Dieses Blog ist ein Open Access-Publikationsorgan für die Mittelalterforschung. Es unterstützt Open Access im Sinn der Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen vom 22. Oktober 2003.
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Rechte und Pflichten der Autor*innen
Autor*innen der Blog-Artikel bzw. Band-Herausgeber*innen der einzelnen Beihefte sind Inhaber*innen aller Rechte an den von ihnen eingereichten und veröffentlichten Publikationen. Sie gewähren dem Blog bzw. den Blog-Herausgeber*innen und der Blog-Redaktion das Recht zur Erstveröffentlichung auf dem Blog unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 Unported (oder, auf Wunsch der Autor*innen bzw. Band-Herausgeber*innen einzelner Beihefte auch unter einer noch offeneren Lizenz wie CC BY oder CC0). Sie verbürgen sich für die Einhaltung der DFG-Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Jegliche Urheberrechtsverletzungen durch veröffentlichte Inhalte der Autor*innen oder Band-Herausgeber*innen der einzelnen Beihefte gehen zu Lasten derselben Autor*innen und der Band-Herausgeber*innen der jeweiligen einzelnen Beihefte.
Die Autor*innen und Band-Herausgeber*innen der einzelnen Beihefte garantieren, dass die Beiträge vorher nicht anderweitig veröffentlicht worden sind und sie sie zur Erstveröffentlichung einreichen. „Es handelt sich hierbei um die (zeitlich) erste Veröffentlichung eines Dokuments. Eine Erstveröffentlichung kann z.B. eine Dissertation sein, die auf einem Repositorium veröffentlicht wird oder ein wissenschaftlicher Artikel, der in einer Open-Access-Zeitschrift erscheint.“ (Müller et al., DINI-Zertifikat für Open-Access-Publikationsdienste 2019, S.77). Autor*innen und Herausgeber*innen einzelner Beihefte können auf dem Blog Texte erstmals veröffentlichen, die vorher weder gedruckt noch digital zugänglich waren. Unter „zugänglich“ ist dabei ebenfalls ein vorheriger Upload in einem Repositorium und das Einstellen auf einem anderen Blog oder auf einer eigenen Website o.ä. zu verstehen.
Autor*innen und Band-Herausgeber*innen einzelner Beihefte erklären sich damit einverstanden, dass ihre Beiträge in AMAD – Archivum Mediii Aevi Digitale, dem interdisziplinärem Open-Access-Fachrepositorium und Wissenschaftsblog für Mittelalterforschung zweitveröffentlicht werden. „Als Zweitveröffentlichung wird die parallele oder zeitlich versetzte Veröffentlichung eines bereits publizierten Dokuments auf einem Repositorium verstanden.“ (Müller et al., DINI-Zertifikat für Open-Access-Publikationsdienste 2019, S. 81). Die Zweitveröffentlichung der Beiträge in AMAD übernimmt die Blogredaktion. Grundsätzlich werden alle Beiträge der Blogkategorie „Artikel“ und ihrer Unter-Kategorien in AMAD zweitveröffentlicht. Im Ermessen der Blog-Redaktion liegt es, ob auch einzelne Artikel anderer Kategorien dort zweitveröffentlicht werden.
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