten der Bruderschaftsversammlungen aus den Jahren 1534 bis 1662 eintrug. Es handelt sich also um das offizielle Statutenbuch der Bruderschaft, das bis in die 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts benutzt und mehrfach als matricola bezeichnet wird, und somit um ein wertvolles, bislang unbekanntes Dokument der Zunft- und Stadtgeschichte Vicenzas und ein kostbares prosopographisches Zeugnis.
Ähnliches gilt für das ebenfalls unikal überlieferte italienische Stadtrecht von Brenna (bei Siena) [BVerwG, MS 4° R 7536], das aus der Sammlung des römischen Finanzministers Giacomo Manzoni (1816-89) stammt und 1894 von der Serig’schen Bibliothek an die Reichsgerichtsbibliothek verkauft wurde. Die zwischen 1417 und 1421 niedergeschriebenen, unedierten Statuten bieten einen reizvollen Einblick in die Organisation und das Alltagsleben einer italienischen Kommune. Es finden sich Kapitel zu den Aufgaben der Kämmerer, Gutsverwalter und Boten, aber auch zu Geldstrafen bei bestimmten Vergehen. Bestraft wurde z. B., wer Gott und die Heiligen fluchte, Glücksspiele betrieb oder während der Messe Lärm machte, wer Gegenstände der Gemeinde veräußerte, oder mit seinen Ziegen, Schafen oder Schweinen in fremden Gemüse- oder Weingärten Schaden anrichtete (Abb. 9). Die Statuten wurden 1421 durch einen Sieneser Notar approbiert, auf den letzten Seiten finden sich Bestätigungen durch verschiedene Amtspersonen (sog. Regulatores, Statuarii und Revisores) aus den Jahren 1423-63. Durch eine Anfrage an das Archivio di Stato di Siena war es möglich, sechs der genannten Notare zu identifizieren, die anderen Personen waren dort unbekannt, so dass es sich um eine für die Sieneser Lokalgeschichte sehr wichtige Quelle handelt. Offenbar handelt es sich um das offizielle, vom Rat der Stadt Brenna benutzte Exemplar der Statuten. Das zeigt neben den notariellen Bestätigungen die Tatsache, dass der Band gesiegelt war. Dabei hing das heute verlorene Siegel ursprünglich lose an den Statuten – in der zweiten Jahrhunderthälfte, als man einen Einband anfertigte (vielleicht den ersten überhaupt), schuf man im Innendeckel eine Vertiefung für Siegel und Siegelschnur, die später mit dem Spiegel überklebt wurde.
Texte aus der Frühgeschichte der Erfurter Universität
Unikal überlieferte Texte finden sich aber auch aus dem deutschen Raum. So sind beispielsweise in Handschriften aus der ehemaligen Reichsgerichtsbibliothek unikale Texte aus dem universitären Bereich überliefert.
Das betrifft etwa einen dreibändigen Dekretalenkommentar (MS 4° H 3365/1-3), der dem ersten Ordinarius für kanonisches Recht an der 1392 eröffneten Erfurter Universität, Conradus de Dryburg († 1410) zuzuschreiben ist und zu dem ein zugehöriger Band in der UB Leipzig (Ms 1108) ermittelt werden konnte. Es handelt sich nicht nur um die älteste erhaltene, nach Wasserzeichenbefund um 1392-95 entstandene, Niederschrift einer Vorlesung an der Erfurter Universität, sondern um das persönliche Handexemplars ihres ersten Professors, in das er auch persönliche Dokumente, etwa Urkunden über seine zahlreichen kirchlichen Ämter um Pfründen und Ämter einheftete. Conrad Dryburg war, wie Robert Gramsch15 gezeigt hat, eine der Schlüsselfiguren bei der Gründung der Erfurter Universität. Er war selbst nach Rom gereist, um sich für ihre Gründung einzusetzen, und prägte als erster Ordinarius, Rektor und Vizekanzler der Universität gerade ihre Frühphase maßgeblich. So ist es zu erklären, dass in Band V seines Dekretalenkommentars (MS 4° H 3365/3) eine Kladde von 24 Seiten eingebunden ist, die bislang unbekannte Texte zur Frühgeschichte der Universität enthält. Darunter findet sich etwa eine Abschrift der Bulle Papst Bonifatius IX. von 1395 über die Einrichtung von Lektoralpräbenden am St. Marien- und St. Severistift (Abb. 10). Durch diese Bulle wurde die wirtschaftliche Grundlage für die vier ersten Professuren der Universität Erfurt geschaffen. Dass es dieses Dokument gab, wusste man bereits aus jüngeren Erwähnungen: Bei der vorliegenden Fassung handelt es sich aber um die einzige erhaltene und zeitnahe (durch die Wasserzeichen aus 1395-97 zu datierende) Abschrift des Dokuments. Umso erstaunlicher ist es, dass diese für die Erfurter Universitätsgeschichte so wertvollen Bände nach Dryburgs Tod nicht in die alte Universitätsbibliothek, sondern spätestens im letzten Viertel des 15. Jahrhunderts in die Bibliothek des Erfurter Benediktinerklosters St. Peter und Paul gelangten. Nach der Klosterauflösung im Jahr 1803 gingen die drei heute im Bundesverwaltungsgericht befindlichen Bände zunächst in die Sammlung des Friedrich Gottlieb von Bülow und nach deren Versteigerung 1836 in den Besitz des englischen Antiquars Gillyat Sumner (1793-1875) in Woodmansey (bei Beverley, Yorkshire) über. Nach dem Verkauf der Sumner-Bibliothek kamen die Bände nach Leipzig und wurden 1896 von der Antiquariats- und Verlagsbuchhandlung Otto Harrassowitz an die Bibliothek des Reichsgerichts verkauft. Es ist ein glücklicher Zufall, dass die drei Bände der Reichsgerichtsbibliothek (mit Teil I, II und V des Dekretalenkommentars) in der Universitätsbibliothek Leipzig bearbeitet wurden, wo die Zugehörigkeit von Ms 1108 (mit Teil IV des Kommentars) festgestellt werden konnte. Ms 1108 hatte nach der Versteigerung der Bülow-Sammlung nämlich einen anderen Weg als die zugehörigen Bände genommen und war nach dem Tod des Juristen Friedrich August Biener (1787-1861) in die Leipziger Universitätsbibliothek gelangt. Durch die Digitalisate können die zugehörigen Bände in der Datenbank nun wieder virtuell zusammengeführt werden.
Eine Frühfassung des Dialogus super Magnificat des Johannes von Wetzlar
Aus dem Fundus der Stiftsbibliothek Zeitz ist abschließend eine pastoraltheologisch-homiletische Sammelhandschrift (Cat.pag.72, Nr. 22) zu nennen. Der Codex besteht aus sechs Handschriftenteilen (Faszikeln), die auf unterschiedlichem Papier und von sieben verschiedenen Schreibern sukzessive am Ende des vorletzten bzw. im letzten Jahrzehnt des 14. Jahrhunderts angefertigt wurden. Das bei der Bindung eingefügte Material (eine in der Burg Calvörde, ca. 35 km nordwestlich von Magdeburg, ausgestellte Urkunde) lässt vermuten, dass die Niederschrift im Raum Braunschweig-Magdeburg erfolgte. Der Codex ist in einen Lederschnitteinband vom Typ „Medaillon-Einbände mit eingeschlossenen Fabeltieren“16 gebunden. Da die Rubrizierung in sämtlichen Faszikeln nicht ausgeführt wurde, scheint es sich um eine reine Gebrauchshandschrift zur persönlichen Verwendung eines Geistlichen oder Ordensangehörigen gehandelt zu haben. Der Band enthält neben Predigten (Fasz. II, IV, VI) und theologisch-asketischen Werken (Fasz. I: Regula pastoralis, Fasz. III: Stimulus amoris) katechetische Kleintexte (Fasz. II-V: Vaterunser- und Ave-Maria-Auslegungen, mariologische Texte etc.). Einen zweiten Schwerpunkt bilden Texte zur Auseinandersetzung mit dem Judentum, z. B. die Pharetra fidei contra Iudaeos (Fasz. VI) und der Alphabetum hebraicum (Nachtrag in Fasz. I). Auch im umfangreichen lateinischen Verstext in Faszikel V (Bl. 231r-267r) wird auf antijüdische Pogrome in Prag im Jahr 1389 Bezug genommen. Bei diesem Text (Abb. 11) handelt es sich um die bislang unbekannte Frühfassung des Dialogus super Magnificat des Johannes Langen von Wetzlar († nach 1427). Bislang kannte man nur eine 1427 in Worms geschrieben Fassung dieses Textes, die der Autor (Mediziner, Schulrektor in Wetzlar und Leibarzt der Grafen von Wertheim) dem Wormser Bischof Friedrich von Domneck (1426-45) gewidmet hatte und die nur im Dedikationsexemplar (Stockholm, Koning. Bibl., cod. Holm. A 212) erhalten ist.17 Dennoch hatte die Forschung aus inhaltlichen Angaben geschlussfolgert, dass es eine im unmittelbaren Umkreis des Prager Erzbischofs Johann von Jenstein († 1400) entstandene Frühfassung gegeben haben muss, von der sich aber kein Exemplar nachweisen ließ: Diese kürzere Frühfassung konnte nun in der Zeitzer Handschrift in offenbar unikaler Ausführung aufgefunden werden. Der Text dürfte in einem gelehrten Kreis der Anhänger des Erzbischofs, der 1394 wegen politischer Auseinandersetzungen mit König Wenzel auf sein Amt verzichtete, überliefert worden sein. Vielleicht entstand sie in der Studienzeit des Autors Johannes Langen in Prag in den Jahren 1385 bis 1389.18 Der als Magnificat-Exegese angelegte Text ist ein „Beispiel für die böhmische Marienverehrung und Devotio moderna“,19 nimmt aber auch zu konkreten historischen Ereignissen im Zusammenhang mit dem abendländischen Schisma Stellung und ist so als wichtiges zeit- und ideengeschichtliches Zeugnis anzusehen.
Fazit
Der Abschluss des vorgestellten Pilotprojekts zur Erschließung von Kleinsammlungen mittelalterlicher Handschriften am Ende dieses Jahres bietet die Gelegenheit, auf den reichen Ertrag des Projekts zurückzublicken. Durch die Neuentdeckung und Würdigung von Handschriftensammlungen, durch die Ermittlung neuer Texte oder Textzeugen sowie die Erhebung von prosopographischen Daten (z. B. der Schreiber und Vorbesitzer von Handschriften) konnte umfangreiches Material gesammelt werden, das nun den Kolleginnen und Kollegen verschiedener Fachbereiche zur Verfügung steht. Es ist zu hoffen, dass dieses Material, das durch die Präsentation der Beschreibungen und Digitalisate auf der Projektseite leicht zugänglich ist, in künftigen Spezialuntersuchungen zu verschiedenen Themen Berücksichtigung finden wird.
Erfreulicherweise wird es ab Januar 2016 ein, ebenfalls von der DFG finanziertes, Anschlussprojekt geben, in dem 200 weitere unbekannte Handschriften und Fragmente aus dem ostdeutschen Raum bearbeitet werden sollen. Dabei wird der Schwerpunkt bei städtischen und kirchlichen Archiven liegen, aber auch eine Gymnasial- und eine Klosterbibliothek bearbeitet werden. Es steht zu erwarten, dass auch die dann zu bearbeitenden Handschriften und Fragmente manchen besonderen Fund bereithalten.
Abbildungen: Universitätsbibliothek Leipzig, Bildrechte bei den jeweiligen besitzenden Institutionen: Naumburg, Domstiftsbibliothek (Abb. 1), Görlitz Bistumsarchiv (Abb. 2), Rochlitz, Schloss (Abb. 3), Leipzig, Deutsche Nationalbibliothek (Abb. 4), Leipzig, Stadtbibliothek (Abb. 5), Leipzig, Bundesverwaltungsgericht (Abb. 6, 8-10), Leipzig, Stadtgeschichtliches Museum (Abb. 7), Zeitz, Stiftsbibliothek (Abb. 11).
Zitationsempfehlung/Suggested citation: Matthias Eifler: Parzival und andere Funde. Ergebnisse eines Projekts zur Erschließung mittelalterlicher Handschriften am Leipziger Handschriftenzentrum, in: Mittelalter. Interdisziplinäre Forschung und Rezeptionsgeschichte, 29. Oktober 2015, http://mittelalter.hypotheses.org/6802.
- Vgl. Matthias Eifler, Christoph Mackert und Michael Stolz, Leipziger Handschriftenfunde I. Ein neu aufgefundenes Fragment von Wolframs ‘Parzival’ aus Naumburg, in: Zeitschrift für deutsches Altertum und deutsche Literatur 143 (2014), Heft 3, S. 306-332. [↩]
- Vgl. Christoph Mackert, Das Leipziger Handschriftenzentrum. An der Schnittstelle zwischen Bibliothek und Forschung, in: BIS – Das Magazin der Bibliotheken in Sachsen 5 (2012), H. 3, S. 176-179, Onlineausgabe: http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:14-qucosa-96613 [↩]
- Vgl. Matthias Eifler, Zum Buchbesitz Naumburger Kanoniker im 15. Jahrhundert – Ergebnisse eines Erschließungsprojekts am Leipziger Handschriftenzentrum, in: Leipziger Jahrbuch für Buchgeschichte 23 (2015), S. 41-60. Vgl. auch Gero Dolezalek, Juristische Handschriften aus der Zeit der Glossatoren in der Bibliothek des Reichsgerichts, in: Detlev Fischer; Marcus Obert (Hg.), Festschrift für Dietrich Pannier zum 65. Geburtstag am 24. Juni 2010, Köln 2010, S. 5-19. [↩]
- Zu diesem Band vgl. Matthias Eifler, Aus der Luckauer Klosterbibliothek: Eine Handschrift von 1510 mit dem ältesten sorbischen Textzeugnis aufgefunden, in: Luckauer Heimatkalender 44. Jahrgang 2012, S. 11-17, sowie künftig ausführlich Ders., Eine neu aufgefundene Handschrift aus dem Dominikanerkloster Luckau – Beobachtungen zu Bettelordensklöstern als Lehreinrichtungen und zu ihren Bibliotheken am Beispiel von Leipzig und Görlitz, in: Annegret Gehrmann / Dirk Schumann / Marius Winzeler (Hg.), Die Bettelorden in den beiden Lausitzen. Geschichte – Architektur – Kunst, Berlin 2015 [im Druck]. [↩]
- Zu diesem Aspekt vgl. ausführlich Eifler, Buchbesitz Naumburger Kanoniker (wie Anm. 3). [↩]
- Vgl. Fabio Forner, Un nuovo manoscritto delle ‘Senili’, in: Studi Petrarcheschi 14 (2001), S. 261-274 (mit ausführlicher Inhaltsangabe). Zur Hs. vgl. künftig den Katalog “I manoscritti di Petrarca nella Germania Orientale” (erscheint im „Censimenti petrarcheschi“, freundliche Auskunft von Dr. Fabio Forner, Universitá degli Studi di Verona, vom 17.06.14). [↩]
- Zu diesem Aspekt vgl. ausführlich Matthias Eifler, Mittelalterliche liturgische Handschriften aus den Bistümern Naumburg, Merseburg und Meißen. Beobachtungen zum Entstehungsprozess, zum Inhalt und zur Verwendung in der Frühen Neuzeit, in: Jahrbuch für mitteldeutsche Kirchen- und Ordensgeschichte 11 (2015) [im Druck]. [↩]
- Ausführliche Ausführungen zum Buchschmuck in der Beschreibung. Für wertvolle Hinweise zur stilistischen Einordnung ist Frau Dr. Ulrike Bauer-Eberhardt (München) sehr herzlich zu danken. [↩]
- Zur weiteren Geschichte der Bibliothek und ihrer Sammlung vgl. die Ausführungen in der Beschreibung. [↩]
- Aufgrund der großen Menge an Fragmentüberlieferung in den jeweiligen Einrichtungen konnten im Rahmen des DFG-Projektes nur ausgewählte Fragmente bearbeitet werden. Aufgenommen wurden Stücke, die vor dem 12. Jahrhundert zu datieren sind oder seltene und überlieferungsgeschichtlich wichtige Texte enthalten, die volkssprachige Texte überliefern oder bemerkenswerten Buchschmuck aufweisen [↩]
- Vgl. Marek Wejwoda, Sächsische Rechtspraxis und gelehrte Jurisprudenz. Studien zu den rechtspraktischen Texten und zum Werk des Leipziger Juristen Dietrich von Bocksdorf (ca. 1410-1466), Hannover 2012 (MGH Studien und Texte 54), S. 79-102, 137-142. [↩]
- Zur Werkstatt und zu diesem Band vgl. ausführlich Armand Tif, Die Leipziger Buchkunst der Inkunabelzeit. Ökonomische Aspekte der gewerblichen Buchmalerei im frühen Buchgroßhandel zwischen Deutschland und Osteuropa um 1500 (Dissertation, Universität Wien 2015), S. 21-105, sowie Katalog 11, hier diese Hs. als ‚Sachsenspiegel SGML‘. [↩]
- Wejwoda hat bei der Rekonstruktion dieser Bibliothek zwar mit Hilfe schriftlicher Quellen belegt, dass Bocksdorf im Besitz von Hss. des sächsisch-magdeburgischen Rechts gewesen sein muss (vgl. Marek Wejwoda, Dietrich von Bocksdorf und seine Bücher. Rekonstruktion, Entwicklung und inhaltliche Schwerpunkte einer spätmittelalterlichen Gelehrtenbibliothek. Redaktion: Christoph Mackert und Katrin Sturm, Leipzig 2014 [Schriften aus der Universitätsbibliothek 31], hier S. 19, 41, S. 180, Nr. 40, S. 182 [Deperdita]), und auch eigenhändig Arbeitsexemplare von dt. Rechtshandschriften angelegt hat, aber keine erhaltenen Hss. des deutschen Rechts nachweisen können. Nachdem Bocksdorf bereits 1459/63 42 mit einem Studienstipendium verbundene Bücher dem Leipziger Rat gestiftet hatte, vermachte er seine restliche Bibliothek 1465 testamentarisch dem Leipziger Dominikanerkloster und dem Kloster Altzelle, vgl. Wejwoda, ebd., S. 6f., 178-180 u. ö. [↩]
- Ich danke in diesem Zusammenhang vor allem Dr. Christoph Mackert und Katrin Sturm (Handschriftenzentrum Leipzig), denen die die Identifizierung der Hand des Korrektors gelang, sowie dem Bocksdorf-Experten Dr. Marek Wejwoda (Leipzig), der diesen Befund bestätigte. Weiterhin ist Dr. Werner Hoffmann für die schreibsprachliche und Dr. Armand Tif (Wien) für die kunsthistorische Einordnung des Fragments zu danken. [↩]
- Robert Gramsch, Erfurt – die älteste Hochschule Deutschlands: vom Generalstudium zur Universität, Erfurt 2012 (Schriften des Vereins für die Geschichte und Altertumskunde von Erfurt 9), S. 50, 80-82, 92f. u. ö. [↩]
- Zur Gruppe der aus dem frühen 15. Jahrhundert stammenden, z. T. schon vor 1400 zu datierenden und vorwiegend nach Böhmen zu lokalisierenden „Medaillon-Einbänden mit eingeschlossenen Fabeltieren“ vgl. Friedrich Adolf Schmidt-Künsemüller, Corpus der gotischen Lederschnitteinbände aus dem deutschen Sprachgebiet, Stuttgart 1980, S. XIII sowie S. 290, Anhang 5 (mit Nachweis von 29 Bänden, ohne diesen Einband). Nähere Ausführungen in der Beschreibung. [↩]
- Vgl. Edition und Übersetzung der Fassung von 1427: Ernst-Stephan Bauer, Frömmigkeit, Gelehrsamkeit und Zeitkritik an der Schwelle der großen Konzilien. Johannes von Wetzlar und sein Dialogus super Magnificat (1427), Mainz 1981 (Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte 39), S. 162-313. [↩]
- Zum Autor liegen nur wenige gesicherte biographische Informationen vor, die zumeist aus seinen Werken stammen, vgl. Bauer (wie vor. Anm.), S. 22-35; Ders./Gerhard Baader, Art. ‚Lange, Johannes‘, in: 2 Die deutsche Literatur des Mittelalters. Verfasserlexikon, 2. völlig neu bearbeitete Auflage, hg. von Kurt Ruh u. a., Bd. 5, Berlin/New York 1985, Sp. 584-590, hier Sp. 584f. Er wurde um 1365-68 in Wetzlar geboren und studierte an der Universität Prag, wo er 1385 zum Bacc. art. und wenig später zum Doctor in medicinis promoviert wurde. Für die Zeit zwischen 1389 und 1412 liegen keine gesicherten biographischen Daten vor, allerdings bezeichnete er sich 1418 als olim existens rector scolarium Wetslariensium, was Bauer als Beleg für eine Schulrektortätigkeit in Wetzlar (zwischen 1390 und 1412) wertet. Um 1412 war Lange Leibarzt der Grafen von Wertheim und verfasste ein Compendium über die Pest, das er dem Bamberger Bischof Albert von Wertheim (1398-1421) widmete. Von 1420 bis 1423/24 ist Lange als Stadtarzt in Frankfurt/Main belegt, er starb nach 1427. Johannes Lange verfasste außer dem ‚Dialogus‘ moralisch-pädagogische und medizinische Werken vgl. ebd., Sp. 586-590. [↩]
- Bauer/Baader (wie vor. Anm.), Sp. 585. Zum Inhalt und zu den theologie-, zeit- und ideengeschichtlichen Bezügen vgl. ausführlich Bauer, Frömmigkeit (wie Anm. [17]), S. 36-57, 82-150. [↩]
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Matthias Eifler (29. Oktober 2015). Parzival und andere Funde. Ergebnisse eines Projekts zur Erschließung mittelalterlicher Handschriften am Leipziger Handschriftenzentrum. Mittelalter. Abgerufen am 11. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/rgxh
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